Birett
englisch: Biretta; französisch: Barrette; italienisch: Berretto.
Joseph Braun S.J. (1940)
RDK II, 745–750
B. (biretum im MA. auch pileus) ist eine an sich allen klerikalen Graden zustehende, ihren Träger als Kleriker kennzeichnende Standeskopfbedeckung des kath. Ritus, die auch bei liturgischen Verrichtungen weitgehende Verwendung findet, wie beim Hingang zum Altar und bei der Rückkehr von ihm, bei Abhaltung des Chorgebetes, bei Prozessionen u. a., nie jedoch bei Gebetsakten und eucharistischen Funktionen. Seiner Form nach ist es heute ein vierkantiger, durch eingelegten Pappdeckel gesteifter krempenloser Hut mit leicht ansteigendem Deckel, auf dem sich nach römischem Brauch drei, nach deutschem vier bogenförmige, von den Ecken zur Mitte verlaufende und hier bei einem Zipfelchen oder einer Quaste zusammentreffende Aufsätze erheben. Das B. der Kardinäle ist rot, das der Bischöfe und anderer hoher Prälaten violett, das der übrigen Kleriker schwarz.
Als Kopfbedeckung des Präcentors, d. h. des Kantors, dessen Amt es war, den Chorgesang zu leiten und die liturgischen Gesänge zu intonieren, ist das B. unter dem Namen pileus schon im frühen 12. Jh. in des Honorius Gemma anima I. 1, c. 75 bezeugt. Im 13. und besonders im 14. Jh. wird und erscheint es dann aber überhaupt als Kopfbedeckung der den Chordienst pflichtmäßig verrichtenden Geistlichen als bequemer Ersatz der Almutie (RDK I, Sp. 402/03) oder der Kapuze der Cappa, die, wenn zusammen mit ihm getragen, auf den Nacken zurückgeschlagen wurden; seine Überreichung wird bei der Investitur mit einer kirchlichen Pfründe Ausdruck der Übertragung derselben. Ein allen Klerikern beim Gottesdienst wie außerhalb desselben zustehende, sie als solche kennzeichnende Kopfbedeckung wurde es auf dem Weg von Brauch und Gewohnheit, daher nicht überall gleichzeitig, sondern hier eher, dort später, im Verlauf des 15. und frühen 16. Jh. Jedenfalls hatte es in der 2. H. 16. Jh. den Statuten deutscher Synoden zufolge auch in Deutschland schon diesen Charakter.
Die früheste Darstellung des B. im Gebiet der deutschen Kunst bietet die Grabplatte des Peters von Thure im Dom zu Brandenburg von 1281 (Inv. Brandenburg II, 3, S. 301). Auch in der Folge sind es bis in das 17. Jh. zwar nicht ausschließlich, so doch vornehmlich Grabplatten von Geistlichen mit der Figur des Verstorbenen, auf denen es abgebildet erscheint. Schon aus dem 14. Jh. haben sich deren manche erhalten, aus dem 15. und 16. Jh. aber sind solche in sehr großer Zahl noch vorhanden, besonders in den Kreuzgängen und Sepulturen der süddeutschen Dome, zumal der Dome zu Augsburg, Bamberg, Regensburg, Eichstätt, Brixen, Mainz und Würzburg. Die Wiedergabe des B. auf Grabsteinen ist sehr lehrreich und wichtig, weil bei diesen Darstellungen der Phantasie der Künstler wenig Spielraum blieb, so daß sie zuverlässige, die Wirklichkeit wiedergebende monumentale Quellen sind; auch gehören sie nicht einem eng begrenzten Zeitraum an, sondern sie bilden eine drei Jahrhunderte umfassende zeitliche Folge und spiegeln so die Entwicklung wider, die sich in formaler Hinsicht seit dem beginnenden 14. bis zum frühen 17. Jh. vollzog und als Endergebnis die dem B. seitdem in Deutschland eigene Form zeitigte (Abb. 1 a–h).
Das B. war hiernach bis gegen Ende des 15. Jh. eine kantenlose runde, in der Regel nur mäßig hohe, nach oben zumeist ein wenig sich erweiternde flach gewölbte Mütze, die im Scheitel ein Knäufchen, ein Flöckchen oder eine Quaste aufzuweisen pflegte (Abb. 1 a); im 14. sowie noch im frühen 15. Jh. war das B. oben oft mit einer von der Stirn zum Hinterkopf verlaufenden Einbuchtung versehen (Abb. 1 b), die bisweilen durch einen Besatz noch mehr hervorgehoben wurde (Abb. 1 c). Beispiele der Einbuchtungen bieten Grabplatten von 1353, 1380 und 1406 in Heiligkreuz zu Rostock, eine Grabplatte von 1367 zu Kloster Rühn in Mecklenburg-Schwerin, eine Grabplatte von 1330 im Mortuarium des Doms zu Eichstätt, Grabplatten von 1380 und 1394 im Kreuzgang des Domes zu Brixen, Grabplatten im Kreuzgang des Augsburger Domes von 1342, 1345, 1349 und 1362 sowie eine Grabplatte von 1426 in dem des Domes zu Regensburg (Braun, [2], S. 512f.). Durch eine Borte ist beispielsweise die Einbuchtung noch stärker betont auf der Grabplatte von 1353 in Heiligkreuz zu Rostock und auf einer Miniatur von 1355 im Gundekarpontifikale zu Eichstätt (Braun, S. 355).
Die Umbildung des B. zur heutigen Form setzt erst um das Ende des 15. Jh. ein, Sie besteht zunächst nur darin, daß aus einer kantenlosen runden eine quadratische, vierkantige Kopfbedeckung wird (Abb. 1 d–e). Grabsteine von 1478, 1482 (Abb. 2) u. 1483 im Mainzer Dom zeigen noch die zylindrische, ungegliederte Gestalt, während auf Denkmälern von 1484 (Abb. 3) und 1498, in Aschaffenburg von 1493 bereits die neue gekniffte Form erscheint. Um die Mitte des 16. Jh. erweitern sich ihre oberen Ecken zu rundlichen Wulsten (Abb. 1f u. RDK I, Sp. 403/04, Abb. 3). Im Beginn des 17. Jh. wandeln sich die Wulste in stumpfspitze Zinken um (Abb. 1 g), ein gutes Beispiel von etwa 1605 bietet eine Grabplatte im Kreuzgang des Domes zu Regensburg, von 1610 eine Grabplatte in der Sepultur des Würzburger Domes. Seit ca. 1625 nehmen sie die in der Folge dem B. stets eigene und es kennzeichnende Form von bogigen Aufsätzen an (Abb. 1 h). Zugleich treten infolge der starren Einlagen, mit denen man nunmehr das B. versehen mußte und versah, scharfe Kanten an die Stelle weicher rundlicher. Die formale Entwicklung des B. hatte damit ihr Ende erreicht, nur daß sich in der Folgezeit im Scheitel des B. wieder eine Quaste einbürgert (Abb. 6), die seit dem späten 15. Jh. bis in den Beginn des 17. nach Ausweis der Monumente gewöhnlich weggelassen worden war.
In den Deutschen Synodalilatuten des späten 15. und des frühen 16. Jh. fand der Wandel in der Form des B. darin seinen Ausdruck, daß es nunmehr biretum quadratura, b. ad modum crucis consutum, b. crucis formam imitans genannt wird, wie z. B. in denen der Salzburger Provinzialsynode von 1569, der Synode von Konstanz von 1567, der Regensburger von 1589, der Trienter von 1582, der Prager Provinzialsynode von 1605, der Mechelner Provinzialsynode von 1607 (Hartzheim, Concilia Germaniae VII, 299, 539, 1059, VIII, 422, 734, 788).
Vereinzelt wurde, nach Ausweis der Grabdenkmäler, das B. von den Domherren der protestantischen Kapitel weitergetragen, und zwar mindestens bis zum Dreißigjährigen Krieg in der hohen, zylindrischen Form des 15. Jh. (Brandenburg, Dom, Dechant von Königsmarck, um 1630; Inv. Brandenburg II, 3, Taf. 61), später gelegentlich in weitgehender Angleichung an das B., wie es die kath. Geistlichen seit rund 1625 benutzen (Brandenburg, Dom, Epitaph des Domseniors Eowald Bogislaff von Schlabrendorff, † 1726; Abb. 5). Sonst tragen prot. Geistliche ausnahmslos das Barett (RDK I, Sp. 1450f.).
Zu den Abbildungen
1. Schema zur Formentwicklung des Biretts vom 15. bis zum 18. Jh. Nach Zeichnungen des Verf.
2. Mainz, Dom, Grabstein des Domherrn Salantin von Isenburg, † 1482 (Ausschnitt). Phot. Nik. Krost, Mainz.
3. Ebd., Grabstein Adalberts von Sachsen, † 1484 (Ausschnitt). Marburger Photo.
4. Wien, Barockmus., Hl. Johann Nepomuk (Ausschnitt), österreichisch, 1. H. 18. Jh. Phot. A. Schroll, Wien.
5. Brandenburg, Dom, Grabfigur des prot. Domherrn Eowald Bogislaff von Schlabrendorff, † 1726 (Ausschnitt). Nach Inv. Brandenburg II, 3, Taf. 56A.
6. Beyharting (B.A. Rosenheim), ehem. Klosterkirche, Prunkbirett um 1740. Phot. Bayer. Landesamt f. Denkmalpflege, München.
Literatur
1. Franz Bock, Geschichte der liturg. Gewänder, Bonn 1856f., II, S. 342. 2. Braun, Lit. Gewandung, S. 510f. 3. Ders., Die liturg. Paramente in Gegenwart und Vergangenheit, Freiburg 1924, S. 180.
Verweise
Empfohlene Zitierweise: Braun, Joseph , Birett, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. II (1940), Sp. 745–750; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=94498> [04.04.2022]
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