Doppelsiegel

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englisch: Double-sided seal; französisch: Sceau à deux cotés; italienisch: Sigillo doppio.


Ottfried Neubecker (1955)

RDK IV, 223


Unter D. im weiteren Sinne versteht die Sphragistik jene Siegel an Urkunden, die auf ihrer Vorder- und Rückseite einen Abdruck zweier verschiedener Siegelstempel zeigen. Die D. werden als Münzsiegel bezeichnet, wenn die Abdrücke gleich groß sind; ist der rückwärtige Abdruck kleiner, so heißt er Rücksiegel oder Gegensiegel. D. finden sich erst seit dem 12. Jh. in Deutschland. Meist zeigt die Rückseite ein zweites Siegel des gleichen Herren, dessen Hauptsiegel die Vorderseite trägt; seltener sind es solche von Verwandten oder Ehegatten (D. im engeren Sinne). Vielfach kommen auf der Rückseite auch Siegel von an der Beurkundung gleichzeitig beteiligten Personen oder Körperschaften vor: Beamte der Reichskanzlei bei Kaisersiegeln, Bürgermeister oder Schöffen bei Stadtsiegeln, Klosterkonvente bei Abtsiegeln u. a. Gelegentlich scheinen auch Sparsamkeitsrücksichten D. veranlaßt zu haben.

Für die künstlerische Gestaltung der Siegel ist die Art ihrer Verwendung als zweites Siegel ohne Bedeutung, zumal jedes ja auch allein verwendet werden konnte.

Literatur

1. Th. Ilgen, Sphragistik, in: Grundriß der Geschichtswissenschaft, hrsg. v. Aloys Meister, Bd. I, Abt. 4, Leipzig 19122. – 2. Wilh. Ewald, Siegelkunde, in: Handbuch der ma. und neueren Geschichte, hrsg. v. G. v. Below und F. Meinecke, München 1914, S. 162–164. In beiden Werken weitere Literatur.