Gefängnis

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englisch: jail, prison, gaol, penitentiary; französisch: prison, pénitencier; italienisch: prigione, carcere, ergastolo, penitenziario


Lars Hendrik Riemer (2015)


Tullianum oder Carcer Mamertinus, Rom.
„Le Stinche“, Florenz, 1297–1304.
Turmgefängnis. Ulrich Tengler, Layen Spiegel, Augsburg 1509.
„Tuchthuis“ bzw. „Rasphuis“ für Männer im ehemaligen Klarissenkloster in Amsterdam, 1596.
Casa di Correzione – Ospizio di San Michele, Rom. Carlo Fontana, 1700–1703.
Torgefängnis im Londoner Newgate, 1770–1785.
„Maison de Force“. Gent, 1773.
Shrewsbury County Gaol, 1786–1793.
Panoptikon, Grundriss und Schnitt, Jeremy Bentham, 1790.
Gefängnisentwurf von Mauro Guidi (1761–1829).
Fassade des geplanten Gefängnisses in Aix-en-Provence, 1776–1790.
Fassade des Würzburger Frauenzuchthauses. Peter Speeth, 1809.
Millbank Prison, 1812–1821.
Auburn State Prison. New York, 1816–1825.
Entwurf eines russischen Zentralgefängnisses, 1819.
Eastern State Penitentiary (Cherry Hill), Philadelphia, 1821–1829.
Eastern State Penitentiary (Cherry Hill), Philadelphia, 1821–1829.
Variationen des „Strahlenplans“, 1835–1896.
Isometrische Darstellung des Pentonville Prison, 1840–1842.
Zellenblock des Pentonville Prison, 1840–1842.
Zellenplan des Pentonville Prison, 1840–1842.
Kapelle des Pentonville Prison, 1840–1842.
Männerzuchthaus, Bruchsal, 1841–1848.
Zellengefängnis Berlin-Moabit, 1842–1849.
Zellengefängnis Berlin-Moabit, 1842–1849.
Armley Gaol, Leeds, 1843–1847.
Plan für den Umbau der „Maison d’arrêt“ in Saint-Étienne, 1882.
Normalplan eines Zellengefängnisses, 1885.
Strafgefängnis, Haarlem (vollendet 1901). Bauplan von W. C. Metzelaar, 1898.
Strafgefängnis, Haarlem. Ansicht um 1900.
„Telephone-Pole-Plan“ der Zentralstrafanstalt Fresnes bei Paris, 1898.
Plan des Illinois Penitentiary, Stateville, 1919.
Entwurf eines Hochhausgefängnisses, 1920er Jahre.
„Telephone-Pole-Plan“, Luftansicht. Baumettes, ab 1933.

I. Definition und Wortgebrauch

Unter Gefängnis im weiteren Sinne ist jeder Raum zu verstehen, der primär dazu bestimmt und baulich eingerichtet ist, eingeschlossene Menschen am Verlassen zu hindern. Im engeren Sinne dient das Gefängnis der öffentlichen Rechtspflege zur bloßen Verwahrung von Gefangenen oder als Ort zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe. Zu unterscheiden ist das Gefängnis als Gebäude („Gefangenenhaus“) von dem als Gefängnis genutzten Raum in einem vorrangig anderen Zwecken dienenden Bauwerk („Gefängnisraum“). Ferner gibt es ursprünglich als Gefängnis konzipierte und erst nachträglich als Gefängnis genutzte und dieser Funktion angepasste Räume.

Ursprünglich steht „Gefängnis“ für den Vorgang des Fangens und Fesselns eines Menschen, auch für die Bande und das Gefangensein selbst, ohne Bezug zu einer bestimmten Bauform. Andererseits finden sich zahlreiche Bezeichnungen für Gefängnis (Kerker, Karzer, „Loch“, „Käfig“, „Turm“), die zum Teil auf die jeweils genutzten Räume verweisen. Erst mit der allmählichen Etablierung der Strafhaft wurde unter „Gefängnis“ zunehmend der Ort der Gefangenschaft verstanden.

Als die Freiheitsstrafe ab etwa 1800 zur dominierenden Strafart wurde, festigte sich vielerorts die Unterscheidung zwischen Gefängnis und Zuchthaus[1] als einfacher bzw. strenger Haftanstalt.

Gleichzeitig wurde die allgemeine Bezeichnung „Strafanstalt“ gebräuchlich. In der juristischen Terminologie der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff „Gefängnis“ seit Inkrafttreten des Strafvollzugsgesetzes (1976) durch „Justizvollzugsanstalt“ ersetzt.[2]

II. Vor- und Frühformen

1. Antike

Zahlreiche Quellen belegen die Nutzung bestimmter Orte für die Verwahrung von Menschen in den Hochkulturen des Altertums. Auch in Vitruvs Vorgaben für den Städtebau waren Gefängnisse vorgesehen.[3] Da die Freiheitsstrafe, obwohl bisweilen praktiziert, als rechtliche Sanktion aber nicht anerkannt war,[4] war der Gefängnisbau noch nicht als eigenständige Bauaufgabe etabliert. Das mit den vorherrschenden Ehr-, Sach- und Leibesstrafen verbundene zeitweilige Festhalten der Delinquenten ließ sich etwa durch Fesseln sowie durch Ein- oder Anschließen an beliebigem Ort erreichen. So wurden Schuldgefangene in der frühen römischen Republik gewöhnlich im Haus des Gläubigers gefangen gehalten.[5]

Im östlichen Mittelmeerraum wurden Gefangene häufig in trockenen Zisternen verwahrt.[6] Ähnlich einer Zisterne war auch das Gefängnis im Stadttor des assyrischen Sargon angelegt (710 v. Chr.): als von allen Seiten ummauerter Raum, in den der Gefangene von oben hinabgelassen wurde.[7]

Das einzige römische Staatsgefängnis, der „carcer Mamertinus“, entstand vermutlich aus einem umgebauten Brunnenhaus. Die am Osthang des Kapitols gefundenen Überreste lassen zwei übereinander gelegene, aus unterschiedlichem Tuffstein errichtete und durch eine runde Öffnung miteinander verbundene Räume erkennen (Abb.). Die niedrige, gänzlich unbeleuchtete untere Kammer ist als das „tullianum“ identifiziert worden, in dem zum Tode verurteilte Gefangene bis zu ihrer Hinrichtung verwahrt wurden.[8] Die Existenz des zweiten Raums, der wohl zum Teil oberirdisch lag und durch einen Oculus im Deckengewölbe beleuchtet wurde, sowie eine vermutete weitere oberirdische Kammer mit ausreichender Luft- und Lichtzufuhr deuten auf Ansätze zur räumlichen Differenzierung zwischen verschiedenen Graden der Gefangenschaft hin.[9]

Weit verbreitet waren auf den römischen Latifundien sog. „ergastula“ als Orte zur nächtlichen Verwahrung gefesselter Sklaven. Columella empfahl, das „ergastulum“ unterirdisch, aber „gesund“ anzulegen und mit zahlreichen, jedoch engen und hoch angebrachten Fenstern zu versehen.[10]

2. Mittelalter und Frühe Neuzeit

Auch in Mittelalter und Früher Neuzeit stellte das Gefängnis grundsätzlich keine originäre Bauaufgabe dar. Stattdessen wurden vorhandene Räume und Gebäude genutzt. Häufig griff man hierbei auf Wehr- und Festungsbauten zurück, deren bauliche Beschaffenheit am besten geeignet schien, die sichere Verwahrung der Gefangenen zu gewährleisten.

a. Kirchliche Gefängnisse

Auf dem Aachener Konzil von 817 wurde festgelegt, dass für die seit der Spätantike belegte Bußpraxis, Mönche zur Disziplinierung einzusperren, jedes Kloster ein „ergastulum“ in einem gesonderten Haus erhalten solle.[11] Von diesem wohl als Arbeitshaus zu deutenden Gefängnis zu unterscheiden ist der zur Verwahrung bei schweren Delikten eingerichtete Klosterkerker, der in vielen mittelalterlichen Ordensregeln vorgeschrieben wurde. Zu letzterem heißt es etwa in den „Consuetudines“ von Cluny: „Carcer est talis, in quem cum scala descenditur, nec obstenditur ostium nec fenestram habet“ („Der Karzer ist ein Raum, in den man über eine Treppe hinabsteigt; er hat weder Außentür noch Fenster”).[12] Ferner wurde häufig die Möglichkeit genutzt, Mönch oder Nonne in der eigenen Zelle gefangen zu setzen.[13]

Auch straffällige Weltgeistliche und Laien wurden seit dem 6. Jh. zur Buße in Klöster verwiesen, waren dort aber in der Regel den Mönchen gleichgestellt, ohne einer besonderen Haft unterworfen zu sein. Als die Zunahme dieser Praxis auf den Widerstand von Klöstern stieß, wurde im 13. Jh. den Bischöfen aufgetragen, „carceres“ als Gefängnisse für Kleriker und Laien in ihren Diözesen einzurichten. Die Gestaltung dieser Bauten wich in der Folgezeit kaum von derjenigen weltlicher Gefängnisse ab.[14]

Mit dem Aufstieg der weltlichen Gerichtsbarkeit verloren die kirchlichen Gefängnisse an Bedeutung, erlebten aber seit dem 18. Jh. in Form von Korrektionshäusern für Geistliche eine gewisse Renaissance.[15]

b. Burgen

Auch in Burgen, die als Gerichtsorte oder Verwaltungszentren dienten, wurden oft Menschen gefangen gehalten. Der zur Abwehr äußerer Angriffe entfaltete fortifikatorische Bauaufwand verhinderte zugleich das Entweichen der Gefangenen und ermöglichte es, vorhandene Räume als ausbruchsichere Gefängnisse zu nutzen. Während vornehme Gefangene oft einen großen Bewegungsfreiraum innerhalb der Burgmauern genossen, wurden andere in hölzerne oder eiserne Käfige gesperrt. Als Gefängnis dienten ehemalige Lager- oder Wohnräume, die gewöhnlich in den unteren Geschossen des Burgfrieds, den Wallanlagen oder den Türmen lagen. Hier befanden sich oft zwei, manchmal bis zu vier Gefängnisse übereinander, die von oben durch Falltüren, bisweilen auch über Treppen in den Außenmauern zugänglich waren. Beleuchtet wurden die Gefängnisräume, wenn überhaupt, spärlich durch kleine oder unerreichbar hoch angebrachte, schießschartenähnliche Fenster.[16]

c. Städtische Gefängnisse

Im Spätmittelalter gewann der Freiheitsentzug in den größer werdenden Städten eine gewisse Bedeutung als Untersuchungshaft, als Ersatz für Geld- oder Todesstrafen oder als Sanktionsmittel für leichtere Delikte. Abgesehen von eher behelfsmäßigen Holzkonstruktionen[17] dienten häufig Gelasse in den Kellern zugleich als Gerichtsgebäude genutzter Rathäuser oder in den Türmen und Toren der Stadtbefestigung, die sich wegen ihrer ausbruchsicheren Bauweise und der dauernden Präsenz von Wachen besonders zur Verwahrung von Menschen eigneten, als Gefängnisse. Oft waren mehrere Räumlichkeiten für unterschiedliche Delikts- oder Standesgruppen parallel in Gebrauch. Als „Loch“ wurde allgemein das strenge, fensterlose, oft unterirdische Gefängnis unabhängig von seiner Lage bezeichnet.[18] In der Regel milder war dagegen speziell in den Turmgefängnissen die Haft in höher gelegenen, durch vergitterte Fenster beleuchteten Gelassen (Abb.). Wo Mauerstärke und Fenstergitter keine hinreichende Sicherheit gegen die Flucht der Gefangenen boten, wurden diese gefesselt oder in den „Stock“ gespannt.

Beispielsweise verfügte das Lochgefängnis im Keller des Nürnberger Rathauses (14. Jh.) über ein Dutzend fensterloser Zellen mit zeltförmigen Balkendecken („Prisauns“) von ca. 2 x 2 x 2 m Ausmaß, die mit vierfach verschließbaren, eisenbeschlagenen Doppeltüren und einer Wandverkleidung aus zwei Lagen von Holzbohlen ausgestattet waren.[19] In Brüssel wurden die Türme der Stadttore als Gefängnis für Patrizier genutzt, während man andere Bürger in den übrigen Türmen gefangen hielt.[20] Ein besonders bekanntes Torgefängnis befand sich seit dem 13. Jh. im Londoner Newgate (Abb.).[21]

Im Gegensatz zu der verbreiteten sekundären Nutzung von Räumen als Gefängnisse wurde das Florentiner Gefängnis „Le Stinche“ 1297–1304 als Ersatz für die Vielzahl bisheriger Gefängnisräume (in Wohntürmen, im Bargello und in den Gewölben der beiden römischen Theaterruinen) explizit zu diesem Zweck geplant und errichtet (abgerissen 1833). Fünf unterschiedlich geschnittene Pfeilerhallen, die sich um einen Innenhof gruppierten, ermöglichten die Trennung der Gefangenen nach Geschlecht und Haftgrund. Daneben existierte eine Kapelle. Mit ihrer ungegliederten, kleinteilig rustizierten, fensterlosen Fassade entsprach die Außenanlage von „Le Stinche“ dem Formenkanon des zeitgenössischen Wehr- und Festungsbaus; die Planung griff aber zugleich mit einer in Florenz einzigartigen zweiläufigen Freitreppe auf Repräsentationsformen imperialer Bauten in Süditalien zurück (Abb.).[22]

d. Universitäre Gefängnisse

Da Universitäten im Mittelalter vielfach exemt waren, konnten sie – ebenso wie Klöster und Städte – eigene Gefängnisräume unterhalten, die sog. Karzer mit einer oder mehreren schlichten Zellen. Der Ort ihrer Einrichtung war offenbar recht verschieden: Die Universität Altdorf (1571–1583) besaß einen Karzer im obersten Geschoss des Uhrturms,[23] Heidelberg im Haus des Pedells (18. Jh.)[24] und Göttingen im Keller des Aulagebäudes (19. Jh.).[25] Erhalten sind überwiegend Räume des 18. und 19. Jh., an deren Innenwänden inhaftierte Studenten Graffiti, Namen und Wappen, Spottverse und bildliche Darstellungen aller Art in unterschiedlicher Technik hinterließen. Zu Beginn des 20. Jh. wurden Haftstrafen für unbotmäßige Studenten nicht mehr als zweckmäßig angesehen, so dass die Räume in der Folgezeit funktionslos wurden.[26]

e. Staatsgefängnisse

Eine sich formierende Zentralgewalt führte seit dem ausgehenden Mittelalter mancherorts zur Entwicklung überregional bedeutender Gefängnisse, die später zu Staatsgefängnissen, insbesondere für politische und adlige Gefangene, erklärt wurden. Regelmäßig wurden auch hierzu Gebäude umfunktioniert, die für andere Zwecke errichtet worden waren, in erster Linie Schlösser, die veraltet waren und so ihre Bedeutung als Herrschaftssitze eingebüßt hatten (z. B. Tower von London, Schloss von Vincennes), sowie alte Festungsanlagen wie die Bastille, ehemals Teil der Pariser Stadtbefestigung.

In deutschen Territorien wurden Gefangene von vornehmer Abstammung oft in Festungen interniert, weshalb etwa in Sachsen, Preußen und Württemberg die Festungshaft besonders im 18. Jh. als eigenständige, nicht entehrende Strafe für Standespersonen üblich wurde.[27]

f. Zuchthäuser des 17. und 18. Jh.

Das 17. und frühe 18. Jh. brachten – trotz einzelner theoretischer Entwürfe, etwa bei Joseph Furttenbach[28] – wenig Veränderung im Zustand der Gefängnisse. Eigenständige Gefängnisbauten wie der um 1660 errichtete Palazzo delle Carceri Nuove in Rom mit seinen separaten Räumen für verschiedene Gefangenengruppen blieben bestaunte, aber selten kopierte Ausnahmen.[29]

Durch die Verbindung von Zwangsarbeit und Freiheitsentzug richtungsweisend für das spätere Gefängniswesen wurden hingegen die Zuchthäuser (auch „Zucht- und Arbeitshäuser“), die im 17. und 18. Jh. überall in Europa entstanden. Es handelt sich hierbei nicht um reine Strafanstalten, sondern um multifunktionale Verwahranstalten: Regelmäßig wurden in denselben Einrichtungen neben Untersuchungshäftlingen und verurteilten Straftätern auch Bettler, Landstreicher, Geisteskranke und Vertreter anderer sozialer Randgruppen untergebracht, die nach dem Ordnungskonzept der frühneuzeizlichen „Policey“ einer besonderen Kontrolle oder Fürsorge bedurften.[30] Auch bei den Zuchthäusern griff man oft auf existierende Gebäude zurück. So ist die englische Bezeichnung für Zuchthaus, „bridewell“, dem Namen des verfallenden Königsschlosses entlehnt, in dem 1555 die erste derartige Anstalt eingerichtet wurde.[31] Die für die kontinentaleuropäische Entwicklung bedeutsameren Amsterdamer Zuchthäuser wurden in zwei säkularisierten Klöstern etabliert: 1596 das „Tuchthuis“ bzw. „Rasphuis“ für Männer im ehemaligen Klarissenkloster (Abb.), 1597 das „Spinhuis“ für Frauen im Ursulinenkloster. Die hierzu vorgenommenen baulichen Veränderungen an beiden Gebäuden beschränkten sich im wesentlichen auf das Anbringen neuer Portale, die diese Funktionsänderung verdeutlichten.[32]

Im Rasphuis gruppierten sich die Gefangenenzimmer, Arbeits- und Schulräume unter Wahrung der architektonischen Strukturen des ehemaligen Klosters um zwei Innenhöfe. Im Kellergeschoss wurden Strafzellen zur Disziplinierung ungehorsamer Insassen eingerichtet. Die Klosterkapelle diente für den Gottesdienst der Gefangenen.[33]

Wo Zuchthäuser neu errichtet wurden, orientierte sich ihre Gestaltung entweder am Schlossbau („bridewells“, s.o.) oder an der Klosterarchitektur („hôpitaux généraux“ in Frankreich), die von den ersten Anstalten dieser Art abgeleitet wurde, sowie an den zeitgenössischen Regeln der Baukunst. So lässt sich die Ablösung der geschlossenen Vierflügelanlagen vieler Zuchthäuser im 17. Jh. durch Dreiflügelanlagen wie z. B. des Zuchthauses in Celle (1710–1731) schwerlich mit spezifischen funktionalen Überlegungen zum Gefängnisbau erklären, sondern scheint vielmehr dem Wechsel des Formempfindens zuzuschreiben zu sein.[34] Eine viel bewunderte, aber lange Zeit einzigartige Ausnahme stellte die „Casa di Correzione“ für Jugendliche am Ospizio di San Michele in Rom dar (1703), die bereits drei übereinander liegende Reihen von Einzelzellen um einen zentralen Arbeitssaal gruppierte und damit ein Vorläufer der Zellengefängnisse des 19. Jh. war (Abb.).[35] Große Säle zur Verrichtung von Zwangsarbeit prägten regelmäßig die innere Raumaufteilung der Zuchthäuser und ließen diese in den Augen kritischer Zeitgenossen im späten 18. Jh. als „Fabrikanstalten“ erscheinen.[36]

Im 18. Jh. trat der Strafcharakter des Freiheitsentzuges allmählich in den Vordergrund und bewirkte, dass nun das Zuchthaus als (strenge, da mit Zwangsarbeit verbundene) Form des Gefängnisses bevorzugt wurde.[37] Räumlich bildeten die Zuchthäuser jedoch vielerorts weiterhin eine Einheit mit anderen Einrichtungen für soziale Randgruppen wie Waisen-, Armen- oder Irrenhäusern (Krankenhaus), aber auch Kasernen, wobei die unterschiedlichen Abteilungen nur teilweise in verschiedenen Trakten untergebracht wurden.[38]

III. Entwicklung der Bauaufgabe

1. Entstehung Ende des 18. Jh.

Mit dem Zurückdrängen der körperlichen Strafen und Ehrstrafen gewann die Freiheitsstrafe gegen Ende des 18. Jh. verstärkt an Bedeutung, in den Staaten des Heiligen Römischen Reichs erstmals dominant im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794. Gefängnisse und Zuchthäuser wurden dadurch zu Strafanstalten, die für unterschiedliche Strafzwecke (Abschreckung und insbesondere Besserung) nutzbar gemacht werden sollten. Die zur bloßen Verwahrung konzipierten und von Überfüllung, mangelnder Hygiene und wahllosem Zusammensperren von Menschen unterschiedlichster Delikts- und Altersgruppen geprägten Gefängnisse mit ihren vielfach umgenutzten Räumen konnten diese Aufgaben ebenso wenig erfüllen wie die nach Gesichtspunkten der Arbeitsökonomie gestalteten Zuchthäuser. Beide gerieten zunehmend in die öffentliche Kritik, zuerst bei John Howard,[39] dann bei Heinrich Balthasar Wagnitz[40] und weiteren Autoren. Die Errichtung von Gefängnissen wurde so zur eigenständigen Bauaufgabe.

Über die fortbestehenden Sicherheitsrücksichten hinaus wurden von den Strafvollzugsreformern verschiedene neue Forderungen an die Gefängnisarchitektur gestellt. Neben der allgemeinen Sorge um Gesundheit und Hygiene und dem Erfordernis geeigneter Vorkehrungen zum Abhalten des Gottesdienstes standen zwei Aspekte im Vordergrund: Um die gegenseitige „moralische Ansteckung“ der Gefangenen zu verhindern, sollten diese räumlich voneinander getrennt und an der Kontaktaufnahme gehindert werden (zunächst auf dem Wege einer „Klassifikation“ in Gruppen nach Alter, Geschlecht, Delikt und moralischer Disposition, später individualisierend durch Einzelhaft in Zellen). Außerdem war man zunehmend bestrebt, die permanente Überwachung der Sträflinge zu gewährleisten, um so erzieherischen Einfluss auf ihre Besserung ausüben zu können. Das Gefängnis reihte sich dadurch in die Überwachungsarchitektur der entstehenden „Disziplinargesellschaft“ des 19. Jhs. ein, zu der auch Fabrik, Kaserne und Schule gehörten.[41]

Im Rahmen der zeitgenössischen Strafvollzugsreformbewegung fanden international Versuche statt, eine ideale Gefängnisarchitektur zu entwickeln: Namhafte Architekten wie Heinrich Hübsch in Baden, der Belgier Joseph Dumont und die Franzosen Guillaume Abel Blouet und Nicolas-Philippe Harou-Romain entdeckten das Entwerfen von Gefängnissen als prestigeträchtige Aufgabe und ließen sich durch Beschreibungen oder den persönlichen Besuch zahlreicher Gefängnisse im In- und Ausland inspirieren.[42] Auf dem zweiten Internationalen Gefängniskongress, der 1847 in Brüssel tagte, wurden zahlreiche Entwürfe präsentiert und diskutiert.[43] Gleichzeitig erforderte die permanente Verwahrung und Versorgung hunderter Menschen von den Ingenieuren neue Konzepte für Beleuchtung, Belüftung, Heizung und Abwasserentsorgung. Auch als Experimentierfeld für neue Baustoffe (Eisen, Stahl, Beton, Glas) war das Gefängnis seit dem 19. Jh. beliebt.[44]

2. Kreative Phase (1780–1840)

a. Die Idee des Panoptikon

Eine Kombination von räumlicher Trennung durch Einzelhaft und lückenloser Überwachung der Gefangenen sah Jeremy Benthams „Panoptikon“ vor, das nach dem Prinzip eines umgekehrten Amphitheaters funktionierte: Sein Plan eines Gefängnisses enthielt ein ringförmiges, überkuppeltes Gebäude, an dessen Innenseite mehrstöckig übereinander angeordnete, völlig identische Zellenkäfige lagen, die sich nach innen öffneten. In ihnen sollte sich jeweils ein Gefangener ganztägig aufhalten und arbeiten. Ein im Mittelpunkt der Rotunde befindlicher, zylindrischer Kiosk ermöglichte mit seinen verdunkelbaren Fenstern dem Aufseher, beständig jede Bewegung der Gefangenen zu beobachten, ohne seinerseits von den Zellen aus gesehen zu werden (Abb.).[45]

Konsequent in seiner Konzeption, war das Panoptikon in der Praxis kaum realisierbar: Die Ringform erlaubte keine gleichmäßige Beleuchtung der Zellen, potenzierte den Bedarf an Baugrund bei größeren Gefängnissen und führte bei letzteren zudem zu einer dem Überwachungsgedanken widersprechenden Unübersichtlichkeit. Entsprechend selten wurden Gefängnisse nach Benthams Plänen gebaut. Das 1820–1826 mit 196 Einzelzellen errichtete, kreisförmige Gefängnis in Pittsburg, Pennsylvania, erschien aufgrund seiner Größe so unübersichtlich, dass es bereits nach sieben Jahren wieder abgerissen wurde.[46] In Frankreich, wo Pläne für ringförmige Gefängnisse bereits in den 1790er Jahren entworfen wurden und sich noch in den 1840er Jahren infolge der Arbeiten des Architekten Nicolas-Philippe Harou-Romain großer Popularität erfreuten, wurden sie nur im kleinen Gefängnis von Autun (1847 geplant, 1854–1856 errichtet) für 50 Gefangene in die Realität umgesetzt.[47] Die wohl am stärksten dem Benthamschen „Panoptikon“ verpflichteten Gefängnisse entstanden erst 1886 (Breda, Arnheim) bzw. 1901 (Haarlem; Abb., Abb.) in den Niederlanden als gewaltige Kuppelbauten.[48] Der mit dem Penitentiary in Stateville, Illinois, 1919 unternommene Versuch, der Unübersichtlichkeit mit einer Vielzahl kleiner, durch Gänge mit einem kreisförmigen Zentralbau verbundenen „Panoptiken“ zu begegnen, wurde vor seiner Vollendung aufgegeben.[49] (Abb.)

b. Entwürfe und frühe europäische Musteranstalten

Die Jahrzehnte um 1800 sind in Europa geprägt von einer Vielzahl unterschiedlicher Entwürfe für Gefängnisse.

Als vorbildhaft galt Ende des 18. Jh. die „Maison de Force“ in Gent (Baubeginn 1773, unvollendet), deren beispiellose Kapazität die gleichzeitige Aufnahme von 1.300–1.400 Gefangenen gestatten sollte (Abb.). Der geplante Grundriss bildete ein geschlossenes Oktogon aus der gleichmäßigen Anordnung von acht, je drei bis vier Stockwerke hohen, trapezförmigen Zellenblocks um einen achteckigen Zentralhof. Jedem Hof wurden die Einzelzellen zur nächtlichen Unterbringung der Häftlinge und die Gemeinschaftsarbeitsräume nach innen zugeordnet, so dass acht separate Abteilungen entstanden, die nach den Regeln der Klassifikation unterschiedlich belegt werden sollten.[50]

Der preußische „Generalplan zur [...] Verbesserung der Gefängnisse und Strafanstalten“ (1804) strebte die Klassifikation der Gefangenen hingegen durch ihre Unterbringung in Vierflügelanlagen an, wobei jeder Flügel für eine andere Häftlingsklasse genutzt und die Trennung der Geschlechter durch einen zusätzlichen Mittelflügel gewährleistet werden sollte. Zwischen 1832 und 1841 entstanden unter Mitwirkung von Karl Friedrich Schinkel Gefängnisse mit drei oder vier Strahlenflügeln, die rechtwinklig um einen Verwaltungsbau angeordnet, mit diesem aber nicht derart verbunden waren, dass ein panoptischer Blick über die Gesamtanlage ermöglicht worden wäre (z. B. in Insterburg, Köln und Halle an der Saale).[51] Bereits 1819 entstand der Plan für ein russisches Zentralgefängnis, in dem die einzelnen Gefängnistrakte strahlenförmig um ein Verwaltungsgebäude ausgerichtet wurden, ohne sie mit diesem zu verbinden (Abb.). Die „prison pénitentiare“ von Genf für 50 Gefangene (1825) folgte mit ihrem zweistrahligen Grundriss einem „semi-panoptischen“ Konzept: Die Arbeitssäle im Erdgeschoss ließen sich zentral überwachen, die Zellen zur nächtlichen Isolation im ersten Stock nicht.[52] Das englische Staatsgefängnis Millbank Penitentiary in London (1812–1821, 1903 abgerissen) sollte ursprünglich Benthams panoptische Vorstellungen in die Realität umsetzen. Stattdessen gruppierten sich schließlich um einen sechseckigen Verwaltungsbau mit einer Kirche als Zentrum sechs fünfeckige Höfe. In der Mitte jedes Hofes stand ein Überwachungsturm, von dem aus die an vier Seiten des Pentagons eingerichteten Zellen überwacht werden konnten (Abb.).

Gleichzeitig existierten Gefängnisse in umgenutzten Gebäuden fort. In England war es von den 1770er Jahren bis weit ins 19. Jh. hinein üblich, Gefangene provisorisch in ausrangierten Kriegs- oder Handelsschiffen („hulks“) unterzubringen.

c. Die amerikanischen Musteranstalten

In den 1820er Jahren entstanden in den USA gleich zwei Gefängnisse, die als Musteranstalten mit unterschiedlichen Haftformen auch die europäische Entwicklung prägten.

In Auburn, New York, wurde ein Gefängnis für das sog. „silent system“ errichtet, nach dem die Gefangenen nachts getrennt werden sollten, tags aber gemeinschaftlich unter strengem Schweigegebot arbeiten mussten. Der nächtlichen Isolation diente ein Flügel mit kleinen Schlafzellen, die nach dem sog. „Schachtelplan“ angeordnet waren: Jeweils zwei Zellen stießen mit der Rückseite aneinander und waren mit ihrer Eisengittertür 2,75 m von der Außenwand des Gebäudes entfernt, so dass sie nur indirekt vom Gang aus beleuchtet wurden. Die so entstandenen Zellenblocks wurden in mehreren Etagen übereinander aufgestockt und waren über hölzerne Galerien erreichbar. Sie konnten ohne bedeutenden baulichen und finanziellen Aufwand in bestehenden Gebäuden installiert werden, hinderten den Kontakt der Gefangenen untereinander jedoch nur unzureichend (Abb.). Der Großteil der Grundfläche des Auburnschen Gefängnisses entfiel indes auf Arbeitsräume, die sich nicht wesentlich von denen älterer Zuchthäuser unterschieden. In Europa galten das Gefängnis von Auburn und seine zahlreichen US-amerikanischen Nachbildungen (insbesondere in „Sing-Sing“) daher nicht als revolutionäre Neuerungen.[53]

Im „Eastern Penitentiary“ („Cherry Hill“), das John Haviland in Philadelphia, Pennsylvania, errichtete (1821–1829), wurde erstmals konsequent die Einzelhaft („separate system“) realisiert: 586 identische Zellen von je 2 x 3,5 x 4 m Ausmaß waren gleichmäßig an den Außenseiten von sieben ein- oder zweigeschossigen Flügeln verteilt und sollten den Gefangenen als ganztägige Aufenthalts- und Arbeitsräume dienen. Im Erdgeschoss besaß jede Zelle einen vorgelagerten Einzelhof, der die Isolation der Gefangenen auch während der Bewegung im Freien gewährleistete. Gemeinschaftsräume waren nicht vorgesehen. Die radiale Anordnung der Zellenflügel um einen Zentralbau („Strahlenplan“) prägte den europäischen Gefängnisbau nachhaltig (Abb.; Abb.).[54]

In den 1830er Jahren wurden die neuen amerikanischen Musteranstalten von zahlreichen Europäern besucht und international bekannt gemacht. Anders als in Amerika, wo sich das „silent System“ und der regelmäßig damit verbundene „Schachtelplan“ in den meisten neu errichteten Gefängnissen behaupteten, favorisierte man in Europa schließlich die Einzelhaft nach dem Vorbild von Philadelphia und den radialen „Strahlenplan“.[55]

d. Das Vorbild Pentonville

Maßgeblich für die europäische Entwicklung war die Vorbildwirkung des englischen Zellengefängnisses in Pentonville bei London, 1840–1842 nach Plänen des Militäringenieurs Joshua Jebb erbaut (Abb.). Von einer hohen Mauer umfasst, konvergierten vier dreistöckige Zellenflügel halbkreisförmig in strenger Symmetrie zum Eingangsgebäude, dessen obere Hälfte eine auch als Schulraum genutzte Kapelle bildete. Die 520 Zellen befanden sich wie in Philadelphia an den Außenwänden der Längsseiten jedes Flügels, waren jedoch nicht über Korridore, sondern über Galerien aus leichter Eisenkonstruktion erreichbar, die den freien Blick über die gesamte Höhe jedes Flügels gestatteten. Die Mittelachsen der Flügel vereinigten sich in einer weiten Zentralhalle mit dem angrenzenden Büro des Direktors, von wo aus die Tür jeder Zelle gesehen werden konnte (Abb.). Die in Benthams Panoptikon angelegte Möglichkeit beständiger Überwachung des gesamten Gefängnisses wurde so gewährleistet.

Als Baustoffe wurden nur Beton, Backstein und in großem Umfang Eisen (Treppen, Fensterrahmen, Dachkonstruktion, Galeriegeländer, Trägerelemente) verwandt, um eine weitgehende Feuersicherheit zu garantieren. Für Lüftung und Heizung sorgte eine zentrale Ventilationsmaschine.

Alle Zellen waren identisch hinsichtlich Größe (13 x 7 x 9 Fuß mit einer leicht gewölbten Decke) und Ausstattung (Abb.). Um nach dem Prinzip der Einzelhaft als ganztägiger Aufenthaltsort der Gefangenen dienen zu können, verfügte jede Zelle über einen Wasserabtritt und ein Kupferbecken mit Abfluss zum Waschen, moderne Gasbeleuchtung und einen Klingelzug, damit der Insasse sich bemerkbar machen konnte. Die einteilige Zellentür besaß eine Klappe zum Austeilen des Essens und der für die Arbeit benötigten Geräte sowie eine „Beobachtungs-Öffnung“. Um jede Kontaktaufnahme zwischen den Gefangenen zu unterbinden, waren die vergitterten Fenster hoch angebracht, mit Scheiben aus undurchsichtigem Glas versehen und nicht zu öffnen.

Der Isolation der Gefangenen während des täglichen Spaziergangs dienten Einzelspazierhöfe, die als Kreissegmente um Überwachungspavillons angeordnet wurden. In der Kapelle hatte jeder Gefangene einen eigenen Isolierstuhl („stall“) in Form eines geschlossenen, von hinten zu betretenden Kastens, der nur an der Vorderseite eine Öffnung in Gesichtshöhe aufwies (Abb.).[56]

3. Standardisierung in der 2. Hälfte 19. Jh.

Vom Beispiel Pentonvilles inspiriert, wurden überall in Europa und selbst in Japan[57] Gefängnisse nach dem Strahlenplan errichtet, die einander durch die radiale Ausrichtung einer variablen Zahl von Zellenblocks um zentrale Überwachungspunkte ähnelten, obwohl ihre Grundrisse und die praktizierte Haftform (strikte Einzelhaft oder Verbindung von Einzel- und Gemeinschaftshaft) im Detail voneinander abwichen (Abb.). Viele alte Gefängnisse wurden mit Zellen ausgestattet oder um neue Zellentrakte erweitert, so in Werden, 1877–1881.[58]

Eine andere Entwicklung nahm insbesondere die Architektur von Gefängnissen für Jugendliche. Richtungweisend wurde hier die französische Ackerbau- und Strafkolonie von Mettray (1839), wo 500 jugendliche Gefangene in zehn schlichten, symmetrisch um einen Hof angeordneten Einzelhäusern untergebracht waren. Die Anstalt, deren Insassen durch landwirtschaftliche Arbeit gebessert werden sollten, ähnelte mehr einem bäuerlichen Großbetrieb als einem Zellengefängnis.[59]

Die ersten beiden deutschen Mustergefängnisse für die Einzelhaft waren die Männerzuchthäuser von Bruchsal (1841–1848) und Berlin-Moabit (1842–1849, abgerissen 1955–1958). Während die Anlage in Moabit das Gefängnis von Pentonville auf persönlichen Befehl Friedrich Wilhelms IV. möglichst exakt kopierte (Abb.),[60] gibt es in Bruchsal bauliche Abweichungen (Abb.): Statt des fächerförmigen Grundrisses von Pentonville wies das Bruchsaler Männerzuchthaus eine Kreuzform auf. Der freie Blick über die vier Zellenflügel mit ihren insgesamt 408 Zellen war durch die Errichtung von Kirche, Schule und Verwaltungsräumen im achteckigen Mittelbau beeinträchtigt. Die Einzelzellen wurden gegenüber dem englischen Vorbild größer gestaltet (3,9 x 2,5 x 2,9 m), die Spazierhöfe vermehrt, und die obere Hälfte der Fenster ließ sich nach innen öffnen. Um eine Kommunikation zwischen den Zelleninsassen zu vereiteln, waren die Hohlräume der doppelten Zwischenwände mit Sand gefüllt.[61]

1885 wurden in Zusammenarbeit des „Vereins Deutscher Strafanstaltsbeamter“ mit der preußischen und österreichischen Regierung „Grundsätze für den Bau und die Einrichtung von Zellengefängnissen“ abgefasst, die in Verbindung mit 26 Plantafeln Standards für den Gefängnisbau festlegten: Drei rechtwinklig angeordnete, panoptische Zellenflügel sollten in jedem der 3 m hohen Stockwerke 36–44 „Normalzellen“ enthalten. Reine Schlafzellen und Zellen für die ganztägige Einzelhaft waren unterschiedlich groß (15 bzw. 25 m³). Richtgrößen für Flurbreite, Größe der Zentralhalle und Höhe der Umfassungsmauer waren ebenfalls vorgegeben. Nach diesem „Normalplan eines Zellengefängnisses“ (Abb.) entstanden zwischen 1885 und 1914 mit Abweichungen im Detail allein in Preußen elf neu erbaute Gefängnisse.[62]

4. Zum Gefängnisbau im 20. Jh.

Im frühen 20. Jh. erfolgte sowohl die Abkehr von den starren Vorgaben der Musterpläne als auch die Überwindung des Einzelhaftdogmas zugunsten neuer Strafvollzugsmodelle.

Bereits 1898 war mit dem Zentralgefängnis von Fresnes bei Paris die Musteranstalt für den sog. „Telephone-pole-plan“ entstanden. Sechs fünfgeschossige Flügel mit Außenzellen waren paarweise an einem 250 m langen, eingeschossigen Mittelflur angeordnet, dessen Enden der Verwaltungsbau bzw. Kirche und Schule markierten (Abb.).[63] In Deutschland wurde der Strahlenplan etwa 1902 im Zuchthaus Straubing, in dem zwei dreistrahlige Komplexe durch Verwaltungsbau, Kirche und Schule verbunden wurden, aufgelockert.[64] Der Plan für die Strafanstalt Brandenburg von 1928 sah die Aufgliederung des Gefängnisses in mehrere Bauzonen vor, die unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen hatten.[65] In den USA wurden in den 1920er Jahren Hochhausgefängnisse projektiert (Abb.).[66] Die Anlage des Attica State Prison (1933) signalisierte dagegen die Rückkehr zu Innenhofanlagen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gewannen „Freie Pläne“ (etwa in Form kleiner Pavillons in skandinavischen Gefängnissen) im Gefängnisbau an Bedeutung. Der Verzicht auf Umfassungsmauern, Gitter, Schlösser und Wachttürme im Zeichen eines reintegrativen Strafvollzugs wurde in Deutschland erstmals beim Bau des „Gustav-Radbruch-Hauses“ in Frankfurt am Main (1958–1961) realisiert.[67] Dagegen perfektionierten Hochsicherheitsgefängnisse wie in Stuttgart-Stammheim (1960–1963) die Konzepte zur totalen Isolation und Überwachung von Gefangenen, die als besonders gefährlich eingestuft wurden. Daneben sind die Gefängnisse des 19. Jh., obwohl als „steingewordene Riesenirrtümer“ kritisiert,[68] vielerorts weiterhin in Gebrauch.

Einen Überblick über aktuelle Herausforderungen und Lösungsansätze der Gefängnisarchitektur bieten z. B. Giuseppe di Gennaro, Iona Spens und Peter Charles Krasnow.[69]

IV. Dekor und Ikonographie von Gefängnisfassaden

Solange der Gefängnisbau noch nicht als eigenständige Bauaufgabe anerkannt war und Gefängnisse vorzugsweise in umgewidmeten Gebäuden eingerichtet wurden, blieb wenig Raum zur Entwicklung einer speziellen Ausdrucksform für Gefängnisfassaden. Oft veranschaulichten nur wenige moralisierende Skulpturen, Reliefs oder Sinnsprüche die Funktion der entsprechenden Gebäude als Gefängnis oder Zuchthaus.

So zeigte das Außenportal des Amsterdamer Tuchthuis eine Allegorie der geißelschwingenden „Castigatio“ (Strafe) zwischen zwei nackten, gefesselten Männern und den Sinnspruch „Virtutis est domare quae cuncti pauvent“.[70] Ähnliche Fassadengestaltungen finden sich bei Zuchthausneubauten des frühen 18. Jh., so der Sinnspruch an der Fassade des Celler Zuchthauses: „Puniendis facinorosis custodiendia furiosis et mente captis publico sumptu dicata domus“.[71] Als landesherrliche Wohlfahrtseinrichtungen waren solche Bauten ansonsten vielfach an der gängigen, prächtigen Formensprache barocker Repräsentationsarchitektur orientiert.[72]

Erst als der Strafvollzug mit dem Siegeszug der Freiheitsstrafe in der zweiten Hälfte des 18. Jh. zunehmend von den Prangern und Schafotten hinter die Mauern der Gefängnisse verlagert wurde, wuchs der Gefängnisfassade die Aufgabe zu, durch architektonische Inszenierung die Macht der staatlichen Rechtspflege nach außen zu repräsentieren und abschreckend auf das allgemeine Rechtsbewusstsein einzuwirken. Die mit innerer (Besserung der Gefangenen) und äußerer (Abschreckung der Öffentlichkeit) Gestaltung eines Gefängnisses verfolgten Strafzwecke fielen nun bewusst auseinander.

Da für die neue Bauaufgabe Gefängnis keine eigene tradierte Formensprache existierte, griffen die Vertreter der zeitgenössischen „architecture parlante“ um 1800 variantenreich auf Stilzitate zurück. Um beim Betrachter gezielt einen bedrohlichen, abweisenden Eindruck zu erzeugen, wurden gestalterische Mittel eingesetzt, die von barocker Bühnenbildästhetik über strengen Klassizismus und kühle Geometrisierung bis zu Zitaten aus der Gotik oder ägyptisierenden Sepulkralmotiven reichten. Der symbolische Gehalt, d. h. eine Bezugnahme auf Religion und Unterwelt oder die Dichotomie Recht – Strafe, blieb hierbei oft trotz wechselnder Formensprache ähnlich (Abb.; Abb.; Abb.; Abb.).[73] Der vielfache Rückgriff auf den Formenkanon mittelalterlicher Festungsanlagen (Türme, Warten, Zinnen, schwere Gesimse, Fehlen von Fenstern und Bauschmuck) im frühen 19. Jh. erinnerte einerseits an die jahrhundertelange Nutzung von Burgen und Stadtbefestigungen als Gefängnis und versprach andererseits wegen der sprichwörtlichen „Finsternis“ des Mittelalters, einem neuerrichteten Gebäude den erwünschten abschreckend-düsteren Ausdruck zu verleihen.[74]

Inspirierend wirkten die fiktiven Gefängnisdarstellungen in den „Carceri“ Giovanni Battista Piranesis (um 1745) mit ihren monumentalen, durch grobes Mauerwerk, Ketten, Eisenringe und Seilwinden als Gefängnisse charakterisierten Interieurs.[75] Hieran orientierte sich z. B. die Fassade des Londoner Gefängnisses Newgate, 1770–1785 von George Dance errichtet (Abb.): Sie wurde mit ihrer massiven Rustizierung, hinter die Front zurückspringenden Torhäuschen, gedrungenen Türöffnungen und einem – von Kettengirlanden abgesehen – radikalen Dekorverzicht zum typologischen Ideal. Zeitgenossen lobten: „No one viewing this edifice can possibly mistake it for anything but a gaol.“[76]

Heinrich Balthasar Wagnitz empfahl folgende Gestaltung: „Das Zuchthaus würde ich schwarz anmalen, mit kleinen vergitterten Fenstern versehen, den Eingang mit großen eisernen, fürchterlichen tönenden Riegeln verschließen“.[77] Zudem sollte die Fassade mit Skulpturen von Affe, Fuchs und Tiger versehen werden, die nach Bentham für die Kriminalitätsursachen Schalk, Leichtsinn und Habgier ständen.

Moralisierende Inschriften oder Büsten des Gefängnisreformers John Howard wie am Bedford Penitentiary (1819) verwiesen hingegen auf den reformerisch-erzieherischen Impetus des Strafvollzugs um 1800.[78] Auch die Fassaden älterer Anstalten wurden mit den Mitteln der „architecture parlante“ ikonographisch umgestaltet; vgl. z. B. den Anbau zweier festungsartiger Türme ohne Funktion für den Strafvollzug in der Strafanstalt Werden.[79]

Nationale Varianten innerhalb des grundsätzlich international verbreiteten Formenkanons repräsentierten etwa die französische „technische Architektur“ beim Gefängnisbau[80] oder die preußische Vorliebe für den „normannischen Stil“ – auf Wunsch Friedrich Wilhelms IV. wurde das Zuchthaus Berlin-Moabit, abweichend vom ansonsten exakt kopierten Vorbild Pentonville, mit aufwendigen Zinnenkränzen und massiven Türmen versehen.[81]

Die Strahlenpläne, die sich seit der ersten Hälfte des 19. Jh. als Standard der Gefängnisarchitektur durchzusetzen begannen, hatten zur Folge, dass die Gefängnisfassade hinter hohen Umfassungsmauern verborgen blieb und so die Inszenierung des Strafgedankens vornehmlich auf aufwendige Torbauten beschränkt wurde.[82] In der 2. Hälfte des 19. Jh. geriet die kostspielige Fassadengestaltung mit den Mitteln der „architecture parlante“ generell in die Kritik der Gefängniskunde. Der Internationale Gefängniskongress von Rom empfahl 1885 „simplification, or suppression ... of all expenses for ornament or for the monumental effect of prison buildings“.[83] Aus dem Gefängnis als „Schreckensfestung“ wurde die „Strafmaschine“,[84] ein reiner Zweckbau, der seine Aufgabe vor allem aufgrund einer durchdachten, im Grundriss veranschaulichten inneren Anlage erfüllen sollte. Nach außen bediente man sich dagegen der Ästhetik von Schlichtheit und Ernsthaftigkeit, um ein Gefängnis zu charakterisieren.[85]

Anmerkungen

  1. Zur Entwicklung des Begriffs „Zuchthaus“, der auf das 1596 eingerichtete Amsterdamer „Tuchthuis“ zurückgeht und in der frühen Neuzeit zunächst für multifunktionale Verwahreinrichtungen stand, siehe unten II.2.f.
  2. Zur Begriffsgeschichte vgl. Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, München 1984 (Nachdruck der Erstausgabe 1854–1971), Bd. 4, Sp. 2125–2127; Rolf Lieberwirth, Gefangene, Gefängnis, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 1, Berlin u. a. 1971, Sp. 1431–1433. Siehe auch Martina Henze, Gefängnis, in: Enzyklopädie der Neuzeit, Bd. 4, Stuttgart 2006, Sp. 242–245.
  3. Vitruvius, De architectura libri decem, lib. V, 2, 1, lateinisch-deutsche Ausgabe, hg. und übersetzt von Carl Fensterbusch, Darmstadt 1964, S. 210f.: „Aerarium, carcer, curia foro sunt coniungenda“ („Schatzhaus, Kerker und Kurie müssen mit dem Forum verbunden werden“).
  4. Corpus Iuris Civilis, Digesta 48, 19, 8, 9 (Ulpian): http://droitromain.upmf-grenoble.fr: „carcer enim ad continendos homines non ad puniendos haberi debet.“ („Denn der Kerker muss zur Verwahrung, nicht zur Bestrafung der Menschen unterhalten werden.“).
  5. J. A. Karl Krauß, Im Kerker vor und nach Christus. Schatten und Licht aus dem profanen und kirchlichen Cultur- und Rechtsleben vergangener Zeiten. In drei Büchern, Freiburg i. Br./Leipzig 1895, S. 73f.
  6. Zur synonymen Verwendung des Begriffs „Bôr“ für Zisterne und Gefängnis im Alten Testament: J. A. Karl Krauß, Im Kerker vor und nach Christus. Schatten und Licht aus dem profanen und kirchlichen Cultur- und Rechtsleben vergangener Zeiten. In drei Büchern, Freiburg i. Br./Leipzig 1895, S. 1.
  7. J. A. Karl Krauß, Im Kerker vor und nach Christus. Schatten und Licht aus dem profanen und kirchlichen Cultur- und Rechtsleben vergangener Zeiten. In drei Büchern, Freiburg i. Br./Leipzig 1895, S. 26.
  8. Beschreibung bei C. Sallustius Crispus, De coniuratione Catilinae 55, 3: http://clt.brepolis.net/llta/pages/Toc.aspx?ctx=73902 (25.11.2014).
  9. Norman Johnston, Forms of Constraint. A History of Prison Architecture, Urbana/Chicago 2000, S. 7; Christian Carl Friedrich Hülsen, Carcer, in: Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft, hg. von August Pauly. Neu bearbeitet von Georg Wissowa und Wilhelm Kroll, Bd. 6, Stuttgart 1899, Sp. 1581f.; Erik Welin, Tullianum, in: ebd., Bd. 13, Stuttgart 1939, Sp. 794–798; Filippo Coarelli, Il Foro Romano, Bd. 2, Rom 1985, S. 59–87.
  10. Lucius Iunius Moderatus Columella, Rei Rusticae Libri Duodecim, I, 6: „vinctis quam saluberrimum subterraneum ergastulum, plurimis idque angustis illustratum fenestris, atque a terra sic editis, ne manu contingi possint.“ („Für die gefesselten Sklaven [schafft man am besten] ein möglichst gesundes unterirdisches ergastulum, beleuchtet durch zahlreiche, wenn auch enge Fenster, die so hoch über dem Erdboden liegen, dass man sie nicht mit der Hand erreichen kann.”): http://la.wikisource.org/wiki/De_Re_Rustica/Liber_I#VI (25.11.2014).
  11. Capitulare Monasticum vom 10.7.817, cap. 40: „Ut domus semota his qui fugere aut pugnis baculisve inter se voluerint confligere aut quibus ex integro factae sunt regulares disciplinae habeatur huiusmodi, qua in hieme ignis possit accendi, et atrium iuxta sit, quo possint quod eis iniungitur operari.“ („Dass es ein abgelegenes Haus geben soll für diejenigen, die entfliehen oder untereinander mit Fäusten oder Stöcken kämpfen wollen oder denen erneut Disziplinarmaßnahmen auferlegt worden sind, in einem solchen Zustand, dass im Winter ein Feuer angezündet werden kann, und dass daneben ein Atrium sein soll, in dem sie verrichten können, was ihnen aufgetragen wird“); zit. nach Alfred Boretius, Capitularia Regum Francorum, Hannover 1883 (Monumenta Germaniae Historica, Sektion II, Bd. 1), S. 346.
  12. Consuetudines Cluniacenses antiquiores, lib. III, cap. 3, zit. nach Jörg Sonntag, Klosterleben im Spiegel des Zeichenhaften. Symbolisches Denken und Handeln hochmittelalterlicher Mönche zwischen Dauer und Wandel, Regel und Gewohnheit, Münster 2008, S. 433, Anm. 2073.
  13. Zu Klostergefängnissen: J. A. Karl Krauß, Im Kerker vor und nach Christus. Schatten und Licht aus dem profanen und kirchlichen Cultur- und Rechtsleben vergangener Zeiten. In drei Büchern, Freiburg i. Br./Leipzig 1895, S. 192–251; Edward M. Peters, Prison Before the Prison. The Ancient and Medieval Worlds, in: Norval Morris und David J. Rothman (Hg.), The Oxford History of the Prison. The Practice of Punishment in Western Society, New York/Oxford 1995, S. 27–30.
  14. Zum Kerker des Offizialats von Sens, 13. Jh., und dem Turmgefängnis in der bischöflichen Residenz Meersburg, 16. Jh.: J. A. Karl Krauß, Im Kerker vor und nach Christus. Schatten und Licht aus dem profanen und kirchlichen Cultur- und Rechtsleben vergangener Zeiten. In drei Büchern, Freiburg i. Br./Leipzig 1895, S. 291–296.
  15. Dominik Burkhard, Korrektionshäuser für „fehlerhafte Geistliche“. Eine „vergessene“ Institution und ihr Beitrag zur „Geschichte des kirchlichen Lebens“, in: Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 92, 1997, S. 103–135.
  16. Norman Johnston, Forms of Constraint. A History of Prison Architecture, Urbana/Chicago 2000, S. 8–12.
  17. Norman Johnston, Forms of Constraint. A History of Prison Architecture, Urbana/Chicago 2000, S. 7.
  18. Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, Deutsches Wörterbuch, München 1984 (Nachdruck der Erstausgabe 1854–1971), Bd. 6, Sp. 1094.
  19. Vgl. Hermann Knapp, Das Lochgefängnis, Tortur und Richtung in Alt-Nürnberg. Auf Grund urkundlicher Forschung, Nürnberg 1907, besonders S. 7–13; Rudolf Quanter, Deutsches Zuchthaus- und Gefängniswesen. Von den ältesten Zeiten bis in die Gegenwart, Leipzig 1905, Nachdruck Aalen 1970, S. 43; Hans Pfeiffer, Neuzeitliche Gefängnisbauten und ihre Geschichte, Heidelberg 1934 (= Blätter für Gefängniskunde 65, Sonderheft 2), S. 7.
  20. Franz Doleisch von Dolsperg, Die Entstehung der Freiheitsstrafe unter besonderer Berücksichtigung des Auftretens moderner Freiheitsstrafe in England, Breslau 1928 (Strafrechtliche Abhandlungen, 244), S. 41.
  21. Norman Johnston, Forms of Constraint. A History of Prison Architecture, Urbana/Chicago 2000, S. 12. – Zu weiteren Beispielen in Regensburg und Paris siehe Knapp, Alt-Regensburgs Gerichtsverfassung, Strafverfahren und Strafrecht bis zur Carolina. Nach urkundlichen Quellen dargestellt, Berlin 1914, S. 156–162; Edward M. Peters, Prison Before the Prison. The Ancient and Medieval Worlds, in: Norval Morris und David J. Rothman (Hg.), The Oxford History of the Prison. The Practice of Punishment in Western Society, New York/Oxford 1995, S. 39.
  22. Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20), S. 42–64.
  23. Konrad Rückbrod, Universität und Kollegium. Baugeschichte und Bautyp, Darmstadt 1977, S. 141, Abb. 30.
  24. Für Heidelberg ist ein eigener Karzer seit dem 16. Jh. belegt. 1784 wurden im Haus Augustinergasse 2 („Karzergebäude“) nach dessen Umwidmung zur Pedellwohnung sechs Zellen in der Mansarde eingerichtet, zwei zusätzliche Karzerräume wurden bei einem Umbau 1885 mit Eisenbett, Tisch, Stuhl und Nachttopf ausgestattet (Sabine Juschka, Das Karzergebäude, Augustinergasse 2, in: Peter Anselm Riedl [Hg.], Die Gebäude der Universität Heidelberg, Berlin u. a. 1987, Bd. 1, S. 73–78; Bd. 2, S. 25f., Abb. 50–54).
  25. Der dritte Karzer der Universität im Aulagebäude, 1835–1837, ist erhalten (Gert Hahne, Der Karzer. Der Göttinger Universitätskarzer und seine Geschichte[n], Göttingen 2005; Katharina Heiling und Kerstin Klein, Zur Restaurierung der Ausmalung des Karzers im Aulagebäude der Georg-August-Universität Göttingen, in: Denkmalpflege in Niedersachsen 28, 2008, Nr. 2, S. 76f.).
  26. Sabine Juschka, Das Karzergebäude, Augustinergasse 2, in: Peter Anselm Riedl (Hg.), Die Gebäude der Universität Heidelberg, Berlin u. a. 1987, Bd. 1, S. 73–78, hier S. 75.
  27. Zur Festungshaft und „Staatsgefängnissen“ wie der sächsischen Festung Königstein und der württembergischen Festung Hohenasperg: Thomas Krause, Geschichte des Strafvollzugs. Von den Kerkern des Altertums bis zur Gegenwart, Darmstadt 1999, S. 58–66.
  28. Joseph Furttenbach, Architectura universalis, Ulm 1635, Nachdruck Hildesheim u. a. 1975, Taf. 27–29.
  29. Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt a. M. u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20), S. 105.
  30. Christian Marzahn, Das Zucht- und Arbeitshaus. Die Kerninstitution frühbürgerlicher Sozialpolitik, in: Ders. und Hans-Jürgen Ritz (Hg.), Zähmen und Bewahren. Die Anfänge bürgerlicher Sozialpolitik, Bielefeld 1984, S. 7–68; Hannes Stekl, Österreichs Zucht- und Arbeitshäuser 1671–1920. Institutionen zwischen Fürsorge und Strafvollzug, Wien 1978 (Sozial- und wirtschaftshistorische Studien, 12); Georg Fumasoli, Ursprünge und Anfänge der Schellenwerke. Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Zuchthauswesens, Zürich 1981 (Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, 5); Thomas Krause, Geschichte des Strafvollzugs. Von den Kerkern des Altertums bis zur Gegenwart, Darmstadt 1999, S. 30–37; Robert von Hippel, Beiträge zur Geschichte der Freiheitsstrafe, in: Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 1898, S. 419–494 und 608–666.
  31. Zusammenfassung der spärlichen Zeugnisse über die bauliche Anlage dieses Zuchthauses bei Franz Doleisch von Dolsperg, Die Entstehung der Freiheitsstrafe unter besonderer Berücksichtigung des Auftretens moderner Freiheitsstrafe in England, Breslau 1928 (Strafrechtliche Abhandlungen, 244), S. 95–98 und 111–113.
  32. Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt a. M. u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20), S. 146f.
  33. Georg Fumasoli, Ursprünge und Anfänge der Schellenwerke. Ein Beitrag zur Frühgeschichte des Zuchthauswesens, Zürich 1981 (Zürcher Studien zur Rechtsgeschichte, 5), S. 41–46.
  34. Hans Pfeiffer, Neuzeitliche Gefängnisbauten und ihre Geschichte, Heidelberg 1934 (= Blätter für Gefängniskunde 65, Sonderheft 2), S. 22f.
  35. Hans-Joachim Graul, Der Strafvollzugsbau einst und heute, Düsseldorf 1965, S. 31f.
  36. Heinrich Balthasar Wagnitz, Historische Nachrichten über die merkwürdigsten Zuchthäuser in Deutschland. Nebst einem Anhange über die zweckmässigste Einrichtung der Gefängnisse und Irrenanstalten, Halle 1791, Bd. 1, S. 30.
  37. Rudolf Quanter, Deutsches Zuchthaus- und Gefängniswesen. Von den ältesten Zeiten bis in die Gegenwart, Leipzig 1905, Nachdruck Aalen 1970, S. 148f.; Thomas Nutz, Strafanstalt als Besserungsmaschine. Reformdiskurs und Gefängniswissenschaft 1775–1848, München 2001 (Ancien Régime, Aufklärung und Revolution, 33), S. 101f.
  38. Vgl. etwa das „Zucht-, Armen- und Waysenhaus“ im kursächsischen Waldheim und die Beschreibungen bei Heinrich Balthasar Wagnitz, Historische Nachrichten über die merkwürdigsten Zuchthäuser in Deutschland. Nebst einem Anhange über die zweckmässigste Einrichtung der Gefängnisse und Irrenanstalten, Bd. 1–2, Halle 1791–1794. Zu dem anfangs mit dem Armenhaus verbundenen Zuchthaus in Würzburg, dessen Umbau im 19. Jh. und diversen Vergleichen siehe Ingrid Haug, Peter Speeth, Architekt, 1772–1831, Diss. Bonn 1969, besonders S. 62–135.
  39. John Howard, The state of the prisons in England and Wales, with preliminary observations, and an account of some foreign prisons, London 1777.
  40. Heinrich Balthasar Wagnitz, Historische Nachrichten über die merkwürdigsten Zuchthäuser in Deutschland. Nebst einem Anhange über die zweckmässigste Einrichtung der Gefängnisse und Irrenanstalten, Bd. 1–2, Halle 1791–1794.
  41. Michel Foucault, Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses, Frankfurt a. M. 1994.
  42. Bruno Foucart, Architecture carcérale et architectes fonctionnalistes en France au XIXe siècle, in: Revue de l’art 32, 1976, S. 37. Lars Hendrik Riemer, Das Netzwerk der „Gefängnisfreunde“ (1830–1872). Karl Josef Anton Mittermaiers Briefwechsel mit europäischen Strafvollzugsexperten, Frankfurt a. M. 2005, 1. Halbband, S. 76–78.
  43. Débats du congrès pénitentiaire de Bruxelles. Session de 1847. Séances des 20, 21, 22 et 23 septembre, Brüssel 1847, S. 96–152. Es wurde ein Beschlusskatalog mit 13 Punkten zur Gefängnisarchitektur beschlossen, ebd., S. 180–185.
  44. Vgl. etwa die Ausführungen zu Ventilations- und Abwassersystemen sowie die Darstellung des Londoner Mustergefängnisses Pentonville bei Thomas Nutz, Strafanstalt als Besserungsmaschine. Reformdiskurs und Gefängniswissenschaft 1775–1848, München 2001 (Ancien Régime, Aufklärung und Revolution, 33), S. 128–137; 195–207.
  45. Robin Evans, The Fabrication of Virtue. English Prison Architecture, 1750–1840, London u. a. 1982, Neuaufl. 2010, S. 195–235; Janet Semple, Bentham’s Prison. A Study of the Panopticon Penitentiary, Oxford 1993.
  46. Jörg Arndt, Strafvollzugsbau. Der Einfluss des Vollzugszieles auf den Bau von Anstalten für den Vollzug der Freiheitsstrafe, Bochum 1981 (Bochumer Studien zu sozialen Problemfeldern, 2), S. 25.
  47. Bruno Foucart, Architecture carcérale et architectes fonctionnalistes en France au XIXe siècle, in: Revue de l’art 32, 1976, S. 41–44. Zu Harou-Romains Tätigkeit und der seines Vaters Jean-Baptiste am Justizpalast bzw. Gefängnis von Caen siehe Patrice Gourbin, Le palais de justice de Caen, construction et transformation de 1781 à 2006, in: Annales de Normandie 57, 2007, S. 75–94. Ein halbkreisförmiges Gefängnis in panoptischer Bauart wurde 1853 in Niort eröffnet; vgl. Chantal Callais, La première prison panoptique en France: une aventure humaine et technique. Pierre-Théophile Segretain (1798–1864) et la prison de Niort (1828–1853), in: François Dieu und Paul Mbanzoulou (Hg.), Architecture carcérale. Des mots et des murs, Toulouse 2011, S. 74–91.
  48. Leslie Fairweather, The Evolution of the Prison, in: Giuseppe di Gennaro (Hg.), Prison Architecture. An International Survey of Representative Closed Institutions and Analysis of Current Trends in Prison Design, London 1975, S. 18f.; Ros Floor, Architectuur van het recht. Nederlandse Justitiegebouwen 1870–1914, Zutphen 2012, S. 312–315, 318–330.
  49. Leslie Fairweather, The Evolution of the Prison, in: Giuseppe di Gennaro (Hg.), Prison Architecture. An International Survey of Representative Closed Institutions and Analysis of Current Trends in Prison Design, London 1975, S. 29.
  50. Eine ausführliche zeitgenössische Beschreibung bietet das anonym erschienene Werk „An Account of the Maison de Force, at Ghent“, London 1817 (= Tract. 2 of the Society for diffusing Information on the Subject of Capital Punishment and Prison Discipline).
  51. Hans Pfeiffer, Neuzeitliche Gefängnisbauten und ihre Geschichte, Heidelberg 1934 (= Blätter für Gefängniskunde 65, Sonderheft 2), S. 82–84; Thomas Nutz, Strafanstalt als Besserungsmaschine. Reformdiskurs und Gefängniswissenschaft 1775–1848, München 2001 (Ancien Régime, Aufklärung und Revolution, 33), S. 337–340; N.N., Beschreibung der im Bau begriffenen Straf- und Besserungsanstalt in Insterburg, nach dem Strahlenplane. Nebst einem Steindrucke, in: Jahrbücher der Straf- und Besserungsanstalten 9, 1833, S. 1–7.
  52. Robert Roth, Pratiques pénitentiaires et théorie sociale. L’exemple de la prison de Genève (1825–1862), Genf 1981, S. 164.
  53. Jörg Arndt, Strafvollzugsbau. Der Einfluss des Vollzugszieles auf den Bau von Anstalten für den Vollzug der Freiheitsstrafe, Bochum 1981 (Bochumer Studien zu sozialen Problemfeldern, 2), S. 30–32; Leslie Fairweather, The Evolution of the Prison, in: Giuseppe di Gennaro (Hg.), Prison Architecture. An International Survey of Representative Closed Institutions and Analysis of Current Trends in Prison Design, London 1975, S. 19f.; Bruno Foucart, Architecture carcérale et architectes fonctionnalistes en France au XIXe siècle, in: Revue de l’art 32, 1976, S. 39.
  54. Norman Johnston, Forms of Constraint. A History of Prison Architecture, Urbana und Chicago 2000, S. 70–74; ders., Eastern State Penitentiary. Crucible of Good Intentions, Philadelphia 1994.
  55. Zur Rezeption der amerikanischen Haftmodelle in Europa vgl. Lars Hendrik Riemer, Das Netzwerk der „Gefängnisfreunde“ (1830–1872). Karl Josef Anton Mittermaiers Briefwechsel mit europäischen Strafvollzugsexperten, Frankfurt a.M. 2005, 1. Halbband, S. 153–170.
  56. Thomas Nutz, Strafanstalt als Besserungsmaschine. Reformdiskurs und Gefängniswissenschaft 1775–1848, München 2001 (Ancien Régime, Aufklärung und Revolution, 33), S. 195–207; Nikolaus Heinrich Julius (Hg.), England’s Mustergefängniss in Pentonville, in seiner Bauart, Einrichtung und Verwaltung, abgebildet und beschrieben ..., Berlin 1846; Robin Evans, The Fabrication of Virtue. English Prison Architecture, 1750–1840, London u. a. 1982, Neuaufl. 2010, S. 346–387.
  57. Überblick bei Thomas Nutz, Strafanstalt als Besserungsmaschine. Reformdiskurs und Gefängniswissenschaft 1775–1848, München 2001 (Ancien Régime, Aufklärung und Revolution 33), S. 206f. Die Entwicklung des Strafvollzugs einschließlich der zentralen Bauvorhaben in zahlreichen europäischen Staaten ist dargestellt in Lars Hendrik Riemer, Das Netzwerk der „Gefängnisfreunde“ (1830–1872). Karl Josef Anton Mittermaiers Briefwechsel mit europäischen Strafvollzugsexperten, Frankfurt a.M. 2005, insbes. in den Überblicksdarstellungen im 2. Halbband.
  58. Ludger Fischer, Über den Denkmalwert sogenannter Zweckbauten. Die Königlich-Preußische Strafanstalt in Werden an der Ruhr, Annweiler 1987, S. 78–80. Siehe auch den Grundriss für einen geplanten Umbau der „maison d’arrêt“ in Saint-Étienne (Loire) in ein Zellengefängnis aus dem Jahr 1882 in: François Dieu und Paul Mbanzoulou (Hg.), Architecture carcérale. Des mots et des murs, Toulouse 2011, S. 34. (Abb.)
  59. Hans Pfeiffer, Neuzeitliche Gefängnisbauten und ihre Geschichte, Heidelberg 1934 (= Blätter für Gefängniskunde 65, Sonderheft 2), S. 121; Christian Carlier, La prison aux champs. Les colonies d’enfants délinquants du nord de la France au XIXe siècle, Paris 1994.
  60. Die zeitgenössische Baubeschreibung durch Karl Wilke abgedruckt bei Wolfgang Schäche und Norbert Szymanski, Das Zellengefängnis Moabit. Zur Geschichte einer preussischen Anstalt, Berlin 1992, S. 17–22.
  61. Baubeschreibung bei Paul Freßle, Die Geschichte des Männerzuchthauses Bruchsal, Freiburg 1970 (Diss. Jur.), S. 96–117.
  62. Hans-Joachim Graul, Der Strafvollzugsbau einst und heute, Düsseldorf 1965, S. 90.
  63. Hans Pfeiffer, Neuzeitliche Gefängnisbauten und ihre Geschichte, Heidelberg 1934 (= Blätter für Gefängniskunde 65, Sonderheft 2), S. 141–143; siehe auch Éléonore Marantz, La prison des Baumettes. Imaginer, projecter et construire un espace carcéral pendant l’entre-deux-guerres, in: François Dieu und Paul Mbanzoulou (Hg.), Architecture carcérale. Des mots et des murs, Toulouse 2011, S. 59–73, hier S. 61.(Abb.).
  64. Peter Szabo, Die Entwicklung der modernen Gefängnisarchitektur am Beispiel der Strafanstalt Straubing, in: Jahrbücher des historischen Vereins für Straubing und Umgebung 109, 2007, S. 163–232, v. a. S. 206 ff. Die 7 m hohe Umwehrungsmauer war auf der Innenseite bereits elektrisch beleuchtet.
  65. Jörg Arndt, Strafvollzugsbau. Der Einfluß des Vollzugszieles auf den Bau von Anstalten für den Vollzug der Freiheitsstrafe, Bochum 1981 (Bochumer Studien zu sozialen Problemfeldern, 2), S. 55–58.
  66. Hans Pfeiffer, Neuzeitliche Gefängnisbauten und ihre Geschichte, Heidelberg 1934 (= Blätter für Gefängniskunde 65, Sonderheft 2), S. 148–150; Leslie Fairweather, The Evolution of the Prison, in: Giuseppe di Gennaro (Hg.), Prison Architecture. An International Survey of Representative Closed Institutions and Analysis of Current Trends in Prison Design, London 1975, S. 30.
  67. Jörg Arndt, Strafvollzugsbau. Der Einfluß des Vollzugszieles auf den Bau von Anstalten für den Vollzug der Freiheitsstrafe, Bochum 1981 (Bochumer Studien zu sozialen Problemfeldern, 2), S. 59f.
  68. Eberhard Schmidt, Zuchthäuser und Gefängnisse, Göttingen 1960, S. 5.
  69. Giuseppe di Gennaro (Hg.), Prison Architecture. An International Survey of Representative Closed Institutions and Analysis of Current Trends in Prison Design, London 1975; Iona Spens (Hg.), Architecture of Incarceration, London 1994 (darin siehe besonders Leslie Fairweather, Prison Design in the Twentieth Century, S. 24–37) und (mit Zentrierung auf die US-amerikanische Entwicklung) Peter Charles Krasnow, Correctional Facility Design and Detailing, New York u. a. 1998.
  70. „Der Tugend steht es zu, zu zähmen, was alle fürchten.“ (Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 [Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20], S. 146f.; Abb. 66).
  71. „Zur Bestrafung der Übeltäter, zur Bewachung der Tobsüchtigen und Geisteskranken aus öffentlichen Mitteln errichtetes Haus“ (Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 [Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20], S 161–163).
  72. Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20), S. 161–163; Martin D. Sagebiel, Architektur der Gefängnisbauten in Hamm, Münster und Werl, in: Maria Perrefort (Hg.), Ketten – Kerker – Knast. Zur Geschichte des Strafvollzugs in Westfalen, Hamm 2000 (Studien zur Stadtgeschichte 5), S. 28. Zur theoretischen Auseinandersetzung um die Gestaltung von Gefängnisfassaden in Vitruvkommentaren vgl. Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20), S. 113–130, insbesondere S. 126–128 zu Cesare Cesariano, der bereits 1521 anregte, das Gefängnis mit schauerlichen Bildern zu bemalen und so die Furcht vor den höllischen Seelenqualen der Verbrecher zu erregen.
  73. Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20), S. 181–185. Vgl. etwa die Pläne Claude Nicolas Ledoux’ für ein Gefängnis in Aix-en-Provence von 1776–1790 (Abb.); hierzu Audrey Higelin-Fusté, Le projet de Claude Nicolas Ledoux pour la prison d’Aix-en-Provence: les murs de la punition, in: Gérard Chouquer und Jean-Claude Daumas (Hg.), Autour de Ledoux. Architecture, ville et utopie, Paris 2007, S. 135–153.
  74. Michaela Giebelhausen, „More terrors than reason could justify“ – Zur Bedeutung der Fassade in der Gefängnisarchitektur um 1800, in: Uwe Böker und Christoph Houswitschka (Hg.), Literatur, Kriminalität und Rechtskultur im 17. und 18. Jahrhundert, Essen 1996, S. 217–220.
  75. Siehe z. B. Corinna Höper, Giovanni Battista Piranesi. Die poetische Wahrheit. Radierungen, Ausstellungskatalog Graphische Sammlung der Staatsgalerie Stuttgart, Stuttgart 1999, S. 129–146, Kat.nr. 7.1–7.16.
  76. James Elmes, Hints for the Improvement of Prisons, London 1817, S. 14, zitiert nach: Michaela Giebelhausen, „More terrors than reason could justify“ – Zur Bedeutung der Fassade in der Gefängnisarchitektur um 1800, in: Uwe Böker und Christoph Houswitschka (Hg.), Literatur, Kriminalität und Rechtskultur im 17. und 18. Jahrhundert, Essen 1996, S. 213; zu Newgate auch Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften Architektur, 20), S. 176–179.
  77. Heinrich Balthasar Wagnitz, Historische Nachrichten über die merkwürdigsten Zuchthäuser in Deutschland. Nebst einem Anhange über die zweckmässigste Einrichtung der Gefängnisse und Irrenanstalten, Halle 1791, Bd. 1, S. 66.
  78. Michaela Giebelhausen, „More terrors than reason could justify“ – Zur Bedeutung der Fassade in der Gefängnisarchitektur um 1800, in: Uwe Böker und Christoph Houswitschka (Hg.), Literatur, Kriminalität und Rechtskultur im 17. und 18. Jahrhundert, Essen 1996, S. 212.
  79. Ludger Fischer, Über den Denkmalwert sogenannter Zweckbauten. Die Königlich-Preußische Strafanstalt in Werden an der Ruhr, Annweiler 1987, S. 65.
  80. Hans Pfeiffer, Neuzeitliche Gefängnisbauten und ihre Geschichte, Heidelberg 1934 (= Blätter für Gefängniskunde 65, Sonderheft 2), S. 95.
  81. Wolfgang Schäche und Norbert Szymanski, Das Zellengefängnis Moabit. Zur Geschichte einer preussischen Anstalt, Berlin 1992, S. 17; ähnlich die Anlage in Münster: Martin D. Sagebiel, Architektur der Gefängnisbauten in Hamm, Münster und Werl, in: Maria Perrefort (Hg.), Ketten – Kerker – Knast. Zur Geschichte des Strafvollzugs in Westfalen, Hamm 2000 (Studien zur Stadtgeschichte, 5), S. 41.
  82. Beispiele: Pentonville; Moabit (Abb.); Bruchsal; Strafanstalt Aachen, 1864–1872; Centralgefängnis Fuhlsbüttel, 1879 (Ludger Fischer, Über den Denkmalwert sogenannter Zweckbauten. Die Königlich-Preußische Strafanstalt in Werden an der Ruhr, Annweiler 1987, S. 64).
  83. Zitiert nach Negley G. Teeters, Deliberations of the International Penal and Penitentiary Congresses. Questions and Answers. 1872–1935, Philadelphia 1949, S. 55.
  84. Andreas Bienert, Gefängnis als Bedeutungsträger. Ikonologische Studie zur Geschichte der Strafarchitektur, Frankfurt am Main u. a. 1996 (Europäische Hochschulschriften, Architektur, 20), S. 189.
  85. Dies gilt etwa für die Strafanstalt in Werl, 1905–1909; vgl. Martin D. Sagebiel, Architektur der Gefängnisbauten in Hamm, Münster und Werl, in: Maria Perrefort (Hg.), Ketten – Kerker – Knast. Zur Geschichte des Strafvollzugs in Westfalen, Hamm 2000 (Studien zur Stadtgeschichte, 5), S. 42f.

Verweise