Fahne (militärisch)
englisch: Colours, flag, banner; französisch: Drapeau; italienisch: Bandiera.
Ottfried Neubecker (1973)
RDK VI, 1060–1168
I. Begriff, Abgrenzungen
Eine F. (von ahd. fano, mhd. vane, van = Tuch, lat. pannus) besteht aus dem an der Stange befestigten Tuch. Sie vertritt eine Person oder eine Körperschaft, im Gegensatz zur nur kennzeichnenden Flagge ist sie nicht durch ein gleichartiges Stück ersetzbar.
Im Sprachgebrauch – auch dem der Fachliteratur – wird der Begriff F. vielfach in sehr viel weiterem Sinne verwendet (erläuternd [10], S. 5). Ein Grund hierfür ist u. a. die häufige Übersetzung von vexillum und signum mit F.; sie ist nach der formalen Definition von F. nur bedingt möglich: vexillum und signum können auch tragbare, ausschließlich plastisch ausgestaltete, auf einige Entfernung hin erkennbare Heerzeichen sein; vexillum crucis kann bisweilen „Kreuzeszeichen“ bedeuten.
Je nach der Form des Tuches sowie der Art seiner Verbindung mit der Stange und nach den verschiedenen Funktionen sind differenzierende Bezeichnungen aufgekommen, die jedoch auch ihrerseits nie einheitlich angewandt worden sind.
Erst in jüngster Zeit fördert die Zunahme des Interesses an der Vexillologie geregelte Terminologie.
Die Geschichte der (militärischen) F. ist bisher fast ausschließlich unter heroisierenden Gesichtspunkten untersucht worden. Das hat zur Folge, daß ein Überblick über alle Aspekte des F.-Wesens hier nicht gegeben werden kann. Unberücksichtigt blieben deshalb die *Kirchenfahnen; nichtmilitärische F. (wie Zunft-, Genossenschafts- und Vereins-, Schul-F. u. ä.) sind nur gelegentlich herangezogen. – Eine weitere Konsequenz des Forschungsstandes ist die Häufigkeit, mit der auf Schweizer und burgundische Beispiele verwiesen wird.
II. Fahnentuch
A. Formen
1. Gonfanon
Der Gonfanon (= Kriegstuch: Kluge-Mitzka S. 180) ist eine Reiter-F., die in der Regel aus einem rechteckigen Stoffstück besteht, dessen eine Schmalseite zur Befestigung an einer Lanze eingerichtet ist; an die gegenüberliegende Seite (Flugseite) sind mehrere textile Verlängerungen angesetzt, die entweder eine unmittelbare Fortsetzung des Grundtuchs bilden oder, seit A. 12. Jh., an eine zwischengeschaltete, verstärkende Tresse angestückt sind. Die Benennung ist dieser F. wegen ihrer überwiegend militärischen Funktion gegeben worden.
Das Grundtuch und die Verlängerungen sind unter sich meist etwa gleich lang. Die Verlängerungen können spitz zulaufen (Zipfel) – das ist bis ins 12. Jh. das Normale – oder parallele Längsseiten (Lätze) haben, was seit dem 11. Jh. vorkommt und seit dem 12. Jh. das Normale ist. Zwischen den Lätzen wird meist ein gewisser Abstand eingehalten.
Die vorheraldischen Gonfanons waren vermutlich aus verhältnismäßig schwerem, mehr oder weniger gemustertem Stoff, meist von einheitlicher Farbe. Der militärische Gebrauch des Gonfanons reicht bis etwa 1400 (Beispiele: Sp. 1063); der Zuschnitt des Tuches lebt als Attribut (s. Sp. 1150ff.), als Kirchenfahne und in der Heraldik fort (Beispiele: RDK II 663, Abb. 20; Abb. 28).
Der älteste Beleg zeigt Karl d. Gr. mit einem dreizipfeligen Gonfanon, den er von Petrus empfängt (stark restauriertes Mosaik im Triclinium Leos III. im Lateran zu Rom, zw. 796 und 800: Abb. 1).
Auf mehreren Elfenbeinreliefs des 9.–10. Jh. erscheint ein solcher Gonfanon als Attribut der Ekklesia, der Synagoge und der Roma (Abb. 2; Goldschmidt, Elfenbeinskulpturen Bd. 1, Taf. XX, 41; XXXII, 78; LVII, 132 a). Auf dem Teppich von Bayeux sind außer den – vorherrschenden – dreizipfeligen Gonfanons auch solche mit vier und fünf Zipfeln wiedergegeben (La tapisserie de B., London 1957, Nr. 51, 55 und 63). Beispiele des 11.–12. Jh. bieten Abb. 5 und Lyon, Bibl. du Palais des Arts, ms. 22, Prudentius, Psychomachie, fol. 18v (RDK IV 1033/34, Abb. 1). Zu den spätesten dt. Beispielen gehören ein Hildesheimer Buchdeckel der Zeit um 1170 (Trier, Domschatz, cod. 141: Steenbock Kat.Nr. 99, Abb. 139) und ein kölnisches Elfenbein der 2. H. 12. Jh. (London, Vict. Alb. Mus., Himmelfahrt Christi: Goldschmidt a.a.O. Bd. 3, Taf. III, 7).
Besonders lange scheint sich diese gezipfelte Form des Gonfanons im byzantinischen Kulturkreis gehalten zu haben (vgl. etwa die Wiedergabe eines vierzipfeligen Gonfanons im Ms. B. 25 des Athosklosters Lawra, fol. 196v, 14.–15. Jh.: Kurt Weitzmann, Aus den Bibl. des Athos, Hbg. 1963, Abb. 6).
Für einen Gonfanon mit (zwei) Lätzen findet sich der älteste bisher bekannt gewordene bildliche Beleg im Uta-Evangeliar als Attribut der Ekklesia (München, Bayer. Staatsbibl., cod. lat. 13601, fol. 3v, vor 1025: Swarzenski, Regensburg, Taf. 13, Nr. 30).
Weitere Beispiele zweilätziger Gonfanons: Siegel des Gf. Adalbert von Anhalt, um 1073 (Erich Kittel, Siegel [= Bibl. für K.- und Antiquitätenfreunde, Bd. 11], Braunschweig 1970, S. 248 Abb. 153), Fresko im Chorgewölbe der Klosterkirche Prüfening, um 1130 (Ekklesia: RDK II 1113f., Abb. 2), Miniaturen im Evangelistar von St. Erentrud in Salzburg, um 1140 (München, Bayer. Staatsbibl., cod. lat. 15903, fol. 46: Fridolin Dreßler [Hrsg.], Cimelia Monacensia, Wiesbaden 1970, Farbtaf. S. 95: Christus des Noli me tangere), und in der Honorius-Sammelhs. aus St. Peter in Salzburg, M. 12. Jh. (Wien, Österr. Nat.bibl., cod. 942, fol. 79v: RDK I 640, Abb. 2: Sunamitis). Im Klosterneuburger Altar, 1181, trägt bei der Begegnung Abrahams mit Melchisedek einer der Begleiter Abrahams den Gonfanon (Röhrig Abb. 11). Späte Beispiele sind Abb. 14, eine Miniatur in der Hs. 302, fol. 26v, der Stadtbibl. Vadiana in St. Gallen, um 1300 (Der Stricker, Vita Caroli: Abb. 16), und Darstellungen der Ekklesia und Synagoge im Tucherfenster des Freiburger Münsters, E. 13. Jh. (Ingeborg Krummer-Schroth, Glasmal. aus dem Freiburger Münster, Freiburg i. Br. 1967, Abb. S. 178), außerdem die farbige Federzeichnung der Belehnungsurkunde Ludwigs des Bayern für die Herzöge von Pommern, 1338 (Baltische Stud. N. F. 39, 1937, Abb. S. 79).
Für Gonfanons mit drei Lätzen ist das bisher älteste bekannt gewordene Beispiel das Siegel des 965 verstorbenen Markgf. Gero (Hubert Schrade, Zur Frühgesch. der ma. Monumentalplastik, Westfalen 35, 1957, 33–64, bes. Abb. 33).
Weitere Beispiele: Ekklesia auf dem Elfenbeinkreuz der Kgn. Gunhilde von Dänemark, um 1075 (Kopenhagen, Nat.mus.: Goldschmidt a.a.O. [Sp. 1061], Bd. 3 Taf. 43, 124 a); Portalrelief am Dom zu Modena, 2. Viertel 12. Jh. (Kg. Artus: RDK I 1127f., Abb. 1); Externsteine, 2. V. 12. Jh. (Gottvater: Beenken S. 96ff., Nr. 48 mit Abb.); Siegel des Hzg. Leopold I. von Österreich für Bayern, 1140–41 (Oskar Frhr. von Mitis und Franz Gall, Urk.buch zur Gesch. der Babenberger in Österreich, Bd. 3: Die Siegel der Babenberger [= Publikation des Inst. für österr. Gesch.forschg., 3. Reihe, Bd. 3], Wien 1954, Nr. 7–9); Miniatur in der Bibel von Floreffe, M. 12. Jh. (RDK II 489f., Abb. 6: Christi Himmelfahrt). Beispiele aus dem 13. Jh.: im Landgrafenpsalter in der Württ. L.bibl. Stuttgart (Ms. H. B. II. Bibl. 24, fol. 109v, zw. 1211 und 1213: ed. Karl Löffler, Lpz. 1925, Taf. 16); Abb. 10b; im Evangeliar der Hofbibl. Aschaffenburg (Ms. 13, fol. 54, um 1260: Swarzenski, Hss. 13. Jh., Abb. 259); Abb. 11; im Psalter der Österr. Nat.bibl. Wien, cod. S. n. 2595 (fol. 156, um 1280–90: Renate Kroos, Drei niedersächs. Bildhss. des 13. Jh. in Wien [= Abhn. der Akad. der Wiss. in Göttingen, philol.-hist. Kl. 3. F. Nr. 56], Göttingen 1964, Abb. 30). Aus dem 14. Jh.: Taufbecken der Marienkirche zu Lübeck, 1337 von Hans Apengeter, über den törichten Jungfrauen (Abb. 19); Siegel des Hzg. Erich I. von Sachsen-Lauenburg † 1361 (Otto Posse, Die Siegel der Wettiner bis 1324 ..., Lpz. 1888, Taf. 33, 3); F. des Hochmeisters und des Marschalls des Deutschritterordens, verloren 1410 [55, S. 66f., 70f.].
Verlängerten mittleren Latz zeigen Beispiele aus dem 13.–14. Jh.: Glasfenster aus der Stiftskirche Wimpfen im Tal im Hess. L.mus. Darmstadt, um 1270–80 (Kat. „Glasmalerei 800–1900“, Nr. 39: Lamm Gottes); Antependium aus dem Bamberger Dom in Bayer. Nat.mus. München, um 1300 (Ritterheiliger in der rechten unteren Ecke: Schuette – Müller-Christensen Abb. 170); Kelche in Sigmaringen und Baltimore, um 1320–30 (Email mit auferstehendem Christus: RDK V 38f., Abb. 24f.).
Gonfanons mit vier Lätzen sind im 12. Jh. auf Münzen der Askanier (Albrecht der Bär, † 1170, und Otto I., 1157–84: Arthur Suhle, Hohenstaufenzeit im Münzbild, Mchn. 1963, Abb. 16–18,26).
Weitere Beispiele: Reitersiegel des mährischen Markgf. Heinrich Wladislaw, 1213–22 (Josef Petráň, Český znak, Prag 1970, S. 18), und des Gf. Wilhelm IV. von Jülich, 1237 (E. Kittel a.a.O. [Sp. 1063], S. 255 Abb. 164), Miniaturen im Landgrafenpsalter (fol. 91v: ed. K. Löffler a.a.O. [Sp. 1063], Taf. 15), in einem mittelfränk. (?) Lektionar der Pierpont Morgan Libr. New York, Ms. 299 (fol. 6v, M. 13. Jh.: Swarzenski, Hss. 13. Jh., Taf. 186 Nr. 1014), und im oben genannten Psalter in Wien (fol. 185v; R. Kroos a.a.O. [Sp. 1063], Taf. 31), Glasfenster in der Kirche von Dalhem, Gotland, 2. V. 13. Jh. (Corp. Vitr. Skandinavien Taf. 1).
Gonfanons mit mehr als vier Lätzen kommen nur gelegentlich vor:
Fünf Lätze zeigen der Gonfanon auf einem Brakteaten des Landgf. Ludwig II. von Thüringen, 1140– 1172 (A. Suhle a.a.O. [Sp. 1064], Abb. 36), die Oriflamme in einem Glasgem. aus dem 2. V. 13. Jh. in der Kathedrale von Chartres (Yves Delaporte und Ètienne Houvet, Les vitraux de la cath. de Ch., 2. Taf.bd., Chartres 1926, Taf. 208) und eine Darstellung des Sternbildes „Fahne“ (identisch mit „Taube“?) auf einer süddt. Leinendecke des 16. Jh. (Schuette – Müller-Christensen Abb. 338). – Sechs Lätze hat der Gonfanon der Synagoge auf der Gestühlswange aus Kloster Pöhlde in der Niedersächs. L.gal. Hannover, 1284 (RDK IV 1199, Abb. 6). – Sieben Lätze haben die Gonfanons auf Brakteaten Albrechts des Bären (Prägung unter Otto I., 1157–84) und des Landgf. Ludwig III. von Thüringen, 1172–90 (A. Suhle a.a.O. [Sp. 1064], Abb. 19, 37).
In Darstellungen, die mehrere Inhaber von F.-Lanzen wiedergeben, ist möglicherweise durch unterschiedliche Zahl der Lätze an den Gonfanons der Rang der jeweiligen Person charakterisiert (Beispiele: Erlangen, Univ.bibl., ms. 1 Der Name des Attributs „[Sache“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann.], fol. 297v: RDK II 487, Abb. 4; Abb. 9). Auch sonst scheint man durch Verschiedenheit der F.-Formen auf Verschiedenheit ihrer Träger hingewiesen zu haben, wobei der Inhaber einer F.-Lanze mit (hier dreilätzigem) Gonfanon in der Regel der Vornehmste unter ihnen ist (z. B. Modena, Dom, 2. V. 12. Jh.: Abb. 6; im Spät-MA übernahm das Banner diese Funktion, vgl. Abb. 18).
2. Banner
Für diese F.-Form ist der rechteckige Zuschnitt des Tuches kennzeichnend (ferner dessen heraldische Bebilderung, s. Sp. 1077ff.). Die Form ist anfänglich hochrechteckig; im Lauf der 1. H. 14. Jh. setzten sich etwa quadratische Tücher durch. Längsrechteckiger Zuschnitt des Tuches (Form der modernen Flaggentücher; Abb. 35) ist für das MA nicht nachgewiesen.
Mittelalter. Frühe Beispiele hochrechteckiger Banner finden sich auf dem Gegensiegel des Gf. von Flandern Philippe d’Alsace, 1168 (Donald Lindsay Galbreath, Hdb.lein der Heraldik, Lausanne 1930, S. 21 Abb. 7), und in der Berliner Eneit-Hs., A. 13. Jh. (fol. 34v, 48v, 53 und 59: ed. Alb. Boeckler, Lpz. 1939), auf dem Thronsiegel des Landgf. Konrad von Thüringen, 1234 (Abb. 10 a), in der Hs. der „Historia Anglorum“ von Matthew Paris, London, Brit. Mus., Roy. Ms. 14 C. VII (fol. 130v, 133v, 150, zwischen 1250 und 1259: Felix Hauptmann, Jb. der K. K. heraldischen Ges. „Adler“, N. F. 19, 1909, Taf. 3 Abb. 37f. und 42, Taf. 4 Abb. 67 und 76, Taf. 6 Abb. 96). Etwa quadratische Banner sind in der Wappenrolle von Zürich, um 1340, dargestellt [34, Taf. I].
Frühe erhaltene Banner sind die von Neuenstadt am Bieler See (von 1368 und 1395: [25] Kat. S. 88 Nr. 517f., Taf. 10f.) und das des Ulrich von Hasenburg (1386 erbeutet, 135 × 96 cm groß: ebd. Kat. S. 160 Nr. 1012, Taf. 6), in Deutschland ein Banner angeblich von Friedrich dem Streitbaren, † 1428 (Fragment; Abb. 23).
Vorstufen aus vorheraldischer Zeit sind durch vereinzelte bildliche Darstellungen bekannt.
Etwa quadratischen Zuschnitt hat eine F. in der Hs. bibl. 22 der Staatl. Bibl. Bamberg, E. 10. Jh. (Abb. 3), und auf fol. 1v im Cod. lat. 7383 der Bayer. Staatsbibl. München (Schramm, Herrschaftszeichen Bd. 2, S. 515 Fig. 11: 1. H. 12. Jh.). Rechteckigen Zuschnitt zeigen Fahnen auf dem Siegel Hzg. Heinrichs VII. von Bayern, 1045 (Abb. 4), in der ehem. in Straßburg bewahrten Hs. des Hortus deliciarum, 2. H. 12. Jh. (Straub-Keller Taf. XIter), und in einem Londoner Bestiar des späten 12. Jh. (RDK IV 1226, Abb. 3).
Die Tücher der Reiterbanner haben überwiegend etwa die gleichen Abmessungen wie die Gonfanons. Ausnahme ist das sehr schmale und sehr lange rechteckige, halb rote, halb gelbe Tuch in den Ill. zur Romfahrt Kaiser Heinrichs VII. (Koblenz, Staatsarchiv, Abt. a C Nr. 1, zwischen 1330 und 1354: ed. Gg. Irmer, Die Romfahrt Kaiser Heinrichs VII. im Bildercyclus des Cod. Balduini Trevirensis, Bln. 1881, Taf. 11 a, 12 a, 19 a, 25ff.); es kommt ausnahmslos bei den auf die Krönung in Mailand folgenden Schilderungen des Heeres auf dem Marsch und bei Einzügen in Italien vor, nie im Gefecht (die versuchte Identifizierung der F. als Abzeichen des Patrizius von Rom: Veit Valentin und Ottfried Neubecker, Die dt. Farben, Lpz. 1928, S. 7f.).
Eine vorübergehende Erscheinung waren auch die zahlreichen langgestreckten Kornetten im burgundischen Heer (1474–77; in der älteren Literatur als Banderolen bezeichnet; [70] S. 253 bis 264 Nr. 143–156).
Wesentlich größer als die Reiterbanner sind die Banner der Fußtruppen. Solche sind zuerst aus der republikanisch organisierten Schweiz bekannt (seit dem 14. Jh.: z. B. Banner des Kantons Glarus, 1388 geführt, Größe 1,25 × 0,90 m: [23] Taf. I; vgl. auch Abb. 24). Eine Variante mit abgerundeter Flugseite (Banner des Amtes Entlebuch, 1394–1405: [25] Kat. S. 47 Nr. 248, Taf. 13) lebt in Söldner-F. des späten 15. Jh. und in den Landsknechts-F. des 16. Jh. als Norm weiter ([9]; [11]; Abb. 31–33; vgl. auch Fahnenbuch, Abb. 4, 5, 9).
Mindestens seit A. 14. Jh. kommen Banner vor, bei denen an der Oberkante des rechteckigen Tuches ein langer, latzförmiger Schwenkel hinzugefügt ist (Zagel).
Beispiele: Univ.bibl. Heidelberg, Pal. germ. 848, Manesse-Hs., fol. 43v, Graf Werner von Ho[he]nberg (ed. Rud. Sillib, Friedr. Panzer und Arthur Haseloff, Lpz. 1929); Banner der Städte München, 1345/47 [Riemens Stadler, in: „Der Mönch im Wappen“, Mchn. 1960, S. 89 Anm. 18, Abb. 5), Neuenstadt, 1368 [25, Taf. 10], und Straßburg (Abb. 21).
Das erhaltene spät-ma. Banner der Stadt Köln hat im Schwenket, mehrfach wiederholt, das Stadtwappen (Köln, Stadtmuseum: Wilhelm Ewald, Rheinische Heraldik, Rhein. Ver. für Dpfl. und Heimatschutz 27, 1934, 71 Abb. 61; Datierung in das 15. Jh. neuerdings zugunsten einer Entstehung zu A. 16. Jh. bestritten: Max-Leo Schwering, Palladien des ma. Köln, Museen in Köln 7, 1968, 646ff.). – Der Schwenkel kann u. U. auch so an der Tuchaußenkante angesetzt sein, daß seine Oberkante die des Stammtuches fortsetzt, doch farbig von ihm abgesetzt sein kann (vgl. Abb. 25 und 28). Um die Wende zum 16. Jh. kamen Banner mit Schwenkel im allgemeinen außer Gebrauch (ein spätes Beispiel das traditionsbeladene Julius-Banner von Zürich und dessen Gebrauchskopie, 1513: [25] Kat. S. 143 Nr. 856f., auch S. 144 Nr. 858).
Über die Bedeutung des Schwenkeis bestand schon im Spät-MA Unklarheit (zur wissenschaftlichen Diskussion vgl. Eduard Achilles Gessler, Besprechung von [23], Zs. für Schweizer Gesch. 9, 1929, 76–81). Die Verleihung eines roten „Hauptes“ über das Kreuzbanner der Stadt Konstanz durch Kg. Sigismund, 1417, ist ein sicheres Zeugnis für die ehrenvolle Beurteilung dieses Zusatzes (vgl. Hans Gg. Zier und Dionys Rössler, Wappenbuch des Lkrs. Konstanz, Konstanz 1964, S. 113f.).
Die Schweizer empfanden das Abschneiden der Schwenkel an ihren Bannern, das Hzg. Renatus von Lothringen nach der Schlacht von Nancy 1477 als Ehrung vornahm [25, S. 92], als kränkend und ersetzten sie wieder (E. A. Gessler a.a.O. [s. oben], S. 77).
Ein im Nachstich überliefertes Glasgem. von 1379, ehem. in der Dominikanerkirche zu Straßburg, zeigt außer solchen F. auch zwei F. mit latzförmig verlängerten Balken [69, Abb. 55].
Latzförmige Verlängerungen von Kreuzquerarmen im Bannerbild dürften hauptsächlich zur Unterscheidung sonst identischer Kreuzbanner gedient haben: Abb. 17 im Unterschied zu Köln; Banner des Bischofs von Konstanz gegenüber dem des Erzbischofs von Trier (vgl. G. Irmer a.a.O. [Sp. 1066], Taf. 28 a und b, 29 b, 31 b; auch in der Wappenrolle von Zürich: [34] Taf. I, 14).
Verhältnismäßig selten ist die Ausstattung von Bannern mit drei kleinen Zipfeln (caudulae) an der Flugseite, wovon die beiden äußeren an den Ecken sitzen, der dritte in der Mitte.
Das älteste bekannte Beispiel ist ein Siegelbild des Herrm. von Münster (1285; Theodor Ilgen, in: Die westfäl. Siegel des MA, hrsg. vom Verein für Gesch. und Alt.kde. Westfalens, Bd. 4, Münster i. W. 1894 bis 1900, Taf. 142,3, vgl. ebd. Taf. 82,6 und 250,18f.; dazu Hans Horstmann, Westfäl. Zs. 121, 1971, 269); jünger sind drei 1431 an die Polen verlorene Banner des Deutschen Ordens in Livland [55, S. 278, 282 und 286]. In Westfalen scheint sich die Form lange erhalten zu haben (vgl. Friedr. von Klocke, Westdt. Ahnenproben feierlichster Form im 16., 17. und 18. Jh., Münster i. W. 1940, S. 18f., Abb. 4f. [Banner von 1760]).
Banner mit spitz zulaufendem Zipfel am oberen Ende sind seit der 2. H. 14. Jh. verbreitet.
Beispiele: Fresko in Juditten, Ostpr., um 1393 (RDK III 1325, Abb. 7); Federzchg. im Arlberger Bruderschaftsbuch, E. 14. Jh. (Exemplar des Österr. Staatsarchivs: Hugo Gerard Ströhl, Herald. Atlas, Stg. 1899, Taf. 26 Fig. 7); Min. mit Banner der Altstadt Prag auf dem Wappenbrief vom J. 1475 (Der Dt. Herold 27, 1896, Beilage zu Nr. 10); Abb. 35. – Andere Beispiele zeigen bogigen Übergang vom Stammtuch zum Zipfel: Fähnlein angeblich Schweizer Reisiger, 1410 verloren ([55] S. 79; dazu [25], Abb. S. 30); Banner der Stadt Braunschweig auf dem Wappenbrief vom J. 1438 (Paul Zimmermann, Die Städtewappen des Hzgt. Braunschweig [= S.-A. aus Braunschweigisches Magazin 1905], Wolfenbüttel 1905, Abb. S. 10); Grabmal des Hzg. Otto I. von Mosbach † 1461 (Reichenbach, Opf.: Inv. Bayern, Opf. und Regensburg 1, Taf. V).
Neuzeit. In der Neuzeit überwiegt für Infanterie und Kavallerie die etwa quadratische Form des Tuches; wie schon im MA ist sie weiterhin bei Fußtruppen von größerem, bei Kavallerie – vorzugsweise Kürassieren – von kleinerem Format (etwa 60 × 60 cm); sie wurde noch im 16. Jh. Reiter-F., dann bis etwa 1700 Kornett, seither Standarte genannt; die Bezeichnung Banner, insbesondere in der Form Panier, wird dagegen nur noch als überhöhender Begriff verwendet (z. B. in Preußen; dessen Reichspanier: Abb. 46).
Mit dem Aufkommen von neuartigen berittenen Truppen seit dem 30jähr. Krieg wurden durch Ausgestaltung der Flugseite mehrere Varianten der Tuchform geschaffen.
F. mit zwei gleichartigen, langausgezogenen Zipfeln in Wellenschnitt ([25] Taf. 49: ital. F. von 1512) oder spitz ausgezogen mit paralleler Außenkante (Liechtensteiner „Renn-F.“ von 1605 und 1606: Ludw. Friedr. Graf zu Pappenheim, ohne Titel, Simbach a. Inn 1956), wie es sie für Individual-F. vereinzelt schon vorher gegeben hat (vgl. die eben genannten Beispiele), sind die frühesten und überwiegenden Formen (z. B. [67], Taf. 68–71 [1620], 104 [1632]). Ungleiche Endigungen hat eine F. für leichte Reiter in Budapest (1623: [60] Abb. 11f.; vgl. auch [25], Taf. 75 und Kat. S. 104 Nr. 602f.). Für F. von Kroaten-, Husaren-, Bosniaken- und Ulaneneinheiten wurde gern eine langgestreckte Gesamtform des Tuches gewählt [60, Abb. 29]. Die Enden konnten innen wellenförmig zugeschnitten (Abb. 49; ebd. Abb. 33 a, b) oder an den Spitzen abgerundet sein (häufig bei Dragonern: ebd. Abb. 32 a, b). Es kommt auch vor, daß die Zipfel gleichschenklige Dreiecke bilden (wobei auch die Außenkante gewellt sein kann: [25] Taf. 65; weitere Beisp. bei [87], Fig. 8 und 25). – Toten-F. zeigen oft den gleichen Schnitt und weitere Variationen (Abb. 45).
3. Dreieck-F.
Bei der Beurteilung der Dreieck-F. ist darauf zu achten, wie das Dreieck geschnitten ist, ob z. B. bei den rechtwinklig geschnittenen Tüchern (der Mehrzahl der Beispiele) die Hypotenuse oben oder unten liegt.
Dreieck-F. werden hauptsächlich von Reitern gebraucht (vgl. Abb. 15) und daher oft als „Rennfähnlein“ bezeichnet; F.-Tücher dieses Schnittes ließen sich bei hochgenommener Lanze um die Stange gerollt am äußersten Zipfel festhalten, besonders bequem, wenn die Unterkante stumpfwinklig an der Stange ansetzt ([70] S. 230 Nr. 119, Abb. 156; Adrien Harmand, Jeanne d’Arc, ses costumes, son armure ..., Paris 1929, S. 10).
F. mit dreieckig geschnittenem Tuch galten grundsätzlich als zweitrangig.
Sie waren Zweit-F. von Bannerherren (vgl. Paris, Bibl. de l’Arsenal, ms. 2698 [Livre des tournois du roi René], fol. 67v–68, um 1460–65: Abb. 26) oder erste F. eines Vasallen: Bei Rangerhöhung vom „Bacelarius“ zum Bannerherrn wurde die bisher dreieckige F. durch Abschneiden der Spitze zum Banner umgestaltet (vgl. Henri Beaume und J. d’Arbaumont, Mémoires d’Olivier de la Marche ..., Bd. 2, Paris 1884, S. 267 [Zeit Hzg. Philipps des Guten von Burgund]; s. auch eine Min. im Cod. 2652 der Österr. Nat.bibl. Wien, gegen M. 15. Jh.: Schweizer. Archiv für Heraldik 71, 1957, 9 Abb. 3). Einen frühen Beleg liefert das Wappenbuch des Herolds Beyeren, angelegt um 1400 (’s-Gravenhage, Kgl. Nederlandsch Genootschap voor Geslacht- en Wapenkunde: Egon Frhr. von Berchem, D. L. Galbreath und Otto Hupp, Die Wappenbücher des dt. MA, in: dies., Beitr. zur Gesch. der Heraldik [= Schriftenreihe der Reichsstelle für Sippenforschg., Bd. 3], Bln. 1939, S. 27 Abb. 20); hier sind oberhalb der Wappenschilde Fähnchen dargestellt, durch deren Form zum Ausdruck gebracht ist, ob der Wappeninhaber ein Bannerherr sei oder ein im feudalen Rang niedriger Stehender.
In der Schweiz wurden im 14. bis 16. Jh. bei Teilaufgeboten „Auszugsfähnlein“ von dreieckigem Zuschnitt anstelle der Stadtbanner mitgeführt (z. B. [25], Kat. S. 27f. Nr. 121ff. u.v.a.).
Auch unterstellte Truppeneinheiten führten im Spät-MA Dreieck-F.; bei sehr detaillierter Stufung eines größeren Truppenverbandes konnten weiter nachgeordnete Einheiten wiederum Dreieck-F., nunmehr kleineren Formats, führen (Beispiel: das burgundische Heer 1474–77: [70] S. 270f.).
Eine der ältesten bisher nachgewiesenen Darstellungen einer Dreieck-F. findet sich in einer St. Galler Ill. zu den Makkabäerbüchern (um 925?; Leiden, Univ.bibl., cod. Periz. 17, fol. 27: RDK IV 1216, Abb. 1). Beispiele aus dem hohen MA sind vergleichsweise selten (z. B. Vic, Mus., Altarverkleidung mit Darstellung der Mantelspende des hl. Martin, um 1100: Chrn. Zervos [Hrsg.], Die K. Kataloniens, Wien 1937, Taf. 87 Abb. 141; Modena, Dom, Porta della Pescheria: Abb. 6; Grabplatte des Sir John d’Abernoun, † 1277, in Stoke d’Abernon, Surrey, vom E. 13. Jh.: Lawrence Stone, Sculpture in Britain. The Middle Ages [= Pelican Hist. of Art, 9], Harmondsworth 1955, S. 137 Abb. 1 A). Erst vom 14. Jh. an häufen sich die Belege, im 15. Jh. sind sie zahlreich. Die Tücher waren anders als im hohen MA während dieser Jhh. im Verhältnis zur Höhe bedeutend länger.
Beispiele: Bamberger Antependium (s. Sp. 1064); Weslislaw-Bibel der Prager Univ.bibl., XXIII C 124, fol. 89v, 113, 115v, gegen M. 14. Jh.: ed. Karel Steijskal, Prag 1970); Heroldsbuch des Jülischen Hubertusordens, um 1480 (RDK I 235, Abb. 5). In der Burgunderbeute waren zahlreiche Varianten mit zugerundet oder winklig abgestumpftem Ende enthalten [70].
Im 16. Jh. wurden Dreieck-F. ziemlich selten, später kamen sie nicht mehr vor. Späte Beispiele sind Abb. 33, 35 und Ansichten der Plassenburg vor ihrer Zerstörung 1544 (z. B. Holzschnitt von David de Necker: Erich Bachmann, Plassenburg ob Kulmbach, Mchn. 1967, Abb. 16).
Eine Sonderform ist die Dreieck-F. mit zweizipfeligem Ende. Sie ist seit dem späteren 13. Jh. in Italien öfters nachweisbar (vgl. Abb. 13).
Weitere Beispiele: Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 8846, fol. 98v (Italien, um 1320; A. Harmand a.a.O. [Sp. 1070], S. 286–89); Siegel des Gf. Amadeus VII. von Savoyen, 1391 (D. L. Galbreath, Armorial Vaudois, Baugy-sur-Clarens 1936, Bd. 2 S. 627 Abb. 2065). Dreieck-F. mit eingeschnittenem und dadurch zweizipfeligem Ende sind in England seit dem E. 14. Jh. bekannt (Hugo Gerard Ströhl, Beitr. zur Gesch. der Badges ..., Jb. der K. K. herald. Ges. „Adler“, N. F. 12, 1902, 92f. mit Abb. 66; Lord Howard de Walden, Banners, Standards and Badges from a Tudor Ms. in the College of Arms, London 1904, S. 61ff.). Im burgundischen Heer war die Form 1474–77 im F.-System, dem Heeresaufbau entsprechend, einbezogen ([70] zahlreiche Beispiele; vgl. auch Charles Brusten, Les Emblèmes de l’armée bourguignonne sous Charles le Téméraire, Essai de classification, Jb. des Bern. Hist. Mus. 37–38, 1957–58, 118–32). 1512 wurden derartige mailändische und venezianische Dreieck-F. von den Schweizern erbeutet [25, S. 196f.]; Karl V. führte neben dem rangniedrigeren dreieckigen „Rennfähnlein“ eines mit eingeschnittenem Ende (Abb. 35; vgl. auch Abb. 33 und 36).
B. Zusätze zum F.-Tuch
F.-Tücher aller Formen (mit Ausnahme wahrscheinlich der gezipfelten Gonfanons) können mit Fransen geschmückt sein. Dabei können im Regelfall alle freien Seiten, seltener nur die Flugseite, ausnahmsweise alle vier Seiten diese Ausschmückung erhalten. Landsknechts-F. haben nie, spätere Infanterie-F. fast nie Fransen.
Der Besatz mit langen und locker nebeneinandersitzenden Fransen ist um 1100 nachweisbar (Vic: Sp. 1071) und kommt außerhalb Deutschlands auch später vor. Daß der Besatz des Tuches mit kurzen, dichten Fransen üblich war, belegen Darstellungen spätestens seit dem 13. Jh. (vgl. RDK I 1236, Abb. 6; Swarzenski, Hss. 13. Jh., Abb. 15, 729, 931f., 944, 1065; Beispiele aus dem 14. Jh. und aus der 2. H. 15. Jh.: Abb. 18 und bei [25], Abb. S. 89; [70] S. 224f. Nr. 107). Für Kornetten und Dreieck-F. ist Fransenbesatz die Regel. – Fransenbesatz ausschließlich an der Flugseite von F.-Tüchern, an Gonfanonlätzen das Normale, sehr selten an Bannern, ist seit dem hohen MA nachzuweisen (Beispiele für Gonfanon: Gewölbe-Mal. in Prüfening, um 1130: RDK II 1113f., Abb. 2; Klosterneuburger Altar, 1181 fertig: Röhrig Abb. 11; Abb. 14; für Banner: Abb. 4). – Fransen an allen vier Tuchkanten gibt es erst seit dem 18. Jh. und auch dann selten; die vierte Seite hat den Besatz auf der Paradeseite: Abb. 52; F. der franz. Polleresky-Husaren, 1758, im Mus. für Dt. Gesch. (ehem. Zeughaus), Berlin [10, Abb. S. 33]; ganz ungewöhnlich ist der Fransenbesatz längs der Stange auf der Parade- und auf der Rückseite der F. der bayerischen Leibgarde der Hartschiere, 18. Jh.: Ingolstadt, Bayer. Armeemus.).
Der Besatz ist ein- bis vierfarbig. Die Fransen sind entweder alle aus gleichem Material (Wolle, Seide); Stoff-Fransen können mit Metallfäden wechseln, wobei durch das unterschiedliche Material Farbenwechsel zustande kommt (ausnahmsweise werden auch farbige Stoff- mit Metall-Fäden gemischt: [65] Taf. II: 1735). Bei Mehrfarbigkeit überwiegen die Livreefarben. Die Farben des F.-Tuchs können in den Fransen fortgesetzt sein [25, Taf. 25]. Im 18. Jh. wurden Metallfransen aus Gold und Silber, und zwar entsprechend der Stickereifarbe, verwendet (Beispiel bei [60], Abb. 41). Gelegentlich sind auf den Fransen „Flinderl“ angebracht (Ingolstadt, Bayer. Armeemus.: F. der bayer. Leibgarde der Hartschiere, 18. Jh.).
Troddeln sind seltener als Fransen. Sie kommen vor an den Spitzen gezipfelter Gonfanons (z. B. Min. im St. Galler Cod. 22 [Psalterium aureum], S. 141, 2. H. 9. Jh.: Adolf Merton, Die Buchmal. in St. Gallen ..., Lpz. 19232, Taf. 29, 2). An allen freien Seiten zeigt sie eine Min. in Ms. 299 der Pierpont Morgan Libr. in New York (s. Sp. 1064) und die Reihe der Toten-F. aus Königsfelden, wohl kurz nach 1386 (Abb. 20; [25] S. 21f., Kat. S. 160f. Nr. 1014 bis 1021), an der Flugseite das Banner des Ingelram von Coucy (ebd. Kat. S. 160 Nr. 1009). Ganz ungewöhnlich ist der Besatz mit Troddeln an dem Heroldsbild (hier Schrägbalken) auf dem Banner des Ulrich von Hasenburg (1386; ebd. Taf. 6, Kat. S. 160 Nr. 1012).
Quasten sind im 16. Jh. bei zipfelig ausgezogenen Reiter-F. [25, Abb. S. 198, Taf. 49] und im 18. Jh. regelmäßig, bei zipfelig ausgezogenen Bannern von leichten Reitern gelegentlich anzutreffen ([60] Abb. 33; [45] Abb. S. 813). Bei Toten-F. (s. Sp. 1128–30) sind Quasten nützlich für das ruhige Hängen (vgl. Abb. 45).
C. Bebilderung
Bei der Bebilderung sind zu unterscheiden: einfarbige Tücher, streifig und anders (geometrisch) gemusterte Tücher, Tücher mit bildlichen Darstellungen; auch Kombinationen davon.
1. Als Farben sind bei einfarbigen Tüchern Rot, Schwarz, Gelb und Grün bekannt.
Bei Rot darf angenommen werden, daß in erster Linie die Signalwirkung für die Farbwahl bestimmend war. Ob der Farbe schon anfänglich gewisse Bedeutungen beigemessen wurden, ist unerweislich. Die z. T. weltanschaulich gefärbten Meinungen über die rechtliche Bedeutung von Rot als F.-Farbe gehen weit auseinander; die Interpretation, daß die rote Farbe der F. die Erteilung der Gerichtsbarkeit über Leben und Tod bedeute, scheint nicht ursprünglich zu sein, lag aber so nahe, daß sie – einmal vorgebracht – leicht Anklang fand.
An Spezialliteratur sei genannt: Fried. Wendel, Die rote F., Bln. o. J. (um 1919); Herb. Meyer, Blut-F. und Oriflamme, Forschgn. und Fortschritte 6, 1930, 373–75; ders., Die rote F., Zs. der Savigny-Stiftung für Rechtsgesch., Germanist. Abt. 50, 1931, 310–55; ders., Sturm-F. und Standarte, ebd. 51, 1931, 204–57; ders., Kaiser-F. und Blut-F., ebd. 53, 1933, 291–99 (Erwiderung auf [35]); Carl Erdmann [35]; Åke Meyerson, Johan III:s Begravning och hans Blodsfana, Livrustkammaren 1, 1938, 101 bis 112; Torsten Lenk, En röd fana, in: „Gustav Vasa minnen“, Stockholm 1938, S. 213–17.
Den ältesten Beleg für das Vorkommen roter F. liefert das Kaiserbild im Aachener Ottonischen Evangeliar (Aachener K.bll. 32, 1966, 69 Farbabb.). Auch in ma. Dichtungen sind rote F. erwähnt (Nibelungenlied 1595,3: ed. Helm. de Boor nach der Ausg. von Karl Bartsch, Wiesbaden 196317; Wirnt von Grafenberg, Wigalois, V. 6151–54: ed. J. M. N. Kapteyn [= Rhein.Beitr. und Hilfsbücher zur german. Philol. und Volkskde. 9], Bd. 1, Bonn 1926). 1259 verlieh Egno, Bischof von Trient, mehrere Lehen, jedes mit einer roten F. [32, S. 39]. Beim Leichenbegängnis Karls IV., 1378, wurde ein „fuirpanier“ von roter Seide vorangetragen (Die Chroniken der dt. Städte vom 14. bis ins 16. Jh., Bd. 4 [= Die Chroniken der schwäb. Städte, Augsburg, 1. Bd.], Lpz. 1865, S. 60f.). Friedrich III. belehnte 1452 den Markgf. Borso d’Este mit den Hzgtt. Modena und Reggio und benutzte dazu als dritte F. ein „Vexillum totum rubeum significans Justitiam“ (Lodovico Antonio Muratori, Rerum ital. Scriptores, Bd. 18, Mailand 1731, Sp. 1093). Auf dem Reichstag zu Worms 1495 „hat herr Johann Graf zu Ysenburg und Büdingen getragen das ganz rote Fenlin, des beduten ist die Regalien, genant die Blutfanen“ (Fr. Böhmer, Die rothe Thüre zu Ffm., Archiv für Frankfurts Gesch. und K., 3. H., Ffm. 1844, 114–24, bes. S. 118; vgl. auch [32], S. 82). – Auch die Markt-F. konnte rot sein (1602 für Stettin bezeugt: O. Blümcke, Balt. Stud. N.F.17, 1913, 73).
Die Interpretation von ma. Quellen, in denen von schwarzen F. gesprochen wird (z. B. [32], S. 72), hat bisher keine sicheren Ergebnisse gebracht. 1516 wurden schwarze F. bei der Trauerfeier für Lorenzo de’Medici (Martin Wackernagel, Der Lebensraum des Künstlers in der florent. Renss., Lpz. 1938, S. 148) und 1644 im Trauerzug für Hzg. Georg von Liegnitz verwendet (O. Neubecker, Liegnitzer F. aus dem 17. Jh., in: „Liegnitz, 700 Jahre Stadt dt. Rechts“, hrsg. Theod. Schönborn, Breslau 1942, S. 120), ebenso 1655 zu Bayreuth im Leichenzug des Markgf. Christian mitgeführt (vgl. „Beschreibung und Abriß der Fürstlichen Leich Procession, Wie dieselbe Bey Deß ... Herrn Christiani Marggf. zu Brandenburg ... Leichbestättigung ... Anno 1655 ... vorgegangen“, o. O. und J.). Eine schwarze F. der braunschweigischen „schwarzen Reiter“ ist im Luzerner F.-Buch als 1562 erobert dargestellt (Nr. 44 rechts: [26] S. 32). In einem Briefentwurf von 1756 wird Leder für Trauer-F. bevorzugt, da es am besten „schwartz kan gefärbet werden“ (Der Dt. Herold 29, 1898, 154). Eine schwarze F. 1832 beim Hambacher Fest mit der Inschrift „Die Wein-bauren müssen Trauren!“ wurde den Winzern vorangetragen und als Trauer-F. besungen (Friedrich von Bassermann-Jordan, Gesch. des Weinbaus, Ffm. 19232, Bd. 1 S. 178).
Grünes F.-Tuch wird im „Roman d’Athis et Profilias“, 1160, erwähnt (Gay I, S. 295).
Die lothringische gelbe F. wurde im Leichenzug der Herzöge mitgeführt (s. Sp. 1128; Pierre Marot, Recherches sur les pompes funèbres des ducs de Lorraine, Nancy, Paris und Straßburg 1935, Taf. nach S. 66 [Erläuterungen, 10]; [88] S. 26).
Als Grundtuch für Fahnen kommen alle heraldischen Farben vor. Das Grundtuch der F. der Leibkompanie, d. h. der vom Regimentsobersten persönlich befehligten Kompanie, war seit dem 30jähr. Krieg im allgemeinen weiß [10, S. 30f.].
Seit dem 17. Jh. werden auch mischfarbene Tücher verwendet.
In Quellen sind genannt: feuille morte (Frankreich, 16. Jh.: [3] Bl. 13), pomerantzfarben (1628: M. Toeppen [Hrsg.], Israel Hoppe’s Gesch. des ersten schwedisch-poln. Krieges in Preußen ..., Lpz. 1887, S. 247), braun (d. h. braun-violett, 1632–33: Dresden, Sächs. L.hauptarchiv, Loc. 9119 Fasz. 1 fol. 24), haarfarben (d. h. dunkelbraun; 1632–33: ebendort, Fasz. 2 fol. 83), aurora (um 1700: [65] S. 39), bleumourant (ebd.), paille (ebd. und S. 158), citron couleur, hoch coffee, carmoisin (1703: ebd. S. 42), canel, pappagoy (1730: ebd. S. 62), jonquille (1733: ebd. S. 68), orange (1748: ebd. S. 71), cochenille (1752: ebd. S. 73), isabellfarben (1764: ebd. S. 154), aschgrau, pfirsichfarben (1764: ebd. S. 157).
Die Übereinstimmung der Grundtuchfarbe mit der Zweitfarbe der Uniform (Doublure [Futter], Rabatten [Brustklappen]) galt seit E. 17. Jh. in manchen Ländern als erstrebtes Ziel.
In Sachsen führte um 1680 jede Kompanie eine F., deren Tuch die Farbe des Rockbesatzes hatte [65, S. 30]; aus Sparsamkeitsgründen wurde 1732 die Farbe der Doublure eines Regiments in die F.-Farbe geändert (ebd. S. 47), 1748 umgekehrt ein Austausch von Regiments-F. vorgenommen, dabei deponierte F. mit passenden Farben wieder ausgegeben (ebd. S. 71). Um die Farbengleichheit wiederherzustellen, wurden aber 1752 neue F. beschafft (ebd. S. 72). – In Hannover war 1734 in einem Liefervertrag die farbliche Übereinstimmung mit Aufschlägen gefordert (ehem. Staatsarchiv Hannover, Des. 47 I Nr. 139, Vol. I, fol. 129); wenn letztere weiß waren, mußte die F. rot sein (ebendort, Vol. II, fol. 348; 1782 auch auf schwarze Aufschläge ausgedehnt, doch unterblieb die vollständige Ausführung: vgl. [56], S. 193). Ähnliche Bestimmungen gab es in England ([85] S. 191 und 194 [1747] sowie S. 217 [1768]).
Farbenalphabete, d. h. in Farben des Grundtuchs ausgedrückte Zählsysteme, konnten die organisatorische Gliederung einer Truppe kenntlich machen.
Moritz von Sachsen schlug – zur Erhöhung der Disziplin – erstmals Farbenalphabete vor (Les Rêveries ou Mémoires sur l’art de la guerre ..., hrsg. de Bonneville, Den Haag 1756, S. 96f.). In Frankreich war 1791 für Schwadronsfanions folgende Ordnung festgelegt: erste Schwadron – weiß mit Trikolore-Rand, zweite Schwadron – karmin, dritte Schwadron – blau, vierte Schwadron – grün [79, S. 42]. 1811 lautete das Alphabet: (1.: F.), 2.: weiß, 3.: rot, 4.: blau, 5.: grün, 6.: gelb (Ministère de la guerre, Extrait des minutes de la secrétairerie d’État ... le 25 Déc. 1811, Paris 1812).
2. Bei den streifig gemusterten F.-Tüchern ist zu unterscheiden zwischen heraldisch bestimmter (a) und der freien Erfindung anheimgegebener Einteilung (b).
a. Die wahrscheinlich ältesten gesicherten dt. Belege beziehen sich auf zweibahnige F. von geistlichen Fürsten (rot und weiß, 1227: Hans Horstmann a.a.O. [Sp. 1068], bes. S. 270) und das Banner des Templerordens (schwarz und weiß, vor 1240: O. Neubecker, Das Wappen des T., Der Tappert 1969, 37).
Bei mehrstreifigen F.-Tüchern gibt es folgende Möglichkeiten: Identität mit einem dreistreifigen Wappen (Fußvolk-F. der Stadt Rottweil, verloren 1499: [25] Abb. S. 155 [kopfstehend], Kat. S. 171 Nr. 1084 [als unbestimmt]), bei mehr als drei Streifen entweder Identität mit entsprechenden Wappenfarben („einen Striech bloe, als der von Budissin, dornoch weiß, als der von Gorlitz, dornoch gele, als der von Budissin, und zum vierden rote, als die von Gorlitz farbe“: F. eines Oberlausitzer Truppenaufgebots 1532: Hermann Knothe, Neues Archiv für Sächs. Gesch. und Alt.kde. 3, 1882, 109) oder mehr fache Wiederholung von Wappenfarben (vgl. Fahnenbuch, Abb. 9).
b. Von der Fantasie bestimmte Farbzusammenstellungen sind vor allem bei den Landsknechts-F. des 16. Jh. anzutreffen (vgl. Luzerner F.-Buch, Nr. 44 links: [26] S. 32; Glarner F.-Buch: [23] Taf. 18 Nr. 29). Auf Gem. von Lucas Cranach d. J., 1551, führen die Pygmäen eine F. in streifig angeordneten Farben (Dresden, Staatl. K.slgn.: Abb. 34; Ausst. Kat. „L. C. d. Ä. und L. C. d. J.“, Bln. 1937, Abb. S. 102f.).
3. Auch bei den anders geometrisch gemusterten Tüchern ist zwischen heraldischer Motivierung und freier Erfindung zu unterscheiden.
Bei heraldisch bestimmtem Muster entspricht dieses dem Wappen (Beispiele: F. der Stadt Zürich: [25] Taf. 15 und Abb. S. 113, Kat.S. 142; Hohenzollernsche F.: Ansicht der Plassenburg vor 1554 [s. Sp. 1071]; Wittelsbachische F.: Grabmal-„Modell“ von Hans Multscher für Ludwig den Gebarteten, 1435, im Bayer. Nat.mus. München: Manfred Tripps, H. M., Weißenhorn 1969, Abb. 40). – Die gleichen Muster können auch ohne Identität mit dem Wappen vorkommen, doch mit Bezug auf dessen Farben (Beispiele bei [55], S. 110f.; [67] Bl. 26f.). – Frei gewählt sind die Tuchfarben z. B. bei einer F. der Meißner Söldner, 1410 (Blau-Rot-Quadrierung: [55] S. 218f.), und bei einer der sächsischen Defensioner, 1620 (Quadrierung mit drei Farben: [67] Bl. 12). Aus sechs ungleichen Feldern gestückt war eine F. aus der Schlacht bei Marignano [23, Taf. 19 Nr. 32]. Anders als bei heraldischer Musterung gestattete die frei gewählte Einteilung, Sätze von Fahnen zu erstellen, die die Unterteilung einer Truppeneinheit sichtbar machen sollten (vgl. das Karlsruher F.-Buch: Fahnenbuch, Sp. 1177; auch [67], passim, und [69], S. 133 Abb. 65).
Die wichtigsten kurvierten geometrischen Figuren sind Wellenschnitt und Flammenmuster.
Wellenschnitt: F. der Deutschordenssöldner des Kulmer Landes, 1410 [55, S. 230f.]; schräg zur Außenkante verlaufend bei einer Vortrag-F. des 16. Jh. [25, Kat. S. 12f. Nr. 50] und bei Kornett (1737) und Infanterie-F. (um 1740) im Hist. Mus. St. Gallen [24, Abb. 241f.]. – Flammenmuster: Hier können die Flammen parallel zur Tuchkante (Beispiel von 1569: [10] S. 27 rechts oben) oder radial verlaufen (Beispiele des 17. und 18. Jh. bei [25], Kat. S. 69 Nr. 393, S. 135 Nr. 788). In gegenläufigen Flammen gemustert war das Tuch einer Straßburger Fußvolk-F., 1592 [69, Taf. 5 nach S. 120].
4. Rein heraldische F.-Bilder gibt es seit dem 12. Jh., bei denen das Tuch mit seinem Bild den Schild mit seinem Inhalt vertritt.
Beispiele für einfache geometrische Heroldsbilder (Balken, Schrägbalken, Pfahl, Sparren) bieten etwa die Grabplatte des Sir John d’Abernoun (s. Sp. 1071; weitere Beisp. bei Carl Alex. von Volborth, Alverdens heraldik i farver, Kopenhagen 1972, S. 48 Abb. 264–6, und [12], S. 3) und die Wappenrolle von Zürich ([34] Taf. I; auch Abb. 21).
Unter den komplizierteren Heroldsbildern spielt das durchlaufende Kreuz die Hauptrolle.
Schon in vorheraldischer Zeit kamen Kreuze auf Gonfanons vor (z. B. Bildteppich von Bayeux: La tapisserie de B., London 1957, Nr. 50f.). Der Vertrag von Gisors, 1188, hatte festgelegt, daß die Kreuzfahrer je nach Herkunft Kreuze verschiedener Farbe tragen sollten, die Franzosen rote, die Engländer weiße, die Flamen grüne (Benedictus Abbas, Gesta Henrici II, zitiert bei [84], S. 37 Anm. 1); ein Beleg für die anzunehmende Übertragung auf F.-Bilder ist bisher nicht erbracht.
Weißes Kreuz auf Rot oder rotes Kreuz auf Weiß stellen die überwiegende Mehrheit dar, vor allem bei korporativen oder territorialen F. Der „confanonus“, mit dem Kaiser Heinrich VI. die Stadt Cremona belehnte (1195), „erat rubeus, habens crucem albam intus“ [36, S. 42]. Ein heraldisches Kreuz hat die F. des Johanniterordens (vgl. Matthew Paris, Historia Anglorum: Sp. 1065 Der Name des Attributs „[Ort“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann., Brit. Mus., Roy. Ms. 14 C. VII, fol. 130v]). Das weiße Kreuz in der roten F. des „Heiligen Reiches“ (beim Begräbnis Kaiser Karls IV., 1378: Sp. 1075) bildete auch das Banner der Gf. von Savoyen als Markgf. des Deutschen Reiches (D. L. Galbreath a.a.O. [Sp. 1071], Bd. 2 S. 622 Abb. 2065, S. 627 Abb. 2067). Ebenso eingeteilt war das F.-Tuch der ältesten Truppe des franz. stehenden Heeres, der „bandes de Picardie“ (1480–1789: [77] S. 280f.).
Wichtige Beispiele andersfarbiger Kreuzfahnen sind schwarzes Kreuz auf Weiß beim Deutschritterorden (RDK III 1321), bei der Abtei Fulda (Abb. 17), beim Erzbistum Köln (Wappenrolle von Zürich: [34] Taf. I); weißes Kreuz in Blau führte das Bistum Speyer, in Schwarz zeitweilig (?) das Erzbistum Trier (ebd.).
Das bisher Gesagte gilt für alle Heroldsstücke und gemeinen Figuren auf F. Eine Tradition hält sich in nachma. Zeit z. B. dort, wo das Lehenswesen noch sein Zeremoniell bewahrt hat (s. Sp. 1121; [32] S. 89ff.) oder wo zeremonielle Anlehnungen gesucht wurden (wie beim Reichspanier des Königreiches Preußen: Abb. 46).
Den Heroldsstücken bildlich gleiche, aber nicht heraldisch motivierte Figuren können mittels verschiedener Farbstellung(en) zur Differenzierung gleichgeordneter Untereinheiten dienen (etwa mehrerer Kompanien eines Regiments: O. Neubecker, Die Feldzeichen des unterpfälz. Heeres im Jahre 1620, Zs. für hist. Waffen- und Kostümkde. 16 [= N.F. 7], 1940–42, 206).
5. Alle bisher genannten Einteilungen können als Grundmuster eines F.-Tuches dienen, zu dem die weitere Bebilderung hinzutritt.
Im ausgehenden 15. Jh. sind mehrere Gattungen der Bebilderung faßbar. Außer Bundeszeichen und auf die Waffengattung oder eine Gesellschaft hinweisenden Bildern gibt es speziell auf den F.-Inhaber bezogene Bilder.
a. Devisen: Der Gebrauch ist in England seit Ende des 14. Jh. belegt (H. G. Ströhl a.a.O. [Sp. 1071]; [83] passim; W. J. Gordon, Flags of the World ..., London und New York 1930, S. 11). Eine Anweisung lautet „every standard or guydhome is to hang (have?) in the chiefe the Crosse of St. George, to be slitte at the ende, and to conteyne the crest or supporter, with the poesy, worde and devise of the owner“ (ebd. S. 10 zitiert die um 1600 geschriebene Hs.Harley 2358 des Brit. Mus. in London). Den häufigen Gebrauch im burgundischen Heer bezeugen die Beute-F. ([70]; [71]); mit Beispielen aus der Zeit Kaiser Karls V. (Beispiele: Michel Louis Achille Jubinal, La Armería real, Paris 1838–59, Taf. 8 und 13) erlosch die Praxis, die Devise heraldischer Bebilderung hinzuzusetzen. Üblich blieb es hingegen, Devisen auf heraldisch ungemusterten Grund zu setzen, eine Praxis, die ebenfalls bis ins 15. Jh. zurückverfolgt werden kann ([25] S. 196 oben, 198 oben; auch Abb. 35).
Im 30jähr. Krieg waren Devisen der übliche Bildschmuck der Reiter-F. [40]. Anschauliche Vorstellung geben aufzählende Beschreibungen, so Adam Jacob Martini, Kurtzer wolgemeinter Begriff und Entwurff der schönen wolgerichteten Fänlein in der Kgl. Stadt Dantzigk, wie dieselbe ... eingetheilet und mit sinreichen bedeutungs Figuren gezieret seyn ..., Danzig 1645, und eine chronikalische Niederschrift betreffend Straßburg 1672 [69, S. 156–63]. – Vorlagen sind zusammengestellt in: (Jul. Wilh. Zin[c]gref) „Fahnenbilder, Das ißt sinnreiche Figuren und Sprüch, von Tugenden vnd Tapfferkeit Heroischer Persohnen, in Fahnen, Cornetten, Libereyen, Trompeten vnd dergleichen zugebrauchen: Genommen auß D. Julii Wilhelmi Zinggreffen Emblematibus“, Ffm. 1633. – M. 18. Jh. wurden die auf die jeweilige Einheit bezogenen Devisen zur Bebilderung des F.-Tuches (vgl. Abb. 39) im allgemeinen verdrängt, in Hannover erst um 1800 [56]. An ihre Stelle traten in den zentralistischen Königreichen Frankreich und Preußen die persönlichen Devisen der Monarchen, in Frankreich die gesichtete Sonne im Strahlenkranz mit „nec pluribus impar“, in Preußen der gegen die Sonne fliegende Adler mit „non soli cedit“ (Abb. 49 bis 51) und seine Abwandlung seit 1740, der sog. preußische Kriegsadler ohne die Sonne, mit „pro gloria et patria“ [50, Abb. S. 145]. – Als Beispiel für die nicht-militärische Verwendung von Devisen in späterer Zeit sei die F. der Schule Heinrich Pestalozzis, um 1800, genannt: sie zeigt zum Bild Winkelrieds das Motto „in amore virtus“ [25, Kat. S. 138 Nr. 810].
Die Vielfalt der für Embleme gewählten Bilder ist im 17. Jh. groß. Neben dem besonders häufigen Schwertarm wurden Bilder der Fortuna, des Pelikans und des Kranichs (mit dem Stein) bevorzugt. Aus antiker und biblischer Geschichte stammen z. B. Marcus Curtius (ein Beispiel: [40] S. 26 Nr. 96), Simson mit dem Eselskinnbacken (ebd. S. 16f. Nr. 34). Personifikationen sind selten (ein Beispiel: Frau mit Anker und Spaten, dazu das Lemma „in spe et labore transige vitam“: Dresden, Sächs. L.hauptarchiv, Loc. 9119, Fasz. 1 fol. 18).
b. Vollwappen und dessen Teile: In den Burgunderkriegen führte die Berner Schützenabteilung ein Dreieckfähnchen, auf dem auf heraldisch neutralem Grund neben einer Luntenschloßbüchse der Wappenschild von Bern dargestellt ist [25, Taf. 19, Kat. S. 29 Nr. 126]. Zur gleichen Zeit gab es auch vollständige Wappen, mit Krone, sogar mit Schildhaltern (ebd. Abb. S. 195; [26] S. 25 Nr. 8 mit Korrektur S. 64; vgl. auch Abb. 54). Seit A. 16. Jh. ist auf Grabsteinen neben die herkömmlichen F. mit Darstellung des Schildinhalts der Schild selbst mit seinem Inhalt auf dem – anfänglich wohl stets einfarbig zu denkenden – Tuch getreten (vgl. Philipp Maria Halm, Stud. zur süddt. Plastik, Bd. 1, Augsburg 1926, Abb. 207 [1504], 211 [1508], 215 [1516] u. a.; so noch die letzte bei der Belehnung mit Preußen 1569 verwendete F.: [50] Taf. I nach S. 117, rechts oben). Neben der in der Heraldik überwiegenden Form mit einem Helm (Ph. M. Halm a.a.O. Abb. 182 [1516]; auch Abb. 45) kommen bei mehrfeldrigen Wappen auch entsprechend mehrere Helme mit Helmzier vor (Grabmal Hzg. Karl von Münsterberg-Oels † 1536, in Frankenstein Krs. Münsterberg, St. Anna: Hermann Luchs, Schles. Fürstenbilder des MA, Breslau 1872, Taf. 221).
In dem Maße, in dem im 16. Jh. Individual-F. seltener wurden, wurde heraldischer Schmuck auf Truppen-F. häufiger. Nach wie vor ist mehrfarbiger Grund vergleichsweise selten (z. B. Kornett des Hzg. Georg III. zu Liegnitz, 1664: O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1075], Taf. 5). Bei anwachsenden Armeen kamen für F. mit Vollwappen (oder analog angeordneten Devisen, Bildmedaillons usw.) auch gemusterte F.-Tücher in Gebrauch, vorwiegend kreuzweise gestellte oder Eck-Keile, beides auch in Flammenform, auch kombiniert (z. B. [10], S. 39 unten rechts, S. 41 unten rechts; vgl. auch Abb. 51).
Bei Inhabern mehrerer Wappen konnten diese zusammen auf dem F.-Tuch dargestellt sein (Beisp.: Abb. 54f.; Pfälz. Mus. 29, 1912, Abb. S. 53 links oben; [65] Taf. 1 und 4), auch Allianzwappen ([45] S. 789 Abb. 15; [44] S. 12 links). – Auch die gemeinsame Repräsentation von Landschaften oder Personen kann auf dem F.-Tuch durch mehrere Wappen ausgedrückt sein.
Das älteste Beispiel ist die Darstellung des sog. Banners der Reichsstädte in Burghausen (wo?, angeblich 1462, aber dabei das erst 1488 neu verliehene Wappen von Kempten: Bayerland 1, 1890, 148). Die Bundes-F. des Schmalkaldischen Bundes sollte 1542 mit den Wappen der beteiligten Fürsten und Städte geschmückt werden; zur Ausführung kam ein auf die Wappen der beiden maßgebenden Fürsten reduziertes F.-Bild, jeder der beiden Fürsten erhielt eine Haupt-F. mit zwei Wappen (A. von Drach und G. Koermecke, Die Bildnisse Philipps des Großmütigen, Marburg 1905, S. 68, Abb. 103). – Auf der um 1636 von Frans Franck(en) II gemalten Allegorie auf die Abdankung Karls V. (1556) sind Personifikationen der europäischen Länder des Hauses Habsburg mit F. geschildert, auf denen die Wappen der Provinzen und Landschaften geographisch gruppiert dargestellt sind (RDK V 1135/36, Abb. 20; weitere Beisp. bei [10]).
c. Lateinische, auch landessprachliche Inschriften auf F.-Tüchern, zu denen kein Bild gehört, sind seit dem ausgehenden MA nachweisbar.
1376 übersandten die Florentiner den Bolognesen zu ihrem Freiheitskampf eine blaue F. mit der Inschrift „Libertas“ (Giorgio Cencetti, Lo stemma di Bologna, Bologna 5, 1937, 6). Mindestens seit dem Schmalkaldischen Krieg ist auch die Verwendung einer Buchstabenfolge gesichert: ein Entwurf zu einer F. von 1546 zeigt zum Zitat Mt. 23, 21 die Anfangsbuchstaben vom Wahlspruch der protestantischen Partei, V(erbum) D(ei) M(anet) I(n) AE(ternum) ([60] Abb. 8; weitere Beispiele bei [66], Taf. 1; [67] Taf. 10 [von 1620]). Bilderfeindliche Einstellung dürfte hier wie später den alleinigen Gebrauch von Motti als „F.-Bild“ begünstigt haben (vgl. auch Husitten-Medaille von 1620: Aukt.Kat. „Münzen und Medaillen“, Mchn., Gerh. Hirsch, 9.–10.7. 1957, Taf. 7), während Zusatz-Inschriften – also nicht Lemmata von emblematischen F.-Bildern – unbeschränkt und nicht selten sind. In hebräischen Buchstaben geschrieben kommen Namen Gottes im F.-Bild vor, meist als Zusatz zu einem Bild (allein: [66] Bl. 49f., 77 [2. H. 17. Jh.]). – Während des 17. Jh. waren Wahl- und „Muth-Sprueche“ beliebt; die von Reginbald Möhner 1632–35 skizzierten F. der schwedischen Besatzung von Augsburg (s. Fahnenbuch, Sp. 1180) bieten zahlreiche Beispiele für religiös oder politisch bestimmte Inschriften (weitere Beisp. von 1620: O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1080], 206 Abb. 5 a und b). Im 18. und 19. Jh. wurden sie sehr viel weniger verwendet (Beispiele: ders., F. und Standarten des Königreichs Hannover, Zs. für Heeres- und Uniformkde. 1934, 4 [1813]; [10] S. 45; Abb. 60). In der Zeit der franz. Revolution wurden Schema-F. mit republikanischen Parolen beschriftet ([79] passim; [25] Taf. 85, Abb. S. 356). Für Revolutions-F. blieb dies charakteristisch (vgl. F. beim Hambacher Fest: Sp. 1076).
Im frühen 19. Jh. kommen schlichte F. von Einheiten außerhalb der regulären Armee vor, die den Namen der Einheit tragen (z. B. [10], Abb. S. 43 unten rechts; [25] Abb. S. 357 oben). Als Zusatz zum F.-Bild gibt es seit dem Spät-MA Buchstaben zur Kennzeichnung der Einheiten ([70], [71]), im 18. und 19. Jh. wurden gelegentlich Schema-F. mit dem Namen der Einheit versehen (Beispiele: [25] S. 337f., Kat. S. 31 Nr. 150–54, 157, 159f., dazu Korrekturen bei [26], S. 78; ebd. S. 4 Nr. 1139–1141; Abb. 63).
Den Ort der Schlacht nennt die Inschrift auf der Rückseite der Kilians-F. im Mainfränk. Mus. Würzburg (Schlacht bei Kissingen, 1266: Ausst.Kat. „Franconia sacra“, Würzburg 1952, Kat.Nr. A 8). Das Anbringen von Schlachtennamen auf F. wurde 1811 für britische Regimenter reglementiert, in Frankreich eingeführt, in Hannover 1821 nachgeahmt (vgl. Abb. 63); in Braunschweig waren sie 1826 alleiniges F.-Bild [10, S. 52f.]. Aus Anlaß der Deponierung außer Dienst gestellter F. wurden gelegentlich Gefechtsnamen auf dem F.-Tuch nachgetragen (vgl. die F. der Landwehr des Saganschen Kreises, 1813: [7] S. 48 Bild 175).
F. als Geschenke tragen im 19. Jh. öfter Bezeichnungen von Stifter, Anlaß und Empfänger (Paul Wentzcke, Die dt. Farben, Hdbg. 1927, Taf. nach S. 128; auch [25], Kat. S. 86f. Nr. 512; bei Truppen-F. sind Inschriften dieser Art auf Schmuckbändern angebracht [s. Sp. 1099]).
Gelegentlich dienten die einzelnen Buchstaben eines Namens, auf die F. der Kompanien eines Regiments bei gleicher Grundtuchfarbe verteilt, zur Differenzierung (s. schwedische F. mit den Buchstaben des Namens „Gustav Adolph“: Möhnersches Manuskript Der Name des Attributs „[Lemma“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann., Sp. 1180], fol. 20).
Bei bildlichen Darstellungen von F. mit programmatischer Beschriftung ist vielfach ungewiß, ob es sich dabei um wirklich existent gewesene F. handelte.
Das gilt z. B. für die F. mit der Buchstabenfolge AEIOV, dem Wahlspruch Kaiser Friedrichs III. auf einer Zeichnung im Hausbuch (Bl. 521: ed. Helmuth Th. Bossert und Willy F. Storck, Lpz. 1912; ebd. Bl. 22 eine Lanzen-F. mit AWNO, nicht aufgelöst). Die im Holzschnitt dargestellte Programm-F. der dt. Bauernkriege mit der Inschrift „Fryheit“ war keine reale F. (Renate Maria Radbruch, Der dt. Bauernstand zwischen MA und Neuzeit [= Münchener Beitr. zur Kg., 10], Mchn. 1941, S. 71f. Anm. 161). Unsicherheit hinsichtlich der realen Existenz besteht für die F. von 1626 mit den 12 Artikeln der Bauern (Kupferstich: Adolf Bartels, Der Bauer [= Monographien zur dt. Kulturgesch., 6], Lpz. 1900, Abb. 125f.).
d. Monogramme und Namensbuchstaben des Kriegsherrn oder des Obersten gibt es als F.-Bild vom 30ähr. Krieg an ([10] S. 45: eine Seite mit den Namensbuchstaben des Kaisers, die andere mit denen des Kurfürsten von Brandenburg). Zusätze sind möglich, Kronen, Kränze und Ordenskette dabei häufig, auch eingeflochtenes Zepter u. ä.
Vorläufer von „Monogramm-Fahnen“ ist z. B. eine Savoyer Dreieck-F. im Freiburger F.-Buch, vermutlich Beute aus den Burgunderkriegen (A[madeus IX] und Y[olante], durch Schnur verbunden: [27] fol. 26; die Eheschließung war 1452).
e. Ordenszeichen kommen in der Regel nur als Bestandteil des Vollwappens im F.-Bild vor (z. B. Hosenbandorden, Goldenes Vlies: Pfälz. Mus. 29, 1912, 53). Das Goldene Vlies als Hauptbild erscheint auf einer kurpfälz. Leib-F. (ebd. Abb. rechts oben). Die F. der kurmärkischen Garde, 1701, hat zusätzlich zu dem von der Ordenskette umzogenen Wappen in allen 4 Ecken des Tuches den Ordensstern [51, Abb. S. 124].
In gleicher Weise wie um den Wappenschild kann die Ordenskette um ein Emblem oder Monogramm gelegt sein ([10] S. 41 links oben; [43] S. 70 Nr. 9); die F. der sächs. Leibgarde zu Roß, 1677, zeigte um das Bild des hl. Georg das Knieband des Hosenbandordens [65, S. 27]. In Hannover erhielten 1821 die Garde-F. die Bilder aller hohen britischen Orden und den Guelphenorden zusätzlich zum Vollwappen, die F. der Linientruppen zweimal den Guelphenorden im Wechsel mit dem Provinzialwappen zusätzlich zu einem aus dem Mittelmedaillon des Ordens entwickelten Hoheitszeichen (Abb. 63; Hannoversche Gesch.bll. N. F. 4, 1937, 155, 165 und 157; nach engl. Art ist der Stern des Ordens von der zugehörigen Kette mit daran hängendem Kleinod und darübergesetzter Krone umgeben).
Als Einzelfall kommt es vor, daß statt des Ordens selbst eine F. mit seinem Bild verliehen wurde (Ehren-F. mit dem Württemberg. Militärverdienstorden, 1810: [43] S. 351f. mit Abb. 7).
f. Hinweise auf Waffengattungen sind meist Zusätze zum üblichen Fahnenbild.
F. burgundischer Bogenschützen zeigen gekreuzte Pfeile anstelle des Astkreuzes [71, Kat.Nr. 60 g, k-m], Schweizer Schützen-F. um 1500 Armbrust oder Flinte [25, S. 132–34]. – Auf F. von Schanzer-Einheiten sind die Gerätschaften der Truppe dargestellt (auf der Basler „Bickler“-F. von 1542 vier Männer mit Schanzgeräten: [25] S. 218 und Taf. 53, Kat. S. 12 Nr. 48; F. der Zürcher „Schaufelbauern“, 1624, mit Bildern von Schaufel und Hacken: ebd. Kat. S. 144 Nr. 863). Seit dem späteren 17. Jh. haben die F. von Artillerie-, Pionier- und Pontonnier-Einheiten (also „Handwerker-Truppen“) eigene Muster, auf denen die Geräte der Waffengattungen, meist neben dem Hoheitszeichen, gezeigt werden (Beisp. bei [10], S. 36f.; Abb. 55, [65] S. 44: F. von 1710 mit Schiffsbrücke). Platzende Granaten sind gelegentlich auf Grenadier-F. geschildert [65, Taf. 1 und 7], selten auch auf Dragoner-F. ([50] S. 105: Preußen, 1709 verloren). Als Symbol des Feuers erscheint der Salamander im Flammenkranz als Bild auf Artillerie-F. (F. von 1678: [66] Bl. 4; auch Abb. 55).
g. Für sonstige Bebilderung gibt es keine förmlichen Regeln. An umfassenderen Gruppen können nur wenige genannt werden; Systematisierung ist hier nicht möglich.
Vor allem sind Heilige im F.-Bild zu nennen; ihr Vorkommen kennzeichnet in der Neuzeit oft gegenreformatorische Haltung.
An erster Stelle gilt dies für Maria im Bild kaiserlicher F. des 16. und 17. Jh., auch bayerischer F. seit Maximilian I. ([60] S. 23–29; ältere Beispiele: [70] S. 277 Nr. 176; [25] Taf. 41, Kat. S. 108 Nr. 623). Heilige sind oft Patrone des Landes (z. B. [25], Taf. 7, Abb. S. 232, Kat. S. 57ff. Nr. 336–341, 343–346), des Gerichts (ebd. Taf. 36, Kat. S. 74 Nr. 420ff.), Amtes (ebd. Abb. S. 190, Kat. S. 100 Nr. 581; Abb. S. 256, Kat. S. 120 Nr. 698–700) oder der Stadt (z. B. Stein a. Rh.: ebd. Taf. 34, Abb. S. 186, Kat. S. 111 Nr. 653f.; Diessenhofen: ebd. Abb. S. 184, Kat. S. 45 Nr. 236 a). – Im burgundischen Heer 1474–77 wurden durch Bilder verschiedener Heiliger (z. B. Abb. 27) die Unterscheidungen der Kompanien ermöglicht; der betr. Heilige kehrte auf den F. der Unterabteilungen der Kompanie wieder [70, S. 370f.]. Als Ritterheiliger kommt Georg im F.-Bild gelegentlich vor (z. B. Kursächsische Arkebusierreiter, 1620: [67] Bl. 69).
Bisweilen trägt das F.-Tuch das Bild eines bewaffneten Offiziers, des Rittmeisters oder Obersten (Kursächs. Reiter-F., 1634–37: [67] Bl. 121f.; Zürcher und Winterthurer Kavallerie-F. des 18. Jh.: [25] Abb. S. 348f., Kat. S. 146 Nr. 879 und S. 137 Nr. 807).
Selbst Kriegsgreuel kommen als F.-Bild vor (vgl. Möhnersches Ms. Der Name des Attributs „[Lemma“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann., Sp. 1180], fol. 22).
h. Anordnung des Fahnenbildes.
Im Normalfall ist das F.-Bild parallel zur Stange geordnet.
Die heraldische Regel, daß die Figuren nach ihrer rechten Seite (links vom Beschauer) gerichtet sein müssen, wird bei F. mit heraldischer Bebilderung so angewandt, daß die Figuren zur Stange hin gewendet sind. Diejenige Seite, bei der die Stange vom Beschauer aus links steht, also das F.-Bild heraldisch korrekt zeigt, gilt als eigentliche Schauseite. Die andere Seite des F.-Blattes oder -Tuches stellt das Spiegelbild der Schauseite dar.
Wenn – was vorkommt – die beiden Seiten verschiedene Bebilderung aufweisen, wird meistens darauf geachtet, daß die Umrisse ihres Hintergrundes übereinstimmen, damit die Malfarbe nicht durchschlägt (Beispiele bei [65], Taf. V, [89], Bildtafeln, und [108]). Bei Inschriften kann, damit sie auf der Rückseite nicht in Spiegelschrift erscheinen müssen, ein deckender Malgrund unterlegt werden (so z. B. bei den französischen F. Napoleons I.: [19] S. 6).
Selten – sieht man von heraldisch bebilderten Gonfanons ab – steht die Achse der F. im rechten Winkel zur Stange; hier darf angenommen werden, daß die Stange waagerecht gehalten wurde und man so das Tuch auswehen ließ.
Bei heraldisch bebilderten Gonfanons ist diese Anordnung häufiger als das Bild parallel zur Stange: Siegel von Hzg. Leopold von Österreich (1192–94 vorkommend: O. von Mitis und F. Gall a.a.O. [Sp. 1063], S. 23 Nr. 20) und Hzg. Friedrich (1195–98: ebd. S. 26 Nr. 23 und weitere Beispiele; vgl. auch RDK I 1129, Abb. 2, und [55], S. 62, vom E. 14. bzw. A. 15. Jh.). Typisch ist diese Art der Orientierung bei Toten-F. (z. B. Königsfelden: [25] Abb. S. 21; Abb. 20; auch Abb. 45) und bei zum Herausstecken vorgesehenen F., zum Beispiel F. von Bürgerschaften (ebd. Taf. 76, Kat. S. 131 Nr. 761; Kat. S. 86f. Nr. 512, S. 129 Nr. 748 und 752), Städten (ebd. Abb. S. 297, Kat. S. 97 Nr. 568; [26] S. 5 Nr. 1147 und Abb. in [25], S. 309; Jos. Melchior Galliker, Das Banner von Luzern [= Luzern im Wandel der Zeiten, H. 39], Luzern 1966) oder Ämtern ([25] Abb. S. 289, Kat. S. 65 Nr. 364), auch von Landwehreinheiten (die autonom geschaffene F. der Landwehr des Rezatkreises, 1809: Ludw. Friedr. Gf. zu Pappenheim, Die Bayer. Landwehr-F. des Rezatkreises, Simbach am Inn 1955) und paramilitärischen Organisationen (Basler Schützen: [25] Abb. S. 279, Kat. S. 25 Nr. 110; Abb. S. 283, Kat. S. 25 Nr. 114). Bei Trompeten-F. kommen beide Arten der Orientierung etwa in gleicher Häufigkeit vor.
Beispiele von heraldisch bebilderten F., die in Umzügen gebraucht wurden und deren Achse senkrecht zur Stange steht, erstmals 1733, bietet F. von Klocke a.a.O. [Sp. 1068], Abb. 4 und 5; vgl. auch Comes-F. des 18. und 19. Jh. in Hermannstadt ([112] 1935, Abb. 5–8) und die F. des Banderiums der Bürgerschaft von Hermannstadt, 1790 (ebd. 1944).
In F.-Büchern und musealen Beständen sind vielfach die Tücher so angebracht (dargestellt), daß ihre Achse senkrecht zur Stange steht, ohne daß dies mit Sicherheit als originale Anordnung vorausgesetzt werden kann ([55] passim; [23] Nr. 14 und Taf. 13).
F.-Bilder, deren Achse mit einer Diagonale des F.-Tuches identisch ist, sind sehr selten.
Beispiele: Eine 1709 den Franzosen in die Hände gefallene F. [51, Abb. S. 104]; Braunschweigische F., ein Exemplar 1712 verloren ([56] S. 165 Abb. 12; vgl. auch Abb. 47); niederländische Schützen-F. 1784 (C. de Lintum, Onze Schutter-Vendels en schutterijen van vroeger en later tijd 1550–1908, ’s-Gravenhage 1909, Taf. 20 links).
1. Eckquartiere stehen als zusätzlich angebrachte Bildträger in der oberen Ecke des F.-Tuches nächst der Stange und sind wohl ausschließlich religiösen Inhalts; zum Hoheitszeichen auf dem F.-Tuch haben sie keinen Bezug. Das Bild ist auf Seide gemalt (Abb. 24 und 25») oder gestickt (Abb. 30; vgl. Sp. 1117); ausnahmsweise wurde Pergament als Bildträger verwendet ([25] Abb. S. 51 rechts, Kat. S. 126 Nr. 733: Landesbanner von Uri).
Das älteste erhaltene Eckquartier ist das des erwähnten, angeblich 1315 geführten Banners von Uri; es zeigt den Gekreuzigten zwischen Schmerzensmutter und Johannes Ev. Aus der Themenstellung kann geschlossen werden, daß die Anregung zur Anbringung von Eckquartieren von Schwyz ausging, dessen Banner im 15. Jh. den Gekreuzigten im Obereck zeigte (ebd. Abb. S. 72), sonst bildlos war (ebd. Abb. S. 6 und Taf. 4; das Eckquartier des 1339 gebrauchten Schwyzer Banners ist verloren: ebd. Kat. S. 107 Nr. 618). – Bei den Eckquartieren der Juliusbanner, 1512, wurde darauf geachtet, daß sich die Bildthemen nicht wiederholten (ebd. S. 179).
Unter Eckbild ist ein zusätzliches Bild zu verstehen, das ohne Umrahmung frei an der gleichen Stelle wie Eckquartiere auf das Grundtuch gesetzt ist (Beispiele ebd., Taf. 32 [gemalt] und 29 [gestickt]).
Für die Juliusbanner wurde eine Rangunterscheidung zwischen Eckquartier und Eckbild getroffen. Landesbanner erhielten Eckquartiere, die Banner von Landschaften und vergleichbaren Gemeinschaften Eckbilder (Beispiele ebd., Taf. 39–42 bzw. 43, 45f.).
Unbeschadet der Hauptrolle der F.-Tuchmitte für die Bebilderung blieb die Stelle an der oberen Ecke der Stangenseite des Tuchs bis in die Neuzeit bevorzugter Platz für Sonderzeichen, z. B. Bundeszeichen, zusätzliche Hoheitszeichen, Zunftwappen (Beispiele ebd., Taf. 80, Abb. S. 291, 312, 317, Kat. S. 17, Abb. zu Nr. 78 und S. 90, Abb. zu Nr. 530f.).
III. F.-Stange
In vorheraldischer Zeit wurde die F. an der Lanze befestigt (zu Karrasche s. Sp. 1108; zu Helmfähnchen Sp. 1109; andere Geräte, an denen die F. befestigt wäre, sind nicht bekannt). Dieser Ursprung erklärt die Lanzenform der F.-Stange, die seit dem 16. Jh. vom Gebrauch der F. bestimmt und nach Notwendigkeit verändert wurde.
Die Form der aus Holz gefertigten Stange (gelegentliches Vorschreiben der Holzart läßt keine Verallgemeinerung zu) war zunächst undifferenziert, dünn, glatt, zylindrisch oder konisch geschnitten.
In Angleichung an Turnierlanzen kam es bei Reiter-F. ab etwa 1400 zu Formveränderungen. Zunächst wurde das Griffende der Stange polygonal abgefast und in einen Teller eingeführt (z. B. Grabmal Hzg. Albrechts II. in der Karmelitenkirche Straubing, A. 15. Jh.: Abb. 22). Seit der 2. H. 15. Jh. erhielt die Stange kurz über ihrem Griffende eine Einziehung, die den konischen Verlauf abschließt; das Ende ist dann zylindrisch oder zugespitzt (z. B. Glasgem. im Hess. L.mus. Darmstadt, um 1460: Kat. „Glasmal. um 800–1900“, 1967, Nr. 138; Grabmal des Jörg Schenk von Neideck, † 1504, in der Dominikanerkirche Regensburg, von Jörg Gartner: Ph. M. Halm a.a.O. [Sp. 1082], Bd. 1, S. 227 Abb. 107; auch Abb. 35). Die Stange kann ober- und unterhalb der Einziehung, auch in der Einziehung selbst, polygonalen Querschnitt aufweisen (Federzchg. nach Hugo van der Goes: Friedrich Winkler, Das Werk des H. v. d. G., Bln. 1964, S. 240 Abb. 193). Daß die Einziehung als Handgriff diente, geht z. B. aus einer Darstellung in der Luzerner Chronik von Diebold Schilling hervor (Papst Julius II. mit Schweizer Söldnern auf dem Marsch nach Bologna, 1506: [25] Abb. S. 164). Diese Form der Stange ist in abgeschwächter Form bei Kavallerie-F. noch in Gebrauch.
Die Stange selbst kann Kanneluren tragen (vgl. die Mauritius-Figur im Halleschen Heiltum, Deutschland zw. 1520 und 1525: Ph. M. Halm und Rud. Berliner, Das Hallesche Heiltum, Ms. Aschaffenburg 41, Bln. 1931, S. 46 Nr. 174 b., Taf. 97); diese Ausgestaltung ist seit dem 17. Jh. das Übliche, es konnte aber auch die F. der Leibkompanie durch Kannelierung gegenüber den glatten Stangen der übrigen Kompanie-F. hervorgehoben sein (vgl. O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1080], S. 204f.).
Die Stangen von Reiter-F. waren im 18. Jh. gelegentlich in den Vertiefungen mit Metall-Lamellen verstärkt (aus Eisen: [50] S. 129; aus Messing: ebd. S. 139 und 141; eine österr. Vorschrift von 1820: [62] S. 66).
Gelegentlich kommen Überzüge aus feinem Leder [43, S. 317] oder Stoff vor ([43] S. 340: seit 1815 in Sachsen Stangen mit weißen und grünen Stoffstreifen umwickelt; Samtüberzug vornehmlich im Italien des 19. Jh.: [87] mehrere Beisp.). Ausnahmefall ist die Stange mit Intarsia, bekannt von einer Piemonteser Kavallerie-F., E. 17.–A. 18. Jh. [87, Abb. 97f.].
Einfarbige Bemalung der Stange war so gut wie immer willkürlich; manchmal stimmt sie mit der Tuchfarbe überein.
Vgl. [10], S. 45 Mitte rechts; eine Rechnung von 1607 bezeugt Farbübereinstimmung von Tuch und Stange (München, Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. IV, Signatur A XI Fasz. I), so des öfteren bei F. der Leibkompanie (Beispiel von 1759: Tuch und Stange weiß, bei den übrigen Kompanien blau: [101] S. 55). Im 19. Jh. wurde die Stangenfarbe in Preußen reglementiert: 1814 für das 2. Garderegiment zu Fuß und das Gardejägerbataillon; 1828 erhielt das weiße F.-Tuch der Gardekavallerie eine weiße Stange, die Stangen der übrigen – wenn neu verliehen, schwarzen – F. waren schwarz [64, Bd. 1 S. 20 und 39].
Mehrfarbige Bemalung ist seit dem späten 15. Jh. durch Darstellungen belegt; sie war nicht allgemein üblich – wenn sie vorkommt, dann häufiger bei Reiter-F.
Sie kann mit den Tuchfarben übereinstimmen (z. B. [60], Abb. 7; vgl. auch die in Sp. 1082 erwähnte F. von „1462“ in Burghausen). Für Ringelung des Schaftes durch ein Spiralband sei außer den eben genannten Beispielen die Darstellung der Kreuzigung Christi in Madonna del Fontan bei Briga Marittima genannt (Fresko von Giov. Canavesi, „1492“: Marcel Bulard, Le scorpion symbole du peuple juif ..., Paris 1935, S. 130, Taf. 22). Diese Art der Bemalung blieb vorzugsweise bei paramilitärischen F. erhalten. Bemalung in parallelen Ringen ist sehr selten (Großes Stadtpanner von St. Gallen, 1714: [24] Taf. nach S. 48; auch Taf. vor S. 49), auch gerade am Schaft herablaufende Streifen (österreichisches Beispiel von 1743: [60] S. 37, von 1820: [62] S. 66); gleich selten sind aufgemalte Flammenmuster (Brandenburg-Preußen, 1714: Berlin, Mus. für Dt. Gesch., F. des Husarenregiments Nr. 6). Bei geriefelten Stangen konnte die Vertiefung zusätzliche Muster erhalten (Flämmchen: [64] Bd. 2 Taf. 4f.: Preußen, 1814–15 und 1828).
Die Länge der Stange entspricht der üblichen Lanzenlänge. Wesentlich kürzer erscheinende Stangen sind für die Landsknechts-F. des 16. und 17. Jh. in Gebrauch, wohl auch Folge des erheblich größeren Tuches, das nur ein kurzes Stück der Stange als Griff unbedeckt ließ (vgl. Abb. 32). – Abweichende Länge der F.-Stange konnte auch durch die Trageweise beim Paradieren bedingt sein (z. B. bayer. Infanterie-F. im 19. Jh. mit Stangen von nur etwa 2 m Länge; die F. wurde über der Schulter getragen: [43] S. 317).
Für die Spitze der F.-Stange ist das Lanzeneisen Ausgangspunkt. Andersartige Darstellungen des hohen MA scheinen ikonographisch bedingte Abweichungen zu sein (s. Sp. 1154; Figuren als Abschluß s. unten).
Dekorativ oder emblematisch ausgeführte Lanzeneisen, „Krönlein“, wurden im 30jähr. Krieg üblich. Sie sind meist aus feuervergoldetem Eisen oder vergoldetem Messing. Das flache Blatt wurde durchbrochen, graviert (Abb. 43) oder erhielt Auflagen (aus Steinen: F. der sächsischen Leibgarde zu Roß, 1657: [65] S. 24).
Durchbrochene Spitzen konnten lediglich aus dem rahmenförmigen Umriß des Blattes bestehen [67, Taf. 121f.]. Bei nicht durchbrochenen Spitzen konnten die beiden Seiten verschieden gestaltet sein. Ein eingefügtes Monogramm ist meist das des Obersten, der die Truppe geworben hat (Fahnenbuch, Abb. 7) oder kommandiert (ein sehr spätes Beispiel, 1745: Rob. Scharnweber, Heimatkalender für den Kreis Luckau 1937, S. 97ff.), oder aber das des Kriegsherrn (Abb. 44; in Preußen hatte sich um 1709 der Namenszug des Königs in der F.-Spitze fast allgemein durchgesetzt: [64] Bd. 2 S. 407; auch Abb. 58). Meist ist der Umriß des Blattes glatt, doch gibt es auch die Flammenform [26, Abb. 19]. Die F. der Abtei St. Gallen haben abgerundete Blattenden (ebd.). Zum Eisernen Kreuz in der Lanzenspitze s. Sp. 1100. Auch Figuren konnten der Spitze appliziert sein (Abb. 42).
Der früheste Beleg für figürliche Staffierung der F.-Spitze ist die Beschreibung von 1550 der preuß. Lehns-F.; an ihrer Spitze, „wo das Spießeisen zu seyn pflegt, war eine goldene Rose“ (Faber, Einige Nachrichten von den preußischen Lehns-F. ..., Beitr. zur Kde. Preußens 3, 1820, 147).
Bei Pontonnier- und Artillerie-F. kommt im Abschluß in Gestalt einer Kugel oder Granate der eigentümliche Charakter solcher „Handwerker-Truppen“ zum Ausdruck [10, S. 37]. – Figürliche Bekrönung kommt bei fast allen Querstabstandarten vor (Abb. 59; [10] S. 17).
Die bekanntesten Bekrönungen sind die Adler der napoleonischen Armee-F. von 1804 (Jean Brunon, Retour de nos aigles, Marseille [1947]), die Löwen der bayerischen F., 1841.
Hoch-ma. Abbildungen von F. mit bekrönendem Adler an der Stange entsprechen nicht der zeitgenössischen Übung, sondern stellen eine Kombination dessen dar, was man sich unter signum, vexillum und aquila der Römer vorstellte (Beispiel: RDK IV 1033f., Abb. 1).
Künstlerisch ausgestaltete Fahnenschuhe, d. h. aus Metall gefertigte Verstärkungen des unteren Stangenendes, sind nicht bekannt. In Bayern wurde im 19. Jh. der Name der Einheit in den F.-Schuh eingraviert, um die eingewickelte F. identifizieren zu können.
Metallene Halterungen an der Stange gibt es nur bei Kavallerie-F. seit dem 30jährigen Krieg (Beisp. von 1637: [10] S. 45); ihre Form blieb bis in die Gegenwart im wesentlichen gleich, ihre Ausgestaltung schmucklos.
Fransenkrausen um die F.-Stange ober- und unterhalb des Tuches (der Tülle) kommen seit dem späten 15. Jh. vor und sind im 16. Jh. häufig (vgl. Fahnenbuch, Abb. 4f.). Im 30jähr. Krieg scheint diese Art der Verzierung bereits außer Mode gekommen zu sein.
IV. Befestigung des F.-Tuches
Die ältesten Praktiken, das Tuch – von Fall zu Fall – an der Lanze zu befestigen, sind aus bildlichen Darstellungen und Schriftzeugnissen zu entnehmen. Das Tuch wurde an der Lanze mit Ringen, mit Nesteln, mit Laschen oder mit einer in Windungen fortlaufenden Schnur befestigt; in den Darstellungen wird meist hervorgehoben, daß das Tuch mit der Stange nur punktuell verbunden ist.
Bei der Verwendung von Ringen muß wenigstens der oberste mit dem oberen Stangenende eine festere Verbindung erhalten, während die übrigen Ringe frei an der Stange gleiten können.
Nesteln sind mehrere, meist drei bis fünf Paare von schmalen Bändern, die mit dem einen Ende am F.-Tuch angenäht sind und deren freie Enden um die Stange gelegt und zugebunden werden.
Unter Laschen sind Stoffstreifen von etwa 3–6 cm Breite zu verstehen, die mit beiden Enden am Gonfanon angenäht sind. Die oberste Lasche muß ähnlich wie bei den Ringen am obersten Stangenende befestigt werden.
Die spiralig fortlaufende Schnur, die nach jeder Windung um die Stange einmal an oder durch das Tuch geführt wird, kommt seltener vor.
Erhaltene F. (seit dem 14. Jh.) zeigen durchwegs die Befestigung mittels Umschlag. Diese Art der Befestigung, in der Neuzeit das Übliche, ist in der Frühzeit ungewöhnlich und, wenn so dargestellt, meist wohl nur ungenau ausgearbeitet (z. B. im Bildteppich von Bayeux).
Es gibt zwei Verfahren: 1. Verlängerung des Tuches zur Stangenseite und zum Rollen um die Stange (angesetzter Stoffstreifen: [25] Taf. 2, Abb. S. 20 und 22; Grundtuch um das zum Rollen um die Stange benötigte Stück Stoff größer zugeschnitten: ebd. Taf. 3, 23, Abb. S. 27); 2. an der Tuchkante wird eine Tülle abgenäht zum Durchstecken der Stange. In beiden Fällen wird anschließend genagelt (s. unten).
Die Aufhängung des F.-Tuchs an Ringen kommt in der Neuzeit fast nur bei Querstab-Standarten [43, Abb. S. 77 Nr. 3], gelegentlich auch bei anderen F. vor (friderizianische Pontonnier-F.: ebd. Abb. S. 71 Nr. 16).
Zum Befestigen des Umschlags oder der Tülle auf der Stange wurde die Nagelung vorgenommen, und zwar folgendermaßen: 1. je eine oder zwei Nagelreihen am oberen und unteren Rand des Umschlags oder der Tülle; 2. je eine Nagelreihe der Länge nach an der Innenseite des Umschlags oder der Tülle und – nicht immer – mehrere parallel dazu laufende Nagelreihen. Beide Arten können auch kombiniert sein. Üblich ist eine Tressenunterlage (vgl. Abb. 50).
Die Nagelung konnte auf der Stange fortgesetzt sein; ist die Stange mit Stoff bespannt, verläuft sie normalerweise in Spiralen (Beispiele bei [65], Taf. 5, 7–9). – Die preußischen F. konnten mit Hilfe von „Nagelmarken“ unterhalb des Tuches im nicht-entfalteten Zustand identifiziert werden (seit dem 18. Jh.: [64] Bd. 1 S. 182, 2. Nachtragsbd. S. 602).
V. Zufügungen
Banderolen sind in bildlichen Darstellungen seit M. 14. Jh. nachgewiesen (Abb. 18). Über ihren Zweck ist nichts bekannt; bevorzugt sind sie an Kavallerie-F. angebracht und können in bildlichen Darstellungen – zumal in *Fahnenbüchern – diese Gruppe charakterisieren. Neben den neutralfarbigen Banderolen gibt es auch die Banderolen in den Landesfarben.
Die frühen Beispiele sind Schnurbanderolen mit Quaste. Daneben treten um 1700 Tressen mit Quaste auf (in farblicher Übereinstimmung mit vom Wappen des Kriegsherrn abgeleiteten Farben der Offiziersfeldbinden, s. Feldzeichen; vgl. den Text bei [64], Bd. 2, S. 405 zu Taf. 6; Beispiele bei [58], Taf. 1ff.; [64] Bd. 2 Taf. 6; Abb. 59). 1784 erhielten die 1.–7. Kompanie des preußischen Infanterieregiments Nr. 42 der alten Stammliste einen Satz Banderolen (Berlin, Mus. für Dt. Gesch. [ehem. Zeughaus], Inv.Nr. AD 5591/339–5593/341 und AD 5596/342–5598/345). 1823 wurde in Preußen bestimmt, daß die Banderole abgelegt werden mußte, wenn F. das Band einer Kriegsdenkmünze verliehen wurde [64, Bd. 1 S. 39]. Cravatten – breite, um den Hals der F.-Spitze geknotete, manchmal eine Schleife bildende oder in Fransen endende Bänder – waren 1690 in der franz. Armee eingeführt [79, S. 13]. Sie wurden auch zusammen mit Banderolen verwendet und waren zur Königszeit weiß ([10] S. 35 oben links; Diderot-d’Alembert, Bd. 5 S. 711), seit 1790 hatten sie die Nationalfarben [79, bes. Taf. 6]. In Ländern, die sich an franz. Gewohnheiten orientierten, waren Cravatten im 18. Jh. in Gebrauch (Spanien 1734: [10] S. 43 oben rechts; St. Galler Beispiele: [24] Taf. 9, 11 u. a.). Im allgemeinen wurde die Cravatte vom Obersten gestiftet [79, S. 16] und an die F. geknüpft ([Diderot-d’Alembert], Enc. méthodique d’art militaire, Bd. 2, Paris und Lüttich 1785, S. 221). – 1817 entschied der holländische Generalkriegskommissar, da die Cravatten kein integraler Bestandteil der F. wären, könnten sie nach des Kommandanten Gutdünken gefärbt sein [89, S. 18].
Säkularbänder wurden 1835 von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen erdacht, nachdem die Erinnerung an den Einzelfall der Erteilung einer Säkularschleife 1789 an das brandenburg-preußische Kürassierregiment Nr. 8 erloschen war [64, Bd. 1 S. 44]. Seitdem kamen Säkularbänder in Preußen und in den anderen deutschen Bundesstaaten vor.
Trauerflor an F. soll von den Ligisten in Frankreich nach der Ermordung der Geusen durch Heinrich III. 1572 an ihren F. angebracht worden sein; die Sitte bestand bei Truppen-F. weiter, beim Tod eines Marschalls oder Regimentskommandeurs.
Schmuckbänder (Paradebänder) – vielleicht angeregt durch Vivatbänder – sind sicher nachgewiesen seit 1743 als sächsische Praxis, seit 1747 auch in Bayern (Abb. 56; [65] S. 70; [43] S. 327 und 340), später auch in anderen Ländern (in Preußen 1820 offenbar noch als ungewöhnlich empfunden: [64] Bd. 2 S. 99; eine Übersicht bei [42]). Inschriften sind die Regel; sie geben den Namen des Spenders und den Anlaß (oft nur in Form des Datums) an. Die Farbe ist entweder neutral oder durch die Landesfarben bestimmt.
1821 dienten einfarbige, schlichte Bänder zur Unterscheidung der 4 Eskadrons eines Regiments (Farbfolge weiß – rot – blau – gelb: [65] S. 17).
Orden an F. kommen seit etwa 1800 vor. Sie wurden an zugehörigem, ungewöhnlich langem Band mit oder ohne Schleife um den Hals der F.-Spitze geknüpft (z. B. 1800: Bayer. Tapferkeitsmedaille: [42] S. 52). In Hessen erhielten – seit 1814 – die F. nur das Ordensband des Ludewigsordens ohne das Ordenskreuz [58, S. Die Verleihung einer – eigens geprägten – Ehrenmedaille am Band durch Kaiser Leopold II. an das Dragonerregiment Latour 1791 ist der älteste Beleg für die Befestigung eines solchen Ehrenzeichens an der F. (Karl von Seeger, Marschallstab und Kesselpauke, Stg. 19412, Abb. S. 143).
In gleicher Art, wie seit 1807 in Rußland das Kreuz des St.-Georgs-Ordens als besondere Kriegsauszeichnung in F.-Spitzen gesetzt werden konnte (Näheres [64], Bd. 1 S. 24, ausführlich in [97], Bd. 3 S. 18ff.), wurde in Preußen aufgrund einer Allerhöchsten Kabinettsorder vom 3. 6. 1814 den 40 F., die „vor dem Feinde gewesen waren“, das *Eiserne Kreuz in der F.-Spitze „verliehen“ ([64] Bd. 1 S. 23f., mit Abb. der 5 Entw. Schinkels, der das Eiserne Kreuz mit dem königlichen Namenszug kombinieren wollte; die endgültige Fassung, 1815, das Eiserne Kreuz von Lorbeerzweigen stützend umrahmt: ebd. Bd. 2 Taf. XV, 12; Anbringung des Eisernen Kreuzes 1823 auch auf der Kappe des Überzugs, s. Sp. 1101).
Ordensbänder von Kriegsdenkmünzen konnten in Preußen an die Stelle der Banderole treten (1814: [64] Bd. 1 S. 25; vgl. die Übersicht bei [42]). In anderen deutschen Ländern war diese Auszeichnung der F. nicht üblich.
Beschlag, meist als Ring um die Stange, dient – seit 2. H. 18. Jh. – als Träger ehrender Inschriften (s. Sp. 1144). – In Preußen wurden 1837 anstelle von Nagelmarken etatmäßig Messingringe mit der Bezeichnung der Truppe eingeführt ([64] Bd. 1 S. 41; in Hannover seit 1838: [57] S. 161). – Von diesen Ringen zu unterscheiden sind metallene Reparatur-Hülsen (z. B. [64], S. 170).
Futterale („Kapseln“: [58] S. 134) dienen zum Schutz.
Sie sind meist aus Leder ([65] S. 148: Empfehlung von 1743; gefüttertes Lederfutteral 1716: [103] S. 49), Wachstuch (ebd. S. 45: 1718; auch gefüttert: reglementsmäßig in Preußen 1714 [64, Bd. 1 S. 40]; Hannover für 1734 [ehem. Staatsarchiv Hannover, Des. 47 I Nr. 139, Vol. I fol. 130]; [58] S. 140) oder Leinwand [58, S. 23]. Oft haben sie Kappen, z. B. aus Metall, als Abdeckung der Spitzen ([58] passim; [64] Bd. 1 S. 40f.: 1823 Kappe mit Eisernem Kreuz, 1824 mit dem Monogramm des Königs versehen); doch gibt es auch eigene Futterale nur für die Spitze (Abb. 58). Die Futterale konnten gleiche Farbe wie das F.-Tuch haben [58, Taf. 2–5, 7–9]; zu weiterer Unterscheidung konnten die Quasten zum Zubinden unterschiedliche Farben haben (ebd.).
Futterale für F. sind erstmals 1476 erwähnt [25, S. 115]. Sie wurden vor 1901 – unbekannt, seit wann – von den F.-Trägern der preuß. Infanterie bei enthülltem Tuch schärpenartig über der rechten Schulter getragen, die Kappe sah unter dem Koppel hervor [43, S. 147].
VI. Tragen der F.
A. Fähnrich
Solange die Heere, von Fall zu Fall aufgeboten, entsprechend der feudalen Struktur des Staates zu organisieren waren, führte jeder Bannerherr seine F. selbst. Eine Ausnahme war das Führen der F. durch einen förmlich bestallten F.-Träger, eine Praxis, die vor allem bei besonders hochgestellten Personen (z. B. Souveränen) in Betracht kam (allgemein: Schramm, Herrschaftszeichen, Bd. 2 S. 674–84).
Erwähnungen (z. B. 1053 ein von Papst Leo IX. eingesetzter F.-Träger: [36] S. 1; 1155 Otto von Wittelsbach als kaiserlicher F.-Träger: [41] S. 35) und bildliche Darstellungen (z. B. Graf Otto von Hardegg-Plaien als „signifer Austriae“ mit dem österr. Banner auf seinem Siegel von 1254: [60] Abb. 1) belegen letzteres. Aus dem Jahr 1138 ist die Verleihung eines spezifischen F.-Lehens für das Amt des F.-Trägers durch den Kaiser überliefert [32, S. 44]. Erstmals 1252 belegt, war das Amt des F.-Trägers des Reiches mit dem Besitz von Burg und Markt Markgröningen verbunden (Friedr. Frhr. von Gaisberg-Schöckingen, Das Königshaus und der Adel von Württemberg, Pforzheim ca. 1908, S. 8; spätere Belege ebd., S. 10–12, und bei Eugen Schneider, Die Württemberg. Reichssturm-F., Württ. Vjhh. für Landesgesch. N. F. 30,1921, 30–35). Jean Maugiron † 1542, der F.-Träger des Claude von Lothringen, Hzg. von Guise, ist auf seinem Grabstein mit der F. des Herzogs dargestellt (Lenoncourt, M.-et-M., Kirche: [88] Abb. S. 13).
Die Funktion des F.-Tragens konnte mit einem Hofamt verknüpft sein.
Eine franz. Verordnung von 1309 (?) schreibt vor, daß der „premier ecuier“ den „étendart royal“, der Großkämmerer „la bannière“ trägt, der erste Vorschneider schließlich, in unmittelbarer Nähe des Königs, den „pennon royal“ (Paul Adam Even, Schweizer. Archiv für Heraldik 71, 1957, 4). – F.-Tragen konnte auch eine Ehrung bedeuten, die bei Zeremonien hochgestellten Personen zuteil wurde (z. B. bei Belehnungen: F. Frhr. von Gaisberg - Schöckingen a.a.O. [Sp. 1102], S. 13; bei Leichenbegängnissen: P. Marot a.a.O. [Sp. 1076], Taf. nach S. 66).
Die Umgestaltung der Kriegsführung, für uns erkennbar im 14. Jh., eingeleitet durch die Schweizer, ging mit einer Ablösung der vom Einzelnen geführten Individual-F. überein; die Aufgebote republikanisch organisierter Gebiete führten meist nur eine oder zwei ihrer Territorial-F., die Teilnehmer wurden auf diese F. verpflichtet (Bundesbrief 1393: Johann Jacob Schmauß, Corp. Iuris Gentium Academicum, Lpz. 1730, S. 62f. § 5). Der „Vänner“ ist erstmals 1439 nachgewiesen (Hans Wandfluh, Schweizer. Archiv für Heraldik 59, 1945, 18), 1490 auch eine besondere F.-Wache (Hugo Schneider, „des paner acht ze haben“, Die Woche Der Name des Attributs „[Ort“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann. und Zürich] zum 1. August 1954). 1498 wurden in Niederösterreich Reitereinheiten aufgestellt, dabei für F. und „Rennfenlin“ ein „vennrichter“ („venricher“) bestellt ([25] S. 161; [60] S. 18). An den Fähnrich wurden besondere Anforderungen gestellt.
Im „Alt Polizey Eid und Spruchbuch“ der Landschaft Frutigen, um 1490, ist eine Eidesformel des „Landvenners“ überliefert: „... das Paner mit gantzen truwen zu behallten und ob es zuͦ noten kaͤm dabi ze beliben und das nit ze verlassen bis in den tod ...“ (H. Wandfluh a.a.O. S. 18; vgl. auch einen Text von 1559: [60] S. 27, sowie Abb. 61). In einer Verfügung des Kurfürsten von Brandenburg, Friedrich Wilhelm, von 1660 ist die Wunschvorstellung beschrieben: Der Fähnrich „soll jung, behertzt und starck seyn, seyn Fähnlein und die Compagnie lieben, nicht viele sich von ihnen entfernen, soviel müglich gegen allen freugebig und anredig seyn“; er „grüßt niemand im Ziehen mit dem Hut“ [43, S. 10]. Spiegelung solcher Forderungen ist die Unterschrift eines Kupferstichs, 1587 von Hendrick Goltzius (H. 255: Hollstein, Dutch Flem. Engr., Bd. 8 S. 95 Abb.); Spiegelung auch das Verwenden des Fahnenträgerbildes unter den *Lebensaltern als 30jähriger Mann (z. B. Jörg Breu d. J.: Geisberg, Einblattholzschnitt-Kat., Nr. 401). Anforderungen hinsichtlich der Dienstzeit vor der Ernennung zum Fähnrich sind aus spanischen Reglements bekannt (vgl. Francesco Ventura Della Scala et Abarca, Spanisches Kriegs-Reglement ..., übersetzt von Otto von Greben zum Stein, Bln. 1736, S. 224f.).
Das Amt des F.-Trägers stand, zumal in der Schweiz, in hohem Ansehen. Daraus erwuchs eine Entwicklung, die einerseits die Trennung von Amt und faktischem Träger („Feldvenner“) führte (z. B. für Frutigen 1656 und 1712 bekannt: H. Wandfluh a.a.O. [Sp. 1103], S. 18), andererseits eine Aufwertung des Amtes bis zum obersten Verwaltungsbeamten ergab (Verwalter der Urkunden und des Landsiegels, persönliches Siegelrecht: ebd.). In Polen gab es das Amt des „vexillifer regni“, des Kron-Großfähnrichs, und für Litauen das des „vexillifer magni ducatus“, des Litauischen Großfähnrichs, als Kronämter (um 1400 entstanden: [92] S. 102f.), außerdem den Kron- und den litauischen Hoffähnrich, daneben die Landesfähnriche (ebd.).
Als militärische Charge hieß bei den Kürassieren der F.-Träger vom späten 16. Jh. an Kornett (Beleg von 1592: Balt. Stud. 45, 1895, 435), ebenso wie die F. selbst und die Einheit. Im Lauf des 18. Jh. kam die Bezeichnung außer Gebrauch (z. B. in Österreich 1759 abgeschafft: [60] S. 31) und wurde durch Umschreibungen ersetzt (z. B. Standartenträger: [65] S. 38).
Eine Markierung der militärischen Charge des Fähnrichs in der Ausrüstung ist – wenn überhaupt – erst im 18. Jh. festzustellen (vgl. Louis von Weltzien [Hrsg.], Memoiren des kgl. preuß. Generals der Infanterie Ludwig von Reiche, 1. Teil, Lpz. 1857, S. 15).
Möglicherweise gab es in der Schweiz seit dem 16. Jh. die Auszeichnung des Fähnrichs durch ein schwarzes, mit weißen Schweizerkreuzen besetztes Schulterband (Ludw. Ringler, Wappenscheibe der Basler Weberzunft, 1560, Basel, Hist. Mus.: Paul Boesch, Die Schweizer Glasmal., Basel 1955, S. 113 Abb. 49; Entw.: Paul Leonh. Ganz, Die Basler Glasmaler der Spätrenss. und der Barockzeit, Basel und Stg. 1966, Taf. 4; Martin Martini, Stich von 1604: Schweizer. Archiv für Heraldik 51, 1937, 5 Abb. 6).
Die Ausrüstung des Fähnrichs richtete sich nach der Trageweise der F.
Als Marschhaltung ist bei Reitern die aufrecht stehende F. üblich. Geschultert wurde die F. im MA außerordentlich selten (Siegel von Amadeus III. Gf. von Savoyen, 1143: D. L. Galbreath a.a.O. [Sp. 1071], Bd. 1, S. 9 Fig. 1), in nachma. Zeit jedoch war dies für F. im Schnitt und Format der Landsknechts-F. das Normale (Beisp.: Holzschnitt von Sebald Beham: Geisberg a.a.O. [Sp. 1104], Nr. 275; Schützenbilder von Frans Hals: Seymour Slive, F. H., London 1970, Bd. 2, Abb. 19, 78, 85, 134 und 201; Holzschnitt des 18. Jh.: Maurits de Meyer, Die populäre Druckgraphik Europas, 4, Niederlande ..., Mchn. 1970, Abb. 106). An Paradehaltungen gab es außer der geschulterten (bayerische Truppen-F.: [43] S. 317) die auf die Brust gesetzte Stange ([65] S. 32: 1687) und die gesenkte F. (z. B. in Sachsen um 1700: [65] S. 38).
Bei den Dreieck-F. des MA, vor allem bei den langgezogenen Formen, faßte der Träger das vorher locker um die Stange gerollte Tuch am äußersten Ende; war die Flugseite des Tuches zweizipfelig eingeschnitten, konnte er nur eines oder beide Enden fassen (vgl. A. Harmand a.a.O. [Sp. 1070], S. 285–88). – Bei den Landsknechts-F. hielt der Fähnrich mit derselben Hand Stange und Tuch (durch zahlreiche Bildbeispiele belegt: Wolfg. Brückner, Die populäre Druckgraphik Europas, 3, Deutschland, Mchn. 1969, Abb. 43).
Eine eigene Tragevorrichtung ist nur für die aufrecht getragene F. erforderlich; bei anderen Trageweisen genügte das Halten mit der Hand.
Im Normalfall ist der F.-Schaft in einen Köcher eingeführt. Dieser konnte bei Reitern am Sattel befestigt sein („Bannersattel“; vgl. ein sächs. Exerzierreglement von 1730: [65] S. 60). Über andere Geräte zur Aufnahme des F.-Schaftes herrscht Unklarheit (vgl. A. Harmand a.a.O. [Sp. 1070], S. 289–291). Im 30jähr. Krieg kam allgemein der Karabinerhaken an ledernem Schulterriemen in Gebrauch; der Haken wurde in einem Ring der Stangenhalterung (dazu Sp. 1095) eingeklinkt (Beispiele: [88] S. 24 [1631]; [10] Abb. S. 45 [1637]; [64] Bd. 1 Taf. IV [1828]), die F.-Stange in die köcherartige Halterung eingesteckt.
Sofern der Fähnrich der Fußsoldaten oder gleichartig organisierter Vereinigungen die F. im Köcher trug, hing dieser an einem Gurt quer über den Leib ([24] Taf. IX; Gem. von Pieter Brueghel d. J. im Fitzwilliam Mus. Cambridge und im Landesmus. Joanneum Graz: Georges Marlier, Pierre Brueghel le Jeune, Brüssel 1969, S. 295, Abb. 173f.), über dem Nacken (?, angegeben bei [38], Teil VIII Taf. 9) oder über der Schulter (am Bandelier).
Das Bandelier (s. sonst RDK I 1427–29) ist ein Riemen aus Leder, der mit farbigem Stoff überzogen sein konnte (z. B. mit Samt: [65] S. 72f. Anm. 6; mit feinem Tuch: ebd. S. 97). In Preußen wurden im frühen 19. Jh. die Waffengattungen durch verschiedene Farben des Bandeliers zum Ausdruck gebracht ([64] Bd. 1 S. 40, Bd. 2 Taf. IV). Die Bandeliere konnten ausgeschmückt sein mit Fransen und Tressenbesatz (z. B. in Sachsen 1753 und 1810: [65] S. 72f. Anm. 6 und S. 97). In Preußen stimmte Tressenfarbe und Uniformknopffarbe überein (frühes 19. Jh.: [64] Bd. 1 S. 40). In Hessen-Darmstadt gab es 1837, ausweislich einer Rechnung, lederne Bandeliere zum gewöhnlichen Gebrauch, mit silbernen Tressen besetzte Bandeliere für feierliche Anlässe [58, S. 29].
Über die zeitliche und räumliche Verbreitung der Tragevorrichtungen gibt es zu wenig Unterlagen, um genauere Angaben zu machen.
Fahnenschwingen wurde als Kunst bei allen F. besitzenden Korporationen, militärischen wie zivilen, gepflegt und in Wettbewerben geübt. Davon zeugen nicht nur ill. Lehrbücher aus dem 17. Jh., sondern auch die Forschungsergebnisse vor allem der volkskundlichen Literatur (zur zeremoniellen Bedeutung vgl. Sp. 1133).
Lehrbücher: Seb. Heußler, New Künstlich Fahnenbüchlein, Das ist: Wie der Fahnen mit sonderlichen vortheil, leicht und gering, auch Zierlich getragen vnd geschwungen werden soll, Nürnberg 1615; „Vierundachtzig Fahnen-Lections, wie selbige zierlich geschwungen, nebst denen Tritten, wie viel derselben zu iudweder Lection gemacht werden“, Ffm. 1661; Andreas Klett, Kleine Fahnenschule, Nürnberg 1679.
Literatur: Jan Toorians, Het Vendel, Alkmaar 1967. – Über das besonders verbreitete Schwingen von Zunft-F. vgl. Siegfried Sieber, Zunftfeste, Mitt. des Ver. für sächs. Volkskde. 5, 1911, 335ff.; H. A. Berlepsch, Chronik der Gewerke, St. Gallen o. J., Bd. 6 S. 146–50; als Beispiele für viele lokalgeschichtlichen Untersuchungen seien genannt: 5. Sieber, Mitt. des Ver. für die Gesch. der Deutschen in Böhmen 54, 1915, 50–58; Herm. Ruhe, Die Kremper Brand- und Schützengilde und das F.-Schwingen, Glückstadt 1926; Ernst Weckerle, Mein Heimatland. Bad. Bll. für Volkskde.... 22, 1935, 76–86.
B. Karrasche
Die Karrasche (vom ital. Carroccio, lat. plaustrum vexilli, daher oft F.-Wagen genannt) ist ein im Krieg mitgeführter großer Wagen, dessen Aussehen nur aus Schriftquellen bekannt ist: vierrädrig, von Ochsen (oder Pferden) gezogen; falls er eine F. trägt, hat er einen zum Umlegen eingerichteten hohen Mast, an dem die F. segelartig befestigt wurde; oft war zusätzlich eine Signalglocke angebracht; der Mast trug eine goldene Kugel, ein Kreuz oder ein Heiligenbild ([35] S. 896–99; Walther Rose, Die ma. F.-Wagen [Carroccio] der ital. und dt. Städte, Zs. für hist. Waffen- und Kostümkde. 15 [= N. F. 6], 1937–39, 78–81; vgl. auch Beschreibungen von 1260 und 1281 bei [69], S. 193).
Erstmals wird die Karrasche 1039 erwähnt, als Erzbischof Heribert von Mailand seinen Diözesanen einen solchen Wagen überantwortete, damit sie bei Reiterangriffen einen Sammelpunkt hätten (Arnulphus Mediol., Gesta II, 16: Mon. Germ. Hist., Script. VIII, S. 16). Erstmalige Verwendung der Karrasche in Deutschland ist belegt in der Schlacht bei Pleichfeld, Ufr., 1086 (Gerold Meyer von Knonau, Jbb. dt. Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., 4. Bd., Lpz. 1903, S. 126); hier trug der Kreuzmast eine rote F. – 1336 soll sich die Stadt Straßburg im Krieg gegen Bischof Berthold von Bucheck ihrer Karrasche bedient haben, es wäre die letzte Nachricht über ihre Verwendung [69, S. 54].
Vom Mast einer Karrasche sollen zwei im Dom von Siena aufbewahrte Stangen stammen (Robert Davidsohn, Forschgn. zur Gesch. von Florenz, 4. Teil, Bln. 1908, S. 171). Von der Kiliansfahne in Würzburg, 1266 (Abb. 12), wird allgemein angenommen, sie sei die F. einer Karrasche.
Die in der Lit. übliche Beschreibung der Karrasche mit F. auf Seiten Kaiser Ottos IV. in der Schlacht bei Bouvines, 1214, beruht auf der Mehrdeutigkeit des Wortes „vexillum“ (Guillelmus Armoricus, Gesta Philippi Augusti Francorum regis [oft unter dem Namen Rigordus zu finden, dessen Chronik von Guillelmus fortgesetzt wurde]: Recueil des historiens des Gaules et de la France, ed. Louis Delisle, Bd. 17, Paris 1878, S. 95).
Im 18. Jh. führte das Artillenekorps sowohl in Schweden (1716) als in Sachsen (1730), Preußen und Rußland (nach 1730) je einen Paukenwagen mit, der auch die – ausnehmend große – F. trug ([103] S. 29 Abb. 9, dazu S. 48f.; Johs. Eichhorn, Das kursächs. Heerpaukenspiel, Zs. für Heereskde. 1933, 531–34; Karl von Seeger a.a.O. [Sp. 1100], S. 170–72).
C. Helmfähnlein
Als heraldische Helmzier (im Sinne des notwendigen Bestandteiles eines Vollwappens) wurde vor allem im 13. und 14. Jh. u. a. das Helmfähnlein gebraucht (vgl. Abb. 15).
Durch seine Verwendung bot sich neben der Möglichkeit der Wiederholung des Wappenbildes (vgl. Abb. 8 oben; Lüneburger Bll. 2, 1951, 78 Abb. G 25; Geisberg a.a.O. [Sp. 1104], Nr. 1594) die der Verwertung eines zweiten verfügbaren Wappens (Abb. 8 unten; Gustav Adalbert Seyler, Gesch. der Siegel, Lpz. 1894, S. 277 Abb. 246).
Im burgundischen Heer 1474–77 wurden auf den *Schallern Wimpel – „banderoles“ – getragen [70, S. 370]. Eine aquarellierte Federzeichnung, Burgund (?) um 1470, zeigt einen Ritter mit Helmfähnlein, der eine Minneburg zu nehmen sucht (aus einer Reihe von „Disputs d’Amour“: Kat. „Books, Mss., Fine Bindings, Autograph Letters“, Martin Breslauer, London [Kat. 102], 1972, Nr. 7, Farbtaf. 5); auf einem span. Tafelbild um 1460 hat der hl. Georg ein Helmfähnlein (Werkstatt des Jaime Huguet: Jb. d. preuß. K.slgn. 30, 1909, 188). – Im 16. und 17. Jh. kommen Darstellungen von heraldischen Helmfähnlein vor, die mit dem Stammwappen nichts zu tun haben, sondern deren Bild auf ein historisches Ereignis oder auf ein Hoheitszeichen des Wappenverleihers zu beziehen ist (O. Neubecker, Das Oberwappen in der kommunalen Heraldik, Recueil du IXe Congrès international des sciences généalogique et héraldique, Bern 1968, S. 169–183, bes. S. 173 und Abb. 22; vgl. auch Johann Siebmacher, Großes und allgemeines Wappenbuch, Neuauflage 1854ff.).
VII. Herstellung von F.
1. Die Auftraggeber für die Anfertigung von F. waren im hohen MA in der Regel wohl ihre Benutzer (schriftliche Belege aus dieser Zeit fehlen). Die meisten der späteren Nachrichten beziehen sich auf F. von Personengruppen.
In einem Straßburger städtischen Rechnungsbuch sind zum Jahr 1386 Zahlungen für „baner“ von städt. Truppen und von einer Freischar im Dienst der Stadt aufgeführt [24, S. 78]. Bei größeren Organisationsformen wie dem französischen und burgundischen Staat beglichen Verwaltungsdienststellen die Rechnungen für F.; so zahlten 1385 und 1386 die „Escuierie du roy“ F. für den König und für den Hzg. von Valois (Gay I S. 113) und 1419 die burgundische „Chambre des comptes“ für die Anfertigung von F., deren Herstellung der Escuyer d’Escuierie zu veranlassen hatte [24, S. 84]. In einer Geldanweisung an einen burgundischen Hofmaler v. J. 1421 wird der Herzog als Auftraggeber der F. ausdrücklich genannt (ebd.).
1577 erwarb der Obermeister der Klein-Basler Gesellschaft „Zur Hären“ (aus Spenden) alles Werkmaterial, das für Anfertigung, Gebrauch und Aufbewahrung einer neuen F. benötigt wurde, und beauftragte und entlohnte die Handwerker (vgl. [25], S. XXXVI f.). Im 30jähr. Krieg oblag es meist dem zur Errichtung und Führung eines Regiments bestallten Obristen, für die Anschaffung auch der F. zu sorgen. Die Obristen Joh. Mich. von Obentraut und Burkhard von Waldmannshausen ließen sich von dem Heidelberger Maler Gabriel Geiger Muster für die F. ihrer Regimenter vorlegen und gaben im Jan. 1620 den Auftrag zur Ausführung (O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1080], S. 202). Aus der Tatsache, daß Kg. Gustav Adolf von Schweden dem von ihm geworbenen Obristen anheimstellte, in den F. entweder des Königs oder seine eigenen Zeichen zu verwenden, geht hervor, daß der Obrist über die Gestaltung der F. zu befinden hatte (Friedr. Gf. von der Decken, Hzg. Georg von Braunschweig und Lüneburg, 2. Teil, Hannover 1834, S. 288).
In Hessen kam der Fürst für die Kosten der F. geworbener Kompanien auf (vgl. die Marburger Kammer-Rechnungen etwa zum Jahr 1631), doch durfte keine F. mehr als ungefähr 25 Gulden kosten [58, S. 3f.]. In Kursachsen war seit E. 17. Jh. die Beschaffung von F. dem Leiter des Hauptzeughauses Dresden anvertraut [65, S. 41 u.ö.]. In Bayern erteilte der Hofkriegsrat (das spätere Kriegsministerium, Akten seit 1775) die Aufträge über das Oberstlandzeugamt (München, Bayer. Staatsarchiv, Abt. IV, Signatur A XI); im Preußen des 19. Jh. erteilte das Kriegsministerium die Aufträge (vgl. [64], Bd. 1 S. 69ff); in Hannover war 1837 die Militärkleidungs-Kommission für die Anschaffung von F. samt ihrem Zubehör gegenüber dem Kriegsministcrium verantwortlich (ehem. Hannover, Staatsarchiv, Hann. Des. 48. XII. Nr. 1 a). Aufschlußreich für die Entstehung von F. ist ein Vertrag, den Major C. von Reiche (für die genannte Kommission) am 9. 11. 1836 mit dem Dekorationsmaler Chr. Günther jr. schloß, der „die Lieferung der ganzen F. mit allem Zubehör“ übernahm (ebendort).
2. F.-Tücher konnten aus sehr verschiedenem Material hergestellt werden.
Frühe Benennungen (und Darstellungen), die hinsichtlich der Stoffart unterschiedliche Deutungen zulassen, sind:
Zindel („cendal“) wird im „Roman d’Atys et Porfilias“, 1160, erwähnt (Gay I 295), auch im Parzival (59,6 [XI 10f.]; Guillaume Guiart bezeichnete A. 14. Jh. den Stoff der „Oriflamme“ als „cendral“ (Hervé Pinoteau, Héraldique capétienne, Les Cahiers nobles 1, 1954, Les origines Anm. 8); „cendal tiercelin“, d. i. verstärkter Zindel, kommt in Rechnungen von 1385 und 1386 vor (Gay I 113); Zindelstoff von 1609: [65] S. 12. „Samet“ ist das Material eines F.-Tuches im Nibelungenlied (s. Sp. 1074; zu „samit“ vgl. Gay II 323f.; eine Fahne der 2. H. 15. Jh.: [25] Kat. S. 59 Nr. 338). „Arain“ (Stoff aus Arras?) war 1399 das Material einer großen F. (Gay I 113); die in dt. F.-Inventaren des 16. Jh. (Dresden, 1580–81) vorkommende Bezeichnung „Rasch“, abgeleitet von Arras, ist wohl synonym mit „Kardeck“ [65, S. 7].
Seide wird in den Quellen seit dem späteren 14. Jh. erwähnt (kann aber auch als Sammelbezeichnung gebraucht sein) und ist der bevorzugte Werkstoff für F.-Tücher.
Oft sind die Bezeichnungen allgemein gehalten: soye jaune (1380: Gay I 113), soye blanche (1383: Léon Comte de Laborde, Les Ducs de Bourgogne, Bd. 1, Paris 1849, S. 132 Nr. 796), soie rouge (1437: [74] S. 57), soye de Venice (1454/55: de Laborde a.a.O. S. 432 Nr. 1591; „venedische Seide“ kommt auch in einer Lieferungsquittung von 1593 vor: [65] S. 11). Aus der Zeit um 1300 stammen die ersten erhaltenen F.-Tücher aus Seide (vgl. [25], Kat. S. 107 Nr. 617f. und S. 126 Nr. 733).
An Seidenstoffen besonderer Art werden „Bougran“ und Damast seit A. 15. Jh. in Quellen genannt (vgl. [24], S. 84 und 86; zu Bougran allgemein: Gay I 187–189); eine Darstellung im Evangelistar aus St. Nikolaus in Passau, 3. V. 12. Jh., läßt auf die Möglichkeit der Verwendung von Damast für F.-Tücher schon in dieser Zeit schließen (München, Bayer. Staatsbibl., cod. lat. 16002, fol. 39v: Swarzenski, Salzburg, Abb. 299). Damast ist für Reiter-F. seit dem 17. Jh. das Übliche (vgl. O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1080]; ders. a.a.O. [Sp. 1075], Abb. 9–12, S. 110; in Sachsen war 1743 dem Hofbrodeur Wiedemann aufgegeben, nicht Damast zu verwenden, weil dadurch keine genaue Farbenübereinstimmung mit der Doublure erzielt werden könne: [65] S. 70); für Infanterie-F. wurde dagegen Taft oder Doppeltaft – der wegen größerer Haltbarkeit für F. mit Stickerei bevorzugt wurde – verwendet. Bei alten Kopien (?) von damastenen F.-Tüchern wurde gelegentlich die Stoffmusterung als gemalte Damaszierung festgehalten (z. B. [25], Abb. S. 21, Kat. S. 160f. Nr. 1015: Toten-F. von Königsfelden, Leinwand, E. 14. Jh.). „Gros de tour“ wurde um M. 18. Jh. in Sachsen verwendet [65, S. 70 und 72], auch mit Atlaszusatz. Nur in Ausnahmefällen kommen Atlas (z. B. [25], Kat. S. 146 Nr. 879: Kornett, um 1700) und Brokat (z. B. ebd., Abb. S. 343, Kat. S. 103 Nr. 610: Reiter-F., 1638) als F.-Tuch vor.
Leinwand ist bei den erhaltenen F. vorzugsweise für übergroße Tuchformate benutzt worden.
Beispiele sind die 1266 gebrauchte Kilians-F. in Würzburg (Abb. 12) und die Georgs-F. in Rom vom A. 14. Jh. (Wolfgang Fritz Volbach, La bandiera di San Giorgio, Archivio della R. Deputazione romana di Storia patria, N. Ser. 1, 1935, 153–170; heute im Kapitolinischen Palast aufbewahrt).
Ob die heraldischen Banner des Spät-MA im allgemeinen aus Leinwand waren – wie z. B. das Banner in Altenburg (Abb. 23) –, ist nicht bekannt (weitere Beisp. aus dem Spät-MA bei [25], Kat. Nr. 9–11, 16f., 254, 258, 653, 659, 673–676, 1082 u.a.).
Im allgemeinen sind die aus Leinwand gefertigten normal- und kleinformatigen F.-Tücher minderen Ranges (bis herunter zu Zelt- und Feldflaggen).
So sind Auszugsfähnlein und F. nachgeordneter Truppeneinheiten aus Leinwand (St. Galler Auszugs-F., 1. H. 15. Jh.: [25] Kat. S. 115 Nr. 677; Berner Schützen-F., 2. H. 15. Jh.: ebd. Taf. 19 unten, Kat. S. 29 Nr. 126; Renn-F. der 1. H. 16. Jh.: ebd. Abb. S. 128, Kat. S. 38 Nr. 203), auch F. von Handwerkertruppen (Schanzereinheiten von Basel – F. von 1542: ebd. Kat. S. 12 Nr. 48 – und Zürich – F. von 1624: ebd. Kat. S. 144 Nr. 863; Artillerie-F.: ebd. Kat. S. 30 Nr. 138f. [18. Jh.]). Gelegentlich wurde auch die F. eines nicht regulären Regiments aus Leinwand gefertigt (z. B. [25], Taf. 67 und S. 311, Kat. S. 163 Nr. 962; ebd. Kat. S. 147 Nr. 897 und S. 153 Nr. 962). Ersatzkopien für eroberte oder erbeutete F. sind häufiger aus Leinwand, z. B. Toten-F. von Königsfelden (s. Sp. 1113) oder die (Gebrauchs-?)Kopie des Banners des Anton von Burgund ([71] Nr. 77; zahlreiche weitere Beispiele bei [25]).
Wollstoffe scheinen recht selten verwendet worden zu sein.
Das älteste bekannte Beispiel ist ein angeblich bei Sempach, 1386, getragenes Fähnlein von Nidwalden (Stans, Rathaus: [25] Taf. 5, Kat. S. 89 Nr. 522). Die Fahne der Jeanne d’Arc war aus einem „boucassin“ genannten Wollstoff (A. Harmand a.a.O. [Sp. 1070], S. 291 mit Anm. 4). Aus der Burgunderbeute soll eine wollene F. im Bernischen Hist. Mus. stammen [71, Nr. 79. Mehrere Miliz-F. der Zeit um 1800 sind – wie die meisten gleichzeitigen *Flaggen – ebenfalls aus Wolle (Baumwolle; vgl. [25], Kat. S. 14 Nr. 61, Kat. S. 25 Nr. 115; Kat. S. 57 Nr. 318 u. a.).
Leder dient zur Konturierung und für Inschriften auf textilen F.-Tüchern (vgl. Abb. 12; irrig ist die aus Leder gefertigte dänische Schiffsflagge, die 1427 von den Lübeckern erbeutet worden war, als F. bezeichnet von Ludwig Arntz, Ma. Feldzeichen, Zs. für chr. K. 38, 1915, 165–80). – 1756 wurde in einem Brief-Entwurf „wohlgegerbtes“ Leder dem Stoff als Material bei Trauer-F. der Haltbarkeit wegen vorgezogen (Der Dt. Herold 29, 1898, 153f.).
Wo das Aussehen des F.-Bildes sich nicht von selbst verstand – wie bei ma. heraldischen Bannern –, begann die Arbeit mit der Anfertigung eines zeichnerischen Entwurfs (Abb. 54), der von der höchsten zuständigen Stelle gutgeheißen werden mußte [65, S. 93, 96].
Im 18. Jh. wurden bei der Vereinheitlichung des F.-Bildes, z. B. in Österreich seit 1743, Abbildungen ausgegeben, die das Fahnenbild festlegten [60, S. 36] und die in der Hofkriegskanzlei aufbewahrt waren (ebd. S. 40); 1766 wurde ein Kupferstich zur Verteilung an die Truppen ausgegeben (ebd. S. 42). Bei gemalten F. dürfte in der Regel der F.-Maler auch den zeichnerischen Entwurf geschaffen haben (z. B. O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1080], S. 202). In Sachsen ist 1807 überliefert, daß ein Theatermaler den Entwurf zeichnete [65, S. 96]; auch Militärpersonen sind als Entwerfende für F. bekannt (z. B. ebd. S. 93).
Gelegentlich wurden, um eine Entscheidung treffen zu können, Probe-F. hergestellt (z. B. in Sachsen 1784 für die Überlegung, ob die F. gemalt oder gestickt werden sollten: [65] S. 91).
3. Techniken zur F.-Tuchherstellung.
Das F.-Tuch kann aus entsprechend zugeschnittenen Stoffstücken zusammengenäht sein (dafür gibt es im 14. und 15. Jh. den Ausdruck „Cousture“: A. Harmand a.a.O. [Sp. 1070], 297 Anm. 1; ein Schnittmuster: Abb. 37).
Bei den ohnehin aus geometrischen Formen zusammengesetzten F.-Bildern war dies die übliche Art, besonders bei den ma. F. mit Heroldsstücken (Sp. 1079), auch bei Landsknechts-F. (Sp. 1078), bei F. mit kreuzförmig gestaltetem Grundtuch (wie bei den brandenburg-preuß. Armee-F.: [50] S. 137f.; Abb. 51) und bei F. mit Mittelstück (Abb. 52; [65] S. 40, dazu Taf. 2 links). – Beispiele für kompliziertere Zusammensetzung wegen Verwendung von gemeinen Figuren im F.-Bild (Abb. 24) bietet Bruckner ([25] Abb. S. 7 und Kat.Nr. 733: 13.–14. Jh.; Taf. 10 und Kat.Nr. 517: 1368; Taf. 17 und 21, Kat.Nr. 45, Kat.Nr. 522–27: 15. Jh.; Kat. S. 81 Nr. 472: 16. Jh.; Kat. S. 90 Nr. 530: 17. Jh.; Kat. S. 83 Nr. 482: 18. Jh.). Für das sehr seltene Einsetzen von Heiligenbildern in das F.-Tuch seien aus dem 14. Jh. die Georgs-F. (mit Kampf des hl. Georg) auf dem Kapitol (W. F. Volbach a.a.O. [Sp. 1113], S. 156 Abb. 2) und das älteste, 1388 gebrauchte Glarner Landesbanner mit dem Bild des hl. Fridolin genannt [25, Taf. 7, Kat. S. 59 Nr. 336]; eine F. der Basler Gesellschaft zu Mohren vom E. 16. Jh. zeigt einen bewaffneten Mohrenkönig eingesetzt [25, Kat. S. 33 Nr. 181]. In der Neuzeit ist die Verwendung des „Seidenmosaiks“ für F. wenig gebräuchlich (Beispiele: eingesetzte Palmzweige einer F. vor 1709: [65] S. 39f. und Taf. V; Monogramm einer Pfälzer F. von 1768: [47] S. 56 Abb. 10). Bei den zusammengesetzten Tüchern waren die Teile im allgemeinen aus Material gleicher Art. F. wie das sogenannte St. Ursusbanner aus dem 14. Jh. in Solothurn, ursprünglich wohl Banner des Hzg. von Österreich, zusammengenäht aus rotem Taft und weißem Leinen, sind Ausnahmen [25, Kat. S. 110 Nr. 638].
Gemeine Figuren aufzunähen, ist durch erhaltene Fahnen seit dem 13. Jh. bezeugt.
So ist bei der Kilians-F. in Würzburg (Abb. 12) die Figur des Heiligen auf der Vorderseite aus aufgelegtem Seidenstoff, die Konturierung geschah mittels aufgenähter Lederstreifen. Weitere Beispiele aus dem 13. Jh. (Gonfanon der Herren von Blonay: [25] Taf. 9, Kat. S. 37 Nr. 198) und 15. Jh. (F. von Glarus mit dem Bild des Landespatrons: ebd. Kat. S. 59 Nr. 337–339). Figuren konnten auch ihrerseits durch Stickerei belebt worden sein (Juliusbanner von Saanen: ebd. Kat. S. 101 Nr. 584). In der Neuzeit ist bei unterschiedlicher Gestaltung der beiden F.-Seiten das Bild aufgenäht (Beispiel: eine sächs. F. mit Monogramm in hochovalem Feld [Paradeseite] und aufgelegtem Wappen [Gegenseite] auf demselben Tuch, 1801–02: [65] S. 93 Taf. V, mit Rundschnur eingefaßt). Gelegentlich ist bei der Verwendung kostbarerer Stoffe als Grundtuch das F.-Bild appliziert, so z. B. bei dem Obwalder Juliusbanner, 1512 [25, Taf. 42, Kat. S. 94 Nr. 545], auch bei einer F. von Nidwalden aus der 2. H. 16. Jh. (ebd. Kat. S. 90, Nr. 529; in beiden Fällen schwerer Seidendamast als Grundtuch). Aufgenäht sind auch bei den Sixtusbannern von 1479/80 (Abb. 29; ebd. Taf. 27, Kat. S. 47 Nr. 249; Taf. 29, Kat. S. 75 Nr. 428; älter z. B. Abb. 24 und eine F. von Schwyz: ebd. Abb. S. 72, Kat. S. 108 Nr. 622) und bei den Juliusbannern von 1512 die Eckbilder und -quartiere (ebd. Taf. 38–43, Abb. S. 169, 176–78, 180, 182).
Stickerei unmittelbar auf dem Grundtuch bleibt bis zum 17. Jh. selten (Belege aus dem frühen 14. Jh. betreffen Kirchen-F.). Aus den Jahrzehnten um 1500 kennen wir nur Beispiele von das Hauptbild ergänzenden kleinen Zusätzen (z. B. Juliusbanner von Saanen, 1512: [25] Kat. S. 101 Nr. 584). Bei F. der Kavallerie setzte sich während des 30jähr. Krieges neben den bisher allein üblichen gemalten F.-Bildern Stickerei für das ganze F.-Bild oder wenigstens wesentlicher Teile davon durch (Abb. 50, 52 und 63); Trompeten-F. blieben auch dann gemalt, wenn die Tücher der zugehörigen „Kornetten“ gestickt waren (Dresden, Sächs. Landeshauptarchiv, Loc. 9119, Fasz. 1 fol. 90v, Fasz. 2 fol. 42: 1632–33). Für Infanterie-F. läßt sich Stickerei erst wesentlich später nachweisen.
Der schwedische Kg. Karl XI. beauftragte seinen Botschafter in Frankreich 1679, gestickte Infanterie-F. aus Frankreich zu besorgen, da solche von guter Qualität seien [101, S. 12]. Die Diskussion darüber, ob der Haltbarkeit und Benutzbarkeit halber F. besser gemalt oder gestickt werden sollten, riß seitdem nicht ab (vgl. für Sachsen A. 18. Jh.: [65] S. 39f., Textabb. V). Über die Alternative, ob Malen oder Sticken bei der Anschaffung von Infanterie-F. vorzuziehen sei, s. Sp. 1138. 1766 wurde in Österreich gegen Stickerei bei F. eingewandt, daß sie wegen der damit verbundenen Schwere zu hart zu regieren seien [60, S. 42].
Die Stickerei der Kavallerie-F. war, vor allem im 18. Jh., stark plastisch modelliert (Abb. 50 und 52; [44] S. 12f.; [56] Taf. 1–4; [60] Abb. 41: 1745); als Unterlage für die Stickerei wurde des öfteren Pappe benutzt (so bei den oben zitierten Beispielen). Die Infanterie-F. zeigen mit Rücksicht auf das Gewicht Flachstickerei (vgl. [65], S. 91; Abb. 51).
In Preußen erhielt die Landwehrkavallerie 1815, auch 1828, im Gegensatz zur Linien-Kavallerie, die gestickte F. führte, gemalte F. [64, Bd. 1 S. 37–39].
Eckbilder und -quartiere der Sixtusbanner von 1479/80 und der Juliusbanner von 1512 waren meist gestickt und appliziert (Beispiele s. Sp. 1090); für die Juliusbanner waren sie in Mailand hergestellt worden und zeigen reichen Perlenbesatz, dazu Gold- und Silberplättchen (Abb. 30; [25] S. 164–191).
Markierung von Details und Binnenzeichnung durch Stickerei kommt bei spätma. F. gelegentlich vor (z. B. Landesbanner von Uri aus 2. H. 15. Jh. bzw. um 1500: [25] Kat. S. 126f. Nr. 736f.). Gelegentlich wurden Posamenterielitzen appliziert (z. B. ebd., Taf. 14 oben, Kat. S. 82 Nr. 475).
Malerei („bature“) war, solange und soweit es bebilderte F. gab, für die Ausstattung der Tücher bevorzugt (Abb. 20, 23, 53, 57 a und b).
Seide wie Leinwand sind günstiger Malgrund vor allem für die in der Regel verwendete wasserfeste Ölfarbe. Zeugnisse für Ölmalerei auf F.-Tüchern reichen in die 1. H. 14. Jh. zurück (z. B. 1344: [70] S. 372).
Vergoldung, Auftragung von Blatt- oder Pinselgold kommt nur für mittelgroße und kleine Partien der Bebilderung in Betracht. Vorzugsweise wurden Inschriften in Gold ausgeführt (bis zum 30jähr. Krieg – später nur noch selten – in Rechnungen und militärischen Berichten nachgewiesen: Dresden, Sächs. Landeshauptarchiv, Loc. 9119, Fasz. 2 fol. 47: 1633; auch als Malerangabe: O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1080], S. 205), doch außer auf heraldisch golden zu fingierende Darstellungen erstreckt sich die Verwendung von Gold auch auf Figuren (deren Gewandung, Nimben und ähnliche Objekte: Abb. 27; [70] passim).
Silber in gleicher Technik wie Gold, aber seltener, ist in Rechnungen ([70] S. 372; [24] S. 86) und auf erhaltenen Stücken ([25] Kat. S. 163 Nr. 1036) für das Herzogtum Burgund im späten 14. und im 15. Jh. nachgewiesen.
4. Unter den Ausführenden gab es offenbar nur für gemalte F. in der Neuzeit den seltenen und besonderen Beruf eines F.-Malers; im MA gehörte – nach Ausweis der Quellen – das F.-Malen zu den Aufgaben des Hof- und Stadtmalers (vgl. [70], S. 371ff.). 1714 hatte der brandenburg-preußische „Hof- und Armaturmaler“ M. Maeß einen Auftrag für F.-Malerei [64, Bd. 1 S. 69]; 1717 erhielt der brandenburgpreußische Hof-F.-Maler Andreas Hübner ein Privileg (ebd.).
Die F.-Malerei gehörte zum Handwerk. Bestrebungen, in Tafel- und Buchmalerei bedeutende Künstler auch als F.-Maler einzuführen, müssen in der Regel als Überziehung gewertet werden; daran ändert es nichts, daß auch Melchior Broederlam 1395–96 einmal einen Auftrag angenommen hat [70, S. 372].
Die Herstellung genähter F. gehörte zu den Aufgaben des Schneiderhandwerks (vgl. „Käysserliche Freyhaitten d schneyder ...“ von Enns a. D., 1590: Bln., K.bibl., Lipperheidesche Kostümbibliothek, Kat. 1965, Bd. 2 Nr. Yc3).
F.-Stickerei wurde von Seidenstickern (Seidenstickerinnen) ausgeführt.
In Sachsen wurde 1801 festgestellt, „da der Goldsticker Zocher nicht mit hinlänglichem Fleiß in den Geist der Zeichnungen einzugehen erschienen, ist die Anschaffung neuer gestickter F. wie im Jahre 1752 weiblichen Händen anzuvertrauen“ [65, S. 93]. Die Kostbarkeit von F.-Stickereien im 18. Jh. läßt des öfteren darauf schließen, daß Damen aus dem gesellschaftlichen Kreis vermögender Regimentsinhaber durch ihre Stickerei einen höheren Kostenaufwand zuließen als verrechnet werden durfte [60, S. 35].
VIII. Das „Leben“ einer F.
Die materielle Beschaffenheit von F. ist in hohem Maße mitbedingt durch deren zahlreiche und sehr vielfältige Funktionen im militärischen und zivilen Brauch. Ohne Kenntnis hiervon sind F. und Darstellungen von F. auf weite Strecken unverständlich; auch eine Vorstellung von der Quantität der F.-Herstellung ist angesichts der sehr geringen Zahl noch erhaltener F. nur aus diesem Wissen zu gewinnen. Ferner ist die Kenntnis der Verwendungsarten von F. Voraussetzung für die sachgerechte Beurteilung des Befundes museal verwahrter F. (und spielt zumal bei Erörterung von Restaurierungsproblemen eine wesentliche Rolle: [119–129]). Die im Gebrauch von F. ausgedrückten Rechtssymbole und Organisationsformen sowie evozierten Emotionen spiegeln sich in allen Darstellungen, auf denen F. wiedergegeben sind. Sie helfen, diese voll verständlich zu machen, erklären z. B. die Zuerkennung von F. als Attributen, und außerdem werden nur so die vielen bildlichen Darstellungen von Handlungen, an denen F. beteiligt sind, „lesbar“.
Bei Übersicht über die Ereignisse, die im „Leben“ von F. eintreten konnten, ist zwischen individuellen und körperschaftlichen (Truppen-)F. zu unterscheiden. Für die Verwendungsarten von F. als Signal (z. B. als Markt- und Wirtshaus-F., Zeltfähnchen, Platzmarkierung, als „Startzeichen“ für Salutschießen, Aufruf zum Feuerlöschen u. dgl.), die im wesentlichen als Verwaltungsmaßnahme zu bezeichnen sind und bei denen die F. ihrer Funktion nach wie Flaggen zu wirken haben, s. unter Flagge.
A. Individuelle F.
In der Frühzeit wurden F.-Tuch und -Stange (Lanze) getrennt verwahrt und nur von Fall zu Fall verbunden. Die Tücher wurden ohne erkennbares Zeremoniell an die Lanzen angebunden, dieses Befestigen des Tuches bedeutete den Beginn des Kampfes, erfolgte also vor dem Ausritt (vgl. hierzu die in Sp. 1074 zitierten Textstellen aus mhd. Dichtungen des 13. Jh., auch den Wahlspruch des Hinrich Castorp, 1452 Ratsherr in Lübeck: [65] S. 3).
Belehnung. Bei der Belehnung verwendete F. wurden vom Vasallen in fertig montiertem Zustand dem Lehnsherrn überreicht, der sie sodann – damit die Belehnung vollziehend – dem Belehnten aushändigte, nachdem dieser zuvor den Lehnseid geleistet hatte.
Die Übergabe einer F. bei der Belehnung durch den König (oder Kaiser) bedeutete in vorheraldischer Zeit die Anerkennung des Belehnten als Reichsfürsten, eine Rechtsauffassung, die der Sachsenspiegel, um 1215–1235, uneingeschränkt, der mehrere Jzz. jüngere Schwabenspiegel in etwas modifizierter Weise vertritt (vgl. [32], S. 3–16), die sich jedoch bereits in älteren Chroniken findet. Schon aus einer Notiz zum Jahr 1002 geht die doppelte Funktion (Lehenszeichen, Heerzeichen) der F. deutlich hervor (vgl. ebd. S. 20).
Um dieselbe Zeit konnte die F. (vexillum), mit der ein Hzgt. verliehen wurde, zur Bezeichnung der Würde selbst dienen (Belege ebd.; Heinrich II. stieg vom „vexillum“ zum „solium“, zum Thron, auf: ebd. S. 20).
Seit 1158 erhielten Vertreter italienischer Stadtrepubliken vom Kaiser bei der Belehnung F. (ebd. S. 26f.).
Nach dem Wormser Konkordat (1122) wurden geistliche Lehen mit dem Zepter, weltliche mit der F. verliehen, geistliche Fürsten, die als Territorialherren zur Heerfolge verpflichtet waren, erhielten Zepter und F. (vgl. Abb. 7); seit dem 15. Jh. erhielten auch Geistliche nur noch F.-Lehen (vgl. ebd. S. 72).
Bei Häufung fürstlicher Würden konnten mehrere Lehns-F. zusammenkommen, so bei Heinrich von Babenberg und Heinrich dem Löwen, Hzg. Ulrich von Böhmen und seinem älteren Bruder Sobieslaw II. (ebd. S. 25f.). Als die Hzgt. Österreich, Steiermark und Kärnten 1276 aus der Hand Kg. Ottokars in den Besitz der Söhne Rudolfs von Habsburg übergingen, mußte Ottokar fünf Lehns-F. niederlegen und erhielt nur zwei davon – für Böhmen und Mähren – zurück (ebd. S. 36).
Die letzte Belehnung mit F. fand in Deutschland 1566 statt, im benachbarten Ausland erst später: Dänemark für Schleswig 1580, in Polen für Preußen 1649 (ebd. S. 89ff.).
Eingehendere zeitgenössische Schilderungen des bei der Belehnung beachteten Zeremoniells liegen seit dem 15. Jh. vor (vgl. im einzelnen ebd., S. 72ff., und Faber a.a.O. [Sp. 1093f.]).
Darstellungen von Belehnungen. Die Dresdener Hs. des Sachsenspiegels zeigt Belehnungen durch Übergabe je einer F. (Dresden, Öffentl. Bibl., Ms. M. 32, fol. 47, 3. V. 14. Jh.: Karl von Amira, Die Dresdener Hs. des Sachsenspiegels [Faks.-Ed.], Lpz. 1902, Taf. 93; vgl. auch die Darstellungen fol. 63v, ebd. Taf. 126, und fol. 85v, ebd. Taf. 170). Den Belehnten mit Fahne vor dem Kaiser kniend zeigen bemalte Urkunden Ludwigs des Bayern (vgl. RDK III 1314, Abb. 2, und Baltische Stud. N. F. 39, 1937, Abb. S. 79).
Die Übergabe einer Fahne zur „Belehnung“ Rolands mit Spanien durch Karl d. Gr. erscheint in einer Ill. zur Erzählung des Stricker (Abb. 16). Giov. Batt. Tiepolo stellte die Belehnung des Bisch. Herold von Würzburg mit Franken durch Kaiser Barbarossa so dar (Kaisersaal der Residenz zu Würzburg, 1752: Max von Freeden und Carl Lamb, Das Meisterwerk des G. B. T. ..., Mchn. 1956, Abb. 62f.).
Zahlreiche Darstellungen heben den Augenblick hervor, in dem der König (Kaiser) die F. mit einer Hand überreicht und der Belehnte sie (mit beiden Händen) ergreift (so z. B. die Schilderung der Belehnung Ludovico Moros mit Mailand in der Ehrenpforte des Kaisers Maximilian I., 1515: Jos. Meder, Dürer-Katalog, Wien 1932, Abb. 151f.; ähnliche Darstellungen auf einem Relief am Maximiliangrab in der Hofkirche zu Innsbruck, von Alexander Colin, 1566: Kunibert Zimmeter, Führer durch die Hofkirche in I., Innsbruck 1902, Taf. n. S. 22).
Bis etwa M. 12. Jh. war die F.-Belehnung kaiserliches oder königliches Vorrecht [36, S. 4f.]. Aber bereits im Hoch-MA geschah auch die Belehnung durch Reichsstände vermittels F.-Übergabe, zumal in entfernteren Reichsgebieten. Afterlehen wurden ebenfalls als F.-Lehen behandelt (Belege bei [32], S. 38). Die Bezeichnung F.-Lehen begegnet im MA auch für das Amt des Haupt-Bannerträgers (ebd. S. 44).
Die Belehnung durch den Papst, verbunden mit der Übergabe einer F., ist der F.-Belehnung durch den König (Kaiser) nachgebildet und erstmals 1059 vollzogen worden ([36] S. 4; schon sechs Jahre früher sollen die Normannen die einstmals vom Kaiser erhaltene Lehns-F. dem Papst Leo IX. gebracht und um Investitur durch ihn gebeten haben: ebd. S. 5). 1137 kam es zu der Doppelbelehnung des Normannen Rainulf, der von Kaiser Lothar III. und Papst Innozenz II. die Lehns-F. erhielt, wobei der Papst den F.-Stock am oberen, der Kaiser am unteren Ende anfaßte (ebd.). Das Papsttum konnte im Streit mit dem Kaiser schließlich den eigenen Standpunkt durchsetzen, wonach der Papst selber eine F. führe, die „Kaiser-F.“, die vom hl. Petrus stamme (vgl. ebd., S. 6ff.).
Die Verleihung der Peters-F. durch den Papst hatte zunächst nichts mit der Vergebung von F.-Lehen zu tun. Ihre Übergabe an einen Fürsten oder Ritter erklärte diesen zum Vorkämpfer für die Kirche und den Krieg, den er führte, gewissermaßen zum Kreuzzug. Die ältesten sicher nachweisbaren Fälle dieser F.-Verleihung fallen in die Jahre 1063–1064 (Belege [36], S. 4). Religiöses Symbol ohne staatsrechtlichen Inhalt war in den Augen der Zeitgenossen auch die F., die Wilhelm der Eroberer für den Zug nach England erhielt (er hat den nachträglich von Gregor VII. geforderten Lehnseid nicht geleistet; ebd. S. 6f.). Die päpstliche Interpretation des „vexillum sancti Petri“ als Lehns-F. entbehrte eines überzeugenden Rechtstitels, setzte sich aber seit etwa 1100 nach und nach durch (dazu im einzelnen ebd., S. 2–8).
Die Römer-F., das „vexillum Romanae urbis“, ist im späten 8. Jh. zuerst bezeugt [36, S. 11]. Sie ist nicht als Stadtbanner anzusehen, im übrigen herrscht Unklarheit. Erdmann [36, S. 11f.] möchte diese Fahne in Anknüpfung an den antiken Brauch, wonach hochgestellte Personen bei ihrem Einzug in eine Stadt feierlich eingeholt wurden, erklären und verweist darauf, daß das Führen von F. (u. a.) in feierlichem Zug in Rom in karolingischer Zeit als ein kaiserliches Vorrecht erachtet wurde. Zwar wurden diese F. gegebenenfalls zu Ehren der Herrscher gebraucht (so 774, als Karl d. Gr. sich Rom näherte, und im Jahre 800 bei seinem Einzug in die Stadt), aber weder vom Kaiser noch von jemand anders als individuelle F. geführt, vielmehr ist das F.-Trägertum ein stadtrömisches Amt (für alles s. ebd.).
Leo III. schickte Karl d. Gr. eine Römer-F., um durch diesen symbolischen Akt auf dessen Herrschaft über Rom hinzuweisen. In diesem Sinne ist auch die Abb. 1 wiedergegebene Darstellung zu erklären: Petrus überreicht den damals im Abendland herrschenden Vertretern von Sacerdotium und Regnum Pallium bzw. F.-Lanze [36, S. 15ff.].
Opferung der Lehns-F. Nach vollzogener Belehnung wurde die Lehns-F. „geopfert“, Herolde „wurffen sie der Gewohnheit nach ... unter das Volk“ (Joachim Ernst von Beust, Observationes Militares oder Kriegsanmerkungen, Theil II, Gotha 1743, S. 311). Dieser Brauch ist seit dem 15. Jh. sicher bezeugt (Belege bei [32], S. 81f.; s. a. RDK III 1322), dürfte damals aber schon länger geübt worden sein; die Gepflogenheit hielt sich bis in die „letzten Tage der öffentlichen Investituren“ [32, S. 81].
Bei kostbaren F. hatte man wohl Hemmungen, sie zu vernichten. Die preußische Lehns-F. von 1633 ist offenbar dieselbe wie die von 1621 (Faber a.a.O. [Sp. 1093f.], S. 156f.). Die um 1900 im Berliner Zeughaus wiederhergestellte Lehns-F. (vgl. Paul Seidel, Hohenzollern-Jb. 6, 1902, 264ff.) aus dem Königsberger Schloß ist nach Faber a.a.O. S. 161f. die preußische Lehns-F. von 1649; ihren Monogrammen nach dürfte sie aber von der Belehnung 1598 stammen.
F.-Weihe. Seit dem 10. Jh. ist die F.-Weihe durch Textformulare bezeugt, die in Anlehnung an Kriegssegnungs-Ordines, an Ritter- und Schwertsegen verfaßt worden waren ([37] S. 320ff.; Texte ebd. S. 331f. und 333; ein späterer F.-Segen – Ordo Romanus, Ordo ad armandum ecclesiae defensorem vel alium militem – beginnt mit der Benedictio vexilli und reiht daran die Benedictio lanceae, wonach sofort das Tuch an die Lanze geheftet wird: Uhrig, Theol. Quartalschr. 66, 1884, 203–13).
Die F. im Kampf. Beim Gebrauch von Lanzen mit angebundenen F.-Tüchern im Kampf Mann gegen Mann „dâ wart manic wîz van rôt“ (Kaiserchronik V. 5215). Bisweilen wurde, wenn vom Stechen die Rede ist, mhd. van als Synonym für mhd. spiez gebraucht (Belege bei Jul. Schwietering, Zur Gesch. von Speer und Schild im 12. Jh., Hamburg 1912, S. 17f.). Literarische Belege für den Gebrauch von F. im Kampf sind im MA sehr selten, und es gibt auch nur einzelne bildliche Darstellungen, die ihn zeigen.
In der „Gebhardsbibel“, M. 12. Jh. (Admont, Stiftsbibl., cod. I, 1, fol. 126, zu 2. Sam. 30: Swarzenski, Salzburg, Taf. 31 Abb. 106), rennen Juden gegen Amalekiter. Eine um 1260–1270 in Akkon entstandene Miniatur (Abb. 15) zeigt den Zweikampf zwischen Polyneikes und Tydeus (vgl. Buchtbai, Taf. 107 a und 114 a). Diesen Beispielen ist gemeinsam, daß sie Kämpfe schildern, die zeitlich weit zurückliegen; solche Verwendung der F. wird von der großen Masse der ma. Kampfdarstellungen nicht bestätigt.
Die F. beim Turnier tragen zur Prunkentfaltung wirkungsvoll bei. Die Darstellung einer Helmschau im „Livre des tournois“ des Königs René von Anjou, um 1460–1465 (Abb. 26), zeigt von den Knappen der beteiligten Ritter über die zur Prüfung aufgestellten Helme hoch gehaltene F. Für die Handhabung von Bannern der Turnierteilnehmer erhoben die Herolde eine Gebühr (so 1474 in England: Anthony Rich. Wagner, Heralds of England, London 1967, S. 104). Beim Schaustechen konnten F.-Tücher an den Lanzen befestigt sein; so jedenfalls schildert der Maler des Pisaner (?) Kästchens aus der 2. H. 13. Jh. (Abb. 13) den Vorgang.
Die F. bei der Ahnenprobe. F. mit einem Familienwappen in der Mitte, umgeben von wenigstens vier: Ahnenwappen, erfüllten dieselbe Funktion wie Wappentafeln (z. B. bei Turnieren).
So wurden seit mindestens 1561 (und bis 1761) in Paderborn auf Kosten eines Anwärters auf eine Domherrenstelle Wappen-F. angefertigt. Sie wurden auf dem sog. Kappengang durch die Stadt getragen, wobei jedermann die darauf dargestellte Ahnenprobe beanstanden (und dann die F. wegnehmen und verbrennen) durfte (vgl. F. von Klocke a.a.O. [Sp. 1068]). Ein gleicher Brauch hatte sich bei dem Kollegiatstift Busdorf zu Paderborn eingebürgert (nachgewiesen um 1730; ebd. S. 31ff.).
Die Beteiligung von F. bei Trauerfeiern ist mit Sicherheit bis ins 14. Jh. zurückzuverfolgen, hat aber vermutlich höheres Alter (die 1329 zu datierende Klage um Gf. Werner – vgl. Lieder Saal. das ist: Sammlung altteutscher Gedichte, aus ungedruckten Quellen [hrsg. von Joseph Frhr. von Laßberg], Bd. 2, Eppishausen 1822, S. 324 – dürfte eine Übersetzung von Vergil, Aeneis XI, 85ff. sein; vgl. Erich Sander, Militärische Trauerparaden, Zs. für Heeres- und Uniformkde. 1939, bes. S. 73f.).
Bei der Überführung der Leiche Kaiser Karls IV. nach Vyšehrad (1378) wurden die Reichs- und seine Territorialbanner sowie, abwärts gekehrt, die Reichsrenn-F. (als seine persönliche Standarte) mitgeführt und sodann „geopfert“ (Heinr. Brunner, Der Totenteil in germanischen Rechten, Zs. der Savigny-Stiftung 19, Germanist. Abt., 1898, 107ff. [= ders., Abhn. zur Rechtsgesch. Bd. 2, Weimar 1931, bes. S. 306]). Bei einem Gedenkgottesdienst für den Connétable Bertrand du Guesclin (1389) stellten vier Ritter in seiner Rüstung (mit Wappenrock) seine Person dar; vier weitere Ritter trugen seine (Ahnen-?)Banner (Ralph E. Giesey, The Royal Funeral Ceremony in Renss. France [= Traveaux d’humanisme et renss., 37], Genf 1960, S. 90). Der Gottesdienst, den Kg. Karl VII. von Frankreich 1422 für seinen verstorbenen Vater feiern ließ, begann mit der Aufrichtung des Banners von Frankreich (ebd. S. 133). Bei der Beisetzung des deutschen Königs Albrecht II. († 1439) wurden F. von 16 Territorien und des Reiches mitgeführt (Wilh. Hauser, Der Trauerzug beim Begräbnis des dt. Kgs. Albrecht II. [† 1439], Adler. Zs. für Genealogie und Heraldik 7 [22], 1966, 191–95).
Eine Reihe von Gonfanons aus Kloster Königsfelden, z. B. Abb. 20, sollen E. 14. Jh. gefertigt worden sein und gelten als „Toten-F.“, die mit der Errichtung einer Jahrzeit für die 1386 bei Sempach Erschlagenen (1392) zusammenhängen könnten ([25] S. 16, Abb. S. 21; Kat. S. 160f. Nr. 1014–21). Aus der Grablege der Toggenburger in der Klosterkirche zu Rüti, Kt. Zürich, kamen drei Banner aus dem 15. Jh. ins Schweizer. L.Mus. (ebd. S. 42 und 44, Taf. 16, Abb. S. 27 und 43; Kat. S. 96 Nr. 564, S. 122 Nr. 712, S. 125 Nr. 728; Albert Bodmer, Schweizer. Archiv für Heraldik 69, 1955, 17–40).
In der Renss. kam es öfters zur Mitwirkung von F. bei der Leichenfeier selbst.
Bei der Beisetzung Kg. Karls VII. von Frankreich (1461) waren noch keine Fahnen beteiligt (R. E. Giesey a.a.O. S. 136), bei derjenigen Kg. Karls VIII. 1498 spielten sie eine große Rolle. Während der feierlichen Einholung der Leiche wurden alle Würdezeichen verkehrt oder verdeckt getragen (ebd. S. 110). Beim Betreten der Stadt wurde das Banner entfaltet. Als der Leichnam in die Gruft gesenkt wurde, legten die Würdenträger nacheinander Guidon, Enseigne und Pennon auf die Gruft, zuletzt wurde das Banner von Frankreich niedergelegt, aber nach dem „Vive le Roi“ wieder aufgerichtet (ebd. S. 138). Die dem König persönlich zustehenden F. (Enseigne, Pennon) scheinen ihm ins Grab gefolgt zu sein, der Guidon dürfte bei der weiterbestehenden Truppe verblieben sein (ebd. S. 138f. Anm. 42). Ein ähnliches Zeremoniell wurde bei der Beisetzung Ludwigs XII. (1515; ebd. S. 141) und der des Hzg. Renatus II. von Lothringen, 1508, beachtet (P. Marot a.a.O. [Sp. 1076], S. 13).
Besonderer F.-Prunk wurde 1512 bei der Leichenfeier für den französischen Feldherrn Gaston de Foix getrieben: 40 den Spaniern und den Päpstlichen abgenommene F. wurden auf dem Boden schleifend mitgeführt, seine eigenen „siegreichen“ F. folgten (R. E. Giesey a.a.O. S. 120). – Ahnenbanner wurden bei Leichenfeiern für Hzge. von Lothringen 1508, 1546, 1608 usw. mitgeführt; man hätte leicht mehr als 200 „quartiers armoyéz des lignes“ bis zu den Trojanern hinauf aufbieten können, habe sich aber an die alten Gewohnheiten, gemäß den 16 Feldern des Wappenschildes 16 „quartiers“ mitzuführen, gehalten, schrieb 1546 der die Leichenfeier organisierende Herold in seinem Bericht (vgl. P. Marot a.a.O. S. 33 Anm. 1). Ausnahmsweise wurden außer der bei Fürstenbegräbnissen mitgeführten Haupt-F. zusätzliche Hoheitszeichen in dem Trauerkondukt mitgetragen, so in Lothringen „la cornette jaune“ (Abb. 38; vgl. ebd. S. 66).
Seit dem 16. Jh. nahm die Zahl der an Leichenfeiern teilnehmenden Truppeneinheiten zu. Anläßlich der Beisetzung Franz I. (1547) waren sieben Einheiten zugegen, dazu zwei Hauptleute der Cent Gentilshommes mit ihren (Korporations-)F. (R. F. Giesey a.a.O. S. 16).
Die Anfertigung von Klage- oder Trauer-F. scheint spätestens im 16. Jh. aufgekommen zu sein (vgl. Sp. 1075f.).
Von einer solchen F. ist anläßlich des Leichenbegängnisses des Erzhzg. Karl II. von Österreich († 1590) die Rede (Eduard Damisch, Der Leichenzug des Erzhzgs. Carl II., Graz 1869, S. 12).
Der Deutschritterorden nahm Vorschriften über Begräbnis-F. in seine Statuten von 1606 auf: „Vor der Leich aber soll ein Fahn von weißem Damast oder Doppeltaffet, in welchem auf beiden Seiten des Ordens und des Verstorbenen Wappen gemalt sein sollen, ... aufrecht getragen werden, und soll der Fahn mit zwei Spitzen ... gemacht sein, und nach der Begräbnis in die Kirche aufgemacht werden“; beim Begräbnis sollen zwei F. „der Leich vorgetragen werden, der eine ganz weiß mit des verstorbenen Land-Commenthurs Wappen, und dasselbige mit des Ordens Wappen quadriert, ... der andere Klagfahnen von schwarzem Taffet, darin des abgestorbenen Land-Commenthurs Wappen gemahlt“ ([de Wal], Recherches sur l’ancienne constitution de l’Ordre Teutonique, Mergentheim 1807, S. 247ff.). Wegen der Vergänglichkeit der Trauer-F. (u. a. durch die schwarze Stoffarbe, vgl. Sp. 1137) ging man im späten 16. Jh. in Schweden teilweise dazu über, die F. durch an Stangen zu tragende Tafeln zu ersetzen, die weiterhin „Hauptbanner“ hießen (Arvid Berghman, Une ancienne coutume suédoise: Les enseignes funéraires, Schweizer. Archiv für Heraldik 60, 1946, 81–86). Friedr. Lichtstern, Schlesische Fürsten-Krone, Ffm. 1685, S. 821, sagt, es sterbe „kein begüterter Edelmann, ... dem man nit zwey Fahne, eine Prangefahne und eine Trauerfahne ... vortragen solte, welche hernach zur Gedächtnüß in der Kirche auffhenget“ (zit. nach O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1075], S. 116).
Beispiele: Ehren-F. für Oberstwachtmeister Ernst von Schlaberndorff, 1644, Klein-Machnow bei Berlin, Kirche (Inv. Brandenburg, Krs. Teltow, S. 115); Gedächtnis-F. des Wolter Heinr. von Haaren, 1626–1671, in der Kirche in Wahnen, Kurland (Oskar Stavenhagen und Wedig Baron von der Osten-Sacken, Genealog. Hdb. der kurländischen Ritterschaften [= Genealogisches Hdb. der baltischen Ritterschaften. Kurland] Bd. 1, Görlitz 1938, S. 303); Toten-F. für Gg. Joh. Kalau vom Hofe, um 1684 (Carl Kalau vom Hofe, Gesch. und Genealogie der Familie K. v. H., Bln, 1890, Teil II S. 33ff.); Toten-F. für Mitglieder des schlesischen Adelsgeschlechtes Heintz von Weißenrode, 1684, befanden sich ehem. in der Kirche von Neudorf bei Liegnitz (Abb. 45); Toten-F. des Wilh. Albr. Schack von Wittenau 1668 bis 1731, mit 18 (!) Ahnenwappen (Gothaisches Genealog. Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil B, Jg. 26, Gotha 1934, Taf. nach S. 408). Für erhaltene Funeral-F. vgl. Sven Brandel, Kyrkor i Danderyds Skeppslag, 1. Delen, Stockholm o. J., bes. S. 348–58, Abb. 387f.; Sigurd Wallin, Carl X Gustafs begravningsfanor, Livrustkammaren 8, 1960, 253–309; ders., Vita begravningsfanor från karolinska tid, ebd. 9, 1961, 53–86.
B. Truppen-F.
1. Übergabe an die Truppe. Die Nagelung des F.-Tuches ist mindestens seit dem späten 17. Jh. zu einem feierlichen Zeremoniell gemacht worden.
Die früheste bisher bekannte Nachricht ist eine Beschreibung bayerischer Gepflogenheiten, die sich allerdings – so ihr anonymer Verfasser – von denen anderer „Teutscher Milizen“ unterschieden; sie sahen eine erste, vorbereitende und eine zweite, feierliche Nagelung vor („Mémoire oder Accurate Anzaig wie ehedessen es bey Seiner Churfürstl. Durchl. in Bayern seit dem entsatz Wiens [1683] ... bis anno 1704 mit der Bestellung der Wachten, ... gehalten und observiert worden ist“: München, Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. IV, HS 247, S. 131ff.). Die F. wurden einen Tag vor der Weihe und Übergabe im Quartier des Kommandeurs (im Felde: in seinem Zelt) dadurch vorbereitet, daß eine Reihe von Nägeln – auch die das „Cränl“ befestigenden – halb eingeschlagen wurde, wozu man die „vornehmsten Personen und Frauenzimmer von erstem Rang“ einlud. Die endgültige Nagelung geschah am folgenden Tag in der Kirche. Nahe dem Altar stand auf der Evangelienseite ein Tisch mit Hammer, Nägeln und den neuen F. Der Bischof (oder der zelebrierende Priester) trat an diesen Tisch, „spricht allda obgemeltes Evangelium“ (= Joh., ohne Kapitelangabe) darüber, dann reichte er jede F. ihrem Fähnrich, den „Stiel“ voraus; dieser hielt die F. mit dem „Cränl“ voran. Nunmehr schlug der Bischof die drei ersten Nägel, jeden im Namen einer Person der Dreifaltigkeit, einen ins Krönlein und zwei in die Stange (diese Reihenfolge) ein. Als nächster nagelte in gleicher Reihenfolge im Namen der Dreifaltigkeit, des Kurfürsten und des Kommandierenden Generals der Oberst, nach ihm die restlichen Stabsoffiziere usw. bis zur Mannschaft. Nach Abschluß der Nagelung gab der Fähnrich dem Bischof die F. und der übergab sie, sie segnend, dem Obersten, der sie dem Fähnrich zurückreichte. Dieser senkte die F. bis auf den Boden, während der Bischof die F. erneut segnete und mit Weihwasser besprengte (zur sich anschließenden Übergabe s. unten).
Nach dem am 1. 6. 1743 in Kraft getretenen Exerzier-Reglement für die Preußische Infanterie geschah die Nagelung im Rahmen der F.-Verleihung ([Wolfg.] Janke, F.-Verleihungen unter Friedrich d. Gr., Dt. Uniformen-Zs. 1, 1943, 4). Im 1753 erschienenen „allergnädigst approbierten Dienstreglement im Lande und im Felde vor dero Infanterie-Regimenter (Cavallerie und Dragoner-Regimenter)“ in Sachsen heißt es u. a.: „Wenn diese Ceremonie in einem Orte, wo Ihro Königl. Majest. Selbsten gegenwärtig, geschehen soll, wird allerunterthänigst angefraget, ob Allerhöchst-Dieselben solche mit eigener hohen Hand anzufangen geruhen wollen? In diesem Falle werden die F. in Deroselbem Apartement in Gegenwarth derer Staabs-Offiziers und Capitaines angeschlagen, von denen Fahnenjunckers in des Obristen Quartier gebracht und die Ceremonie von den übrigen Offiziers, Unteroffiziers und Gemeinen vollzogen“ [65, S. 76]. Bei einer preußischen F.-Weihe in Paris am 3. 9. 1815 fand die Nagelung am Vortag der Übergabe im Quartier des Königs „nach altem Gebrauche“ statt (vgl. [64], Bd. 2 S. 68). Auch in Hessen ging die Nagelung der F.-Tücher im Großhzgl. Palais der Verleihung voraus (so 1836: [58] S. 26; 1784 war die Nagelung ohne Zeremoniell erfolgt: ebd. S. 10).
Übergabe an die Truppe. In Söldnerheeren des späten MA und der Neuzeit mußten die F. der Truppe vorgestellt werden, damit die Männer diese Richtungs- und Sammelpunkte im Gefechtsgewühle wiedererkennen könnten (diese Art der Vorstellung hat sich in Großbritannien im „Trooping the Colours“ bis zur Gegenwart erhalten, vgl. [85], S. 122).
Lupoid von Wedel, der 1592 eine Kompanie Kavallerie geworben hatte, las dieser den Artikelsbrief vor, übergab dem Fähnrich die F. und ließ „hernacher den Reuteren der Fanen meren“ (d. h. schwören; Baltische Stud. 45, 1895, 446; vgl. auch Otto Rudert, Die Kämpfe um Leipzig im Großen Kriege 1631– 1642 [= Schr. des Ver. für die Gesch. Leipzigs, 20. und 21. Bd.], Lpz. 1937, S. 14).
Seit dem 17. Jh. liegen Zeugnisse für eine kirchliche F.-Weihe und Beteiligung bei F.-Übergaben vor (vgl. z. B. [89], S. 11ff.).
Dem 1634 verfaßten „Treatinge of the election and office of Captaine of a companie of Infanterie“ von Barry zufolge, hatte der nach Wahl seiner Offiziere, noch bevor er mit diesen marschiert, „firste to cause the Colores to be blest“ [85, S. 114]. Unter Kg. Ludwig XV. von Frankreich war das Zeremoniell von der Militärbehörde im Einvernehmen mit der kirchlichen geregelt; das Offizierskorps, die F.-Träger und ihre Wache betraten die Kirche zur Einsegnung der F., während das Regiment draußen auf das Heraustragen der F. wartete; nach der Ehrenbezeigung vor den F. wurden diese an ihr Plätze eingereiht (Cottereau, Cérémonie de la bénédiction des drapeaux sous Louis XV, L’intermédiaire des chercheurs et curieux 62, Nr. 1275, 791).
In Bayern endete bei der Infanterie die feierliche Nagelung und Weihe der F. (vgl. Sp. 1130) mit einer Salve des vor der Kirche angetretenen Regiments. Die Fähnriche mit den neuen F. stellten sich neben die Träger der alten, ein Major erklärte, daß die alten F. kassiert würden, woraufhin der F.-Eid erneuert wurde.
In Preußen wurden mindestens seit dem 18. Jh. bei der F.-Übergabe vor den Regimentern Fahnenpredigten gehalten (Nachweise bei Franz Weinitz, Zs. für hist. Waffenkde. 8, 1918–1920, 213ff., und W. Janke a.a.O. [Sp. 1131]). In Großbritannien wurden zu Beginn des 19. Jh. nach dem Gottesdienst die neuen F. auf Pauken gelegt und dann von dem Geistlichen geweiht [85, S. 114]. Das katholische Schweizerregiment in niederländischen Diensten ließ eine F. 1817 durch den Erzbischof von Mecheln weihen [89, S. 11f. und 26]. Am 3. September 1822 fand in Dresden die Übergabe der neuen F. vor dem Bilde des Königs im Waffensaal des Hauptzeughauses statt, am gleichen Tage auch deren Weihe [65, S. 114].
Schweizerregimenter in niederländischen Diensten erhielten ihre F. an staatlichen Feiertagen, z. B. am Geburtstag des Königs ([89] S. 10ff.; [108] S. 46).
Im 19. Jh. ergriff die F.-Weihe mit größerem Zeremoniell nicht eigentlich militärische Körperschaften.
Bei einer „schönen und würdigen Feyerlichkeit“ in Hanau erfreute 1814 „der vaterländische Geist in religiöser Wärme“ (Heidelberger Jbb. der Litteratur 7, 2, 1814, S. 679f.; J. Schulze, Die Weihe der F. für die Hanauischen Freywilligen zu Roß, Hanau 1814). Ein ungenannter Augenzeuge beschrieb „Die F.-Weihe les nassauischen Landsturms im Amte Atzbach“ (o. O. 1815), bei der ein Pfarrer über Ps. 60, 14 predigte. 1831 bei einer F.-Weihe in der Johanneskirche Hanau wirkte eine Deputation der Frauen und Jungfrauen, die die F. gestickt hatten, mit (Ernst J. Zimmermann, Hanau, Stadt und Land, Hanau 1917–19, Taf. vor S. 773). Zur F.-Weihe der Stuttgarter Bürgerwehr im August 1848 wurde über Ps. 20, 6 gepredigt (vgl. Klemms Archiv.Mitt. aus der Familiengesch. Nr. 8, 1901, 291–94). Ein Jahr zuvor „weihte“ Turnvater Jahn die F. der Wiesbadener Turngesellschaft „Eintracht“ (Wiesbadener Kurier v. 25. 9. 1941, S. 5).
2. Die F. ist das Sinnbild der Truppenehre. Das spiegelt sich im militärischen Zeremoniell und Brauchtum. Die aus der allgemeinen Wehrpflicht seit der französischen Revolution erwachsene patriotische Gesinnung steigerte die (jetzt in zunehmendem Maße mit den Nationalfarben gemusterten) Truppen-F. zu Symbolen der Ehre des ganzen Volkes. „Unter keiner Bedingung darf dies heilige Zeichen von dem Korps entfernt werden, dem es der König und das Vaterland als ein Unterpfand seiner Ehre anvertrauten“ (Blücher 1815: [65] Bd. 2 S. 79).
Reverenz vor F. In stehenden Heeren wurden den F. erst dann „honneurs“ erwiesen, wenn die Truppe auf sie vereidigt worden war ([43] S. 80; [64] S. 76). Diese Ehrenbezeugungen konnten bestehen im Präsentieren des Gewehrs (vgl. [43], S. 82, und [65], S. 116), wobei die Offiziere den Hut abzunehmen hatten (vgl. die „Churbaierische Infanterie-Instruction und Dienst-Reglements“, Mchn. 1774, S. 17f.). Ausgeschiedenen F. wurden in Preußen lt. Exerzierreglement von 1743 Ehrenbezeugungen erwiesen, bis sie ins Zeughaus gebracht worden waren [43, S. 82].
Militärisches Brauchtum maß dem Gebrauch der F. symbolische Bedeutung zu. Der Fähnrich der Landsknechte steckte seine F. zu Anfang einer Gerichtsverhandlung mit der ehernen Spitze in die Erde und verkündete, das Fähnlein „nimmer fliegen zu lassen, bis über solche Klage ein Urteil gehet, auf daß unser Regiment ehrlich sei“ ([65] S. 2; zum F.-Haltung-Kommando „verkehrt bei Fuß“ vgl. „Churbaierische Infanterie-Instruction ...“ 1774, 2. Theil, S. 30f.).
Bei der Ehrlichmachung des Missetäters spielen die Bewegungen mit der F. eine wichtige Rolle (Belege aus dem 17.–19. Jh.: Baltische Stud. 40, 1890, 23f.; Journal of the Soc. for Army Historical Research 4, 1925, 59; „Mémoire“ a.a.O. [Sp. 1130], S. 123ff.; [65] S. 76f.; [85] S. 2f.).
Wegen der entehrenden Umstände der Hinrichtung eines Soldaten solle hierbei „die Fahnen niehmals genohmen werden“. Hingegen ist Mitführen von F. bei der Hinrichtung (darüber s. „Mémoire“ a.a.O. [Sp. 1130], S. 120) dann nicht ausgeschlossen, wenn der Hinrichtung nichts Diffamierendes anhaftet, wie bei der Exekution politischer oder Kriegsgegner. Ein Stich von Franz Hogenberg schildert die Hinrichtung der Gf. Egmond und Hoorne 1568, die Truppen haben die F. hochgenommen.
Bei der disziplinarischen Maßregelung einer als unzuverlässig erwiesenen Truppe konnten die F. in die Bestrafung einbezogen werden.
Blücher ließ am 6. 5. 1815 die F. einer Truppe, die gemeutert hatte, verbrennen [65, S. 112]. Die F. der fünf badischen Regimenter, die 1849 mit dem Aufständischen sympathisiert hatten, wurden verbrannt (so die Überlieferung; [43] S. 362). Im gleichen Jahr untersagte Kg. Friedrich Wilhelm IV. von Preußen fünf Landwehrbataillonen wegen Duldung revolutionärer Akte, beim Ausrücken F. zu führen [64, Bd. 1, S. 65f.].
Reverenz durch F. wird durch deren Senken erwiesen. Aber schon das Anwesendsein der F. kann eine Ehrenbezeugung sein.
F.-Reverenz bei Begräbnissen und Trauerfeiern hat eine bis ins MA zurückreichende Tradition (s. Sp. 1128).
Das Mitführen der F. beim Begräbnis eines Kompanieangehörigen, für 1622 bezeugt [85, S. 167], ist ungewöhnlich. Die üblichen Verfahrensweisen beschreibt das bayerische „Mémoire“ von 1704 (a.a.O. [Sp. 1130], S. 127f.): beim Begräbnis von Stabsoffizieren und Hauptleuten wurden F. mit Flor am Krönlein mitgeführt, die Fähnriche trugen sie „verkehrt“ auf der linken Schulter (für Sachsen 1722: [65] S. 59). Mit F., die in Flor gewickelt waren, wurden Hzge. von Liegnitz und Brieg 1664 und 1672 zu Grabe getragen (O. Neubecker a.a.O. [Sp. 1075], S. 118 und 121).
Das Salutieren mit F. bei Paraden und im Wachtdienst (s. Sp. 1136) hatten die F.-Träger zu üben [65, S. 38 und 76], um es bei den genau bestimmten Gelegenheiten erfolgreich praktizieren zu können.
Das Senken der F. beim Vorbeimarsch vor dem Herrscher sehen die 1591 veröffentlichten „Instructions, Observations and Orders Mylitarie“ von Sir John Smithe vor (Text bei [85], S. 167; ebd. S. 167ff. weitere Belege aus dem 17.–19. Jh.; für Sachsen 1722: [65] S. 59; vgl. auch „Churbaierische Infanterie-Instruction und Dienst-Reglements“, Mchn. 1774, 2. Theil S. 23ff. § 3: Handgriffe mit den F.).
Beim Wachdienst wurden Abstufungen der F.-Reverenz beachtet. Nach der „Churbaierischen Infanterie-Instruction ...“ von 1774 ist der ehrerbietigste F.-Gruß, das Senken der F. bis auf eine „zwerch Hand“ über den Boden, wobei das Tuch mit der untersten Spitze an die Stange zu halten ist, dem Kurfürsten und seiner Gemahlin zu erweisen; vor auswärtigen Kronprinzen wird die F. halb gesenkt; mit ungesenkter F., deren Tuch ganz aufgewickelt und ebenfalls an der Stange festgehalten ist, grüßt man den Generalfeldmarschall, mit halb aufgewickelter F. einen Feldzeugmeister und einen Generalleutnant (3. Theil S. 105ff.; vgl. auch 2. Theil S. 33). Nach der „Dienst-Vorschrift für die kgl. baierischen Truppen aller Waffen-Gattungen“ (Mchn. 1823, 1. Theil S. 414 § 433) gibt es drei Grade der Reverenz: Neigen, waagerechtes Halten und Schultern (in Sachsen wurde 1826 das Senken bis zum Boden abgeschafft: [65] S. 115).
3. Die F. in Garnison- und Felddienst.
Das An- und Abbringen der F. ins oder aus dem Quartier sollte vom Fähnrich besorgt werden (so 1632 in Sachsen: [65] S. 21) und erfolgte mancherorts schon seit dem 16. Jh. unter militärischem Zeremoniell (z. B. [85], S. 11f.). Seit dem 18. Jh. ist dieses durch die Exerzierreglements genau festgelegt.
Eine vergleichsweise frühe Quelle ist das bayerische „Mémoire“ (a.a.O. [Sp. 1130]). Ihm ist zu entnehmen, daß den F. ordnende Funktion zukam: die Kompanien richteten sich beim Einrücken ins Lager nach den von den F.-Trägern eingenommenen Plätzen. Für das friderizianische Preußen vgl. [43], S. 80, für Sachsen z. B. das „Reglement, wie sich die Garnison zu Dresden ... zu verhalten hat“ (1818: [65] S. 115; für Hannover vgl. [57], S. 175 und 176f.).
Aufbewahrungsort. Nach der Übergabe an die Truppe wurde die F. an ihren Aufbewahrungsort gebracht. Diesem wurde bis ins 18. Jh. wenig Aufmerksamkeit zugewandt.
1591 vermerkt Sir John Smithe, der F.-Träger einer Kavallerieeinheit habe bei Ankunft im Quartier die F. zeremoniell in seine Unterkunft zu bringen [85, S. 118]. Nach verrichtetem Dienst bringt der „Gefreiten-Corporal“ (F.-Junker) die F. ins Quartier (Hans F. von Fleming, Der vollkommene teutsche Soldat, Lpz. 1726, S. 148; [85] S. 119). Im 18. Jh. wurde die F. gewöhnlich im Quartier des Generals [65, S. 58f.] oder des Obersten verwahrt (Mitt. zur Gesch. der militärischen Tracht [= Beilage zu Rich. Knötel, Uniformkde.] 17, 1911, Nr. 1f.); lag die Truppe auf verschiedene Ortschaften verteilt, so wurden die F. während der Exerzierperiode in der Nähe des Stabsquartiers zusammengezogen [43, S. 80]. In Darmstadt wurde 1814 nach der F.-Verleihung diese durch die Leibkompanie in das Palais des Erbprinzen (= Regimentsinhaber) gebracht [58, S. 24]. Im Großhzgt. Hessen wurden im 19. Jh. die F. in der Wohnung des jeweiligen Garnisonältesten, in Darmstadt, wo mehrere Regimenter standen, im F.-Saal des Großhzgl. Schlosses aufbewahrt (ebd. S. 25). Eine Kabinettsorder des Kg. Ludwig I. von Bayern (24. 11. 1825) forderte Aufbewahrung in den Kasernen (München, Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. IV, A XI, 2). Im Felddienst war für die F. nach Errichtung des (Marsch-)Lagers ein bevorzugter Platz vorzusehen („Churbaierische Infanterie-Instruction ... 1774“, 4. Teil S. 25 und 32).
Wachdienst mit der F. scheint nur in fürstlichen Residenzen üblich gewesen zu sein. Zu diesem Dienst bestimmte Einheiten konnten selbst dann, wenn ihnen normalerweise – z. B. als leichter Truppe – keine F. zugestanden hätte, eigens dazu eine Fahne erhalten (so 1821 in Hannover die Gardejäger, vgl. [57], S. 154). Es wird oft darüber geklagt, daß gerade durch „Wächten“ F. gänzlich ruiniert würden. Das bayerische Linien-Infanterie-Leibregiment benötigte, da es täglich die Wache mit der F. bezog, fast alle Jahre eine neue F. (Brief des Kriegsministeriums an den König, 22. 3. 1833: München, Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. IV, A XI, 2). Aus Sparsamkeitsgründen benutzte man seit E. 18. Jh. an mehreren Orten bei Wachkommandos alte, überzählig gewordene F. (vgl. ebendort, A XI, 1 und 3).
Bei Sonderdiensten im Garnisonsbetrieb kann die F. eine kennzeichnende Rolle spielen.
In Sachsen z. B. wurden 1753 die F.-Träger der Kavallerie zum Ordonanzdienst mit ihrer F. eingeteilt [65, S. 77].
Zum Gottesdienst wurden die F. konzentriert. Nach dessen Beendigung wurden sie – so jedenfalls in Bayern („Mémoire“ a.a.O. [Sp. 1130], S. 86f.) – von den F.-Trägern „fliegend“ zu den Kompanien gebracht.
Exerzierdienst. In den Exerzierreglements des 18. und 19. Jh. ist die Beteiligung der F. behandelt ([43] S. 83; für Hannover 1723: Friedr. Schirmer, Nec aspera terrent! Eine Heereskde. der hann. Armee von 1631 bis 1803 [= Niedersächs. Hausbücherei, Bd. 3], Hannover 1929, S. 70ff.). Um die F. zu schonen, wurden sie in einigen Armeen durch einfach gemusterte „Exerzier-F.“ ersetzt, so um 1770 in Hessen [58, Taf. 2–5], später in Bayern (Exerzierreglement von 1822, Teil III, Kap. 1 § 5); sie glichen den Kompaniefähnchen (s. Flagge), waren aber größer.
4. Unbrauchbar oder unnötig gewordene F.
Die Verwendung von ungeeignetem Material wird oft beklagt. Insbesondere wählte man aus Sparsamkeitsgründen immer wieder zu schwachen Stoff für das Grundtuch (ehem. Hannover, Staatsarchiv, Des. 47 I Nr. 139 [betr. 18. Jh.]), der z. B. schwere Stickerei nicht aushielt (vgl. [64], Bd. 1 S. 357f., und ehem. Hannover, Staatsarchiv, Des. 48 XII Nr. 1 e).
Die Beschaffung des geeigneten Stoffes für die Grundtücher war ein so gut wie nie wirklich befriedigend gelöstes Problem (Erwägungen hierüber – Taft oder Damast? – in schwedischen Quellen des 18. Jh.: [101] S. 15).
Bisweilen verlor der Stoff durch Einfärbung seine Haltbarkeit, so 1814 orangefarbene Seide [108, S. 66]. Schwarze Farbe konnte (weil säurehaltig?) das Tuch zerfressen (Der Dt. Herold 29, 1898, 154).
Altersbedingter Zerfall konnte durch Schädlinge beschleunigt werden, worauf man ebenfalls schon bei der Stoffwahl Rücksicht nahm. Z. B. verwendete man gelegentlich statt Stoff Leder (vgl. Sp. 1114).
Bemalung der F.-Tücher stellte sich vielerorts als Maßregel falscher Sparsamkeit heraus, denn die harte Farbe brach die Seidenfäden durch oder/und blätterte beim Einrollen der F. ins Futteral ab [65, S. 92]. Man kehrte daher aus solchen Erfahrungen gern zur Stickerei zurück (ehem. Hannover, Staatsarchiv, Des. 47 I Nr. 139; [56] 166f.; [101] S. 14f.; [65] S. 93).
Im Wachdienst wurden die F. besonders rasch verschlissen (vgl. Sp. 1136), wohl wegen zu wörtlicher Befolgung der Wachvorschriften, nach denen die F. nach Abschluß gewisser zeremonieller Handlungen eingewickelt niederzulegen oder zu benutzen war. Der österreichische Hofkriegsrat wies 1770 die Truppen an, F. nicht naß werden zu lassen, naß gewordene F. aber erst trocknen zu lassen, ehe sie mit Obsorge „zusammengepackt“ würden [60, S. 42].
Aufbrauchfristen. Ausgehend von militärökonomischen Überlegungen begannen die für die Beschaffung von F. und Uniformen Verantwortlichen seit dem frühen 18. Jh. sich über die vermutliche Dauerhaftigkeit der (nicht im Wachdienst benutzten) Infanterie-F. Gedanken zu machen.
In Brandenburg-Preußen sah ein Mundierungsreglement (von 1713?) vor, daß sie alle fünf Jahre erneuert werden sollten [43, S. 62]; das Exerzierreglement von 1726 schränkte aber ein, die Erneuerung sollte erst besorgt werden, wenn der Zustand der F. es notwendig mache (ebd.), was 1743 erneut hervorgehoben wurde; bei der Erneuerung mußte die ganze F. erneuert werden, damit nicht etwa beim Austausch eines alten Tuches gegen ein neues eine eidaufhebende Zeitlücke entstünde (W. Janke a.a.O. [Sp. 1131], S. 4). – In Hannover wurden 1734 alle vorhandenen F. im Hinblick auf ihr Alter gemustert: keine war älter als zwölf Jahre, woraus man eine ebenso lange Lebensdauer erschloß (ehem. Hannover, Staatsarchiv, Des. 47 I Nr. 139 Vol. I S. 106–12). Manchen Regimentern sind später erst nach 35 Jahren neue F. erteilt worden. – Die kurpfälzischen Regimenter in Düsseldorf schätzen 1787 die Lebensdauer ihrer im Vorjahr verliehenen F. auf wenigstens weitere zehn Jahre (München, Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. IV, A XI, 1). – In Frankreich erließ Napoleon am 25. 12. 1811 ein Dekret „concernant les aigles de l’armée“, worin bestimmt wurde, F.-Tücher dürften frühestens alle zwei Jahre erneuert werden, aber die bekrönenden Adler würden nicht ausgetauscht (Paris 1812; Tagesbefehl des Kriegsministers, amtl. Drucksache von gleichem Datum).
Politische Veränderungen konnten zum Ausscheiden von F. oder zur Veränderung der Bebilderung führen. Aus den zahlreichen Nachrichten über Veränderung der Bebilderung geht indirekt hervor, welche ihrer Bestandteile für wesentlich erachtet wurden.
1713 wurden die Namenszüge FWCP (Friedrich Wilhelm Cron-Prinz) in den F. des preußischen Regiments Kurprinz (Nr. 6 der alten Stammliste) durch Abdecken des C und Ergänzung des P zu R in FWR (Friedrich Wilhelm Rex) zurechtgemacht (Abb. 48; [50] S. 130f.). Die durch den Tod Franz I. (1765) notwendig gewordenen Änderungen im F.-Bild sollten bei noch gut erhaltenen F. im Ersatz seiner Namensinitialen durch die Josephs II. bestehen, was Maria Theresia ablehnte [60, S. 40f.]. 1792 bestimmte ein Dekret des Nationalkonvents der Französischen Republik, die Abzeichen des Königtums auf den seit 30. 11. 1791 laufend verliehenen F. durch Stoffstücke in den Nationalfarben abzudecken oder ganz zu entfernen [79, S. 45]. Nach dem 13. 8. 1806 wurden der Kurhut über dem Wappenschild von Baden und der Namenszug des Landesfürsten durch Abdecken der roten Haube in der Grundfarbe der F. und Übermalen der Hermelinpartien in gelber Farbe notdürftig zu großherzoglichen Kronen gemacht ([43] S. 362; [44] Farbtaf. 9). In Hannover sind im 19. Jh. mehrere ältere, als überzählig ins Zeughaus abgegebene Reiter-F. vor Wiederausgabe an andere Truppenteile hergerichtet worden, wobei Regiments- und Schlachtenname den neuen Umständen angepaßt wurden [57, S. 173f.]. 1822 unterblieb die vom König der Niederlande genehmigte Anfertigung einer neuen F. für eine wegen unehrenhafter Handlungen des Chefs umorganisierte Truppe, weil die alte F. vom Erzbischof von Mecheln geweiht worden war; ein Sticker mußte an die Stelle des alten Namens „eenig borduurwerk bringen“, das alle Spuren der früheren Inschrift verdeckte [89, S. 25f.].
Unnötig gewordene F.
Der Brauch, F. bei Truppenauflösung zu zerreißen, läßt sich seit dem späten 16. Jh. nachweisen.
1554 dankte ein Oberst seine „knecht“ ab, „darauf die fendlein abgerissen“ wurden (Chrn. Meyer, Hohenzollerische Forschgn. Jb. für die Gesch. der Hohenzollern, insbes. des fränk. Zweiges derselben und seiner Lande 3, 1894, 378). 1580 drohten die Fußknechte Rennenbergs zu meutern, die F.-Tücher von den Stangen zu zerren, wenn ihr Sold nicht gezahlt würde [15, Bd. 6 S. 89]. Lupoid von Wedel berichtet 1593, F. würden erst dann abgerissen, wenn die Truppe ihren Sold erhalten habe und abgedankt worden sei (Baltische Stud. 45, 1895, S. 520ff.). Übereinstimmend damit verweigerte 1621 eine brandenburgische Truppe das Abreißen der F., weil der Sold noch nicht bezahlt war (Roeßel, Gesch. des Grenadier-Regim. Kg. Friedrich II [3. Ostpreuß.] No. 4, Bln. 1901, S. 31 Abs. 5 und 43 Abs. 4 und 6). Es kam auch vor, daß eine unwillige Truppe von sich aus die F. zerriß (1583: Baltische Stud. 45, 1895, 295). Bei der entehrenden Auflösung des Reiterregiments Madlung wurden die F. „biß vff eine Standarte, welche Compagniperdon erlanget“, vom Henker vernichtet (O. Rudert a.a.O. [Sp. 1131], S. 130ff.).
Zum Abreißen des Tuches gehörte das Zerbrechen der Stange (Baltische Stud. 45, 1895, 442; ebd. 40, 1890, 23; Ernst Boelich, Joh. Mich. Obentraut. Zur Gesch. und Legende des „Dt. Michel“, in: „Bausteine“, Fs. Max Koch zum 70. Geb. dargebracht, Breslau 1926, S. 299f.).
Von tiefergreifender Bedeutung für das Ausmaß der F.-Herstellung war die im 18. Jh. vielorts aufgekommene Einsicht, daß F. im Gefecht wenig Nutzen stiften, eher hinderlich sind (diesbezügliche Äußerungen bei Moritz von Sachsen a.a.O. [Sp. 1077], S. 45f., besonders einläßlich Louis von Weltzien a.a.O. [Sp. 1104], Bd. 1 S. 16). Die Folge war eine stufenweise Herabsetzung der Anzahl von F. innerhalb eines Regiments.
Im frühen 18. Jh. bestand ein Regiment normalerweise aus zwei Bataillonen mit insgesamt 8–10 Kompanien (anders in England und Hannover), hatte also maximal eine Leib- und neun gleichartige F. Eine erste, E. 18. Jh. abgeschlossene Reduzierung beschränkte die Anzahl der F. auf vier (Schweden 1731: [101] S. 16; Sachsen 1737: [65] S. 68; Österreich 1748: [60] S. 39; Frankreich 1758: Vexilla Helvetica 2, 1970, 14; Bayern um 1785: [45] S. 789; Preußen 1787: [43] S. 91 und 132; Hessen 1790: [58] S. 11). Die zweite Reduzierung beließ jedem Bataillon nur noch eine F. Dieser Vorgang vollzog sich in Frankreich 1776 [78, S. 25ff.], in Sachsen 1778 [65, S. 90f.], in den übrigen Ländern während der napoleonischen Kriege, wobei mehrfach die Reglementierung ein Anerkenntnis des früher schon faktisch Bestehenden darstellt (Dänemark 1801: [73] S. 178f.; Bayern 1804: [45] S. 813; Österreich 1805: [60] S. 47; Preußen 1814: [64] Bd. 1 S. 18, Bd. 2 S. 21 und 31; Hessen 1814: [58] S. 21).
Der Verbleib aus dem Gebrauch genommener F. richtete sich häufig nach dem Grund des Ausscheidens. Systematische Untersuchungen existieren nur über den Verbleib der 1806 geführten F. der preußischen Armee und der der 1790–1814 geführten hessischen Truppen-F. ([64] Bd. 1 S. 119–24; [58] S. 107–12).
Die Übergabe an Einzelpersonen geht auf die Zeit zurück, da die Truppen von einem Obristen geworben, unterhalten und unter sein Regiment genommen worden waren. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wurden die F.-Tücher entweder zerrissen (vgl. Sp. 1140) oder von der Stange getrennt und dem Obersten ausgehändigt (ausnahmsweise erhielt 1609 ein sächsischer Fähnrich die verschlissene F. nach ihrer Aussonderung als Erinnerungsstück: [65] S. 12).
Dem bayerischen „Mémoire“ von 1704 zufolge (a.a.O. [Sp. 1130], S. 138f.) erhielt nach der Verleihung neuer F. der Oberst die alten F. als Präsent der Kompanien. 1828 wurde den Chefs der Schweizer Infanterie-Regimenter in niederländischen Diensten bei Entlassung der Truppe zugestanden, die F. in die Schweiz mitzunehmen ([89] S. 24f.; [107] S. 45f.); dies entsprach Schweizer Tradition (mehrere F. dort in Familienbesitz: [25] Kat. S. 151 Nr. 941 und 945, S. 152 Nr. 950, S. 154 Nr. 969).
Wenn sich die Truppe entschlossen hatte, ihre alten F. zu zerreißen, so „trachtet ein jeder etwas davon zu bekommen“ (H. F. von Fleming a.a.O. [Sp. 1135]). Das gelegentliche Bekanntwerden sorgfältig aus dem F.-Tuch geschnittener Fragmente dürfte so zu begründen sein (vgl. z. B. [25], Taf. 87, und [26], S. 9 Nr. 1197).
Sehr selten kommt es vor, daß F. ihrem Verwendungszweck entzogen wurden, um sie verdienten Kommandeuren zu schenken (z. B. 1796 in Frankreich: [4] S. 43f.).
Abgabe an Zeughäuser ist für unbrauchbar und unnötig gewordene F. die Regel, die schon 1581 für Sachsen bezeugt ist ([65] S. 7; früh auch in Schweden: [103] S. 41). In Österreich unterschied man zwischen unbrauchbar gewordenen und überzähligen F.: in den Jahren nach 1767 und wieder 1807 ergingen mehrere Verfügungen des Hofkriegsrates, jene seien an die Zeughäuser, diese an die Ökonomiekommissionen abzugeben; 1828 jedoch gab man der Aufbewahrung in Kirchen den Vorzug [60, S. 45].
Manche Zeughäuser haben ihren oft in trostlosem Zustand befindlichen F.-Bestand vernichtet, z. B. mehrfach Dresden [65, S. 89 und 117]; 1835 wurden Gold- und Silberstickereien aus den F.-Tüchern geschnitten und zum Ausbrennen an die kgl. Münze abgegeben (ebd. S. 118).
Verstecken von F. aus politischen Gründen ist mehrfach bezeugt (so z. B. 1797 in Dalmatien: Archivio storico per la Dalmazia 1, Bd. 1 Fasz. 3, 1926, 13–16).
Reaktivierung abgelegter F. war zumal dann möglich, wenn die F.-Tücher ohne Bezugnahme auf eine „Werbung“ oder auf die Errichtung stehender Truppeneinheiten bebildert worden waren.
Solche F. wurden oft nicht in den Zeughäusern abgelegt, sondern bei den Verwaltungszentralen (z. B. in Österreich, s. Sp. 1142). Vornehmlich Um- oder Neuformierung einer Armee waren Anlässe, bei der Reduzierung der F.-Zahl während des 18. und 19. Jh. abgelegte F. erneut in Gebrauch zu nehmen (so bei der Reorganisation der preußischen Armee nach 1807: [64] Bd. 1 S. 6ff.); Abänderungen sollten so geringfügig wie möglich sein [57, S. 173f.].
Ausgabe abgelegter F. an paramilitärische Gruppen – wie vor allem Schützengesellschaften – war in Sachsen seit 1677 bis zu einem gewissen Grade üblich (Belege bei [65], S. 148–52).
5. F. im Krieg.
a. Eigene F.
Die Forschung hat sich bisher zumeist nur mit F. als Trophäen beschäftigt, nicht mit der Rolle der F. im Feldzug. Eine Chronik aller „Erlebnisse“ aller F. eines Heeres gibt es in Deutschland nur für Preußen seit 1807 [64, Bd. 1 S. 143ff.] und für Hessen von 1790–1814 [58, S. 113–120].
Taktische Bedeutung.
Die F. diente im Gefecht als Sammel- und Richtungspunkt. Obwohl diese Funktion im Handgemenge verloren gehen mußte, nahm die F. bei Kriegshandlungen bis weit in die Neuzeit einen so exponierten Platz ein (vgl. London, Brit. Mus., Harley Ms. 2358, fol. 46v–47, geschrieben um 1600), daß der Verlauf einer Schlacht vom Kampf um eine F. bestimmt werden konnte.
Für die Spätzeit der Ritterheere liegen nur wenige Berichte über die Plazierung von F. bei der Aufstellung vor.
Bei den Landsknechten des 16. Jh. war die taktische Bedeutung der F. schon stark herabgemindert; sie wurden in die Mitte der Gewalthaufen gestellt (vgl. Abb. 33), die Zuordnung je einer F. zu einer Kompanie hatte im Gefecht also keine Bedeutung mehr. Daß die F. in einem Gefecht mit Schußwaffen eher hinderlich war oder Gefahren heraufbeschwor, erkannte man früh: man ließ beim Sturm die F. im Lager (so beim Finingeraufstand von 1587: Le Vieux Mulhouse 4, 1911, 414).
In stehenden Heeren verlor die F. weiter an taktischer Bedeutung und wurde mehr und mehr vom moralischen Gesichtspunkt aus betrachtet. In der Schlachtordnung des späten 17. und des 18. Jh. marschierten die F.-Träger vor der Front, bei einzeln aufgestellten Kompanien gingen sie direkt hinter dem anführenden Hauptmann, bei einem Bataillon alle nebeneinander unmittelbar hinter der Linie der anführenden Offiziere (vgl. die von dem bayer. Kurfürsten Max Emanuel erlassenen „Kriegs-Exercitien der Infanterie, ...“, Mchn. 1682; ferner F. Schirmer a.a.O. [Sp. 1137], S. 167, 170, 172). Das „Reglement an die gantze Königliche Preuss. Infanterie ...“ von 1714 schreibt vor, mit fliegenden F. anzugreifen (Militär-Wochenbl. 79, 1894, Sp. 2250; vgl. Abb. 62). – Im Stellungskrieg (Belagerung) setzte die belagerte Truppe zu Beginn eines Ausfalls „fliegende F.“ auf die Werke (Ausführliche Lebens-Beschreibung Carls des XII. Königs in Schweden ..., Nürnberg, Ffm. und Lpz. 1703, S. 438); auf eroberten Plätzen pflanzte man F. auf oder steckte sie zum Fenster heraus (vgl. z. B. Walther Scheidig, Die Holzschnitte des Petrarca-Meisters, Bln. 1955, Nr. 284: Von verlorenen Schlössern). – Für das Gefecht in aufgelöster Ordnung hatte man während des 30jähr. Krieges Truppen geschaffen, die keine F. erhielten, weil sie nicht über eine ausreichende Zahl von Leuten verfügten, um eine F. verteidigen zu können (Beleg für 1629 bei Eugen von Frauenholz [Hrsg.], Entwicklungsgesch. des Dt. Heereswesens Bd. 3,2, Mchn. 1939, S. 114). Aus denselben Gründen unterblieb im 18. Jh. die Erteilung von F. an weitere leichte Truppen, z. B. Jäger (in Preußen erhielten diese wie die Schützenbataillone erst 1814 F., vornehmlich zu Paradezwecken: [64] Bd. 1 S. 18).
Beschädigungen auf einem Feldzug.
Bewegung im Gelände mit fliegenden F. sowie Beschädigungen durch feindlichen Beschuß oder durch Handgemenge hatten einen großen Verschleiß an F. zur Folge. Die Beurteilung zerrissener F. schwankte zwischen Bewunderung für ausgestandene Gefahren und Bedauern über das betrübliche Erscheinungsbild (von diesem vermittelt das Fahnenbuch des Reginbald Möhner, Augsburg 1632–1635 [s. Sp. 1180], ein sehr anschauliches Bild, vgl. Abb. 39; die Abbildung einer zerrissenen – nicht militärischen – F. konnte jedoch Verkommenheit andeuten: z. B. Geisberg a.a.O. [Sp. 1104], Nr. 828). Mit militärischen Augen gesehen gewannen im Gefecht eingetretene Beschädigungen den Rang von Kriegsverwundungen und wurden in vielen Regiments- und F.-Geschichten schriftlich festgehalten. Solches Prestige beschädigter F., für das es viele frühe literarische Belege gibt (Nicolas Verien, Livre Curieux et utile pour les Sçavans et Artistes, Paris 1685, Taf. XXVII; I. Eiselein, Die Sprichwörter und Sinnreden des dt. Volkes in alter und neuer Zeit, Freiburg i. Br. 1840, S. 158), zeigte sich in Preußen darin, daß man durch feindliches Feuer beschädigte F.-Tücher in der Regel nicht ausbesserte (z. B. [64], Bd. 1 S. 158ff.; repariert wurden nur F.-Stangen und F.-Bänder: ebd. S. 144ff. und 158) und so beschädigte Stangen durch Umlegen von Metallhülsen oder, von 1816 an, von silbernen Ringen, auf denen die Umstände der Beschädigung eingraviert wurden, wieder brauchbar machte ([64] Bd. 1 S. 46f.; [43] S. 304).
Da der Verlust einer F. im Gefecht stets besonders schmerzlich war, mußte er mit allen Anstrengungen vermieden werden. Die Kriegsgeschichte ist voll von unzähligen Berichten über todesverachtende Verteidigung von F., denn der F.-Verlust wurde oft als Zeichen der Feigheit ausgelegt und schloß dann die Verleihung neuer F. an die betr. Truppe aus (so 1813 in Sachsen, vgl. [65], S. 103ff.).
Bei Rettungsversuchen stand der F.-Träger vor der Entscheidung, ob er das Tuch oder die Stange retten sollte – sofern er nicht die F. nur versteckte, womit er wenigstens erreichen konnte, daß sie bei Auffindung durch den Feind nur als „erbeutet“ und nicht „erobert“ galt, also nicht als Siegeszeichen angesehen werden konnte (vgl. [58], S. 116, und [64], Bd. 1 S. 119, 120f., 123). Meist entschied er sich zum Ablösen des F.-Tuches (so [65], S. 112, auch S. 21; [44] S. 10). Dem Fähnrich wird empfohlen, „er soll ehe das Fähnlein in Stücke zerreißen ehe ers den Feinden zu Theil werden lässet“ (J. E. von Beust a.a.O. [Sp. 1124], S. 323). Manche F.-Träger zogen es vor, die F.-Spitze mit dem landesherrlichen Namenszug zu retten (Preußen 1806: [64] Bd. 1 S. 120), andere zerbrachen die vom F.-Tuch entblößte Stange (ebd. S. 126 und 127) oder verbrannten sie [44, S. 10]. Die Frage, was denn das eigentliche „Palladium“ sei, wurde in Preußen erst 1867 durch eine Äußerung König Wilhelms I. zugunsten des F.-Tuches entschieden [64, Bd. 2 S. 229].
Kapitulation. Eine Belagerung konnte mit dem freien Abzug der Besatzung enden, wobei hinsichtlich der F. drei verschiedene Praktiken zu beobachten sind.
Die ehrenvollste war die mit klingendem Spiel, fliegenden F., brennenden Lunten, Kugeln im Munde; sie wurde z. B. 1609 der Besatzung von Jülich (E. von Schaumburg, Der Jülich-Clevische Erbfolgestreit und die Belagerung von Jülich, Zs. des Aachener Gesch.ver. 1, 1870, 347f. und 352f.) und 1631 den Leipzigern zugebilligt [65, S. 20]. Den Auszug der Garnison von Mandres-aux-Quatre-Tours nach der Kapitulation 1634 schildert ein Gem. im Schloß Châtillon bei Civrey-sur-Vezouse (Meurthe-et-Moselle; [88] S. 23).
Die zweite Art enthielt eine gewisse Demütigung für die Abziehenden: die F. mußten eingerollt getragen werden. Die mit dem Ansinnen eines Abzugs mit fliegenden F. von den in Deventer Belagerten 1577 angebotene Übergabe wurde von den Belagernden dahin modifiziert, daß der Auszug mit „zugeschlagenen“ F. vonstatten gehen sollte [1 5, Bd. 6 S. 88], und als Gustav Adolf 1631 Leipzig zurückeroberte, erhielten die Kaiserlichen freien Abzug mit eingewickelten F. ([65] S. 20; weiterer Beleg für 1644 ebd. S. 23).
Die dritte Art des freien Abzugs ist die ohne F.; diese mußten zuvor abgeliefert werden.
Ablieferung der F. gehört zur totalen Niederlage.
1627 hatte eine schwedische Truppe, die von den Polen besiegt worden war, „alle Cornet und Fähnlein nieder(zu)legen“ (M. Toeppen a.a.O. [Sp. 1076], S. 167). Erst „nachdem sie alle F. und Standarten von sich gegeben“ hatten, gestattete Kg. Karl XII. von Schweden 1700 den sich unterwerfenden Russen den Abzug (Ausführliche Lebens-Beschreibung Carls des XII ... a.a.O. [Sp. 1143f.], S. 442f.).
Die Kapitulation Preußens vor Napoleon war mit der Auslieferung fast aller F. verbunden [64, Bd. 1 S. 119–29]; als Hannover vor Preußen kapitulierte, mußten die hann. Regimenter alle F. abliefern (Wilhelm Peßler, Die hann. F. im Vaterländ. Mus. der Stadt Hannover [= Veröffn. des Vaterl. Mus., Nr. 5], Hannover 19252, S. 6f.).
b. F. des Gegners waren als Beutestücke stets hoch angesehen und wurden sorgfältig zusammengetragen und verwahrt.
Das Sammeln der F. auf dem Schlachtfeld war im Spät-MA eine der militärischen Pflichten des Herolds (vgl. Oliver de la Marche, Mémoires II, 332, zit. bei P. Adam Even a.a.O. [Sp. 1102], S. 15). Diesem waren auch bei Einnahme einer Stadt die F. der Unterworfenen auszuhändigen (Belege ebd.). Die Ablieferungspflicht von F. war praktisch schwer durchzusetzen, nicht einmal im Preußen des 18. Jh. (vgl. [19], S. 119ff.; für 1632 vgl. [65], S. 21).
Als Schweizer (die das Heroldsamt nicht kannten) Karl den Kühnen besiegt hatten, gelangte nur der Teil der Beute in offizielle Hände, den die Plünderer übriggelassen hatten [70, S. 29ff.]. Als 1544 ein Eidgenosse (aus Mühlhausen), der in einem Fremdenregiment diente, eine F. erobert hatte, lieferte er sie nicht an seinen Kriegsherrn, den König von Frankreich, sondern an seine Heimatstadt ab (Aug. Gf. von Fries, Die Gf. von Fries, Dresden 19032, S. 82f. Nr. 102). Mindestens seit dem 30jähr. Krieg wurden für eroberte oder abgelieferte F. Belohnungen gezahlt, für deren Berechnung Douceurlisten erstellt wurden (vgl. z. B. Alfr. Mell, Die Trophäen von Lützen, 16. Nov. 1632, Zs. für Heereskde. 1932, 403–06). 1741 zahlte ein Regimentsinhaber für 12 erbeutete F. an elf Mann jeweils vier Dukaten [19, S. 119]; aus Abrechnungen über Douceurgelder versuchte man, die Anzahl eroberter F. zu errechnen (ebd. S. 120). In Preußen sollten lt. dem „Reglement an die gantze Kgl. Preuss. Infanterie“ von 1714 gemeine Soldaten für eine erbeutete F. „allezeit ein gut Stück Geld bekommen“, Offiziere „ohnfehlbares avancement zu erwarten haben“ (Militär-Wochenbl. 79, 1894, Sp. 2251).
Diffamierung feindlicher F. ist mehrfach zu belegende Auswirkung der beim Kampfgeschehen entfachten Emotionen. Neben dem Schleifen der (öfters an einen Pferdeschwanz angebundenen) F. auf der Erde oder durch das Wasser sind vielfältige Willkürhandlungen mit ihr bezeugt (vgl. für das 16. Jh. z. B. [15], Bd. 6 S. 88f.).
Vernichtung feindlicher F. kam in allen Jhh. der Neuzeit vor, ist jedoch nicht die Regel.
Die Belagerer von Steenwijk überrumpelten 1580 ihren Gegner und „pflückten seine F. in Stücke“ [15, Bd. 6 S. 88f.]. 1636 wurden drei den Schweden abgenommene F. verbrannt [65, S. 22]. Das russisch-österreichische Korps, das 1760 Berlin besetzte, verbrannte einen Teil der aus dem Zeughaus entnommenen F. und verteilte die übrigen an Rußland und Österreich [50, S. 115]. 1806 verbrannten die Franzosen die preußischen F. nach Plünderung der Zeughäuser (ebd.).
Ebenso wie feindliche F. behandelte man die innenpolitischer Gegner. Ein französisches Revolutionsdekret von 1792 bestimmte, daß alle alten F. zu verbrennen seien (vgl. [79], S. 22 Taf. XII). Eine den Emigranten abgenommene Dragoner-F. wurde 1792 durch den Henker an der Hinrichtungsstätte verbrannt (Supplement à la Collection du Journal militaire 5, Paris o. J., S. 11).
Um zu verhindern, daß eroberte F. später wieder in die Hände ihrer ursprünglichen Eigentümer fielen, ließ der Gouverneur von Paris 1814 etwa 1800 Beute-F. vernichten ([4] S. 60f.; [43] S. 128; die zufällig der Vernichtung entgangenen F. wurden später am Grabmal Napoleons aufgestellt: [4] S. 61; vgl. ferner A. Dittrich, Verschwundene Siegeszeichen, Jbb. für die dt. Armee und Marine 113, 1899, Nr. 337, Heft 1 S. 59–69).
Aufbewahrung. Fast immer wurden dem Feind abgenommene F. mit größerer Sorgfalt behandelt als abgelegte eigene. Die kriegsgeschichtlich – auch zur Bestimmung von F. – bedeutsame Unterscheidung zwischen eroberten, d. h. im Kampf gewonnenen, und erbeuteten, d. h. nach der Niederlage des Feindes abgelieferten oder in seinen Arsenalen vorgefundenen und entführten F. spielte für die spätere Unterbringung kaum eine Rolle. Sorgfältige Behandlung ist nicht nur individuellen F. zuteil geworden (vgl. den sie betreffenden Teil der Zusammenstellung bei [70], S. 223 Anm. 4), wie sie wurden korporative F. zunächst in Kirchen und Rathäusern (vgl. Abb. 40), später in Zeughäusern und Rüstkammern verwahrt, dort inventarisiert, zeichnerisch aufgenommen (s. Fahnenbuch) und gelegentlich sogar restauriert. In Schweden war der Plan erwogen worden, einen eigenen „trofépalats“ zu erbauen, für den Nicodemus Tessin d. J. um 1707–08 Entwürfe angefertigt hatte (Ragnar Josephson, Tessin, Bd. 1, Stockholm 1930, Abb. 173–77).
Wiederverwendung. Dem Gegner abgenommene F. konnten u. U. für den eigenen Bedarf nutzbar gemacht werden. Dabei achtete man darauf, daß die Würde des Gegenstandes respektiert wurde (die Ausleihe eroberter F. aus dem Stockholmer Arsenal zur Verwendung bei einem Karussell, 1754, wurde gerügt: T. J. Petrelli, Våra troféer, Illustrerad Militärrevy 1901, S. 306).
Es soll – vor allem im 30jähr. Krieg, soweit die F. noch keine Hoheitszeichen aufwiesen – oft vorgekommen sein, daß die eroberten F. vom Eroberer weiter verwendet wurden [73, S. 88]. Das Vorhandensein von Hoheitszeichen schloß entweder den Weitergebrauch aus [73, S. 87f.] oder zwang zur Umarbeitung der eroberten F. (nach 1709 wurde eine eroberte kurpfälzische Infanterie-F. zur nassauischen hergerichtet, dabei ersetzte man das Goldene Vlies durch das Wappen von Nassau, den pfälzischen Kurhut durch eine Fürstenkrone ohne Mütze und die alten durch neue Namenszüge: [10] S. 38 und 39).
Ausnahmen sind es, wenn fremde F., die durch ihre Hoheitszeichen als solche ausgewiesen waren, vom Eroberer wieder geführt wurden (was eigentlich nur bei Paraden einen Sinn haben kann).
Zwei 1763 eroberte französische Kürassier-F. wurden von hannoverschen Dragonern als eigene Regiments-F. weitergeführt [56, S. 204ff.]; 1788 eroberten zwei österreichische Garnisonregimenter je eine türkische F., die sie (und ihre Nachfolgeeinheiten) weiter führen durften (Ludwig Podgraischek, Die seltsamsten F. der alten österr.-ungar. Armee, Zs. für Heeres- und Uniformkde. Heft 104, 1938, 65f.). Eine der drei F.-Spitzen des österreichischen Regiments von Ogilvy (bestand 1745–1748) krönt – wohl seit 1827 – die F.-Stange der Jägerkompanie der Luckauer Schützengilde (Rob. Scharnweber a.a.O. [Sp. 1093]). Singulär dürfte der Fall sein, daß dem keine F. führenden hannoverischen Jägerkorps 1762 genehmigt wurde, zwei F. nach dem Modell eroberter F. zu führen [56, S. 183f.].
Rückgabe. Die Veränderung der politischen Lage konnte zur Folge haben, daß eroberte F. nicht mehr öffentlich zur Schau gestellt (für ein Beispiel aus dem 15. Jh. vgl. [25], S. 9), gar ihrem ursprünglichen Besitzer zurückgegeben oder von ihm zurückverlangt wurden (zu letzterem [65], S. 50).
So ließ Friedrich d. Gr. die sächsischen F., die er 1756 zunächst nach dem Königstein hatte bringen lassen, 1763–1766 zurückgeben [65, S. 86]. 1814 suchte der Generalgouverneur in Düsseldorf durch öffentliche Bekanntmachung die Vorbesitzer zweier dort im Arsenal befindlicher erbeuteter F., um sie ihnen gegen Bescheinigung zurückgeben zu können (Bergisches Gouvernements-Bl. 1814, Nr. 7, S. 30).
IX. F. als Attribut
Mit F. wurden Personen dargestellt, denen sie zustand (Abb. 22). So führten Lehensträger bis zum 15. Jh. in ihrem Siegel häufig eine F. (Markgf. Gero † 965: Westfalen 35, 1957, 42 Abb. 33; Abb. 4; auch Damen mit F. im Siegelbild: G. A. Seyler a.a.O. [Sp. 1109], S. 289 Abb. 276 [Gfn. von Salm, 1297]; Otto Posse, Die Siegel der Wettiner bis 1324, Lpz. 1888, Taf. V, 3 [Hzgn. Agnes von Braunschweig-Lüneburg, 1311]) und wurden auch auf Grabsteinen mit F. dargestellt, z. B. Pegau, Wiprecht von Groitzsch, und Wechselburg, Gf. Dedo, beide Monumente um M. 13. Jh. (Dehio, Dt. K., Abb.-Bd. 1, Abb. 446 und 444). Als militärische Anführer sind Ritter durch eine F. gekennzeichnet (Grabmäler des 15. und 16. Jh.: Ph. M. Halm a.a.O. [Sp. 1082], Bd. 1 Abb. 77, 87, 88, 103 u. v. a.); Grabsteine von Obersten prunken mit den F. der vom Verstorbenen geführten Truppen (Abb. 41; doch gibt es auch andere oder neutrale F. bei trophäenartiger Anordnung).
Die Lehenshierarchie führte dazu, daß auch der Herrscher mit einer F. dargestellt wurde (ab Karl IV.); die Darstellung von F. im Majestätsbild gibt es bis weit über die Zeit der Belehnungen hinaus (z. B. Adolph Menzel, Krönung Wilhelms I. in Königsberg, 1865 gemalt: Emil Waldmann, Der Maler A. M., Wien 1941, Abb. 61 und 63).
Auch auf historische Personen wurde die bildliche Vergabe von F. ausgeweitet. So erhielten *Alexander, Cyrus (s. auch Vier Weltreiche), biblische Herrscher, Heerführer und Ritter (vgl. Abb. 15), die Guten *Helden und die hl. Drei Könige (RDK IV 476–501; vgl. zu ihren F. jetzt auch Hans Horstmann, Die Wappen der Hl. Drei Könige, Kölner Dombl. 30, 1969, 49–66) F. zuerkannt. Hektor ist mit F. dargestellt in einer niederl. Medaille auf die Belagerung von Amsterdam (anonym, nach 1652: J. W. Frederiks, Dutch Silver, Den Haag, Bd. 2, 1958, Taf. 73 Nr. 225).
Christus ist in hochma. Bildern bei den mit der Auferstehung verbundenen Szenen mit F. geschildert, so im Limbus (Antiphonar von St. Peter: Swarzenski, Salzburg, Taf. 101 Abb. 342), bei der Auferstehung (Erlanger Riesenbibel: ebd. Taf. 48 Abb. 149), beim Noli me tangere (Perikopenbuch von St. Erentrud: ebd. Taf. 56 Abb. 177), gelegentlich bei der Erscheinung am See Tiberias (Antiphonar von St. Peter: ebd. Taf. 105 Abb. 353), häufiger bei der Himmelfahrt (ebd. Taf. 85 Abb. 287). Selten hält Christus eine F. in Bildern des Todes Mariä (Abb. 14; bisher ohne Deutung).
Voraus geht solchen Bildern die Schilderung Christi mit dem *Kreuzstab ohne F.-Tuch; diese Gestalt des Attributs hält sich auch länger. Hält Christus die F., so hat diese vom 12. bis zum letzten Viertel des 14. Jh. regelmäßig militärischen Zuschnitt, von da an die Form der *Kirchen-F. – Dasselbe gilt für die vom Lamm Gottes gehaltene F.
Engel mit F. können als Begleiter Christi in der Parusie auftreten (Ill. zu Ps. 149 [Vg.] im Utrecht-Psalter: Ernest Theodore DeWald, Princeton, N. J. 1932; Giotto, Fresken in der Arenakapelle zu Padua, um 1305: Giancarlo Vigorelli und Edi Baccheschi, L’opera completa di G., Mailand 1966, Nr. und Abb. 107). Unter den *Engelchören kommt den Potestates unter anderem die F. zu (RDK V 597, auch Sp. 585f. Abb. 12); Michael, der mit dem Drachen kämpft – des öfteren Abbild des Chores der Potestates – führt eine F. (Antependium des Aachener Domes, Fulda [?] um 1020: H. Schnitzler, Schatzkammer, 1. Taf.bd. Taf. 77).
Bei Heiligendarstellungen sind die Motive für das Attribut F. zahlreich. Rang oder militärische Stellung war oft Anlaß der Zuerkennung des Attributs.
Herrscher führen entweder ihre historische, individuelle F. oder F., die ihnen eine spätere Tradition in dieser Absicht beigegeben hat: Bernhard von Baden (Braun, Tracht und Attribute, Sp. 132, Abb. 57), Kaiser Konstantin (ebd. Sp. 434), Ladislaus von Ungarn (Stich von Jacques Callot, erschienen 1636: Lieure Nr. 1020), Leopold von Österreich (Braun a.a.O. Sp. 462), Oswald von England (ebd. Sp. 573, Abb. 309), Rasso (ebd. Sp. 622, Abb. 336), Wenzel (ebd. Sp. 741f.), Wilhelm (Künstle II S. 594; Jean Squilbeck, L’iconographie de saint Guillaume ... Rev. belge d’arch. et d’hist. de l’art 29, 1960, 103 bis 115), auch die „britannische“ Königstochter Ursula (Gem. von Pietro Liberi im Hzg. Ant. Ulr.-Mus. Braunschweig, Inv.Nr. 468; vgl. auch Gem. von 1456 in St. Ursula zu Köln: Inv. Rheinprovinz 7,3, S. 71 Abb. 45). – Vornehme Personen führen als Standeskennzeichen gelegentlich eine F., so Arnold von Hiltensweiler (Braun a.a.O. Sp. 105), Chrysanthus (ebd. Sp. 174, Abb. 76), Kastulus (ebd. Sp. 413), Patroklus (ebd. Sp. 589), Pontentius (ebd. Abb. 331), Tiburtius (Kapitelssiegel von Straubing, 1581). – Heilige als Patrone können eine F. führen, z. B. der hl. Vinzenz [25, Taf. 37].
Militärpersonen und Ritterheiligen kommt die F. als militärische Kennzeichnung zu: Achatius (Braun a.a.O. Sp. 22f.), Alexander (ebd. Abb. 20), Benignus von Rom (Pfleiderer, S. 52), Eustachius (Dürers Paumgärtner-Altar, 1502–04: Erwin Panofsky, The Life and Art of A. D., Princeton, N. J. 1955, Abb. 111), Florian (Braun a.a.O. Sp. 263 Abb. 132 und 287), besonders häufig Georg (ebd. Sp. 286, 289, Abb. 148, 336 und 416), Hippolytus (Flügelaltar aus St. Georgen im Pinzgau, um 1470–80: Salzburg, Mus. Carolino-Augusteum, Inv.Nr. 114 d/42), Martin (Altarverkleidung in Vic, s. Sp. 1071), Mauritius (Braun a.a.O. Sp. 529, Abb. 120 und 285) und die Angehörigen der thebäischen Legion, so Candidus (Bruck, Elsaß, Taf. 23), Gereon (Braun a.a.O. Sp. 291f.; Abb. 25), Gregorius Maurus (ebd. Sp. 309, Abb. 148 und 159), Ursus (ebd. Sp. 709), Viktor von Xanten (ebd. Sp. 721), des weiteren Quirin von Neuß (ebd. Sp. 618, Abb. 178 und 333), Reinold (Altar des 16. Jh. in St. Petri in Soest: Inv. Westfalen, Krs. Soest, Taf. 76), gelegentlich Sebastian (Pantheon 27, 1941, 18), Venantius (L’arte 9, 1906, 270), als Kriegsprediger Johannes von Capistrano (Braun a.a.O. Sp. 377f., Abb. 199). – Als Ordensstifter ist Felix von Valois (ebd. Sp. 257) mit einer F. dargestellt. – Der hl. Stephanus trägt, wohl als erster der Märtyrer, gelegentlich eine F. (Abb. 11).
Unter den antiken Göttern kommt die F. den mit dem Krieg in Verbindung stehenden Gottheiten zu, Mars (Kaiserpokal im Rathaus zu Osnabrück, E. 13. Jh.: Erwin Panofsky, Renss. and Renascences in Western Art, Stockholm 1960, Abb. 76; zum Planetengott Mars s. unten), Minerva (Hans Liebeschütz, Fulgentius Metaforalis [= Stud. der Bibl. Warburg, 4], Lpz. und Bln. 1926, Taf. 19 Abb. 30), Bellona (niederld. Plakette vom A. 17. Jh.; als Bild des Krieges Bellona mit F. und Fackel: Hertel-Ripa Nr. 72).
In Zyklen der Planetengötter kommt die F. gelegentlich allen sieben zu (Hs. in Kassel, 1445: Anton Hauber, Planetenkinderbilder und Sternbilder [= Stud. zur dt. Kg., 194], Straßburg 1916, Abb. 20, 26, 31, 33, 39, 43, 49; Hausbuch [Sp. 1084], Taf. 6, 8, 10, 12, 14, 16, 18). Gelegentlich tragen auch einzelne Planetengötter eine F., so Sol (Verz. astrol. Hss., Bd. 3, 2, Taf. 74 Abb. 187 [1. H. 12. Jh.] und Taf. 77 Abb. 195 [1443–44]), Mars (A. Hauber a.a.O. Abb. 29f.; in der Hs. Add. 15697 des Brit. Mus. London steht fol. 20v zu Mars „Eyn bannyr drage ich yn myner hant“ [Verz. astrol. Hss., Bd. 3, 1 S. 48]) und Saturn (Raymond Klibansky, E. Panofsky und Fritz Saxl, Saturn and Melancholy, London 1964, Abb. 29, 33 und 41; Holzschnitt von Hans Baldung: Ausst.Kat. „H.B. Grien“, Karlsruhe 1959, S. 346 Nr. XX, 1).
Viktoria ist in der von Giov. Zaratino Castellini besorgten Ripa-Ausgabe, Padua 1630, mit einer F. beschrieben (Teil 3, S. 188: auf einer Medaille des Augustus mit Labarum, das die Franzosen heute „Cornetta“ nennen); bei Hertel-Ripa steht Viktoria auf Waffen- und F.-Trophäe (Nr. 78).
Unter den Personifikationen sind Ekklesia und Synagoge (RDK IV 1189–1215) besonders frühe Beispiele für Ausstattung mit F. (Abb. 2 und;).
Ob aus der unterschiedlichen Form (Lanzeneisen, Kreuz, Knopf) oder dem Fehlen der F.-Spitze Schlüsse auf die zeitgenössische Bewertung der Ekklesia in ihrem Verhältnis zur Synagoge gezogen werden können, auch aus der aufrechten oder gesenkten F. (Abb. 5), der intakt oder zerbrochen wiedergegebenen Stange und dem unbeschädigten oder zerschnittenen Tuch, bedarf der Untersuchung. – In Analogie zur Synagoge führen die törichten Jungfrauen gelegentlich F. (Abb. 19).
Auch Stadt-Personifikationen können F. führen (Abb. 2).
Tugenden und Laster haben für sich genommen zunächst die F. als Attribut nicht. Erst im Spät-MA militarisierte sich in der Psychomachie-Tradition das Bild, dabei wurden F. zugeteilt. Oft an alle, im Rahmen von Zyklen: vgl. „Virtutum et vitiorum omnium delineatio“, Rom, Bibl. Casanatense, ms. 1404, vom A. 15. Jh., fol. 26v und 27 (Kurth, Bildteppich Bd. 1 Abb. 83); Regensburger Teppich, E. 14. Jh. (ebd. Bd. 3 Taf. 244–246; vgl. auch RDK V 1496, Abb. 11: ehem. München, um 1460–70; Schramm, Frühdrucke Bd. 3, Taf. 35f. Abb. 213–26 [1474]); Kupferstiche von Aldegrever, 1552 (Hollstein, Germ. Engr., Bd. 1 Abb. S. 59 und 61).
Im Spät-MA und in der Neuzeit gibt es Einzelfälle von Darstellungen mit Personifikationen, die F. führen, so gut wie immer begründet durch kriegerisch-militärische oder hoheitliche Analogie.
In der erwähnten Hs. der Bibl. Casanatense, fol. 1, trägt die „imago penitencie“ Rüstung, Schild und F.-Lanze. – Den „Mut“ mit F. zeigt die Rückseite einer Medaille mit dem Bildnis des Anne de Montmorency (anonym, Frankreich, nach 1538 [?]: G. F. Hill und Graham Pollard, Renss. Medals from the Samuel H. Kress Coll. at the Nat. Gall. of Art [= Complete Cat. of the S. H. Kress Coll., 5], London 1967, Nr. und Abb. 553).
Die „Monarchia mondana“ hat zum Zeichen des Sieges (gleich Viktoria, s. Sp. 1154) eine Trophäe aus Waffen und F. (Ripa 1630, S. 490). Der „Böse Ratschlag“ bringt die Leute zu Krieg und Aufruhr (Der Kunst-Göttin Minerva liebreiche Entdeckung ..., Augsburg 1705, Taf. 34, 6). Die „Freiheit“ sitzt vor einer aus F. gebildeten Trophäe (Hertel-Ripa Nr. 62). Eugène Delacroix’ „Liberté“, 1830, schwingt die Trikolore, Honoré Daumier gibt sie der „République“, 1848, in die Hand (Günter Busch, Eugène Delacroix, Die Freiheit auf den Barrikaden [= Werkmonographien zur bild. K., 52], Stg. 1960, Abb. 8 und 14).
Zu den Abbildungen
1. Alfonso Ciacconio, Abb. des Mosaiks im Triclinium Leonianum des Laterans zu Rom (entstanden zw. 796 und 800), Investitur Leos III. und Karls d. Gr. durch Petrus. Federzchg., laviert. Rom, Bibl. Apost. Vat., cod. lat. 5407, fol. 186. Um 1590. Nach Percy Ernst Schramm, Die dt. Kaiser und Könige in Bildern ihrer Zeit, I. Teil, bis zur M. des 12. Jh., Bln. 1928, Taf.bd. Abb. 4 e.
2. Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 9383, Vorderseite des Buchdeckels (Ausschnitt; Ges.abb. bei Steenbock, Abb. 49), Kreuzigung Christi, die vier Evangelisten, Roma, Oceanus und Gäa. Elfenbein, 24 × 12,1 cm. Metz, 9.–10. Jh. Fot. unbekannter Herkunft (ZM).
3. Bamberg, Staatl. Bibl., Hs. bibl. 22 (Hohes Lied, Sprüche Salomos, Daniel), fol. 4, die Kirche vermittelt den getauften Gläubigen die durch Christi Tod erworbene Erlösungsgnade (Ausschnitt; Ges.abb.: Hans Fischer, Reichenauer Schule I [= Ma. Min. der Staatl. Bibl. Bamberg, H. 1], Bamberg 1926, Taf. 5). Reichenau, E. 10. Jh. Fot. Hirmer, Mchn., Nr. 23.102.
4. München, Bayer. Hauptstaatsarchiv, Abt. I, Metall-Siegel-Slg., Siegel des Hzgs. Heinrich VII. von Bayern. Dm. ca. 9 cm. 1045 gebraucht. Fot. Archiv.
5. New York, Pierpont Morgan Libr., ms. 333 (Evangeliar), fol. 85, Initiale I(n principio) mit Darstellung des Gekreuzigten, der Maria und des Johannes, der Ekklesia und Synagoge. St-Omer, A. 11. Jh. Fot. Bibl.
6. Modena, Dom, Porta della Pescheria, Archivolte, Artussage, Befreiung der Winlogee (Ausschnitt; Ges.abb.: Leonardo Olschi, La catt. di M. e il suo relievo Arturiano, Florenz 1935, Abb. 3f.). Maße unbekannt. 2. V. 12. Jh. Fot. Marburg.
7. Köln-Deutz, Pfarrkirche St. Heribert, Belehnung des hl. Heribert durch den König und Überreichung des Palliums durch den Papst, Medaillon am Dach des Heribert-Schreins. Grubenschmelzemail, Dm. 16 cm. Köln, um 1160–70. Fot. unbekannter Herkunft (Verf.).
8. Berlin, Stiftung Preuß. Kulturbes., Staatsbibl., ms. germ. fol. 282 (Heinrich von Veldeke, Eneit), fol. 53, Kämpfe des Eneas mit Mezentius und Lausus. Süddtld. (Regensburg?), 2. Jz. 13. Jh. Nach A. Boeckler a.a.O. (Sp. 1065).
9. Ehem. Düsseldorf, Hauptstaatsarchiv, ms. G. V. Nr. 2 (Miszellancod. des Klosters St. Pantaleon in Köln), fol. 133v, hl. Bruno als Klostergründer und Überwinder des Hzgs. „Kuno“ von Lothringen, Brustbilder seiner Eltern, Bildnisse dt. Kaiser von Otto I. bis Heinrich VII. (im 2. Weltkrieg zerst.). Köln, zw. 1212 und 1235. Nach Swarzenski, Hss. 13. Jh., Taf.bd., Taf. 9 Abb. 33.
10 a und b. Wolfenbüttel, Staatsarchiv, Siegel des Landgf. Konrad II. von Thüringen. Dm. 8,5 und 8,6 cm. 1234 (a) und 1233 gebraucht. Nach O. Posse a.a.O. (Sp. 1063), Taf. XIII, 4 und 3.
11. Wolfenbüttel, Staatsarchiv, Siegel des Domkapitels Halberstadt. Inschrift des Spruchbands: o signifer regis summi bone nos exaudi (vgl. Anal. hymn. 53, Nr. 215). Dm. ca. 7 cm. Gebrauch erstmals für 1288 nachgewiesen. Fot. R. Kroos, Mchn.
12. Würzburg, Mainfränk. Mus., Kiliansfahne, Vorderseite mit Bild des hl. Kilian. Leinwand, Reste von aufgelegtem Seidenstoff, Konturen und Inschrift aus Lederstreifen, Gesicht des Hl. gemalt, 4,93 × 3,01 m. 1266 gebraucht. Fot. Hirmer, Mchn., Nr. 23.557.
13. Berlin, Stiftung Preuß. Kulturbesitz, Mus. für Kgwb., Inv.Nr. 60,6, Kasten mit Darstellung eines Schaustechens (?). Pappelholz, bemalt, Rahmen mit aus Modeln geformter, aufgelegter Paste, 21,5 × 62 × 33,5 cm. Italien (Pisa?), 2. H. 13. Jh. Fot. Mus.
14. London, Brit. Mus., Add. Ms. 16950 (Graduale aus Kloster Seligenthal), fol. 224v, Initiale G(audeamus) mit Marientod und kniendem Stifter. Landshut (?), 1260. Fot. Mus.
15. Dijon, Bibl. munic. ms. 562 (Hist. univ.), fol. 70v, Kampf zwischen Polyneikes und Tydeus. Akkon, um 1260–70. Nach Buchthal, Taf. 105 a.
16. St. Gallen, Stadtbibl. Vadiana, ms. 302 (Der Stricker, Vita Caroli), fol. 26v, Karl d. Gr. belehnt Roland mit Spanien. Oberrhein, um 1300. Fot. Bibl.
17. Heidelberg, Univ.bibl., cod. pal. germ. 848 (Liederhs., sog. Manesse-Hs.), fol. 355, Süsskind von Trimberg vor dem Abt von Fulda. Zürich (?), nach 1314 (?). Fot. Bibl.
18. El Escorial, Real Monasterio, Bibl., cod. h. I. 6. (Benito de Sta. Mora, Trojanische Chronik), fol. 84v (Ausschnitt), Kampfszene. Kastilien (Nicolas Gonzales?), 1350 voll. Nach J. Domínguez Bordona, Die span. Buchmal. vom 7. bis 17. Jh., Bd. 2, Florenz und Mchn. 1930, Taf. 95.
19. Hans Apengeter, törichte Jungfrauen. Bronze, Maße unbekannt. Lübeck, Marienkirche, Taufbecken (Ausschnitt; Ges.abb.: Inv. Lübeck, Bd. 2, S. 238, 240). Dat. 1337. Fot. St. Annenmus. Lübeck (Castelli).
20. Bern, Hist. Mus., Inv.Nr. 127, Toten-F. aus Kloster Königsfelden mit dem Wappen des Reichs. Taftseide, bemalt, Quartier aus weißer Seide (Adler zum größten Teil herausgefallen), 98 cm l., 61 cm br., Breite der Lätze urspr. zw. 7,5 und 8 cm, ihre Länge urspr. 46 cm. Nach 1386. Nach [25], Abb. S. 22.
21. Straßburg, Archives et Bibl. de la Ville, Schwörbrief (Ausschnitt; Ges.abb.: [69] Taf. 1). Federzchg. auf Perg., Maße unbekannt. 1399. Fot. Archives et Bibl.
22. Straubing, Karmelitenkirche, Deckplatte der Tumba Hzg. Albrechts II. von Bayern † 1397 (einfarbiger Gipsabguß). Original roter, weißgefleckter Marmor, 3,10 × 1,55 m. A. 15. Jh. Fot. Bayer. Nat.mus. Mchn. (Nachlaß Lill).
23. Ehem. Altenburg, Thüringen, Schloß, Banner Hzg. Friedrichs des Streitbaren † 1428 (Fragment). Leinwand, bemalt, ca. 70 × 30 cm. Fot. Verf.
24. Altdorf, Rathaus, Landesbanner von Uri (Uristier schwarz auf gelbem Grund), im Eckquartier Schmerzensmann und Leidenswerkzeuge. Seidentaft mit Seiden- und Leinenapplikationen, Stickerei und aufgenähten Tressen, Eckquartier gemalt, 145 × 110 cm. 1. H. 15. Jh., nach 1844 stark restauriert. Nach [25], Abb. S. 50.
25. Stephan Lochner, der hl. Gereon mit Gefolge. Gem. auf Eichenholz, 2,34 × 1,18 m. Köln, Dom, Innenseite des rechten Flügels des Dreikönigsaltars. Um 1440 (?). Fot. Rhein. Bildarchiv Köln, Nr. 46 543.
26. Paris, Bibl. de l’Arsenal, ms. 2698 (Livre des tournois du Roi René), fol. 67v und 68, Helmschau vor dem Turnier. Frankreich, um 1460–65. Nach Joan Evans, Das Leben im ma. Frankreich, Köln 1960, Abb. 65f.
27. Dijon, Mus. des Ducs de Bourgogne, Inv.Nr. 3841, Fragment einer Kornett-F. mit hl. Jakobus major. Pinselgold und Ölfarbe auf Seide, 46 × 46 cm. Burgund, 3. V. 15. Jh. Nach [71], Abb. 150.
28. Peter Hemmel (zugeschr.), Graf Eberhards Knappe. Tübingen, Stiftskirche St. Georg, Ausschnitt aus dem Mittelfenster des Chores. 1478. Nach Paul Frankl, Peter Hemmel, Glasmaler von Andlau, Bln. 1956, Abb. 76.
29. Luzern, Hist. Rathausslg., Nr. 593, Banner der Grafschaft Willisau. Seidentaft, bemalt, bestickt, mit Applikationen, Eckquartier gemalt, später durch Gold eingefaßt, 146 × 163 cm. Um 1479. Nach [25], Taf. 28.
30. Basel, Hist. Mus., Inv.Nr. 1883/123, Eckquartier des Basler Juliusbanners mit Darstellung der Verkündigung an Maria. Seidendamast mit Applikationen, Stickerei (Perlen, Silberplättchen, Goldmetallfäden) und bemalt, 34,6 × 34,5 cm (ohne Rand, Randbreite 1,4 cm). Mailand, 1512. Nach [25], Taf. 38.
31. Albrecht Dürer, Belagerung von Hohenasperg (Ausschnitt). Federzchg., Ges.maße 31,2 × 43,6 cm. Berlin, Stiftung Preuß. Kulturbes., Kk., Inv. Nr. 31. Sign. und dat. 1519. Nach Friedr. Winkler, Die Zchgn. A. D., Bd. 3 Abb. 626 (ebd. Ges.abb.).
32. Lucas van Leyden, F.-Träger, Pfeifer und Trommler. Federzchg., braune Tusche, 14 × 12,5 cm. Berlin, Stiftung Preuß. Kulturbs., Kk., Inv.Nr. KdZ 4021. Um 1518–19. Fot. Walter Steinkopf, Bln.
33. Michael Ostendorfer, Hzg. Friedrich von Bayern auf seinem Türkenzug in der Nähe von Laxenburg bei Wien, 1532. Holzschnitt, 34 × 49 cm. Aus: Warhafftige beschreibung des andern Zugs in Osterreich wider den Turcken ..., Nürnberg 1539, nach Bl. C. Fot. Bayer. Staatsbibl. Mchn.
34. Lucas Cranach d. J., Herkules und die Pygmäen. Öl auf Lwd., 189 × 159 cm. Dresden, Staatl. Gem.-Gal., Inv.Nr. 1944. 1551. Fot. Bruckmann, Mchn.
35. Wien, Österr. Nat.bibl., cod. 3052 (Etienne du Moures gen. Haynault [Wappenherold Karls V. und Ferdinands I.], Du noble office de Roy, u.a.), fol. 111, Fahnen Karls V. Aquarell und Feder auf Papier, 31,8 × 22 cm. Flandern, 1556. Fot. Bibl.
36. Wien, Kunsthist. Mus., Waffenslg., Inv.Nr. B 30, Reiter-F. mit Darstellung des Herkules als Bezwinger des Diomedes. Ölmalerei auf Seidentaft, 181 × 233 cm. Aus Schloß Ambras. Vor 1583. Nach Laurin Luchner, Denkmal eines Renss.fürsten, Versuch einer Rekonstruktion des Ambraser Mus. von 1583, Wien 1958, Abb. 40.
37. Berlin, Stiftung Preuß. Kulturbes., K.bibl., Lipperheidische Kostümbibl., Inv.Nr. Y c 3, „Käysserliche Freyhaitten d schneyder ...“ (Sp. 1118), fol. 26, Schnittmuster für eine Fußvolk-F. Aquarellierte Federzchg. auf Papier, ca. 22 × 14,5 cm. 1590. Fot. Bibl. (K. H. Paulmann).
38. Claude de La Ruelle (Entw.) und Friedrich Brentel (Ausf.), Leichenzug Karls III. von Lothringen, 1608, Bl. 38 aus „Pourtraict du convoy fait en pompe funebre à Nancy ... au transfert du corps du feu Sénérissime prince Charles III ...“, nach 1608. Radierung, 20,8 × 42,7 cm. Fot. Stiftung Preuß. Kulturbes., K.bibl., Lipperheidesche Kostümbibl. (K. H. Paulmann).
39. Reginbald Möhner O.S.B., Triennium Sueco-Augustanum, fol. 8v, F. schwedischer Regimenter. Federzchg., laviert, 31 × 19,5 cm. Augsburg, Diözesanarchiv, Hs. K. 53. 1632–35. Fot. Stadtbildstelle Augsburg.
40. Dirk van Delen, Sitzung der Generalstaaten im Saal des Binnenhofes im Haag, 1651. Gem. auf Holz, 52 × 66 cm. Den Haag, Mauritshuis. Dat. unbekannt. Fot. Rijksmus. Amst., Neg. Nr. 4745.
41. Zwickau, Stadtkirche St. Marien („Dom“), Erbbegräbnis der Familie von Bose, Wappenschild des Carl von Bose (1596–1657). Material und Maße unbekannt. Dat. 1654. Fot. unbekannter Herkunft. (Verf.).
42. Franz Oxner (nachweisbar 1647–88), Spitze der F. der bayerischen Leibgarde der Hartschiere. Blatt Messing, vergoldet, Marienfigur Silber, gegossen. Beschauzeichen München und Meistermarke. Ca. 18–20 cm h. Ehem. München, Bayer. Armeemus., Inv.Nr. A 3126. Fot. Mus.
43. Ingolstadt, Bayer. Armeemus., Spitze einer Reiter-F. mit Darstellung des hl. Georg. Messing, vergoldet und graviert, Inschrift C(ornet) A(lbrecht) F(riedrich) F(reiherr) V(on) V(nd) Z(u) A(u)F(seß), 24,5 cm h. Aus einer Kirche in der Oberpfalz. 1664 (?). Ingolstadt, Bayer. Armeemus., Inv.Nr. A 1200. Fot. Mus.
44. Berlin, Mus. für Dt. Gesch. (ehem. Zeughaus), Spitze einer Reiter-F. mit Monogramm Friedrichs II. Messing, Blatt 14 cm h. Fot. Zeughaus Bln.
45. Ehem. Neudorf Krs. Liegnitz, ev. Pfarrkirche St. Johannis, Toten-F. für Mitglieder der Familie Heintz von Weißenrode. Material und Maße unbekannt. 1684. Fot. Verf.
46. Ehem. Berlin, Verwaltung der Staatl. Schlösser und Gärten, Mus. Schloß Monbijou (Hohenzollern-Mus.), preuß. Reichspanier in der Form von 1701. Drap d’argent, Grundtuch wohl E. 18. Jh. erneuert, Maße unbekannt. Nach Verwaltung der Staatl. Schlösser und Gärten, Führer durch das Mus. Schloß Monbijou (Hohenzollern-Mus.), Bln. 1927, Abb. 8.
47. Braunschweig, Mus. für Gesch. und Volkstum, Inv.Nr. VM 449, braunschweig. Infanterie-F. mit springendem Roß und Monogramm des Hzg. Ludwig Rudolf (1671–1735). Seide, 2 × 1,6 m. Zw. 1714 und 1735. Fot. Mus.
48. Leningrad, Mus. für die Gesch. der Artillerie, F. der preuß. späteren „Leib-Bataillon-Grenadiere“ (Detail), ursprünglicher Namenszug F(riedrich) W(ilhelm) C(ron)P(rinz), durch Übermalung (waagrecht schraffiert) und Ergänzung (gestrichelt) zu FWR(ex) verändert (z.T. durchgeschlagen; Umzeichnung). Seide, bemalt, Tuchmaße ca. 155 × 160 cm. 1710 (?) bzw. 1713. Nach [50], Abb. S. 130.
49. Berlin, Mus. für Dt. Gesch. (ehem. Zeughaus), Inv.Nr. A. D. 6057, F. des Husarenregiments Nr. 2 der alten Stammliste. Seide und Pinselgold, Mittelfeld gemalt und eingesetzt, ca. 75 × 100 cm. Um 1731–40. Fot. Zeughaus Bln.
50. Leningrad, Mus. für die Gesch. der Artillerie, Inv.Nr. 1111, Leib-F. des brandenburg-preuß. Regiments zu Pferde (Kürassiere) Nr. 8 der alten Stammliste. Weißer Seidendamast, Mittelfeld schwarz und silbern, mit Stickerei, Tuch ca. 48 × 51 cm. Aus der Regierungszeit Kg. Friedrich Wilhelms I. Fot. Zeughaus Bln. (Kling, vor 1902).
51. Berlin, Mus. für Dt. Gesch. (ehem. Zeughaus), Inv.Nr. A.D. 5114/296, F. des brandenburgpreuß. Infanterieregiments 32 der alten Stammliste. Seide, bemalt, ca. 140 × 155 cm. Um 1730 bis 1740. Fot. Zeughaus Bln.
52. Ingolstadt, Bayer. Armeemus., Inv.Nr. A 1929, F. des bayer. Kürassierregiments Gf. Törring. Blaugrüner Seidenbrokat mit Silber- und Goldstickerei, eingesetztes Mittelfeld mit gesticktem, ruhendem Löwen; auf silbernem Band in Schwarz „Et Dormio Et Vigilo“, Tuch 48 × 48 cm. Aus der Regierungszeit des Kurfürsten Karl Albrecht. Fot. Mus.
53. Ingolstadt, Bayer. Armeemus., Inv.Nr. A 3167, bayer. Infanterie-F. Weiße und blaue Seide, bemalt: schwarzer Doppeladler mit gelben Waffen und Nimben, Zungen rot, auch das Futter der Krone, Reichsapfel hellblau, Kette des Goldenen Vlieses Gold, des bayer. St.-Georgs-Ordens weiß, blau und rot, Monogramm Gold. Tuch 313 × 424 cm. Aus der Regierungszeit Kaiser Karls VII. Albrecht. Fot. Mus.
54. Friedrich Dederichs, Entwurf für die F. des schwedischen Leibregiments der Königin in Stralsund. Zchg., teillaviert, Maße unbekannt. Stockholm, kgl. Kriegsarchiv. 1752. Nach Nils Ludvig Rasmussen, Svante Svärdström und Evald Gustafsson, Rikets vapen och flagga, Stockholm 1960, Abb. S. 42.
55. Dorothea Elisabeth Lang, Leib-F. des sächs. Artilleriebataillons (Umzeichnung). Taft (?), Stickerei, ca. 150 × 172 cm. Ehem. Dresden, Arsenal-Slg. 1752–53. Nach [65], Taf. IV links.
56. Ehem. Dresden, Armeemus., Paradeband der F. des sächs. Kadettenkorps. Grüne Seide, silberne Stickerei, ca. 2 ml. Sachsen, 1746. Fot. Sächs. L.-Bildstelle Dresden.
57 a und b. Wien, Heeresgesch. Mus., Fragmente einer Infanterie-F., äußere Seite (a) mit kgl. ungar. Wappen und Monogramm M(aria) T(heresia), innere Seite (b) mit Wappen Habsburg-Lothringen, Monogramm J(oseph) II und Kette des Goldenen Vlieses (zeichnerisch ergänzt). Maße unbekannt. Muster 1773. Nach [60], Abb. 42f.
58. Wien, Österr. Staatsarchiv, Abt. Kriegsarchiv, Musterblatt mit F.-Futteral und F.-Spitzenfutteral (1803) sowie F.-Spitze (1806). Zchg., Maße unbekannt (fol.). Nach 1806. Fot. Archiv.
59. Rastatt, Wehrgesch. Mus., Querstab-Standarte der badischen Garde du Corps, badisches Wappen mit Greif als Schildhalter, Waffen- und F.-Trophäe (Rückseite: badisches Wappen auf Strahlenkranz). Schwerer, mit Silberfäden durchzogener Stoff, gestickt, bekrönende Greifenfigur Silber, Tuch 55 × 52 cm. 1807 verliehen. Nach [44], S. 15.
60. Ehem. Hannover, Vaterländ. Mus., Inv.Nr. VML 642,22, F. des Feldbataillons Calenberg; Inschrift der Gegenseite: Kehrt heim mit Sieg gekroenet. Seide, Stickerei, Tuch 126 × 128 cm. 1813. Fot. Eugen Heuer, Hannover.
61. Joh. Peter Krafft, die Schlacht bei Aspern (Ausschnitt; Ges.abb.: Kat. „Österr. Gal. Wien“, Wien 1924, S. 91). Gem. auf Lwd., 4,19 × 6,83 m. Wien, Heeresgesch. Mus. Sign. und dat. 1819. Fot. Mus.
62. Balthasar Wigand, Manöver auf der Schmelz in Wien. Guasch auf Papier, 13 × 21,5 cm. Wien, Priv.bes. Sign. und dat. 1833. Nach Bruno Grimschitz, Die altwiener Maler, Wien 1961, Nr. 32.
63. Hannover, Hist. Mus. am Hohen Ufer, Inv.Nr. VM 16 993, F. der 2. Schwadron des Garde-Kürassierregiments Northeim. Seide, gestickt, Tuch 54 × 54 cm (mit Fransen). 1838 verliehen. Fot. Eugen Heuer, Hannover.
Literatur
Bibliographien: 1. Whitney Smith, The Bibliography of Flags of Foreign Nations, Boston, Mass. 1965. – 2. Louis Baron, La symbolique militaire en France, Drapeaux et Étendards. Bibliographie, Paris 1969. – 3. Vexilla Helvetica. Jb. der Schweizerischen Ges. für Fahnen- und Flaggenkde. 2, 1970, B 1–20. – Vgl. [10], S. 97–108.
Allgemein: 4. Désiré Lacroix, Hist. anecdotique du drapeau français, Paris 1876. – 5. Wilh. von Knobelsdorff, Die dt. Feldzeichen und Fahnen von der Urzeit bis zur Gegenwart, Heraldische Mitt., hrsg. vom Heraldischen Ver. „Zum Kleeblatt“ zu Hannover, 6, 1896, Beilage. – 6. Hans Horstmann, Fahnen oder Flaggen, Muttersprache. Zs. des dt. Sprachver. 44, 1929, Sp. 120ff., und ebd. 48, 1933, Beilage Nr. 4, Sp. 131f. – 7. (O. Neubecker), Hist. Fahnen (= Die Welt in Bildern, Album 8), Hamburg (1932). – 8. Erich Günter Blau, Fahnen, Flaggen und Standarten, Lpz. 1936. – 9. Walter Fuchs, Fahnen und Feldzeichen im 16. Jh., Zs. für Heeres- und Uniformkde. 1938, 85–92 und 131–37. – 10. O. Neubecker, Fahnen und Flaggen, Lpz. 1939. – 11. Walter Fuchs und Paul Martin, Fahnen und Feldzeichen in der Schlacht bei Pavia auf den Teppichen des Nat.Mus. in Neapel, Zs. für Heeres- und Uniformkde. 1941, 2–22. – 12. Robert Gayre of Gayre and Nigg, Heraldic Standards and other Ensigns, Edinburgh und London 1959. – 13. Kurt Goldammer, Die hl. Fahne. Zur Gesch. und Phänomenologie eines religiösen Ur-Objektes, Tribus. Zs. für Ethnologie und ihre Nachbarwiss. vom Linden-Mus. Stg. N. F. 4/5, 1954/55 (1956), 13–55.
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Verweise
Empfohlene Zitierweise: Neubecker, Ottfried , Fahne (militärisch), in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. VI (1973), Sp. 1060–1168; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=89003> [12.09.2024]
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