Ablaß
englisch: Indulgence; französisch: Indulgence; italienisch: Indulgenza.
Otto Schmitt (1933)
RDK I, 78–81
Ablaß (-Bild, -Brief, -Kanzel, -Tafel, -Urkunde). Unter A. (indulgentia) versteht die katholische Kirche die von der kirchlichen Autorität (Papst, Kardinäle, Bischöfe) aus dem Kirchenschatz gewährte, an bestimmte Gebetsübungen und andere fromme Leistungen als Bedingung geknüpfte Nachlassung zeitlicher Strafen für der Schuld nach bereits getilgte Sünden. Für die Kunstgeschichte können A.-Verleihungen von Bedeutung sein, wenn zu ihrer Gewinnung etwa die Förderung eines Kirchenbaus oder seiner Ausstattung vorgeschrieben war; auch die Errichtung von Hospitälern, Brücken, Befestigungsbauten, Hafen- und Straßenanlagen wurde vielfach durch A. unterstützt. Für die Architekturgeschichte des späteren Mittelalters sind deshalb A.-Verleihungen häufig wichtige Quellen, zumal sie in der Regel nur bei größeren Bauunternehmungen bewilligt wurden. – Auch indirekt können A.-Briefe für die Baugeschichte einer Kirche von Wert sein; wenn z. B. der Besuch eines bestimmten Altars zur Erlangung eines A. vorgeschrieben ist (1257 Marburg, St. Elisabeth), so wird man daraus schließen dürfen, daß der Bauteil, in dem der betreffende Altar steht, vollendet war.
A. zugunsten von Kirchenbauten u. ä. kommen vereinzelt schon im 11. Jh. vor; sie häufen sich seit dem 4. lateranischen Konzil (1215) und spielen seitdem auch in Deutschland eine große Rolle. So wurden 1222 für den Magdeburger Dom, 1223 für Neumünster in Würzburg, 1232 und 1235 für den Bamberger Dom, 1235 für St. Elisabeth in Marburg, 1237 für den Würzburger, 1239 für den Halberstädter Dom usw. A.-Urkunden ausgestellt. Bei großen Unternehmungen wurden A. bisweilen in mehrfacher Folge verliehen; für den Dom in Halberstadt sind A. von 1252, 1253, 1254, 1257 und 12 weitere von 1257 bis 1276 nachweisbar; für den Regensburger Dom wurden allein im Mai 1274 6 A.-Briefe von verschiedenen, auf dem Konzil von Lyon versammelten Bischöfen ausgestellt. Von 1229 datiert ein A.-Brief für die Donaubrücke bei Donauwörth, von 1275 für die Elbbrücke bei Dresden, von 1300 für die Mainbrücke bei Frankfurt usw. – Da die A.-Urkunden vielfach stereotyp abgefaßt sind und einmal gewählte Formeln immer wiederkehren, sind ihre Angaben über Umfang und Pracht eines Neubaus oder über den Zustand des zu ersetzenden alten Baus im einzelnen mit Vorsicht zu behandeln.
Die A.-Urkunden (A.-Briefe) sind häufig künstlerisch ausgestattet. Guterhaltene Beispiele in fast allen größeren Archiven. Wir bilden einen 1336 in Avignon für das ehemalige Augustinerinnenkloster Ahnaberg bei Kassel ausgestellten A.-Brief im Marburger Staatsarchiv ab (Abb. 1), an dem sich auch die Siegel der 13 ausstellenden Bischöfe und Erzbischöfe erhalten haben. Weitere avignonesische A.-Briefe von 1333 und 1344 aus Schildesche (Inv. Westfalen, Bielefeld-Land, Taf. 11, S. 26) und von 1342 für Kloster Fröndenberg (Inv. Westfalen, Kr. Hamm, S. 142/43) im Staatsarchiv Münster. Meist beschränkt sich die Dekoration auf die Ausstattung des Initials oder der Anfangszeile: 1475 und 1497 für Heiligkreuz in Gmünd (vgl. A. Nägele, 1925, S. 42 u. 154), von 1478 für das Freiburger Münster (Freiburger Münsterblätter 11, 1915, S. 31ff.; hier auch die gleichzeitige Veröffentlichung des A. im Druck). Als Beispiel eines ganz einfachen A.-Briefs nennen wir den 1278 für St. Michael in Erfurt ausgestellten (Inv. II, 2, S. 501).
A.-Tafeln sind Erbauungsbilder (Gemälde oder Reliefs), an deren fromme Betrachtung in Verbindung mit bestimmten Gebeten ein A. geknüpft war. Auf einem Steinrelief der Stiftskirche in Fritzlar (1. H. 15. Jh.; Abb. 2) ist der Schmerzensmann mit den Leidenswerkzeugen (arma Christi) dargestellt; eine Inschrift besagt, daß der Betrachter durch das andächtige Gebet von 3 Vaterunsern und Ave Maria gewisser (in diesem Falle apokrypher) A. teilhaftig werden kann. Ebenfalls und fast gleichzeitig eine stark fragmentierte A.-Tafel auf dem Friedhof der Minoriten in Fritzlar (Inv. Taf. 92). Daß auch ein Epitaph bei entsprechender Darstellung als A.-Tafel dienen konnte, zeigt der Stein des 1463 verstorbenen Dekans Joh. Kirchhain in der Fritzlarer Stiftskirche (Inv. Taf. 41); der Verstorbene kniet zu Füßen des Schmerzensmanns, am oberen Rande die A.-Inschrift. In der gleichen Kirche schließlich auch ein großes, 1510 von dem Scholastiker Herm. Hankrat errichtetes Kreuzigungsrelief mit A.-Inschrift (Inv. Taf. 89).
A.-Tafeln nennt man auch ein Verzeichnis der einer Kirche verliehenen A. in Gestalt einer Tafel, die an der Wand oder einem Portal der Kirche angebracht war. Eine schöne Messingplatte des späten 13. Jh. mit Darstellung der thronenden Muttergottes und eingravierter Inschrift ist vom Südostportal der Halberstädter Liebfrauenkirche in den dortigen Domschatz gelangt (Abb. 3).
A.-Kanzel ist eine unzutreffende Bezeichnung für Außenkanzel. Vgl. auch Otte, I, S. 301.
Zu den Abbildungen
1. Marburg, Staatsarchiv, A.-Urkunde von 1336 zugunsten des Augustinerinnenklosters Ahnaberg bei Kassel. Nach Inv. Reg.-Bez. Kassel VI, 1, Taf. 04.
2. Fritzlar, Stiftskirche, A.-Tafel mit der Inschrift: Intuens arma Christi devote dicendo ter pater noster et ave maria habet a papa Innocentio IV annos, a Petro III, a Leone III, a sancto Gregorio XL dies indulgenciarum. Nach Inv. Reg.-Bez. Kassel II, Taf. 92.
3. Halberstadt, Domschatz, A.-Tafel vom Südostportal der Liebfrauenkirche, Gelbguß, Höhe 40,5 cm. Phot. Eduard Bissinger, Erfurt.
Literatur
1. Nik. Paulus, Gesch. d. A. im Mittelalter, 3 Bde., Paderborn 1922/23. 2. Emil Michael, Gesch. d. deutsch. Volkes vom 13. Jh. bis zum Ausg. d. Mittelalters, Bd. V, Freiburg i. Br. 1911, S. 40ff.
Empfohlene Zitierweise: Schmitt, Otto , Ablaß, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. I (1933), Sp. 78–81; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=89382> [07.11.2024]
Dieser Text wird veröffentlicht gemäß der "Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz". Eine Nachnutzung ist für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form unter Angabe des Autors bzw. der Autorin und der Quelle gemäß dem obigen Zitationsvermerk zulässig. Bitte beachten Sie dazu die detaillierten Angaben unter http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/.