Ahnentafel

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englisch: Genealogical table, family tree; französisch: Tableau généalogique; italienisch: Tavola genealogica, albero genealogico.


Ottfried Neubecker, 1 und Karl Möller, 2 (1933)

RDK I, 227–233


RDK I, 227, Abb. 1. Schema einer 16stelligen Ahnentafel in der Bezifferung nach Hieronymus de Sofa bzw. Stephan Kekule von Stradonitz.
RDK I, 229, Abb. 2. Schema einer 16stelligen Ahnentafel in der älteren Bezifferungsmethode.
RDK I, 229, Abb. 3. Sonderformen der älteren Bezifferungsmethode.
RDK I, 229, Abb. 4. Schema einer Ahnentafel "mit der Gabel".
RDK I, 229, Abb. 5. Brügge, Liebfrauenkirche, Grabmal der Maria von Burgund.
RDK I, 231, Abb. 6. Güstrow, Dom, Epitaph des Herzogs Ulrich.
RDK I, 231, Abb. 7. Fritzlar, Stiftskirche, Epitaph von Nehem.

Ahnentafel (tabula progonologica) ist ein Verzeichnis der Ahnen einer bestimmten Person in übersichtlicher und regelmäßiger Anordnung.

1. Die übliche Form zeigt den Namen des Ahnenträgers (Probanten) in der Mitte unten, darüber die seiner (2) Eltern, (4) Großeltern, (8) Urgroßeltern usw., meist mit Lebensdaten und Wappen. Zur Raumersparnis wird in Druckwerken, wo es nur auf den genealogischen Zusammenhang ankommt, der Probant an die Seite gestellt und rechts (selten links) davon die Ahnengenerationen in senkrechten Reihen angeschlossen. Auch die Anordnung in Kreisform kommt (z. B. auf Tischplatten) vor, ist aber selten, da unübersichtlich und unpraktisch.

Jede A. hat in sich einen vollkommen gesetzmäßigen Aufbau, indem jede Reihe (Generation) doppelt soviel Stellen hat als die vorhergehende (zeitlich nachfolgende). Nach der Stellenzahl der obersten Generation wird eine A. als 8-, 16-, 32stellig bezeichnet. Die Zahl sämtlicher auf einer A. verzeichneten Personen beträgt das Doppelte von jener minus eins. Eine 16stellige A. hat also 16 Ahnen in der obersten Reihe (auch „Quartiere“ genannt) und 31 (32 - 1 oder 1 + 2 + 4 + 8 + 16) Personen im ganzen.

Die Stellen einer A. werden am zweckmäßig- sten nach der 1676 zuerst von Hieronymus de Sosa verwendeten, seit 1898 durch Stephan Kekule von Stradonitz wieder in den wissenschaftlichen Gebrauch eingeführten Bezifferung unterschieden. Danach bekommt jede Person, beim Probanten angefangen, fortlaufend ihre Nummer. Es tragen also: der Probant Nr. 1, sein Vater Nr. 2, seine Mutter Nr. 3; der Vater des Vaters Nr. 4, die Mutter des Vaters Nr. 5, der Vater der Mutter Nr. 6, die Mutter der Mutter Nr. 7, usw. Von der 2. Generation an hat jeder Mann eine gerade und jede Frau eine ungerade Nummer, denn ein Vater hat die Doppelzahl seines Kindes, eine Frau die ihres Gatten plus eins. Vgl. Schema 1.

Früher und bis in die neueste Zeit war, besonders bei der Anbringung von Ahnenwappen, eine andere Ahnenbezifferung üblich. Sie ergab sich aus der Aufstellung einer A. zum Zweck der Ahnenprobe, d. h. des Nachweises derjenigen adligen Ahnen, die von einem Anwärter auf eine Stiftung, einen Orden, eine Hofwürde u. dgl. verlangt wurden. Hierbei werden die Familien in der Reihenfolge beziffert, in der sie mit dem Aufsteigen in höhere Generationen neu hinzukommen. In der Regel (vgl. Schema 2) hat also jede Frau, die den Namen einer neuen Familie hereinbringt, eine Nummer, welche um so viel höher ist als die ihres Gatten, wie in dieser Generation neue Familien durch Heirat hinzukommen.

Einige wichtigere Abweichungen von dieser Regel sind (unter Beschränkung auf die oberste Generation) in Schema 3 a–d angedeutet. Bei a sind die Ziffern der Frauen in jeder neuen Generation durchgehend eingesetzt, väterliche und mütterliche Ahnen getrennt beziffert. Bei b sind die 4 Ahnengruppen gesondert beziffert. In c und d ist ein Sinn nicht recht erkennbar.

Eine A. „mit der Gabel“ enthält noch Vater und Mutter des Ahnen in direkter Vaterreihe aus der im übrigen höchsten Generation, vgl. Schema 4.

2. In der bildenden Kunst ist das Verbreitungsgebiet der A. naturgemäß auf den Umkreis solcher Personen beschränkt, die auf den Nachweis ihrer Ahnen erhöhten Wert legen. Wir treffen sie daher besonders an Grabmälern und Epitaphien adliger oder fürstlicher Personen, daneben in mehr dekorativer Verwendung, z. B. auf Wandteppichen, für adlige oder fürstliche Schlösser. Und zwar sind sie erst seit dem Ausgang des Mittelalters zu beobachten, d. h. seit einer Zeit, wo zur Zulassung für Turniere und Orden und bei andern Gelegenheiten Ahnenproben üblich geworden sind. Das 16. und frühe 17. Jh. sind in der Anbringung von A. besonders eifrig. Wenn der Barock darin nachläßt, dürfte das vor allem auf künstlerischen Gründen beruhen. – Ein Bildteppich aus Eichstätt (B. Kurth, Taf. 320–321) befaßt sich mit der Abstammung von Heiligen, der Geschwister Walpurga, Willibald und Wunebald.

Eine A. bietet zwangsläufig eine besonders spröde künstlerische Aufgabe, da ohne Möglichkeiten zu starken Akzenten verhältnismäßig große Flächen mit vielen kleinen und gleichförmigen Einzelstücken zu füllen sind. Spätgotische Werke (Eichstätt, s. oben; Brügge, Abb. 5) helfen sich durch Ranken, die den Grund mit freien Verschlingungen rhythmisch beleben, ohne aber dem genealogischen Zusammenhang zu entsprechen. Der Ahnenträger kann hier auch seinen Platz in der Mitte oben innehaben. Demgegenüber setzt sich im 16. Jh. dann bald das übliche Schema mit umgekehrter Anordnung und sachlich bedingten Verbindungslinien durch (Abb. 6). Die hierbei häufig verwendete Form des Baumes mit Ästen und Zweigen ist der Stammtafel nachgebildet, obwohl seine Wachstumsrichtung der A. nicht entspricht. Die Eintönigkeit der A. ist dem Geschmack des Barock so zuwider, daß er auf ihre Verwendung an Kunstwerken gewöhnlich verzichtet. Abb. 7 zeigt ein spätes Beispiel; durch plastische Durchbildung und Ornament erhält es wenigstens eine gewisse Belebung. – Aufwändigere A. fügen zu allen Zeiten den Namen und Wappen Bildnisse in halber oder ganzer Gestalt hinzu, die selbstverständlich mehr oder weniger erfunden sind (Bildteppich aus Eichstätt, s. o.; Teppich mit der A. der bayrischen Kurfürsten im Bayr. Nat.-Museum, Abb. van Marle, Iconographie I, S. 7; Güstrow, Abb. 6).

Zu den Abbildungen

1.–4. vgl. die Unterschriften der Tabellen im Text.

5. Brügge, Liebfrauenkirche, Grabmal der Maria von Burgund († 1482), 1495-1502 von Pieter de Beckere in Brüssel. Phot. Ern. Thill, Brüssel.

6. Güstrow, Dom, Epitaph des Herzogs Ulrich, von Philipp Brandin 1584 und 1599. Nach Inv. Meckl.-Schwerin IV.

7. Fritzlar, Stiftskirche, Epitaph des Domkapitulars Philipp von Nehem († 1718), Eisenguß. Nach Inv. Reg.-Bez. Kassel II.

Literatur

s. Ahnenwappen.

Verweise