Brüdergemeine (Herrnhuter)

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englisch: Moravian Brethren; französisch: Frères moraves, communauté de; italienisch: Fratelli Boemi.


Wolf Marx (1944)

RDK II, 1265–1273


RDK II, 1267, Abb. 1. Gnadenfrei, 1745.
RDK II, 1267, Abb. 2. Herrnhut, 1757.
RDK II, 1269, Abb. 3. Herrnhut, Großer Saal, 1757.
RDK II, 1269, Abb. 4. Herrnhut, Großer Saal, 1757.
RDK II, 1271, Abb. 5. Herrnhut, Großer Saal, 1757.

I. Entstehung, Geschichte, Lehre und Organisation der B.

Aus Resten der Taboriten, der extremen Hussiten, bildeten sich um die Mitte des 15. Jh. einige Gemeinden, die sich böhmisch-mährische Brüder nannten. Verstärkt durch Zuzug brandenburgischer Waldenser verbreiteten sie sich über ganz Böhmen, österreichisch-Schlesien und Mähren und besaßen im Anfange des 16. Jh. gegen 400 Kirchen und Bethäuser, in denen sie keinen selbständigen Kirchenbaustil entwickelten, sondern sich der herrschenden Bauweise bedienten. Im Schmalkaldischen, im und nach dem Dreißigjährigen Kriege hatten sie unter Verfolgungen durch die Katholiken zu leiden, so daß große Mengen von ihnen nach Schlesien, Polen, Sachsen und Brandenburg auswanderten. Die Zurückgebliebenen verloren ihre Kirchen an die Katholiken und konnten ihren Gottesdienst nur in geheimen Hausversammlungen fortsetzen. Die letzte Auswanderung ging in den Jahren 1722–1732 vor sich, und zwar besonders aus dem „Kuhländchen“, dem Quellgebiete der Oder in Mähren. Nikolaus Graf v. Zinzendorf (1700–1760) gab den Exulanten auf seinem Gute Berthelsdorf in der Oberlausitz zwischen Löbau und Zittau Boden zu einer Ansiedlung, die am 17. Juni 1722 begonnen und Herrnhut genannt wurde. Die Neugründung erhielt Zuwachs durch Lutheraner, Reformierte, Pietisten und Separatisten aus allen Gegenden Deutschlands. Diese alle schloß Zinzendorf durch die Statuten vom 12. Mai 1727 zur Brüdergemeine oder erneuerten Brüderunität lutherischen Bekenntnisses zusammen als einen Teil der Parochie Berthelsdorf, der von dort kirchlich bedient wurde, aber das Recht hatte, daneben in Herrnhut religiöse Privatversammlungen abzuhalten. Da dieselben gemäß ihrem privaten Charakter in dem Saale eines Privatgebäudes, der 1726 erbauten adligen Landschule, stattfanden, wurde der Name „Saal“ terminus technicus für das gottesdienstliche Lokal der Gemeine zum Unterschied von der lutherischen „Kirche“ zu Berthelsdorf. Auch nachdem man sich von der lutherischen Gemeinde in Berthelsdorf gelöst hatte, bezeichnete man den 1757 in Herrnhut errichteten Kultbau nicht als Kirche, obwohl er als solche diente, sondern behielt den Namen „Saal“ oder „Gemeinsaal“ bei. Neueren Datums ist die Bezeichnung „Betsaal“. Von Herrnhut aus wurden im Laufe des 18. Jh. in ganz Deutschland, in Holland, Rußland, Dänemark, England und Amerika Niederlassungen der B. planmäßig gegründet, meistens als Neusiedlung mit einem Platze in der Mitte, an oder auf dem der oft von Chorhäusern (s. u.) umgebene Betsaal steht, seltener im Anschluß an einen schon bestehenden Ort, wo der zentrale Platz dann fehlt. Durch Konzessionen erkannten die verschiedenen deutschen Landesherren die B. als selbständig innerhalb der evang. Landeskirche an und gestanden ihr den Bau eigener Gotteshäuser zu, so Preußen 1742 und Sachsen 1748.

Die Lehre der B. ist aus dem lutherischen Christentum erwachten, vom Pietismus beeinflußt und stellt in eigentümlicher Weise die persönliche Verbindung des Christen mit dem die Gnade Gottes den Menschen darbietenden Heiland und diesen selbst so stark in den Mittelpunkt, daß die Beziehungen des Vaters und des Hl. Geistes zur Erlösung zurücktreten und Jesus als unser eigentlicher Gott erscheint. Die Gemeinmitglieder waren in Chöre geteilt und wohnten, soweit sie nicht verheiratet waren, gemeinsam in Chorhäusern, unter denen man solche für die ledigen Brüder, die ledigen Schwestern, die Witwer und die Witwen unterschied.

II. Entwicklung des Betsaals

Die Verwaltung der B. ist demokratisch zentralisiert. Sie wirkte sich in Hinsicht auf die Betsäle dahin aus, daß sie, obwohl in den verschiedensten Gegenden gelegen, große Übereinstimmung aufweisen. Die Entwicklung des Betsaals ging in zwei Abschnitten vor sich.

A. Wichtigste Betsäle des 1. Entwicklungsabschnitts (1724–c. 1760)

Ort — Einweihung — Erbauer

Herrnhut 12. 5.1726 Christian David

Gnadenberg i. Schles. 3.11.1743 —

Gnadenfrei i. Schles. 17.10.1745 —

Herrnhag, Kr. Büdingen, Hessen 13.11.1745 —

Neusalz a. d. Oder 24. 8.1746 Sigm. Aug. v. Gersdorf

Neuwied a. Rh. 16.10.1758 —

Der Betsaal der 1. Periode war niemals ein Gebäude für sich allein, sondern stets ein Teil des „Gemeinhauses“ (Abb. 1). Dieses enthielt unter demselben Dache:

1. In der Längsachse den „Saal“. Er war in der Regel zweigeschossig und hatte 2 Reihen Fenster übereinander. An einer Längsseite in der mittleren Querachse stand der Liturgustisch (s. u.). Die Gemeinde war im Saal und auf den Emporen (s. u.) nach Geschlechtern getrennt. Die Männer saßen in der Regel vom Liturgustisch gesehen links, die Frauen rechts. Das Innere war ganz weiß gehalten. Der Herrnhuter Saal gab den Anstoß dazu, die anliegenden Eckstuben zum Saal hinzuzunehmen und als Logen einzurichten. Seinem Beispiele folgten alle Betsäle sowohl im unteren als auch im oberen Geschoß.

2. Nebenräume zum Saal. Sie waren in den beiden sog. Vor- oder Nebenhäusern untergebracht, welche den von den Schmalseiten her zugänglichen Saal in die Mitte nahmen, auf beiden Seiten flankierten und sich an der Außenfront nicht gegen ihn abhoben. Sie enthielten die Eingänge an der Langseite des Gebäudes, gesondert für Männer und Frauen, Treppen, Versammlungsstuben für die Gemeinarbeiter (geistliche und weltliche Angestellte der Gemeine), wo sie sich zusammenfanden, bevor sie in geschlossenem Zuge den Saal betraten, um im Angesicht der Gemeinde links und rechts vom Liturgustisch Platz zu nehmen, ferner eine Sakristei, einen „kleinen Saal“ oder ein „Sälchen“ für Sitzungen und Unterricht, Küchen zum Wasserkochen für das Fest der Fußwaschung und zur Zubereitung des Tees für das Liebesmahl, eine den altchristlichen Agapen nachgebildete kultische Versammlung, bei der Tee und Brötchen gereicht werden, schließlich Gerätekammern und sonstiges Nebengelaß.

3. Wohnräume für Gemeinarbeiter, Gäste und Erziehungsanstalten.

Das Material war meistens Fachwerk, das später verputzt zu werden pflegte, das Dach ein Mansardendach und als solches wohl geeignet, mitunter einen Teil der Neben- und Wohnräume aufzunehmen. Es war mit Dachfenstern besetzt und trug in der Regel in der Mitte des Firstes einen Dachreiter.

B. Wichtigste Betsäle des 2. Entwicklungsabschnitts (1756–1812)

Ort — Einweihung — Erbauer

Niesky i. Oberlausitz 8. 8.1756 Sigm. Aug. v. Gersdorf

Herrnhut, groß. Saal 13. 8.1757 Sigm. Aug. v. Gersdorf

Zeist i. Holland 20.10.1768 Moritz Christian v. Schweinitz

Neusalz, neuer Saal 29.10.1768 —

Gnadenfrei, groß. Saal 13.11.1768 —

Gnadau b. Magdeb. 17. 6.1781 —

Gnadenberg, neuer Saal 17.11.1781 Johann Gottfr. Schulz

Neuwied, neuer Saal 16.10.1785 —

Königsfeld i. Bad. 19.10.1812 Friedr. Renat. Früauf

Charakteristisch für den 2. Abschnitt der Entwicklung ist die Erweiterung und Verselbständigung des Betsaals. Die Wand im Obergeschoß der Vorhäuser fällt ganz, so daß sich die Loge zur Empore erweitert. Stellt die Empore die Weiterentwicklung eines Gedankens der 1. Periode dar, so bringt der große Saal in Herrnhut zwei neue Momente, indem er die Ecken einer der beiden Schmalseiten mit zwei Betstuben füllt und an die gegenüberliegende eine Galerie auf Stützen stellt (Abb. 2–5). Loge oder Empore oder Galerie tragen die Orgel, die immer auf der Brüderseite steht. Die Betsäle von Herrnhut, Gnadau, Gnadenberg, Neuwied und Königsfeld bilden die sog. „Betstubengruppe“, den am meisten entwickelten Betsaaltypus. Zwei übereinanderliegende Fenster des eigentlichen Saales werden in ein großes zusammengezogen und mit Vorhängen versehen. Dadurch, daß die Wohnräume in Flügel, die mit dem Betsaal in gerader Front oder im Winkel verbunden, oder seltener in ein völlig getrenntes Haus verwiesen werden, wird der Betsaal mit den beiden Vorhäusern ein besonderes Gebäude. Letztere haben an den Giebelseiten stets zwei Reihen rechteckiger Fenster und heben sich an den Langseiten gegen den eigentlichen Saal meist auch dadurch ab, daß sie in Fassade und Dach etwas zurück- oder vorspringen. In Herrnhut und Gnadenfrei, wo keine Vorhäuser vorhanden sind, sind die Nebenräume in den Flügeln untergebracht. Das Material ist verputzter Bruch- oder Backstein. Die Fassade ist in einfachster Weise gegliedert. Auf der Vorder- oder Rückseite des Saalgebäudes sind mitunter zwei Leichenkammern eingebaut. Weil man in der 2. Periode im allgemeinen davon absah, das Dach zu Wohn-, Schlaf- oder Versammlungsräumen auszunützen, ging man vom gebrochenen zum Walm-, Krüppelwalm- und Satteldach über (Abb. 2).

Im Innern vermittelt zwischen Wand und der stets flachen Decke eine ornamentlose Hohlkehle. Eine der beiden Langseiten nimmt der hölzerne, 1–2 Stufen hohe Tritt für die „Arbeiterbank“ ein mit einer geschwungenen Ausbuchtung in der Mitte vor dem Liturgustisch. Dieser steht auf 1–3 weiteren Stufen und ist wie das für die Predigt daraufgestellte Pult je nach Art des Gottesdienstes farbig überzogen, für gewöhnlich grün. Hinter ihn ist, meist noch um eine Stufe erhöht, der Stuhl für den Liturgen gestellt. An den Wänden zieht sich eine übermannshohe Holzvertäfelung entlang, in der Regel mit einem hohlkehlenartig gebogenen oberen Abschlußgesims, das hinter dem Liturgustisch in einem gestreckten Bogen herumgeführt ist. Auf der ungestrichenen Holzdiele stehen einfache hölzerne Bänke, die im 18. und 19. Jh. teilweise ohne Lehne und ohne den heutigen weißen Anstrich waren. Sie lassen einen Mittelgang auf den Liturgustisch zu frei, um die Geschlechter voneinander zu trennen, und stehen parallel zur Längsachse, an den Schmalseiten mitunter parallel zur Breitachse des Saals. Es gab kein feststehendes Gestühl, weil die eigentümliche Feier der Agape und Kommunion eine verschiedene Anordnung der Bänke erforderte.

III. Künstlerische und kultische Voraussetzungen des Betsaals, seine Beziehungen zur Profanarchitektur und zum prot. Kirchenbau

Da der brüderliche Gottesdienst zunächst nichts anderes war als eine Privatversammlung, in der religiöse Dinge unter Leitung einer besonders geeigneten Persönlichkeit verhandelt wurden, war der Saal eines Hauses, des Gemeinhauses, die gegebene Raumform. Dieses hatte die einfache geschlossene Einflügelanlage ländlicher Herrenhäuser Sachsens und Schlesiens. Als man im 2. Entwicklungsabschnitt die nicht zum eigentlichen Saale gehörigen Räume entfernte und von dem Gemeinhause des 1. Entwicklungsabschnitts nur der Betsaal selbst mit den beiden Vorhäusern übrig blieb, behielt der Betsaal mit seinen Vorhäusern den Grundriß profaner Gebäude bei, Zeist und die Betstubengruppe unter Risalitbildung. Bei letzteren entsprechen der Saal selbst dem Hauptbau, dem corps de logis, und die beiden davon abgesetzten Vorhäuser den beiden (hier stark verkürzten) Flügeln. Auch erinnern die Eingänge an den Langseiten, der auf Herrenhäusern und andern profanen Gebäuden zu findende Dachreiter und die beiden übereinander liegenden Fensterreihen der 1. Periode an das Haus als Ausgangspunkt des Betsaals. Wie sich im Profanbau die Fensterschlüsse nach der Rangfolge der Vor- und Rücklagen in Rundbogen, Stichbogen und geraden Sturz abstuften (Paul Schumann, Barock und Rococo, in Beiträge z. Kg., N. F., Lpz. 1885, S. 16), so werden auch beim Betsaal der 2. Periode Saal und Vorhäuser unterschieden. Wie der Profansaal im allgemeinen in der Längsachse des Gebäudes liegt und auf die Hauptbreitachse eingestellt ist, also die Mitte des Hauses einnimmt, so auch der Betsaal. Der Profansaal ist nicht geostet. Der Betsaal ist ebensowenig geostet, weil er sich dem Grundriß des Hauses anpassen mußte. Profan- und Betsaal sind beide länglich-rechteckig im Grundriß und 2 Geschosse hoch. Der zweigeschossige Saal („salle à l’italienne“) war in Deutschland die Regel und auch in bescheidenen Bauten nicht selten.

Neben der Abstammung von Haus und Profansaal, die den Betsaal zur Saalkirche gemacht hat, hat der Kultus der B. die Entwicklung des Betsaales bestimmt. Da die B. durch freiwilligen Zusammenschluß gleichgesinnter Individuen entstand, wurde das Christentum hier vom einzelnen in enger persönlicher Verbindung mit der Gemeinde betätigt und erhielt der Gottesdienst einen bewußten Gemeinschaftscharakter, wie es in den örtlich bestimmten Gemeinden der Staats- und Volkskirche nicht ebenso möglich ist. Die Folge davon war eine veränderte Form des an Wort und Sakrament geknüpften Gottesdienstes von vorwiegend liturgischer Eigenart und eine von der in der lutherischen Kirche fortwirkenden katholischen Tradition abweichende Gestalt des gottesdienstlichen Raumes. Für die Idee der Gemeinschaft den äußeren Rahmen zu bilden, ist der Zweck des Betsaals. Größe, Höhe und Ausstattung gehen nicht über das für die Sammlung der Gemeinde notwendige Maß hinaus. Simplizität und Intimität schließen eine eigentliche Monumentalität aus. Wie der Pietismus verhält sich die B. ablehnend gegen die bildende Kunst, duldet weder Malerei noch Plastik im Betsaal und verzichtet bewußt darauf, mit ihrer Hilfe auf die Gläubigen zu wirken. Das Göttliche ist nur in der feiernden Gemeinde gegenwärtig, nicht am Altar, den es im Betsaal ebensowenig wie eine Kanzel gibt. Diese ersetzt der Liturgustisch. Er steht an der Langseite des Betsaals und macht dadurch den Betsaal zur Querkirche. Diese Raumform ist besser als die Langhausanlage geeignet, die Gemeinde in sich und mit dem Liturgen fest zusammenzuschließen und den gemeinsamen Gesang, auf den die B. großen Wert legt, zu pflegen. Der Liturg, ohne Amtstracht, sitzt, außer bei der Predigt, bei allen Versammlungen auf einem Stuhl, der gerade nur so viel erhöht ist, daß er allen Gottesdienstbesuchern sichtbar ist. Der Liturgustisch ist nicht Abendmahlstisch; die Kommunikanten treten zum Empfang des Sakraments nicht an ihn heran, sondern Brot und Wein werden der im Betsaal sitzenden Gemeinde gebracht. Dagegen finden Taufe und Trauung am Liturgustisch statt.

Zu diesen in der Eigenart der B. liegenden Momenten tritt für die Gestaltung des Betsaals noch ein Drittes hinzu, der Einfluß des protestantischen Kirchenbaus, der besonders nach der kirchlichen Verselbständigung der B. einwirkte. (Jedoch bestehen keine Beziehungen zu den Kirchen der alten böhmisch-mährischen Brüder [Sbors] und früherer Exulanten sowie den schlesischen Bethäusern der friderizianischen Zeit.) Die Zugeständnisse, die der Betsaal der B. an den evangelischen Kirchenbau machte, sind folgende: Der Betsaal wird ein eigenes Gebäude und bekommt eine Reihe langer Fenster. Auch die Anordnung 1. der Betstuben, die im 18. Jh. besonders in Sachsen für Standespersonen im Erdgeschoß und in Höhe der ersten Empore beliebt waren, und 2. der eingehängten oder eingestellten Galerien geht auf den Einfluß der protestantischen Langhaussaalkirche zurück. (Vgl. die Entwürfe zum Herrnhuter großen Saal im dortigen Unitätsarchiv.)

Zu den Abbildungen

1. Gnadenfrei (Schlesien), Entwürfe zum Saal der Brüdergemeine. 1745. Herrnhut. Unitätsarchiv. Phot. Verf.

2. Herrnhut, Großer Saal, Außenansicht. 1757.

3. Herrnhut, Großer Saal, Innenansicht.

4. Herrnhut, Großer Saal, Orgelempore. Abb. 2–4 nach [3].

5. Herrnhut, Grundriß und Längsschnitt des Großen Saales. Nach Inv. Sachsen 34, Abb. 161 u. 162.

Literatur

1. Wilh. Bettermann, Grundsätzliches zum Gottesdienst in der Brüdergemeine, Monatsschr. f. Gottesdienst und kirchliche Kunst 1929, S. 33 u. 67. 2. Fritz Geller, Gotteshaus und Gottesdienst in den Herrnhuter Brüdergemeinen, Herrnhut 1929. 3. Wolf Marx, Die Saalkirche der deutschen Brüdergemeine im 18. Jh., Studien über christl. Denkmäler, Leipzig 1931. 4. Jos. Müller, Geschichte der böhmischen Brüder 1 u. 2, Herrnhut 1922 und 1932. 5. Helm. Rudolph, Herrnhuter Baukunst und Raumgestaltung. Der bürgerliche Barock der Brüdergemeine Herrnhut, Herrnhut 1938. 6. Buchberger 2, Sp. 583.

Verweise