Friedhof I (im Christentum)
englisch: Cemetery I (christian); französisch: Cimitière (chrètien); italienisch: Cimitero I (cristiano).
Barbara Happe mit einem Beitrag von Christoph Engels (II.A.3) (2012)
RDK X, 902–961
I. Allgemeines
A. Definition
Der F. ist ein abgegrenztes, in der Regel eingefriedetes Grundstück zur Bestattung von Toten in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft.
F. waren bis ins 19. Jh. in kirchlicher Obhut, seither sind sie zunehmend in kommunaler Trägerschaft. Der kath. F. gehört zu den „res sacrae“ (LThK3 4, Sp. 143–145; zum Akt der Weihe: [4] S. 649 und hier Sp. 913), prot. F. bleiben ungeweiht.
B. Wortgebrauch
F. bezeichnete ursprünglich den Vorhof einer Kirche oder eines Anwesens mit Immunitätsrecht (Dt. Rechtswb. III, Weimar 1935–1938, Sp. 930f.; [33] S. 611f.). Nur sehr vereinzelt taucht im 16. und 17. Jh. „Freithof“ oder „Freudhoff“ als Bezeichnung für einen Begräbnisort auf. Der Begriff F. wird im 19. Jh. zunächst für Begräbnisorte außerhalb von Siedlungen üblich (Barbara Happe, Art. „F.“, in: RGG4 III, S. 370).
C. Etymologie und alternative Bezeichnungen
F. ist von ahd. „frîthof“ („frîten“: hegen, schonen) abzuleiten; seit dem 9. Jh. ist die mhd. Form „vrîthof“ bezeugt. Im Nhd. wurde „vrîthof“ meist zu „Friedhof“ umgeformt; die monophthongierte Form hat sich gegen die Regel im Hochdeutschen durchgesetzt (Brockhaus-Wahrig, Dt. Wb., Bd. 2, Wiesb. 1981, S. 860; Kluge-Seebold, S. 316; [33] S. 610–613; Grimm, Neubearb., Bd. 9, Stg. 2006, Sp. 1074f.).
Parallel dazu wurden die lat. Bezeichnung „coemeterium“ sowie Ableitungen davon (u. a. engl. „cemetery“, franz. „cimetière“, ital. „cimitero“) verwendet.
Das Wort „coemeterium“ ist abzuleiten von griech. κοιμάω bzw. κοιμητήριου (Schlaf- oder Ruhestätte). „Coemeterium“ bzw. „cimiterium“ und F. wurden synonym gebraucht (Diefenbach, Nov. Gloss., S. 90; Vocabularius Ex quo, Bd. 2, S. 507f.; weiterer Beleg von 1337: „In cymiterio ecclesie Hamburgensis, quod dicitur vrithof“: Ludwig Dolberg, Das ma. Begräbniß, Der Katholik 67 [= N.F. 29], 1887, S. 276). Vom „atrium ecclesiae“, dem nach Abt Regino von Prüm gesamten unbebauten Areal um die Kirche, wurde ein Teil abgetrennt, der das „coemeterium“ bildete ([27] S. 84). Das Wort drückt zugleich die chr. Vorstellung aus, daß das Grab nur ein vorübergehender Aufenthaltsort der Toten sei ([24] S. 386; [33] S. 612).
Weitere, seit dem MA verwendete Bezeichnungen für F. sind: Kirchhof, Gottesacker, Totengarten und Totenhof (Joseph Listl u.a. [Hgg.], Hdb. des kath. Kirchenrechts, Rgbg. 1983, S. 653; [4] S. 647). „Kirchhof“ bezeichnet in der Regel solche F., die an Kirchen grenzen und innerhalb von Ortschaften liegen, während „Gottesacker“ F. außerhalb von Siedlungen meint.
II. Überlieferung
A. Ursprung des christlichen F.
1. Synkretistisch geprägte Bestattungsplätze
In den ersten nachchristlichen Jhh. ist von einer Gräbergemeinschaft von Heiden und Christen auszugehen. Die christlichen Gräber orientierten sich in Form und Lage an ihrem jeweiligen kulturellen Umfeld ([24] S. 383).
In Rom gab es seit dem fr. 3. Jh. chr. Nekropolen, die entweder von Stiftern zur Verfügung gestellt wurden, oder Grabareale, die dem Bisch. unterstanden und von einem Diakon verwaltet wurden; z. B. wurde der Diakon Callistus von Papst Zephyrinus (198–217) mit einer solchen Verwaltungsaufgabe betraut ([39] S. 322f.). In den N-Provinzen des Röm. Reichs sind bis zum 4. Jh. keine ausschließlich von Christen belegten Areale auf den Nekropolen nachweisbar. Allerdings sind erst seit dem 4. Jh. *Grabmäler anhand ihrer Grabinschriften eindeutig als chr. identifizierbar. Trotz der arch. nicht nachweisbaren Kultkontinuität von röm. und chr. Nekropolen haben die Christen die bestehenden röm. Gräberfelder wohl weiterbenutzt (Sebastian Ristow, Spätantike Kirchen unter dem Kölner Dom? Ergebnisse der Grabungen und die Frage nach der ersten Kölner Bischofskirche, in: [38] S. 93–122).
Im Röm. Reich lagen die Nekropolen gemäß dem Zwölftafelgesetz (450 v. Chr.) außerhalb der Siedlungen: „hominem mortuum in urbe ne sepelito neve urito (einen Toten darf man innerhalb der Stadt weder begraben noch in ein Brandgrab verbringen)"; zit. nach: Stefan Schrumpf, Bestattung und Bestattungswesen im Röm. Reich, Bonn 2006, S. 64f.). Diese Vorschrift wurde von Kaiser Hadrian auf alle Städte des Reichs ausgedehnt und auch von den chr. Kaisern Gratian, Valentinian und Theodosius bestätigt ([25] S. 10). Seit dem 3. Jh. begann man, Märtyrer als Patrone der Gemeinden an ihrem Todestag zu feiern und ihre Grabstätten zu verehren (ebd., S. 13). Nach anfänglichem Widerstand, u. a. von Augustinus, wurden im 5. Jh. aus den Stätten privater Andacht allmählich liturgisch genutzte Memorialbauten; zugleich nahmen Bestattungen in deren Nähe zu.
Die Acta Maximiliani enthalten den ersten schriftlichen Beleg einer Bestattung „ad sanctos“. Dieser Quelle zufolge hat die vornehme Pompeiana den Leichnam des jungen Märtyrers Maximilianus im Jahre 295 in Karthago neben dem Leib des Märtyrers Cyprian bestattet, wo sie auch selbst kurz darauf beigesetzt wurde ([39] S. 221f.).
Der arch. Nachweis ist aber nur für wenige Nekropolen gelungen, so bei der Begräbnisstätte der Matrone Asclepia in Salona, die den Leichnam des Märtyrers Anastasius, der in der diokletianischen Verfolgung um 304 den Tod erlitt, in ihrem Mausoleum beisetzen ließ. Es ist das früheste Zeugnis einer Einheit von Märtyrer- und Stifterbegräbnis ([25] S. 14; [39] S. 221 und 303–308). Die Märtyrergräber und Gräber verehrenswerter Personen, die zunächst auf den außerörtlichen Nekropolen lagen, wurden vielerorts zum Kern späterer Kirchenbauten mit „sepultura“. Wie in Xanten kann es sich jedoch auch allein um ein ideelles Märtyrergedenken gehandelt haben, nicht zwingend um ein konkretes Märtyrergrab ([34] S. 89). Die Fürsorge für die Bestattung oblag grundsätzlich den christlichen Gemeinden.
2. Bestattung „ad sanctos“
Archäologisch läßt sich die Bestattung „ad sanctos“ nur für wenige spätantike Nekropolen nachweisen.
In Trier wurde das urspr. heidnische Gräberfeld bei St. Maximin nördl. der Stadt mit den Gräbern der Bisch. Agricius und Maximinus aus dem 4. Jh. zu einem begehrten Bestattungsplatz. Auf dem Gräberfeld bei St. Matthias fanden sich an der Quiriniuskap. zahlreiche Gräber mit frühchr. Grabinschriften ([39] S. 422). In Xanten sprechen die Memorialbauten über einem Doppelgrab aus dem 4. Jh. dafür, daß sie den Kern des Gräberfeldes bildeten (ebd.; [34] S. 71–92). In Chur gilt die chr. Nutzung eines Grabbaus auf dem Gräberfeld bei St. Stephan, der seit dem 5. Jh. als bisch. Grablege fungierte, als gesichert ([39] S. 278–280). Als ein weiterer Beleg für die Bestattung „ad sanctos“ wird ein auf einem röm. Gräberfeld in Regensburg gefundener Grabstein mit der Inschrift: „SARMANN[I]NE QUIESCENTI IN PACE MARTIRIBVS SOCIATAE“ interpretiert (Helmut Bender, Die Christianisierung von Flachlandraetien nach den arch. Zeugnissen bis zur M. 5. Jh., in: Egon Boshof und Hartmut Wolff [Hgg.], Das Christentum im bairischen Raum, Köln-Weimar-Wien 1994 [Passauer Hist. Forschgn., 8], S. 72; zur Interpretation: Reiner Sörries, Gräberstraßen und Nekropolen nach röm. Vorbild ..., in: [45] S. 11–26, hier S. 23. Möglicherweise ist die Inschr. jedoch metaphorisch zu verstehen; dann gibt sie keine Auskunft über die Nähe zu einem Heiligengrab [so H. Bender nach Johannes G. Dechers]).
In anderen Städten ist eine Deutung von Bestattungen „ad sanctos“ unsicher: So läßt sich für das Nekropolenareal südl. von Köln bei St. Severin keine über die Nutzung als Grabbau hinausgehende Funktion als Begräbnisplatz nachweisen. „Auch die zeitgleiche und unmittelbare Belegung in der Nachbarschaft weist auf keinen kultischen Mittelpunkt hin“ ([39] S. 422, Bernd Päffgen, Die Ausgrabungen in St. Severin zu Köln, Mainz 1992, Bd. 1–3 [Kölner Forsch., 5]). Gleiches gilt für den Urbau von St. Gereon (Ute Verstegen, Spätantiker Grabbau oder Kirche? Neues zur Arch., Archit. und Gesch. von St. Gereon in Köln, in: [38] S. 123–148). In Bonn wurde das Münster über einer „cella memoriae“, E. 3. Jh., erbaut. – Für die arch. Funde unter dem Dom in Augsburg ist der Nachweis einer chr. Herkunft noch zu erbringen. Die ausgedehnten Gräberfelder bei St. Ulrich und St. Afra, 3.–8. Jh., deuten auf einen Zusammenhang mit dem Grab der Märtyrerin Afra hin ([39] S. 281; vgl. Ernst Dassmann, Die Anfänge des Christentums im Rheinl. Das Zeugnis der lit. Quellen, in: [38] S. 1–16).
3. Frühmittelalterliche Gräberfelder
Vom 5. bis 7. Jh. wurden im Raum zwischen Rhein, Donau und Loire großflächige „Reihengräberfelder“ angelegt (Hermann Ament, Reihengräber-F., in: RGA2 24, S. 362–365). Es handelte sich um F. mit mehreren hundert bis einigen tausend Grabstellen in der Nähe von Siedlungen (z. B. Ursula Koch, Das alamannisch-fränk. Gräberfeld bei Pleidelsheim, Stg. 2001 [Forschgn. und Ber. zur Vor- und Frühgesch. in Bad.-Württ., 60]). Die Reihung der Gräber ergab sich aus dem Brauch, sie in der Abfolge der Begräbnisse anzulegen. Die F. wurden so allmählich ausgedehnt.
Während man ausgehend von hist. Erklärungsmodellen des 19. Jh. in den Reihengräber-F. ein kulturelles Relikt der germ. Landnahme der Völkerwanderungszeit sah, halten neuere Autoren die Reihengräber-F. für den Ausdruck einer provinzialröm.-germ. Mischkultur (Joachim Werner, Zur Entstehung der Reihengräberzivilisation ..., Archaeologia Geographica 1, 1950, S. 23–32; Guy Halsall, The origins of the Reihengräberzivilisation . , in: John Drinkwater und Hugh Elton [Hgg.], Fifth-c. Gaul: a crisis of identity?, Cambr. 1992, S. 196–207; Hubert Fehr, Hans Zeiss, Joachim Werner und die arch. Forschgn. zur Merowingerzeit, in: Heiko Steuer [Hg.], Eine hervorragende nat. Wiss. dt. Prähistoriker zw. 1900 und 1995, Bln.-N.Y. 2001 [Erg.bde. zum RGA2, 29], S. 311–416). Vermeintlich detaillierte Zuweisungen zu einzelnen germ. Stämmen beruhen nicht auf arch. Kriterien (Frank Siegmund, Alamannen und Franken. Berlin-N.Y. 2000 [Erg.bde. zum RGA2, 23]). Ebenfalls überholt ist die Ansicht, daß es sich bei Reihengräber-F. um eine rein pagane Bestattungsform handelte. Grabbeigaben mit chr. Symbolgehalt und eindeutig chr. Kennzeichen, bes. Goldblattkreuze, belegen – bei paganen Beigaben im selben Grab – zumindest einen weit verbreiteten Synkretismus.
Die Gräber waren oberirdisch gekennzeichnet, meist durch Grabhügel, die aus der Existenz von Kreisgräben oder großem Aushub für Grabkammern zu erschließen sind. Im Rheinland blieben auch Grabsteine, z.T. mit Inschriften, erhalten (Ausst.kat. „Die Alamannen“, Stuttgart 1997, S. 418–432; Ausst.kat. „Die Franken ...“, Mannheim 1996, Bd. 2, S. 739–741).
Die Grabstätten zeichnen sich durch bisweilen zimmergroße Holzbohlenkammern sowie vielfältige Beigaben von Waffen, Schmuck, Trachtbestandteilen sowie Speisen und Speisezubehör aus (Frank Siegmund, Merowingerzeit am Niederrhein ..., Bonn 1998 [Rhein. Ausgrabungen, 34]).
Das Ende der Reihengräber-F. im 7. Jh. dürfte weniger in der Christianisierung selbst, als vielmehr in den immer weiter ausgeprägten Organisationsstrukturen der Kirche und deren Bestattungsmonopol begründet sein. Stiftungen und Kirchenbau ersetzten nun die bisher üblichen Grabbeigaben als Ausdruck von Sozialprestige vor dem Hintergrund gewandelter religiöser Vorstellungen (Horst Wolfgang Böhme, Adel und Kirche bei den Alamannen der Merowingerzeit, Germania 74, 1996, S. 477–507; Anke Burzler, Arch. Beitr. zum Nobilifizierungsprozeß in der jüngeren Merowingerzeit, Kallmünz 2000 [Materialhh. zur Bayer. Vorgesch., A 77]). Spätere Belegungen von Reihengräber-F. sind als traditionell bedingt zu interpretieren (Eva Stauch, Wenigumstadt. Ein Bestattungsplatz der Völkerwanderungszeit ..., Bonn 2004, Bd. 1–2 [Univ.forschg. zur prähist. Arch., 111]).
Neben diesem F.-Typus sind suburbane F. auf spätantik-röm. Anlagen (Renate Pirling, Die Gräberfelder von Krefeld-Gellep, in: Ausgrabungen in Dtld., Mainz 1975, S. 165–180) und unterschiedlich große Klein-F. nachgewiesen (z. B. Peter Paulsen, Alamannische Adelsgräber von Niederstotzingen, Stg. 1967).
B. Mittelalterliche F.
1. Wandel von der Nekropole zum Coemeterium
Trotz der immer noch spärlichen archäologischen Befunde läßt sich konstatieren, daß sich der Wandel von der außerörtlichen Nekropole zum Coemeterium im Übergang von der Spätantike zum MA in einem mehr hundertjährigen Prozeß mit großen regionalen Unterschieden vollzogen hat.
Für die Herausbildung des ma. Coemeterium und seine allmähliche Integration in die Siedlungsräume waren kirchenrechtliche Verordnungen und kaiserliche Verfügungen bindend (Wilfried Hartmann, Bestattungen und Bestattungsrituale nach dem kirchlichen und weltlichen Recht des frühen MA, in: Jörg Jarnut und Matthias Wemhoff [Hgg.], Erinnerungskultur im Bestattungsritual, Mchn. 2003 [MA-Stud., 3], S. 127–143).
Kaiser Karl d. Gr. erließ zw. 775 und 790 die Kapitularien „De partibus Saxoniae“, in dem ausdrücklich die Bestattung von Toten auf Kirchhöfen statt auf den heidnischen Begräbnisplätzen angeordnet ist: „Iubemus ut corpora christianorum Saxanorum ad cimiteria ecclesiae deferantur et non ad tumulus (!) paganorum“ (Alfred Boretius [Hg.], Capitularía Regum Francorum, Bd. 1, Hann. 1883 [MGH Leges, Sectio II], S. 69, Nr. 26, § 22; [22] S. 16). – 895 bestimmte die Synode von Tribur (Trebur b. Mainz), daß die Toten bei der Bischofskirche zu begraben seien, und, wenn dies nicht möglich sei, bei einem Kloster, weil dort für die Verstorbenen gebetet werde ([25] S. 37). – Abt Regino von Prüm forderte in seinem Visitationshandbuch, E. 9. Jh., daß die Landpriester den F. an der Kirche einzäunen sollten ([27] S. 81f.). Während er ein Grab innerhalb der Kirche nicht für statthaft hielt, seien im Atrium, in der Vorhalle oder in der Exedra Gräber zuzulassen ([25] S. 34). Vor dem Begräbnis sollten die Toten in die Kirchen gebracht werden und dort „in vigilis nocturnis“ bewacht werden, um so die fortbestehenden heidnischen Brauchformen bei den Leichenwachen unter kirchliche Kontrolle zu bringen ([27] S. 30–37). Eine neuerliche Begründung für das Begräbnis an der Kirche gibt das Decretum Gratiani, 1140 (Corp. iuris canonici II, causa 13, quaestio 2, can. 6–19, ed. Aemilius Friedberg, Lpz. 1879, Sp. 722–727): Es sei sinnvoll, die Toten bei der Kirche zu begraben, weil dort Meßopfer mit Gebeten und Almosen für sie dargebracht würden. Mit dem Begräbnis bei der „memoria martyrum“ stellte man den Toten unter den Schutz des jeweiligen Märtyrers und erhöhte dadurch die Gebetsintensität. Dieser Vorstellung lag der seit dem 5. Jh. auftretende dogmatische Terminus der „communio sanctorum“ zugrunde, nach dem die Glieder der Kirche durch den Erlösungsgedanken mit Christus in einer ewigen Lebensgemeinschaft stehen.
2. Der monastische F.
Neben der häufigen Bestattung von Konventualen in Kirche, Krypta, Kreuzgang, Kapitelsaal oder Mortuarium (vgl. [53] Sp. 345f.; [23]) ist auch die Erdbestattung auf Kloster-F. bezeugt.
Der früheste erh., vor 830 auf der Reichenau entstandene Idealplan eines mitteleurop. Benediktinerklosters, der „St. Galler Klosterplan“ (Abb.), weist ein ummauertes Rechteck im SO der Kirche als Baumgarten mit F. aus (Abb. 1). Die Grabstellen sind schematisch durch querliegende Rechtecke angegeben; im Zentrum ist ein Hochkreuz eingezeichnet (Wolfgang Sörrensen, Gärten und Pflanzen im Klosterplan, in: Johannes Duft [Hg.], Stud. zum St. Galler Klosterplan, St. Gallen 1962 [Mitt. zur Vaterländischen Gesch., 42], S. 241–262).
Vor Baubeginn von Zisterzienserkirchen wurde in der Regel zuerst der meist die Ostteile der Kirche umgreifende F. geweiht und damit zugleich der künftige Baugrund des Chors (Belege für 12. und 13. Jh. bei Matthias Untermann, Forma Ordinis. Die ma. Bauk. der Zisterzienser, Mchn.-Bln. 2001, S. 194). Bis 1202 war das Begräbnisrecht streng geregelt (wenn auch viele Ausnahmen überliefert sind): In der Klosterkirche durften nur hohe geistl. Würdenträger und Könige bestattet werden, im Kapitelsaal die Äbte, in Kreuzgang und Laien-F. die Wohltäter und im Kloster verstorbene Gäste. In den Kloster-F. der Mönche wurden hingegen wiederholt auch Laien aufgenommen (ebd., S. 75). Von der Kirche aus war der F. in der Regel durch die „Totenpforte“ im Qhs. zugänglich ([6] S. 124f.). In Zwettl, N.Ö., wurden 1318 vier Begräbnisplätze (neu) gew.: Der Mönchs-F. zwischen Chor der Kirche und Infirmarium, das im Norden gelegene „coemiterium pauperum, hospitum et familiarium“, ein dritter – wohl für die Konversen – zwischen Umfassungsmauer und Konversentrakt, der vierte Begräbnisplatz umfaßte Kapitelsaal und Kreuzgang (Paul Buberl, Die Kdm. des Zisterzienserklosters Zwettl, Wien 1940 [Ostmärkische K.topographie, 29], S. 256f.). Die Lage des urspr. Mönchs-F. ist gelegentlich noch durch archit. Relikte bezeugt: so im südöstlich an den Chor anschließenden, vom 13. Jh. bis 1679 belegten „Sandhof“ von Lilienfeld, N.Ö., durch Gruftarkaden im S und ein kleines, als „Seelfenster“ interpretiertes Maßwerkfenster am Chorumgang (Dehio-Hdb. Österr., N.Ö., Neubearb., T. 1, 2003, S. 1200, 1213). Auch erh. Beinhäuser bezeugen die Lage eines F., z. B. in Heiligenkreuz, 1244 (ebd., S. 742), und in Doberan, Meckl., um 1250, beide vor dem N-Qhs. der Klosterkirche err. (Wolfgang Erdmann, Zisterzienser-Abtei Doberan, Königstein im Taunus 1995, S. 12–14).
Kartäuser nutzten einen Teil der großen Kreuzganggärten („Galilaea maior“ oder „Claustrum maius“), die sich durch die spezifische Anlage ihrer Klöster ergaben, als F.; gelegentlich sind Hochkreuze auf neuzeitlichen Veduten erkennbar (Marijan Zadnikar, Die frühe Bauk. der Kartäuser, in: ders. und Adam Wienand [Hgg.], Die Kartäuser ..., Köln 1983, bes. S. 79). Beisp. im dt. Raum: Mainz, ab 1323–1328 (Fritz Arens, Bau und Ausst. der Mainzer Kartause, Mainz 1959 [Beitr. zur Gesch. der Stadt Mainz, 17], S. 13, Abb. 6; S. 23, Abb. 11); Buxheim, großer Kreuzgang ab 1402 err. ([6] S. 159, Abb. 67), in Franken Tückelhausen b. Ochsenfurt, gegr. 1351, Engelgarten (Würzburg), gegr. 1352 (1652 Neuweihe des F.), und Ilmbach, gegr. 1454 (ebd., S. 122; Michael Koller [Hg.], Kartäuser in Franken, Würzb. 1996 [Kirche, K. und Kultur in Franken, 5], S. 72, 101–108, 95–125).
Für die Anlage von F. an *Bettelordenskirchen liegen noch keine übergreifenden Untersuchungen vor; zu F. in Frauenklöstern, die innerhalb der äußeren Klausur oder nördlich der Kirche belegt sind, vgl. Carola Jäggi, Gräber und Memoria in den Klarissen- und Dominikanerinnenklöstern des 13. und 14. Jh., in: Heidemarie Specht und Ralph Andraschek-Holzer (Hgg.), Bettelorden in Mitteleuropa ..., St. Pölten 2007, S. 689–705, bes. S. 699f. Franziskaner scheinen die Stadtrandlage ihrer Klöster oft für Plätze genutzt zu haben, die F. aufnehmen konnten (RDK X, Sp. 505). Das Luzerner Franziskanerkloster besaß seit 1250 das päpstliche Privileg, Laien zu beerdigen; ab 1269 durfte ein F. eingerichtet werden, für den die beiden Kreuzgänge und Kreuzganghöfe verwendet wurden (Fritz Glauser, Das Barfüßerkloster Luzern von der Gründung bis 1600, in: Clemens Hegglin und F. Glauser, Kloster und Pfarrei zu Franziskanern in Luzern ..., Luzern 1989 [Luzerner Hist. Veröffn., 24], S. 71f.). Bei *Dominikanern wurden ebenfalls Flächen vor der Kirchenfassade und Kreuzganghöfe als F. verwendet, z. B. der „Chiostrino dei Morti“, 1337–1350, nördlich des N-Qhs. von S. Maria Novella, Florenz (Roberto Lunardi, Arte e storia in S. Maria Novella, Flor. 1983, S. 15, 84–95; [50] S. 337–339).
Die Adaption eines von Arkadengängen umgebenen Feldes für Laienbegräbnisse ist für den im 18. Jh. aufgehobenen „Cimetière des Innocents“ in Paris mit seinen „charniers“, E. 12. Jh., überliefert (Victor Hugo, Les Miserables, Brüssel 1862, Bd. 2, S. 551; s. Sp. 930). Vielleicht gibt die Miniatur der „Drei Lebenden und drei Toten“ in dem um 1475–1480 ill. sog. Wharncliffe-Stundenbuch (Abb. 3) diesen F. in spätma. Zustand wieder (Jacques Gagliardi, La conquête de la peinture, Paris 1993, S. 738f., Abb. 946). In dem 1278 errichteten Camposanto von Pisa, einer vierflügeligen Portikus, die einen rechteckigen Innenhof umschließt, ist eine entsprechende Anlage weitgehend erhalten (Abb. 2); sie sollte 1389 einen Nachfolgebau in Siena erhalten, der jedoch nicht zur Ausführung kam ([1]; Friederike Wille, Die Todesallegorie im Camposanto in Pisa ..., Mchn. 2002, S. 30–35; [50] S. 317–325). Auch Kreuzgang und Kreuzganghof des Passauer Doms, 14.–15. Jh., wurden von Klerikern und Laien als F. genutzt (Alois Brunner, Der Domkreuzgang und das Domstift in Passau, in: Der Passauer Dom des MA, hg. von Michael Hauck und Herbert W. Wurster, Passau 2009 [Veröffn. des Inst. für Kulturraumforschg. Ostbaierns und der Nachbarregionen der Univ. Passau, 60], S. 217–230, bes. S. 218: Plan des 18. Jh. mit Eintrag des „Freythoff“).
3. Kirchhof
Seit dem 12. und 13. Jh. waren kirchliche Benediktionen von F. die Regel ([15] S. 70; [27] S. 88). Durch die Weihe wurde der F. zum „locus sacer“, der die gleichen Schutzrechte genoß wie die Kirche.
Schon seit dem 9. Jh. ist die kirchliche Segnung des Grabes bei der Beerdigung Verstorbener bezeugt, seit dem 10. Jh. die Benediktion von F. durch den Bischof (Edmond Martène OSB, De antiquis ecclesiae ritibus, Antw. 21764, Bd. 2, S. 822), die fortan die Regel blieb. Man unterschied zwischen der feierlichen Form nach dem Pontifikale (zu der vom 13. Jh. bis 1961/1962 im wesentlichen unveränderten Form: Michel Andrieu, Le Pontifical Romain au MA, Bd. 3, Vat. 1940 [Studi e testi, 88], S. 504–510; Ludwig Eisenhofer, Grr. der Liturgik des röm. Ritus, Frbg. i. Br. 51950, S. 77–80 und 315) und der einfachen Segnung gemäß dem Rituale (z. B. Adolph Franz, Das Rituale von St. Florian aus dem 12. Jh., Frbg. i. Br. 1904, S. 94–97; ders., Das Rituale des Bisch. Heinrich I. von Breslau, Frbg. i. Br. 1912, S. 41–44).
In der kirchlichen Gesetzgebung gab es seit dem 13. Jh. die Vorschrift der kirchlichen Weihe für F., an der die Kath. Kirche bis heute festhält (s. Sp. 903). Im neuzeitlichen und gegenwärtigen Kirchenrecht des röm. Ritus wurde im einzelnen geregelt, daß dort, wo keine F. in kirchlicher Verwaltung bestehen (können), für die kirchl. Weihe weltlicher F. gesorgt werden muß (Cod. Iuris Canonici Pii X., 1917, can. 1205–1214; dazu Klaus Mörsdorf, Kirchenrecht, Bd. II, Mchn. usw. 111967, S. 344–348; Cod. Iuris Canonici ... Ioannis Pauli II., 1983, Can. 1240). Die Weihe des F. ist dem Bischof vorbehalten, der dies seit 1983 an einen Priester delegieren kann (ebd., Can. 1206).
Die Schändung oder Verletzung des F. galt als Störung der Totenruhe und wurde als schweres Vergehen unter Strafe gestellt, außerdem mußte die Segnung des F. erneuert werden (sog. „reconciliatio“). Vor allem in Kriegszeiten kam es immer wieder zu Verletzungen von F., die dies erforderlich machten. Aus dem Spät-MA sind zahlreiche Fälle bezeugt, in denen solche Rekonziliationen vorgenommen werden mußten (z. B. Consecratio et Reconciliatio Ecclesiarum ... peracta per Bertholdum Puerstinger Episcopum Chiemensem annis 1511–1524, in: Personalstand der Säkular- und Regular-Geistlichkeit des Erzb. Salzburg. Auf das Jahr 1854, Salzb. 1854, Beil.; Personalstand ... 1855, Salzb. 1855, Beil.). Durch kirchliche Vorschriften war geregelt, daß Selbstmörder und Ungetaufte nicht in kirchlichen F. („in geweihter Erde“) bestattet werden durften (dazu Cod. Iuris Canonici 1917, can. 1240, art. 1 und 2350, art. 2; vgl. auch [53] Sp. 336f.). Nach gegenwärtiger Rechtspraxis der Kath. Kirche kann Ungetauften ein kirchliches Begräbnis gewährt werden, ebenso „öffentlichen Sündern“, deren kirchliches Begräbnis kein Ärgernis für die Gläubigen darstellt. Im Zweifelsfall entscheidet der zuständige Bischof (Cod. Iuris Canonici 1983, can. 1184).
Ma. Kirchhöfe weisen meist irreguläre Grundrisse auf. Ihre Form ist nur von der zugehörigen Kirche und sonstiger Bebauung oder topographischen Gegebenheiten bestimmt.
Bei der Ummauerung von Städten antiken Ursprungs bezog man seit dem 10. Jh. einst außerhalb gelegene F. in die Befestigungen ein.
Ein frühes Beisp. ist Regensburg, wo bereits um 920 ein Mauerbering nachgewiesen ist, der alle Kirchen und Klöster mit den dazu gehörigen Begräbnisplätzen umschloß (Silvia Codreanu-Windauer und Eleonore Wintergerst, Regensburg. Eine ma. Großstadt an der Donau, in: Alfried Wieczorek und Hans-Martin Hinz [Hgg.], Europas Mitte um 1000, Bd. 1, Stg. 2000, S. 179–182). Auch Trier erhielt um 1000 den sog. Dombering, Köln 1106 und 1180 Mauerringe, die nun auch F. umschlossen.
In anderen Orten entstand durch die Verlagerung der Siedlungskerne und dem damit einhergehenden Bau von neuen Hauptkirchen eine topographische Diskontinuität.
So wurde in Ulm die einstige Pfarrei „ennots feld“ an der sich auch der F. befand, mit dem Bau des Münsters 1377 in die ummauerte Stadt verlegt (Martin Ungericht, Der Alte F. in Ulm, Ulm 1980 [Forschgn. zur Gesch. der Stadt Ulm, 3], S. 235f.). In Leonberg wurde der F. im 14. Jh. von einem abgegangenen Weiler ebenfalls an die neue Hauptkirche transferiert (Volker Trugenberger, „Unter das Vorzeichen und in der Kirche begraben“. ..., in: Anneliese Seeliger-Zeiss u. a. [Hgg.], „ein seliges end und fröhliche ufferstehung“. Die Leonberger Grabmäler des Bildhauers Jeremias Schwartz in ihrer sozial- und kg. Bedeutung, Leonberg 1998 [Beitr. zur Stadtgesch., 5], S. 15–58).
Anders waren die Verhältnisse in Reutlingen: Dort befand sich der F. an der Parochialkirche St. Peter und Paul, die trotz der Errichtung der Marienkirche als neuer Hauptkirche im 13. Jh. und der damit verbundenen Verlagerung der Kernsiedlung die Sepultura nicht teilte, so daß der F. bis weit in das 19. Jh. hinein außerhalb der Stadtgrenze lag (Barbara Happe, Der F. „Unter den Linden“ in Reutlingen ..., Reutlingen 1994, S. 9–11). Eine ähnliche Konstellation wird auch für Böblingen angenommen (Barbara Scholkmann, Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, in: Ausst.kat. „Stadtluft, Hirsebrei und Bettelmönch. Die Stadt um 1300“, Zürich-Stuttgart 1992, S. 183–199, bes. S. 189).
4. Grabanlagen und deren Ausstattung
Über das tatsächliche Erscheinungsbild des ma. Kirchhofs sind wir nur sehr unzureichend unterrichtet, da es an entsprechenden bildlichen und schriftlichen Quellen mangelt. So ist bislang nicht geklärt, ob und in welcher Weise die überhügelten Grabstellen gekennzeichnet waren. Die wiederholte Behauptung, die Gräber seien durchweg mit Grabkreuzen versehen worden (z. B. [8] S. 132f.), ist nicht durch Quellen belegbar. Jedoch sind einfache Kreuze, Holzpflöcke oder Totenbretter auf Abbildungen zu finden (Abb. 3; vgl. auch [53] Sp. 348f.).
Selten sind schriftliche Nachweise wie aus dem vorreformatorischen Biberach: „Das gemeine Vollkh hat Vasst britter ob Ihren gröbern mit aim Creuz ob denn gröbern gehabt.“ (Albert Schilling, Die religiösen und kirchlichen Zustände der ehem. Reichsstadt Biberach unmittelbar vor der Reformation, Freiburger Diöcesan-Archiv 19, 1887, S. 1–191, bes. S. 54).
In den ital. Stadtstaaten waren *Grabmäler bedeutender Familien oder Benefaktoren im öffentlichen Raum, d. h. an der Kirchenfassade („avelli“) oder auf F., hingegen schon seit dem 11. Jh. nicht selten aufwendig gestaltet, gelegentlich unter Verwendung antiker Spolien. Seit dem 13. Jh. wurde versucht, Aufwand und Prachtentfaltung bei Begräbnissen einzuschränken; jedoch waren die Grabmäler selbst hiervon nicht betroffen ([50] S. 313–318 und passim).
Neuere Ausgrabungen in Breunsdorf und Schwyz zeigen, daß den dortigen Gräbern anscheinend jegliche Individualität fehlte und es für eine dauerhafte Markierung der Grabstätten keine Anzeichen gibt (Hauke Kenzler, Der F. von Breunsdorf ..., in: Kirche und F. von Breunsdorf..., Dresden 2002, S. 152; Georges Descœudres u. a., Sterben in Schwyz. Beharrung und Wandlung im Totenbrauchtum einer ländlichen Siedlung vom Spät-MA bis in die Neuzeit, Basel 1995, S. 76). Allerdings läßt sich eine soziale Differenzierung der Grablagen archäologisch nachweisen: Die Gräber der Begüterten wurden in der Nähe des Altars oder entlang der Kirchenwand gruppiert; mit absteigendem Sozialstatus der Toten lagen diese weiter entfernt von Altar oder Kirche. Eine solche soziale Rangordnung der Grabstellen läßt sich auch an den Gebührenvermerken in den Rechnungsbüchern ablesen ([36] S. 368).
Hinsichtlich der Bepflanzung von ma. Gräbern und F. gibt es keine Befunde; die zahlreichen diesbezüglichen Angaben sind spekulativ (Johannes Schweizer, Kirchhof und F. ..., Linz 1956, S. 70 und 82–85).
Da kein mittelalterlicher F. im Originalzustand erhalten ist, stützen sich Aussagen zu seinem Erscheinungsbild auf wenige schriftliche Quellen, archäologische Befunde und einige idealtypische bildliche Darstellungen. Ein Holzschnitt aus dem Heidelberger Totentanz, der von Heinrich Knoblochtzer nicht nach 1488 verlegt wurde (Abb. 4), zeigt den F. als ummauertes Areal, dessen Eingangsbereich durch einen Gitterrost, den „Beinbrecher“, vor eindringenden Tieren gesichert ist.
Beinbrechern (lat. „crurifragium“, „crates ferrea“ oder „craticula“), die im volkstümlichen Sprachgebrauch auch „Laurentiusrost“, „Kirchrost“, „Pfarr- oder Kirchhofeisen“, „Hexen- oder Teufelsgitter“ hießen, haftete zudem eine magische Funktion an, da sie bocksbeinigen Gesellen den Zutritt zum F. verwehrten und gleichzeitig verhindern sollten, daß Wiedergänger diesen verließen ([21] S. 100–102). Seit wann diese Roste in Gebrauch kamen, ist nicht genau bekannt, die ältesten Belege stammen aus dem 15. Jh. (Robert Wildhaber, Beinbrecher an Kirche und F., Zs. für Volkskde. 53, 1956–1957, S. 118–126).
Die Umfriedung ist als Mauer, Graben, Hecke oder auch als Zaun zu denken und seit M. 13. Jh. mehrfach vorgeschrieben worden ([21] S. 97; [4] S. 649). Neben dem praktischen Nutzen hatte sie die Funktion, den profanen vom sakralen Raum zu scheiden. Die Ummauerung des F. konnte bei Kirchenburgen Teil von Wehranlagen sein.
Wehrkirchen und Kirchenburgen sind vom Hoch-MA bis zum 16. Jh. in ganz Europa anzutreffen ([42]; [20] S. 17). Sie wurden trotz wiederholter Verbote wie dem des 1. Laterankonzils (1123) oder des Würzburger Konzils (1287) als Rückzugsmöglichkeit für die schutzsuchende Bevölkerung errichtet. Die Kirchfestung in Ostheim ist die besterhaltene und größte Anlage von Mitteldtld. (Annette Faber, Kirchenburg St. Michael, Ostheim vor der Rhön, Rgbg. 122005 [Schnell, K.führer, 841]); fränkische Beisp. u. a. in Kraftshof bei Nürnberg (Hermann Rusam, Die Wehrkirche St. Georg zu Kraftshof im Knoblauchsland bei Nürnberg, Jb. des Hist. Ver. für Mittelfranken 92, 1984–1985, S. 35–42).
Seit dem Hoch-MA waren fast alle Kirchhöfe mit *Beinhäusern ausgestattet (Abb. 4; [52] Sp. 204; Stephan Zilkens, Karner-Kapellen in Dtld. ..., Köln 1983 [Veröffn. der Abt. Archit. am K.hist. Inst. der Univ. Köln, 22]; Reiner Sörries, Die Karner in Kärnten ..., Klagenfurt 1996 [Kasseler Stud. zur Sepulkralkultur, 8]).
Ungewöhnlich ist die Nutzung des Karners in Chammünster noch bis 1974 ([20] S. 37; zur Verbreitung und zum Abriß bzw. Umbau von Beinhäusern in Ufr.: ebd., S. 35–50).
Ein weiteres bauliches Element ist die *Totenleuchte. Totenleuchten, im deutschsprachigen Raum auch als „Armeseelenleuchten“ oder „Seelenleuchten“ bezeichnet, waren vom 12.–16. Jh. in ganz Europa verbreitet (Abb. 4; Franz Hula, Ma. Kultmale, Wien 1970). Sie kamen als freistehende Säulen oder Pfeiler mit einem offenen Lichthäuschen für Kienspan, Öllampe oder Kerze vor oder in Form von Nischen an Beinhäusern, Kirchen- und Kirchhofmauern.
Seit A. 15. Jh. sind *Öl- und *Kalvarienberge auf Kirchhöfen bezeugt. Sie sind entweder eigenständige, kapellenartige Gebäude oder nach außen offene Annexe an der Kirchenwand. Die reliefartigen oder vollplastischen Darstellungen verbildlichen die Todesangst Jesu und seine Überwindung des Todes ([20] S. 20–34, mit zahlreichen Belegen; [36] S. 195–197). Zur bildlichen Ausstattung der F. gehörten auch zentral positionierte Hochkreuze oder Kreuzigungsgruppen. Seit wann und in welchem Umfang sie aufgestellt wurden, ist mangels erhaltener Beispiele nicht mehr feststellbar (Reiner Sörries, Der ma. F. Das Monopol der Kirche im Bestattungswesen und der sog. Kirchhof, in: [45] S. 27–52, bes. S. 46). Als Zeichen der Erlösung konnten sie Reliquien im Sockel bergen ([22] S. 42; [51] S. 39f.).
Im späten MA wurden in Folge der Pestepidemien *Totentanzbilder auf Kirchhofmauern oder an Beinhäusern angebracht ([52] Sp. 213).
5. Profane Nutzung
Für die profane Nutzung der ma. F. gibt es vielfältige Zeugnisse. Lange bevor die Städte über öffentliche Gerichtsgebäude verfügten, wurde auf den Kirchhöfen Gericht gehalten.
1311 fand z. B. eine Gerichtssitzung auf dem F. von St. Nicolai in Chemnitz statt (Heiner Lück, Gerichte in der Stadt. Konkurrenz und Kongruenz von Gerichtsbarkeiten in Kursachsen während des 15. und 16. Jh., in: [5] S. 567–586, hier S. 576). Auf dem Lindenhof in Zürich tagte das Hochgericht ([22] S. 41; Kurt Ranke, Die Bedeutung des F. in älterer Zeit, Rotenburger Schrn. 27, 1967, S. 7–17, hier S. 10).
Seit dem 11. Jh. fanden auch Trauungen und andere Rechtshandlungen wie die Besiegelung von Urkunden, Ämterbesetzungen, Wahlen oder Grundstücksverkäufe auf F. statt ([8] S. 55–60; [27] S. 89–91; [22] S. 39f.; [42] S. 32f.).
Die Nutzung des F. als Markt- und Festplatz, als Bleich-, Weide- und Werkplatz, auf dem Wirtschaftsgebäude jeglicher Art wie Scheunen, Ställe, Backhäuser und Verkaufsbuden standen, ist vom MA bis ins 19. Jh. bezeugt, obwohl diese Bräuche vielfach beklagt und verboten wurden (z. B. [15] S. 83–87; [27] S. 93–101; [50] S. 310).
Bettlern, die keine Unterkunft besaßen, wurde auf etlichen F. eine Heimstatt in Form von Behelfshütten gewährt (Ernst Schubert, Erscheinungsformen der Armut in der spätma. dt. Stadt, in: [5] S. 659–698, bes. S. 682); auch Armenspeisung und Almosenverteilung fanden dort statt ([21] S. 89–96).
Auf bewehrten Kirchhöfen wurden verschiedentlich Speicher für Vorräte errichtet, z. B. mit ausdrücklicher Billigung Bisch. Alberts II. (1346–1372) von Würzburg ([42] S. 21). Auch Hausrat und Vieh konnte dort in Kriegszeiten geborgen werden ([27] S. 93). Eine hessische Besonderheit sind die sog. Kemenaten, Turmhäuser des Adels für temporäre Nutzung ([42] S. 36–42).
C. Neuzeitliche F.
1. Architekturtheorie und Ideal-F.
Italienische Architekten des 15. und 16. Jh. widmeten sich im Rückblick auf die Antike gelegentlich F.-Anlagen und Grabmälern. Als eigenständige Bauaufgabe scheint der F. – im Gegensatz zum Garten – jedoch noch keine große Rolle gespielt zu haben.
Leon Battista Alberti referierte in seinem 1452 voll. Traktat das röm. „Zwölf-Tafel-Gesetz“, nach dem man Tote nicht innerhalb der Stadt begraben dürfe. Ein geeigneter Ort für F. sei ein „gänzlich unfruchtbarer Acker“; dieser solle eingefriedet werden. Als weiteres Anlagemodell nannte Alberti die röm. Gräberstraßen (De re aedificatoria, lib. VIII, ed. princ. 1485: Max Theuer [Hg.], Zehn Bücher über die Bauk., Wien-Lpz. 1912, S. 412, 418).
Vincenzo Scamozzi entwarf im letzten V. 16. Jh. Klosteranlagen mit F., die in von Portiken oder Kolonnaden umgebenen Innenhöfen in der Nähe der Kirche lagen, z. B. vor 1581 das Theatinerkloster in Padua und 1586 das Kloster S. Michele in Este; es sind Grundrisse erhalten, die jedoch erst 1713 in beschrifteten Holzschnitten publiziert wurden (Ausst.kat. „V. Scamozzi 1548–1616“, Vicenza 2003, S. 221–231 und S. 263–265).
Im dt. Raum erfolgten seit A. 16. Jh. im Sinne der „guten policey“ weitreichende Eingriffe der um Wohlordnung des Gemeinwesens bemühten neuzeitlichen Obrigkeit in die ma. Stadtanlagen (Eva-Maria Seng, Stadt – Idee und Planung. Neue Ansätze im Städtebau des 16. und 17. Jh., Mchn.-Bln. 2003, S. 55–60). Für Position und Anlage von F. wirkten Idealstadtentwürfe von Albrecht Dürer (1527), Daniel Specklin (1589) sowie Joseph Furttenbach d. Ä. und d. J. (1628 und 1653) vorbildlich.
A. Dürer empfahl die Anlage von F. auf einer Anhöhe östlich der Stadtmauern, damit der häufige W-Wind mögliche Ausdünstungen von der Stadt fernhalte, äußerte sich jedoch nicht zur F.-Anlage selbst (Etliche underricht zu befestigung der stett, schloss und flecken, Nbg. 1527, Ndr. Dietikon-Zh. 1971, S. 96). D. Specklin schlug sowohl innerstädt. Kirchhöfe östlich der Kirchen vor, die in Kriegszeiten sicher seien, als auch „GottsAcker“ außerhalb der Stadtmauern für Friedenszeiten (Architectura von Vestungen ..., Strbg. 1589, Bl. 58r). Erst J. Furttenbach d. Ä. publizierte einen Grundriß für F. (s. Sp. 926). Ausführlich ging dessen Sohn, J. Furttenbach d. J., auf Lage und Grundriß von F. ein: Er wies auf die Gefahr der Leichenschändung durch Feinde hin und die mögliche Umnutzung von Grabsteinen als Schanzenmaterial; F. sollten nicht in Sichtweite der Stadt errichtet werden, um die Bevölkerung in einem solchen Fall nicht zu demoralisieren. Auch die Verbreitung von Seuchen durch F.-„Dünste“ sei durch die Entfernung von „1000 Schritt“ und die Wahl eines trockenen, aber die Verwesung fördernden Grundes zu verhindern. Sicherer sei aber die Anlage von F. innerhalb der Stadtmauern, wenn die Größe des Mauerrings – wie z. B. in Mailand – von den Wohnhäusern ausreichend entfernte F. ermögliche. Im Grundrißtyp des F. schloß sich Furttenbach, wohl zusammen mit seinem Vater, an dessen Lösung von 1628 an, erweiterte sie jedoch um Überlegungen zur sonstigen baulichen Ausstattung des F. mit Totengräberwohnung und Beinhaus ([13] S. 13–24).
2. F. im 16. Jh.
Die Verbindung von Kirche und Grab erwies sich seit A. 16. Jh. als nachteilig. Trotz der hohen Sterblichkeitsrate durch Pestwellen und andere Seuchenzüge wuchs die Bevölkerung in dieser Epoche kontinuierlich an. Dies führte zu Platzmangel und zu hygienischen Problemen auf den Kirchhöfen.
Mediziner, die im Rahmen der territorialstaatl. Gesundheitspflege die hygienischen Aspekte der Bestattung untersuchten, empfahlen wie z. B. Johann Widmann im Jahre 1519, „Kirchhöfe wo die Toten begraben liegen und ein solcher gestank herrscht“ zu meiden. Der Frankfurter Stadtarzt Joachim Struppius riet 1573, die Begräbnisplätze zur Reinhaltung von Wasser und Luft außerhalb der Städte anzulegen (B. Happe, Gottesäcker gegen Mitnacht und freyer Durchzug der Winde. Hygiene auf dem F. des 18. und 19. Jh., Jb. des Inst. für Gesch. der Medizin der Robert Bosch Stiftung 7, 1990, S. 205–231, bes. S. 207).
a. Evangelische Anlagen
Auch Martin Luther ließ sich bei seinen Überlegungen zur Standortfrage von F. von hygienischen Gesichtspunkten leiten.
In seinem berühmten Traktat „Ob man vor dem Sterben fliehen möge“ aus dem Jahre 1527 (Luther, WA, Bd. 23, Weimar 1901, S. 323–386), den er anläßlich einer Anfrage von Pastor Johann Hess und dem ev. Klerus in Breslau wegen der dort grassierenden Pest verfaßt hatte, empfahl Luther, F. außerhalb der Ortschaften anzulegen, überließ die Entscheidung über deren Position allerdings Medizinern: „Auffs erst las ich das die Doctores der erztney urteilen und alle die des bas erfaren sind, obs ferlich sey, daß man mitten ynn stedten kirchhofe hat. Denn ich weis und verstehe mich nichts drauff, ob aus den grebern dunst odder dampf gehe, der die lufft verrücke.“ (ebd., S. 374f.).
Grundlage der gesundheitspolitischen Neuorientierung Luthers in bezug auf F. war seine Abkehr von der Auffassung des F. als „locus sacer“ und zugleich die Ablehnung der institutionalisierten Fürbitte für die Toten in der Meßliturgie (s. Sp. 910). Daher konnte Luther sogar eine Grabstätte außerhalb des F. „ynn der Elbe odder ymm walde“ und selbst die Leichenverbrennung erwägen: „Denn sie (Juden und Heiden) trugen sie nicht alleine hinaus, sondern verbrannten die leychen alle zu pulver, auff das die lufft ja auffs reinest bliebe“ (ebd., S. 375 und 377).
Die ev. Kirchenordnungen verfügten seit A. 16. Jh. die Anlage von F. außerhalb der Städte (Beisp.: [16] S. 83–188). Diese Gottesäcker unterschieden sich in ihrer Größe sowie in ihrer baulichen Struktur und Ausstattung beträchtlich (ebd., S. 188–207; [20] S. 75–80, Fritz Schnellbögl, F.verlegungen im 16. Jh., Jb. für fränk. L.forsch. 34–35, 1974–1975, S. 109–120).
Gelegentlich kam es statt neuer Anlagen zur Umnutzung von Kreuzganghöfen aufgehobener Klöster als profane F.
Schweizer Beisp. bei [23] S. 51f.; zum F. von St. Anna in Augsburg: Wolfgang Jahn, Der Kreuzgang von St. Anna ..., in: Ausst.kat. „... wider Laster und Sünde ...“, hg. von Josef Kirmeier u. a., Augsburg 1997 [Veröffn. zur Bayer. Gesch. und Kultur, 33], S. 222–231, bes. Kat.nr. 146: Grundriß von 1657).
b. Katholische Anlagen
Die Einrichtung von F. außerhalb der Städte wurde aber auch von kath. Geistlichen und Landesherren veranlaßt.
Hzg. Georg von Sachsen erließ im Jahre 1536 eine neue Begräbnisordnung, nach der die städt. Kirchhöfe in Leipzig zu schließen und die Toten auf dem St. Johannis-F. vor dem Grimmaischen Tor zu beerdigen seien. Der bei der Leprosensiedlung am 1278 gegründeten Johannisspital gelegene F. wurde bei dieser Gelegenheit erweitert und erhielt 88 Schwibbögen an der Umfassungsmauer (Paul Benndorf, Der alte Leipziger Johannis-F. und die Rats- oder Hospitalgruft, Lpz. 1907, S. 13–26).
Für die neuen F. außerhalb der Städte wurden oftmals nur kleine Flächen hergerichtet, auf denen die ärmere Bevölkerung oder Fremde kostenlose Gräber erhielten. Über das Erscheinungsbild und den Pflegezustand dieser Armen-F., die z. B. in Bamberg, Düsseldorf, Heidelberg, Lübeck oder Wiesbaden nachgewiesen sind, ist nichts bekannt. Mancherorts wurden ma. Pestanger im 16. Jh. zu allgemein genutzten F. erweitert. Gut erhalten sind der St. Johannis- und der St. Rochus-F. in Nürnberg; sie wurden 1518 zu bedeutenden Anlagen ausgebaut. Die beiden F. sind durch in Reihen angeordnete, vielfach sarkophagähnliche Grabmäler aus Sandstein und bronzene Inschriftentafeln von Nürnberger Erzgießern gekennzeichnet (Abb. 5).
Der 1234 in einer kaiserl. Urkunde erstmals genannte St. Johannis-F. geht vermutlich auf einen vom Dt. Orden errichteten „Siechkobel“ zurück. Papst Gregor IX. genehmigte 1238 an dieser Stelle einen F. mit Kap., den Vorgängerbau der heutigen Johanniskirche. 1395 wurde etwa 100 m östl. davon ein Pest-F. mit der Kap. St. Stephan errichtet. Im 15. Jh. wurden diese Felder zu einem Begräbnisareal zusammengeschlossen und umfriedet. Während der Pestepidemie 1517–1518 faßte der Rat der Stadt auf Geheiß Kaiser Maximilians I. den Beschluß, die städt. Kirchhöfe bei St. Sebald und an der Lorenzkirche zu sperren. Der einstige Siechen-F. wurde abermals erweitert und zum allg. Begräbnisplatz der Sebalder Stadtseite bestimmt. – Der St. Rochus-F. wurde 1518 angelegt und wie der neue Teil des St. Johannis-F. am Ostertag 1519 geweiht (Curiosa. Handwerker-Epitaphien. Patriziergräber auf dem St. Johanniskirchhof zu Nürnberg, Nbg. 1991, S. 3; St. Rochuskirchhof zu Nürnberg. Epitaphien, Nbg. 1989). Die Rochuskap. wurde 1520–1521 von der Patrizierfamilie Imhoff errichtet und blieb im Besitz dieser Familie.
3. Camposanto-Typus
Der Camposanto-Typus ist ein all- oder mehrseitig von Arkaden oder miteinander verbundenen Gruftbauten umschlossenes Begräbnisfeld, das in der Regel keine Kapelle oder Kirche als kultisches Zentrum besitzt. In den kreuzgangartigen Umgängen befanden sich die Grablegen reicher Bürger, Ratsherren, Vögte oder Senatoren, die diese als Ersatz für ihre Grabstellen in den Kirchen erhielten ([16] S. 209).
Dieser Typus, der bes. in prot. Regionen verbreitet ist, kann trotz der Homonymie mit dem ma. Camposanto in Pisa nicht aus diesem abgeleitet werden; die Bez. „Camposanto“ wurde erst im 19. Jh. im deutschen Sprachgebrauch etabliert ([17] S. 76).
Die Architektur dieser F. macht die veränderte Wertigkeit der Grablage deutlich. Nach der Trennung des Grabes von der Kirche war das Grab in den peripheren Arkadenbauten Ausdruck sozialer Distinktion. Während bisher und in der kath. Konfession meist auch weiterhin ein Grab in der Nähe zur Kirche die höchste Wertschätzung genoß, haben auf F. des Camposanto-Typus die Gräber in den umlaufenden Gruftbauten das höchste Sozialprestige. Deren Binnenstruktur reflektiert unmittelbar den Sozialstatus der Verstorbenen.
Dies wird auch bei dem F.entwurf von Joseph Furttenbach d. Ä. von 1628 deutlich (Abb. 9). Der Entw. zeigt einen F. mit quadratischem Grundriß, der in vier Felder unterteilt ist und von „160 bedeckten Begräbnussen“ umschlossen ist, denen Arkadengänge vorgelagert sind. Die Gruftanlagen sollten verschließbar sein und boten Witterungsschutz für skulptierte oder gemalte Epitaphien. Im Zentrum der Anlage befindet sich eine Kap., „darinnen können große Herren ihre Begräbnussen haben“. Die vier Höfe sind den „gemeinen Personen“ vorbehalten ([12] S. 76f., Taf. 40). Diese soziale Rangordnung der Grablagen sollte bis in das späte 19. Jh. die Binnenstruktur der F. bestimmen.
Im Anschluß an den Entw. seines Vaters empfahl J. Furttenbach d. J. für eine „mittelgroße Stadt“ einen rechteckigen F. von 200 x 300 Schuh, der vier Tore in den Himmelsrichtungen durch ein gepflastertes Wegekreuz verband und ebenfalls eine Kap. im Zentrum haben sollte. Die Grüfte entlang der Umfassungsmauern sind durch einen inneren Kranz von Grabstellen mit Rückwand sowie offene Grabfelder erweitert ([13] Taf. N).
F. des Camposanto-Typus wurden vornehmlich im heutigen Thüringen, in Sachsen und Sachsen-Anhalt, in Schlesien und Franken, d. h. in prot. Regionen, angelegt, jedoch sind auch katholische F. dieses Typus in Österreich und der Schweiz erhalten (B. Happe, Jenseitsvorstellungen und Sepulkralarchit. des 16. und 17. Jh. – Camposanto F., Jena 1996, in: Ingeborg Stein [Hg.], Diesseits- und Jenseitsvorstellungen im 17. Jh. [Forsch.- und Gedenkstätte ... Heinrich-Schütz-Haus, Bad Köstritz, Monographien, 4], S. 75–92; [17], S. 76–82).
Der „Stadtgottesacker“ in Halle a. d. S., ein ehem. Seuchen-F., diente seit seiner Erweiterung 1529 zunächst dem Begräbnis der „gemeinen Bürger“. Nach Abschluß der Reformation in Halle (1541) wurde er von dem Ratsbaumeister Nicolaus Hofmann (1515–1592) in mehr als 30 Jahren zu einem großzügigen Camposanto ausgebaut (Abb. 6). 94 miteinander verbundene Familiengrüfte umschließen das unregelmäßige Viereck, dessen Eingang von einem Glockenturm überragt wird. In den mit Segmentbogen-Arkaden zum F. geöffneten Grufträumen, die mit schmiedeeisernen Gittern verschlossen sind, befanden sich die Erbbegräbnisse wohlhabender Bürger. Archivolten, Zwickelfüllungen und Pfeiler sind mit Laubwerk, *Grotesken und *Kandelabern in Flachrelief ausgesetzt, die an Ornamentstiche von Heinrich Aldegrever erinnern (Johann Gottfried Oleario, Coemeterium Saxo Hallense. Das ist Des wohlerbauten Gottes-Ackers Der Löblichen Stadt Hall in Sachsen, Witt. 1674; Carl Gottlieb Dähne, Neue Beschr. des Halleschen Gottesackers nebst gesch. Bemerkungen über die Gräber und Begräbnisbräuche der Christen, Halle 1830). Trotz schwerer Kriegsschäden ist der F. in seiner Grundstruktur erhalten; 1991–2000 wurde er umfassend restauriert bzw. rekonstruiert. – Im thür. Buttstädt wurde der F. 1592–1603 mit einer zweiflügeligen toskanischen Loggia ausgestattet. Im Scheitel der Loggienflügel steht ein Glockenturm; der Predigtstuhl ist nicht erh. Die Rest. wurde 2002 abgeschlossen (B. Happe, Der Camposanto in Buttstädt ..., Heimat Thüringen 3, 1996, S. 35–38; Der Alte F. von Buttstädt..., Erfurt 2003 [Arbeitsh. des Thür. LA. für Dpfl., 15]). S. auch Eisleben (1533), Weiden, Opf. (1534), Leipzig (1536), Kitzingen, Ufr. (1542), Weida (1564) und Merseburg (1581). Diese Anlagen sind allerdings nur noch in Resten erhalten.
Gut erhalten ist hingegen der Sebastians-F. in Salzburg (Abb. 8), eine etwa quadratische Anlage mit umlaufender Loggia und Mausoleum des Erzb. Wolf Dietrich von Raitenau, vor 1596–1603 von Andrea Bertoletti und Elia Castello errichtet (Conrad Dorn, Der F. zum hl. Sebastian in Salzburg, Salzb. 1969; Franz Wagner, St. Sebastian in Salzburg, Salzb. 2005 [Chr. K.stätten Österr., 439], S. 16–23). Dieser F. wirkt in seiner Anlage wie das Vorbild für J. Furttenbachs d. Ä. Ideal-F. (s. Sp. 926). – Der F. an der Hofkirche St. Leodegar, Luzern, wird von einer 1633 bis um 1641 err. fünfeckigen Portikus mit Kreuzgratgewölben auf toskan. Säulen umschlossen. Die Arkadengräber wurden u. a. Ratsherren vorbehalten, während die Reihengräber im Innern dem Rest der Bevölkerung zur Verfügung standen ([16] S. 209f.; [23] S. 50 und S. 52, Abb. 7; Lothar Emanuel Kaiser, St. Leodegar im Hof Luzern, Lindenberg 2003, S. 49–53).
Einzelne Elemente des Camposanto – Arkaden, aneinandergebaute Gruftkapellen – waren in allen dt. Regionen verbreitet.
So erhielt der F. von Marktbreit, Ufr., 1566 an der Ostseite eine Arkadenhalle mit Holztonne (Abb. 7), die im 16. und 17. Jh. Grabmäler von Amtsträgern und bedeutenden Familien aufnahm ([43]). Der im Jahre 1571 in Dresden vor dem Pirnaischen Tor angelegte Johannis-F. war laut einer Beschreibung aus dem Jahre 1807 „rings herum mit 165 Schwibbögen umschlossen“ ([46] S. 119). In Coburg wurde 1605 auf dem 1494 angelegten Salvator-F. eine zweiflügelige Arkadenanlage für Familienbegräbnisse errichtet ([16] S. 191f.). In Franken waren zwölf prot. F. mit hölzernen Arkadengängen und Predigtkanzeln ausgestattet (Hans Bauer, F.arkaden und F. kanzeln..., Schöne Heimat 71, 1982, H. 2, S. 336–341). Der seit frühchr. Zeit belegte F. des Benediktinerstifts St. Peter in Salzburg erhielt 1627 Loggien mit toskanischen Rundbogenarkaden (Hans Tietze, Die Dkm. des Benediktinerstiftes St. Peter in Salzburg, Wien 1913 [Kdm. Österr., 12], S. 166f., Abb. 250f.).
4. F. in Pietismus und Aufklärung
Im 17. und 18. Jh. wurden weiterhin F. außerhalb der Ortschaften angelegt, allerdings weniger häufig als im 16. Jh. Es waren meist einfache Fremden- oder Garnisons-F., die bestehende Begräbnisplätze ergänzten (Beisp.: B. Happe, Ordnung und Hygiene. F. in der Aufklärung und die Kommunalisierung des F.wesens, in: [45] S. 83–110; [20] S. 75–87).
Einen eigenen Typus für pietistische Anlagen entwickelte Graf Nikolaus von Zinzendorf 1730 mit dem Gottesacker der „Herrnhuter Brüdergemeine“ (Abb. 10).
Diese Gemeinschaft war nach Chören organisiert, was auch für alle ihrer Filialen verbindlich war. Auf dem „Herrnhuter Gottesacker“ waren die Gräber nach den Chören der Männer und Frauen, Jungen und Mädchen in gleichmäßigen Reihen mit einheitlichen Grabtafeln angelegt ([37]).
Im 3. Dr. 18. Jh. ist durch Bevölkerungswachstum, ein verändertes hygienisches Verhalten und verstärkte Geruchssensibilität sowie die Ausdehnung der Städte unter Schleifung der Mauern eine rasante Zunahme von neuen F. zu verzeichnen. Im Zuge der Aufklärung und medizinisch-hygienischer Reformbestrebungen ergingen zwischen 1770 und 1808 in allen dt. Staaten (z. B. Preuß. Landrecht, 1794), etwa gleichzeitig auch in Österr. und Frankr., Verordnungen zum Verbot der Bestattung in Kirchen, zur Schließung der Kirchhöfe und zur Anlage von F. außerhalb der Städte – unabhängig von der Konfession der Landesherren (Rainer Polley, Das Verhältnis der josephinischen Bestattungsreformen zu den franz. unter dem Ancién Régime und Napoleon, in: [3] S. 109–119).
Für die linksrhein. Territorien wurde 1804 das napoleonische „Décret impérial sur les sépultures“ maßgeblich, das umfassende Bestimmungen zum F.- und Bestattungswesen enthielt. In Frankr. hatten die Reformbestrebungen bereits einige Jz. vor der Franz. Revolution eingesetzt, nachdem 1737 eine ärztliche Kommission in Paris die hygienischen Mißstände auf den Kirchhöfen, insbesondere dem „Cimétière des Innocents“, angeprangert hatte; dieser wurde nach anhaltenden Beschwerden von Anwohnern und fortgesetzten Debatten im Stadtparlament 1780 geschlossen. Kg. Ludwig XVI. hatte 1776 eine für ganz Frankr. gültige „Déclaration concernant les inhumations“ erlassen, die ein Verbot der Kirchenbestattung enthielt und die Anlegung von F. außerhalb der Städte anordnete.
In den Ländern der habsburgischen Monarchie waren die von Joseph II. erlassenen Reformen maßgebend für die Anlage von F. außerhalb der Städte und ihre Überführung in weltliche Trägerschaften. Mit dem Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 verfügte der Kaiser eine Gleichstellung der Konfessionen, derzufolge keine konfessionell gebundenen F. mehr angelegt werden durften. Im Hofdekret vom 7. Februar 1782 wurde die Bestattung in Kirchen untersagt, wovon lediglich die Mitglieder des Kaiserhauses und die Wiener Erzbisch. ausgenommen waren. Das Hofdekret vom 9. Oktober 1783 ordnete die Verlegung der F. in die Umgebung Wiens an (Wolfgang Biedermann, F.kultur in Wien im 19. Jh. Das Bestattungswesen vom Josefinismus bis zur Gründerzeit, Diss. phil. [masch.] Univ. Wien 1978, S. 32).
5. F.-Anlagen im 19. Jh.
a. Bestandteile und rechtliche Vorgaben
F.-Architektur zählte im dt. Raum E. 18. und im fr. 19. Jh. nicht zu den als bedeutend angesehenen Bauaufgaben.
In Frankreich hatte die Académie Royale d’Architecture seit ca. 1765 über einen Zeitraum von mehreren Jz. hingegen Architektenwettbewerbe für F. ausgeschrieben. Aus ihnen gingen zahlreiche ambitionierte Entw. hervor, die allerdings nicht verwirklicht wurden (Richard A. Etlin, The archit. of death, Cambr.-Ld. 1984). Offenbar von Gestaltungsprinzipien der franz. Revolutionsarchit. war der niederl. Architekt Jan David Zocher d. J. beeinflußt, der 1830 den kreisrunden F. von Soestbergen bei Utrecht anlegte (Erik de Jong, „Waar de dood de wijsheid des levens leert“. Zochers begraafplaats Soestbergen als aardse paradijstuin, in: Ausst.kat. „Dood en begraven. Sterven en rouwen 1700–1900“, Utrecht 1980, S. 41, 124–134).
Es gab jedoch mehr oder weniger schlicht gestaltete Zweckbauten wie Torhäuser mit oder ohne Kapelle, Leichenhallen und Totengräber- oder Wärterhäuschen.
Die Leichenhallen dienten zur Aufbahrung der Toten, insbesondere bei Epidemien, und zur Verhinderung der Beerdigung von Scheintoten, weshalb sie mit sog. Wiederbelebungsräumen, Klingelapparaten und anderen Weckvorrichtungen sowie Bädern ausgestattet waren.
Die ersten Leichenhallen wurden 1792 in Weimar, 1798 in Kassel, 1799 in Dresden, 1803 in Mainz und 1810 in Breslau errichtet; 1819 wurden sie in Preußen zur Pflicht gemacht (Hans-Kurt Boehlke, Über das Aufkommen der Leichenhäuser, in: ders. [Hg.], Wie die Alten den Tod gebildet. Wandlungen der Sepulkralkultur 1750–1850, Kassel 1979 [Kasseler Stud. zur Sepulkralkultur, 1], S. 135–146; Friederike Schepper-Lambers, Beerdigungen und F. in Münster im 19. Jh., Münster i. W. 1992, S. 61). Eine genaue Beschr. einer Klingelvorrichtung im Frankfurter Haupt-F. gab 1828 Johann Adam Beil: [2] S. 4; dazu [9] S. 22–28.
Vorzugsweise in Hamburg und Schleswig-Holstein wurden zw. 1790 und 1840 die Eingänge mit Torhäusern oder -kapellen bebaut, in denen sich Aufbahrungsräume sowie Wohn- und Diensträume für den Totengräber befanden. Dort konnten die Aussegnungsfeiern abgehalten werden (Claus Rauterberg, Torkapellen und Torhäuser auf F. des fr. 19. Jh. in Hamburg und SchleswigHolstein. DenkMal! Zs. für Dpfl. in Schleswig-Holstein 12, 2005, S. 87–95; Johannes Spallek, Alexis de Chateauneuf. Der Architekt des F.torhauses in Bad Oldesloe, F. und Dkm. 52, 2003, H. 3, S. 7–18).
Die F. wurden nun unter staatlicher Trägerschaft geführt und der Aufsicht von Medizinal- und Sanitätskollegien bzw. den örtlichen „Physikaten“ (Gesundheitsbeamten) unterstellt. Die Religionsgemeinschaften blieben zwar weiterhin berechtigt, konfessionelle F. anzulegen, diese unterlagen aber in sanitärer Hinsicht der staatlichen Aufsicht. Anlage und Gestaltung mußten strengen hygienischen Maßstäben und medizinischen Erkenntnissen genügen. Sanitätspolizeiliche Bestimmungen regelten Standort und Grundriß, die Bodenbeschaffenheit, die Einführung von Einzel- und Reihengräbern sowie die Bepflanzung.
Für den Standort wurde auf eine ausreichende Entfernung des F. von den Stadt- und den Wohngebieten Wert gelegt, wobei sich die Entfernung nach der Größe der Stadt richtete. Bezüglich der Lage empfahlen die Mediziner, die F. auf einem leicht erhabenen Terrain im Norden oder Nordosten der Ortschaften anzulegen, da die gefürchteten Verwesungsdünste durch die meist vorherrschenden Süd- und Westwinde weggeleitet würden. Diese Auffassung erhielt gesetzgeberische Verbindlichkeit, so daß neue F. entsprechend positioniert wurden ([16] S. 216; [10] S. 38). Die Bodenbeschaffenheit wurde in dieser Zeit erstmals auf ihre Verwesungsbedingungen geprüft; die Ruhezeiten, die seitdem für ein Einzelgrab bis zu 30 Jahren dauern, wurden den örtlichen Verhältnissen angepaßt.
Die Einführung von Reihengräbern war ebenfalls eine hygienisch motivierte, von Medizinern veranlaßte Maßnahme. Sie besagt, daß die Leichen in der zeitlichen Abfolge des Sterbedatums in fortlaufenden Reihen in Einzelgräbern bestattet werden. Reihengräber können nach Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist nicht verlängert werden. Im Zuge solcher Anlagen wurden oftmals getrennte Abteilungen für Kinder und Erwachsene eingerichtet. Das Reihengrab, das in allen Begräbnisordnungen vorgeschrieben wurde und bis heute der vorherrschende Grabtyp ist, war seinerzeit ein probates Mittel, auch nach Jahren die Identität der Bestatteten festzustellen, Ruhefristen zu kontrollieren und vor allem Ordnung und Symmetrie in der Anlage des Gräberfeldes herzustellen ([16] S. 67–87, S. 149–157).
Die Bepflanzung diente nach Meinung der Mediziner vorzugsweise der Luftreinigung; sie sollte den vermeintlichen Verwesungsgeruch absorbieren, ohne die Luftzirkulation über den Gräbern zu behindern. In zeitgenössischen Darst. ist die spärliche Bepflanzung der F. erkennbar, die sich auf die Hauptwege und den Randbereich beschränkt. Zur Bepflanzung der Gräber waren in den meisten F.ordnungen nur Gräser, Blumen, Kräuter und gelegentlich niedrige Sträucher zugelassen.
b. Die geometrische Vier-Felder-Anlage
Die Vier-Felder-Anlage ist die Grundstruktur des F. im 19. Jh. (Abb. 16). Aus Gründen der Zweckmäßigkeit, der Raumökonomie, der Hygiene und der neuen Ordnungsbestrebungen wurden neu angelegte F. meist mit rasterförmigen Wegenetzen, einem großen Wegekreuz und einem umlaufenden Weg entlang der Umfassungsmauern erschlossen. Auf dem Schnittpunkt der sich im Zentrum kreuzenden Wege wurden verschiedentlich Hochkreuze, Monopteroi für die Trauerfeiern, ein Mausoleum oder Blumenbeete plaziert.
Die Grabflächen entlang der Umfassungsmauern wurden in der Regel aufwendigen Familien-Grabmälern vorbehalten, während sich im Innern Reihengrabfelder befanden. Damit gab es auch hier sozial unterschiedene F.-Bereiche.
Während die Errichtung von Grabdenkmälern auf Familiengräbern keinen Beschränkungen unterlag, war das Anbringen von dauerhaften Grab- und Erinnerungszeichen auf den Reihengräbern in den F.- und Begräbnisordnungen entweder verboten oder auf einheitliche, schlichte Grabzeichen wie z. B. Holz- oder Eisenkreuze, Nummernpfähle aus Holz oder Eisen, kleine Liegetafeln o. ä. beschränkt, die nach Ablauf der Ruhefristen entfernt wurden. Die um 1800 weit verbreitete Vorstellung von einem grabsteinlosen Reihengrabfeld wurde von den F.trägern mit der Gleichheit im Tode begründet. Entscheidend war jedoch das Argument der Dauerhaftigkeit von steinernen Grabzeichen im Konflikt mit der Notwendigkeit zur Wiederbelegung nach Ablauf der Ruhefristen ([16] S. 149 passim).
Vorbildlich für die Vier-Felder-Anlagen des 19. Jh. wurde der „Neue Begräbnißplatz“ in Dessau, den Hzg. Leopold Friedrich Franz zu Anhalt-Dessau von Friedrich Wilhelm von Erdmannsdorff 1787 vor den Toren von Dessau anlegen ließ (Abb. 11).
Der F. ist in seiner bis ins Detail durchkomponierten Gesamtanlage einzigartig: Bei Zeitgenossen erregte er Aufsehen wegen der hier erstmals umgesetzten Vorstellungen der Aufklärung vom Tod. Philosophen, Literaten und Gelehrte wie Hölderlin, Schelling, Novalis, Wekherlin oder Gleim lobten diese Anlage (Erhard Hirsch, Der Erdmannsdorff-F. in Dessau im Spiegel der zeitgenössischen Lit., Dessauer Kalender 1966, S. 41–44; B. Happe, „Tod ist nicht Tod – ist nur Veredelung sterblicher Natur“. F. in der Aufklärung, in: Norbert Fischer und Markwart Herzog [Hgg.], Nekropolis ..., Stg. 2005 [Irseer Dialoge, 10], S. 35–57). Der 2,34 ha große, quadratische Begräbnisplatz war durch ein Wegekreuz, das von weißblühenden Akazien gesäumt war, in vier Felder unterteilt. Auf den Rasenquartieren durften auf Geheiß des Fürsten keine Grabsteine, Kreuze oder Erinnerungszeichen gesetzt werden, statt dessen waren die Gräber mit Rosenstöcken und anderen Blumen bepflanzt. Da der Tod jeden sozialen Rang aufhebe, durfte das Grab des einzelnen nicht betont werden (vgl. Johann Wolfgang von Goethe, Wahlverwandtschaften, Tüb. 1809, T. 1, Kap. 2; T. 2, Kap. 1); alle Gräber wurden von einer einheitlichen Rasenfläche bedeckt. Programmatische Inschriften auf dem Eingangsportal (Abb. 12) erläutern das zeitgenössische Verständnis des Todes: (auf der Außenseite) „Tod ist nicht Tod – ist nur Veredelung sterblicher Natur“, (auf der Innenseite) „Kein drohendes Grabmal und kein Tod wird mehr sein auf der neuen Erde Gefilden“. In den Nischen des Portals, das einem antiken Triumphbogen nachempfunden und von einer Pers. der Hoffnung bekrönt ist, stehen Hypnos (Schlaf) und Thanatos (Tod), beide mit gesenkter Fackel. Hinter dem Torbau liegen die Totengräberwohnung und ein Raum zur Aufbahrung (Norbert Michels [Hg.], Anhalt in alten Ansichten ..., Halle 2006, S. 283–285, Nr. 176).
Die geometrische Vier-Felder-Anlage mit ihrer hierarchischen Raumorganisation herrschte bis um die Jahrhundertmitte vor.
Ein 1563 als Pest-F. südlich der Stadt München angelegter Begräbnisplatz, der heute sog. „Alte Südliche F.“, wurde nach Auflassung der F. innerhalb der Mauern 1788 zum Gesamt-F. der Stadt; Friedrich von Gärtner erweiterte ihn 1844–1845 um eine Vier-Felder-Anlage im Camposanto-Typ (Abb. 17), in der u. a. bekannte Wissenschaftler, Künstler und Politiker beigesetzt wurden (Max Joseph Hufnagel, Berühmte Tote im Südlichen F. zu München, Würzb. 41983; Claudia Denk, Der „Campo Santo“ Ludwigs I. in München ..., in: [7] S. 46–59).
c. Landschafts-F.
In der 1. H. 19. Jh. wurden, zunächst in Frankreich, England und den USA, Gestaltungsprinzipien des Landschaftsgartens (vgl. Garten) auf F. angewandt (James Stevens Curl, Art. „Cemetery“, in: Dict. of Art 6, Ld. 1996, S. 166).
Bereits im J. 1800 hatte Friedrich Ludwig von Sckell als Mitglied der Demolitionskommission in Mannheim einen Entw. unterbreitet, der den alten Vier-Felder-Typ mit landschaftlicher Gestaltung verband (Abb. 13; [16] S. 131–135).
Ein realisierter Vorläufer der dt. Landschafts-F. war der 1826–1828 in Frankfurt am Main angelegte Haupt-F. (Abb. 15a). Er stellt eine Mischform aus dem Camposanto und dem Landschaftsgarten dar. Der im Norden der Stadt liegende Begräbnisplatz bildete ein in W-O-Richtung orientiertes Rechteck mit einem monumentalen klassizistischen Eingangsportal nach Entw. des Frankfurter Architekten Friedrich Rumpf. In den beidseitig sich anschließenden Bauten lagen das Leichenhaus und die Totengräberwohnung. Die ganze Ostseite nahm eine 176 lange Grufthalle ein, deren Arkaden Raum für 57 Grüfte bot. Das mit Rasen bedeckte Begräbnisfeld war von einem kurvigen, mit Birken, Pappeln, Trauerweiden und niedrigem Gebüsch bepflanzten Rundweg entlang der Umfassungsmauern umschlossen. Die mit weißen Holzkreuzen versehenen Reihengräber lagen im Innern, kleinere Wahlgräber in der Nähe des Eingangs, Mauer- und Epitaphiengräber im gestalteten Randbereich und die Grüfte unter den Arkaden. Um 1840 wurde der landschaftlich gestaltete „Allgemeine Begräbnisplatz“ durch ein Wegekreuz zum Typus einer Vier-Felder-Anlage umgestaltet (Abb. 15b; [9] bes. S. 19). Er erinnerte nun an die Idealpläne von Richard Jacob August Voit und E. Lipsius (Abb. 14; R. J. A. Voit, Ueber die Anlegung und Umwandlung der Gottesäcker in heitere Ruhegärten der Abgeschiedenen, Augsb. 1825).
Erst in der 2. Hälfte 19. Jh. setzte sich der Typus jedoch flächendeckend im deutschsprachigen Raum durch, als F. den nun entstehenden kommunalen Gartenverwaltungen und damit ausgebildeten Gartenarchitekten unterstellt wurden. Zudem hatte der 1887 gegründete „Verein deutscher Gartenkünstler“ die Gestaltung von F. zu einer seiner Aufgaben gemacht. Die Planer verstanden den parkartigen Großstadt-F. u. a. als öffentliche Grünanlage oder späteren Park. Die hygienischen Aspekte der F.- und Bestattungskultur waren wissenschaftlich geklärt, so daß die ästhetische Seite der Gestaltung nun freier gehandhabt werden konnte. Vor allem aber wurde die Sepulkralarchitektur kurz vor 1900 zu einer großen kommunalen Bauaufgabe in Deutschland.
Die im 3. Dr. 19. Jh. angelegten, großflächigen Zentral-F. boten die Voraussetzung für weitläufige, landschaftliche Gestaltungen, bei denen amerikanische F. als Vorbilder dienten ([14] S. 52f.). Für einen Zeitraum von rund 30 Jahren galt der landschaftliche F. bei maßgeblichen Planern als bevorzugte Lösung, die viele Varianten zuließ (Beisp.: [35]; [14] S. 49–59). Eine umfassende Bestandsaufnahme und Auswertung dieser F.anlagen steht noch aus.
In Basel ersetzten ab 1868 bzw. 1872 zwei neue F., der „Gottesacker auf dem Kannenfeld“ und der „Gottesacker auf dem Wolf“, die sechs älteren innerstädtischen F.; der 1932 geschlossene Kannenfeld-F. ist als 8,5 ha umfassendes parkartiges Gelände erhalten (Anne Nagel, Der Wolfgottesacker in Basel, Bern 1993).
In Deutschland wurde 1869 erstmals in Kiel ein neuer F. nach dem Vorbild einer Parklandschaft angelegt. Der mit der Planung des Süd-F. beauftragte Landschaftsgärtner Wilhelm Benque, der an der Gestaltung des Central Parks in New York mitgewirkt hatte, gestaltete eine künstliche Begräbnislandschaft, indem er das flache Gelände mit Tälern und künstlichen Hügeln modulierte, einen Teich anlegte und das Terrain mit geschwungenen Wegen erschloß, an denen die unterschiedlichen Grabarten lagen (Johannes Rieper, 100 Jahre Kieler Süd-F., Mitt. der Ges. für Kieler Stadtgesch. 1969, S. 49–76). 1875 wurden in den dörflichen Ansiedlungen Riensberg und Walle bei Bremen zwei F. mit landschaftlichen Gestaltungselementen nach Entw. von Carl Jancke angelegt ([30] S. 125). In Hamburg entstand 1877 nach einer aufwendigen Planungsphase der Ohlsdorfer F., der in seiner Gesamtanlage „parkartig und landschaftlich gehalten“ war. Anfänglich nur 90 ha groß, ist er heute mit über 400 ha einer der größten F. der Welt. Wilhelm Cordes, der spätere F.direktor, erarbeitete 1881 einen Generalplan mit dem Anspruch, Kunst und Natur zu vereinigen (Abb. 19). Cordes empfand sich als Landschaftsbildner und Erzieher, der eine malerische Vereinigung von Archit., Skulptur und Landschaftsgärtnerei zu einem sepulkralen Gesamtkunstwerk anstrebte. Unter Ausnutzung der natürlichen Gegebenheiten und der Berücksichtigung des Umstands, daß 70% der Gräber die kostenlosen „Allgemeinen Gräber“ waren, entwarf er einen sog. „gemischten Typus“, in dem sich regelmäßig angelegte Reihengrabfelder, die hinter dichten Pflanzungen verborgen waren, mit landschaftlichen Partien abwechselten ([29] S. 26). Der F. Ohlsdorf wurde auf der Weltausstellung 1900 in Paris prämiiert und diente als Vorbild für weitere F.neugründungen im landschaftlichen Stil wie z. B. Berlin-Lichtenberg, Zentral-F. Friedrichsfelde, 1880 ([35] S. 62–64; [19] S. 92–100; weitere Beisp.: [30] S. 132–136).
d. Monumentale F.
Im 19. Jh. wurden in ganz Europa, jedoch bes. in Italien, kommunale F. angelegt, deren Hauptgebäude und Grabmäler durch Monumentalität und Achsenbezüge auf eine Denkmalwirkung abzielten.
Beisp.: Brescia, Cimitero Vantiniano, 1808–1815 (Vasco Frati u. a., Brescia, Rom-Bari 1989, S. 156–161); Genua, Cimitero di Staglieno, 1840–1872 (Giovanni Grasso und Graziella Pellicci, Cimitero di Staglieno, Genua 1976 [Guide di Genova, 30]); Mailand, Cimitero monumentale, 1863–1877 (Giovanna Ginex und Ornella Selvafolta, Il cimitero monumentale di Milano, Mail. 1996); Wien, Zentral-F., 1871–1911 (Hans Havelka, Zentral-F., Wien 1983).
Innerhalb Deutschlands entstanden solche F.- Anlagen in mehreren Großstädten; als älteste gilt der Neue Annen-F. in Dresden-Löbtau, voll. 1875 (Abb. 18; [46] S. 103–107). Ab 1890 plante Hans Grässel F. dieses Typus in München. Nach der Entscheidung gegen einen einzigen Zentral-F. entwarf er mit dem Ost-, Nord- und West-F. drei monumentale, archit. Bezirks-F. ([31] S. 5–14; Peter Pinnau, Die Majestät des Todes. Zu den Münchner F.anlagen H. Gräs s els, in: Ausst.kat. „Die letzte Reise. Sterben, Tod und Trauersitten in Obb.“, München 1984, S. 195–202; [26]; Edelgard Voglmaier, H. Grässel ..., Mchn. 1994 [Miscellanea Bavarica Monacensia, 148], S. 41–95).
Alle drei F. besitzen große, zentrale Kuppelbauten mit Rotunden für die Trauerfeiern, die weitgehend symmetrisch von Aufbahrungshallen und Verwaltungsräumen flankiert werden (Abb. 21). Rechtwinklig anschließende Portiken bilden entweder beidseitig (Ost-F.) oder nur an der dem Gräberfeld zugewandten Seite einen oder mehrere „Ehrenhöfe“, die mit Brunnen und Bänken ausgestattet sind. Der axial anschließende F.bereich wurde für Grabmäler besonders verdienstvoller oder wohlhabender Bürger reserviert und symmetrisch gestaltet. Der Stil der reichen Gebäudeausstattung mit Mosaik, Inkrustation und Wandgem. an Innen- und Außenbau changiert zwischen griech., frühchr. und byz. Elementen.
6. F.-Anlagen im 20. Jh.
a. Wald-F.
Kurz nach 1900 änderten sich im Zuge der Lebensreformbewegung die freiraumgestalterischen Grundsätze. Der bestehenden Grabmalkultur und dem Landschafts-F. wurden u. a. Mangel an „Echtheit und Wahrhaftigkeit“ nachgesagt. Mit ähnlichen Schlagworten, „Natürlichkeit“, „Einfachheit“ und „Harmonie“, versuchte H. Grässel – wie zuvor W. Cordes (s. Sp. 941) – nun eine harmonische Verbindung von Natur und Kunst zu schaffen. Er verwirklichte sie 1907 in Form des ersten europäischen Wald-F. in München (H. Grässel, Über F.anlagen und Grabdenkmale, Mchn. 1910 [Dürer-Bund. 60. Flugschrift zur Ausdruckskultur]).
Der Münchner Wald-F. (Abb. 22) entstand in einem jungen Forst und wurde in Einzel-F. mit unterschiedlichen Grabarten gegliedert. Detaillierte Gestaltungsvorschriften gaben für jede „Sektion“ Grabtypus, Materialart, Kernmaße, Bearbeitung und Schrifttypen vor ([26] S. 172). Es waren keine Grabumfriedungen zugelassen, und bei der Bepflanzung durften keine Zierformen verwendet werden. Diesen ordnenden und reglementierenden Zugriff auf die Vielfalt und Heterogenität der damaligen Grabmalgestaltung zugunsten eines harmonischen künstlerischen Gesamtausdrucks kommentierte Grässel mit dem berühmt gewordenen Motto: „Schon Ordnung ist Schönheit“ (ebd., S. 173). Mit den umfassenden Restriktionen bezüglich der Grabmalgestaltung wurde der Münchner Wald-F., der sich zur touristischen Sehenswürdigkeit entwickelte, ein wichtiges Vorbild im dt.sprachigen Raum. Der Senne-F. in Bielefeld (1912) und der Heide-F. in Dresden (1936), auf dem unter dem Einfluß des F.reformers Paul Wolf die Einheitlichkeit der Grabanlagen durchgesetzt wurde ([46] S. 145–149), sind zwei der Nachfolgebeispiele.
Die Erschwernisse bei der Anlage und Pflege von Gräbern in Wald-F. machte deren Unterhalt jedoch unwirtschaftlich, so daß man diese nur noch selten anlegte.
b. F. im „gemischten Typus“
Um die Jahrhundertwende entstanden auch F. im sog. „gemischten Typus“ ([10] S. 136–191), bei denen sich geometrische und landschaftliche Partien abwechseln. Charakteristisch für diesen Anlagetypus ist eine monumentale, historistische Bebauung im Eingangsbereich, bestehend aus einem zentralem Kuppelbau und angegliederten Flügelbauten für Leichenhallen, die zumeist als Arkadenbauten konzipiert sind, Kapellen sowie Wirtschafts- und Verwaltungsbereiche, von denen aus sich große geometrisch erschlossene Areale erstrecken, die dann allmählich in landschaftliche Partien übergehen.
Beispielhaft ist der Nord-F. in Düsseldorf („hinter dem Tannenwäldchen“), 1883–1884, entw. von Gartenarchitekt Eduard Hoppe (Abb. 20). Das Wegesystem im Bereich der neugot. Hochbauten zeichnet deren kreuzförmigen Grundriß nach, während die restlichen Partien des hügeligen Geländes landschaftlich angelegt sind ([51] S. 203–216, bes. S. 204, Abb. 128). Bei dem 1904 angelegten Südwest-F. in Düsseldorf umgeben landschaftliche Partien eine geometrische, kreuzförmige Hauptachse (ebd., S. 216–221; [35] S. 78). Der Nord- und Süd-F. in Köln (1896 und 1901) von Gartenbaudirektor Adolf Kowallek zeigen ebenfalls landschaftliche Gestaltungen um einen geometrischen Kernbereich ([14] S. 54–58; [35] S. 68–74).
Auf dem West-F. in Magdeburg (1899) von Otto Peters und Hermann Jansen führt von einer Portalanlage mit Verwaltungs- und Wohngebäuden ein Hauptweg in diagonaler Richtung zur Kap. und den Leichenhallen. Ein sanft geschwungener Weg mit landschaftlichen Partien umschließt das regelmäßig angeordnete Gräberfeld ([10] S. 134–138). Der Süd-F. in Leipzig von 1886 ist mit anfänglich 42 ha die größte Anlage dieses Typus (ebd., S. 141–143; [35] S. 86–91; Katrin Löffler u. a., Der Leipziger Süd-F., Lpz. 2000; [32] S. 9–12). Der Entw. des Architekten Hugo Licht und des Stadtgärtners Otto Wittenberg vereinigt regelmäßige Flächen im Innenbereich mit landschaftlichen Bereichen in den Randzonen.
c. Architektonische F
Unter dem Einfluß von Reformarchitekten wie Peter Behrens, Leberecht Migge, Hermann Muthesius, Max Laeuger oder Paul Schultze-Naumburg kam es um 1900 zu einem allmählichen Stilwandel vom landschaftlichen zum formalen oder architektonischen Garten, der sich auf die Gestaltung von F.anlagen auswirkte (B. Happe, Die Reform der F.- und Grabmalkultur zu Beginn des 20. Jh. ..., in: [7] S. 24–34; Günter Mader, Gartenk. des 20. Jh. Garten- und Landschaftsarchit. in Dtld., Stg. 1999; [28] S. 69–83).
In der Zs. „Gartenkunst“ wurden 1906 anläßlich einiger Wettbewerbe neue Entw. für F. ausgiebig und kontrovers diskutiert. Der landschaftliche F., z. B. die Anlage in Hamburg-Ohlsdorf (s. Sp. 940f.), galt als überholt und wurde wegen ihres „Vertuschungssystems“ als „Gartenstadt des Todes“ kritisiert (Reinhold Hoemann, Gedanken über F.gestaltung im allg. und mit Bezug auf den Hamelner Wettbewerb, Gartenk. 9, 1907, H. 2, S. 27–30). Während es beim parkartigen F. darum ging, den F.charakter zu verbergen, sollte nun der F. in seiner „Wesenhaftigkeit“ deutlich werden. Wichtig war vor allem die Gartenbauausst. in Mannheim 1907, auf der u. a. ein architektonischer F.entwurf des Dresdner Garteningenieurs P. J. Großmann prämiiert wurde ([14] S. 69; [28] S. 75–78). Mit Schlagworten wie Sachlichkeit, Nützlichkeit und Sparsamkeit, Einfachheit und Zweckmäßigkeit, Harmonie und Ruhe, selbst „Wahrhaftigkeit“, wurden nun regelmäßige Grundrißformen und klare Wegenetze bei der Anlage neuer F. bevorzugt. Auch bei Erweiterungen älterer F. folgte man den neuen Gestaltungsprinzipien, so z. B. in Hamburg-Ohlsdorf: Hier fügte Otto Linne 1920 eine Komposition aus regelmäßigen Grabfeldern an die Parkanlage von Cordes an (Abb. 23). Auf dem Leipziger Süd-F. zeigt sich der ästhetische Wandel bei dessen Erweiterung zw. 1914 und 1920, als dort eine streng geometrische Anlage an einen landschaftlichen Teil angefügt wurde ([32] S. 25–28).
Der regelmäßig konzipierte Reform-F. wurde als Gesamtorganismus aufgefaßt, dem sich alle Einzelbestandteile harmonisch einzufügen hatten (Stephan Hirzel, Grab und F. der Gegenwart, Mchn. 1927, S. 192).
Zu den bedeutenderen Wettbewerben vor dem Ersten Weltkrieg gehörte derjenige für den F. Bremen-Osterholz im Jahre 1909, bei dem die Entwürfe des Gartenarchitekten und Reformers Paul Freye und des Architekten Franz Seeck für eine regelmäßig-architektonische Anlage vom Preisgericht als richtungsweisend für die zeitgenössische dt. F.gestaltung gewürdigt wurden ([40] S. 171; [47] S. 102). Die in kleine Einzel-F. unterteilte Anlage wird von einer breiten Allee durchzogen und durch Kanäle, Teiche und Hecken strukturiert wird. Die Gartenarchitekten, die eine regelmäßig-symmetrische Grundrißform bevorzugten, wollten wie z. B. Reinhold Hoemann, P. J. Großmann, Julius Trip und Erwin Barth den F. als Begräbnisort und nicht als Park gestalten ([28] S. 119; [14] S. 69f.). Dabei ging es, wie die Entw. von R. Hoemann für Hameln (1906) und von E. Barth für den Vorwerker F. in Lübeck zeigen, nicht um die strikte Vermeidung einer geschwungenen Wegeführung, sondern um den symmetrischen Aufbau der Grundstruktur (vgl. z. B. Ernst Ludwig Kirchner, Entw. einer F.anlage, Dipl.arbeit an der T. H. Dresden 1905, hg. von Meike Hoffmann, Dresden 1999, S. 35). Einen axial-symmetrischen Grundriß bevorzugte man auch in den Wettbewerben für Rostock-Dammerow 1912, für Erfurt und Stuttgart-Cannstatt 1913 sowie für Köln 1914 ([14] S. 70). Der Stadt-F. Hannover-Seelhorst, der 1920 nach Plänen von Hermann Kube und Paul Wolf nach einem streng formalen und symmetrischen Grundraster angelegt wurde, gilt als exemplarisch für die zeittypische F.gestaltung ([40] S. 175f).
In den 1930er Jahren und während des Zweiten Weltkriegs wurden kaum neue kommunale F. angelegt, jedoch entstanden nach den Kriegen große Anlagen für die Gefallenen (s. Sp. 950f.).
d. Urnenfeld und Krematorium
A. 20. Jh. wurden erstmals große Urnenfelder konzipiert. Die Durchsetzung der Feuerbestattung mit Hilfe von Feuerbestattungsvereinen und eigenen Fachzeitschriften (z. B. „Phoenix“ und „Flamme“) ging nur allmählich vonstatten. Das erste Krematorium in Deutschland war 1878 in Gotha eingeweiht worden.
Die sechs zw. 1878 und 1900 gebauten Krematorien, die laut Wettbewerbsvorgaben einen „versöhnenden und feierlichen Charakter“ haben sollten, kennzeichnet der zeittypische Stilpluralismus. Sie wurden konfessionell oder überkonfessionell konzipiert ([49] S. 39–45, S. 66f.). Zudem mußte dieser Anspruch mit der modernen Technik in Einklang gebracht werden, wozu sich die Formenvielfalt des Historismus gut eignete; z. B. wurden die Schornsteine der Verbrennungsöfen als Campanile, Minarett oder Obelisk umgestaltet und damit in ihrer Funktion unkenntlich gemacht ([11] S. 106f.). Peter Behrens errichtete 1908 das Krematorium in Hagen im Anlehnung an toskanische Kirchenbauten der Frührenss. (ebd., S. 121 und 206). – Auch die Krematorien aus der Zeit bis 1918 zeichnen sich durch eine monumentale, zumeist an repräsentativen Sakralbauten orientierte Architektur aus, bei der sich die Architekten aller Stilvarianten und religiöser Symbole sowie der Darst. von Sternbildern oder des Tierkreises bedienten ([49] S. 87–103). Selbst bei den nach dem ersten Weltkrieg errichteten Krematorien orientierte man sich noch an Sakralbauten. Beisp.: Hannover 1922–1924, Berlin-Wilmersdorf 1920–1922 oder Danzig 1928 ([11] S. 122; [41] S. 50; [19] S. 39).
Für Urnenhaine wurden 1913 „Richtlinien für die Gestaltung der Urnenstätten“ erlassen, um der Stätte der Gemeinschaft eine „harmonisch-künstlerische Form“ zu geben ([46] S. 136). Nach Plänen von Fritz Schumacher wurde 1909–1911 in Dresden-Tolkewitz ein bedeutender Krematoriumsbau mit angegliedertem Urnenhain errichtet. Der Bau ist ein typisches Beisp. konservativer Reformarchitektur; schon 1924 zählte er zu den touristischen Sehenswürdigkeiten und wurde in entsprechenden Reiseführern empfohlen. Der Rundbau „beherrscht die Mittelachse eines großen Urnen-F.“ (Abb. 24; [41] S. 58; [46] S. 130–143). Mit der offenen Urnenhalle, dem angrenzenden Urnenhof und dem in ein Kiefernwäldchen eingebetteten Urnenhain schuf Schumacher eine vielbeachtete Anlage, die sich den Zielen der F.reformbewegung verpflichtet fühlte. Der im „Reichsausschuß für F. und Denkmal“ aktive Dresdner Stadtbaurat Paul Wolf erweiterte die Anlage 1924 und 1928–1929 im Sinne der Reformarchitektur.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden nur noch vereinzelt Krematorien gebaut, z. B. von Otto Bartning und Otto Dörzbach in Bremen und Max Bächer in Leinfelden (Hans-Kurt Boehlke, F.-bauten ..., Mchn. 1974, S. 112, 118f.).
Im Jahr 1999 wurde das Krematorium in Berlin-Treptow von Axel Schultes und Charlotte Frank als Stahl-Sichtbetonbau mit der angeblich modernsten Technik in ganz Europa gebaut (Norbert Fischer, Wege der Krematoriumsarchit. ..., Kunst und Kirche 1, 2005, S. 7–9; Wolfgang Jean Stock, Krematorium in Berlin-Treptow von Axel Schultes und Charlotte Frank . , Werk, Bauen + Wohnen 87, 2000, H. 10, S. 50–54). Axel Schultes wollte mit diesem Bau einen „räumlichen Archetypus“ schaffen. Das Bauwerk ist ein fugenloser, zehn Meter tief in die Erde versenkter Betonquader (Grundfläche 50 m x 70 m). Eine Kondolenzhalle für 1000 Trauergäste ist durch 29 unregelmäßig im Raum verteilte Rundstützen untergliedert. Die über den Stützen durchbrochene Dachplatte ist mit ihnen durch jeweils einen Kragarm verbunden, so daß die Decke auf Lichtkapitellen zu ruhen scheint.
Angesichts steigender Feuerbestattungsraten auch bei Katholiken und der drohenden Umnutzung von Kirchen werden seit 2006 vorwiegend kath. Kirchen zu sog. Urnen- oder Grabeskirchen umfunktioniert. Nach einer Teilprofanierung werden sie in Urnenbegräbnisstätten umgewandelt und mit Kolumbarien ausgestattet (B. Happe, Urnenbeisetzungen in Kirchen – die neue Verbindung von Lebenden und Toten, Das Münster 63, 2010, S. 258–270). In norddt. Diözesen wird diese Art der Umnutzung befürwortet (Zur Einrichtung von Kirchen als Kolumbarien. Theologische, pastorale und rechtliche Hinweise für die Bistümer in der Kirchenprovinz Hamburg, hg. vom Erzbistum Hamburg, Bistum Hildesheim, Bistum Osnabrück, o. J. [2009]).
Beisp.: Aachen, St. Josef, 1894 gew., 2005–2006 umgewidmet (Ulrich Schäfer, Die Grabeskirche St. Josef, Mchn.-Bln. 2007 [Dt. K.verlag-K.führer, 644]); Dortmund, Liebfrauenkirche, 1883 gew., 2008 umgenutzt (Emanuela von Branca und Sabine Haft, Liebfrauenkirche D., Das Münster 63, 2010, S. 32–36); Entw. zur Umnutzung von Hannover-Misburg, Herz Jesu, 1905 gew., und Osnabrück, Hl. Familie, gew. 1961, im Jahr 2008 (Monika Schmelzer, Zeugnisse des Auferstehungsglaubens ..., ebd., S. 26–31).
e. Soldaten-F.
Aus den großen Kriegen der Neuzeit sind im dt. Raum seit der Zeit um 1800 eigene Soldaten-F. erhalten.
Ein um 1800 in den Napoleonischen Kriegen angelegter Soldaten-F. ist z. B. bei Obermarchtal, Alb-Donau-Kr., erhalten (Johann Baptist Pflug, Aus der Räuber- und Franzosenzeit Schwabens, Weißenhorn 1966, Abb. 16). Das 1870–1871 geschaffene „Ehrental“ in Saarbrücken wurde für die Toten der Schlacht an den Spicherer Höhen im Dt.-Franz. Krieg als Landschafts-F. gestaltet (Rainer Knauf, Individuelles Gedenken versus militärische Uniformität ., Ewig. Forum für Gedenkkultur 1, 2005, S. 82–86).
Monumentale Ausmaße nahmen jedoch erst die Soldaten-F. des 20. Jh. an (Norbert Fischer, Der uniformierte Tod ..., in: [45] S. 255–264). F.-Anlagen dt. Kriegstoter im Ausland betreut seit 1919 der „Volksbund Dt. Kriegsgräberfürsorge“ (Christian Fuhrmeister, Klatschmohn und Ochsenblut. Zur Ikon. der Kriegsgräberstätten des Volksbundes Dt. Kriegsgräberfürsorge, in: Gartenkultur und nationale Identität ..., hg. von Gert Gröning, Worms 2001, S. 119–134 [Grüne Reihe, 22]).
Beisp.: Der größte ital. Soldaten-F. für dt. Gefallene am Passo la Futa zw. Bologna und Florenz, geplant von Dieter Oesterlein, Walter Rossow und Helmut Bournot, wurde 1969 eingeweiht; in seiner irregulären Stufenanlage folgt er den Höhenlinien der Landschaft (Abb. 25; [48] S. 34–37).
f. F. nach 1945
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs angelegte F. sind bislang nicht systematisch untersucht worden. Jedoch ist erkennbar, daß es in beiden deutschen Staaten intensive Bestrebungen für eine Reformierung des F.- und Bestattungswesens gab.
In der Deutschen Demokratischen Republik war es das 1960 in Dresden gegründete Institut für Kommunalwirtschaft (IfK), das der Sepulkralkultur im ideologisch gesteuerten Transformationsprozeß zur sozialistischen Gesellschaft eine zentrale Bedeutung zuwies.
Ziel des IfK war es, die ideologische Basis für eine sozialistische Bestattungskultur zu schaffen und diese von ihrer „kapitalistischen“ und „individualistischen“ Tradition und Repräsentationskultur zu befreien. Der F. wurde als ein öffentlicher Raum definiert, auf dem die „sozialistischen Lebensauffassungen mit zum Ausdruck kommen müssen“ ([18] S. 217), weswegen die F. unter dem sozialpsychologischen Slogan vom „Ich zum Wir“ zu „Zentren der Gemeinschaft“, in denen das Individuum mit dem Kollektiv eins wird, umgestaltet werden sollten. Als vorrangig galt es dabei zunächst im Hinblick auf das Fernziel des grünen F., Gräbergemeinschaften mit möglichst einheitlichen Grabmaltypen und einheitlicher Bepflanzung zu bilden (Gerti Maria Hoffjahn, Existierte eine spezifische realsozialistische F.gestaltung in der DDR und was waren ihre Charakteristika?, in: [44] S. 171–183). Darüber hinaus wurden Gräbergemeinschaften ohne Einzelgrabmale angestrebt, die als sog. Urnengemeinschaftsanlagen in der Musterordnung von 1967 verankert waren (B. Happe, Urnengemeinschaftsanlagen ..., Dtld. Archiv 34, 2001, H. 3, S. 436–446).
Die Urnengemeinschaftsanlagen wurden wegen ihrer zentralen Bedeutung für den sozialistischen Charakter der F. an prominenten Stellen in der Nähe der Aussegnungshallen oder Krematorien angelegt. Um den Bürgern die Überlegenheit dieser Bestattungsart zu verdeutlichen, wurden Künstler mit der Gestaltung von Gemeinschaftsdenkmälern als geistigem Bezugspunkt dieser kollektiven und namenlosen Gräberfelder betraut.
Ein markantes Beisp. ist das 1978 auf dem Heide-F. in Dresden auf einem Gräberfeld für 40.000 Urnen von Rudolf Sitte geschaffene Gemeinschaftsdkm. „Stirb und werde“ (B. Happe, Die sozialistische Reform der F.- und Bestattungskultur in der DDR. Urnengemeinschaftsanlagen, in: [44] S. 185–212). Eine Beischrift zu der ca. 6 m hohen Plastik aus glasierter Keramik betont die darin verbildlichte Auffassung: „WAS WIR EUCH JE AN GUTEM GEGEBEN SEI EUCH GEBOT: HÜTET DAS LEBEN!“
Aufgrund der konsequenten Propagierung von Urnengemeinschaftsanlagen und entsprechenden Anlagen in mehr als 140 Städten der DDR ist diese Bestattungsart heute etabliert und wurde zur vorherrschenden Bestattungsart. Das Verschwinden der zeichenhaften Memorialkultur auf den F. der DDR hat deren Erscheinungsbild nachhaltig beeinflußt und das Einzel- und Familiengrab bedeutungslos werden lassen. Aufgrund von Feuerbestattungsraten von vielerorts über 90% und der Bevölkerungsstagnation wurden kaum neue F. gebaut.
In der Bundesrepublik Deutschland strebten seit den 1950er Jahren Repräsentanten der Kirchen und politischen Verwaltungen, Bildhauer und Architekten sowie Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen, die sich im wesentlichen um die „Arbeitsgemeinschaft F. und Denkmal“ (AFD), Nachfolgeorganisation des „Reichsausschusses für F. und Denkmal“, gruppierten, eine Erneuerung der sepulchralen Kultur an. Sie erarbeiteten Leitbilder für die Gestaltung von F., die in den folgenden Jahrzehnten F.- und Grabmalgestaltung bestimmten.
Ähnlich wie in der DDR war man darum bemüht, die Repräsentationskultur und Freizügigkeit der Grabgestaltung zugunsten eines gemeinschaftlichen Ausdrucks zu beschränken. Ziel war die Stärkung des Gemeinschaftssinns und der harmonische Ausgleich zwischen Gemeinschaft und Individuum ([18] S. 206–215).
Ein Resultat dieser jahrelangen Erörterungen war die 1966 vom Dt. Städtetag erlassene Musterfriedhofssatzung, die als Orientierung für die Städte und F.verwaltungen diente. Das Erscheinungsbild der F. nach dem Zweiten Weltkrieg wird durch die starke Normierung von Grabmälern bestimmt ([18] S. 203–206).
In der BRD befaßten sich nach dem Zweiten Weltkrieg herausragende Landschaftsarchitekten und Architekten mit der Neuanlage von F. oder der Ausstattung mit Bauten (Kapellen, Aufbahrungsräumen, Feierhallen, Krematorien). Während Ende der 1940er und zu Beginn der 1950er Jahre zunächst noch Wald-F. entstanden, vollzogen die Planer im Laufe der 1960er Jahre erneut eine Wendung zum architektonischen F. Später galt die Frage nach der äußeren Form, d. h. Park-, Wald-, landschaftlicher oder architektonischer F. als überholt (Hans-Kurt Boehlke, Der Gemeinde-F., Köln-Bln. 1973 [Schrn.r. fortschrittliche Kommunalverwaltung, 6], S. 27–29).
Otto Valentien, der vorwiegend in Süddtld. mehrere F. anlegte, paßte die Haupterschließungswege des Wald-F. in Nürtingen (1952) den alten Waldwegen und den Höhenkurven an ([47] S. 15 und 106). Günther Grzimek prägte als F.verwalter in Ulm die F.gestaltung im süddt. Raum; 1962 legte er den Zentral-F. in Biberach an. Grzimek war darauf bedacht, den F. so in die freie Landschaft einzubetten, daß er auch der Erholung der Besucher dienlich sei (zur Gestaltung von F. E. 20. Jh.: B. Happe, Zeitgenössische F.archit. ..., Kunst und Kirche 1, 2005, S. 14–19, dies., Der F. als zeitgenössische Bauaufgabe. Ein Überblick, F.kultur 95, 2005, S. 24–26).
g. F. am E. 20. Jh.
Seit den 1970er und 1980er Jahren sollen F. zunehmend ökologischen Anforderungen genügen: Dies betrifft u. a. die Vermehrung von Freiflächen, um die sog. „Grünflächenbilanz“ urbaner Regionen zu verbessern.
Bei der Erweiterung des F. in Zürich-Witikon, 1992, legte Dieter Kienast z. B. ausdrücklich Wert auf „ökologische Ausgleichsflächen“ (D. Kienast, Parks und F., Basel usw. 2002, bes. S. 258).
Der Erfahrung von Tod und Trauer soll seit den 1990er Jahren mit Hilfe verschiedener Architektur- und Gartenmotive verstärkt Raum gegeben werden (künstlichen Wasserläufen, Glockentürmen, Portalen als Schwellenmotiven, Meditationsplätzen, Brunnenanlagen und einer spezifischen Wegeplanung).
Ein prägnantes Schwellenmotiv schuf z. B. Max Bächer für den 1988–1992 angelegten F. Heiligenstock in Frankfurt a. M.; man betritt diesen durch ein blaues Portal, das die Inschrift „Et In Arcadia Ego“ trägt (Max Bächer anhand von Bildern. Bauten aus 5 Jzz., Stg. o. J. [2000], unpag.).
Die Landschaftsarchitekten Jürgen Klahn und Ulrich Singer gliederten den Nordwest-F. in Karlsruhe 1986 in „Teil.-F.“, die in Form von drei mauergefaßten Inseln angelegt wurden. Dazwischen verlaufen wichtige Verbindungswege, so daß eine Durchdringung von städt. Leben und Begräbnisarealen entsteht. Die massiven Bruchsteinmauern bestehen aus gebogenen, versetzten Mauerteilen, die nach innen und außen differenzierte Räume bilden. Kapelle und Totenhaus befinden sich außerhalb der Grabfelder.
Der neue F. in München-Riem (2000) besteht aus vier trapezförmigen, unterschiedlich geformten Grabfeldern; sie liegen wegen des Grundwasserstandes einen Meter über dem Geländeniveau (Abb. 26). Nach Aussage der Landschaftsarchitekten Axel Lohrer und Ursula Hochrein sollen sie „Toteninseln“ gleichen, die wie „Schollen in ebenen, offenen Wiesen“ treiben (A. Lohrer und U. Hochrein, Toteninseln treiben im Landschaftsraum, F. kultur 1997, S. 436–438). Zwischen ihnen liegen lichte Korridore, die als öffentliche Fuß- und Radwege dienen. Dieser Anlagetypus soll eine Durchdringung von F. und Landschaft schaffen. Die kubische Aussegnungshalle von Andreas Meck und Stephan Köppel, 1999–2000 in Sichtbeton, Stahl und Eichenholz errichtet, markiert die Grenze zwischen alter und neuer F.-Anlage (Gerhard Matzig, Aussegnungshalle München-Riem, Mchn. 2005 [Baukulturführer, 8]).
Seit 2001 gibt es die Möglichkeit der Bestattung in sog. „Friedwäldern“, als F. ausgewiesenen Waldstücken. Sie unterscheiden sich vom Wald-F. des frühen 20. Jh. durch das Fehlen eigentlicher Grabmäler und die Zuordnung der (Urnen-)Gräber zu einzelnen Bäumen, an denen Plaketten mit den Namen der Verstorbenen oder anderen Texten angebracht werden können (Sylvie Assig, Waldesruh statt Gottesacker. Der Friedwald als neues Bestattungskonzept ..., Stg. 2007; B. Happe, F. Nein Danke, F. und Denkmal 55, 2010, H. 2, S. 3–20). Die Gestaltungsmöglichkeiten des F. sind hier weitgehend reduziert.
Zu den Abbildungen
1. F. auf dem „St. Galler Klosterplan“, Reichenau, vor 800. Feder auf Pergament. St. Gallen, Stiftsbibl. Nach: Der karolingische Klosterplan von St. Gallen, St. Gallen 1952 (Detail).
2. Pisa, Camposanto, Anlage 1278. Nach: [1] Abb. 1 (Detail).
3. Maître François, Darstellung des Cimetière des Innocents, Paris (?), in: Melbourne, Nat. Gal. of Victoria, sog. Wharncliffe-Stundenbuch, fol. 78r, Paris, um 1475–1480. Nach: Ann Galbally, The coll. of the Nat. Gal. of Victoria, Oxford usw. 1987, S. 83, Abb. 4.2 (Detail).
4. Heinrich Knoblochtzer (zugeschr.), Auferstehung der Toten im F, in: ders., Der doten dantz, Hdbg. nicht nach 1488, fol. 21v. Teilweise kol. Holzschnitt. Heidelberg, Univ.bibl. Foto Bibl.
5. Nürnberg, Johannis-F. mit Holzschuher-Kap., 1519 geweiht. Foto: Lala Aufsberg, Sonthofen.
6. Halle, Stadtgottesacker, Gruftbauten, nach 1541. Fotoslg. RDK.
7. Marktbreit, Ufr., F.halle, 1566. Nach: [43] Taf. 2.
8. Salzburg, Sebastians-F., vor 1596–1603. Johann Matthias Wehrlin nach Franz Anton Danreiter, Augsburg, um 1735. Kupferstich mit Radierung, 32,1 x 35 cm (Plattengröße). Salzburg, Museum Carolino-Augusteum, Inv.nr. 9541/49_17.
9. Joseph Furttenbach d. Ä. Entw. zu einem Gottesacker, 1628. Nach: [12] S. 76.
10. Herrnhut, Gottesacker, 1730. „Gedächtniß der abgeschiedenen Brüder und Schwestern am Oster Morgen“. Nach: [37] S. 83.
11. Dessau, Grundriß des „Neuen Begräbnisplatzes“, vor 1795. Nach: August Rode, Wegweiser durch die Sehenswürdigkeiten in und um Dessau, H. 1, Dessau 1795, Abb. IX.
12. Christian Friedrich Wiegand, Portal des „Neuen Gottesackers“, Dessau, vor 1795. Aquatinta und Radierung, 249 x 288 mm Dessau, Anhaltische Gem. gal., Inv.nr. G 660. Foto Mus.
13. Friedrich Ludwig von Sckell, von Mannheim, 1800 (Detail: F. in einer Schanze). Aquarellierte Federzchg. über Bleistift, 148 x 118,5 cm. München, Bayer. Verwaltung der Staatl. Schlösser, Gärten und Seen, Planslg. der Gartenabt., Inv.nr. MA 01-05-1. Foto: Planslg.
14. E. Lipsius, „Project zu einem Todtenhofe im englischen Style“, 1829. Aquarellierte Federzchg. in Grauschwarz über Bleistift, 730 x 508 mm. Kassel, Staatl. K.slg., Graphische Slg., Inv. Marb. Dep. 257.
15a. Sebastian Rinz, Haupt-F. in Frankfurt a. M., 1826–1828. Lithographie, ca. 435 x 292 mm (Blattgröße). Nach: [2] ungezählte Taf. 1. München, Bayer. St.bibl. Signatur: 4 Pol.civ. 78x. Foto Bibl.
15b. Haupt-F. in Frankfurt a. M., Gewanne A-D. Um 1840 zu einer Vier-Felder-Anlage verändert. Nach: [9] S. 9.
16. „Der F. zu Darmstadt“, um 1830. Lithographie, 250 x 305 mm (Plattenrand); 280 x 320 mm (Papierformat). Darmstadt, Hess. L.- und Hochschulbibl., Inv.nr. 3501/21,250. Foto Bibl.
17. München, Alter Südlicher F. Arkaden des Camposanto, geplant von Friedrich von Gärtner, 1844–1845. Aufnahme um 1935. Foto: München, ZI.
18. Dresden-Löbtau, Neuer Annen-F., geweiht 1875. Grundriß und Ansicht der zentralen Baugruppe von Max Bertram. Nach: [46] S. 105.
19. Hamburg, F. Ohlsdorf, Zweiter Generalplan von Wilhelm Cordes, 1881. Nach: [29] S. 27, Abb. 10.
20. Düsseldorf, N-F., Grundriß. Anlage „im gemischten Stil“ von Eduard Hoppe, 1883–1884. Nach: [51] S. 204, Abb. 128.
21. München, N-F., Aussegnungshalle von O, angelegt von Hans Grässel, 1899, Zustand 2008. Foto: RDK (S. Appuhn-Radtke).
22. München, Wald-F., angelegt von Hans Grässel, 1905–1907. Grundriß der ersten Teilanlage. Nach: [31] S. 65.
23. Hamburg, F. Ohlsdorf, Erweiterung durch Otto Linne, ab 1920. Luftaufnahme, um 1930. Nach: [29] S. 45.
24. Dresden-Tolkewitz, Plan für den Urnen-F. von Paul Wolf, 1924. Nach: [46] S. 130.
25. Soldaten-F. für dt. Gefallene am Passo la Futa, Toscana, 1960–1969, geplant von Dieter Oesterlein, Walter Rossow und Helmut Bournot. Nach: [48] Abb. S. 35.
26. München-Riem, Grundriß des F., angelegt von Axel Lohrer und Ursula Hochrein, 2000. Foto: Architekturbüro Lohrer & Hochrein, München.
Literatur
1. Clara Baracchini und Enrico Castelnuovo (Hgg.), Il Camposanto di Pisa, Turin 1996 (Bibl. di storia dell’arte, 27). – 2. Johann Adam Beil, Der neue F. von Frankfurt a. M. nebst allen darauf Bezug habenden amtlichen Verordnungen und Zchgn., FfM. 1829. – 3. Hans-Kurt Boehlke (Hg.), Vom Kirchhof zum F. Wandlungsprozesse zwischen 1750 und 1850, Kassel 1984 (Kasseler Stud. zur Sepulkralkultur, 2). – 4. Hans-Kurt Boehlke und Michael Belgrader, Art. „F.“, in: TRE XI, S. 646–653. – 5. Helmut Bräuer und Elke Schlenkrich (Hgg.), Die Stadt als Kommunikationsraum. Beitr. zur Stadtgesch. vom MA bis zum 20. Jh., Fs. Karl Czok zum 75. Geburtstag, Lpz. 2001. – 6. Wolfgang Braunfels, Abendländische Klosterbauk., Köln 41980. – 7. Claudia Denk und John Ziesemer (Hgg.), Der bürgerliche Tod ..., Mchn. 2007 (ICOMOS Hh. des dt. Nat.-Komitees, 44). – 8. Herbert Derwein, Gesch. des Chr. F. in Dtld., FfM. 1931. – 9. Bettina Erche, Der Frankfurter Haupt-F., FfM. 1999. – 10. Stefan Fayans, Bestattungsanlagen, Stg. 1907 (Hdb. Archit., T. IV., 8. Halbbd., H. 3). – 11. Norbert Fischer, Vom Gottesacker zum Krematorium ., Köln-Weimar-Wien 1996 (Kulturstud. ..., Sonderbd. 17). – 12. Joseph Furttenbach [d. Ä.], Architectura civilis ..., Ulm 1628 (Ndr. Hdhm.-N. Y. 1971). – 13. Joseph Furttenbach [d. J.], GottsAckhersGebäw. Der Fünffzehende Theil In was Form und gestalt gutter Ordnung . die in Gott abgestorbene Chr. Personen zu ihren Rhuebettlin in den GottsAcker getragen ..., Augsb. 1653. – 14. Gert Gröning und Uwe Schneider, Anfänge der F.reformbewegung: Die gartenkünstlerische Diskussion um die neuzeitliche F.gestaltung vor dem Ersten Weltkrieg, in: [44] S. 49–85. – 15. Hugo Grün, Der dt. F. im 16. Jh., Hess. Bll. für Volksk., 24, 1925, S. 64–97. – 16. Barbara Happe, Die Entwicklung der dt. F. von der Reformation bis 1870. Tüb. 1991 (Unters des Ludwig-Uhland-Inst. der Univ. Tübingen, 77). – 17. Dies., Die Trennung von Kirche und Grab. Außerstädt. Begräbnisplätze im 16. und 17. Jh., in: [45] S. 63–82. – 18. Dies., Die Nachkriegsentwicklung der F. in beiden dt. Staaten, in: ebd., S. 195–224. – 19. Jörg Haspel und Klaus von Krosigk (Hgg.), Gartendkm. in Berlin: F., Petersberg 2008 (Beitr. zur Dpfl. in Berlin, 27). – 20. Ludger Heuer, Ländliche F. in Ufr., Dettelbach 1995 (Kasseler Stud. zur Sepulkralkultur, 6). – 21. Adolf Hueppi, K. und Kult der Grabstätten, Olten 1968. – 22. Martin Illi, Wohin die Toten gingen. Begräbnis und Kirchhof in der vorindustriellen Stadt, Zh. 1992. – 23. Ders., Der Kreuzgang als Bestattungsort, Kunst + Archit. 48, 1997, H. 2, S. 47–55. – 24. Bernhard Kötting, Grab, in: RAC 12, Sp. 366–397. – 25. Ders., Der frühchr. Reliquienkult und die Bestattung im Kirchengebäude, Köln-Opladen, 1965. – 26. Nina A. Krieg, Schon Ordnung ist Schönheit“. Hans Grässels Münchner F.architektur (1894–1929), ein ‚deutsches‘ Modell? Mchn. 1990 (Miscellanea Bavarica Monacensia, 136). – 27. Nikolaus Kyll, Tod, Grab, Begräbnisplatz, Totenfeier. Zur Gesch. ihres Brauchtums im Trierer Lande und in Luxemburg unter bes. Berücksichtigung des Visitationshandbuches des Regino von Prüm († 915), Bonn 1972. – 28. Dietmar Land und Jürgen Wenzel, Heimat, Natur und Weltstadt. Leben und Werk des Gartenarchitekten Erwin Barth, Lpz. 2005. – 29. Barbara Leisner u. a., Der Hamburger Haupt-F. Ohlsdorf. Gesch. und Grabmäler, Bd. 1–2, Hbg. 1990. – 30. Dies., Ästhetisierung und Repräsentation. Die neuen Park-F. des ausgehenden 19. Jh., in: [45], S. 111–144. – 31. R. A. Linhof, Die Kultur der Münchner F.-Anlagen Hans Grässels, Mchn. 1918. – 32. Katrin Löffler, Iris Schöpa und Heidrun Sprinz, Der Leipziger Süd-F., Lpz. 2000. – 33. Eckhard Meinecke, Art. „F.“, in: RGA2 9, S. 610–613. – 34. Thomas Otten, Märtyrerverehrung seit der Spätantike? Ergebnisse der Ausgrabungen unter und um den Dom zu Xanten, in: [38] S. 71–92. – 35. Hans Pietzner, Landschaftliche F. Ihre Anlage, Verwaltung und Unterhaltung, Lpz. 1904. – 36. Arnd Reitemeier, Pfarrkirchen in der Stadt des späten MA. Politik, Wirtschaft und Verwaltung, Stg. 2005 (Vjschr. für Sozial- und Wirtschaftsgesch., Beihh., 177). – 37. Christian Rietschel, Das Herrnhuter Modell eines Gemeinschafts-F., der Gottesacker der Brüdergemeinde, in: [3] S. 75–88. – 38. Sebastian Ristow (Hg.), Neue Forschgn. zu den Anfängen des Christentums im Rheinl., Münster 2004 (Jb. für Antike und Christentum, Erg.bd., Kleine R., 2). – 39. Wolfgang Schmidt, Spätantike Gräberfelder in den Nordprov. des röm. Reiches und das Aufkommen chr. Bestattungsbrauchtums, Mainz 2001 (Saalburg-Jb., 50). – 40. Helmut Schoenfeld, Rationalisierung der F. Die F.reformbewegung von den Anfängen bis in die Zeit des Nat.sozialismus, in: [45], S. 163–194. – 41. Fritz Schumacher, Feuerbestattung, Lpz. 1939 (Hdb. Archit., T. IV., 8. Halbbd., H. 3b). – 42. Gerhard Seib, Wehrhafte Kirchen in Nordhessen, Marb. 1999 (Beitr. zur hess. Gesch., 14). – 43. Otto Selzer, Die F.halle Marktbreit und ihre Grabdenkmäler, Würzb. 1968 (Mainfr. Hh., 52). – 44. Reiner Sörries (Hg.), Vom Reichsausschuß zur Arbeitsgemeinschaft F. und Dkm., Kassel 2002 (Kasseler Stud. zur Sepulkralkultur, 9). – 45. Ders. u. a. (Hgg.), Raum für Tote. Die Gesch. der F. von den Gräberstraßen der Römerzeit bis zur anonymen Bestattung, Braunschweig 2003. – 46. Marion Stein, F. in Dresden, Dresden 2000. – 47. Otto Valentien und Josef Wiedemann, Der F., Mchn.-Basel-Wien 1963. – 48. Udo Weilacher, Skulpturale Totenlandschaften der 60erjahre, Werk, Bauen + Wohnen 10, 2000, S. 34–39. – 49. Henning Winter, Die Archit. der Krematorien im Dt. Reich 1878–1918, Dettelbach 2001 (Kasseler Stud. zur Sepulkralkultur, 10). – 50. Ruth Wolff, Grabmäler, Platzgestaltung und Stadtstatuten, in: Michael Stolleis und R. Wolff (Hgg.), La bellezza della citta. Stadtrecht und Stadtgestaltung im Italien des MA und der Renss., Tüb. 2004 (Reihe der Villa Vigoni, 16), S. 303–342. – 51. Inge Zacher, Düsseldorfer F. und Grabmäler, Ddf. 1982. – 52. Friedrich Zoepfl, Art. „Beinhaus“, in: RDK II, Sp. 204–214. – 53. Ders., Art. „Bestattung“, in: ebd., Sp. 332–355.
Verweise
- Bestattung (Bestattungswesen)
- Grab, Grablege
- Grableuchte
- Grabmal, christlich
- Grabvase
- Gruft, Gruftkapelle
- Hochkreuz
- Krematorium
- Lichtnische
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