Bandelier
englisch: Bandolier; französisch: Bandoulière, baudrier; italienisch: Bandoliera.
Paul Post (1937)
RDK I, 1427–1429
Tragegurt, der von einer Schulter schräg über Brust und Rücken zur entgegengesetzten Hüfte herabhängt. An Gurten dieser Tragweise wird bereits im späten Mittelalter auf der Jagd das Rufhorn getragen (Abb. 1). Seit E. 16. Jh. die vervollkommnete Feuerwaffe die Herrschaft auf der Jagd wie im Felde angetreten hat, bedient man sich des B. zur Mitführung des mannigfachen Schießbedarfs. Das B. gehört im 17. Jh. zur ordonnanzmäßigen Ausrüstung verschiedener Truppengattungen: Wie der Jäger führt der Musketier seit E. 16. Jh. am B. eine Anzahl Pulverbehälter für je einen Schuß, den Luntenberger für die glimmende Lunte, das Pulverhorn für die Anfeuerung auf der Pfanne und den Kugelbeutel mit (Abb. 2); der leichte Reiter der Arkebusiere hängt seine Arkebuse an ein B. und wird danach auch geradezu Bandelierreiter genannt (Abb. 3). In der 2. H. 17. Jh. wird vorübergehend in den europäischen Heeren auch der Degen am bandeliermäßig angelegten Gehänge getragen (s. a. Degengehänge). Zweifellos war der Bewegungsdrang des Barock für das zunächst technisch bedingte B. sehr aufnahmebereit, da es dem Körper eine diagonal aufwärtsfahrende Gliederung lieh. Noch im 18. bis zum Beginn des 19. Jh. tragen im preußischen Heer Grenadier und Musketier am bandeliermäßig angelegten Gurt die Granaten- bzw. Patronentasche, die Kavallerie kreuzweise Patronentasche und Karabiner. Die preußische Kavallerie und Feldartillerie bleibt dem B. bis zum Übergang ins deutsche Heer und darüber hinaus bis zum Weltkrieg treu.
Zu den Abbildungen
1. Jagdgehilfe mit Rufhorn am Bandelier. Titelminiatur des Jagdbuchs von Gaston Phébus, Ausschnitt. Paris, Bibl. Nat., ms. fr. 616, fol. 13. Um 1410. Nach der Ausg. von Cam. Couderc.
2. Musketier mit Bandelier. Kupferstich von Jakob de Gheyn, Anf. 17. Jh.
3. Bandelierreiter, A. 17. Jh., Holzschnitt aus Joh. Jakob v. Wallhausen [1].
Literatur
1. Joh. Jakob v. Wallhausen, Kriegskunst zu Pferd, Frankfurt a. M. 1670, S. 19ff. 2. Wendelin Boeheim, Handbuch der Waffenkunde, Leipzig 1890, S. 458, 494ff.
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