Effigie
englisch: Effigy; französisch: Effigie funéraire; italienisch: Effigie.
Harald Keller (1956)
RDK IV, 743–749
I. Begriff und Benennung
Die E. ist eine Puppe aus Holz, Wachs, Weidengeflecht (gefüllt mit Werg) oder anderem leicht vergänglichem Stoff, die bei Totenfeiern auf dem geschlossenen Sarg oder dem Castrum doloris liegt, also den Toten bei den Bestattungsriten vertritt. Sie wird mit dessen Staats- oder Prunkgewändern bekleidet, mit künstlichem, manchmal auch mit natürlichem Haar versehen. Am französischen Hofe wurden E. der verstorbenen Herrscher auch in tagelangen Prozessionen durch die Straßen von Paris getragen. Das Wort ist schon bei Tacitus (Ann. 3, 5) als Spezialbegriff verwendet. Während imago dort die Büste nach der Totenmaske bezeichnet, bedeutet effigies entweder die Puppe oder einen lebenden Schauspieler, der im Kostüm oder in der Maske des Ahnen diesen verkörpert.
Staatsfeinde, Mörder und Diebe, deren man nicht habhaft werden konnte, wurden im ma. Italien „in effigie“ bestraft (Schandmalerei auf den Wänden öffentlicher Gebäude, s. [5] S. 287ff.).
Im nordischen MA wurde jedoch effigies durch imago verdrängt (1327 beim Tode des englischen Königs Edward II.: „ymaginem de ligno ad similitudinem dicti domini Regis E(dwardi) deffuncti“; [3] S. 531) oder durch personage (1483 beim Tode König Edwards IV.; [3] S. 538); das Wort representation, das zuerst beim Tode Heinrichs VII. 1509 vorkommt [3, S. 539]) ist offensichtlich aus dem Französischen übernommen, wo diese Bezeichnung das ganze Spät-MA hindurch vorherrschte (zuerst dort im Testament des Herzogs von Berry, 1415; [1] S. 193). Seit der Renaissance heißt es dann in England einfach picture, auch wenn es sich ganz sicher um eine Skulptur handelt, so bei Heinrich VIII., 1547, und Edward VI., 1553 [3, S. 540 u. 542].
Das alte Wort effigie trat in der Neuzeit zuerst wieder in Frankreich beim Tode König Franz’ I. (1547) auf [1, S. 193]. Vorher war in Frankreich auch noch das Wort figure üblich gewesen [1, S. 193].
II. Antike
Neben die Cerae, die beim Leichenpomp mitgeführten, bemalten Büsten der Ahnen, die wahrscheinlich auch mit wirklichen Stoffen drapiert wurden („ut essent imagines quae comiterentur gentilicia funera; semperque defuncto aliquo totus aderat familiae eius qui umquam fuerat populus“: Plinius, Hist. Nat. 35, 6), traten die E., deren Verwendung sicher sehr weit zurückreicht, die aber nicht vor dem Leichenbegängnis Cäsars (44 v. Chr.) nachweisbar sind. Die Puppe war aus Wachs und „wendete sich durch eine Vorrichtung nach allen Seiten; man sah an ihr die 23 Wunden“, welche die Mörder Cäsar beigebracht hatten (Appian, De bello civili II, 147; griech. u. dt. Text bei [1] S. 180). Dio Cassius (Historia Romana 74) berichtet als Augenzeuge über den Leichenpomp, welchen Septimius Severus dem 193 n. Chr. ermordeten Pertinax längst nach dessen Tod bereitete. „In dem (Parade-)Bette lag ein wächserner Scheinleib des Pertinax im Triumphgewand, von dem ein Knabe, als ob er nur schliefe, mit einem Pfauenwedel die Fliegen scheuchte“ (griech. u. dt. Text bei [1] S. 181). Aus der Beschreibung der Apotheose des Septimius Severus selbst (211 n. Chr.) wird deutlich, welchen praktischen Zweck die E. zu erfüllen hat. Da die Leichenfeiern sieben Tage dauerten und die Lebenden in vertrauliche, familiäre Berührung dabei mit den Toten traten, so wären solche Zeremonien des Geruchs und des Verfalls der Leiche wegen unmöglich geworden, wenn man nicht die Toten durch eine E. ersetzt haben würde. Der Leichnam des Kaisers wurde sofort begraben, eine E. aus Wachs aber, dem Toten in allem ähnlich, auf einer Bahre unter den Toren des Palastes aufgestellt. Den ganzen Tag über saßen der ganze Senat und sämtliche Frauen von Rang zu beiden Seiten der Bahre, sieben Tage lang. „Von Zeit zu Zeit treten Ärzte ein, und nähern sich dem Lager, und als ob sie nach dem Kranken zu sehen hätten, melden sie von Zeit zu Zeit, daß es schlechter mit ihm stehe.“ Schließlich wurde die E. auf das Marsfeld in ein leuchtturmartiges Gerüst auf den Scheiterhaufen gebracht und dort nach dem Abhalten ritterlicher Spiele während der Konsekration verbrannt (Herodian, Ab excessu divi Marci IV, 2; griech. u. dt. Text: [1] S. 182). Der Brauch scheint in der Spätantike weit über die römischen Grenzen gewandert zu sein, wie die Leichenfeier des 359 n. Chr. vor Amida gefallenen Sohnes des Königs Grumbates der Chioniten (eines sarmatischen Nordvolkes) vermuten läßt [1, S. 185].
Die Statue des Kriegers von Capestrano in Picenum (5. Jh. v. Chr.) ist nur zu verstehen als Verewigung der Paradeausstellung des vornehmen Toten mit Gesichtsmaske vor seiner Bestattung, die bis in die Einzelheiten der Beschreibung der römischen Bestattungsgebräuche durch Polybios entspricht (Axel Boëthius, Critica d’arte 4, 1939, S. 49–52, Taf. 20f.; Ders., Die Antike 17, 1941, 176–86).
III. Spät-MA
Im Mittelalter begegnen E. nicht vor dem 14. Jh. Mit dem Auftreten der Totenmaske haben sie nichts zu tun, da die E. ja nicht unbedingt porträtähnlich sein müssen. Diese Unabhängigkeit von der Totenmaske zeigt sich darin, daß die ältesten ma. E. aus Holz sind. Die früheste ma. Erwähnung findet sich anläßlich der Bestattung König Edwards II. von England, 1327. Da aber bei dem Leichenbegängnis eines zunächst abgesetzten, dann ermordeten Königs gewiß kein neues Zeremoniell eingeführt wurde, so muß die E. doch schon bei einem der beiden vorausgehenden Königsbegräbnisse aufgekommen sein, 1307 oder gar 1272. In der Tat hören wir beim Tode Heinrichs III. 1272 zuerst von einem geschlossenen Sarg, der Voraussetzung für die Einführung der E. War im ma. Frankreich der Grund für die représentation der gleiche wie in der Antike, das schnelle Verwesen des Leichnams, so liegt in England die Notwendigkeit für die Einführung der E. in der Kostbarkeit der ursprünglichen Grabbeigaben. Man gab den englischen Königen bis zum Ende des 13. Jh. Krone, Zepter und ihre gesamten Krönungsgewänder mit. Die Einführung der E. erlaubte nun die Vererbung der Staatssymbole (darüber ausführlicher [5] S. 262f.). Aus der Reihe der in Westminster Abbey aufbewahrten hölzernen E. scheint nur noch eine dem 14. Jh. anzugehören, die auf Edward III. († 1377) bezogen wird (Abb. 1).
Für Frankreich ist die erste representation für 1388 dokumentarisch überliefert, anläßlich der Bestattung des Grafen von Eu; da aber die Gemahlin König Karls V. von Frankreich, Jeanne de Bourbon, nach ihrem Tode 1378 acht Tage lang in St. Denis ausgestellt war, das Zepter in der Hand, so wird es sich wohl hier auch statt um die Leiche um eine E. gehandelt haben. Für die Exequien der Könige Karl VI. († 1422) und Karl VII. († 1461) sind dann sehr genaue Belege vorhanden [1, S. 193]. Die Herstellung der E. gehörte am französischen und burgundischen Hofe zu den Amtspflichten des „Valet de chambre“. Es ist also damit zu rechnen, daß J. van Eyck, Fouquet, Clouet u. a. mit solchen Aufgaben betraut wurden.
E. von deutschen weltlichen und geistlichen Fürsten des MA sind bisher nicht bekannt. Die politischen Verhältnisse standen dem hemmend entgegen. Das Wahlkönigtum verhinderte die ruhige Ausbildung eines Bestattungs-Zeremonials in einer festen Residenz unter dem Einfluß einer Hofkunst.
IV. Renaissance und Barock
Die erste deutsche E., von der wir wissen, hängt mit Luther zusammen. Als die Leiche des Reformators 1546 von Eisleben nach Wittenberg überführt wurde, nahm man bei der Rast in Halle a. d. S. eine Totenmaske ab, mit deren Hilfe allerdings erst 1663 von Lukas Schöne eine Lutherfigur mit Talar und Barett angefertigt wurde, die in einem Sakristeiraum der Marktkirche an einem Tische saß und erst vor einigen Jahren entfernt wurde (Walter Delius, Die Reformationsgeschichte der Stadt Halle a. d. S. [= Beitr. z. Kirchengesch. Deutschlands, hrsg. von Franz Lau, Bd. 1], Bln. 1953, S. 99f. – J. Ficker, Die Luthergestalt in der Kirche U. L. Fr. zu Halle, Halle 1930. – Gg. Stuhlfauth, Die Bildnisse D. Martin Luthers im Tode [= Kg. Forschungen z. Reformationsgesch. Bd. 1], Weimar 1927).
Als nach M. 16. Jh. die beiden neuen Rahmenformen für das barocke höfische Bestattungszeremonial – Paradebett und Castrum doloris – sich langsam durchsetzten, bildeten sich für die E. neue Verwendungsmöglichkeiten aus. Die E. wanderte auf das Paradebett in der chambre mortuaire, in der in Frankreich der Hof- und Tafeldienst, solange die E. des toten Herrschers noch aufgebahrt war, weiterging als ob er lebe (Quellen dafür [1] S. 194).
Das Paradebett war in den deutschen Residenzen ebenfalls üblich, am Kaiserhof wahrscheinlich zuerst beim Tode Rudolfs II. († 1612), der auf dem von brennenden Leuchtern umstellten Paradebett, von Leidtragenden umgeben, „in der audientzstueben öffentlich sey gesehen worden“. Es folgten die kleineren deutschen Höfe: Moritz der Gelehrte von Hessen-Kassel († 1632), Landgraf Wilhelm VI. († 1663). Wahrscheinlich hing die Verbreitung der chambre mortuaire in Deutschland mit der Aufbewahrung Heinrichs IV. von Frankreich zusammen, dessen Ermordung durch Ravaillac überall den größten Eindruck machte. An den deutschen Höfen wurde wohl stets der Tote selbst und nicht eine E. auf dem Paradebett aufgebahrt. Für den Berliner Hof z. B. ist an Hand der großen Kupferstichwerke über die Bestattungsfeierlichkeiten der Herrscher der Gebrauch der E. mit Sicherheit auszuschließen.
Gegen Ende 17. Jh. hatte sich die Ausstellung der E. samt dem ihr erwiesenen „service“ überlebt. In Frankreich kam diese Aufbahrungsform zum ersten Male beim Tode der Gemahlin Ludwigs XIV., der Maria Theresia von Spanien († 1683), nicht mehr in Anwendung. Am englischen Hofe ist die E. zum letzten Male bei der Leichenfeier für George Monck, Duke of Albemarle, 1670 verwendet worden [3, S. 559]. Sehr merkwürdig ist es hingegen, daß in einem so konservativen Staatswesen wie Venedig die Ausstellung einer wächsernen „Statua“ des toten Dogen für drei Tage in einem Saale des Dogenpalastes erst im 17. Jh. sich ausgebildet zu haben scheint (beibehalten bis zum Ende der Repubik 1797, [1] S. 197).
Seitdem die plastische E. unmodern geworden war, wurde sie durch die gemalte E. ersetzt, die neben oder hinter dem Sarg oder Paradebett aufgestellt wurde: Aufbahrung König Friedrich Wilhelms I. von Preußen († 1740; Hohenzollern-Jb. 8, 1904, S. 27). Neben dem Castrum doloris des Erbprinzen Friedrich Ludwig von Württemberg († 1732) mit dem mit schwarzem Samt ausgeschlagenen Sarg „stehet auf der seiten der selige Erbprinz, wie er auf gedachtem Bett gelegen ist“. – Das Castrum doloris des am 12. März 1737 † Herzogs Karl Alexander von Württemberg wurde erst am 6. April aufgestellt. Hinter dem (leeren) Sarg war das Porträt des Herzogs als Gemälde zu sehen. Oben auf dem tempelartigen Gehäuse stand als Bekrönung das Bild des verstorbenen Herzogs in Lebensgröße, angetan mit blankem Küraß, das Gesicht von Wachs, nach dem Leben imitiert (die Württemberg. Beispiele werden der liebenswürdigen Hilfe von Werner Fleischhauer verdankt).
V. Lebendmasken
In Salzburg wurden die Fürsterzbischöfe im offenen Sarg zu Grabe geleitet. Da die Leiche des E.B. Andreas Jakob Graf Dietrichstein († 1753), z. B. sehr entstellt war, bedeckte man das Gesicht mit einer Larve, die der Bildhauer Jos. Anton Pfaffinger rasch anfertigte (Franz Martin, Salzburgs Fürsten in der Barockzeit, Salzburg 19522, S. 212). Im allgemeinen aber wird man für die Abnahme einer Maske zu Lebzeiten der Fürsten gesorgt haben, um für das Bestattungszeremonial vorbereitet zu sein. König August dem Starken wurde im Alter von 34 Jahren am 26. Januar 1704 eine Gesichtsmaske abgenommen. Es ist jene, die bis 1945 die Puppe trug, welche mit dem polnischen Krönungsornat im Hist. Mus. in Dresden bekleidet war (Abb. 2; Heinz R. Uhlemann, Ein neues Bildnis Augusts des Starken, Berliner Museen 56, 1935, 56–59; Ders., Die Gesichtsmaske Augusts des Starken in ihrem historischen Zusammenhang, Sitz.ber. d. Berliner Kg. Ges. 1931–32, S. 21f.). Von frühverstorbenen Kindern fürstlicher Häuser wurden in der Barockzeit ebenso oft Wachsfiguren aufgestellt wie Gemälde angefertigt, die sie in ihren Prunkkleidchen auf einer Art Paradebett sitzend darstellen.
Wachsplastik: A. Hildebrand, Hohenzollern-Mus. in Schloß Monbijou, Bln. 19302, Taf. 35. – Gemälde: Kurprinz Wilh. Heinrich von Brandenburg (21. 5. 1648 – 24. 10. 1649), ältester Sohn des Großen Kurfürsten und der Luise von Oranien (Hohenzollern-Jb. 4, 1900, Abb. S. 11; s.a. ebd. S. 24). Vgl. a. Heinz Ladendorf, Der Bildhauer und Baumeister Andreas Schlüter, Bln. 1935, S. 170f., Anm. 91. – Beispiel vom Wiener Hof: [1] Abb. 33. – Zu den Totenbettbildern vgl. jetzt: Andreas Pigler, Portraying the Dead, Acta historiae artium Academiae scientiarum Hungariae (Budapest) 4,1956, S. 1–75 m. 77 Abb.
Zu den Abbildungen
1. London, Westminster Abbey, Effigie wahrscheinlich des Königs Edward III. von England († 1377). Holz, lebensgroß, Vorder- und Rückseite. Nach [3] Taf. 58.
2. Ehem. Dresden, Hist. Mus., August der Starke im polnischen Krönungsornat. Puppe und Ornat 1697 bis 1699, Gesichtsmaske 1704. Zerst. 1945. Fot. Sächs. Landesbildstelle Dresden (DKV).
Literatur
1. Jul. v. Schlosser, Gesch. der Porträtbildnerei in Wachs, Jb. Kaiserh. 29, 1910/11, 171–258. – 2. Annie Nicolette Zadoks (Josephus Jitta), Ancestral portraiture in Rome etc., Amsterdam 1932. – 2 a. B. Schweitzer, Die Bildniskunst der römischen Republik, Lpz. 1948. – 3. W. H. St. John Hope, On the Funeral Effigies of the Kings and Queens of England, Archaeologia 60, 2, 1907, 517 bis 570. – 4. Ausst.Kat. “An Exhibition of the Royal Effigies, Sculpture and other Works of Art prior of their Being Re-installed in Westminster Abbey”, London, V.A.M., November 1945. – 5. H. Keller, Die Entstehung des Bildnisses am Ende des Hoch-MA, Röm. Jb. f. Kg. 3, 1939, 227–356.
Empfohlene Zitierweise: Keller, Harald , Effigie, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. IV (1956), Sp. 743–749; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=89345> [25.09.2023]
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