Gerichtsgebäude, Justizpalast

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englisch: courthouse; französisch: Palais de justice; italienisch: Palazzo della Giustizia

Mayr, Vincent, Jr. (2023)

Gerichtstafel des Stadtrichters Niclas Strobel. 1478.
Gefangene Könige vor einem Richter. Francesco Bonsignori, 1480.
Das Urteil des Cambyses. Gerard David, 1498.
Das Urteil Salomonis. Lucas Cranach d. Ä., um 1537.
Grundriss des Königlichen Collegienhauses in Berlin (Erdgeschoss). Johann Philipp Gerlach (Entwurf), Alexander Gläßer (Radierung), 1725–1735.
Fassade des Königlichen Collegienhauses in Berlin. Johann Philipp Gerlach (Entwurf), Alexander Gläßer (Radierung), 1725–1735.
Projet de construction du palais de justice. Joseph-Adolph Thiac, 1841.
La grande salle des pas-perdus du palais de justice, Entwurf für den Justizpalast in Paris. Charles Méryon (Radierung), Jacques Androuet du Cerceau (Entwurf), 1855.
Brüssel, Justizpalast, Fotografie, 1890. Joseph Poelaert, 1866–1883.
Aula des Wiener Justizpalasts. Alexander Wielemans von Monteforte (Plan), 1875–1881.
München; Justizpalast, Grundriss. Friedrich von Thiersch, 1875–1897.
Geschäftsgebäude für das königliche Landgericht, Potsdam. Heinrich Herrmann, 1881.
Old Courthouse, St. Catharines, Ontario. 1884.
Justizpalast Tokio: Grundriss Erdgeschoss. Ende, Böckmann & Hartung, 1887–1896.
Rom, Palazzo di Giustizia. Guglielmo Calderini, 1889–1911.
Straßburg, Palais de justice, Lichthof. Skjøld Neckelmann, 1894–1897.
Zivilgericht, Halle (Saale), Sitzungssaal im zweiten Obergeschoß des Vorderbaus. Paul Thoemer, 1901–1905.
London, Grand Hall inside the Central Criminal Court (The Old Bailey). Edward William Mountford, 1902.
Zivilgericht, Halle (Saale). Paul Thoemer, 1903–1905.
Zivilgericht, Halle (Saale), Grundriss Dachgeschoss. Paul Thoemer, 1905.
Zivilgericht, Halle (Saale), Ansicht Eingang zur Zivilkammer. Paul Thoemer, 1908.
Zivilgericht, Halle (Saale), Schnitt durch das Haupttreppenhaus. Paul Thoemer, 1908.
Maxburg, München. Theodor Pabst und Sep Ruf, 1954−1957.
Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe. Paul Baumgarten, 1965–1969.
Palais de justice, Bordeaux. Richard Rogers, 1998.


I. Definition

Gerichtsgebäude sind Bauwerke, die der Ausübung der Justiz gewidmet sind und in denen durch eine oder mehrere staatlich eingesetzte Personen, den oder die Richter/Richterin(en), Recht gesprochen wird.

II. Begriffe

Gerichtsgebäude werden in Deutschland in der Regel als Justizpaläste bezeichnet, wenn diese nach der Rechtsvereinheitlichung im Deutschen Kaiserreich nach 1879 errichtet wurden und einen deutlich repräsentativen Charakter aufweisen. Der Begriff ist eine Übersetzung des französischen „Palais de justice“. Eine vergleichbare Terminologie wird z. B. in Spanien („Palacio de Justicia“) und Italien („Palazzo della Giustizia“) verwendet.

Der Begriff „Haus des Rechts“ wurde durch die Publikation von Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel verbreitet[1]; er steht mit seinem demokratischen Hintergrund im Gegensatz zum sog. „Haus des deutschen Rechts“, das die Nationalsozialisten 1935–1939 als Erweiterung der Ludwig-Maximilians-Universität München südlich-östlich des Siegestores errichteten.[2]

Der in Deutschland und Österreich gebräuchliche Begriff „Justizzentrum“ bezeichnet Gerichtsgebäude, in denen mehrere Gerichte und zum Teil auch Staatsanwaltschaften tätig sind. Dabei kann es sich sowohl um Neubauten[3] als auch um umgewidmete Altbauten[4] handeln.

III. Geschichte

Zahlreiche Gebäude, die als Gerichtsgebäude genutzt wurden und werden, waren ursprünglich als reine Verwaltungs- oder Bürogebäude geplant und errichtet worden.[5]

Die Entwicklung zum Justizpalast, die in Frankreich im 15. Jh. begann, erfolgte in Europa gleichermaßen in Österreich-Ungarn, Italien, Belgien wie auch dem Deutschen Kaiserreich.

A. Frankreich

1. Mittelalter und Frühe Neuzeit

In Frankreich wurden seit dem ausgehenden 12. Jh. eigene Gerichtsgebäude, „auditoires“, mit Gefängnissen errichtet.[6]

Nachdem König Philipp IV. 1302 durch die Schaffung der Parlamente die Legislative von der Judikative getrennt hatte, entstand ein weiterer Bedarf an Räumlichkeiten. Architektonisch herausragend ist das Gebäude in Rouen, das 1499–1508 von Roger Ango und Roulland le Roux errichtet wurde, um u. a. den „Parloir aux Bourgeois et Échiquier de Normandie“ aufzunehmen, eine Art ambulantes Parlament, das zweimal im Jahr für drei Monate abgehalten wurde und als Justizbehörde fungierte, ab 1515 war es das Parlament der Normandie.[7]

2. Neuzeit

Einer der ersten ausschließlich Gerichtszwecken dienenden Bauten der Neuzeit wurde in Marseille 1576 errichtet und 1618 umfassend erneuert, aber durch das zwischen 1743 und 1747 erbaute, durch die Brüder Gérard geplante, größere Gebäude ersetzt.[8] Aufgrund einer Änderung im französischen Verfahrensrecht, das einerseits die Grundsätze der Mündlichkeit und der Öffentlichkeit des Prozesses festschrieb und andererseits ab 1610 den Zugang zum Gericht allen Bürgern unabhängig von ihrem Vermögen eröffnete[9], wurde die Errichtung weiterer Gerichtsgebäude unerlässlich; als Ausdruck des Zentralstaates wiesen sie eine ähnliche Architektur auf, so wurde die Fassade jener antiker Tempel nachempfunden.[10] Es bedurfte großer, gut zugänglicher Sitzungssäle.

Die Mehrzahl der „Temples de la loi“ wurde erst im 19. Jh. infolge der französischen Revolution errichtet, nämlich 29 Appellationsgerichtshöfe und 500 Gerichte erster Instanz.[11] Die Gerichtsgebäude wurden im Stadtzentrum im klassizistischen Stil errichtet. Einer der ältesten ist der „Palais de justice“ in Caen mit einem Portikus, der von sechs Säulen getragen wird (Armand Lefebvre, 1781−1787; fertiggestellt 1809 und mehrfach umgestaltet im 19. Jh.).[12] „Der lichte Tempel der Gerechtigkeit bildet eine heilsame Gegenkraft zu den dunklen Orten des Verbrechens“, schrieb der französische Architekt Claude-Nicolas Ledoux anlässlich seines Entwurfs des „Palais de justice“ von Aix en Provence (erbaut 1787−1831),[13] in dem er zur historischen Einbettung sowohl in die römische als auch in gallische Rechtstradition die Form der Basilika mit der Form eines Druidentempels kombinierte. Die Tempelform ist bis in das 19. Jh. für französische Justizgebäude prägend. Sie findet sich in vorbildlicher Weise im klassizistischen „Palais de justice“ in Montpellier (Pierre Charles Abric, 1846–1853; Abb.),[14] dessen Hauptfassade mit einer Freitreppe und dem von einer Doppelreihe korinthischer Säulen getragenen Giebel gestaltet ist. Eine ähnliche Fassadengestaltung, allerdings nur mit einer Säulenreihe, findet sich bereits beim „Palais de justice“ in Nîmes (Gaston Bourdon, 1836–1846).[15]

In Paris übernahm die Justiz 1853 den ehemaligen, während der französischen Revolution stark beschädigten, königlichen Palast auf der Ile de la Cité und glich dort durch Hinzufügung des Osttrakts (Rue de Harlay) mit seiner Monumentalfassade das Ensemble den übrigen Pariser Monumentalbauten an.[16] Die zergliederten Teile des alten Königspalastes fasste Jacques-Denis Antoine[17] mit der „Cour de Mai“ und dem Eingangsgebäude mit Portikus aus vier toskanischen Säulen und Freitreppe zu einem einheitlichen Erscheinungsbild zusammen.[18] Während die dem „"Tribunal de grande instance“ (entspricht dem deutschen Landgericht) zugewiesenen und 1859 vollendeten Räumlichkeiten gotische und mittelalterliche Bauelemente schmückten – dasselbe gilt für die Räume des 1911–1914 eingerichteten „Tribunal correctionnel“ (entspricht der Strafrechtsabteilung eines deutschen Amtsgerichts) an der Südseite – orientiert sich die Innenarchitektur der Säle der „Cour de cassation“ (entspricht dem deutschen Bundesgerichtshof) an der französischen Renaissance, insbesondere dem Louvre. Eingefasst wurde das Gebäude durch einen komplett neuen Osttrakt, der nach Plänen von Louis-Joseph Duc und Honoré Daumet 1869 fertiggestellt wurde. Die Monumentalfassade mit Halbsäulen hat den Tempel von Dendera zum Vorbild.[19] Das nüchterne Vestibül zeichnet sich durch große Fensterflächen aus.[20]

Die Eingangsfassade des „Cour d’appel“ (entspricht dem deutschen Oberlandesgericht) von Bordeaux (Joseph-Adolphe Thiac, 1839–1845) ist z. B. der Seitenfassade des Aphaiatempels in Ägina nachgebildet[21].

In Frankreich ist wie in anderen romanischen Ländern die Außentreppe die Regel[22]. Der Justizpalast auf der Ile de la Cité in Paris weist seit dem 17. Jh. ebenso eine Freitreppe auf wie die Justizpaläste in Mailand und Bozen. Auch der 2005 fertiggestellte Neubau des „Palais de justice“ in Besançon von Henri Gaudin weist noch eine, wenn auch flache und mit einer Rampe versehene Freitreppe auf (Abb.).[23] Die Bedeutung der Freitreppe belegt das Idiom aus der Auvergne „je lui ferai monter les marches“ als Synonym für Verklagen.[24] Honoré Daumier karikierte in seiner Lithographie „Grand escalier du Palais de Justice, Vue de faces“ in der Serie „Les gens de justice“, 1848, zwei Rechtsanwälte im Talar, die nach dem Ende der Verhandlung die Treppe hochnäsig und siegesgewiss hinunterschreiten und diese gleichsam als Bühne nutzen (Abb.).[25] Balzac beschrieb die Freitreppe, als er César Birroteau die Stufen zum „Palais de justice“ in Paris hinaufsteigen lässt mit „caractère assez grandieuse“ und „solennité majesteuse“.[26].

Da man sich in der Justiz nach der Revolution nicht mehr auf eine religiöse Instanz als Basis für deren Legitimation berufen wollte, wurde in Frankreich eine eigene Symbolik entwickelt.[27] Die monumentalen Säulen des Portikus, der den Haupteingang einfasst, versinnbildlichen Macht und Tugend[28]. Dies ging einher mit einer Abstraktion der Formen, eine Reduzierung der Symbole und einen Verzicht auf Bilder. Eine überbordende dekorative Ausschmückung des Gerichtsgebäudes wurde als vom Wesentlichen ablenkend erachtet.[29] Im Sitzungsaal wurde eine Distanz zwischen Richter und Parteien sowie Öffentlichkeit u. a. durch die erhöhte Richterbank im Sitzungssaal geschaffen. Im Strafprozess standen die Angeklagten zunächst, wie die Bilder der Prozesse der französischen Revolution belegen, die König Ludwig XVI. stehend zeigen, während seine drei Verteidiger Tronchet, Malesherbes und Sèze auf Stühlen sitzen.[30] Nur in Ausnahmefällen bekam der oder die Angeklagte einen Sitzplatz zugewiesen: Für die Königin Marie Antoinette wurde ein Fauteuil in der Mitte des Saales platziert.[31].

1974 wurde durch Beschluss des Justizministeriums der Begriff „Palais de justice“ zugunsten des Terminus „Cité judiciare“ offiziell aufgegeben, 1991 aber wieder eingeführt.[32] Der Begriff „Cité judiciare“ sollte den menschlichen Aspekt der Justiz verdeutlichen; architektonisch kam dies durch den Verzicht der traditionellen „Salle de pas perdus“ zugunsten einer Empfangshalle zum Ausdruck, in der die Bürger Ansprechpartner finden und sich orientieren können sollten. Zwölf „Cités judiciares“ wurden dergestalt errichtet, bevor Ende der 80er Jahre eine Rückkehr zum „Palais de justice“ stattfand. Den „Cités judiciares“ fehlte, so die politische Einschätzung, die erforderliche „solennité“.[33]

Seit 1995 wurden 25 Wettbewerbe für Justizgebäude veranstaltet; den Architekten wurde weitgehende Freiheit gegeben, wie sie die Zielvorgabe umsetzen sollten, die Justiz im Stadtbild auf würdige Weise präsent zu machen; architektonisch herausragende Beispiele sind das Justizgebäude in Bordeaux von Richard Rogers (1992–1998) mit seinen sieben in die gläserne Gebäudehülle frei platzierten, holzverkleideten Gerichtssälen in Kegelform, die ausschließlich über Oberlichter beleuchtet werden (Abb.)[34], das Justizgebäude in Nantes von Jean Nouvel als schwarze Stahlbaukonstruktion mit Glasfassaden (1997–2000),[35] das auf die lokalen Terrainunterschiede abgestimmte Justizgebäude in Grasse von Christian de Portzamparc (1995–1999)[36] sowie das Justizgebäude in Paris von Renzo Piano.[37]

Die Fassade des „Palais de justice“ von Melun (Françoise-Helène Jourda und Gilles Perraudin, 1995–1998) aus Stahlträgern, die sich nach oben teilen und das Glasdach tragen, soll u. a. auf die Säulen des Tempels des Rechts verweisen.[38]

Der Einsatz von Holz als Baustoff, der einladend und warm wirken soll, nahm zu, ein Beispiel ist das „Tribunal de grande instance“ in Pointe-à-Pitre von Ignacio Prego, 2018 (Abb.).

Der 2018 fertiggestellte Neubau der „Cité judiciaire“ in Paris von Renzo Piano ist mit 160 m Höhe, 36 Stockwerken und 90 Gerichtssälen nicht nur „un bâtiment qui exprime son rôle, pas sa force“, wie es Renzo Piano formulierte, sondern vor allem ein Zeichen der dritten Gewalt im Staat, in dessen verspiegelten Glasfassaden sich ganz Paris spiegelt. Die Gerichtssäle sind im Sockelbereich untergebracht, auf dem ein dreigliedriger, über Terrassen abgestufter Büroturm aufgesetzt ist.[39] Renzo Piano setzte die natürliche Beleuchtung bewusst im gesamten Gebäude seiner „Cité judiciaire“, Paris ein: „La lumière donne sens à nôtre bâtiment“[40]. Begrünte Terrassen[41] laden zum Verweilen ein und führen den hohen Stellenwert der Bürgerfreundlichkeit vor Augen.[42]

Nach der Zurückhaltung der Justizgebäude in der Nachkriegszeit waren nun „Megamaschine[n] der Rechtsprechung“ entstanden.[43] In der modernen französischen Justizarchitektur wird − in bewusster Abkehr zu den historistischen Justizpalästen − der Charakter der demokratischen, transparenten Rechtsprechung in den Vordergrund gestellt. Dabei traten Fragen der Praktikabilität wie die Erhitzung durch Sonneneinstrahlung der Sitzungsräume in den Hintergrund.[44] Sitzungssäle sind durch raumhohe Fensterfronten von der Straße einsehbar.[45] Zugleich hat die Architektur aber dem Beratungsgeheimnis des Gerichts und dem Persönlichkeitsrecht der Parteien durch Rückzugsmöglichkeiten und getrennte Wegeführung Rechnung zu tragen. In der aktuellen Justizarchitektur versucht man, all diesen Interessen gerecht zu werden, wie der Architekt Ignacio Prego zum 2018 fertigstellten Gebäude des „Tribunal de grande instance“ in Pointe-à-Pitre formulierte: „Ouvert sur la ville, assurant la transparence de sa fonction, incarnée par trois salles d’audience perceptibles depuis la rue, le Palais de Justice s’offre au regard, sans se laisser totalement déshabiller. La pudeur de la magistrature, liée à sa retenue statutaire, oblige à respecter un cadre intime et une mise à l’écart de la curiosité“[46]. Ein vermittelnder Ansatz ist die weitgehende Verglasung der Gebäudehülle, die allerdings nur den Blick in die öffentlichen Wartebereiche freigibt, während die Gerichtssäle selbst im Gebäudeinneren liegen.[47] Umgekehrt verhält es sich im „Palais de justice“ in Toulouse (Pascal Prunet, 1999−2008), bei dem das Gebäude an sich mit roten Ziegelsteinen verkleidet wurde, während die Wandelhalle einschließlich ihres geschwungenen Daches vollverglast ist.[48]

Einen weiteren Aspekt der Transparenz griff Richard Rogers im Gebäude des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg (1982−1985) auf. Durch die leichte Zugänglichkeit und Betonung der lichtdurchfluteten Eingangshalle distanzierte er das Gericht vom „traditional monumentalism“ der Justizpaläste.[49] Die runden, abgeschrägten Zylinder mit den beiden Sitzungssäle dominieren das Außenbild, sie werden von der Eingangshalle quasi zusammengeschlossen, dahinter schließt sich ein quergestellter, kompakter Büroriegel an, in dem die Richter untergebracht sind und beraten; dieser geht in zwei langgezogene Arme über, die sich konkav dem Flusslauf anschmiegen und langsam abflachen. Der Entwurf Rogers wurde sowohl dem Entwurf von Oswald Unger vorgezogen, der ein viereckiges, äußerst kompaktes Gebäude vorsah, das sich um ein mit einem gläsernen Satteldach bekröntes Mittelschiff konzentrierte, als auch jenem von Dominique Perrault, der das Gebäude als Kubus auf Stelzen im Wasser zeigte.[50] Die Jury begründete ihre Wahl damit, dass Rogers in seinem Entwurf weniger auf die Monumentalität als auf „human dimension, transparency and openess“ abziele.[51]

In der modernen französischen Justizarchitektur legte man einen großen Wert auf eine Empfangstheke im Eingangsbereich, von dem aus die Verfahrensbeteiligten und das Publikum an die richtige Stelle geschickt werden und wo erste Anfragen selbständig abgearbeitet werden.[52]

B. Deutschland

1. Mittelalter und Neuzeit (bis 18. Jh.)

Reguläre Rechtsprechung im Freien fand in Europa bis in die Erste Hälfte des 18. Jh. statt, zuletzt in Schottland bis 1745[53].

Die sog. Gerichtslauben grenzten direkt an das Rathaus an. Damit blieb die vorgeschriebene Öffentlichkeit gewahrt, die Beteiligten wurden aber vor Witterungseinflüssen geschützt. Im 12. Jh. hatte das „Hohe weltliche Gericht“ in Köln ein eigenes Haus, 1257 ist dies für Aachen belegt.[54] Für Berlin ist die älteste nachweisbare Gerichtslaube Ende des 13. Jh. als Teil des neuen Rathauses errichtet worden, sie befand sich unter dem Ratssaal. Da das Rathaus mehrfach abbrannte, ist diese Gerichtslaube nur in stark veränderter Form überliefert, denn schließlich wurde sie im Zuge des Baus des Roten Rathauses abgebrochen, aber 1871f. im Schlosspark von Potsdam-Babelsberg aus den Fragmenten gotisierend rekonstruiert.[55]

Eigene Räumlichkeiten erlaubten jedoch auch neben einem besseren Schutz vor Wettereinflüssen die Begrenzung der Öffentlichkeit durch Einlasskontrollen. In der Folge wurden die Räume mit Bildern des Jüngsten Gerichts oder sog. Exempla iustitiae sowie mit Sinnsprüchen ausgestattet.[56] So stellte z. B. Gerard David 1498 eine Gerichtszene in einem durch Arkaden abgegrenzten Innenraum dar: das Diptychon „Das Urteil des Kambyses“ hatte als Bestimmungsort das Rathaus, um als abschreckendes Beispiel eines korrupten Richters zu wirken (Brügge, Groeningen Museum; Abb.). In den Hauptstädten wurde für die Justizverhandlungen ein Teil des Königspalastes bestimmt, hilfsweise wurde das Rathaus als größter säkularer Raum als Gerichtssaal verwendet[57]. In der großen Ratsstube des Rathauses Marburg ist das Wandgemälde „Stadtgerichtssitzung“ von Georg Thomas von Basel, 1551, das diese unter freiem Himmel mit Schranne zeigt, erhalten. Die „Hofgerichtsordnung des Herzogtums Zweybrücken“ vom 15. 5. 1605 sah z. B. unter Titel II vor, dass die Gerichtsverhandlung dreimal jährlich in der Ratsstube der Hofkanzlei abgehalten werde.[58] In Großstädten wurde dem Gericht ein eigener Saal im Rathaus, die „Gericht-Stube“, permanent zugewiesen, der neben einem erhöhten Richtertisch auch eine Barriere zur Abgrenzung der Öffentlichkeit enthielt[59]. Der Landesherr als oberster Richter musste sich somit nur noch einem begrenzten, ausgewählten Publikum stellen. Ein Gerichtsgebäude bewirkte damit per se eine Exklusivität der Justiz. Ein festes Gebäude erlaubte die Organisation fester Gerichtstage, die aufgrund des damit verbundenen Zustroms Auswärtiger ein wichtiger kommerzieller Faktor des Gerichtsortes wurden.[60] Aus diesem Grund beteiligte sich häufig die jeweilige Stadt an den Kosten für die Unterbringung des Gerichts, wie es z. B. noch 1900 die Stadt Colmar durch Zurverfügungstellung des Baugrundstücks und eines Kredits zum Bau des Oberlandesgerichts (Kuder/Müller, 1902–1906) tat, damit dieses Gericht nicht nach Straßburg ziehen sollte.

Bis in das 19. Jh. waren eigenständige Gerichtsgebäude in Deutschland die seltene Ausnahme, so war z. B. noch bis 1946 das Amtsgericht Soltau im Rathaus untergebracht[61]. Karl von Enhuber inszenierte seinen „Gerichtstag in Starnberg“ von 1862 nicht in einem eigenen Gerichtsgebäude, wenngleich eine Gerichtstafel und das bayerische Wappen über der Tür die Örtlichkeit kennzeichnen.[62] Abgebildet ist vielmehr das 1783 als Wohnhaus des damaligen Pflegers Josef Anton Weltin von Rosen errichtete „Landrichterhaus“, das auch Lorenz Quaglio 1832 malte (Kunstmuseum Düsseldorf).

Das Reichskammergericht, das als höchstes, kaiserliches Gericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 1495 von Kaiser Maximilian I. geschaffen wurde, besaß weder in Speyer, wo es ab 1527 seinen Sitz hatte, noch in Wetzlar, wohin es 1689 verlegt wurde, ein für seine Zwecke geschaffenes Gebäude. Es war u. a. bis 1756 im ehemaligen Rathaus untergebracht. Auch das 1645 als eigenständiger Revisionsrat geschaffene Bayerische Oberste Landesgericht war bis 1809 in einem besonderen Raum in der Münchner Residenz und danach im aufgelassenen Augustinerkloster bzw. ab 1848 im ehemaligen Jesuitenkolleg in München untergebracht.[63]

2. Neuzeit (ab 18. Jh.)

Zwar beschloss der Reichstag 1729 den Bau eines neuen Gerichtsgebäudes für das Reichskammergericht; die Baumaßnahme ging aber über das Planungsstadium nicht hinaus. Balthasar Neumann, der sich mit dem Vorhaben 1732–1739 befasste, hatte zuletzt einen quadratischen Bau mit Mansardwalmdach um einen Innenhof geplant, dessen palastähnliche Fassade im Erdgeschossbereich mit einer Bandrustika geschmückt sein sollte, während die beiden Eck- und der mit einem Giebel geschmückte Mittelrisalit in den beiden Obergeschossen durch Pilaster betont werden sollten[64]. Der erste Plan einer Dreiflügelanlage mit dreiläufigem Treppenhaus zwischen zwei Innenhöfen und Ehrenhof zwischen den Eckpavillons war bald wieder aufgegeben worden.

Errichtet wurde lediglich von 1733−1735 von Philipp von Gerlach das Kollegienhaus für das Berliner Kammergericht (Abb.; Abb.).[65] Es handelte sich um ein zweigeschossiges, elf-achsiges Barockpalais mit Walmdach, dessen Giebel von zwei Skulpturen eingerahmt wurde. Signifikante Merkmale eines Gerichtsgebäudes wies der Bau nicht auf[66].

a. 19. Jh.

In Deutschland setzte sich die Konzeption des Gerichtsgebäudes als „Temple de la loi“ ab 1802 in dem von Frankreich besetzten Rheinland durch („Arrêté portant organisation des Tribunaux de la rive gauche du Rhin“ vom 1.9.1802) und blieb dort auch nach dessen Eingliederung in Preußen 1824 bestehen. Beispiele hierfür sind die Appellationsgerichtshöfe in Köln von Johann Peter Weyer, 1824−1826, als halbkreisförmige Anlage mit fünf Flügelbauten und Innenarkaden[67] und in Celle (1839−1843), das den Palazzo Strozzi in Florenz zum Vorbild hatte.[68] Das nicht erhaltene Gerichtsgebäude in Hanau war dagegen ein unscheinbarer freistehender, dreigeschoßiger Bau (1842). Das Gerichtsgebäude in Göttingen von Joseph Otto Praё und Friedrich Doeltz, 1854–1856, wies eine Werksteinfassade im damals als Rundbogenstil bezeichneten Historismus auf (Abb.). Ansonsten bestand in Deutschland mangels Trennung von Exekutive und Judikative weiterhin kein Bedarf an eigenständigen Gerichtsgebäuden.[69]

In architektonischer Sicht orientierte sich der Tempel des Rechts an der römischen Tempelarchitektur mit Treppenstufen und Säulenportikus mit Giebel nach französischem Vorbild[70]. Bereits 1785 hatte Francesco Milizia in diesem Sinne dafür plädiert, dass die beste Art der Errichtung unserer Gerichtshöfe „nach Art der alten Basiliken“ sei[71].

Im deutschsprachigen Raum hat sich der Tempel des Rechts als typische Architektur von Justizgebäuden nicht weiter durchgesetzt. Der französisch inspirierte Entwurf eines Gerichtstempels mit repräsentativem Säulenportikus, den Johann Peter Weyer 1819 für den Rheinischen Appelationsgerichtshof in Köln eingebracht hatte, wurde abgelehnt. Oberbaurat Karl Friedrich Schinkel, dessen eigener Entwurf eines rechteckigen Baus mit Innenhöfen nicht mehr erhalten ist, hatte moniert, dass dem Entwurf die „Einfachheit und Regelmäßigkeit dieses doch bedeutenden öffentlichen Gebäudes“ fehle[72]. Das Landgericht Augsburg wurde im Auftrag des bayerischen Königs Ludwig II. 1871–1875 nach Plänen von Theodor Reuter als spätklassizistische Dreiflügelanlage errichtet. Beim Landgericht Wuppertal verwies Carl Ferdinand Busse, 1847–1854 (Abb.), einerseits mit den klassizistischen Giebeln auf Tempelarchitektur, andererseits mit der offenen Loggia auf die Architektur der italienischen Frührenaissance.

Die Neuordnung des Rechtssystems im Deutschen Kaiserreich führte 1879 zum Inkrafttreten einer einheitlichen Gerichtsverfassung für das gesamte Deutsche Reich; wesentliche Neuerungen waren das Mündlichkeits- und Öffentlichkeitsprinzip sowie die Schaffung von Schwurgerichten für Strafprozesse. Damit wurden schlagartig neue Gerichtsgebäude bzw. Umbauten bestehender Bauten erforderlich[73] und zwar nicht nur in den großen Städten, sondern auch für die Landgerichte in den größeren Provinzstädten[74]. Die Fallzahlen aus Preußen belegen den Bedarf an Gebäuden: während 1878 zwanzig neue Gerichtsgebäude begonnen wurden, waren es 1879 siebzig Neubauten zuzüglich zahlreicher Umbauten[75]; 1880 sank die Zahl der Neubauten auf sieben[76].

Dass Justizarchitektur eine wichtige Stellung einnahm, zeigt, dass Entwürfe für Justizgebäude auf der Kunstausstellung der Akademie der Künste Berlin im Jahr 1878 als eigene Gattung vertreten waren.[77] Zur Umsetzung des Bedarfs und Durchsetzung einer einheitlichen Gerichtsarchitektur entsprechend den Vorgaben des königlich preußischen Justizministeriums[78] wurden allein für Preußen zwei Abteilungen im 1878 eingerichteten Ministerium für öffentliche Arbeiten[79] geschaffen. Insgesamt wurden so 300 kleinere und 51 große Gerichtsgebäude staatlich geplant und gebaut.[80]

Der Leiter des Justizbauwesen für Groß- Berlin und das westliche Preußen in der Abteilung für Bauwesen war seit 1897 Paul Thoemer (1851–1918),[81] während Eduard Saal de Bruyn (1848−1922) für die östlichen Provinzen zuständig war.[82] Auf Thoemer bzw. seine Mitarbeiter gehen u. a. die Justizgebäude des Amtsgerichts Stettin (gemeinsam mit Endell, 1879–1882), Frankfurt a. M. (Vorentwurf)[83], Oberlandesgericht Köln, Reichersbergerplatz (1907–1911)[84], Oberlandesgericht Düsseldorf (1906–1910)[85], das Landgericht Magdeburg (1900–1905)[86], Halle (Saale) (1901–1905)[87], Essen (1908–1913)[88], Mönchengladbach (Martin Dülfer, 1909–1912)[89], Duisburg (1909–1912),[90] Amtsgericht Hannover (1907–1911),[91] Halberstadt (1908–1911),[92] Landgericht Bielefeld (1913–1917)[93] und Berlin (Landgericht Berlin I, 1896–1905)[94], Landgericht Berlin III, Gebäude am Tegeler Weg (1901–1905, Erweiterung 1912–1915 und 1983–1987)[95], Kriminalgericht Berlin-Moabit (1902–1906)[96], Amtsgericht Berlin Wedding (mit Mönnich, 1901–1906)[97] sowie das Kammergericht Berlin (Thoemer und Mönnich, 1909–1912)[98]) zurück. Aber auch für kleinere Gerichtsgebäude wie das Amtsgericht Schönebeck an der Elbe (1909–1911)[99] erstellte Thoemer den Vorentwurf. Daneben sind als erfolgreiche Architekten von Justizpalästen in Erscheinung getreten Friedrich von Thiersch (Justizpalast München (1890–1897; Abb.; Abb.); Oberlandesgericht München (1903–1905), Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad (Reichsgericht, 1888–1895)[100], Carl Ferdinand Busse (u. a. Landgericht Bonn, 1857–1859,[101] Landgericht Elberfeld (1854),[102] Landgericht Wuppertal (1847–1854) und Erstentwurf Landgericht Düsseldorf und das Alte Kriminalgericht Berlin-Moabit (Heinrich Ludwig Alexander Hermann, August Busse u. a., 1879–1881); Oberbaudirektor Heinrich Ludwig Alexander Herrmann (mit Karl Friedrich Endell: Amtsgericht Potsdam, 1880–1883, Landgericht Berlin II, Gebäude am Halleschen Ufer (1882–1885); Eduard Saal de Bruyn (Amtsgericht Bromberg (1903–1905), Amtsgericht Lüben/Schlesien (1903–1905) sowie Karl Friedrich Endell (Amts- und Landgericht Aachen, 1887–1888)[103], Landgericht Bochum (1889–1892, zerstört),[104] Koblenz, Amtsgericht Potsdam (1880–1883), Amtsgericht Stettin (1879–1882)[105], Justizpalast Frankfurt a. M. (1884–1889), Amtsgericht Köln (1883–1893) und Altes Oberlandesgericht Hamm (1890–1894, heute Rathaus).

Justizpalast

Die meisten Justizpaläste wurden im Zeitraum vom Inkrafttreten der reichseinheitlichen Prozessordnungen bis zum ersten Weltkrieg erbaut. Man reagierte damit auf den durch die neue Prozessordnung bedingten erhöhten Platzbedarf.[106] Der erste als Justizpalast zu qualifizierende Gerichtsbau des deutschen Reichs war das Justizgebäude Stuttgart, das noch vor Inkrafttreten der Gerichtsreform 1879 ab 1875 von dem württembergischen Oberbaurat Theodor von Landauer geplant und im Stil der Neorenaissance erbaut wurde (Abb.). Das 1944 zerstörte Gebäude, das Oberlandesgericht, Landgericht und Amtsgericht beherbergte, wies in seiner Monumentalität bereits die Merkmale späterer Justizpaläste auf.

Eine einheitliche Rechtsanwendung sollte sich durch eine ähnliche Architektur äußern, so wurden in dem in erster Auflage 1887 erschienenen Handbuch der Architektur im Kapitel „Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten“ Voraussetzungen und Anforderungen der Justizarchitektur beschrieben und zahlreiche Beispiele mit Grundriss vorgestellt.[107] Allerdings führte die Umsetzung in der Praxis selbst in Preußen dann doch zu höchst unterschiedlichen Lösungen.[108]

Regelmäßig griff man in der Architektur auf Elemente alter Baustile zurück, um die Ehrwürdigkeit der Justiz, ihre zeitlose Gültigkeit und ihren Ursprung zu betonen.[109] Nach Ansicht der Zeitgenossen sollte deutlich werden, dass die Justiz „eine historische Weihe in sich trägt und nicht als ein Erzeugnis des geräuschvollen Alltagslebens angesehen werden soll“.[110] Gerichtsgebäude hatten bis zum Zweiten Weltkrieg einen ausgeprägt repräsentativen Charakter[111]: „Man war bestrebt, Würde zu inszenieren, wollte den Machtanspruch des Staates bzw. seiner Jurisdiktion [...] darstellen.“[112]; sie sind zu einem „icon of government“[113] geworden.

Die Justizpaläste des 19. Jh. in Deutschland sind in der Regel zentral gelegen, direkt von der Straße zugänglich und nicht durch Gitter umfriedet.[114] Im Gegensatz zu Frankreich war in Deutschland die Freitreppe kein wiederkehrendes gestalterisches Element[115]. Häufig kennzeichnete eine große Kuppel das Justizgebäude. Es erschien nun ähnlich respekteinflößend wie bislang nur Kirchen und Paläste. Dies gilt umso mehr, als dass im deutschsprachigen Raum im 19. Jh. die Phase der „Verrechtlichung“ (Strafgesetzbuch, 1871; Strafprozessordnung, 1879, Gerichtsverfassungsgesetz, 1879, Bürgerliche Gesetzbuch, 1900) stattfand[116]: absolutistische Rechtswillkür sollte endgültig zugunsten eines geschriebenen, professionalisierten Rechts, welches reichsweit kodifiziert war, weichen. Selbstbewusst präsentierte man die Justiz in ihren Gebäuden. Eigen ist diesen „Kathedralen des Rechtsstaates“[117], die auch als „Bollwerk der Einschüchterung“[118] kritisiert wurden, jeweils ein überdimensionierter Eingangs- und Treppenbereich; dies wurde rechtsdogmatisch mit den Bedürfnissen des gesteigerten Publikumsverkehrs begründet.[119] Sie sind an Monumentalität von hochrangigen Regierungsbauten kaum zu unterscheiden, bzw. gehen über diese hinaus.[120] So weist das ehem. Reichsgericht in Leipzig (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1885–1895),[121] an dem sich wiederum Werner Lundt und Georg Kallmorgen beim Entwurf des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg 1912 orientierten, ähnliche Züge auf wie der Reichstag in Berlin von Paul Wallot, 1894–1884, welcher seinerseits auf die Kuppel des Berliner Schlosses Bezug nahm.[122]

Umso höherrangig das Gericht war, desto stattlicher war sein Gebäude gestaltet. Anlässlich der Einweihung des Gerichtsgebäudes in Braunschweig am 15. 9. 1881 wurde in einer Festrede das staatliche Interesse formuliert: „dieser jetzt vollendete Bau stellt zugleich ein Denkmal und Zeugniß der Energie und Gesinnungstüchtigkeit, mit welcher unser Staatswesen eines seiner intimsten Interessen [...] hat hochhalten wollen - als eine monumentale Beglaubigung der, unserem Justizwesen auch in seiner bezeugten Neugestaltung verbliebenen Hoheit und Würde“[123].

Der Baustil der Justizpaläste, mit dem man häufig Bezug auf lokale Traditionen nahm, ist überwiegend dem Historismus zuzuordnen, zumeist Neorenaissance oder Neobarock, um sich von der (Neo)gotik der Rathäuser abzusetzen; man verstand dies als Ausdruck moderner Urbanität.[124] Der Anteil des Barock ist im Süden Deutschlands größer als im Norden. Ein Beispiel hierfür ist die Fassade des Justizpalastes in Bayreuth (Abb.) von Adolf Fröhlich, 1901−1904, dessen Sandsteinquaderbau mit Mansardendach sich an den fürstbischöflichen Bauten des Bamberger Gebietes orientiert. Das Innere des Gebäudes weist allerdings viele Elemente des Jugendstils auf.[125] Die Fassade des ehem. Oberlandesgerichts Colmar (heute „Cour d’appel“) von Richard Kuder und Joseph Müller, 1902−1906) hat sich von der Architektur der Wiener Barockpaläste, insbesondere des Oberen Belvederes inspirieren lassen. Auch der Justizpalast München zeigt mit seiner reichen Ornamentik, dem Rustika-Sockel aus Granit unter den Fassadenflächen aus Donaukalkstein die Formensprachen barocker, süddeutscher oder österreichischer Palais.[126] Ein barockes Palais imitiert auch das königliche Oberverwaltungsgericht (heute Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) von Paul Kieschke und Eduard Fürstenau, 1905−1907, mit den freistehenden Doppelsäulen aus dunklem Wetzlarer Marmor und reichen Stuckverzierungen im Inneren,[127] während das Gerichtsgebäude Köln, Reicherspergerplatz (Paul Thoemer, 1907−1911), mit seiner konkaven, platzbestimmenden Fassade, die in einen Mittelrisalit, dessen sechs Säulen einen Giebel unter einem 65 m hohen Dachreiter tragen, und in zwei Eckpavillons gegliedert ist, eher an ein barockes Schloss erinnert.[128] Den strengen friderizianischen Barock ahmten Paul Thoemer und Jean Fasquel beim Kriminalgerichtsgebäude in Berlin-Moabit, 1902−1906, nach,[129] während das ältere Landgericht Potsdam (Heinrich Herrmann, 1881) eine klassische, italienische Palazzo-Fassade mit Rustika-Band, Mittelrisalit und Säulenportikus und Balustrade als Attika-Abschluss aufwies, jeweils in farblich unterschiedlichem Backstein bzw. Stein.[130]

Im Stil der Neorenaissance sind z. B. das ehemalige Gebäude des Landgerichts Berlin am Hallesches Ufer (Heinrich Herrmann, 1882−1885) mit einer Hauptfassade im Stil der italienischen Renaissance, das Landgericht Zwickau (Otto Wankel, 1876−1879) mit einer Sandstein-Schaufassade über einem blauen Granitsockel, das Oberlandesgericht Posen (Heinrich Koch, 1879−1882) mit Sandstein Architekturteilen zwischen backsteinverblendeten Flächen errichtet sowie das Landgericht Braunschweig (Friedrich Lilly, 1865). Die Fassaden des Justizpalastes in Hannover wurden nach Vorgaben des Ministeriums für öffentliche Arbeiten in den Stil einer Florentiner Renaissance-Palast-Fassade „in edler, aber eintöniger Weise“ abgeändert.[131] Die Weserrenaissance zum Vorbild hat die Fassade des Gerichtsgebäudes in Danzig (Eduard Saal de Bruyn, 1907−1910).[132]. Dieser Stil war auch in Halberstadt und Elbing maßgeblich.[133] Im Stil der florentinischen Renaissance zeigt das ehem. Landgericht in Mühlhausen im Elsaß von Albert Dietrich, 1877−1878 (heute „Tribunal de grande instance“),[134] während das dortige ehem. Amtsgericht (Kuder & Müller, 1899−1901) mit dem prominenten Eckturm im Stil der deutschen Frührenaissance errichtet wurde (Abb.).[135]

Seltener sind gotische Stilformen wie beim Gerichtsgebäude in Aachen von Karl Friedrich Endell, 1887f., das an ein spätmittelalterliches Rathaus mit Satteldach, Ecktürmen und reichlicher Rippenverzierung erinnert, oder das Maaßwerk am Zivilgericht in Halle (Saale), 1901−1905,[136] oder das ehem. Amtsgericht München von Thiersch, 1903−1905 (heute Oberlandesgericht), das sich als roter Bausteinbau mit zwei neugotischen, vielfach abgetreppten Satteldachgiebeln gegenüber dem Justizpalast als Nachbargebäude im Stil des Neubarock klar abhebt. Die Romanik als prägende Stilrichtung wählte Thoemer für das Gebäude des Landgerichts Berlin am Tegeler Weg (1901−1905), das den Palas einer staufischen Burg nachahmt.[137] Beim Gerichtsgebäude in Bremen (Anton Ludwig Dietrich Alexander Klingenberg und Hugo Weber, 1891−1895) wurden Elemente eines nordeuropäischen Renaissance-Schlosses mit den wuchtigen Türmen einer romanischen Burg kombiniert.[138] Die Widmungstafel an der Ostfassade erklärt die Absicht: „dem Rechte zum Schutze – dem Boesen zum Trutz“. Eine ähnliche Stilmischung zeigt der 1893 eingeweihte Erweiterungsbau des 1826 erbauten Appellationsgerichtshofs in Köln von Thoemer, wobei hier die Neorenaissance dominiert.[139] Der Neubau am Reichersbergerplatz, der 1907−1911 ebenfalls nach Plänen von Thoemer errichtet wurde, ist dagegen als fünfflügelige Anlage im Stil des Neubarock gehalten; die Hauptfassade, die ursprünglich auf Wunsch Kaiser Wilhelms II. mit einem 72 m hohen Dachreiter bekrönt war, ist von zwei nach vorne schwingenden Flügeln mit Endpavillons eingerahmt. Beim ehem. Amtsgericht in Pyrmont, errichet 1905–1907, orientierte sich Thoemer an der norddeutschen Renaissance mit seinen zwei gestuften Giebeln, das Zellengewölbe im Flur des Obergeschosses hat dagegen Vorbilder in der Spätgotik in Sachsens und Böhmens.[140]

1877 war im Deutschen Kaiserreich als oberstes Gericht das Reichsgericht mit Standort in Leipzig gegründet worden (heute Bundesverwaltungsgericht). Aus dem Architektenwettbewerb[141] gingen Ludwig Hoffmann (1852–1932) und Peter Dybwad (1859–1921) als Sieger hervor und errichteten 1888 bis 1895 ein historistisches Staatsgebäude mit Kuppel und sechssäuligem Portikus mit Giebelabschluss als Hauptfassade.[142]

Eine Kombination zwischen deutschem Justizpalast und dem französischen „Temple de la loi“ stellt der 1894–1897 von Skjold Neckelman im Pfalzburger Standstein erbaute „Palais de justice“ in der Straßburger Neustadt dar. Der Bau im Stil der Neorenaissance mit ägyptisierenden Dekorationselementen, erscheint in seiner Monumentalität einschließlich der Kuppel über der Mittelhalle ein Bau nach deutschem Vorbild, allerdings sind die Treppe und Portikus eine deutliche Anleihe bei den französischen „Temples de la loi“ (z. B. Abb.; Abb.).

Als einer der letzten Justizpaläste gilt das Justizgebäude in Frankfurt a. M., das 1913–1917 erbaut wurde. Der Betonbau, der mehrere Gerichte beherbergen sollte, zeigt eine nüchterne Gebäudehülle, die auf ausladende Elemente verzichtet. Trotz zwei monumentaler Treppenhaushallen mit Kassettendecke und Säulen im polierten Muschelkalk[143] beschränkt sich der Gebäudeschmuck im Inneren im Wesentlichen auf eine mehrfarbige Ausmalung.

c. 20. Jh.

Durch Rundverfügung des Ministers für öffentliche Arbeiten Paul Justin von Breitenbach vom 18. 1. 1907 wurde „die Anbringung von Verzierung und Leitsprüchen der Genehmigung des Justizministers und des Ministers für öffentliche Arbeiten unterworfen, um bei Neubauten Missgriffe in der Verwendung bildnerischen und malerischen Schmuckes sowie in der Anbringung von Sinnsprüchen vorzubeugen“[144]. Verfügt wurde auch, daß die Gestalt der Justitia ohne Augenbinde darzustellen sei.[145]

In der Zeit der Weimarer Republik sind nur vereinzelt Gerichtsbauten errichtet worden, z. B. in Dorsten im Stil des Expressionismus[146] oder in Ostpreußen das Amtsgericht in Rastenburg 1932 im Stil des Bauhaus-Architektur (Abb.), ferner dort das Amtsgericht Fischhausen im Stil der spätgotischen Architektur des Deutschen Ordens.[147]

Allerdings gab es Entwürfe für ein Justizzentrum, das drei Berliner Landgerichte beherbergen sollte, die mit ihrem Anspruch auf Funktionalität und Materialsichtigkeit den Ideen der klassischen Moderne entsprachen, wie sie u. a. im Bauhaus formuliert worden waren, in deutlicher Abgrenzung zum Historismus der Justizpaläste.[148] Mit dieser Ästhetik wurde auch das ehem. Amtsgericht Frankfurt/Oder (heute Sitz der Staatsanwaltschaft) mit seiner halbrunden Eingangsfassade aus glänzendem Steinwaschputz (1931–1933) gestaltet (Abb.).[149]

In der NS-Zeit wurden in Deutschland nur wenige kleinere Gerichtsbauten errichtet (z. B. in Soltau, Templin, Treysa, Zossen, Fallersleben, Erlangen), häufig machte man dabei Anleihen beim sog. Heimatstil.[150]

Haus des Rechts

In der Nachkriegszeit knüpfte man in Deutschland an die klassische Moderne an und propagierte die Abkehr von „gründerzeitliche[m] Pomp und der monumentale[r] Wucht“[151] und stattdessen ein demokratisches Gegenmodell zur NS-Justiz.[152] Leitgedanken waren Bürgernähe und Offenheit.[153] Der Prozessbeteiligte wurde nicht mehr als Untertan, sondern als mündiger Bürger betrachtet, das nüchterne Verfahrensrecht sollte die Form bestimmen. Der Gewinn an Funktionalität[154] führte zu einem weitgehenden Verzicht auf Ornamente und Dekor. Die hellen, weißen Räume sollten der Justiz ihren Schrecken, „die formalisierte Kälte, die Distanz, die Steifheit“[155] nehmen; zugleich sollten sie Ordnung und Klarheit widerspiegeln. Der demokratische Gedanke des gleichen Zugangs zum Recht für alle Bürger wurde architektonisch durch ein Absenken der Zutrittsschwelle mit dem Verzicht auf einen monumentalen Eingang und eine pompöse Wegeführung im Inneren geschaffen. Zudem wurden Serviceelemente eingeführt.[156] Es fand eine Rückbesinnung auf das gesprochene Wort und den Austausch juristischer Argumentation als zentrales Element der Gerichtsverhandlung und Herzstück der Justiz statt. In prozessualer Hinsicht fand dieser Ansatz Niederschlag in § 278 ZPO, der die Güteverhandlung als verpflichtenden Teil der mündlichen Verhandlung im Zivilprozess verankerte. Diese Tendenz spiegelt sich auch in der Gestaltung der Sitzungssäle wider, wo in den 1960iger Jahren durch Beschluss der Justizministerkonferenz in der BRD die Podeste der Richtertische und die Barrieren zum Publikum – zumindest in Neubauten – abgebaut wurden und für die Zeugen Stuhl und Tisch bereitgestellt wurden. Die Justiz auf Augenhöhe trennte die einzelnen Bereiche in einem Sitzungssaal nicht mehr scharf. Generell wurden Sitzungssäle kleiner, um als „Stätte des Gesprächs“[157] die Kommunikationskultur zu verbessern.

Gerichtsgebäude sind nun zumeist von zeitgenössischen Verwaltungs- oder Bürogebäuden kaum noch zu unterscheiden[158], wie z. B. der Betonskelettbau des Amtsgerichts München/Landgericht München I in der kriegszerstörten Herzog-Maxburg (Theo Pabst und Sep Ruf, 1954–1957) als „mächtiger Zement- und Glasbau“[159] mit durchgehender Ladenzone im Erdgeschoss zeigt. Der Verzicht auf großzügige Eingangshallen führte oftmals nicht nur zu einer unübersichtlichen Wegeführung, sondern nahm Parteien und Anwälten auch die Gelegenheit, ungestört auf den Verhandlungsbeginn warten zu können bzw. sich zu besprechen. Besonders deutlich wird dies im Gebäude des Landgerichts München I am Lenbachplatz, das unter dem Primat der Transparenz für wartende Prozessbeteiligte kaum Sitz- und geschützte Besprechungsmöglichkeiten gewährt.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erhielt aufgrund des Anstiegs der Zahl der Bediensteten durch die Einrichtung weiterer Senate das von dem Architekt Erich Schelling geplante und von 1958 bis 1960 auf hohen Betonstützen errichtete sog. Westgebäude, das 118 Büroräumen, zwei kleine Sitzungssäle und Gastronomie sowie den durch eine verglaste Brücke mit ihm verbundenen Saalbau mit dem fensterlosen, für die Strafsenate abhörsicher errichteten großen Sitzungssaal beherbergt.[160]

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Abb.) von Paul Baumgarten, 1965–1969, soll mit seiner offenen Bauweise in Pavillonanlage[161] demokratische Transparenz[162] unter „Verzicht auf jegliches Imponiergehabe“ versinnbildlichen.[163] Eingebettet in Grün- und Freiflächen, die vom Gartenarchitekten Walter Rossow als integraler Bestandteil der Anlage konzipiert worden, beherbergen die ursprünglich fünf (später sieben), von allen Seiten her einsehbaren Bauteile, deren Stahlgerüst erkennbar ist, die verschiedenen funktionalen Bereiche: Der Sitzungspavillon hebt sich als höchstes Gebäude mit doppelter Stockwerkshöhe und gläsernen Außenwänden ab.[164]

Das 1995 von Gesine Weinmiller geplante Bundesarbeitsgerichts in Erfurt gehört als Gebäude zum Typus des Hauses des Rechts (Abb.). Die Architektin erklärte den viergeschossigen Quaderbau, dessen konstruktive Stützenraster eine flexible Raumaufteilung ermöglichen, wie folgt: „Die Haltung des Gebäudes für das BAG befindet sich im Spanungsfeld zwischen Offenheit und Intimität, zwischen Repräsentation und Bürgernähe“[165].

Die Raumgestaltung wurde auch andernorts möglichst flexibel gehandhabt, darüber hinaus weisen die Sitzungssäle eine relativ niedrige Raumhöhe auf, um eine große Anzahl von Sitzungssälen und Büroräumen platzsparend unterzubringen. Im Innern wurde eine wechselnde Farbgebung angestrebt. Das Landgericht Baden-Baden (Entwurf Jakubeit, Fertigstellung 1980) zeichnet sich im Inneren durch weißes Sichtziegelmauerwerk aus, das von farbigen Paneelen ergänzt wird. Der Schwurgerichtssaal weist eine Fensterreihe hinter der Richterbank auf und vermittelt durch das helle Holz der Möbel, die mobile Raumausstattung und seinen auf rechte Winkel verzichtenden Grundriss nicht den Eindruck eines Strafgerichts (Abb.).

Spektakuläre Neubauten wie das Landgericht Münster i. W. (Harald Deilmann, 1982–1987) mit seinem monumentalen, säulengetragenen, mehrläufigen Treppenhaus und asymmetrischen Sitzungssälen, die mit vor- und zurückspringenden Glaswänden/-decken durchzogen sind, waren in Deutschland die Ausnahme.[166]

d. 21. Jh.

Ende des 20. Jh. sah sich die Justiz mit massiv ansteigenden Fallzahlen konfrontiert. Während in den 2020er Jahren die Fallzahlen stagnieren,[167] teilweise auch zurückgingen, nahmen Massenverfahren zu. Auch das Interesse der Presse an öffentlichkeitswirksamen Prozessen stieg. Beides führte dazu, dass trotz der Bewegung hin zu Verhandlungen in Zivilprozessen über Videokonferenz (§ 128a ZPO) ein vermehrter Bedarf an großen, technisch gut ausgestatteten, medial einsetzbaren Sitzungssälen besteht.

Justizzentrum

Kleinere, intime Gerichtssäle der Häuser des Rechts machten großen, sehr funktionalen Konferenzräumen Platz. Öffentlicher Bereich und Bürobereich wurden strikt getrennt, der Trakt mit den Sitzungssälen auch optisch deutlich vom Bürotrakt unterschieden und städtebaulich hervorgehoben[168]. Die Gebäude erscheinen wie Flughäfen, Einkaufspassagen oder Kliniken[169]. Diese Entwicklung ist nicht auf Deutschland beschränkt (s. o.).[170] Zugleich fand eine Rückbesinnung auf die Größe als Ausdrucksmittel für den staatlichen Machtanspruch statt. Die Monumentalität soll dabei mit einer möglichst großen Transparenz verbunden sein. Die favorisierten Materialien waren deshalb Glas und heller Naturstein.[171] Auf Dekor wurde weitgehend verzichtet.[172]

Ein Vorläufer für diese Bewegung ist das Strafjustizzentrum München (Peter Kaup, 1973−1979), das durch die massive Verwendung des Sichtbetons dem Brutalismus-Stil zuzuordnen ist. Als Gericht ist das Gebäude, dessen Fassade aus Betonstützen und –trägern, die mit grünen Fensterelementen ausgefüllt sind, nicht zu erkennen. Der öffentliche Zugang erfolgt über einen tiefer gelegten Vorplatz.

Die gute Zugänglichkeit der Gebäude und der Sitzungssäle durch einfache Wegeführung mittels Anzeigetafeln und Rolltreppen, Innenhöfe, Kunstobjekte in den Wartehallen sollen die Bürgerfreundlichkeit erhöhen. Sicherheitsaspekte treten in letzter Zeit stark in den Vordergrund.[173]

C. Großbritannien

Der „Court of Husting“, das älteste Gericht der „City of London“, ist bereits für das 10. Jh. belegt.[174] Es fand ebenso wie der „Mayor's Court“ im Rathaus (Guildhall) in einer Halle mit zwei Ebenen statt, die obere besaß zwei Kammern, eine für den „Court of Aldermen“ und die andere für den „Court of Common Council“; zwischen 1411 und 1430 wurde ein Neubau errichtet, der an der Fassade Personifikationen von Disciplina und Iustitia sowie der Kardinaltugenden Fortitudo und Temperantia zeigte, ferner „Law“ (Rechtspraxis) and „Learning“ (Gelehrsamkeit), der Bau wurde 1882 abgerissen.[175] Von 1178 bis 1883 diente ein Teil der Westminster Hall, London, Gerichtszwecken. Durch einen Holzeinbau war dieser Bereich abgetrennt, der Richter saß auf einer hölzernen Bühne unter einem Baldachin, wie die beiden Stiche von John Bluck (zwischen 1791 und 1831 in London tätig), „Interior of Westminster Hall, Looking South Towards the Courts of Chancery and King’s Bench“, 1809, sowie „The Court of Kings Bench in the Southeast Corner of Westminster Hall“, 1808 (Abb.), zeigen.[176]

Nur wenige Tempel des Rechts wurden errichtet, z. B. „High Court of Judiciary“ in Glasgow, 1811 von William Stark mit der Fassade eines griechischen Tempels erbaut, deren sechs dorische Säulen den Giebel tragen (1913 wiedererrichtet; Abb.), und das Gebäude der „Four Courts Dublin“ (Thomas Cooley und James Gandon, geplant zwischen 1777 und 1784, errichtet bis 1808), dessen Hauptfassade durch eine Säulen- und Giebelfront und einer Rotunde, die innen wie außen von korinthischen Säulen getragen wird, gegliedert wird (Abb., außen: Abb.; Abb.). Ein weiteres Beispiel ist das eingeschossige klassizistische Justizgebäude in Perth von Robert Smirke (fertiggestellt 1819) mit Portikus und Giebel. Allerdings verwendete man in England dann vorzugsweise den neugotischen Baustil für Gerichtsgebäude. Die von John Soane (1753–1837) entworfene Fassade in palladianischem Stil für die Gerichtssäle in der Westminster Hall wurde auf Drängen der Abgeordneten 1824–1825 wieder abgerissen und durch eine neugotische Variante ersetzt.[177]

Eine Reihe von „County Courts“ wurde infolge eines Gesetzes von 1846 errichtet. Die Gebäude, die zuweilen weitere Behörden beherbergten, besaßen nur einen Sitzungssaal im ersten Stockwerk. Dabei orientierten sich Architekten wie Charles Reeves (1815–1866) an der italienischen Renaissance. Er lieferte von 1847 bis zu seinem Tod 64 Entwürfe für Gerichtsgebäude. Die „Victoria Law Courts“ in Birmingham (Aston Webb und Ingress Bell, 1887–1891) wurden mit einer Fassade aus roten Ziegeln und Terrakotta-Ornamenten im Stil des Tudor-Landhauses errichtet.[178]

In England wurde im „Courts of Justice Concentration Act“ 1865 eine Zusammenführung von Gerichten in ein Gebäude vorgeschrieben, die Bauten nach Vorbild der Justizpaläste zur Folge hatte, allerdings ohne Freitreppen.[179]

Die zentrale Kuppel wurde erst spät ein Element englischer Gerichtsarchitektur: Der Central Criminal Court in London, gen. Old Bailey, der 1900–1907 von Edward William Mountford (1855–1908) im Stil des Neo-Barock erbaut wurde, zeichnet sich durch eine massive Kuppel aus, die der Kuppel des Royal Hospital von Christopher Wren in Greenwich nachempfunden ist (Abb.).[180]

Gerichtsgebäude in Provinzstädten wurden bis in das 19. Jh. nicht ausschließlich für Justizzwecke erbaut, sondern dienten auch als Orte für Versammlungen, Wahlen und die öffentliche Verwaltung.

Das Manchester Civil Justice Centre (Denton Corker Marshall, 2000–2007) wurde als das eines der besten britischen Gebäude des 21. Jh. gefeiert, man lobte dessen expressionistische Dynamik und ökologische Nachhaltigkeit, auch wenn die Ausmaße mit 47 Gerichtssälen und 75 Beratungsräumen in Europa bislang nicht übertroffen wurden.[181]

D. Nord- und Südamerika

Einer der frühesten US-amerkanischen Beispiele für den Typus des Tempels des Rechts mit vier Säulen, die als Portikus den Giebel tragen, ist das „Charlotte County Courthouse“ in Virginia, das Thomas Jefferson 1723 entwarf. Nur ein schlichter Backsteinbau schließt sich an die Fassade an.[182] Kleine nordamerikanische Gerichtsgebäude, sog. Courthouse zeichnen sich häufig durch einen Turm in der Mitte der Eingangsfassade auf, der ihnen eine gewisse Ähnlichkeit mit einer Kirche verleiht, z. B. „Courthouse in Orange County“, Vermont (Horace Carpenter, 1847), oder Courthouse in St. Catharines, Ontario (1848; Abb.).

Nach Beendigung des Bürgerkriegs 1866 wurden in den USA föderale Gerichtsgebäude errichtet: Bis 1897 entstanden insgesamt 125 neue Bauten vor allem im neoklassizistischen Stil. Das Gebäude des „United States Supreme Court“ in Washington, D.C. von Cass Gilbert wurde mit klassizistischer Front erst 1935 fertiggestellt. Zwischen 2000 und 2010 wurden 33 föderale Gerichtsgebäude in den USA errichtet, wobei zur Kosteneinsparung eine Tendenz zum Verzicht auf einen hervorgehobenen Eingangsbereich und eine Eingangshalle, „atrium space“, erkennbar ist, obwohl auch weiterhin die architektonisch hervorzuhebende Rolle von Gerichtsgebäuden betont wird.[183] Auch in den USA wurde eine einheitliche Rechtsanwendung durch eine ähnliche Architektur visualisiert, so gibt die „Judicial Conference of the United States“ den „U.S. Court’s Design Guide“ heraus[184], der für föderale Gerichtsgebäude verbindlich ist.

Im Justizpalast von Mexico City (Juan Sordo Madaleno und José Adolfo Wiechers, vollendet 1964) gibt es eine deutliche Trennung zwischen Gerichtssälen und Büroräumen. Während erstere in vierstöckigen Gebäude mit Glasfassade untergebracht sind, liegen die Büros in angebauten, dreizehn-stöckigen Hochhäusern, die auf Ebene elf mit einer Verbindungsbrücke verbunden sind. Die Sitzungssäle sind um eine rechteckige Halle gruppiert, die über eine niedrige Glaskuppel beleuchtet wird und zugleich als Treppenhaus dient.[185]

In jüngster Zeit stehen auch in Nordamerika Bürgernähe und ein freundliches Erscheinungsbild im Vordergrund, u. a. durch Kunstinstalationen wie ein Mobile und die Fotoinstallation vor gelbem Hintergrund in der Wandelhalle des New Toronto Courthouse (NORR Architects & Engineers/Renzo Piano, 2018 bis voraussichtlich 2023; Abb.).

E. Italien

Agnellus von Ravenna erwähnte um 838 eine „camera tribunalis“ in der Kaiserpfalz zu Pavia, die mit einem Mosaik geschmückt sei, das Theoderich zu Pferd zeigte.[186] Zwischen 906 und 910 wird dieser Ort als als „laubia magiore“ bezeichnet.[187] Zw Insbesondere die oberitalienischen Kommunen verfügten im Mittelalter über eine eigenständigen Rechtsprechung mit entsprechenden Einrichtungen. In Florenz konkurrierten die ordentliche Gerichtsbarkeit der „Curia del podestà“ und die Handelsgerichtsbarkeit, die „Mercanzia“.[188] Der „Tribunale della Mercanzia“ wurde 1359 an der Stelle des römischen Theaters errichtet.

In Rom plante Papst Julius II. seit 1507 den Bau eines monumentalen „Palazzo dei Tribunali“, um ein Gegengewicht zum kommunalen Gerichtshof im Senatorenpalast auf dem Kapitol zu schaffen. Er emittierte eine Medaille auf die Grundsteinlegung in mehreren Varianten, die einen kastellartigen Bau mit Ecktürmen und einem alles überragenden Turm in der Mitte zeigen.[189] Das Gebäude wurde jedoch nach dem Tod Julius II. (1513) nicht mehr zu Ende geführt.

Der 1889 bis 1911 durch Guglielmo Calderini im Stil der Spätrenaissance und des Barocks errichtete „Palazzo di Giustizia“ in Rom (Abb.) ist Ausdruck des Selbstverständnisses des jungen, zentralistisch regierten Nationalstaats: Alle in Rom ansässigen Gerichte sollten dort untergebracht werden, wobei das Hauptgeschoss für den Kassationsgerichtshof und repräsentative Räume bestimmt war. Auch wenn nach der Auffassung des Präsidenten des Ministerrates Zanardelli ein Tempel der Justiz am Ufer des Tiber geschaffen werden sollte, gehört das Gebäude aufgrund seiner Monumentalität sowohl im Stadtbild wie auch in seinen Hallen und Sälen zweifelsohne in die Kategorie der Justizpaläste.[190] Die Quadriga aus Bronze von Ximenes, die den Haupteingang bekrönt, wurde erst 1926 hinzugefügt; einen Bezug zur Justiz hat sie nicht. Untypisch ist die ornamentale Ausgestaltung des Hofes, der hier nicht Bewirtschaftungszwecken dient, sondern eine zweiflüglige, geschwungene Freitreppe enthält, deren beide Treppenläufe von Statuen der Justizgelehrten Ortensio Ortalo Quinto, Paolo Giulio, Ulpian und Labeon begleitet werden. Vom Treppenabsatz blickt die stehende Figur der Iustitia auf den Hof herab.

Der „Palazzo di Giustizia“ in Triest wurde zunächst 1895 im Stil der Paläste der Wiener Ringstraße durch A. Spinnler geplant (Baubeginn 1912). Als Triest nach dem Ersten Weltkrieg an Italien gelangte, übernahm der frühere Mitarbeiter Enrico Nordio, der den Wettbewerb für die Fassadengestaltung und den Innenausbau gewonnen hatte, die Ausführung und setzte diese im Stil der italienischen Neorenaissance um. Das 1929 fertigstellte Gebäude zeigt auf der von sechs Säulen getragenen Attika der Fassade sechs Statuen der römischen Rechtsgelehrten Salvius Julianus, Gaius und Paulus Julius Aulus von Franco Asco, Emilius Papianos, Tribunan und Ulpian von Marcello Mascherini. Der Justizpalast in Mailand wurde von Marcello Piacentini 1932–1940 erbaut; dem Architekten war als Vorgabe gemacht, ein Gebäude zu schaffen, das eine meditative Sammlung, Weisheit und Ehrfurcht sowie ein Gefühl von Gerechtigkeit und Glauben hervorrufe.[191]. In dem Justizgebäude sind 150 Kunstwerke von 52 zeitgenössischen Künstlern ausgestellt, was bislang ohne Parallele geblieben ist.

Zahlreiche, vor allem monumentale Gerichtsgebäude Italiens wurde in den dreißiger Jahren im Stil des Faschismus errichtet. Sie zeichnen sich durch eine Betonung der Massen, durch Säulen oder Fensterfronten in der Vertikalen gegliedert, und den weitgehenden Verzicht auf Ornamentik aus. Beispiele sind der Justizpalast in Palermo von Ernesto und Gaetano Rapisardi, 1938–1957, und der „Tribunale di Bolzano“ mit konkaver von einer Säulenfront getragener, marmorverkleideter Fassade von Paolo Rossi di Paolo und Michele Busiri Vici, 1939–1956.

Der Justizpalast in Neapel von Corrado Beguinot und andren erbaut von 1988 bis 1995 mit einem Volumen von 1,2 Millionen Quadratmetern und seinen drei, bis zu 110 m hohen Türmen, deren konkav geschwungen Glasverkleidungen schwarz im Sonnenlicht funkeln, hat den Charakter eines Bürogebäudes.

Dem Baustil der Postmoderne verpflichtet ist der in seinen Ausmaßen imposante, betont asymmetrisch angelegte Justizpalast von Florenz, der von Leonardo Ricci (1918–1994) in den 1970er Jahren geplant wurde, aber erst 2000–2012 realisierte werden konnte. Die unterschiedlich hohen Hochhäuser mit verspiegelten Fassadenelementen verweisen auf die Türme der Altstadt von Florenz.[192]

F. Belgien

Dem Neoklassizismus ist der von Louis Roelandt 1836–1846 erbaute Justizpalast in Ghent verpflichtet. Als solcher wurde er allerdings erst durch Hinzufügung der Personifikation der Justitia als Giebelfigur 1961 gekennzeichnet.

Der „Palais de Justice“ in Brüssel, 1866−1883 von Joseph Poelaert (1817−1879) errichtet (Abb.), wurde von den Zeitgenossen u. a. als „ein Bauwerk [...], welches an Großartigkeit des Maßstabes und Einheitlichkeit der Durchführung unter ähnlichen Bauten in Europa seinen Gleichen nicht findet“ gefeiert[193] und diente als Vorbild für viele andere Justizpaläste in Europa. Nach dem Erlangen der Unabhängigkeit Belgiens sollte er alle Gerichte der Hauptstadt aufnehmen[194] und galt als größtes öffentliche Gebäude des 19. Jh.[195] mit einer Grundfläche von 160 x 180 m und einer Kuppelhöhe von 122 m das Fünffache des benötigten Platzes bot (Grundriss: Abb.). Die gigantischen Ausmaße des als Stahlskelettbau konzipierten Gebäudes, die sich in einer mehr als zehnfachen Baukostensteigerungen von veranschlagten 3 Millionen Francs auf 42 Millionen Francs niederschlugen, wie auch der als „seltene Originalität“ gepriesene Bauschmuck[196] mit griechisch-römischen, assyrischen, gotischen und indischen Dekorationselementen[197] sind Ausdruck belgischen Nationalstolzes wie auch des Ansehens und der Bedeutung der Justiz. Der deutsche Stadtplaner Hermann Joseph Stübben (1845–1936) lobte 1878, dass man die „Wirkung dieses Brüsseler Meisterwerks zu einer königlichen Höhe“ gesteigert habe; „auf dem Boden des barocken Neogrec“ hätte man zudem „erträgliche Details“ geschaffen.[198] In jüngster Zeit wurde durch ein "Box in the Box"-System die Sicherheit im Innern des Gebäudes verstärkt.[199]

Der „Palais de justice“ in Charleroi von Jacques Depelsenaire und Simon Brigode, erbaut 1954−1969 (Abb.),[200] war dagegen ein funktionaler Bau aus Beton, Stahl und Glas. Die Eingangshalle des Gerichtes von Antwerpen (Richard Rogers, 2001−2006), nach wie vor als „Salle de pas perdus“ bezeichnet, zeichnet sich dagegen durch eine gewagte Glasdachkonstruktion aus, die von den Flügeln ausgehend in Zacken nach oben geführt wird. 2003–2006 schufen Stéphane Beel und Lieven Achtergael ein neues Gerichtsgebäude in Ghent mit einer gläsernen Fassade an den Straßenfronten. Damit wird der Blick sowohl in die holzverkleideten Wartebereiche wie auch die Gerichtssäle selbst freigegeben. Auf diese Weise erfüllte man die Forderung der Ausschreibung nach einem einfachen, offenen und besucherfreundlichen Gebäude.[201]

G. Österreich

Der von Alexander Wielemans, Edler von Monteforte (1843−1911) von 1875 bis 1881 errichtete Justizpalast in Wien geht auf eine kaiserliche Entscheidung vom 4.9.1874 über einen Neubau für die in Wien ansässigen Gerichtsgebäude zurück.[202] Dieser war als Folge der Gründung des österreichischen Kaiserreichs notwendig geworden. Nach einem Brand 1927 erfolgte der Wiederaufbau einschließlich Aufstockung um ein Stockwerk 1929–1931 nach Plänen von Heinrich Ried und Alfred Keller. Gestalterischer Höhepunkt ist die farbenprächtigen Zentralhalle mit der Monumentaltreppe (Abb.).

Im historischen Stil mit Ecktürmen und Treppengiebeln entwarf Ernst Dittrich das Landesgericht Feldkirch/Vorarlberg, das 1903−1905 errichtet wurde. Der Uhrenturm betont die Wehrhaftigkeit der Justiz (Abb.). Ein Mosaik der Austria von Wolfgang Huber ziert den Giebel über dem Treppenhaus.

H. Schweiz

Der bundesstaatliche Gedanke fand seinen besonderen Ausdruck in der Gestaltung des ehem. Schweizer Bundesgericht in Lausanne (heute Bezirksgericht, „Palais de Justice de Montbenon“), das von Benjamin Recordon 1881−1886 im Stil der französischen Renaissance erbaut wurde. Der schlossartige Zentralbau mit einem durch sechs Säulen gegliederten, dreiachsigen Mittelpavillon und zwei, jeweils einachsige Eckpavillons mit Mansardwalmdach zeichnet sich durch eine Fassade aus, die mit unterschiedlichen Steinen aus der ganzen Schweiz verkleidet ist. Allegorische Darstellungen der Schweiz und des Gesetzes veranschaulichen den Zweck des auf einer Anhöhe freistehenden Gebäudes mit Blick auf See und Berge. Auf der erhöhten Freifläche vor dem Gebäudeeingang steht eine Statue von Wilhelm Tell.[203]

Das derzeitige Schweizerische Bundesgericht in Lausanne wurde als neoklassizistischer Justizpalast, dessen Mittelrisalit durch einen von vier, jeweils 15 m hohen freistehenden korinthischen Säulen getragenen Giebel markiert wird, von Louis-Ernest Prince, Jean Béguin und Alphonse Laverrière 1913−1927 erbaut. Markant ist die reiche Verkleidung mit unterschiedlichen Schweizer Steinen sowie im zentralen Sitzungssaal, im Treppenhaus und als strukturierendes Element in den Wandelgängen mit unterschiedlich farbigem Marmor. Die Türe zum großen Sitzungssaal über dem Vestibül rahmen zwei ägyptisierende Karyatiden von Casimir Raymond (1870−1965) ein (Abb.).

IV. Gestaltung

A. Lage

Seit dem Mittelalter bildet die Existenz eines Gerichtes einen wesentlichen ökonomischen Faktor für eine Stadt, der mit der Anlage eigener Bauten eine städtebauliche Bedeutung erlangte.

Justizpaläste wurden zu Wahrzeichen der jeweiligen Stadt.[204] So prägte das 1957−1964 erbaute Amtsgericht Wuppertal des Architekten Klaus Franz, das in einem 18 stöckigen Hochhaus, 65 m hoch, im brutalistischen Stil neben der Schwebebahnlinie errichtet wurde, die Stadtsilhouette, bis es 2000 abgerissen wurde.[205] Das Oberlandesgericht Hamm ist mit seinem Erweiterungsbau von 1999−2003 mit 60 m das höchste Gebäude der Stadt. Das Justizzentrum Köln (Henrik Busch, Fertigstellung 1981) mit 105 m Höhe ist allerdings von einem herkömmlichen Büro-Hochhaus nicht zu unterscheiden. Dasselbe gilt für Barcelonas „Ciutat de la Justicía“ (David Chipperfield, 2002–2011) aus acht unterschiedlich großen, hohen Bürotürmen in unterschiedlichen Pastelltönen.[206]

Auf die städtebauliche Wirkung der Gerichtsgebäude − nicht nur der Justizpaläste − wurde stets großer Wert gelegt, auch wenn die Bauten in der Peripherie errichtet wurden, was seit dem 19. Jh. zunehmend der Fall war.[207] Für den Bau des Brüsseler Justizpalastes opferte man den Altstadtbezirk Bovendael. Ausgewählt als Bauplatz wurde der ehem. Galgenberg. Am Justizpalast München wurde von Friedrich von Thiersch an der östlichen Schmalseite, die dem Stadtzentrum zugewandt ist, durch einen konvexen Mittelrisalit, der an die Apsis einer barocken Kirche erinnert[208], eine Schauseite angefügt, die funktional keine Aufgabe besitzt. Das Kammergericht Berlin bekam den ehemaligen botanischen Garten im Kleistpark als Standort zugewiesen, der durch die 1910 dorthin versetzen Königsarkaden von 1770–1780 von Carl von Gontard aufgewertet wurde, zugleich wurde der Zugang von der Potsdamer Straße aus betont (Abb.).[209] Eine vergleichbare Einbeziehung von Grünflächen findet sich beim Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, in dessen Pavillonkonzeption die Gestaltung der Frei- und Grünflächen durch den Gartenarchitekten Walter Rossow einen wesentlichen Bestandteil des Erscheinungsbildes spielt (Abb.). Eine für das Stadtbild ungünstige Position weist dagegen das Gebäude des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig von Landesbaumeister Koehler, 1876, auf, das deshalb als 'Elefant im Porzellanladen' kritisiert wurde und den Spitznamen „roter Elephant“ erhielt.[210]

Häufig liegen Justizpaläste an einem Platz, den sie mit ihrer Monumentalität beherrschen und der ihnen quasi als erweitertes Foyer dient. So prägen durch ihre konkave Form sowohl das Oberlandesgericht Köln den Reichersbergerplatz[211] als auch der Justizpalast in Bozen die „Piazza del Tribunale“, die mit dem gegenüberliegenden Parteisitz das faschistische Zentrum der Stadt bildete.[212] Elemente der Beleuchtung hat Richard Rogers im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, der an der Uferpromenade errichtet wurde, zur Akzentuierung des Bauwerks gewählt: Die Etagen des Gebäudes sind nachts in den Farben blau, rot und gelb beleuchtet. Auf der Hauptfassade des Gebäudes ist die Waage der Justiz mit den beiden Sitzungssälen als Waagschalen durch die Beleuchtung dargestellt. Ebenfalls durch die Farbe macht der 2011 fertiggestellte Neubau des Gerichtsgebäudes in Sankt Pölten der Architekten Christian Kronaus und Erhard An-He Hinzelbach auf sich aufmerksam: Die golden strahlende, horizontal gestreifte Fassade prägt mit ihren scheinbar willkürlich angeordneten, unterschiedlich großen Fenstern den neu gestalteten Platz (Abb.).

Wurde traditionell das Gerichtsgebäude möglichst nahe dem Zentrum der Stadt lokalisiert[213], um einen einfachen Zugang zur Justiz zu vermitteln, hat sich dies nach dem Zweiten Weltkrieg geändert. Justizgebäude wurden nun bewusst in Randzonen der Städte errichtet, um diese aufzuwerten, wobei sicherlich auch finanzielle Fragen in Gestalt der Kosten des Grunderwerbs eine wichtige Rolle spielten. Dies galt bereits 1874 für die von G. E. Street im Stil des 13. Jh. entworfenen Law Courts am Strand in London, die bewusst in einer damals stark defavorisierten Gegend angesiedelt wurden[214]. Ebenso wurde z. B. das 2006 fertigstellte, von Richard Rogers Partnership geplante Justizgebäude in Antwerpen als „Fixpunkt für die urbane Entwicklung im sog. Süden der Stadt“[215] konzipiert; das Gebäude fordert mit der 14 m hohen, „kristallin anmutenden Dachkonstruktion aus hyberbolischen Paraboliden unterschiedlicher Größe“[216], die als Zacken aus dem Eingangsbereich in den Himmel ragen, Aufmerksamkeit für die Justiz. Die „Cité judiciaire“ von Renzo Piano in Paris verfolgt eine ähnliche Zielsetzung für den Nordosten von Paris (Clichy-Batignolles) und bindet diesen durch ihre schiere Größe von 160 m, allseitig verglast, in das Stadtbild von Paris ein[217]. Nichts anderes gilt für den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, dem Dominique Perrault durch zwei, 24 stöckige Türme mit leicht golden schimmernden Glasscheiben 1994 eine besondere optische Präsenz verliehen hat.[218]

Fragen der Anbindung und Erreichbarkeit der Gebäude[219] stellten sich bereits im 19. Jh., so war 1878 für die Auswahl des Entwurfs des Justizgebäudes in Braunschweig in der Landes-Versammlung ein entscheidendes Kriterium, dass „die Ausführung desselben die Eröffnung einer für den städtischen Verkehr sehr wichtigen Straße liefert“[220].

Eine Ausnahme bilden die Hochsicherheitssäle, die bewusst nach außen unscheinbar und abseits des Stadtzentrums, meistens in Gefängnisnähe gebaut sind.[221] So hat, abgesehen vom Sitzungsaushang, der Eingang zum unterirdisch gelegenen Hochsicherheitssaal des Oberlandesgericht München in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München Ähnlichkeit mit der Zufahrt zu einer Tiefgarage.

B. Grundriss

Es lassen sich vor allem Grundrisse in Form der Buchstaben L, U und E feststellen, wobei die Reinform eher selten ist, da die Pläne je nach Platzbedarf, Zuschnitt des Bauplatzes und Straßenflucht angepasst wurden (z. B. Abb.).[222]

Die E-Form: An einen Mittelpavillon fügen sich symmetrisch zwei oder vier Flügelpaare an, die zuweilen in Eckpavillons münden. In der Hauptachse liegt dem in einem kurzen Hauptflügel befindlichen Eingang gegenüber dem große Sitzungssaal, eine Wartehalle fehlt, lange Korridore führen durch die Flügel. Hierzu gehört das schmale, aber in die Länge gezogene Landgericht Aachen (Karl Friedrich Endell, 1887−1888) mit seinem ovalen Treppenhaus gegenüber der Eingangshalle[223]. Beim Landgericht Berlin II, Gebäude am Halleschen Ufer (Heinrich Herrmann, 1882−1885), ist der Mittelblock nicht nur ein deutlich längerer und größerer Baukörper als die Seitenflügel, sondern auch auf halber Höhe mit einem weiteren Paar, allerdings kürzerer Seitenflügel versehen.[224] Auch das Gerichtsgebäude Mönchengladbach (Paul Thoemer, 1909−1913) ist hier einzuordnen mit der Besonderheit, dass der Mittelblock rückseitig jenseits des Treppenhauses derart breit ausgeführt ist, dass er einen Hof umfasst.[225] Beim Amtsgericht Neustadt/Oberschlesien (Schulze/May, fertiggestellt 1911) wie auch im Gerichtsgebäude Glogau (Friede u. a., 1908−1911) befand sich gegenüber dem Eingang das Treppenhaus.[226] Beim Amtsgericht Schöneberg (Paul Thoemer und Rudolf Mönnich, 1901−1906) befindet sich das zweiläufige Treppenhaus direkt hinter dem Eingang und wird durch große Fenster beleuchtet.[227] Eine klassische E-Form beim Grundriss wies das Amtsgericht Bromberg (Eduard Saal de Bruyn, 1903−1906) auf, obgleich die Gebäudeecke zur Straßenkreuzung durch einen Turm im Stil der norddeutschen Renaissance betont wurde[228].

Eine Variante des E-Grundrisses hat Paul Thoemer für das Amts- und Landgericht Essen (1908−1913) konzipiert, in dem der Lichthof des Mitteltraktes durch einen quergestellten Verbindungsbau ersetzt ist.[229] International hat sich dieser Grundriss im letzten Drittel des 19. Jh. durchgesetzt. Er findet sich z. B. im (zerstörten) Palais de Justice von LeHavre (Jules Bourdais, 1873)[230], im Entwurf den Justizpalast von Tokio von Ende, Böckmann & Hartung (Technische Universität Berlin, Architekturmuseum, Inv.nr. 7755; Abb.; Abb.) wie auch im (erweiterten) Bundesgericht in Lausanne (Louis-Ernest Prince, Jacques Béguin, Alphonse Laverrière, 1913−1927)[231]. Auch der Justizpalast Brüssel basiert auf dem Modell eines geschlossenen Blocks mit einer Zentralhalle in der Mitte, die von Innenhöfen umgeben ist[232].

Eine U-Form entstand z. B., indem die Eckpavillons ihrerseits mit Flügeln, die wiederum über eigene Treppenhäuser verfügen, nach hinten verlängert wurden. Die Hauptfassade und der Eingang liegt direkt an der Straßenfront.[233] Die von der Straße nicht einsehbaren Flügel wurden nicht mehr symmetrisch gestaltet. Eine derartige Aufteilung findet sich im Justizgebäude in Stettin (Karl Friedrich Endell und Paul Thoemer, 1879−1882)[234], an dem der linke Flügel aus Kapazitätsgründen um 16 m länger ist als der rechte. Beim Oberlandesgericht Posen (Heinrich Koch, 1879−1882) befand sich der Zugang im Mittelrisalit des linken Flügels gegenüber dem zweiflügligen Treppenhaus. Auch das Gebäude des Collegienhauses Berlin war bereits als U errichtet worden[235]. Der Grundriss des Justizpalastes Augsburg bildet ebenfalls ein U ab, bei dem das Treppenhaus gegenüber dem Vestibül in den Hof gebaut ist und die Enden der beiden Arme pavillonartig verbreitert sind.[236] Beim Amtsgericht, heute „Tribunal judiciaire“ in Mulhouse (Richard Kuder und Joseph Müller, 1899−1902) wird das U aufgrund der Platzsituation zu einem V reduziert.[237]

Handelt es sich um kleines Gericht wird die Form des Grundrisses auf ein umgekehrtes T reduziert. Über dem Eingang im ersten Obergeschosses liegt auch hier ein großer Sitzungssaal, während ein zweiter am Fuß des T plaziert ist; dazwischen liegt die Wartehalle mit der Treppe. Die Büroräume sind in den Armen des T angeordnet. Beispielhaft sind die Landgerichte Bonn (Carl Ferdinand Busse, 1862), Schweidnitz (1886) und Potsdam[238] (Herrmann, 1881) zu nennen[239].

Nach dem zweiten Weltkrieg hat sich neben der geschlossenen Blockbebauung ein in verschiedene, funktionale Teile zergliederter Grundriss etabliert. Dies ist nicht nur in der Pavillon-Anlage des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch in den freistehenden, kubischen Flachdachbauten des Justizgebäudes Neue Maxburg, München (Theodor Papst/Sep Ruf, 1954−1957, Abb.), die sich um einen begrünten Innenhof gruppieren[240], festzustellen.

C. Aufriss und Wegeführung

Deutsche Gerichtsgebäude der Gründerzeit zeichnen sich durch monumentale Treppen sowie überdimensionale Kuppelhallen aus. Eine deutliche Präferenz zugunsten einer blockartigen, geschlossenen Bebauung mit in der Regel zwei innenliegenden Höfen zur Bewirtschaftung ist dabei typisch. Sie bietet erhöhte Sicherheit (Gefangenverschub im Innenhof, leichtere Kontrollierbarkeit des Zugangs). Zwischen den beiden Innenhöfen liegt die zentrale, mehrere Geschosse übergreifende Wartehalle, der das Haupttreppenhaus angegliedert ist. Über dem Vestibül befindet sich häufig ein großer Sitzungssaal mit Blick zur Straße, z. B. im Justizpalast in München[241], dem Justizpalast in Wien (Alexander Wielemans von Monteforte, 1875−1881)[242], dem Justizpalast in Kassel (Heinrich Herrmann u. a., 1879, 1944 zerstört), dem Gerichtsgebäude in Bytom (Beuthen/Oberschlesien) von Baurat Aronson, 1913−1914[243], dem ehem. Reichsgericht in Leipzig (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1888―1895)[244]. Diesem Typus gehört auch das Landgericht Zwickau (Otto Wankel, 1876−1879) an, in dem die Treppe in die Vorhalle führt und der große, zweigeschossige Sitzungssaal zwischen den Innenhöfen liegt[245]. Dieselbe Aufteilung gab es im Justizpalast Stuttgart (Theodor von Landauer, 1875−1879).

Im Strafjustizzentrum Hamburg (Bauer, 1879) ist der Mitteltrakt in Wartehalle und Sitzungssaal aufgeteilt; zwei Treppenhäuser befinden sich links und rechts der Halle. Das Kammergericht Berlin (Thoemer und Mönnich, 1909−1912)[246] zeigt dagegen eine Verdoppelung der Struktur: Der Mitteltrakt weist eine ovale Mittelhalle mit ebensolche Monumentaltreppe auf, die auf den oberen Stockwerke mit zwei ebenfalls ovalen Treppenhäuser wiederholt wird. Beim Oberlandesgericht Düsseldorf (Paul Thoemer, 1906−1910) ist die Mittelhalle ebenfalls oval. An sie schließen sich zwei symmetrische, elliptische Treppenhäuser, die durch große Fenster beleuchtet werden, in Richtung der Höfe an (Abb.).[247] Beim Landgericht Halle (Saale) von Thoemer, 1901−1905, ist die Mittelhalle mit dem Treppenhaus rund (Abb.). Beim königlichen Oberverwaltungsgericht Berlin, heute Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Paul Kieschke, 1905−1907), ist der Mitteltrakt zwischen der rechteckigen Halle, der sich zwei runde Treppenhäuser anschließen, und der Bibliothek aufgeteilt.[248]

Ein zentrales architektonisches Element der Gestaltung der Gerichtsgebäude ist eine Wegeführung, die Parteien wie Besucher auf die Sitzung vorbereitet. Für die Justizpaläste waren aufwendige Treppenhäuser typisch, die dem Bau barocker Residenzen entlehnt waren. Exemplarisch zeigt dies der Aufriss des Gerichtsgebäudes Aachen von Karl Friedrich Endell, 1899 (Architekturmuseum Berlin, Inv.nr. 1074; Abb.): Dem Gebäude selbst ist bereits eine mit einem Steingeländer eingerahmte breite Freitreppe vorgelagert, die, unterbrochen durch einen schmalen Treppenabsatz, durch einen Grünstreifen zum Gebäude hinführt. Dies betont die durch den steilen Dachgiebel vorgegebenen Vertikale des neugotischen Mittelpavillons. Am Gebäude selbst leiten zunächst sechs tiefe Stufen zwischen Säulen hindurch in den offenen Portikus, von dem aus die schmale, aber hohe Eingangshalle ebenerdig betreten wird. Die Hälfte des Eingangsbereichs nehmen weitere zehn Treppenstufen ein, über die man in das eigentliche Treppenhaus gelangt, das durch seitliche Spitzbogenfenster beleuchtet wird. Die eigentliche Treppe zu den großen Sitzungssälen in den Obgeschossen teilt sich in Höhe der Mitte der Fenster und verläuft dann zweiläufig entlang der ovalen Außenwand.

In dem 1852 fertiggestellten Gebäude des Landgericht Elberfeld befindet sich gegenüber dem Eingang eine doppelarmige Treppe in den ersten Stock zu den Sitzungssälen.[249] Auf spektakulären Eindruck ausgerichtet sind die Kuppelhallen mit den mehrläufigen Treppenläufen, wie z. B. im Justizpalast München (Friedrich von Thiersch, 1890−1897), dessen rechteckige Mittelhalle von zwei symmetrischen, je doppelläufigen Treppenanlagen, die sich Bürogängen hin öffnen, farbenfroh und mit reichhaltiger Stuckverzierung eingerahmt wird (Abb.)[250]. Eine entsprechende Kuppelhalle findet sich im Landgericht Berlin, Gebäude Littenstrasse (Paul Thoemer, 1896−1905). Beim Kammergericht Berlin (Thoemer und Mönnich, 1909−1912) sind sowohl die Kuppelhalle als auch die beiden anliegenden, mit Fenstern belichteten Treppenhäuser oval[251]. Im ehem. Reichsgerichtsgebäude (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1888―1895) ist die Treppe aus Belichtungsgründen außerhalb der Kuppelhalle an der Südseite angelegt. Im Justizpalast Wien (Alexander Wielemans von Monteforte, 1875−1881) liegt − ebenso wie im Kammergericht Berlin[252] oder im Gerichtsgebäude Köln, Reichersbergerplatz (Thoemer, 1907−1911)[253] − die Monumentaltreppe, die in das erste Obergeschoss führt, in der als dreigeschossigen Arkadenhof gestalteten glassgedeckten Zentralhalle des Gebäudes. Den Treppenabsatz nach fünf Stufen flankieren zwei Postamente mit Messingkandelabern. Über dem Treppenabsatz begrüßt den Rechtssuchenden eine Marmorstatue der Iustitia mit vergoldetem Schwert und Gesetzbuch von Emanuel Pendl, erhöht in einer kassettierten Nische unter einem reich ornamentierten Portikus auf ihrem Thron sitzend. Wiederum darüber nennt eine Inschrift unter dem Doppeladler als kaiserlichem Reichswappen Kaiser Franz Joseph I als Erbauer das Gebäudes. Im Justizpalast von Budapest (Hauszmann, 1893−1896) befindet sich die Treppe in der im Neo-Renaissance-Stil gehaltenen Zentralhalle mit Tonnengewölbe auf der kurzen, verglasten Seite; auch hier findet sich die Figur der Iustitia in die Treppenanlage eingefügt, diesmal als Ölgemälde von Károly Lotz; die Steinskulptur der Iustitia mit Schwert, Gesetzestafel und Strahlenkranz ist hier im ersten Obergeschoss positioniert. Im Zivilgericht Halle (Saale) von Thoemer, Illert, Matz u. a., 1901−1905, ist das Treppenhaus eine hohe mittelalterliche Halle, deren mit Blumenmuster bemaltes Spitzbogengewölbe von schlanken Sandsteinsäulen getragen wird (Aufriss: Abb.).[254] Eine barocke Schlosstreppe, die in der Zentralhalle mit Tonnengewölbe einläufig begann, sich nach einem Podest auf Geschossmitte in zwei Stiegen teilte, die sich auf einem weiteren darüber liegenden Podest kreuzten und über große Fenster in Hofrichtung belichtet wurden, fand sich im (zerstörten) Justizpalast Hannover (Runge, 1879−1882), der ansonsten im Stil der florentinischen Renaissance gehalten war.[255] Ganz der Gotik ist dagegen die nicht minder imposante Treppenhalle im Amtsgericht Berlin Wedding (Thoemer, 1901−1906) verpflichtet, deren Rippengewölbe von schlanken Pfeilern getragen wird[256].

Auch in den Nachkriegsbauten ist die Treppe ein wichtiges, architektonisch gesondert gestaltetes Bauelement eines Gerichtsgebäudes geblieben. Dies belegt z. B. das Treppenhaus im Landgericht München, Gebäude Lenbachplatz, das von Theo Papst und Sep Ruf mit einem elliptischen Grundriss filigran in die Ostseite des Lichthofs integriert wurde.[257]

Einen Sonderweg schlug Le Corbusier für den Justizpalast in Chandigarh (Fertigstellung 1956) ein: Die große gebäudehohe Eingangshalle ist zur Hauptfassade hin offen und von drei Pylonen gestützt; auf der gegenüberliegenden Seite erschließen Rampen die Stockwerke[258].

D. Bestandteile

1. Fassaden und Eingangsbereich

Mit der Gestaltung der Fassaden der Justizgebäude beabsichtige man im 19. Jh., dass der Besucher „mit Achtung und Ehrfurcht vor dem erfüllt werde, was in diesem Haus geübt wird“[259]. Die Justizpaläste in Deutschland weisen als Eingangsfront oftmals Säulen als Symbole von Stabilität und Macht auf (z. B. am Oberlandesgericht Köln). Neben Darstellungen der Iustitia wird häufig eine reichhaltige Ikonographie entfaltet.

Beim Amtsgericht Berlin Wedding (Thoemer, 1901−1906) verweist eine gotische, dreieckige Vorhalle, die von einem Standbild der Iustitia bekrönt wird, mit einem Spitzbogenfenster in gotischem Maßwerk auf die Architektur mittelalterlicher Rathäuser und damit auf die Geschichte der Rechtspflege.[260]

Hinter dem Eingang folgt in der Regel parallel zur Sicherheitsschleuse die Pforte. In modernen Gerichtsgebäuden ist sie eine Art Empfangstheke, das die Verfahrensbeteiligten und das Publikum an die richtige Stelle weiterschickt und erste Anfragen abarbeitet[261]. Vermehrt ist die Pforte mit einer elektronischen Anzeige über die Sitzungen des jeweiligen Tages versehen, z. B. Justizpalast Neapel oder als Bildschirm, die an verschiedene Stellen des Gebäudes aufgestellt sind (z. B. im Landgericht München I, Justizpalast). Dass Wegweiser schon lange in Gerichtsgebäuden heimisch sind, beweist das reich im Renaissance-Stil umrandete Spezimen im Landgericht Halle (Saale) aus der Erbauungszeit 1901−1905[262].

Häufig ist die Position des großen Sitzungssaales auch von außen erkennbar und besonders hervorgehoben, z. B. beim Justizpalast München (Friedrich von Thiersch, 1890−1897) mit den sechs Säulen an der Nordfassade. Die Gerichtsäle verfügen zudem in der Regel über große Fensterfronten zur Lichtdurchflutung und ab Mitte des 20. Jh. über durchgängige Glasfassaden.

2. Treppenhaus und Wartebereiche

Der Weg zum Sitzungssaal führt in den meisten Gerichtsgebäuden − mit Ausnahme des Typus des Hauses des Rechts − durch große Hallen, Monumentaltreppen und lange Gänge. Während beim Zivilgericht überkreuzende Wege für die Parteien unproblematisch und zuweilen sogar beabsichtigt sind, damit die Parteien bzw. ihre Anwälte noch vor Verhandlungsbeginn die Möglichkeit zum Austausch haben,[263] sollen sich im Strafgericht Beschuldigter und Zeuge nicht vor dem Sitzungssaal treffen.

Im Gegensatz zu französischen Gerichten, wo der der Wartebereich mit der sog. „Salle de pas perdus“ einen zentralen Raum im Gerichtsgebäude einnimmt und auch vom Anwalt zum Aktenstudium und für die Kontaktaufnahme genutzt werden kann,[264] beschränkt sich in den heutigen deutschen Gerichten der Wartebereich auf wenige Sitzgelegenheiten unmittelbar vor dem Sitzungsaal. Im 19. Jh. waren zudem zentrale Wartebereiche mit Sitzmöglichkeiten in der Nähe der Treppen angelegt,[265] was jedoch nicht zweckmäßig war, da die Vertraulichkeit des Gesprächs nicht gewährleistet war. Sie sind im modernen Justizgebäude an dieser Stelle die Ausnahme.[266] Vereinzelt wurde dafür geworben, die Wartebereiche mit Bildern, Lesematerial und Pflanzen zu versehen, um die Ängste und Anspannung vor der Verhandlung zu lösen.[267] Dies hat sich bislang nicht in der Praxis durchgesetzt.

3. Die große Halle

Im 19. Jh. wurde in ganz Westeuropa ausgehend von Frankreich die große Halle im Zentrum ein häufiges architektonisches Element der Justizpaläste. Die dortige sog. „Salle des pas perdus“ dient als Wartesaal für die Prozessbeteiligten und als Verteiler für alle öffentlich zugänglichen Räume.[268]

In Mitteleuropa ist in der Halle, die aufgrund ihrer Größe und mangels Sitzmöglichkeiten als Warteraum ungeeignet ist, auch eine monumentale Treppe untergebracht. So verhält es sich z. B. im Justizpalast München (Friedrich von Thiersch, 1890−1897), im Oberlandesgericht Köln (Thoemer, 1907−1911) oder im „Palais de Justice Strasbourg“ (Skjold Neckelman, 1894−1897). Die Kuppelhalle des Kammergerichts Berlin (Thoemer und Mönnich, 1909−1912) ist oval und von Arkadengängen umgeben.[269]

Am häufigsten war die Kuppelhalle als Eisenkonstruktion, die sich über mehrere Stockwerke erstreckt und von oben beleuchtet wird. Sie sollte den Bedürfnissen nach einem ausgeprägten Publikumsverkehr gerecht werden und diesem gemeinsam mit dem zentralen Treppenhaus als architektonisches Organisationsprinzip dienen.[270] Die gläserne Kuppel konkurrierte im Stadtbild mit Kirchen und Rathäusern. Die Kuppelhalle im ehem. Reichsgerichtsgebäude in Leipzig (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1888―1895) hatte mit 33,5 m Länge, 23 m Breite und 23,6 m Höhe gigantische Ausmaße.[271] Eine vergleichbare Umsetzung nahm Herrmann im Gebäude des Landesgerichts Berlin II, Gebäude am Halleschen Ufer, 1882−1885 vor, in dem die Wartehalle mit einem rundbogigen Tonnengewölbe mit Stichkappen als Zentrum der Anlage fungiert.[272] Die Tradition des Glasdaches lebte bis ins 20. Jh. fort: Sep Ruf hat im Landgericht München I, Gebäude am Lenbachplatz (1954−1957), den ähnlich überdimensionierten Innenhof mit einer flachen Glasdecke versehen.

4. Sitzungssaal

Zentrum eines jeden Gerichtsgebäudes sind, unabhängig von ihrer tatsächlichen Größe, die Sitzungssäle.

a. Eingang

Zuweilen wird die Tür hervorgehoben, neben der eine Vorrichtung für den Sitzungsaushang vorhanden sein muss, an dem alle Sitzungen, die in diesem Saal an dem jeweiligen Tag stattfinden, aufgelistet sind.[273] So ist z. B. die Tür des Sitzungssaales 100 des Landgerichts Berlin, Gebäude Tegeler Weg (Thoemer, 1901−1905), mit einem romanisierenden Steinportal, das auf eine zweiflüglige Holztür hinführt, die mit Kreis-Ornamenten ebenfalls auf das Mittelalter verweist. Der Zugang zur ersten Zivilkammer des Gerichtsgebäudes Halle (Saale) von Thoemer, 1901−1905, erfolgt über ein farbenprächtiges, mit Karyatiden eingerahmtes Portal im Stil der Neo-Renaissance, das Türblatt selbst ist mit Schmiedeeisen in Rankenform verziert.[274] Während bei Zivilrechtssitzungssälen ein Eingang ausreicht, sind im Strafgericht getrennte Eingänge für die Prozessbeteiligten und die Öffentlichkeit seit der Zeit der Justizpaläste üblich, um ein sicherheitskritisches Aufeinandertreffen des (inhaftierten) Angeklagten und möglichen Unterstützern bzw. Zeugen zu verhindern.

b. Innenausstattung

Schon im ausgehenden Mittelalter war der Gerichtssaal mit Wandvertäfelungen ausgestattet, wie Darstellungen zeigen, z. B. von Pieter Brueghel d. Ä. in seiner Zeichnung „Iusticia“, 1559, ausgeführt als Kupferstich von Philipp Galle (Abb.).[275] Im rechten Bildfeld stellte er den Gerichtssaal als Holzgestühl dar − im Gegensatz zu dem Strafvollstreckungsgebäude aus Stein im rechten Bildhintergrund. Ebenso setzte Hans Holbein d. J. 1524−1525 in seinem Totentanz den Richter auf ein kleines Podest vor eine Holzvertäfelung (vgl. den Holzschnitt von Hans Lützelburger, 1526).

Im Schwurgerichtssaal des Justizpalastes Brüssel war der Bereich bis zur Barriere mit Eichenholzpanelen verkleidet, im Publikumsbereich war die Wandverkleidung aus Marmor mit dunkelgrünen Füllungen. August von Voigt, der 1867−1869 mit dem Umbau des Schlosses der Herzöge von Zweibrücken in einen Justizpalast beauftragt war, beabsichtigte „durch die Architektur der Säle eine ernste Wirkung, eine der Bedeutung des Gebäudes entsprechende und der darin gepflogenen Verhandlungen würdige Ausstattung zu geben“ und rechtfertigte so die von ihm gewählte Orientierung „im Stil der älteren Louvre Bauten“.[276] Im ehem. Reichsgericht wiesen die historischen Sitzungssäle nicht nur Eichenwandpaneele, sondern auch Eichendecken auf. Im Justizpalast Wien befanden sich in allen Verhandlungssälen Holzvertäfelung und Imitate von Ledertapeten aus dem 16. Jh.[277] Ende des 19. Jh. wurden hilfsweise Paneele in Höhe von 1,5 m, die „holztonartig“ gestrichen sein sollten, für die Ausstattung der Sitzungssäle vorgegeben[278].

Auch der Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts ist hinter der Richterbank mit Holz vertäfelt.[279] Diese Tradition lebt fort, wie der 2016 fertiggestellte Hochsicherheitssaal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, München (Abb.), das „Tribunal de grande instance“ in Pointe-à-Pitre (Prego, 2018), und die „Rechtbank“ in Amsterdam (KAAN Architekten, 2021) belegen. Sofern der Saal nicht mit Holz verkleidet ist, ist eine einfarbige, neutrale Bemalung oder eine einfarbige Bespannung[280] Standard. In Ausnahmefällen, wie im 1917 fertiggestellten Gerichtsgebäude Essen, finden sich unterschiedlich farbig gemusterte Tapeten[281]. Die Wandgemälde im Schwurgerichtssaal des Justizpalastes München, die eine zwischen Lastern und Tugenden sitzende Iustitia in einer von dem Architekten Friedrich von Thiersch selbst gemalten Säulenarchitektur zeigte (Abb.), existiert nicht mehr[282]. Eine Besonderheit stellen die Sitzungssäle des Landgerichts Berlin, Gebäude Tegeler Weg (Thoemer, 1901−1905), mit ihren bemalten, hohen Tonnengewölben und hoch liegenden, relativ kleinen Fensteröffnungen dar, die angeblich eine „an frühmittelalterliche Profanbauten erinnernde Formensprache“ zeigen[283]. Eine Wandbemalung mit den verschiedenen Hinrichtungsarten, wie sie Honoré Daumier auf seiner Karikatur „La justice chinoise“[284] imaginierte, gab es offenbar nicht.

Von zentraler Bedeutung ist seit jeher eine gute Ausleuchtung des Sitzungssaales[285], damit alle Beteiligten das Geschehen, insbesondere die Zeugenvernehmungen und Inaugenscheinnahmen bis ins Detail verfolgen können, ohne geblendet zu werden. In der Zeit der Justizpaläste wurde dies durch hohe Fenster in den Längswänden des Saales und ggf. Deckenlicht bewirkt,[286] So ist die Decke des Schwurgerichtssaals des Justizpalastes Bayreuth (1901−1904) nicht nur mit aufwendigem, z. T. vergoldetem Stuck verziert, sondern auch mit einem farbigen Glasmosaikfeld im Jugendstil, das ein Spinnennetz zeigt (Abb.). Bis auf die Hochsicherheitssäle, bei denen die natürliche Lichtzufuhr zum Teil eingeschränkt ist[287], ist der Sitzungssaal auch in der Gegenwart natürlich beleuchtet.

Als Größe des Schwurgerichtssaals wurden 1882 ca. 140−200 qm vorgeschrieben, Zivil- und Strafkammersitzungssäle sollten 90−105 qm groß sein.[288] Im Justizpalast München (Friedrich von Thiersch, 1897) hatte der Schwurgerichtssaal allerdings eine Größe von ca. 240 qm mit einer Höhe von 10 m.[289] Für die Schöffensäle der Amtsgerichte war eine Größe von 57 qm (6,0m x 9,5m) bis 1887 üblich geworden.[290]

Die meisten Sitzungssäle in deutschen Gerichten verfügen über eine gut einsehbare Uhr, um die Sitzungs- und Wartezeiten protokollieren zu können. Diese Praxis hat sich Ende des 19. Jh. durchgesetzt. In der Regel handelt es sich um eine aufgehängte Uhr, selten ist die Einbindung des Uhrengehäuses in die Raumgestaltung des Saales wie im Schöffensaal des Amtsgericht Pankow, Gebäude Weißensee, Berlin (Paul Thoemer und Rudolf Mönnich, 1902−1906), wo die Uhr über der Zugangstür auf einem mit Rankenwerk bedeckten Feld präsentiert wurde.[291] Außergewöhnlich war insoweit der im Zweiten Weltkrieg zerstörte Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hanau (Oberleitung Thoemer, 1908−1911): Unter dem Tonnengewölbe war hinter der Richterbank eine große Uhr montiert, die von zwei Wilden Männern gehalten wurde.[292]

Der Sitzungssaal ist entsprechend den verschiedenen Akteuren in drei Bereiche unterteilt, wie bereits der Muster-Grundriss von 1882 belegt[293]: An der Front befindet sich der Bereich des Gerichts, davor jener der Verfahrensbeteiligten und durch eine Barriere abgetrennt der Bereich der Öffentlichkeit. Diese Dreiteilung findet sich bereits auf den mittelalterlichen Gerichtsdarstellungen und besteht bis in die Gegenwart weitgehend unverändert fort. Sie zeigt sich auch in der unterschiedlichen Gestaltung des Fußbodens.[294]

Zentrum und Blickfang des Sitzungssaales ist die erhöhte Richterbank[295]. Das Podest, dessen Ursprung wohl im Thron des Landesherrn zu sehen ist, auf dem dieser bei der Rechtsprechung saß, wie ein Bild aus der Werkstatt Hans Holbeins d. Ä. mit dem Urteil Kaiser Heinrichs II., 1505/1508, zeigte (München, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Inv.nr. L 2115). Der Rechtssuchende sollte zum Gericht aufblicken, während das Gericht sich nicht auf die Ebene des Rechtstreits herablässt, sondern aus übergeordneter Position entscheidet. Gerard David hat 1498 den Richter Kambyses auf einem erhöhten Richtersitz abgebildet (Brügge, Groeningen Museum; Abb.). Das Podest stellt zudem sicher, dass der Richter einerseits unter dem Aspekt „while presiding trial a judge is under trial“[296] von allen Anwesenden gut gesehen und gehört wird, andererseits er selbst den Überblick über den gesamten Saal behält.[297] Eine gute Akustik im Sitzungssaal ist bis heute eine unerlässliche Voraussetzung für ein faires Verfahren.[298]

Aufgrund des strengen Mündlicheitsprinzips war ein Richtertisch zunächst entbehrlich[299] Erst im Spätmittelalter wurde durch die zunehmende Kodifizierung und den Vorrang des geschriebenen Rechts, die mit einer Zunahme der Zahl der Gerichtsverfahren einherging, eine eigene Architektur erforderlich.

Auch wenn die Justizministerkonferenz in den 1960er Jahren einen Verzicht auf die erhöhte Richterbank für die BRD beschlossen hat, ist sie in vielen Gerichtssälen nach wie vor vorhanden und wird für den Strafprozess unverändert für erforderlich erachtet.[300] Der Richtertisch ist in der Regel aus Holz und aus Sicherheitsgründen vorne verschalt, wie es Daumier auch in „Trois juges“, 1858−1860, zeigte (Art Institute Chicago, Inv.nr. 1968.160; Abb.). In seltenen Fällen ist der Richtertisch geschwungen (Landgericht Dortmund, Sitzungssaal 130; Abb.). In den größeren Sitzungssälen sind in den Richtertisch zuweilen Mikrophone fest eingebaut (z. B. im Sitzungssaal 270, Landgericht München I, Justizpalast).

Im 21. Jh. erfuhr der Richtertisch aufgrund der Einführung der elektronischen Akte eine tiefgreifende Veränderung: Die Richter werden zum Teil von Computerbildschirmen verdeckt, auf denen sie die elektronische Akte aufrufen und konsultieren können. Einen Ausgleich sollen die großen zum Publikum gewendeten Bildschirme verschaffen, mittels derer eine öffentliche Inaugenscheinnahme möglich wird.

Wie bereits bei Ulrich Tengler, Der neu Layenspiegel, Augsburg 1512, abgebildet, hatte der Gerichtsschreiber einen eigenen Tisch (Abb.), so auch bei Brueghel, 1559 (Abb.). Sofern ein Richtertisch vorhanden war, stand der Tisch des Protokollanten deutlich entfernt davon auf der Ebene der Parteien.[301] Im 20. Jh. nahm der Protokollführer häufig am kurzen Ende des Richtertisches Platz.

In der Zeit der Justizpaläste war es üblich, dass der Staatsanwalt parallel zum Gerichtsschreiber auf dem Richterpodium mit eigenem Tisch sitzt[302]. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollten zur Visualisierung der Chancengleichheit die Parteien auf gleicher Ebene sitzen.[303] Während in den Zivilprozessen dies die Praxis ist, finden sich nach wie vor einige wenige Strafprozesssäle, in denen der Staatsanwalt einen höheren Sitz hat als der Verteidiger (z. B. im Amtsgericht Weilheim).[304]

Einen erhöhten Platz für den Angeklagten, wie er 1852 im Landgericht Elberfeld eingerichtet wurde[305], gab es im 20. Jh. nicht mehr. Die in England, Frankreich, und Italien übliche Praxis, dass der Angeklagte während der Verhandlung in einer Glasbox sitzt, ist in deutschen Gerichten bislang nicht üblich.[306] Traditionell befindet sich der Platz des Staatsanwalts im Strafgerichtssaal auf der Fensterseite, während der Angeklagte ihm gegenüber sitzt.

Seit den 1960 Jahren ist für den Zeugen ein eigener Tisch mit Stuhl vor dem Richtertisch auf der Ebene der Parteien aufgebaut, damit er für alle Beteiligten gut sichtbar und beurteilbar ist.

Die Barriere gilt weltweit als symbolische Schranke zwischen Prozessbeteiligen und Publikum. Sie ist zumeist aus Holz und ca. einen Meter hoch. Ein besonderer ästhetischer Anspruch an die Gestaltung ist selten, so wurde für den 2016 fertiggestellten Obersten Gerichtshof von Burundi die Barriere vom Atelier D entworfen.[307] Im Justizpalast in Augsburg ist sie eine Balustrade, vor der die Plätze mit Schreibgelegenheiten für die Vertreter der Presse angeordnet sind, diese also nicht mit der Öffentlichkeit gleichgesetzt werden. Auch wenn die Justizministerkonferenz in den 1960 Jahren für die BRD die Abschaffung der Barriere beschlossen hat[308], existiert sie in Strafgerichtssälen weiterhin. Sie hat aus Sicherheitsgründen seit der zweiten Hälfte des 20. Jh. wieder an Bedeutung gewonnen. Teilweise ist deshalb anstelle der Schranke eine gläserne Trennwand mit Tonübertragung getreten, z. B. in den Strafprozesssälen in Neapel, die den Sitzungssaal bis zur Decke teilt; teilweise wird die Öffentlichkeit auf einer verglasten Empore platziert, z. B. „Rechtbank“ in Amsterdam (KAAN Architekten, 2021) .[309]

5. Beratungszimmer

Sprechen mehrere Richter bzw. Schöffen ein Urteil, ist als Nebenraum zum Sitzungssaal ein Beratungszimmer erforderlich, um das Beratungsgeheimnis zu wahren.[310] Dies gaben bereits die Normen des Königlich Preußischen Justizministeriums für Gerichtsgebäude der Preußischen Gerichtsbehörden von 1874 vor.[311] Während in den Zivilprozesssälen aus Platzgründen in der Gegenwart immer mehr auf Beratungszimmer verzichtet wird, sind sie nach wie vor in Strafgerichten die Praxis. Hierin können sich die Richter schnell und unkompliziert zurückziehen, um über Entscheidungen im Laufe der Verhandlung zu beraten. Insoweit verfügt das Beratungszimmer, das für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, sowohl über einen direkten Zugang zum Sitzungssaal selbst wie auch über eine Türe in den Gang. Es handelt sich um ein schmuckloses Büro mit in der Regel einem großen Tisch und einer ausreichenden Anzahl von Stühlen. Der Zugang zum Beratungszimmer erfolgt direkt vom Podium des Richtertisches aus.[312]

6. Haftzelle(n)

Unabhängig davon, ob sie der Zivil- oder der Strafrechtspflege dienen, bedürfen Gerichtsgebäude einiger Haftzellen, damit Personen, die derzeit in Haft sind oder in der Sitzung festgenommen werden, vorgeführt und in Gewahrsam genommen werden können. Häufig sind die Zellen in der Nähe der Zufahrt zum Gebäude und im Kellergeschoss eingerichtet.

Auch wenn das Gerichtsgebäude unmittelbar an eine Haftanstalt angrenzt,[313] ist eine Haftzelle erforderlich, damit der Inhaftierte während kurzer Sitzungspausen nicht in die Haftanstalt zurückgeführt werden muss, was mit erheblichem organisatorischen Aufwand verbunden wäre. Bereits in den Justizpalästen zeichneten sich die Haftzellen, die in unmittelbarer Nähe zu den Sitzungssälen lagen, dadurch aus, dass sich die Tür nach außen öffnen ließ[314], damit der Häftling sich nicht verbarrikadieren konnte. Einige Gerichtsgebäude sind darüber hinaus direkt mit einem Gefängnis verbunden.[315]

7. Die Büroräume

Jedes Gerichtsgebäude ist zugleich Bürogebäude für die darin Beschäftigten. Die Räume müssen so eingerichtet sein, dass Unbefugten, die sie aufsuchen, kein Zugriff oder Einblick in die analogen oder elektronischen Akten möglich ist.[316] Dies erfordert auch ausreichende Räume für die Registratur, in der die abgeschlossenen Verfahrensakten bis zu ihrer Aussonderung aufbewahrt werden sollen.[317] Bei der Raumgestaltung stellte sich jeher die Frage, ob diese sich in der Nähe der Sitzungssäle befinden sollen, um den Richtern einen kurzen Weg und einen einfachen Aktentransport zu ermöglichen, oder ob die Sitzungssäle aus Sicherheitsgründen in einem gesonderten Trakt oder Stockwerk zu konzentrieren sind.[318] Traditionell wurde eine Durchmischung von Sitzungssälen und Büroräumen bevorzugt.[319]

Bei den reinen Strafjustizzentren, die ab den 1970er Jahren errichtet wurden, überwog der Sicherheitsaspekt, auch wenn der Übergang der Bereiche fließend ist, z. B. im Strafjustizzentrum München. In den modernen Gerichtsgebäuden wird eine strenge Trennung zwischen Sitzungssälen und Büroräumen praktiziert; ein Betreten der entsprechenden Stockwerke ist nur noch autorisierten Personen möglich, es bestehen Sicherheitsschleusen (z. B. im Neubau des Gerichtsgebäudes in Paris, der „Rechtbank“ in Amsterdam und im neuen Strafjustizzentrum in München. Das besondere Möbelstück des Richterbüros ist der sog. Aktenhunt, in dem die zu bearbeitenden Akten und die bereits bearbeiteten Akten in unterschiedlichen Stapel abgelegt werden. Für den Justizpalast München schuf der Architekt Friedrich von Thiersch einen auf die Architektur abgestimmten Entwurf eines Aktenhunts in geschwungenem Schmiedeeisen, das drei Querbretter trägt.[320]

Für Rechtsanwälte steht zumindest in Strafjustizgebäuden in der Regel ein Anwaltszimmer zur Verfügung.

8. Bibliothek

Entsprechend einer Vorgabe des königlich preußischen Justizministeriums vom 1874 waren Collegialgerichte erster Instanz oder die höheren Gerichte mit einer Bibliothek auszustatten.[321] Aber auch ältere Gerichtsgebäude verfügten bereits über eine Bibliothek.[322] Die Bedeutung der Bibliothek als integraler Bestandteil eines jeden Gerichtsgebäudes belegt plastisch der Umstand, dass das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe einen der ursprünglich fünf Baukörper zu Bibliothekszwecken abstellte. Aufgrund der steigenden Verbreitung elektronischer Datenbanken ist gegenwärtig ein Rückgang und eine Zusammenlegung der Bibliotheken, gerade bei Gerichtsgebäuden der ersten Instanz, zu beobachten.

9. Wohnung des Gerichtspräsidenten

Neben einer Wohnung für den Gerichtsboten, die seit dem 19. Jh. üblich war[323], verfügten die Justizpaläste über eine repräsentative, großzügige Dienstwohnung für den Gerichtspräsidenten. Die Wohnung des Präsidenten des Reichsgerichts war über einen eigenen Eingang mittels einer Marmortreppe zu erreichen und hatte einen neobarocken Festsaal, der der Apollo-Galerie des Louvre, Paris, nachgebildet war. Das Deckenfresko zeigte den „Einzug Apollos mit den Musen bei der Justiz“. Die Repräsentationsräume der sechszehn Zimmer umfassenden Dienstwohnung des Präsidenten des Kammergerichts in Berlin wurden von Bruno Paul, Joseph Wackerle und Erich Weiß gestaltet.

Zuweilen ist die Wohnung des Gerichtspräsidenten als eigener Baukörper auf dem Areal des Gerichts errichtet worden.[324]

10. Gastronomie

Das Justizgebäude in Bremen besaß seit seiner Einweihung ein Wirtshaus im Keller.[325] Im alten Pariser Justizpalast befand die Kantine unter der Eingangshalle. Im 20. Jh. wurden gastronomische Bereiche auch überirdisch untergebracht, so im sog. Westgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe von Erich Schelling (1958 bis 1960). Im Obersten Gerichtshof in Wien wurde das Café auf dem Dach mit Blick auf die Stadt eingerichtet. Die „Cité judicaire“ in Paris verfügt über ein Restaurant mit 734 Plätzen, eine interne Cafeteria mit 80 Plätzen sowie ein öffentliches Café mit 60 Plätzen.

V. Ikonographie

Gerichtsgebäude weisen eine reiche profane und bis ins 20. Jh. auch christliche Ikonographie auf. Die Mehrzahl der Motive, Personifikationen, Allegorien, Embleme und Porträts repräsentieren die Justiz sowie das Staatswesen.

In Bezug auf die Repräsentanz der Staatsgewalt gibt es große Unterschiede je nach herrschendem politischen System: Während sich in Frankreich nach der Revolution die republikanische Symbolik mit Marianne, Nationalflagge, Liktorenbündel etc. durchgesetzt hatte, waren im Deutschen Reich v. a. Herrscherbildnisse und Wappen üblich, nach 1945 nur noch Heraldik in Form von Länder- oder Bundeswappen (dieses zumeist reduziert auf den Bundesadler).

Die positive Wirkung einer funktionierenden Justiz auf das Staatswesen wurde im 19. Jh. zuweilen auch konkret veranschaulicht: So zeigen die Glasfenster der Kuppelhalle des ehem. Reichsgerichts von Alexander Linnemann Ackerbau und Viehzucht, Schifffahrt (Abb.), Handel und Industrie sowie Kunstgewerbe begleitet von Stadtwappen.[326] Häufig wird auch in Gestalt von Historienbildern auf die Geschichte des Rechts verwiesen, so wurde die Überreichung der Pandekten an Kaiser Justinian um 533 im Treppenhaus des Gerichtsgebäudes in Kassel von Hermann Joseph Wilhelm Knackfuß 1891 dargestellt.[327]

Wie an Rathäusern, Kirchen und Residenzen wurden an den Portalen im 19. Jh. häufig Wächterfiguren wie Löwen, seltener Bären platziert. Häufig sind vollplastische Löwen wie am Fuße der Freitreppe des Bezirksgerichts in Lausanne, des Oberlandesgerichts in Wien oder zwischen den Arkadenbögen des Landgericht Berlin, Gebäude am Tegeler Weg. Im Justizpalast Straßburg sind zwei Sphingen als Wächterfiguren zu Beginn der beiden Treppenläufe in der Mittelhalle aufgestellt (Abb.). Als Basis zweier, die Türe einrahmender Halbsäulen des romanisierenden Haupteingangs an der Südseite des Oberlandesgerichts München dienten die Köpfe zweier Bären von Josef Floßmann;[328] die Türgriffe selbst sind als Löwen ausgebildet.

A. Heraldik

Im ausgehenden Mittelalter repräsentierten die Wappen den regierenden Fürsten im Gerichtsgebäude. So bildete Brueghel auf seiner Zeichnung „Iustitia“ diese als Teil der Ausstattung des Gerichtssaales ab. An der Hauptfassade des Oberlandesgerichts in Düsseldorf ziert das preußische Adler den Giebel.[329]. Am Land- und Amtsgericht Essen (Thoemer, 1913; 1945 zerstört) zeigen die Fensterbrüstungen der Obergeschosse des Eckbaus die Wappen der Städte, die mit dem Gericht in Beziehung stehen. Insoweit haben die Wappen auch die Funktion der Visualisierung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts. Ähnlich ist die Situation im ehem. Reichsgericht, Leipzig (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1888―1895): In der Kuppelhalle finden sich die Städtewappen der bedeutenden Städte des Reichs; im großen Sitzungssaal sind nicht nur die Wappen der 25 Städte, die über ein Oberlandesgericht verfügten, sondern auch die Wappen der Königreiche und Fürstentümer, die das Deutsche Reich bildeten, wiedergegeben.

In der Aula das Justizpalastes in Wien (Alexander Wielemans von Monteforte, 1875−1881) befindet sich über der Figur der Iustitia im Treppenhaus der Doppeladler, als Wappentier der Doppelmonarchie, darunter nennt eine Inschrift Kaiser Franz Joseph I. als Erbauer des Gebäudes. Über den Säulen der Zentralhalle im ersten Obergeschoss sind in den Bogenfeldern die farbigen Wappen der im Reichsrat vertretenen Reiche und Länder wiedergegeben, für die der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz zuständig war.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Wappen nur noch sparsam als Hohheitszeichen eingesetzt. Im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts (Paul Baumgarten, 1965−1968) findet sich hinter der Richterbank der hölzerne Bundesadler von Hans Kindermann; und den Königssaal des Oberlandesgericht Nürnberg (Hugo von Höfl und Günther Blumentritt, 1909−1916)[330] ziert ein Wappengobelin mit dem großen Bayerischen Staatswappen, 1964 entworfen von Fritz Griebel.

In den Nationalfarben des Gastlandes sind die offen liegenden Versorgungsrohre des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg von Richard Rogers, 1982−1985, gestrichen.

B. Herrscherbildnisse

In der „camera tribunalis“ der Kaiserpfalz zu Pavia befan sich ein Mosaik mit der Darstellung Kaiser Theoderichs zu Pferd.[331] In Deutschland symbolisierte im Mittalter der Roland vor dem Rathaus die Geltung des sächsischen Rechts in der jeweiligen Stadt. In der Neuzeit findet sich stattdessen in vielen Gerichtsgebäuden an zentraler Stelle ein Bildnis des Herrschers, unter dessen Ägide das Gebäude errichtet wurde.[332] So befindet sich im ersten Stockwerk in der Kuppelhalle des Justizpalastes in München über dem Eingang die Bronzefigur des Prinzregenten Luitpold von Wilhelm von Rümann (1850−1906). Dem Oberlandesgericht Celle (1839−1843) schenkte der Landesherr König Georg IV. mehrere lebensgroße Gemälde der hannoveranischen Kurfürsten und Könige von England für den Plenarsaal, um das gute Verhältnis der Richter zum Landesherrn zu veranschaulichen.[333]. Die Reihe wurde 1882 und 1911 um die Bildnisse der Deutschen Kaiser erweitert. Der Plenarsaal erinnert mit seiner reichen Stuckverzierung, dem Tafelparkett und den Königsbildern im Goldrahmen zwischen verzierten Pilastern an eine Ahnengalerie eines Schlosses (Abb.). Dem königlichen Oberverwaltungsgericht Berlin (Paul Kieschke, 1905−1907) ließ Kaiser Wilhelm II. in ähnlicher Weise ein Porträt seines Großvaters sowie eines seiner selbst für den Hauptsitzungssaal zukommen.

Herrscherbildnisse waren schon vor der Reichsvereinheitlichung Bestandteil der Ausstattung des Sitzungssaales. Dies belegen u. a. zwei Stiche aus dem damaligen Königreich Bayern: Der Besuch König Ludwigs I. im Gericht Zweibrücken (im ehem. Schloss) zeigt den König hinter dem um zwei Stufen erhöhten Richtertisch sitzend mit zwei Begleitern. Prägnanter als das Bayerische Staatswappen in der Mitte der Wand ist das Bild des Königs über dem Zugang rechts, welches mit einer Büste des Königs oberhalb des Richterstuhls, direkt über dem Wappen kombiniert ist.[334] Zwei Generationen später war dort das Bild König Ludwigs II. zentraler Blickfang hinter der Richterbank.

Im ehem. Reichsgerichtsgebäude (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1888―1895) flankierten nicht nur Statuen der Kaiser Wilhelm I. und Wilhelm II. den Portikus des Hauptportales und gaben den sog. Kaisertürmen ihren Namen, sondern auch der große Sitzungssaal war mit Porträts der Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. geschmückt. Dass im Königssaal der Justizpaläste Nürnberg (Hugo von Höfl und und Günther Blumentritt 1909−1916) und Bamberg (Hugo von Höfl, 1900−1903; Abb.; Abb.)[335] die Porträts der bayerischen Könige und im Justizgebäude von Augsburg in den Sitzungssälen das Bildnis des damals amtierenden bayerischen Königs aufgehängt wurden, geht auf eine entsprechende Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz vom 14.10 und 18.11.1874 zurück.[336] Im Hauptsaal, dem sog. Plenissimumsaal, des Justizpalastes Wien (Alexander Wielemans von Monteforte, 1875−1881) scheint der von Julius Victor Berger porträtierte Kaiser Franz Josef I., flankiert von Knaben mit den Insignien Szepter, Reichsapfel und Reichsschwert, den Richtern über die Schultern zu schauen. Auch im Justizpalast Mailand (Marcello Piacentini, 1932−1940) standen in der „Aula magna“ Bronzebüsten des Königs Vittorio Emanuele und von Mussolini von Domenico Rambelli.[337]

Eine ganze Ahnenreihe der Landesherren bildeten sowohl die Büsten des farbigen Terracotta-Frieses über den Fenstern des ersten Stockwerks des Landgerichts Potsdam (Endell, 1880−1883), die durch die Skulpturen Friedrichs des Großen und Kaiser Wilhelm I. in Rundbogennischen seitlich der Mittelfenster ergänzt werden[338], als auch die Büsten in den Nischen des oberen Vestibüls des Landgerichts Zwickau von Otto Wan(c)kel, 1876−1879.[339] Auch im Landgericht Essen (Thoemer, 1908−1913) befanden sich Herrscherporträts sowohl in den zivilrechtlichen wie den strafrechtlichen Sitzungssälen direkt hinter dem Richterstuhl; sie wurden von der Handelskammer Essen gestiftet; einzige Ausnahme ist der Schwurgerichtssaal, bei dem auf hohem Sockel eine Bronzebüste des Kaisers Wilhelm II. hinter der Richterbank platziert wurde.[340] Das Porträt Kaiser Wilhelms I. an der Fassade des Justizgebäudes Bremens (Klingenberg/Weber, 1891−1895) stellt diesen als Persönlichkeit dar, die sich um das deutsche Handels- und Strafrecht verdient gemacht hat.[341]

Mit der Weimarer Republik endete zwar diese Tradition, aber weder die Herrscherbildnisse noch die entsprechenden Inschriften wurden überall entfernt. Die Inschrift auf dem Zivilgerichtsgebäude Halle „Ein Gott, ein Kaiser, ein Reich, ein deutsches Recht, für alle gleich“ wurde dabei auf Anordnung des Justizministers aus künstlerischen Gründen nicht angetastet.[342] Eine Ausnahme ist das Landgericht Stendal (Heinrich Ludwig Alexander Hermann, Alexander Bluhm und Gustav Schroeder, 1876−1879),[343] in dessen Obergeschoss im öffentlichen Bereich die Porträts der deutschen Bundespräsidenten und Bundeskanzler aufgehängt sind.

C. Allegorien

Häufig sind Personifikationen der Gerechtigkeit (s. Iustitia), der Kardinaltugenden, der Wahrheit, des Gesetzes, der Eloquenz und des Wohlstands, aber auch der Strafe.[344]

Am Justizgebäude in Bremen, Fassade zur Osterthorstrasse von Anton Ludwig Dietrich Alexander Klingenberg und Hugo Weber, 1891−1895, sind Symbole des Handels und der Schifffahrt als Quellen des Bremer Wohlstandes dargestellt, der auf der Grundlage einer effektiven Justiz gedeihen kann.[345] Am Oberlandesgericht Köln, Eckpavillon Richtung Merlostrasse (Thoemer, 1907−1911), ist die Allegorie der Industrie in Gestalt eines Hammers und eines Zahnrades mit der Allegorie des Handelsrechts in Gestalt des Hermes gepaart. Mit den verschiedenen Formen von Gerichtsbarkeit (Gottesgericht, Feme etc.) und Recht befasst sich der Bilderzyklus von Willy Spatz, 1913, im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Thoemer, 1906−1910; Abb.).[346]. Auf den freistehenden Säulen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Paul Kieschke, 1905−1907)[347] stehen auf Höhe des ersten Obergeschosses zwei weibliche Figuren, die das Ergründen des Rechts und die Verkündung des Urteils versinnbildlichen.

Besonders ausführlich war das einstige Reichsgericht in Leipzig mit Sinnbildern ausgestaltet: Die Skulpturengruppen im Haupttreppenhaus von Otto Lessing, nach Kriegsverlust durch den Bildhauer Markus Glaser neu geschaffen, „Die Verdammnis“ und „Die Erlösung“ führten die nach christlicher Lehre eschatologische Dimension menschlichen Handels vor Augen, während die Reliefs von Nicolaus Geiger im Wartesaal den Gang des Verfahrens zum Inhalt haben („Die Untersuchung“, „Das Urteil“, „Die Vollstreckung“, „Die Gnade“).[348]

Eher selten sind Tierallegorien: So verkörpern im Zivilgericht Halle (Saale), 1901−1905, Eule, Hund, Katze und Schnecke u. a. Weisheit, Treue, Falschheit und Trägheit,[349] also Tugenden und Untugenden. Am Hauptportal des Amtsgerichts Weißenfels (Thoemer/Becker/Trautwein, 1911/1912) zeigt der Schlussstein die Eule, über dem Nebeneingang sind Papageien, u. a. Verkörperung von Schwatzhaftigkeit, aber auch von gutem Gehör,[350] und Schnecken abgebildet.[351] Die Tiere rahmen hier die Darstellung eines Kindes, das mit seinem auf den Mund gelegten Zeigefinger (dem Publikum) Schweigen gebietet.

Beim Gerichtsgebäude Frankfurt am Main (Karl Stausebach, 1913−1917) wurde der Türsturz des Einganges zum Oberlandesgericht in der Seilerstrasse mit einem Medusenhaupt dekoriert[352], um als Abschreckung vor allen Formen des Missbrauchs der Justiz zu dienen;[353] daneben lagern zwei halbnackte Gestalten in Anlehnung an die Figuren Michelangelos für die Grabmäler für Lorenzo di Piero de' Medici und Giuliano di Lorenzo de' Medici in Florenz, die die Tageszeiten verkörpern und das menschliche Leben versinnbildlichen.

Für das Treppenhaus des Oberlandesgericht Celle (1839−1843) stiftete 1911 die Stadt Celle ein Glasfenster in romanisch-byzantinisierendem Stil von Ferdinand Müller, welches Iustitia mit Schwert umgeben von vier Männern als Verkörperung des römischen, kirchlichen, deutschen und geltenden Rechts darstellt.[354]

Seit dem 20. Jh. verzichtete man zunehmend auf Allegorien, so wurde auf den gläsernen Fensterläden der Fassade des Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Gesine Weinmiller, 1995) in einem Endlostext der erste Artikel des Grundgesetzes verkürzt zitiert.[355]

D. Iustitia

Typisches Kennzeichen eines Gerichtsgebäudes ist die Figur der Iustitia, zumeist mit verbundenen Augen, in der Regel Waage und Richtschwert haltend.[356] Nur selten wurde stattdessen die griechische Rechts-Göttin Themis gewählt[357].

An der Attika des Mittelrisalits des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Paul Kieschke, 1905−1907) sind Iustitia und Pallas Athene als Sinnbilder für Klugheit und Gerechtigkeit dargestellt.[358] Die zwischen ihnen stehenden männlichen Figuren wurden unterschiedlich gedeutet, als Parteien eines Gerichtsprozesses oder als Schmied, der Arbeit repräsentiert, gepaart mit einem Krieger, der die staatliche Macht darstellt (Abb.).

Im ehem. Reichsgericht (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1888―1895) wird die Iustitia von der Figur der Veritas (Wahrheit) als Kuppelabschluss in einer Größe von 5,5 m (Modell von Otto Lessing) begleitet. Dieses Paar wurden auch am Hauptportal des Amtsgerichts Weißenfels (Thoemer/Becker/Trautwein, 1911−1912) dargestellt.[359] Die Wahrheitsfindung kann ebenso durch das Symbol des Spiegels ausgedrückt werden (z. B. am Amtsgericht Wittenberg).[360] Im Justizpalast in Wien befindet sich eine Marmorstatue der Iustitia mit vergoldetem Schwert und Gesetzbuch von Emanuel Pendl erhöht in einer kassettierten Nische unter einem reich ornamentierten Portikus auf einem Thron sitzend im Treppenhaus (Abb.). Im Justizpalast von Budapest (Hauszmann, 1893−1896) ist Iustitia im Treppenhaus im Ölgemälde von Károly Lotz dargestellt; eine Steinskulptur der Iustitia mit Schwert, Gesetzestafel und Strahlenkranz ist hier im ersten Obergeschoss positioniert.

Am (ehemaligen) Amtsgericht Elberfeld (Thoemer, 1908−1912) bekrönt sie gemeinsam mit Fortitudo (Kraft) und Sapientia (Weisheit) die Dreiviertelsäulen der barockisierenden Eingangsfassade[361]. In Nischen der nordwestlichen Fassade des Landgerichts Karlsruhe (Leonhard, 1874−1879) ist Justitia durch eine nackte männliche Figur mit Schwert Ius (Recht) ersetzt, welche von Lex (Gesetz) als weiblichem Pendant mit aufgeschlagenem Gesetzbuch begleitet wird, beide Figuren stammen von Herrman Volz.

Ende des 19. Jh. wurde Iustitia auch als kraftvolle Germania wiedergegeben, z. B. am Gerichtsgebäude Bremen, Ostthorstrasse von Anton Ludwig Dietrich Alexander Klingenberg und Hugo Weber, 1891−1895.

Seltener sind die Fälle, in denen die Figur der Iustitia im Gerichtssaal selbst dargestellt ist, so z. B. im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Osnabrück im Wandgemälde von C. W. Vogel, 1952.[362]

E. Rechtsgelehrte

Zahlreiche monumentale Gerichtsgebäude des 19. und frühen 20. Jh. verfügen über eine Art Ahnengalerie berühmter Rechtsgelehrter. Es galt „hervorragende Männer auf dem Gebiete der Rechtswissenschaft und der Rechtspflege“ ggf. entsprechend den Vorgaben des zuständigen Ministeriums abzubilden[363].

Am Fuße der beiden Treppenläufe des Justizpalastes in Brüssel [364] wurden Demosthenes und Lykurg, Cicero und Ulpian von Antoine-Félix Bouré dargestellt. Die Nordfassade des ehm. Reichsgerichts (Ludwig Hoffmann und Peter Dybwad, 1888―1895) zieren Statuen von Eike von Repgow, Johann Freiherr von Schwarzenberg, Johann Jacob Moser, Karl Gottlieb Suarez, Paul Johann Anselm von Feuerbach und Friedrich Karl von Savigny. Auf der Höhe des ersten Stockes der Hauptfassade des Justizgebäudes Bremen (Anton Ludwig Dietrich Alexander Klingenberg und Hugo Weber, 1891−1895) finden sich die Statuen von Kaiser Otto dem Großen, Daniel von Büren, Heinrich Krefting, Heinrich Meyer, Johann Schmidt und Kaiser Wilhelm I. als Begründer des modernen deutschen Rechts. Im Kammergericht Berlin (Thoemer und Mönnich, 1909−1912) zieren die Säulen der Mittelhalle im ersten Stockwerk die Köpfe von zehn Rechtsgelehrten. Am Gerichtsgebäude in Halle (Thoemer, 1901−1905) sind die Brüstungsfelder des zweiten Obergeschosses der Hauptfassade mit Reliefs der Rechtsgelehrten Carl Gottlieb von Suarez, Christian Thomasius, Jakob Grimm, Heinrich Eduard von Pape, Oscar Küntzel und Gottlieb Planck versehen (Abb.; Abb.). Im „Cour d’Appel“ von Bordeaux erinnern Statuen in der „Salle de Pas Perdus“ daran, dass sowohl Charles Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu (1689-1755), porträtiert von Nicolas Raggi 1821, als auch Montaigne, der in moderner Kleidung mit Anzug und Krawatte von Nicolas Milhe 2014 dargestellt wurde, an einem Vorgänger dieses Gerichts tätig waren. Vier Sitzstatuen auf der Attika der Eckpavillons der Hauptfassade von 1847 ergänzen dieses Programm mit Skulpturen von Dominique Fortuné Maggesi (1801−1892), die Michel de l’Hospital (1506−1573), Montesquieu, Chrétien Guillaume de Lamoignon de Malesherbes (1721−1794) und Henri François d'Aguesseau (1668−1751) darstellen.[365]

F. Rechtssymbole

Zahlreiche Rechtssymbole schmücken Gerichtsgebäude: Am häufigsten sind das Richtschwert[366], die Waage[367] sowie das Liktorenbündel.[368]

Seltener sind ist Schwurhand, z. B. in der Wartehalle des ehem. Reichsgerichts oder in der Hand eines Putto im Gewände des Portals des Amtsgerichts in Wittenberg,[369] und das Auge des Gesetzes (z. B. im Glasfenster im Amtsgericht Wittenberg (Trautwein, 1907−1909) von Fr. Schaumberger aus Dessau sowie die Gesetzestafeln, z. B. am „Palais de justice“ in Caen von Meudier, 1847 (Supraporte der Tür zur Place Saveur).

Im Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Gesine Weinmiller, 1995) verwies man auf die Anfänge der Rechtsprechung mit vier „Gerichtslinden“ im westlichen Innenhof des Gebäudes.[370]

G. Christliche Ikonographie

Auch wenn die Justiz ihre Daseinsberechtigung und Macht seit der Aufklärung nicht mehr von Gott herleitete, blieben Szenen und Motive christlicher Ikonographie integraler Bestandteil der Gestaltung von Gerichtsgebäuden. Szenen wie die Darstellung des Urteils des König Salomon zeigen die grundlegende Rechtstradition des Alten Testaments ebenso wie das Motiv der Gesetzestafeln mit den Zehn Geboten.

In der Eingangshalle des Oberlandesgericht Oldenburg ist das Urteil Salomons in Sgraffito 1953 von Heinrich Schwarz dargestellt worden;[371] im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Wuppertal erscheint es im Mosaik von Adelheid Horschik, 1955, auf der weißen Wand hinter dem Richtertisch.[372]. Der Kreidekreis von Karl-Henning Seemann, 1966, im Amtsgericht Königslutter verweist ebenfalls darauf. Ungewöhnlich reich an christlichen Motiven ist das Justizgebäude Bremen, dessen Fassade nicht nur im Bereich der oberen Fensterbrüstungen mit den zehn Geboten in Goldbuchstaben im Glasmosaik, sondern auch mit Tiersymbolen in den Kragsteinen des Bandgesimses über dem Erdgeschoss, die die Todsünden präsentieren, verziert ist. Auch im Schwurgerichtssaal finden sich die Todsünden an der Wand hinter dem Richtertisch. Am Gerichtsgebäude Magdeburg verkörperte die Figur des Hl. Michael mit dem Schwert die Justiz am östlichen Giebel der Hauptfront.[373]

Moses und die Gesetzestafeln zeigen die Wandreliefs von Kurt Lehmann (1957−1958) in der Eingangshalle des Landgerichts Hannover. Ebenso wird das umfangreiche ikonographische Programm der Fassade des Justizpalastes in Barcelona (Josep Domènech i Estapà und Enric Sagnier, 1887–1898) durch eine Moses mit den Gesetzestafeln darstellende Skulpturengruppe an der Bekrönung des Giebels vollendet, die von Agustí Querol geschaffen wurde.

Im Treppenhaus des „Cour d'appel“ in Bordeaux ist die Religion personifiziert von Joseph Felon (1818−1897) dargestellt worden.[374]

Die Überwindung des Bösen durch die Justiz ist das Thema, wenn z. B. auf die Erbsünde verwiesen wird, so im Relief über dem Eingang zum Sitzungsaal 100 im Landgericht Berlin, Gebäude Tegeler Weg, mit Adam und Eva und dem Apfel in der Hand, oder beim großen Wandgemälde „Der Hl. Georg tötet den Drachen“ von Albert Maennchen (1873−1935) an der Fassade des Amtsgerichts Rudolstadt (Rüdell, 1905).

Zahlreiche christliche Motive findet sich im Justizpalast in Mailand: mehrere Wandgemälde haben Moses als Gesetzgeber zum Inhalt (Achille Funi, Mosè con le tavole della legge, 1936−1939, Siro Penagini, Mosè que cetta le leggi, 1937). Die Zehn Gebote sind Gegenstand eines Mosaiks von Gino Severini, während ein Marmorrelief von Giovanni Prini die Verurteilung Kains thematisiert (1937−1939). Daneben nimmt der Stadtheilige Ambrosius einen prominenten Platz im Bildprogramm des Gebäudes ein.[375]

Erst in jüngster Zeit werden auch Symbole anderer Religionen an Gerichtsgebäuden abgebildet: Das Foyer des Justizpalastes Bayreuth schmückt seit 2020 an der Wand zwischen den Holztüren zum Treppenhaus die Metallskulptur „Engel der Kulturen“ (Abb.) von Carmen Dietrich und Gregor Merten, die den Davidstern, den Halbmond und das Kreuz als Symbol der drei monotheistischen Religionen in einem Kreis angeordnet zeigt.

VI. Bedeutung

Ohne einen abgegrenzten Raum kann eine herrschaftlich bzw. staatlich geregelte Justiz nicht stattfinden. Gerichtsgebäude spiegeln in ihrer Architektur und Ausgestaltung die jeweilige Bedeutung und den Charakter, die der Judikative in einem Staatswesen von deren Vertretern zugemessen wird.[376] Rechtsprechung dient als Herrschaftsinstrument des Staats und repräsentiert ihn. So wurden die großen Justizpaläste in Anwesenheit des jeweiligen Herrschers eingeweiht.[377] Sie symbolisieren die Unabhängigkeit der dritten Gewalt im Staatswesen.[378] Justizgebäude führen aber auch den Bürgern das Bemühen und die Sorge des Staates um eine funktionierende Justiz als Garant einer prosperierenden Wirtschaft vor Augen.

Gerichtsgebäude sind Orte unterschiedlichster Interessen und Emotionen[379], vornehmliche Aufgabe der Architektur ist es deshalb, diese in ein geordnetes Verfahren zu kanalisieren. Ein Gerichtsgebäude ist insoweit nicht nur der Ort, in dem der Geschädigte bzw. der Kläger zu seinem Recht kommt, sondern auch der Ort, in dem der Beklagte durch das Recht geschützt wird.[380] Diese Funktion wurde im 19. Jh. zuweilen durch mittelalterlich anmutende Türme dargestellt, die an Burgen erinnern (z. B. Oberlandesgericht München, Justizpalast Bremen). Die Architektur ist sowohl darauf ausgerichtet, das Vertrauen in die Justiz zu stärken, als auch das Gewaltmonopol des Staates zu visualisieren.[381] Alle Gerichtsgebäude sollten unabhängig von ihrer Entstehungszeit zeigen, dass die Justiz Garant eines sicheren und stabilen Staates ist.

Während die Justizpaläste des 19. Jh. insbesondere durch Monumentalität und stringente Umsetzung einer hierarchischen Struktur (u. a. in Gestalt von Podesten im Sitzungssaal) bei den Betroffenen Ehrfurcht bis hin zu Angst zu erzeugten,[382] wollte man mit den Häusern des Rechts der zweiten Hälfte des 20. Jh. dem mündigen Bürger einen einfachen Zugang zu einer transparenten Justiz veranschaulichen. In der älteren Justizarchitektur mussten Parteien und Zeugen während ihrer Vernehmung stehen und sollten von der Monumentalität der Räumlichkeiten eingeschüchtert werden in der Annahme, dass sie aus Furcht und Angst wahrheitsgemäß aussagen, in der modernen Justiz geht man hingegen davon aus, dass ein entspannter, nicht abgelenkter Zeuge seine Aussage sitzend macht und auf einem Tisch seine Unterlagen konsultieren kann, eher die Wahrheit sagen wird.

Bis zum Zweiten Weltkrieg wurde in Europa erwartet, dass sich Gerichtsgebäude optisch von Gebäuden der öffentlichen Verwaltung unterschieden und „den ideellen Zweck des Bauwerks erkennen“ zu lassen.[383] Adolf Loos (1870–1933) betonte in seiner Schrift „Architektur“, dass es die Aufgabe des Architekten sei, „stimmungen zu präzisieren“, so müsse das Justizgebäude „dem heimlichen laster wie eine drohende gebärde erscheinen.“[384]

Seit dem Zweiten Weltkrieg geht das Anliegen der Justiz vornehmlich dahin, den Rechtssuchenden Transparenz und ein faires Verfahren auch durch eine möglichst transparente, Egalität vermittelnde Architektur zu vermitteln. Im 21. Jh. müssen die Gebäude einerseits die genannten, eigentlichen Funktionen erfüllen, andererseits dem Bedürfnis nach Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit, Zugänglichkeit, Sichtbarkeit, digitaler Vernetzung und Sicherheit entsprechen.

VII. Darstellungen

Abgesehen von Veduten der Gerichtsgebäude (z. B. Abb.),[385] ist häufig der Gerichtssaal Gegenstand von Darstellungen, wenn es um die Schilderung historischer Urteile geht.[386] Häufig war dies bei der Darstellung biblischer Urteile der Fall wie z. B. dem Urteil über Susanna oder dem Urteil Salomos: So malte Lukas Cranach d. Ä. den König Salomo als Richter auf einem steinernen Thron sitzend, der von einer Arkade auf zwei Säulen bekrönt wird; hinter ihm ist ein grüner Vorhang vor einer Steinmauer gespannt, die das Publikum abtrennt. Gemeinsam mit den Schöffen auf Bänken links und rechts sitzt der Richter um drei Stufen gegenüber den Prozessbeteiligten erhöht (Das Urteil des Salomonis, ca. 1537, Gemäldegalerie Berlin, Inv.nr. 1176; Abb.). Eine weitere Gruppe sind die Illustrationen von Rechtshandschriften und -büchern wie dem „Decretum Gratiani“ und dem „Sachsenspiegel“ oder der „Constitutio Criminalis“, wobei hier zumeist ausschließlich der Richterspruch dargestellt wird.[387] In dem Ölgemälde „Tribunal de la Inquisición“, das Francisco de Goya zwischen 1812 und 1819 schuf (Real Academia de Bellas Artes de San Fernando de Madrid), zeigte dieser die Verhandlung eines Inquisitionsverfahrens in einer katholischen Kirche; die vier Angeklagten sind alle mit Spitzhut und Weste als Ketzer gekennzeichnet; derjenige, der gerade der Befragung unterworfen ist, sitzt zusammengesunken in Gebetshaltung auf einem Podium.

In späteren Darstellungen von Gerichtsverhandlungen, vor allem im 19. Jh. werden die Emotionen betont, z. B. Karl von Enhuber, Gerichtstag in Starnberg, 1862 (Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Inv.nr. 7675). Titel wie „Die Stunde der Entscheidung im Gerichtssaal“ von Ferdinand Brütt, 1892 (Bayerische Staatsgemäldesammlung, Inv.nr. 7897; Abb.) unterstreichen diesen Aspekt.

Der Wartebereich war Gegenstand zahlreicher Graphiken und Gemälde im 19. Jh.[388], insbesondere im viktorianischen England war die Darstellung verzweifelter Prozessbeteiligter und ihrer Angehörigen im dunklen, unfreundlichen Wartebereich im Gegensatz zu dem geöffneten hell erleuchteten, großen Gerichtssaal, ein beliebtes Sujet.[389]

Auf Grundsteinlegungen, maßgebliche Veränderungen und Jubiläen von Justizgebäuden wurden oft Medaillen emittiert.[390]

Anmerkungen

  1. Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993.
  2. Karl Stankiewitz, Prachtstraßen in München, Bd. 1, Dachau 2008, S. 46; Oswald Hederer, Die Ludwigstrasse in München, München 1942 (Neue Schriftenreihe des Stadtarchivs München, 1), Anhang.
  3. Z. B. das Justizzentrum Bochum mit hellroter Betonwerksteinfassade (Architekturbüro Hascher Jehle, 2015−2017) mit dem Landgericht, dem Amtsgericht, dem Arbeitsgericht und der Staatsanwaltschaft Bochum; z. B. Justizzentrum Leoben (2002−2004, Josef Hohensinn) mit dem Landesgericht, dem Bezirksgericht, der Staatsanwaltschaft und dem Gefängnis.
  4. Justizzentrum Potsdam mit dem Landgericht, dem Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft Potsdam und dem Verfassungsgericht Brandenburg in der von Karl Friedrich von Schinkel erbauten 1. Preußischen Unteroffizier-Schulabteilung (1826−1828).
  5. Z. B. das Amtsgericht Laufen im Jahr 1973 in dem 1967 für das Landratsamt Laufen errichteten Gebäude untergebracht oder das Gericht Kempten erhielt 1804 das Gebäude des aufgelösten Fürststiftes (Zur Geschichte: Wilhelm Volkert [Hg.], Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980, München 1983, S. 495 und 510).
  6. Robert Jacob, Images de la justice. Essai sur l’iconographie judiciaire de moyen âge à l’âge classique, Paris 1994, S. 95f.; Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 26–36; Marie Bels und Patrícia Branco, Law and Architecture. Courthouse Architecture, Searching for a New Balance between Representation and Functionality, in: Werner Gephart und Jure Leko (Hg.), Law and the Arts. Elective Affinities and Relationsphips of Tension, Frankfurt a. M. 2017 (Käte Hamburger Center for Advanced Study in the Humanities „Law as Culture“, 18), S. 177–206, hier: 186.
  7. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 147–149; Marie Bels und Patrícia Branco, Law and Architecture. Courthouse Architecture, Searching for a New Balance between Representation and Functionality, in: Werner Gephart und Jure Leko (Hg.), Law and the Arts. Elective Affinities and Relationsphips of Tension, Frankfurt a. M. 2017 (Käte Hamburger Center for Advanced Study in the Humanities „Law as Culture“, 18), S. 187 mit Abb. 1 (Fassade und Grundriss, gezeichnet 1838).
  8. Perrard de Montreuil, Nouveau palais de la justice, Paris 1776, S. 5. Raymond Teisseire, Histoire des juridictions et des palais de justice de Marseille depuis leur origine jusqu'à nos jours, Marseille 1932, S. 91.
  9. „Les bons Advocats et Procureurs“, Kupferstich, 1668: Paris et ses avocats. De Saint Louis à Marianne, Ausstellungskatalog, Paris 2002, Abb. S. 12.
  10. Laure-Estelle Moulin, L’architecture au service de la réforme. La politique d’équipement des services judiciaires sous la Ve République, in: Histoire de la Justice 11, 2011, S. 177–190, hier: 177: https://doi.org/10.3917/rhj.021.0177 (17.10.2023).
  11. https://www.justice.gouv.fr/justice-france/histoire-patrimoine/lieux-justice-detention/lieux-justice (19.09.2023).
  12. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 82f.
  13. Antony Vidler, Claude-Nicolas Ledoux. Architektur und Utopie im Zeitalter der Französischen Revolution, Basel 2021, S. 95.
  14. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 190f.
  15. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 192f.
  16. Anders Åman, Architektur, in: Rudolf Walter Zeitler (Hg.), Die Kunst des 19. Jahrhunderts, 1. Aufl., Frankfurt a. M. 1966 (Propyläen-Kunstgeschichte, 11), S. 332f., Nr. 402.
  17. Zur Diskussion über seine Urheberschaft: Werner Szambien, Une nouvelle facade, in: Yves Ozanam (Hg.), Le palais de justice, Paris 2002, S. 216.
  18. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 139.
  19. Andrew Ayers, The Architecture of Paris, Stuttgart/London 2004, S. 22.
  20. Grundriss und Beschreibung der Einteilung der Schwurgerichtsäle („Cour d’assises“): Falk Jaeger, Die Neubauten des Palais de Justice in Paris. Nachtrag, in: Deutsche Bauzeitung 3, 1869, S. 357–359, hier: 358.
  21. Die drei Giebel waren im Ursprungsentwurf nicht enthalten: Abb.; Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 184–186 (mit Abb.).
  22. Dass in der „Cour d’appel de Colmar“ (Kuder/Müller, 1902−1906) die Treppe in der Innenhalle liegt, zeigt seine Erbauung durch das wilhelminische Kaiserreich. Abb.: Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 189.
  23. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 162–165 (mit Abb.).
  24. Zit. nach Antoine Garapon, Bien juger. Essai sur le rituel judiciaire, 3. Aufl., Paris 2011, S. 33.
  25. Le Charivari 7, 1848, Nr. 39 (LD 1327).
  26. Honoré de Balzac, César Birotteau, Paris 1877 (Oeuvres complètes de H. de Balzac. Scènes de la vie parisienne 10,3), S. 443.
  27. Antoine Garapon, Bien juger. Essai sur le rituel judiciaire, 3. Aufl., Paris 2011, S. 29.
  28. Robert Badinter, La justice en ses temples. Regards sur l'architecture judiciaire en France, Poitiers 1992, S. 19.
  29. Costas Douzinas und Lynda Nead, Introduction, in: Costas Douzinas u. a. (Hg.), Law and the Image. The Authority of Art and the Aesthetics of Law, Chicago 1999, S. 8.
  30. Abb.: Paris et ses Avocats. De Saint Louis à Marianne, Ausstellungskatalog, Paris 2002, S. 42.
  31. Zeichnung von Pierre Bouillon: Paris et ses Avocats. De Saint Louis à Marianne, Ausstellungskatalog, Paris 2002, S. 46.
  32. Laure-Estelle Moulin, L’architecture au service de la réforme: la politique d’équipement des services judiciaires sous la Ve République, in: Histoire de la Justice 21, 2011, S. 182; Zu den Hintergründen: Marie Bels und Patrícia Branco, Law and Architecture. Courthouse Architecture, Searching for a New Balance between Representation and Functionality, in: Werner Gephart und Jure Leko (Hg.), Law and the arts. Elective Affinities and Relationsphips of Tension, Frankfurt a. M. 2017 (Käte Hamburger Center for Advanced Study in the Humanities „Law as Culture“, 18), S. 190f.
  33. https://www.justice.gouv.fr/justice-france/histoire-patrimoine/lieux-justice-detention/lieux-justice (19.09.2023).
  34. Modell Cité de l’architecture et du patrimoine, Musée des monuments français, Paris, Nr. 2007.24.11; Abb. (19.09.2023.)
  35. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 257 (mit Abb.).
  36. Martine Vankeerberghe, Palais de Justice de Grasse. Entre monumentalité et transparence, in: Les Echos, 28. 11. 1996. Grundriss: Abb.; Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 251 (mit Abb.).
  37. Simon Texier, Tribunal de Paris. Renzo Piano Building Workshop, Paris 2018.
  38. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 248f. (mit Abb.); Christine Mengin, Deux siècles d'architecture judiciaire aux États-Unis et en France, in: Histoire de la justice 21, 2011, S. 191−211, hier: 206 (mit Abb.).
  39. Aufriss und Grundriss: Richard Scoffier, Der Justizpalast von Paris, in: Bauwelt 220, 2018, 8, S. 41.
  40. Interview in Le moniteur, https://www.lemoniteur.fr/article/le-tribunal-de-paris-exprime-son-role-pas-sa-force-renzo-piano-architecte.1033924 (19.09.2023).
  41. In der „Cité judiciaire“, Paris, findet sich auf den Ebenen 8, 9 und 29 Terrassen mit Bäumen und Gewächsen bepflanzt und mit Wegen aus Holzplanken; die Terrasse auf der Ebene 8 hat einen Größe von 7000 qm.
  42. So auch beim „Palais van Justitie“ (Felix Claus, 2006) in Amsterdam (Jaapjan Berg, Jusizbehörde. Außen ein Klotz, innen geschmeidig, in: Bauwelt 13, 2014, S. 15, mit Grundrissen und Abb.). Der halbierte, über eine Brücke zusammengehaltene Kubus sticht mit seiner Marmorverkleidung in den öffentlichen Innenräumen, den Rolltreppen sowie den gläsernen Drehtüren bei der Sicherheitsschleuse hervor. Im sechsten Obergeschoss ist eine öffentliche Zone mit Restaurant, begehbarerer Dachterrasse, Bibliothek und Konferenzräumen.
  43. Joseph Hanimann, Justizgebäude in Paris. Wie viel Symbolik braucht die Justiz?, in: SZ, 12. 04. 2018.
  44. Judith Resnik und Dennis Curtis, Representing Justice. Invention, Controversy, and Rights in City-States and Democratic Courtrooms, New Haven 2011, S. XIV.
  45. Teilweise gilt dies auch für die Büroräume, wie es im 2020 eröffneten neuen Gerichtsgebäude in Amsterdam (New Amsterdam Court House) von KAAN Architecten der Fall ist: Das zehn geschossige Gebäude ist vollverglast, allein der unterschiedliche Abstand der Träger und Fensterstreben definiert die verschiedenen Funktionsbereiche (Abb.; The Courthouse. Architecture for the Public Good, Rotterdam 2023).
  46. Zit. nach https://chroniques-architecture.com/pointe-a-pitre-palais-de-justice-ignacio-prego/ (19.09.2023).
  47. z. B. Bundessozialgericht, Neubau des großen Sitzungssaales „Elisabeth Selbert“ im Innenhof, 2008, durch Hartmann + Helm PGmbH und Junk & Reich BDA, GmbH (Abb.).
  48. Jan-Louis Bec, Petits et grands histoires de la construction du palais de justice de Toulouse, in: Histoire de la justice 21, 2011, S. 155−176: https://doi.org/10.3917/rhj.021.0155 (11.10.2023), hier: S. 166; Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 500−502.
  49. Rogers fasste die beiden Sitzungssäle als den „Kopf“, die Richterzimmer als den „Hals“ und die Verwaltungsräume als den „Schwanz“ des Gerichts auf (zit. nach https://www.echr.coe.int/Documents/Expo_20_Anniversay_PDH_10.pdf ; [19.09.2023]).
  50. Entwürfe: https://www.echr.coe.int/Documents/Expo_20_Anniversay_PDH_01_02.pdf (11.10.2023; siehe „Different architectural designs“).
  51. https://www.echr.coe.int/Documents/Expo_20_Anniversay_PDH_01_02.pdf (11.10.2023).
  52. Z. B. „Tribunal de grande instance“ in Melun mit einer 60 qm großen Holz-Glaskonstruktion, die 2019 in die Wartehalle nach einem Entwurf von Studio ECOA und Anne Margairaz Architectures eingesetzt wurde.
  53. Peter Robson und Johnny Rodger, The Spaces of Justice. The Architecture of the Scottish Court, London 2018, S. 32.
  54. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 15.
  55. Heinrich Trost und Horst Büttner, Hauptstadt Berlin I, Berlin 1983 (Die Bau und Kunstdenkmale in der DDR, 3), S. 31; Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 9–11; Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993, S. 13 mit Abb. 3 und S. 16. 1896 wurde ein Nachbau der Gerichtslaube auf dem Gelände der Berliner Gewerbe-Ausstellung in Treptow gezeigt. Zwischen 1985 bis 1987 wurde die Laube dann im Rahmen der Neugestaltung des Nikolaiviertels von Günther Stahn als verputzter Betonfertigteilbau mit barocker Fassade in der Nähe ihres ursprünglichen Standortes errichtet. Eine ähnliche denkmalpflegerische Maßnahme ist für das Rathaus in Fürstenwalde an der Spree dokumentiert: 1908 wurde die farbig bemalte Gerichtslaube mit Rippengewölbe wiederhergestellt (D., Die Erneuerung des Rathauses in Fürstenwalde a. d. Spree (Schluß), in: Zentralblatt der Bauverwaltung 28, 1908, S. 273–276, hier: 276).
  56. Beschreibung des Gerichtssaals durch den Gerichtsschreiber Jan Matthijsen im Rechtsboek van Den Driel, 1405: „The room will be made clean inside and filled with paintings and inscribed with good wise words, from which one can acquire wisdom and cleverness“ (zit. nach Georges Martyn und Stefan Huygebaert, Twenty New Contributions to the Upcomping Research Field of Historical Legal Iconology, in: Stefan Huygebaert u. a. (Hg.), The Art of Law. Artistic Representations and Iconography of Law and Justice in Context, from the Middle Ages to the First World War, Cham 2018, S. 3).
  57. So wurde noch 1852 in Greifshagen ein „Rath- und Gerichtsgebäude“ nach Plänen von Heinrich Herrmann errichtet (Heinrich Herrmann, Raths- und Gerichtshaus in Greifenhagen, in: Zeitschrift für Bauwesen 6, 1856, Sp. 107−112).
  58. Heinrich Weiler, Vorgänger des Pfälzischen Oberlandesgerichts in: Sven Paulsen (Hg.), 175 Jahre pfälzisches Oberlandesgericht. 1815 Appellationshof, Oberlandesgericht 1990, Neustadt a. d. W. 1990, S. 59−73, hier: 60.
  59. Salomon Kleiner, Das Prächtige Rath Hauß der Stadt Augspurg, Augsburg 1733, Taf. VII: Abb..
  60. Judith Resnik und Dennis Curtis, Representing Justice. Invention, Controversy, and Rights in City-States and Democratic Courtrooms, New Haven 2011, S. 134; Petition des Bürgermeisters von Traunstein, Joseph Kirchhofen, vom 10.07.1850 an König Max II zwecks der Errichtung eines Bezirksgerichts in Traunstein, dem die gleiche wirtschaftliche Bedeutung zugemessen wird wie dem täglichen Markt und der wöchentliche Schranne, nach Reinhard Beck, Chronik des Landgerichts Traunstein, Traunstein 2002, S. 41.
  61. Sigmar Rundt (Hg.), 150 Jahre Amtsgericht Soltau, Soltau 2002, S. 66.
  62. V. Enhuber, Gerichtstag in Starnberg, 1862, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Nr. 7675.
  63. Horst Tilch, Das BayObLG in Geschichte und Gegenwart in: Reinhard Böttcher u. a. (Hg.), Festschrift für Walter Odersky zum 65. Geburtstag am 17. Juli 1996, Berlin 1996, S. 129.
  64. Wien, Österreichische Nationalbibliothek, Kartensammlung, Alb *port 16,7 und 8 Kart: Manuel Weinberger, Verschollen geglaubtes Planmaterial von Balthasar Neumann und seinem Baubüro, und eine unbekannte Zeichnung aus dem Umfang Johann Dientzenhofers, in: RIHA Journal 3, 2010 (https://doi.org/10.11588/riha.2010.0.68531), <33>−<42>; Abb.
  65. Heiner Lück, Gerichtsgebäude, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte 2, Berlin 2012, Sp. 150−155, hier: 151; Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beiträge zur Denkmalkunde, 12), S. 17 mit Abb. 13.
  66. Fassade, Radierung, hg. von Martin Engelbrecht, Augsburg 1725–1735, Hamburg, Grafische Sammlung, Nr. 01905.63: Abb..
  67. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 31 mit Abb. 7.
  68. Martin Stosch, Baugeschichte des Oberlandesgerichts, in: Festschrift zum 275 jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts Celle, Celle 1986, S. 309−324, hier: 310.
  69. Rudolf Wassermann, Justizarchitektur gestern und heute, in: Neue Juristische Wochenzeitschrift 42, 1989, S. 16.
  70. Robert Badinter, La justice en ses temples. Regards sur l'architecture judiciaire en France, Poitiers 1992, S. 106.
  71. Francesco Milizia, Grundsätze der Bürgerlichen Baukunst, Leipzig 1785, T. 2, S. 218.
  72. Zit. nach Daniela Bennewitz, Baugeschichte des Rheinischen Appellationsgerichtshofes und des Oberlandesgerichts Köln, in: Hans-Peter Haferkamp und Margarete von Schwerin (Hg.), Das Oberlandesgericht Köln zwischen dem Rheinland, Frankreich und Preußen. Festschrift zum 200-jährigen Bestehen (1819 bis 2019), Köln u. a. 2019, S. 38.
  73. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen dieses Gebäudebedarfs: Gerald Rosenberger, Finanzen und Finanzverfassung in beiden Großherzogtümern Mecklenburg von 1850–1914, Münster 1999, Bd. 1, Teilbd. 1, S. 376.
  74. Heinrich Herrmann, Deutsche Gerichtsgebäude, in: Deutsches Bauhandbuch, Bd. 2,2, Berlin 1884, S. 478.
  75. Mitteilungen nach amtlichen Quellen. Zusammenstellung der bemerkenswertheren Preußsischen Staatsbauten, welche im Laufe des Jahres 1879 in der Ausführung begriffen gewesen sind, in: Zeitschrift für Bauwesen 30, 1880, Sp. 537–543.
  76. Anon., Zusammenstellung der bemerkenswertheren Preußsischen Staatsbauten, welche im Laufe des Jahres 1880 in der Ausführung begriffen gewesen sind, in: Zeitschrift für Bauwesen 32, 1882, Sp. 141–143, hier: 141.
  77. Die Architektur auf der diesjährigen Ausstellung der Akademie der Künste zu Berlin, in: Deutsche Bauzeitung 12, 1878, S. 393.
  78. Für die baulichen Anforderungen an Kollegialgerichte 1. Instanz: Heinrich Herrmann, Geschäftsgebäude für das Kreisgericht zu Hechingen, in: Zeitschrift für Bauwesen 24, 1874, Sp. 128–132, hier: 129. Mustergrundrisse: Ludwig Klasen (Hg.), Grundrissvorbilder Abt. XIII, Gebäude für Justizzwecke, Leipzig 1891.
  79. Anon., Errichtung eines "Ministeriums der öffentlichen Arbeiten" in Preußsen, in: Deutsche Bauzeitung 12, 1878, S. 523.
  80. Ulf-Thomas Bender und Johannes Keders, Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg, in: Anne-José Paulsen (Hg.), 100 Jahre Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Festakt im Gebäude des Oberlandesgerichts am 15. September 2006, Berlin 2006, S. 55.
  81. Dieter Dolgner, Paul Thoemer (1851−1918), Architekt, in: Mitteldeutsches Jahrbuch für Kultur und Geschichte 25, Bonn 2018, S. 136–140.
  82. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beiträge zur Denkmalkunde, 12), S. 209.
  83. Nach dessen Tod oblag die Entwurfsausarbeitung Karl Stausebach: Karl Stausebach, Das neue Gerichtsgebäude in Frankfurt a. M., in: Zeitschrift für Bauwesen 68, 1918, Sp. 381–396.
  84. Horst-Johannes Tümmers, Das Haus des Oberlandesgerichts Köln. Seine Architektur und seine kölnische Nachbarschaft, in: Dieter Laum, Rheinische Justiz. 175 Jahre Oberlandesgericht Köln, Köln 1994, S. 57–78. Anon., Die neuen Gerichtsgebäude in Köln, Hannover und Halberstadt, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 621–625, hier: 622f. und 625.
  85. Anon., Die Oberlandesgerichtsneubauten in Düsseldorf, in: Zeitschrift für Bauwesen 61, 1911, Sp. 361−384.
  86. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beiträge zur Denkmalkunde, 12), S. 211−218; Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 73–81; Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Magdeburg, in: Zeitschrift für Bauwesen 57, 1907, Sp. 1−22.
  87. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beiträge zur Denkmalkunde, 12), S. 219–230; Karl Illert, Der Neubau des Zivilgerichts in Halle a. d. S., in: Zeitschrift für Bauwesen 58, 1908, Sp. 1−30 und 145−162;
  88. Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Essen (Ruhr), in: Zeitschrift für Bauwesen 67, 1917, Sp. 605−624.
  89. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 139–146; Anon., Die Gerichtsneubauten von München-Gladbach, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 34, 1914, S. 77–79.
  90. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 172–177.
  91. Anon., Die neuen Gerichtsgebäude in Köln, Hannover und Halberstadt, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 630, 631–633.
  92. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beiträge zur Denkmalkunde, 12), S. 230–234.
  93. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 128–138.
  94. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 51–56; Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 97–100; Otto Schmalz, Das neue Land- und Amtsgericht Berlin Mitte, in: Zeitschrift für Bauwesen 55, 1905, Sp. 201–226 und 467–500.
  95. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 63–73; Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 40–43; Anon., Das neue Dienstgebäude für das Königliche Oberverwaltungsgericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 59, 1909, Sp. 41–56.
  96. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 56–63; Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 64–76. Paul Thoemer und der Landesbauinspektor Jean Fasquel schufen die Baupläne, Rudolf Mönnich und Carl Vohl leiteten die Bauarbeiten.
  97. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 56–58.
  98. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 34–36; Carl Vohl, Der Neubau für das Kammergericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 519–548.
  99. Anon., Das neue Amtsgericht in Schönebeck a. d. Elbe, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 187f.
  100. Das Reichsgericht [Begleitbuch zur Ausstellung 100 Jahre Reichsgerichtsbau zu Leipzig vom 27. Oktober 1995 bis 28. Januar 1996 im Plenarsaal des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes], Leipzig 1995.
  101. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 26f. mit Abb. 14–16.
  102. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 24 mit Abb. 11.
  103. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 280.
  104. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 272.
  105. Anon., Geschäftsgebäude für das Amtsgericht in Stettin, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 2, 1882, S. 232f.
  106. Hans-Jürgen Becker, Gerichtsverfassung und Architektur. Zur Geschichte der Justizpaläste, in: Tiziana J. Chiusi, Thomas Gergen und Heike Jung (Hg.), Das Recht und seine historischen Grundlagen. Festschrift für Elmar Wadle zum 70. Geburtstag, Berlin 2008, S. 11−22; Peter Landau, Reichsjustizgesetze und Justizpaläste, in: Ekkehard Mai, Hans Pohl, Stephan Waetzold (Hg.), Kunstverwaltung, Bau- und Denkmalpolitik im Kaiserreich, Bd. 2, Berlin 1982, S. 197−223.
  107. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 239−340.
  108. Am Beispiel der Landgerichtsbauten dargelegt: Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 364 und 367−369.
  109. Thorsten Bürklin, Bauen als „demokratische Sinnstiftung“, in: Robert Chr. van Ooyen und Martin H. W. Möllers (Hg.), Handbuch Verfassungsgericht im politisches System, Wiesbaden 2015, S. 11.
  110. Franz von Holtzendorff, Die ästhetische Seite der Rechtspflege, in: Deutsche Rundschau 11, 1877, S. 450.
  111. Rudolf Wassermann, Justizarchitektur gestern und heute, in: Neue Juristische Wochenschrift 42, 1998, S. 17.
  112. Thomas Bürklin, Bauen als (demokratische) Sinnstiftung, in: Robert Chr. van Ooyen und Martin H. W. Möllers (Hg.), Handbuch Verfassungsgericht im politischen System, 2. Aufl., Wiesbaden 2015, S. 11.
  113. Judith Resnik, Foreword, in: Kirsty Duncanson und Emma Henderson (Hg.), Courthouse Architecture, Design und Social Justice, Abingdon 2022, S. 2.
  114. Anders als in Frankreich, wo häufig ein Gitter den ungehinderten Zugang von der Straße her verwehrt, z. B. der „Tribunal de grande instance“ auf der „Ile de la cité“; Antoine Garapon, Bien juger. Essai sur le rituel judiciaire, 3. Aufl., Paris 2010, S. 40, spricht insoweit von einem „espace fermé“.
  115. Die Anlage der Treppe zum Haupteingang des 1907 von Bauinspektor Otto Berth erbaute, 1968 aufgelöste Amtsgericht Laubach ergab sich aus der Hanglage (Otto Berth, Staatliche Neubauten in Oberhessen, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 31, 1911, S. 28–30, hier: 29 mit Abb. 17; Karlheinz Lang, Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Gießen I, Stuttgart 2008 [Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland: Kulturdenkmäler in Hessen, 43], S. 231).
  116. Sandra Schnädelbach, Entscheidende Gefühle. Rechtsgefühl und juristische Emotionalität vom Kaiserreich bis in die Weimarer Republik, Göttingen 2020, S. 18.
  117. Rudolf Wassermann, Justizarchitektur gestern und heute, in: Neue Juristische Wochenzeitschrift 42, 1989, S. 16 (17).
  118. Gerhart Laage, Gerichtsbauten. Bollwerke der Einschüchterung in: Rudolf Wasserman (Hg.), Menschen vor Gericht, Darmstadt 1972, S. 172.
  119. Wolfgang Hardtwig, Soziale Räume und politische Herrschaft. Leistungsverwaltung, Stadterweiterung und Architektur in München 1870 bis 1914, in: Wolfgang Hardtwig und Klaus Tenfelde (Hg.), Soziale Räume in der Urbanisierung. Studien zur Geschichte Münchens im Vergleich 1850 bis 1933, München 1990, S. 125.
  120. So die Beurteilung zum Justizgebäude Stuttgart: Otto Sarrazin, Das neue Justizgebäude in Stuttgart, in: Deutsche Bauzeitung 13, 1879, S. 494.
  121. Das Reichsgericht [Begleitbuch zur Ausstellung 100 Jahre Reichsgerichtsbau zu Leipzig vom 27. Oktober 1995 bis 28. Januar 1996 im Plenarsaal des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes], Leipzig 1995.
  122. Michael Cullen, Der Reichstag. Parlament, Denkmal, Symbol, Berlin 1995, S. 134.
  123. Zit. nach Klaus Bollmann und Wolfgang Sieg, Zur Baugeschichte des Oberlandesgerichts Braunschweig, in: Rudolf Wassermann (Hg.), Justiz im Wandel der Zeit. Festschrift des Oberlandesgerichts Braunschweig, Braunschweig 1989, S. 374.
  124. Hans-Jürgen Becker, Gerichtsverfassung und Architektur. Zur Geschichte der Justizpaläste, in: Tiziana J. Chiusi, Thomas Gergen und Heike Jung (Hg.), Das Recht und seine historischen Grundlagen. Festschrift für Elmar Wadle zum 70. Geburtstag, Berlin 2008, S. 17. Gottfried Semper hatte sich dafür ausgesprochen, dass sich Gerichtsgebäude „durch historische Assozietäten“ am Dogenpalast in Venedig orientieren sollten (Gottfried Semper, Der Stil in den technischen und tektonischen Künsten oder praktischen Ästhetik, 1860/63, zit. nach Klaus Bollmann und Wolfgang Sieg, Zur Baugeschichte des Oberlandesgerichts Braunschweig, in: Rudolf Wassermann (Hg.) Justiz im Wandel der Zeit. Festschrift des Oberlandesgerichts Braunschweig, Braunschweig 1989, S. 370–383, hier: 373), was sich allerdings nicht durchsetzte.
  125. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 313–328.
  126. Heinrich Habel u. a., Denkmäler in Bayern I, 2, 2, München 2009, S. 811.
  127. Anon., Das neue Dienstgebäude für das Königliche Oberverwaltungsgericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 59, 1909, Sp. 41–56.
  128. Anon., Die neuen Gerichtsgebäude in Köln, Hannover und Halberstadt, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 621–625, hier: 622.
  129. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 64–76; Carl Vohl, Das neue Kriminal-Gericht in Berlin-Moabit, in: Zeitschrift für Bauwesen 58, 1908, Sp. 329−360 und 547−574, hier: 349.
  130. Abb.: Heinrich Herrmann, Landgerichtsgebäude in Potsdam, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 1, 1881, S. 124. Entwurfszeichnung Architekturmuseum TU-Berlin, Nr. 8104.
  131. Deutsche Bauzeitung 13, 1879, S. 485.
  132. Dessen Sitzungssäle weisen jedoch außer dem Schwurgerichtssaal barockisierende Stuckdecken auf; Anon., Das neue Land- und Amtsgerichtgebäude in Danzig, in: Zeitschrift für Bauwesen 63, 1913, Sp. 205−218, hier: 211.
  133. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Frankfurt a. M. 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 16.
  134. Ludwig Klasen, Grundriss-Vorbilder für Gebäude für Justizzwecke, Leipzig 1891 (Grundriss-Vorbilder von Gebäuden aller Art, 13), S. 1657.
  135. Bauten im Elsaß. III. Amtsgerichtsgebäude in Mühlhausen, in: Schweizer Bauzeitung 23, 1900, S. 247f.; Die Eröffnung der Klausenstraße, in: Schweizer Bauzeitung 23, 1900, S. 250−251.
  136. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 226f.; Karl Illert, Der Neubau des Zivilgerichts in Halle a. d. S., in: Zeitschrift für Bauwesen 58, 1908, Sp. 1−30 und 145−162, hier: 11. Beim Gebäude des Amtsgerichts für Strafsachen in Halle (Saale), 1906−1910, orientierte sich Paul Thoemer hingegen am halleschen Barock: Anon., Das Geschäftsgebäude der Strafabteilung des Königlichen Amtsgericht in Halle a. d. S., in: Zentralblatt der Bauverwaltung 31, 1911, S. 358f.
  137. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 40–43.
  138. Norbert Larisch, Gerichtshaus Bremen, Bremen 1985; Walter Richter, 100 Jahre Gerichtshaus in Bremen, Bremen 1998; Das neue Gerichtsgebäude in Bremen, in: Deutsche Bauzeitung 30, 1896, S. 173–175 und 185–189, hier: 172.
  139. Daniela Bennewitz, Baugeschichte des Rheinischen Appellationsgerichtshofes und des Oberlandesgerichts Köln, in: Hans-Peter Haferkamp und Margarete von Schwerin (Hg.), Das Oberlandesgericht Köln zwischen Rheinland, Frankreich und Preußen, Köln 2019, S. 44.
  140. Anon., Amtsgericht und Gefängnis in Pyrmont, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 29, 1909, S. 69f. mit Abb. 4f.
  141. Steffen-Peter Müller, Der Architektenwettbewerb für die Errichtung des Reichsgerichtsgebäude, in: Das Reichsgericht [Begleitbuch zur Ausstellung 100 Jahre Reichsgerichtsbau zu Leipzig vom 27. Oktober 1995 bis 28. Januar 1996 im Plenarsaal des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes], Leipzig 1995, S. 37–53.
  142. Theodor Schreiber, Das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig II, in: Kunstgewerbeblatt, N. F. 8, 1897, S. 1–13 (Digitalisat); Volkmar Müller, Der Bau des Reichs-Gerichts zu Leipzig. Eine Schilderung des Baues u. seiner Einzelheiten zugleich ein Führer durch seine Räume, Ndr. der Ausgabe Berlin 1895 mit einem Nachwort von Herwig Guratsch, Leipzig 1995; Das Reichsgericht [Begleitbuch zur Ausstellung 100 Jahre Reichsgerichtsbau zu Leipzig vom 27. Oktober 1995 bis 28. Januar 1996 im Plenarsaal des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes], Leipzig 1995; Steffen P. Müller, Das Reichsgericht in Leipzig. Sitz des Bundesverwaltungsgericht, Lindenberg im Allgäu 2008.
  143. Abb.: Karl Stausebach, Das neue Gerichtsgebäude in Frankfurt a. M., in: Zeitschrift für Bauwesen 68, 1918, Sp. 389.
  144. Zit. nach Pierre Friedrich, Betrachtungen eines unpolitischen Bildprogramms. Die Darstellung der Volksgesetzgebung Karls des Großen im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Köln 2015, S. 115 und 307.
  145. Daniela Bennewitz, Baugeschichte des Rheinischen Appellationsgerichtshofes und des Oberlandesgerichts Köln, in: Hans-Peter Haferkamp und Margarete von Schwerin (Hg.), Das Oberlandesgericht Köln zwischen Rheinland, Frankreich und Preußen. Festschrift zum 200-jährigen Bestehen (1819 bis 2019), Köln u. a. 2019, S. 46.
  146. Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993, S. 125 mit Abb. 126.
  147. Georg Lübke, Neubau eines Amtsgerichts- und Gefängnisgebäudes in Fischhausen, Ostpr., in: Zentralblatt der Bauverwaltung 48, 1928, S. 113–116.
  148. Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993, S. 125–127; Hans Grube, Ideenwettbewerb Justizgebäude Berlin, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 50, 1930, S. 361–366 (mit Abb. der Entwürfe); Den ersten Preis hatte Walter Zschimmer erlangt, der zehn parallele Baukörper durch eine Längsachse verband. Dadurch, dass die vier äußeren jeweils doppelt so lang sein sollten wie die innenliegenden, schuf er einen begrünten Vorhof (Wolfgang Voigt, Deutsche Bürohausarchitektur, 1924–1940, in: Frank-Pieter Hesse (Hg.), Stadtentwicklung der Moderne. Die Entstehung großstädtischer Hafen- und Bürohausquartiere, Berlin 2012 [Hefte des Deutschen Nationalkomitees / ICOMOS, 54], S. 191).
  149. Catharina Winzer, Zeitschichten der Rechtsästhetik. In Frankfurt (Oder) beeindruckt das neue Justizzentrum, in: Monumente, April 2011.
  150. Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993, S. 128–130 mit Abb. 130f.
  151. Rudolf Wassermann, Gerichtsbauten als Ausdruck politischer Kultur, in: Deutsche Richterzeitung 1982, S. 310.
  152. Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993, S. 131–147.
  153. Gesine Weinmiller und Klaus Kinold (Hg.), Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, Düsseldorf 2002, S. 86.
  154. Rudolf Wassermann, Justizarchitektur heute, in: Neue Juristische Wochenzeitschrift 42, 1989, S. 20.
  155. Gerhart Laage, Bollwerke der Einschüchterung, in: Die Zeit 31, 28. 07. 1978, S. 37.
  156. Volker Boehme-Neßler, BilderRecht. Die Macht der Bilder und die Ohnmacht des Rechts; wie die Dominanz der Bilder im Alltag das Recht verändert, Berlin 2010, S. 177.
  157. Roland Markowka, Das humane Gericht. Ein Beitrag zur Entbürokratisierung der Gerichte, Hamburg 1991, S. 4.
  158. Mengin sprach dabei von einer Banalisierung der Justiz (Christine Mengin, Deux siècles d’architecture judiciare aux États-Unis et en France, in: Histoire de la Justice 21, 2011, S. 200).
  159. Oskar Fischbach, Recht und Juristen in Münchens Vergangenheit. Ein Spaziergang durch Münchens Straßen, Köln 1960, S. 11.
  160. Karl-Heinz Pieper, Palais im Park. Vom Erbgroßherzoglichen Palais zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Juristische Studiengesellschaft, 240), Heidelberg 1999.
  161. Grundriss: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, in: Die Bauwelt 48, 1969, S. 1717.
  162. Kritisch: Thorsten Bürklin, Bauen als „demokratische Sinnstiftung“, in: Robert van Ooyen und Martin Möllers (Hg.), Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2. Aufl., Wiesbaden 2015, S. 23.
  163. Clemens Kieser, „Zweckmäßigkeit und Ruhe“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 37, 2008, S. 210.
  164. Thorsten Bürklin bewertete dies folgendermaßen: „Formale Sachlichkeit und materiale Strenge erzeugen eine Geste der Bescheidenheit, die zwischen den barocken und klassizistischen Schmuckfassaden der nächsten Umgebung spröde, nahezu abweisend wirkt.“ (Thorsten Bürklin, Bauen als „demokratische Sinnstiftung“, in: Robert van Ooyen und Martin Möllers (Hg.), Handbuch Bundesverfassungsgericht im politischen System, 2. Aufl., Wiesbaden 2015, S. 12).
  165. Gesine Weinmiller und Klaus Kinold (Hg.), Das Bundesarbeitsgericht zu Erfurt, Düsseldorf 2002, S. 86.
  166. Roswitha Stewering, Die Manie der Asymmetrie — Die Tücken „bürgerfreundlicher“ Gerichtsarchitektur am Beispiel des Landgerichts Münster, in: Kritische Justiz 36, 2003, H. 2, S. 146—160, hier: S. 146f.
  167. https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/_inhalt.html#234460 (20.09.2023).
  168. Z. B. Justizzentrum Meiningen (KBK Architekten Walter Belz, Klaus Kucher und Wolfgang Lutz, 1996−2000), bei dem der isolierte Sitzungssaalblock mit Innenhof, teils vollverglasten Fassaden und den von vier Betonpfeilern getragenen Zugangsarkaden sich deutlich von den übrigen Bürogebäuden abhebt, die z. T. bestehende Baukörper aufnehmen.
  169. Vgl. Richard Scoffier, Der Justizpalast von Paris, in: Bauwelt 220, 2018, 8, S. 44.
  170. Zum Problem der mit der damit einhergehenden Banalisierung der Architektur: Marie Bels und Patrícia Branco, Law and Architecture. Courthouse Architecture, Searching for a New Balance between Representation and Functionality, in: Werner Gephart und Jure Leko (Hg.), Law and the Arts. Elective Affinities and Relationsphips of Tension, Frankfurt a. M. 2017 (Käte Hamburger Center for Advanced Study in the Humanities „Law as Culture“, 18), S. 192−196. Für die USA machte der Courts' Design Guide 1959 die Vorgaben „designed in a spirit of dignity and simplicity“, während der Courts' Design Guide 1991 von „monumental in design“ und „the scale of design components grand“ sprach.
  171. Christina Haberlik, Neue Architektur in München, Berlin 2004, S. 26.
  172. Volker Boehme-Neßler, BilderRecht. Die Macht der Bilder und die Ohnmacht des Rechts; wie die Dominanz der Bilder im Alltag das Recht verändert, Berlin 2010, S. 177.
  173. Simone Unger-Gugel, Sicherheit und Ordnung in Gerichtsgebäuden Eine Untersuchung der normativen Grundlagen, Berlin 2018 (Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht, 102), S. 20; Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 28. 07. 2022 zur Baufeier am Münchner Strafjustizzentrum; schriftliche Anfrage und Antwort des StMJ vom 22.5.2019, Bayerischer Landtag DS 18/2188 (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0002188.pdf [19.12.2023])
  174. Pamela Nightingale, The Origin of the Court of Husting and Danish Influence on London's Development into a Capital City, in: The English Historical Review 102, 1987, No. 404, S. 559–578.
  175. Frank Rexroth, Sprechen mit Bürgern, sprechen mit Richtern. Herrschaft, Recht und Kommunikation im spätmittelalterlichen London, in: Franz-Joseph Arlinghaus u. a. (Hg.), Praxis der Gerichtsbarkeit in europäischen Städten des Spätmittelalters, Frankfurt a. M. 2006 (Rechtsprechung. Materialien und Studien, 23. Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte), S. 83–109, hier 94–99.
  176. Abb.: Malcolm Hay and Jacqueline Riding, Westminster Hall and the Medieval Kings, London 1995, S. 4.
  177. Anders Åman, Architektur, in: Rudolf Walter Zeitler (Hg.), Die Kunst des 19. Jahrhunderts, 1. Aufl., Frankfurt a. M. 1966 (Propyläen-Kunstgeschichte, 11), S. 322.
  178. https://historicengland.org.uk/listing/the-list/list-entry/1075605?section=official-list-entry
  179. Peter Robson und Johnny Rodger, The Spaces of Justice. The Architecture of the Scottish Court, London 2018, S. 17.
  180. Nikolaus Pevsner, London, Bd. 1, 3. Aufl., London 1993, S. 186; Gerhard Bissell, Mountford Edward William, in: Allgemeines Künstlerlexikon 91, 2016, S. 105.
  181. Marie Bels und Patrícia Branco, Law and Architecture. Courthouse Architecture, Searching for a New Balance between Representation and Functionality, in: Werner Gephart und Jure Leko (Hg.), Law and the Arts. Elective Affinities and Relationsphips of Tension, Frankfurt a. M. 2017 (Käte Hamburger Center for Advanced Study in the Humanities „Law as Culture“, 18), S. 197 und 199 mit Abb. 8.
  182. Abb.: Christine Mengin, Deux siècles d’architecture judiciare aux États-Unis et en France, in: Histoire de la Justice 21, 2011, S. 193.
  183. U.S. Court’s Design Guide, Washington, D.C. rev. Aufl. 2021: https://www.gsa.gov/system/files/US%20Courts%20Design%20Guide_2021.pdf (07.11.2023).
  184. U.S. Court’s Design Guide, Washington, D.C. rev. Aufl. 2021: https://www.gsa.gov/system/files/US%20Courts%20Design%20Guide_2021.pdf (07.11.2023).
  185. Begoña Uribe, Clásicos de Arquitectura: Palacio de Justicia/Juan Sordo Madaleno, in: ArchDaily en Español (online seit 04 feb 2015): https://www.archdaily.cl/cl/761131/ad-classics-palacio-de-justicia-arq-juan-sordo-madaleno (12.12.2023); Salvador Cardenas Gutièrrez, El juez y su imagen pública: una historia de la Judicatura mexicana, Mexico 2006, S. 249; Peggy Cochrane Bowman, Me Gusta Mucho Mexico, in: AIA Journal: Official Magazine of The American Institute of Architects 50, 1968, 10, S. 46-53, hier Abb. S. 51.
  186. Oswald Holder-Egger (Ed.), Agnelli qui et Andreas Liber pontificalis ecclesiae Ravennatis (= Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Langobardorum), Hannover 1878, S. 265–391, hier: 337, Z. 16; vgl. Carlrichard Brühl, Das „Palatium“ von Pavia und die „Honorantiae civitatis Papiae“, in: Atti del 4° Congresso internazionale di studi sull'alto medioevo, Spoleto 1969, S. 189–220, hier 197: http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a149424.pdf; dazu auch: Carlo Ferrari, The Imperial Image of Theoderic: The Case of the Regisole of Pavia, in: Fabrizio Oppedisano (Hg), Between Ostrogothic and Carolingian Italy: Survivals, Revivals, Ruptures, Florenz 2022, S. 59–80, hier S. 72: DOI 10.36253/978-88-5518-664-3
  187. Carlo Ferrari, The Imperial Image of Theoderic: The Case of the Regisole of Pavia, in: Fabrizio Oppedisano (Hg), Between Ostrogothic and Carolingian Italy: Survivals, Revivals, Ruptures, Florenz 2022, S. 59–80, hier S. 72: DOI 10.36253/978-88-5518-664-3
  188. Vincenzo Colli, Acta civilia in curia potestatis. Firenze 1344. Aspetti procedurali nel quadro di giurisdizioni concorrenti, in: Franz-Joseph Arlinghaus u. a. (Hg.), Praxis der Gerichtsbarkeit in europäischen Städten des Spätmittelalters, Frankfurt a. M. 2006 (Rechtsprechung. Materialien und Studien, 23. Veröffentlichung des Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte), S. 271–303.
  189. Matteo Burioni und Martin Hirsch (Hg.), Die silberne Stadt. Rom im Spiegel seiner Medaillen; von Papst Paul II. bis Alexander VII., München 2021, S. 200–202 (Hubertus Günther).
  190. Grundriss bei Ludwig Klasen, Ludwig Klasen, Grundriss-Vorbilder für Gebäude für Justizzwecke, Leipzig 1891 (Grundriss-Vorbilder von Gebäuden aller Art, 13), S. 1709.
  191. „[...] inspira un racoglimento meditativo, un equilibro di saggezza e di reverenza, un sentimento di giustizia e di fede“, zit. nach Silvia Galasso, Il Palazzo di Giustizia di Milano. Una Galleria d’Arte, Mailand 2015, S. 18.
  192. Stefano Lambardi, Il palazzo di giustizia di Firenze. Materiali e cronache tra le visioni di Michelucci e il progetto di Ricci, Fiesole 2012.
  193. François Wellens, Der neue Justizpalast in Brüssel, in: Schweizerische Bauzeitung 9, 1887, S. 53.
  194. Anders Åman, Architektur, in: Rudolf Walter Zeitler (Hg.), Die Kunst des 19. Jahrhunderts, 1. Aufl., Frankfurt a. M. 1966 (Propyläen-Kunstgeschichte, 11), S. 333.
  195. Johan Vanderborght und Pauline Vachaudez, Le Palais de justice de Bruxelles. Un géant au service de la justice, in: Pierre d’Angle, Oktober 2017: Abb.
  196. François Wellens, Der neue Justizpalast in Brüssel, in: Schweizerische Bauzeitung 9, 1887, S. 53.
  197. Markus Scholz, Der Justizpalast von Brüssel. Aufbau und Ausgestaltung, Hamburg 2015, S. 3.
  198. Hermann Joseph Stübben, Die Architektur auf der Pariser Weltausstellung des Jahres 1878, in: Deutsche Bauzeitung 12, 1878, S. 445–448, hier: 447.
  199. https://www.regiedesbatiments.be/fr/telechargements/boxbox-4-nouvelles-salles-daudience-au-palais-dejustice-de-bruxelles (20.09.2023).
  200. Maurice Culot und Lola Pirlet, Charleroi d'Arthur Rimbaud à Jean Nouvel. 150 ans d'imaginaire urbain, Brüssel 2015, S. 292.
  201. https://www.regiedesbatiments.be/fr/projects/palais-de-justice-1 (20.09.2023).
  202. Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993, S. 82−87.
  203. Louis-Ernest Prince u. a., Das neue Schweizerische Bundesgerichtsgebäude in Lausanne, in: Schweizerische Bauzeitung 91, 1928, S. 1; Palle Petersen, Justitia ohne Schwert, in: Hochparterre: Zeitschrift für Architektur und Design 27, 2014, 5, S. 53f.: https://doi.org/10.5169/seals-583457; Abb..
  204. Postkarte 1897 „Gruß aus Augsburg“: Fuggerdenkmal, Dom, Justizpalast und Theater. Eine Postkarte des ausgehenden 19. Jh. zeigt beispielsweise in einem Kleeblatt die Sehenswürdigkeiten Münchens: den Marienplatz, das Siegestor, die Bavaria mit Ruhmeshalle und oben links den Justizpalast vom Karlsplatz aus gesehen; Abb.. Ebenso eine weitere Ansichtskarte von 1998 mit Justizpalast, Bavaria und Marienplatz mit Rathaus, Abb.; ebenso Postkarte Ludwigskirche, Glyptothek, Justizpalast aus dem frühen 20. Jh. Abb..
  205. Anette S. Busse, Im Spannungsfeld brutalistischer Strömungen und Liturgischer Bewegung. Die Bauten der Nachkriegsmoderne von Klaus Franz, Berlin 2019, S. 367.
  206. https://davidchipperfield.com/projects/city-of-justice-barcelona
  207. Ein herausragendes Beispiel ist das Gerichtsgebäude von Lyon, entworfen von Louis-Pierre Baltard, 1828–1847: Marie Bels und Patrícia Branco, Law and Architecture. Courthouse Architecture, Searching for a New Balance between Representation and Functionality, in: Werner Gephart und Jure Leko (Hg.), Law and the Arts. Elective Affinities and Relationsphips of Tension, Frankfurt a. M. 2017 (Käte Hamburger Center for Advanced Study in the Humanities „Law as Culture“, 18), S. 189 mit Abb. 2.
  208. Erika Falkenhagen erkannte hingegen im Palais Schwarzenberg in Wien das Vorbild für die Gestaltung des Ostrisalits: Erika Falkenhagen, Gerichtsgebäude im 19. Jahrhundert, in: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 26.
  209. Carl Vohl, Der Neubau für das Kammergericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 519–548, hier 524; Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 34–36.
  210. Sabine Bührke-Beyer, Zur Baugeschichte des Oberlandesgerichts in: Schleswiger Gesellschaft für Justiz und Kultur (Hg.), 1948−1998. 50 Jahre Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht in Schleswig, Schleswig 1998, S. 34.
  211. Abb.: Anon., Die neuen Gerichtsgebäude in Köln, Hannover und Halberstadt, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 621–625, hier: 621.
  212. Andrea Di Michele, Fascist Monuments on the Border. The Case of Bolzano/Bozen, South Tyrol, in: Andrea Di Michele und Filippo Focardi (Hg.), Rethinking Facism, Berlin 2022, S. 247−274, hier: 263−265; Michele D'Innella (Hg.), Trentino Alto Adige, Mailand 2009, S. 189.
  213. So der Abgeordnete Staß, Preußischer Landtag, Haus der Abgeordneten, Sitzung vom 2.12.1880, in: Stenographische Berichte über die Verhandlungen der durch die Allterhöchste Verordnung vom 13. Oktober 1880 einberufenen beiden Häuser des Landestages. Haus der Abgeordneten, 1. Bd., Berlin 1881, S. 463 („... wo die meisten Gerichtseingesessenen wohnen, die die Hülfe des Gerichts in Anspruch nehmen“).
  214. Nikolaus Pevsner, London, Bd. 1, 3. Aufl., London 1993, S. 321.
  215. Klaus Bollinger u. a., Atlas Moderner Stahlbau. Material, Tragwerksentwurf, Nachhaltigkeit, München 2011, S. 204.
  216. Klaus Bollinger u. a., Atlas Moderner Stahlbau. Material, Tragwerksentwurf, Nachhaltigkeit, München 2011, S. 204.
  217. Richard Scoffier, Der Justizpalast von Paris, in: Bauwelt 220, 2018, 8, S. 38.
  218. Sebastian Redecke, Europäischer Gerichtshof, in: Bauwelt 35, 2008, S. 31.
  219. Roland Markowa, Das humane Gericht. Ein Beitrag zur Entbürokratisierung der Gerichte, Hamburg 1991, S. 4.
  220. Verhandlungen der Landes-Versammlung des Herzoghaus Braunschweig 1875−1877, 7. Sitzung am 16.1.1878, S. 55, zit. nach Rudolf Wassermann (Hg.), Justiz im Wandel der Zeit. Festschrift des Oberlandesgerichts Braunschweig, Braunschweig 1989, S. 372.
  221. Oberlandesgericht München, Hochsicherheitssaal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, München.
  222. Vgl. Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 361.
  223. Grundriss: Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 280.
  224. Grundriss: Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 289.
  225. Grund- und Aufriss: Anon., Die Gerichtsneubauten von München-Gladbach, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 34, 1914, S. 77−79, hier 78f.
  226. Grundrisse: Anon., Neue Justizbauten in Preußen (Schluß), in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 547−562, hier: 550 und 553f.
  227. Die im Bau begriffenen Gerichtsbauten in Berlin und den Vororten, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 23, 1903, S. 454.
  228. Theodor Oehmcke, Das neue Amtsgericht in Bromberg, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 27, 1907, S. 277 und 279.
  229. Grund- und Aufriss: Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Essen (Ruhr), in: Zeitschrift für Bauwesen 67, 1917, Sp. 605−624, hier: 605 und 607f.
  230. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 292.
  231. Grundriss: Louis-Ernest Prince u. a., Das neue Schweizerische Bundesgerichtsgebäude in Lausanne, in: Schweizerische Bauzeitung 91, 1928, S. 2.
  232. Grundriss: Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 319.
  233. Insoweit unterscheiden sich die deutschen Gerichtsgebäude von ihrem französischen Pendant, bei dem der U-Grundriss zwar ebenso geläufig ist, jedoch umgedreht wird, so dass der Zugang zum Gebäude über den zwischen den Flügeln liegenden Innenhof mit Freitreppe erfolgt, z. B. Grundriss des Palais de Justice de Bordeaux nach Christine Mengin, Deux siècles d’architecture judiciare aux États-Unis et en France, in: Histoire de la Justice 21, 2011, S. 196.
  234. Ludwig Klasen, Grundriss-Vorbilder für Gebäude für Justizzwecke, Leipzig 1891 (Grundriss-Vorbilder von Gebäuden aller Art, Abt. 13), S. 1653; Anon., Geschäftsgebäude für das Amtsgericht in Stettin, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 2, 1882, S. 232f., hier: 233.
  235. Grundriss, Radierung, hg. von Martin Engelbrecht, Augsburg 1725−1735, Grafische Sammlung Hamburg, Inv.nr. 01905.65, Abb.
  236. Grundriss: Heinrich Herrmann, Deutsche Gerichtsgebäude, in: Deutsches Bauhandbuch, Bd. 2,2, Berlin 1884, S. 484.
  237. Grundriss: Anon., Die Eröffnung der Klausenstrasse, in: Schweizerische Bauzeitung 23, 1900, S. 250f.
  238. Aufriss und Grundriss: Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 274f.; Heinrich Herrmann, Landgerichtsgebäude in Potsdam, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 1, 1881, S. 124−126, hier 124.
  239. So auch Amtsgericht Schönebeck an der Elbe (Paul Thoemer, 1909−1911), bei dem der Fuß des T aber allein Verwaltungswecken dient, Anon., Das neue Amtsgericht in Schönebeck a. d. Elbe, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 187f.
  240. Grundriss nach Heinrich Habel u. a., Denkmäler in Bayern I 2/2, Landeshauptstadt München Mitte 2, München 2009, S. 749.
  241. Bereits erkennbar in den ersten Entwurfsskizzen des Architekten Friedrich von Thiersch, Architekturmuseum der TU München, thie-_f-19-21, thie_f-19-30; Abb.. Grundriss: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 29.
  242. Grundriss: Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 313.
  243. Grundriss: Anon., Neue Justizbauten in Preußen (Schluß), in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 547−562, hier: 559.
  244. Allerdings ohne Treppe in der Mittelhalle; Grundriss: Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 330.
  245. Grundriss: Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 277.
  246. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 34―36; Carl Vohl, Der Neubau für das Kammergericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 519–548, hier: 521.
  247. Grundriss: Anon., Das Oberlandesgericht in Düsseldorf, in: Zeitschrift für Bauwesen 61, 1911, Sp. 364.
  248. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 86−90; Grundriss: Anon., Das neue Dienstgebäude für das Königliche Oberverwaltungsgericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 59, 1909, Sp. 41–56, hier: 49.
  249. Anon., Landgerichts-Gebäude in Elberfeld, in: Zeitschrift für Bauwesen 2, 1852, Sp. 247−252, hier: 250.
  250. Weitere Abbildungen des historischen Zustands: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 41 und 43: https://www.justiz.bayern.de/media/justizpalast_nov2004.pdf (04.10.2023).
  251. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 34–36, hier: 35; Anon., Die Oberlandesgerichtsneubauten in Düsseldorf, in: Zeitschrift für Bauwesen 61, 1911, Sp. 361−384, hier 375.
  252. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 34−36; Carl Vohl, Der Neubau für das Kammergericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 519–548, hier: 531.
  253. Grundriss: Anon., Die neuen Gerichtsgebäude in Köln, Hannover und Halberstadt, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 621–625, hier 622; Abbildung ebd. S. 625.
  254. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 226f.; Ders. und Angela Dolgner, Die Stellung des Zivilgerichtsgebäudes in der Geschichte der Halleschen Justizarchitektur, in: Elisabeth Rüber-Schütte (Hg.), Das Zivilgericht in Halle (Saale), Halle (Saale) 2017 (Beiträge zur Denkmalkunde, 11), S. 79−103; Sabine Meinel, Das Zivilgericht. Baugeschichte und Baugeschichten, in: ebd., S. 104−136.
  255. Abb.: Anon., Die neuen Gerichtsgebäude in Köln, Hannover und Halberstadt, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 635.
  256. Rudolf Mönnich, Die Berliner Vorortgerichtsbauten (Fortsetzung aus Nr. 7), in: Zentralblatt der Bauverwaltung 31, 1911, S. 59, Abb. 8.
  257. Heinrich Habel u. a., Denkmäler in Bayern I 2/2, Landeshauptstadt München Mitte 2, München 2009, S. 750.
  258. Willy Boesinger, Le Corbusier, 13. Aufl., Basel 2013, S. 61.
  259. Carl Fromme, Der neue Justiz-Palast in Wien. Ein Führer durch dessen Räumlichkeiten, nebst Baugeschichte, Wien 1881, S. 5.
  260. Rudolf Mönnich, Die Berliner Vorortgerichtsbauten, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 31, 1911, S. 61, Abb. 15.
  261. Z. B. „Tribunal judicaire de Melun“, mit einer 60qm großen Holz-Glaskonstruktion, die 2019 in den Wartehalle nach einem Entwurf von Studio ECOA und Anne Margairaz Architectures eingesetzt wurde.
  262. Abb.: Karl Illert, Der Neubau des Zivilgerichts in Halle a. d. S., in: Zeitschrift für Bauwesen 58, 1908, Sp. 145f.
  263. Christine Grundmann, Psychosoziale Prozessbegleitung in Fällen Häuslicher Gewalt. Fallschilderung und Handlungsempfehlungen für die Praxis, in: Andrea Behrmann u. a. (Hg.), Handbuch Psychosoziale Prozessbegleitung, Opladen 2022, S. 741.
  264. Vgl. Honoré de Balzac, Les petits bourgeois, Paris 1877, S. 164: „Dans ce [sic!] récolement de dossiers fait en plein vent pouvait également être reconnue l’attitude de l’avocat exact et consciencieux qui se rafraîchit la mémoire, et donne un dernier coup d’oeil à ses batteries avant d’aller livrer la bataille.“; Perrard de Montreuil betonte, dass die „Salle de pas perdus“ jeglichen Anscheins eines Labyrinth im Gerichtsgebäude verhindern soll (Perrard de Montreuil, Nouveau Palais de la justice, Paris 1776, S. 6.)
  265. Abb.: Otto Schmalz, Das neue Land- und Amtsgericht Berlin Mitte, in: Zeitschrift für Bauwesen 55, 1905, Sp. 201–226 und 467–500, hier: 490.
  266. Sitzmöglichkeiten müssen jedoch vorhanden sein, z. B. § 17 V GO Hessen für Gerichte und Staatsanwaltschaften vom 01.01.2018.
  267. Peter Mankowski, Rechtskultur, Tübingen 2016 (Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 115), S. 7.
  268. Im Pariser Justizpalast wurde sie in Anlehnung an eine römische Basilika mit Tonnengewölbe überwölbt: Stich von Charles Méryon, 1855, Musée Carnevalet, Nr. G.4844 (Abb.).
  269. Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 34–36.
  270. Wolfgang Hardtwig, Soziale Räume und politische Herrschaft. Leistungsverwaltung, Stadterweiterung und Architektur in München 180 bis 1914, in: Wolfgang Hardtwig und Klaus Tenfelde (Hg.), Soziale Räume in der Urbanisierung. Studien zur Geschichte Münchens im Vergleich 1850 bis 1933, München 1990, S. 125.
  271. Christiane Fernstedt, Kleiner Führer durch den öffentlichen Teil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Leipzig 2003, S. 4.
  272. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 288.
  273. Insofern ist die Darstellung des Karl von Enhuber, Gerichtstag in Starnberg, 1862, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, Inv.nr. 7675, mit dem Sitzungsaushang rechts neben dem Portal realitätstreu.
  274. Architekturmuseum der Technischen Universität Berlin, ZFB 58,010,1. Abb..
  275. The New Hollstein Dutch and Flemish Etchings, Engravings and Woodcuts 1450−1700. Philips Galle, Bd. 2, bearb. von Manfred Sellink und Marjolein Leesberg, Rotterdam 2001, Nr. 312.
  276. August von Voigt, Dekoration der Gerichtssäle im Justizpalast von Zweibrücken, 1872, zitiert nach Wilhelm Weber, Vom Herzoglichen Residenzschloß zum Justizpalast, in: Sven Paulsen (Hg.), 175 Jahre pfälzisches Oberlandesgericht. 1815 Appellationshof, Oberlandesgericht 1990, Neustadt a. d. W. 1990, S. 98.
  277. Carl Fromme, Der neue Justiz-Palast in Wien. Ein Führer durch dessen Räumlichkeiten, nebst Baugeschichte, Wien 1881, S. 16.
  278. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 255.
  279. Selbst als das Gericht während Sanierungsarbeiten in ehemalige General-Kammhuber-Kaserne ausquartiert werden musste, wurde die erhöhte Richterzone im Sitzungssaal einschließlich ihrer Wände von Lederer Ragnarsdóttir Oei aus Holz gestaltet: Ursula Baus, Bundesverfassungsgericht. Temporäres Hintergrundbild, in: Bauwelt 32, 2011, S 29.
  280. Z. B. Kammergericht Berlin: Carl Vohl, Der Neubau für das Kammergericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 519–548, hier: 541; Landgericht Mönchengladbach, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 1914, S. 79.
  281. Abb.: Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Essen (Ruhr), in: Zeitschrift für Bauwesen 67, 1917, Sp. 605−624, hier: 617.
  282. Abb.: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 33.
  283. Anon., Königliches Landgericht in III Berlin in Charlottenburg, in: Zeitschrift für Bauwesen 66, 1916, Sp. 1−10 und 169−180, hier 3.
  284. Voyage en Chine Nr. 5, DR. 1193, Le Charivari, 24. 01. 1844.
  285. Vgl. Hinckeldeyn, Neubau für die Zivilabteilungen des Landgerichts und des Amtsgerichts in Düsseldorf. Gutachten der Königlichen Akademie des Bauwesen, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 22.
  286. Vgl. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 249.
  287. Siehe das 2018 von Ma2 Project − Metzger & Associés Architecture für den Justizpalast in Brüssel entwickelte Konzept „Box in the Box“, bei dem neue Strafrechtssäle ohne natürliche Lichtquelle in den Innenhöfen geschaffen wurden, https://www.regiedesbatiments.be/fr/telechargements/box-box-4-nouvelles-salles-daudience-au-palais-de-justice-de-bruxelles
  288. Karl Friedrich Endell, Ueber Geschäftshäuser für Amtsgerichte und Landgerichte, sowie über die zugehörigen Gefängnisse (Fortsetzung), in: Zentralblatt der Bauverwaltung 2, 1882, S. 88−90, hier: 88.
  289. Erika Falkenhagen, Gerichtsgebäude im 19. Jahrhundert, in: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 35 mit Abb. S. 34.
  290. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt [Hg.], Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 246; Karl Friedrich Endell, Ueber Geschäftshäuser für Amtsgerichte und Landgerichte, sowie über die zugehörigen Gefängnisse, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 2, 1882, S. 79−82, hier: 82.
  291. Rudolf Mönnich, Die Berliner Vorortgerichtsbauten (Schluß), in: Zentralblatt der Bauverwaltung 31, 1911, S. 113, Abb. 36; zum gesamten Gebäude: Volker Kähne, Gerichtsgebäude in Berlin. Eine rechts- und baugeschichtliche Betrachtung, Berlin 1988, S. 101f.; ebenso im Sitzungssaal II des Gerichtsgebäudes in Halle (Saale) von Thoemer, 1901−1905; Abb.).
  292. Abb.: Fritz Bohny, Die Neubauten des Königl. Land- und Amtsgericht in Hanau, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 32, 1912, S. 413−417, hier: 416.
  293. Karl Friedrich Endell, Ueber Geschäftshäuser für Amtsgerichte und Landgerichte, sowie über die zugehörigen Gefängnisse, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 2, 1882, S. 89 (mit Abb.).
  294. Fußboden des Landgerichts in Düsseldorf als Muster: Heinrich Herrmann, Deutsche Gerichtsgebäude, in: Deutsches Bauhandbuch, Bd. 2,2, Berlin 1884, S. 479.
  295. Gelegentlich wird diese mit einem Altar verglichen (Perrard de Montreuil, Nouveau Palais de la justice, Paris, 1776, S. 9), an dem der Richter als „gleichsam Ersatzheilige[r] von Autorität“ agiere (Peter Mankowski, Rechtskultur, Tübingen 2016 [Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 115], S. 334); allerdings sind Anleihen bei der Sakralarchitektur sehr selten wie im Schwurgerichtssaal des Palais de Justice von Toulouse (Jean-Pierre Laffon, 1825−1832), wo die Richterbank in einer Apsis steht, die zum Saal hin von zwei korinthischen Säulen, auf denen zwei weibliche Figuren stehen, gerahmt ist (Abb.: Jean-Louis Bec, Petits et grands histoires de la construction du palais de justice de Toulouse, in: Histoire de la justice 21, 2011, S. 167).
  296. Jeremy Bentham, sog. „Tribunal of Public Opinion“, zit. nach Judith Resnik und Dennis Curtis, Representing Justice. Invention, Controversy, and Rights in City-States and Democratic Courtrooms, New Haven 2011, S. 14.
  297. Extrem stilisiert erscheint dies im Schwurgerichtssaal des „Palais de justice“ von Toulouse von Jean-Pierre Laffon, 1825−1832, wo die Richterbank in einer farbig gefassten Apsis platziert ist: Jean-Louis Bec, Petits et grands histoires de la construction du palais de justice de Toulouse, in: Histoire de la justice 21, 2011, Abb. S. 167.
  298. Europäischer Menschengerichtshof vom 23. 02. 1994, Az 16757/90, „Stanford The United Kingdom“ betr. die Akustik im Schwurgerichtssaal des Crown Court in Norwich, UK.
  299. Das belegt z. B. das Gemälde von Francesco Bonsignori (gest. 1519), Gefangene Könige vor einem Richter (York, Art Gallery, Inv.nr. YORAG 732), das den Richter unter freiem Himmel auf einem aufwendig geschwungenen Stuhl zeigt, der auf einem Podest steht (Abb.); ferner das Tafelbild von Meister von Uttenheim, Der Hl. Stephan vor den Richtern auf dem Stephanusaltarretabel, 1470 (Moulins, Musée Anne de Beaujeu, Inv.nr. 834; De couleurs et d'or. Peintures, sculptures et objets d’art du Moyen Âge et de la Renaissance du musée Anne-de-Beaujeu, bearb. von Maud Leyoudec und Daniele Rivoletti, Moulins 2017, S. 35−41).
  300. Roland Makowka, Das humane Gericht. Ein Beitrag zur Entbürokratisierung der Gerichte, Hamburg 1991, S. 10.
  301. Vgl. Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 247.
  302. Z. B. Grundriss des großen Schwurgerichtssaals des Landgerichts Berlin, Gebäude Moabit; Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 248.
  303. Roland Makowka, Das humane Gericht. Ein Beitrag zur Entbürokratisierung der Gerichte, Hamburg 1991, S. 10. So bereits Franz von Holtzendorff, Die ästhetische Seite der Rechtspflege, in: Deutsche Rundschau 11, 1877, S. 452.
  304. Eine Ausnahme bildeten die Prozesse gegen die RAF am Bundegerichtshof, in denen der Vertreter der Generalbundesanwaltschaft erhöht saß: Friedrich Kießling und Christoph Safferling, Staatsschutz im Kalten Krieg. Die Bundesanwaltschaft zwischen NS-Vergangenheit, Spiegel-Affäre und RAF, Bonn 2023 (Schriftenreihe [Bundeszentrale für politische Bildung], 10922), S. 330.
  305. Anon., Das Landgerichts-Gebäude in Elberfeld, in: Zeitschrift für Bauwesen 2, 1852, Sp. 247−252, hier: 250.
  306. „Der Angeklagte soll in eine umfriedete Anklagebank nur dann verwiesen werden, wenn besondere Umstände vorliegen (z. B. Fluchtgefahr, Störung des Verhandlungsablaufs).“ (§125 Abs 2 Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vom 28. 03. 2023, BAnz AT 19.6.2023 B1)
  307. Erika Falkenhagen, Gerichtsgebäude im 19. Jahrhundert, in: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 33; Schwurgerichtssaal Landgericht Essen; Abb.: Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Essen (Ruhr), in: Zeitschrift für Bauwesen 67, 1917, Sp. 605−624, hier 613.
  308. Günter Krawinkel und Sid Auffarth, Von Laves bis heute. Über staatliche Baukultur, Braunschweig/Wiesbaden 1988, S. 215.
  309. Dies ist in Deutschland unüblich und nur vereinzelt für die Vergangenheit belegt: Eine „Loge mit vorgebautem Balkon für höhere Beamte“ war im Schwurgerichtssaal des Land- und Amtsgerichts Magdeburg (Paul Thoemer und Walter Hesse, 1900−1905) vom dritten Stock aus erreichbar (Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Magdeburg, in: Zeitschrift für Bauwesen 57, 1907, Sp. 1−22, hier: 19. Zum Gesamtkonzept: Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle [Saale] 2017 [Beträge zur Denkmalkunde, 12], S. 211−218).
  310. Jeremy Bentham sprach insoweit vom „kleinen Theater der Justiz“ (Jeremy Bentham, Rationale of Judicial Evidence. Specially Applied to English Practice, Bd. 6, T. 2, Edinburgh 1840, S. 354).
  311. Heinrich Herrmann, Geschäftsgebäude für das Kreisgericht zu Hechingen, in: Zeitschrift für Bauwesen 24, 1874, Sp. 128–132, hier 129.
  312. So bereits Theodor von Landauer, Eduard Schmidt und Heinrich Wagner, Gerichtshäuser, Straf- und Besserungsanstalten, in: Josef Durm, Hermann Ende und Eduard Schmidt (Hg.), Handbuch der Architektur, Teil 4, Halbbd. 7, H. 1, Darmstadt 1887, 2. Aufl., Stuttgart 1900, S. 247.
  313. Z. B. Berlin, Amtsgericht Wedding; Landgericht München I, Sitzungssaal in der Ständlerstrasse.
  314. Z. B. Landgericht München I, Justizpalast.
  315. Z. B. Berlin-Moabit, Grundriss nach Carl Vohl, Das neue Kriminal-Gericht in Berlin Moabit, in: Zeitschrift für Bauwesen 58, 1908, Sp. 329−360 und 547−574, hier: 331; Amtsgericht Peiskretscham: Anon., Neue Jusitzbauten in Preußen, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 367−378, hier: 367f.; Amtsgericht Wetzlar (Thoemer, 1909−1911), Friedrich Engeßer, Das neue Amtsgericht und Gefängnis in Wetzlar, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 31, 1911, S. 661−663.
  316. Z. B. § 17 Abs. 6 GO Hessen für Gerichte und Staatsanwaltschaften vom 01.01.2018.
  317. Zu den Registraturräumen des Landgerichts Elberfeld 1852: Anon., Landgerichts-Gebäude in Elberfeld, in: Zeitschrift für Bauwesen 2, 1852, Sp. 247−252, hier: 250.
  318. Roland Makowa, Das humane Gericht. Ein Beitrag zur Entbürokratisierung der Gerichte, Hamburg 1991, S. 11−13.
  319. Z. B. Justizpalast München, Landgericht München I, Gebäude Lenbachplatz.
  320. Abb.: Erika Falkenhagen, Gerichtsgebäude im 19. Jahrhundert, in: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 19.
  321. Heinrich Herrmann, Geschäftsgebäude für das Kreisgericht zu Hechingen, in: Zeitschrift für Bauwesen 24, 1874, Sp. 128–132, hier 129. Abbildung der Bibliothek des Justizpalastes München in: 100 Jahre Justizpalast München, München 2004, S. 38.
  322. Z. B. Landgericht Elberfeld: Anon., Das Landgerichts-Gebäude in Elberfeld, in: Zeitschrift für Bauwesen 2, 1852, Sp. 247−252, hier: 250; Zentralbibliothek des Justizpalastes, Wien, von 1829.
  323. Kreisgericht Wahrendorf,n 1850: Carl Ferdinand Busse, Das Geschäftshaus für das Kreisgericht Wahrendorf, in: Zeitschrift für Bauwesen 6, 1856, Sp. 7f. hier: 7; Justizgebäude Bremen: Anon., Das neue Gerichtsgebäude in Bremen, in: Deutsche Bauzeitung 30, 1896, S. 173–175 und 185–189, hier: 174.
  324. Z. B. Oberlandesgericht Düsseldorf: Anon., Die Oberlandesgerichtsneubauten in Düsseldorf, in: Zeitschrift für Bauwesen 61, 1911, Sp. 361−384, hier: 378; Grundriss des Amtsgerichts Peiskretscham (Meerbach, 1911−1913): Anon., Neue Justizbauten in Preußen, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, hier: Sp. 367−378, hier: 367f.; Grundriss und Abbildung des Amtsgerichts Pitschen (Reuter, 1909−1910): Anon., Neue Justizbauten in Preußen, in: Zeitschrift für Bauwesen 65, 1915, Sp. 367−378, hier: 371f.
  325. Anon., Das neue Gerichtsgebäude in Bremen, in: Deutsche Bauzeitung 30, 1896, S. 173–175 und 185–189, hier: 174.
  326. Steffen-Peter Müller, Die Innenarchitektur des Reichsgerichts − Justitia im Zeichen von Pallas Athene und Reichsadler, in: Das Reichsgericht [Begleitbuch zur Ausstellung 100 Jahre Reichsgerichtsbau zu Leipzig vom 27. Oktober 1995 bis 28. Januar 1996 im Plenarsaal des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes], Leipzig 1995, S. 75−101, hier S. 84f.
  327. Anfang der 1920er Jahre wurde sämtliche Wandgemälde durch neue ersetzt; der Entwurf von Knackfuß ist erhalten in den Staatlichen Museen zu Berlin, Nationalgalerie, Inv.nr. A III 570: Abb.).
  328. Abb.: München und seine Bauten, München 1912, S. 473. Die Tiere sind heute nicht mehr zu erkennen.
  329. Anon., Die Oberlandesgerichtsneubauten in Düsseldorf, in: Zeitschrift für Bauwesen 61, 1911, Sp. 361−384, hier 371.
  330. Klemens Klemmer, Rudolf Wassermann und Thomas Michael Wessel, Deutsche Gerichtsgebäude. Von der Dorflinde über den Justizpalast zum Haus des Rechts, München 1993, S. 57–59.
  331. Oswald Holder-Egger (Ed.), Agnelli qui et Andreas Liber pontificalis ecclesiae Ravennatis (= Monumenta Germaniae Historica, Scriptores rerum Langobardorum), Hannover 1878, S. 265–391, hier: 337, Z. 16.
  332. Die Idee des Herrscherbildes als Zentrum des Justizgebäudes findet sich bereits in dem Vorschlag von Perrard de Montreuil zum Pariser Justizgebäude 1776, in dem die Königsstatue den Mittelpunkt der vorgeschlagenen Anlage bilden sollte (Perrard de Montreil, Nouveau Palais de justice, Paris 1776, S. 14).
  333. Im Dankesschreiben von 1828 äußerten die Richter den Wunsch, dass der Anblick des Bildes „uns bei Ausübung unserer Berufsgeschäfte Kraft und Heiterkeit verleihe“ (zit. nach Martin Stosch, Baugeschichte des Oberlandesgerichts, in: Festschrift zum 275 jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts Celle, Celle 1986, S. 309−324, hier: 310).
  334. Abb.: Sven Paulsen (Hg.), 175 Jahre pfälzisches Oberlandesgericht. 1815 Appellationshof, Oberlandesgericht 1990, Neustadt an der Weinstraße 1990, S. 19.
  335. Zu beiden Justizgebäuden: Otto Kästner, Die Architektur deutscher Landgerichte zwischen 1900 und 1920, Diss. phil. Universität Frankfurt am Main 2012 (urn:nbn:de:hebis:30:3-278301), S. 298−312 und 347−360.
  336. Alexandra Ortmanns, Machtvolle Verhandlungen. Zur Kulturgeschichte der deutschen Strafjustiz 1879−1924, Göttingen 2014, S. 118.
  337. Die Büste von Mussolini wurde zerstört, die Büste des Königs befindet sich noch in dem inzwischen zum Büro umgebauten Raum.
  338. Anon., Zusammenstellung der bemerkenswertheren Preußsischen Staatsbauten, welche im Laufe des Jahres 1879 in der Ausführung begriffen gewesen sind, in: Zeitschrift für Bauwesen 30, 1880, Sp. 143. Liste der Dargestellten: Heinrich Herrmann, Landgerichtsgebäude in Potsdam, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 1, 1881, S. 126.
  339. Otto Wanckel, Das Landgerichtsgebäude in Zwickau, in: Zeitschrift für Bauwesen 33, 1883, Sp. 361−364, hier 362.
  340. Abb.: Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Essen (Ruhr), in: Zeitschrift für Bauwesen 67, 1917, Sp. 605−624, hier 617.
  341. Anon., Das neue Gerichtsgebäude in Bremen, in: Deutsche Bauzeitung 30, 1896, S. 173–175 und 185–189, hier: 175.
  342. Anon., Die Inschrift am Zivilgerichtsgebäude in Halle a. d. Saale, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 46, 1926, S. 498.
  343. Wolf-Dieter Kauschmann, Das Landgerichtsgebäude in Stendal als preußischer Staatsbau, in: Dieter Remus u. a. (Hg.), Landgericht Stendal. „… nur dem Gesetze unterworfen“. Ein Rückblick auf die Jahre des Aufbaus im Landgerichtsbezirk Stendal zum 10. Jahrestag der Wiedererrichtung am 1. September 2002, Norderstedt 2002, S. 120–130; Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 142–146.
  344. Zahlreiche französische Beispiele: Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 275−393.
  345. Anon., Das neue Gerichtsgebäude in Bremen, in: Deutsche Bauzeitung 30, 1896, S. 173–175 und 185–189, hier: 175.
  346. Pierre Friedrich, Betrachtungen eines unpolitischen Bildprogramms. Die Darstellung der Volksgesetzgebung Karls des Großen im Plenarsaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Köln 2015, S. 30.
  347. Das neue Dienstgebäude für das Königliche Oberverwaltungsgericht in Berlin, in: Zeitschrift für Bauwesen 59, 1909, Sp. 41–56 und Taf. 8–11.
  348. Steffen-Peter Müller, Die Innenarchitektur des Reichsgerichts − Justitia im Zeichen von Pallas Athene und Reichsadler, in: Das Reichsgericht (Begleitbuch zur Ausstellung 100 Jahre Reichsgerichtsbau zu Leipzig vom 27. Oktober 1995 bis 28. Januar 1996 im Plenarsaal des ehemaligen Reichsgerichtsgebäudes), Leipzig 1995, S. 75−101, hier S. 80f. und 83.
  349. Sigrid und Lothar Dittrich, Lexikon der Tiersymbole. Tiere als Sinnbilder in der Malerei des 14.−17. Jahrhunderts, Petersberg 2004 (Studien zur internationalen Architektur und Kunstgeschichte, 22), S. 108−121, 226−245, 253−267, 460−468; Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 228 mit Abb. 349; zum Kontext: Heiner Lück, Von Justitia bis Schmetterling. Das rechtsikonographische Programm an den Fassaden des Halleschen Zivilgerichtsgebäudes, in: Elisabeth Rüber-Schütte (Hg.), Das Zivilgericht in Halle (Saale), Halle (Saale) 2017 (Beiträge zur Denkmalkunde, 11), S. 137−156.
  350. Sigrid und Lothar Dittrich, Lexikon der Tiersymbole. Tiere als Sinnbilder in der Malerei des 14.−17. Jahrhunderts, Petersberg 2004 (Studien zur internationalen Architektur und Kunstgeschichte, 22), S. 322−334, hier 323.
  351. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 253f.
  352. Abb.: Karl Stausebach, Das neue Gerichtsgebäude in Frankfurt a. M., in: Zeitschrift für Bauwesen 68, 1918, Sp. 395f.
  353. Vgl. Hans-Jürgen Becker, Gerichtsverfassung und Architektur. Zur Geschichte der Justizpaläste, in: Tiziana J. Chiusi, Thomas Gergen und Heike Jung (Hg.), Das Recht und seine historischen Grundlagen. Festschrift für Elmar Wadle zum 70. Geburtstag, Berlin 2008, S. 22.
  354. Die Stiftung sollte die „dauernd freundlichen Beziehungen zwischen der Einwohnerschaft und allen denen, die in diesem Haus ihres Amtes walten“ zum Ausdruck bringen (so der Oberbürgermeister Wilhelm Denicke, zit. nach Martin Stosch, Baugeschichte des Oberlandesgerichts, in: Festschrift zum 275 jährigen Bestehen des Oberlandesgerichts Celle, Celle 1986, S. 309−324, hier: 314).
  355. Ingrid Schmidt, Das Bundesarbeitsgericht, Erfurt 2012, S. 38.
  356. Zu den Attributen: Otto Rudolf Kissel, Die Justitia. Reflexionen über ein Symbol und seine Darstellung in der bildenden Kunst, München 1984, S. 92−124.
  357. Z. B. Verfassungsgericht von Aserbaidschan: Judith Resnik und Dennis Curtis, Representing Justice. Invention, Controversy, and Rights in City-States and Democratic Courtrooms, New Haven 2011, S. 1 mit Abb. 7.
  358. Zuweilen wird die Justiz durch die Figur der griechischen Göttin Athena als Symbol für eine kluge und gerechte Rechtsprechung ergänzt (Wien, Justizpalast, Kopf der Athena über dem Mittelportal) oder ersetzt: „Tribunal de Grande Instance“ in Strasbourg, Athena als Giebelreiter über dem Portikus.
  359. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 253; Anon., Das neue Amtsgericht und Gefängnis in Weißenfels a. d. Saale, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 34, 1914, S. 9.
  360. Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 261.
  361. Anon., Das neue Amtsgericht in Elberfeld, in: Zentralblatt der Bauverwaltung 29, 1909, S. 573f. mit Abb. 1.
  362. Günter Krawinkel und Sid Auffarth, Von Laves bis heute. Über staatliche Baukultur, Braunschweig/Wiesbaden 1988, S. 216.
  363. So z. B. die Anweisung des bayerischen Justizministers Ferdinand von Miltner vom 31. 03. 1911 betr. das Gerichtsgebäude in Nürnberg, in der die dreizehn Steinfiguren vorgeschrieben wurden (Andreas Quentin, In Stein gehauene Rechtsgeschichte aus zwei Jahrtausenden. Von Kaiser Justinian bis Johann Adam von Seuffert, 2. Aufl., Nürnberg 2008, S. 5).
  364. https://www.regiedesbatiments.be/fr/projects/palais-de-justice-7 oder https://www.altaplana.be/en/dictionary/palais-de-justice-de-bruxelles (05.10.2023).
  365. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 184f.
  366. Ehem. Reichsgericht, Wartehalle; Justizpalast Mailand, Relief von Bruno Innocenti von 1938, das eine Hand mit Schwert vor einem Lichtkranz zeigt.
  367. Reliefs an der Nordseite Justizpalast München; Justizpalast Mailand, Marmorrelief von Carlo Pini, 1938−1939.
  368. Z. B. an den Amtsgerichten in Weißenfels und Zeitz: Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 255 und 256 mit Abb. 410.
  369. Dieser hält mit der anderen Hand einen Spiegel, der Putto gegenüber Waage und Schwert: Dieter Dolgner, Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt. Steinerne Zeugen der Justizgeschichte und Rechtskultur, Halle (Saale) 2017 (Beträge zur Denkmalkunde, 12), S. 261, Abb. 421f.
  370. Wolfgang Linsenmaier, Das Bundesarbeitsgericht, Erfurt 2002, Kap. XI.
  371. Heinrich Schwarz. Arbeiten von 1953−1964, mit einer Einleitung von Gerhard Wietek, Oldenburg 1964, S. 50.
  372. Karin Belker, Zur Baugeschichte des Landgerichts Wuppertal, in: Heinz Wolff (Hg.), Rechtsprechung und Zeitgeschichte 1834–1984. 150 Jahre Landgericht Wuppertal, Wuppertal 1984, S. 37−43.
  373. Abb.: Anon., Die neuen Gerichtsbauten in Magdeburg, in: Zeitschrift für Bauwesen 57, 1907, Sp. 1−22, hier: 3.
  374. Étienne Madranges, Les palais de justice de France. Architecture, symboles, mobilier, beautés et curiosités, Paris 2011, S. 184.
  375. Z. B. Enrico Saroldi, Sant’Ambrogio che frusta i profani, Rotmarmorrelief, 1937−1939; Leone Lodi, Sant’Ambrogio, Marmorrelief, 1938.
  376. Der Architekt Jean Nouvel formulierte anlässlich seines Palais de Justiz in Nantes (1993−2000): „Dans l’architecture officielle, le pouvoir se représente. Une cité judiciare est une représentation du pouvoir de la justice“ (http://www.jeannouvel.com/projets/palais-de-justice/ [11.10.2023]). Judith Resnik und Dennis Curtis, Representing Justice. Invention, Controversy, and Rights in City-States and Democratic Courtrooms, New Haven 2011, S. 13.
  377. Peter Mankowski, Rechtskultur, Tübingen 2016 (Beiträge zum ausländischen und internationalen Privatrecht, 115), S. 146.
  378. Hans-Jürgen Becker, Gerichtsverfassung und Architektur. Zur Geschichte der Justizpaläste, in: Tiziana J. Chiusi, Thomas Gergen und Heike Jung (Hg.), Das Recht und seine historischen Grundlagen. Festschrift für Elmar Wadle zum 70. Geburtstag, Berlin 2008, S. 11−22, hier S. 13.
  379. So definierte Renzo Piano in einem Interview zum Neubau der Justizzentrums in Paris: „un palais de justice est un lieu d’attente et de tensions“ (https://www.lemoniteur.fr/article/le-tribunal-de-paris-exprime-son-role-pas-sa-force-renzo-piano-architecte.1033924. [11.10.2023]); Sandra Schnädelbach bezeichnete den Gerichtssaal als Gefühlsraum (Sandra Schnädelbach, Entscheidende Gefühle. Rechtsgefühl und juristische Emotionalität vom Kaiserreich bis in die Weimarer Republik, Göttingen 2020, S. 252; vgl. Eric Dupont-Moretti, Le droit d’être libre. Dialogue avec Denis Lafay, Paris 2019, S. 42).
  380. Rudolf Wassermann bezeichnete deshalb das Gericht als „Stätte des Friedens“ (Rudolf Wassermann, Justiz als Bauherr, in: Deutsche Richterzeitung, 1984, S. 279).
  381. Ein Beispiel dafür sind die geknebelten Löwenköpfe an der Westfassade des ehem. Reichsgerichts, jetzt Bundesverwaltungsgericht, in Leipzig als Symbol, dass sich die rohe Gewalt dem Recht zu beugen hat (vgl. Christiane Fernstedt, Kleiner Führer durch den öffentlichen Teil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, Leipzig 2003, S. 12).
  382. Alexandra Ortmanns bezeichnete „Justizpaläste als Orte von Macht, Religion und Hierarchie“ (Alexandra Ortmanns, Machtvolle Verhandlungen. Zur Kulturgeschichte der deutschen Strafjustiz 1879−1924, Göttingen 2014, S. 115).
  383. So Fritz Schumacher, Der Vorgang des Entwerfens, in: Handbuch der Architektur, Teil IV, 1926, wiederabgedruckt in: Martina Schneider (Hg.), Information über Gestalt: Textbuch für Architekten u. a. Leute, 2. Aufl., Braunschweig/Wiesbaden 1986, S. 41−57; hier: Georges Martyn und Stefan Huygebaert, Twenty New Contributions to the Upcomping Research Field of Historical Legal Iconology, in: Stefan Huygebaert u. a. (Hg.), The Art of Law. Artistic Representations and Iconography of Law and Justice in Context, from the Middle Ages to the First World War, Cham 2018, S. 4.
  384. Franz Glück (Hg.), Adolf Loos, Sämtliche Schriften, Bd. 1, Wien/München 1962, S. 317.
  385. Weitere Beispiele: Léon Auguste Asselineau, Justizpalast in Nantes, 1853–1856, Amsterdam, Rijksmuseum, Nr. RP-P-1907-4387 (Abb.); Charles Claude Bachelier, Justizpalast in Rouen, 1842, Amsterdam, Rijksmuseum, Nr. RP-P-1906-528 (Abb.); Carl Beisbarth, Der neue Justizpalast in Stuttgart. 1878 (Abb.); Ernst Kiesling, Reichsgericht in Leipzig, 1895 (Abb.). Ein besonderer Fall ist die Ansicht des Gebäudes der „Four Courts Dublin“ (Thomas Cooley und James Gandon, geplant zwischen 1777 und 1784, errichtet bis 1808), die auf der irischen 20 Pfund-Noten der Serie-C nach dem Entwurf von Robert Ballagh (geb. 1943) im Hintergrund abgebildet sind, die bis zur Einführung des Euro in Umlauf waren.
  386. Gernot Kocher, Zeichen und Symbole des Rechts. Eine historische Ikonographie, München 1992, S. 138−164.
  387. Zahlreiche Beispiele: Gernot Kocher, Zeichen und Symbole des Rechts. Eine historische Ikonographie, München 1992, S. 138−164; Robert Jacob, Images de la justice. Essai sur l’iconographie judiciaire de moyen âge à l’âge classique, Paris 1994; Wolfgang Sellert, Recht und Gerechtigkeit in der Kunst, Göttingen 1993; Wolfgang Pleister und Wolfgang Schild, Recht und Gerechtigkeit im Spiegel der europäischen Kunst, Köln 1988.
  388. Jean-Louis Forain, Legal Assistance, 1900−1912, London, National Gallery, Inv.nr. NG3249: Abb..
  389. Abraham Solomon, Waiting for the Verdict, 1857, London, Tate Gallery, Inv.nr. T03614: Abb.
  390. Beispiele: Medaille auf die Grundsteinlegung des Palazzo dei Tribunali in Rom von Pier Maria Serbaldi, 1509/10 (München, Staatliche Münzsammlung, Inv.nr. 1/287: Matteo Burioni und Martin Hirsch [Hg.], Die silberne Stadt. Rom im Spiegel seiner Medaillen; von Papst Paul II. bis Alexander VII., München 2021, S. 200–202 [Hubertus Günther]), Medaille auf die Grundsteinlegung des Palais de Justice in Lyon von Jean Louis Michel Schmitt, 1835 (Berlin, Münzkabinett der Staatlichen Museen, Objektnr. 18268047: https://ikmk.smb.museum/object?lang=de&id=18268047), Medaille auf die Grundsteinlegung des Justizpalastes in München von Alois Börsch, 1897 (Berlin, Münzkabinett der Staatlichen Museen, Objektnr. 18295628: https://ikmk.smb.museum/object?lang=de&id=18295628), Medaille auf den Umbau des „Palais de Justice“ in Paris von Jean Lagrange, 1874 (Berlin, Münzkabinett der Staatlichen Museen, Objektnr. 18290907: https://ikmk.smb.museum/object?lang=de&id=18290907&view=rs) und Medaille auf das 50jährige Bestehen des Reichsgerichts in Leipzig von Alfred Vocke, 1929 (Berlin, Münzkabinett der Staatlichen Museen, Objektnr. 18255628: https://ikmk.smb.museum/object?lang=de&id=18304162).


Verweise