Baubetrieb, Bauhandwerk

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englisch: Building trade; französisch: Industrie du bâtiment; italienisch: Pratica della costruzione, arte della costruzione.


Eberhard Hempel (1937)

RDK I, 1520–1528


RDK I, 1319, Abb. 6. Pieter Bruegel d. Ä., 1563. Wien.
RDK I, 1523, Abb. 1. Illustration zum Roman des Girart de Roussillon, 1447, Wien.
RDK I, 1525, Abb. 2. Rueland Frueauf, Bau der Stiftskirche Klosterneuburg, 1501.

I. Baubetrieb

Der frühmittelalterliche Baubetrieb Deutschlands war noch auf das Holz als Material eingestellt (s. u.). Daß er auch großen Aufgaben gewachsen war, beweist die Nachricht, daß Papst Hadrian I. Karl d. Gr. um einen Zimmermeister zur Wiederherstellung des Gebälkes von St. Peter in Rom ersuchte (Schlosser, Schriftquellen Nr. 13.) Bis in das 11. Jh. sind in den entlegeneren Gebieten auch größere Kirchen wie die des Benediktinerstiftes Admont im Ennstal aus Holz erbaut worden. Den Steinbau werden die Deutschen von wandernden Bautrupps gelernt haben, die noch in der spätantiken Tradition standen. 549 meldete Bischof Rufus dem Trierer Bischof Nicetius in einem Brief die Sendung italienischer Bauleute (E. Knögel, Schriftqueilen, 1936, Nr.855). Beim Bau des 940 gegründeten Klosters Schildesche in Westfalen waren Maurer und Mörteler aus Gallien tätig (mox etiam accedere jussi quos e Galliis accessiverat fabri murarii et cementarli, eorumque laboribus indefessis operi coepto tam ardenter institum, ut ecclesiae totius fundamenta eadem adhuc aestate quaquaversum de terra consurrexerint, Westfälisches Urkundenbuch I, Münster 1847, S. 125 zum Jahre 939). Bischof Meinwerk von Paderborn ließ um 1017 die Bartholomäuskapelle per Graecos operarios erbauen, die wahrscheinlich zur Ausführung der Wölbung gebraucht wurden (Schlosser, Schriftquellen Nr. 340). Eine noch wichtigere Rolle spielten die Bauleute aus der Gegend von Como, die Comacini [6, 3. Heft, S. 229ff.] Mit den magistri Comacini und ihren collegantes, die vielfach deutsche Namen tragen, beschäftigt sich bereits das Gesetzbuch des Langobardenkönigs Rotharis († 652), das ihre Haftpflicht bei Bauunfällen regelt, später das Memoratorium de mercedibus Commacinorum König Liutprands (713–44; Schlosser, Quellenbuch S. 49). Der Steinbau wurde als römisch angesehen („ecclesia lapidea juxta Romanorum morem“, Vita Abb. Wiremuthensium, ed. Giles, 4, 366) und von den kirchlichen Trägern der römischen Richtung besonders gefördert. Die Bischöfe erscheinen in erster Linie als die großen Bauherren, ja gelegentlich auch Baumeister der romanischen Zeit. In ähnlicher Weise hat sich eine gleichzeitige kirchliche und künstlerische Bewegung in den Klöstern der Cluniazenser und Cisterzienser verbunden. Die von Frankreich ausgehenden Reformen wurden von Deutschland zusammen mit dem Bauprogramm übernommen. In den Hirsauer Klöstern bildeten sich die Grundzüge des mittelalterlichen Baubetriebes aus: der Zusammenschluß in Brüderschaften, die Dreigliederung Bauherr – Baupfleger – Bauausführende. Der Abt setzte einen Mönch als Baupräfekten ein, der nach seinen Anweisungen die Ausführung zu leiten hatte. Der Baumeister, die Steinmetzen und Maurer waren Laienbrüder (fratres conversi bzw. barbati). Die Hilfsarbeiter und Fuhrleute, die mehr in Verkehr mit der Außenwelt traten, wurden dem Stand der Oblaten entnommen, die wie gewöhnliche Arbeiter gekleidet waren [1]. Daß die Klosterbauleute auch für weltliche Bauten tätig waren, erhellt aus dem Verbot des Generalkapitels der Cisterzienser von 1157, nach dem den Künstlermönchen und Conversen die Arbeit für Laien untersagt wurde. Trotzdem sind noch im 13. Jh. Conversen dieses Ordens zu weltlichen Bauten herangezogen worden. Nach der Chronik des Cisterzienserklosters S. Maria de Ferraria hat Kaiser Friedrich II. 1224 auf Anraten des Papstes Honorius III. von allen Cisterzienserabteien des Königreiches Sizilien Conversen in seinen Dienst genommen, um sich von ihnen Kastelle und Wohnhäuser bauen zu lassen [7, S. 31]. Im übrigen wird der Baubetrieb durch Laien, die zu jeder Zeit unter den Baumeistern und Bauhandwerkern vorgewogen haben, mit dem 12. und 13. Jh. die Regel, ein klösterlicher Betrieb die Ausnahme.

Besonders bezeichnend für den mittelalterlichen Baubetrieb ist die Scheidung zwischen Bauverwaltung und Bauausführung. Das Bauwesen der Hohenstaufen und Karls I. in Unteritalien läßt den Hauptgrund, die eingehende Kontrolle, erkennen [7]. Der sog. Praepositus, bzw. der Expensor, meist kein Fachmann, war der Vorgesetzte aller am Bau Tätigen. Er forderte die Arbeitskräfte, Transportmittel, Baustoffe an, hatte für die gewissenhafte Verwendung zu sorgen und war für die Einhaltung der Vorschriften, im besondern für eine genaue Buchführung verantwortlich, die unglaublich ausgedehnt war. Doch waren auch für die Fachleute hohe Stellungen im unteritalienischen Bauwesen der Hohenstaufen und ihrer Nachfolger geschaffen worden, so daß sich die Mitwirkung und Aufsicht von Männern wie Peter von Angicourt, einem ehemaligen Steinmetzmeister, und Johann von Toul, der aus dem Handwerk der Zimmerleute emporgestiegen war, auf alle königlichen Bauten erstreckte. Auch die Einrichtung des Bauamtes (fabrica) am Prager St. Veitsdom läßt erkennen, daß sich das dortige Kapitel eine Kontrolle durch eigene Organe sichern wollte. Von den rectores (magistri) fabricae wurden nicht nur die Baustoffe eingekauft, sie hatten auch für die Beistellung und Ausbesserung des Gerätes und der Werkzeuge zu sorgen. Wenn sie den Dombaumeister als Sachverständigen mit in die Steinbrüche nahmen, so wurde dies als eine besondere Leistung seinerseits von der Dombaukaffe eigens bezahlt. Auch die Aufnahme von Bauleuten erfolgte in Prag nicht durch den Baumeister, sondern durch die Baurektoren. Die Regensburger Dombaurechnungen gewähren einen Einblick in eine ähnlich organisierte Domfabrik, deren Tätigkeit sich ebenfalls bis auf die Steinbrüche, die Holzschläge und den Transport der Baustoffe erstreckte. Für den magister fabricae führte die Rechnungen der notarius, ein Bauschreiber, der auch sonst nachweisbar ist. Eine Haupttätigkeit dieser Baurektoren bestand aber darin, das nötige Geld für die Fortführung der Dombauten zu beschaffen. Dazu dienten in erster Linie die Ablässe (Sp. 78ff.), ferner die sog. Petitiones. In Basel läßt es sich nachweisen, daß ein Petitor aus dem Laienstande während des Gottesdienstes die Ablässe zugunsten der Spender verkündigte. Zum gleichen Zwecke wurde auch in den übrigen Kirchen der Diözese gesammelt, wozu die magistri fabricae eigens Reisen unternahmen. Zur Förderung des Baues bestand ferner eine Brüderschaft. Durch Stiftungen kam die fabrica in den Besitz von Kapitalien und Liegenschaften. Eine Sitte war es, ihr aus dem Nachlaß eines Verstorbenen Schmuck, Kleider, ein Pferd und dgl. zu vermachen [8]. Bei der Stiftung von Geld wurde häufig der Zweck angegeben, so in Regensburg der Kauf von Bauhölzern für den Dachstuhl des Domes. In Basel war die fabrica in einem eigenen Hause untergebracht, in dem sich die Münsterkasse, eine Bibliothek liturgischer Bücher, Wohnungen und Stallungen befanden. In ihm wohnten z. B. zeitweilig die Orgelbauer. Auch sonst läßt es sich häufig nachweisen, daß die Meister in Häusern wohnten, die dem betreffenden Domkapitel gehörten. Bei St. Stephan in Wien hatte der Kirchmeister und der Kirchschreiber sein Gewölbe in der Steinhütte, wo die Lohnlisten geführt wurden.

Die Entlohnung war nicht einheitlich. Von Seiten der Bauhütten wurde für den Taglohn eingetreten und das gegen Ende des Mittelalters immer mehr sich einbürgernde Accordwesen bekämpft. In der Regensburger Hüttenordnung von 1459 (s. Bauhütte) sagt Art. 3, daß man aus Gebäuden, die in Tagelohn stehen, wie Straßburg, Cöln, Wien und Passau „kein verdinget Werk machen sollte, daß dem Werk von der gedinge wegen nit abgebrochen werde“. In Regensburg und Prag wurde Stück für Stück abgerechnet. Für jede Form eines Werkstückes galt ein bestimmter Lohnsatz. Die feinere (subtilior) Arbeit wurde besser bezahlt. Beim Taglohn wurde zwischen Sommer- und Wintertaglohn unterschieden. Für letzteren galten geringere Sätze.

Anschauliche Bilder des Baubetriebes im Mittelalter und zur Renaissancezeit geben die Darstellungen des Babylonischen Turmbaues (Sp. 1315ff.), bei denen häufig ausführlich der Antransport der Baustoffe auf Schiffen und Wagen, das Bearbeiten der Werkstücke durch die Steinmetzen, die Zubereitung des Mörtels, das Hochtragen der fertigen Werksteine durch Handlanger, beziehentlich Hochziehen durch große Krane und Radaufzüge, wie das Versetzen durch die Maurer geschildert werden (Sp. 1319, Abb. 6; [9, S. 243 ff]). Deutlich ist manchmal zu sehen, wie der Werkstein beim Hochziehen seitlich durch die Klauen der Steinzange festgehalten wird [9, Abb. 334].

II. Bauhandwerker

Die eigentlichen Träger der mittelalterlichen Baukunst waren die Steinmetzen (vgl. Bauhütte). In ihren Werkstätten, den Bauhütten, behauten sie die Steinblöcke zu regelmäßigen Quadern oder profilierten Werkstücken. Nach Abspitzung der Fläche mittels des Spitzeisens wurde sie geglättet, wobei das Scharriereisen oder die Fläche (Steinaxt) benutzt wurde. Letztere ist ein beilartiges Instrument mit zwei glatten oder gezahnten Schneiden. Das Scharriereisen ist ein breiter Meißel, der mit dem hölzernen Klipfel geschlagen wird. Die Profile werden mit Hilfe von Schablonen angerissen und dann mit feineren Meißeln ausgearbeitet (Abb. 2).

Bildhauer, Steinmetz und Baumeister erscheinen noch in der Persönlichkeit gotischer Dombaumeister wie Peter Parler und Konrad Roritzer vereinigt. Gegen Ende des Mittelalters begann eine ausgesprochene Scheidung. In der Regensburger Steinmetzordnung von 1514 (s. Bauhütte) war es „dem Bildschnitzer“ gestattet, „byldwerk grabstain schillt und Helm (zu) hawen, darzu Ime aldann ainer vergönnt werden soll“. Dagegen gehörten Türen, Fenster, Sakramentsgehäuse und Gewölbe dem Steinmetz zu. Noch entschiedener wird die Scheidung später betont. Der obere Rat in Würzburg gebot im 17. Jh., daß „kein Steinmetz sich eines Grabsteines mit Wappen und Bildtern zu machen unterstehe“.

Die Stukkateure sind vielfach in der Detailausführung der von den Architekten entworfenen Gesamtpläne als selbständige Künstler zu werten, besonders dort, wo es sich um figürliche und vegetabilische Motive handelte, die an Ort und Stelle modelliert wurden. Dagegen waren, nach der Stellung Joh. Mich. Fischers zu urteilen, die Führung der Gesimse und die Gestalt der Quadratur (Rahmenwerk) Sache des Architekten und nicht des Stukkateurs (Geistlicher Ratsakt 1725–27, Kreisarchiv München, G. L. 3163, Nr. 65).

Die Maurer haben sich in ihren Zunftordnungen vielfach denen der Steinmetzen angeglichen, mit denen sie im besondern bei dem Versetzen der Hausteine eng zusammenarbeiteten. Auch waren im Mittelalter die Maurer häufig als Steinmetzen tätig, wie umgekehrt an einigen Dombauhütten die Steinmetzen selbst ihre im Winter gehauenen Steine im Sommer versetzten. Im Backsteingebiet (landen die Maurer an erster Stelle. (Vgl. auch Peter Hirschfeld, Über das Bauhandwerk zur Zeit Heinrich Rantzaus, Die Heimat 47, 1937, S. 45.) Erst im 16. Jh. wurde strenger geschieden. Die Maurer mußten weitere Lehrjahre dienen, ehe sie als Steinmetzen arbeiten durften (O. Kletzl, Titel und Namen von Baumeistern deutscher Gotik, München 1935, 29ff.). Nach den Innungsartikeln der Rochlitzer und Dresdner Steinmetzen von 1668 durften die Maurer nur „Orthsteine, harte Taffeln, Keller Stuffen, Kracksteine, so verdünchet werden“ anfertigen, Stücke, die, wie 1704 festgesetzt wurde, nur mit Spitzeisen und Steinaxt bearbeitet waren. Dagegen war den Steinmetzen die Arbeit mit „Klippel und Eisen“ vorbehalten. Die Bruchsteinmaurer und Putzmaurer standen als untergeordnete Handwerker außerhalb der Bauhütte.

Zimmerleute werden auf deutschem Boden, der germanischen Holzbauweise entsprechend, unter den Bauhandwerkern ursprünglich an erster Stelle gestanden haben. Nach Angabe des griechischen Kirchenhistorikers Sokrates Scholasticus (geb. um 380) sind die Burgunder, als sie noch am Rhein saßen, alle Zimmerleute gewesen (Migne P. G. 67, 29ff.); auch die Gesetzbücher der Germanen berücksichtigen sämtlich die Holzbauweise. Um 600 sprechen die Verse des Venantius Fortunatus von den Holzbauten der Städte am Rhein (Haupt [12 S. 69ff.]; s. a. Nordhoff [3]; die Quellen zusammengestellt bei Knögel und Schlosser). Nach Übernahme des Steinbaues traten die Zimmerleute hinter Steinmetzen und Maurern zurück. Doch verblieben ihnen in der Konstruktion der Holzdecken und Dachstühle der Kirchen bedeutende Aufgaben. So gelangten sie auch später gelegentlich zu führenden Stellen. Herzog Siegmund von Tirol bestellte 1480 Meister Bartholomä Fromüller zu seinem obersten Werkmeister und Zimmermann. Noch im 18. Jh. führte in Sachsen die alte handwerkliche Tradition in der Folge von George Bähr, Johann Georg Schmidt, Andreas Hünigen, ursprünglichen Zimmerleuten, zu den höchsten Leistungen kirchlicher Baukunst. In der Technik der Holzbearbeitung wurde der einschneidendste Wandel im Laufe des Mittelalters durch die um 1320 beginnende Einführung von Sägemühlen vollzogen. Bei den Domen befand sich der Zimmerplatz meist in der Nähe der Bauhütte. Hier wurde unter der Leitung des Domzimmermeisters gearbeitet, der gelegentlich wie in Wien zu einem ständigen Angestellten des Dombauamtes wurde.

Die Dachdecker gehörten zu den Bauhandwerkern im engeren Sinn. Daher waren sie auch in Regensburg mit den Steinmetzen und Maurern in einer Zunft vereinigt.

Steinbrecher und Holzhauer standen häufig im Dienst der Dombauämter, die im Mittelalter danach trachteten, das Material an Ort und Stelle selbst zu gewinnen. Am Stift in Xanten gab es ein Hauamt, das aus 4 Schreinern oder Holzhauern bestand, die das Bäumefällen und die laufenden Schreinerarbeiten besorgten. Wie bis gegen Ende des 16. Jh. nachweisbar ist, hatten in den Rochlitzer Brüchen die in benachbarten Dörfern ansässigen Steinbrecher ein Bruchrecht. Als Steinhauer lieferten dieselben einfachere Stücke wie Platten, Mühlsteine und Tröge.

Unter den Angestellten der Dombauämter finden sich auch Schmiede, Binder, Seiler und Glaser.

Zu den Abbildungen

1. Wien, Nationalbibl. Ms. 2549, Roman des Girart de Roussillon, um 1447. Nach F. Winkler, Die flämische Buchmalerei, Leipzig 1925, Taf. 14.

2. Rueland Frueauf d. J., Bau der Stiftskirche Klosterneuburg, 1501. Klosterneuburg, Stiftssammlung. Phot. Österr. Lichtbildstelle, Wien.

Literatur

1. Joh. Trithemius, Hirsauer Chronik, St. Gallen 1690, p. 296ff. 2. Anton Springer, Die Künstlermönche im MA, Mitt. d. Centralkomm. 7, 1862, S. 1ff. 3. J. B. Nordhoff, Der Holz- und Steinbau Westfalens, Münster 18732. 4. Otte II, S. 24ff. 5. Stephan Beissel, Die Bauführung des MA., Freiburg i. Br. 1889. 6. Max Hasak, Die romanische und gotische Baukunst, Hbd. d. Arch. II. Teil, Bd. 4. Stuttgart 1902/03. 7. Arthur Haseloff, Die Bauten der Hohenstaufen in Unteritalien I, Leipzig 1920, S. 146ff. 8. Anton Nägele, Die Heiligkreuzkirche in Schwäbisch Gmünd, Gmünd 1925, S. 36ff. 9. Paul Brandt, Schaffende Arbeit und bildende Kunst, Leipzig 1927. 10. Karl Friederich, Die Steinbearbeitung in ihrer Entwicklung vom 11. bis zum 18. Jh., Augsburg 1932. 11. G. Dehio, Gesch. d. dt. Kunst I, S. 86ff. 12. Albr. Haupt, Die älteste Kunst, insbesondere die Baukunst der Germanen, Berlin o. J. (1935)3.

S. a. die Lit. zu Bauhütte.