Caeremoniale

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englisch: Ceremonial; französisch: Cérémonial; italienisch: Cerimoniale.


Hans Martin von Erffa (1952)

RDK III, 340–341


Das C. (abgekürzt aus Liber caeremonialis oder caeremoniarum) ist ein Buch, in welchem die rituellen Vorschriften, die für die verschiedenen gottesdienstlichen Funktionen verbindlich gelten, zusammengefaßt sind.

I. C. romanum

Die liturgischen Anweisungen (Rubriken) waren anfangs mit den Texten im Sakramentar vereinigt. Vorläufer des C. sind die *Ritualien, vor allem aber die Ordines romani (Michel Andrieu, Ordines romani, Löwen 1948). Auf Grund der letzteren verfaßte Augustinus Patricius Piccolomini, Bischof von Pienza, 1488 für Innozenz VIII. ein erstes C., das C. romanum für das Zeremoniell der päpstlichen Kurie. Das Buch wurde von Christoforo Marcello, Erzbischof von Korfu, mit einigen Änderungen herausgegeben und 1516 in Venedig gedruckt. Nach anfänglichem Widerstand der Kurie ist es mehrfach nachgedruckt worden (Köln 1557, Rom 1560, Venedig mehrere Neudrucke; zweibändige kommentierte Ausgabe von Gius. Catalani, Rom 1750f.).

II. C. episcoporum

Bedeutsamer für die Kunstgeschichte war das C. episcoporum, das von Papst Clemens VIII. 1600 auf Grund des C. romanum und anderer spät-m.a. Gottesdienstordnungen herausgegeben wurde und 1650, 1727 und 1741 Verbesserungen und Erweiterungen erfuhr. Als eines der jüngsten liturgischen Bücher ist es für den ganzen Bereich des römischen Ritus verbindlich, zwar in erster Linie für die Metropolitan-, Kathedral- und Kollegiatkirchen, aber auch für alle anderen Kirchen und Priester in den Funktionen, die im C. episcoporum enthalten sind (Messe, Offizium, Kerzen-, Aschen- und Palmenweihe, Zeremonien der Karwoche u. a.).

Das C. episcoporum besteht aus 3 Büchern. Das 1. enthält Vorschriften allgemeiner Art, zunächst für den Bischof selbst, über die bischöflichen Ämter, dann aber auch über die Ausstattung und den Schmuck der Bischofkirche (z. B. die bischöflichen liturgischen Gewänder, die Ausstattung des Chors und Altarraums, die Errichtung von Baldachinaltären u. dgl.). Das 2. Buch behandelt die bischöflichen Offizien an den einzelnen Tagen, das 3. enthält Vorschriften über Besuche und Empfänge, über das Verhalten der päpstlichen Statthalter und Vicelegaten.

Im Gegensatz zu den Vorschriften des hl. Karl Borromäus über den Kirchenbau, die wenige Jahrzehnte vorher erschienen sind und eine nachhaltige Wirkung auf die christliche Kunst ausgeübt haben, sind die Bestimmungen des C. episcoporum in der Kunst wenig beachtet worden. Wenn auch neuere Ausgaben erschienen sind (als letzte die Editio typica, Regensburg 1920), so dient das C. doch heute mehr zum Studium der Zeremoniare, weil die nötigen Anweisungen jetzt in alle liturgischen Bücher aufgenommen sind.

III. Ordens-C.

Neben dem C. romanum und dem C. episcoporum gibt es endlich die C. der verschiedenen Mönchsorden. Clemens VIII. gestattete den Orden die Weiterbenützung ihrer jeweiligen Ordens-C., doch müssen sich die Regularen, welche den römischen Ritus in Brevier und Missale haben, nach dem C. episcoporum richten.

Literatur

1. Franz Anton Zaccaria, Bibliotheca ritualis Bd. I, Rom 1776, S. 169ff. – 2. Wetzer-Welte III, Sp. 15ff. – 3. Cabrol II, 2, Sp. 3296f. – 4. Buchberger X, Sp. 1039f. – 5. Andreas Schmid, Caeremoniale für Priester, Leviten, Ministranten und Sänger. Kempten 19063.