Deutschritterorden

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englisch: Teutonic Order; französisch: Ordre Teutonique, Ordre des Chevaliers Teutoniques; italienisch: Ordine Teutonico.


Ottfried Neubecker (1954)

RDK III, 1312–1344


RDK I, 1291, Abb. 4. Marburg, Anf. 14. Jh.
RDK III, 1313, Abb. 1. Frankfurt a. M., um 1324.
RDK III, 1313, Abb. 2. Göttingen, 1337.
RDK III, 1315, Abb. 3. Marburg a. d. Lahn, A. 14. Jh.
RDK III, 1317, Abb. 4. Innsbruck, um 1320.
RDK III, 1319, Abb. 5. Königsberg Pr., 1335.
RDK III, 1321, Abb. 6. Lochstedt (Ostpr.), um 1390.
RDK III, 1325, Abb. 7. Juditten (Ostpr.), um 1393.
RDK III, 1325, Abb. 8. Stephan Lochner, 1447, Darmstadt.
RDK III, 1327, Abb. 9. Komtur von Danzig, 1399.
RDK III, 1327, Abb. 10. Siegel Konrads von Jungingen, vor 1407.
RDK III, 1329, Abb. 11. Koblenz, 1354-55.
RDK III, 1331, Abb. 12. Danzig, um 1460.
RDK III, 1333, Abb. 13. und 14. Wien, um 1600.
RDK III, 1335, Abb. 15. Achberg Krs. Sigmaringen, 1693-1700.
RDK III, 1337, Abb. 16. Schloß Lucklum (Braunschweig), nach 1732.
RDK III, 1341, Abb. 17. Schloß Mainau, 1739-46.

I. Geschichte

a) von den Anfängen bis 1400

Der D. ist unter den zur Zeit der Kreuzzüge gegründeten Ritterorden der drittälteste. Gegenüber der älteren Ordenshistoriographie, nach der die Gründung im Jahre 1128 erfolgt wäre, hat sich die Auffassung, er sei erst 1190 entstanden, durchgesetzt; vgl. [134]. 1191 bestätigte Papst Klemens III. das nach der Johanniterregel organisierte „Hospital St. Marien der Deutschen in Jerusalem“, ein Zeltlazarett, das Lübecker und Bremer Kaufleute aus den Segeln ihrer Koggen vor Akkon errichtet hatten (die Bezeichnung „in Jerusalem“ hat programmatischen Wert: man hoffte, nach Wiedergewinnung der hl. Stätten dort das Haupthaus des Ordens einrichten zu können). Schon vor der Rückkehr vom Kreuzzug (1198) wurde der Orden von den deutschen Fürsten in einen Ritterorden mit Templerregel umgewandelt; zu der Krankenpflege trat damit die Verpflichtung zur Bekämpfung der Ungläubigen und die Missionsarbeit.

Hermann von Salza (1210–39; [36]) führte den D. zu einem raschen Aufstieg. Zu seiner Zeit erging an den Orden das Hilfegesuch des Hzg. Konrad von Masovien gegen die heidnischen Preußen, das der Anstoß für die Verlegung der Ordenstätigkeit an die Ostgrenze des Reiches war [37]. Diese Aufgabe sowie weitgehende päpstliche Privilegien (Bulle v. 15. 12. 1220) und die kaiserliche Belehnung mit dem zu erobernden Lande machten auch dem zunächst fernstehenden hochadligen Rittertum den Eintritt in den D. erstrebenswert. Seit 1226 hatte der Hochmeister des D. den Rang eines Reichsfürsten.

In den Ostgebieten bestanden bereits die kleineren, hier gegründeten Ritterorden der Schwertbrüder (vgl. F. G. von Bunge, Der Orden der Schwertbrüder, dessen Stiftung, Verfassung und Auflösung, Leipzig 1875) und der Ritter Christi (vgl. A. Seraphim in Forsch. z. brandenburg. u. preuß. Gesch. 19, 1906, S. 33ff.). Beide gingen im D. auf, jedoch schuf diese Verschmelzung für Preußen und Livland verschiedene Rechtsverhältnisse; in Livland blieb der D. den Bischöfen unterstellt (Bulle v. 14. 5. 1237).

Nach den ersten Städtegründungen und deren Ausstattung mit dem Magdeburger Stadtrecht (Kulm, Thorn) kam es noch im 13. Jh. zu Rückschlägen durch drei Aufstände der heidnischen Preußen. Folgenreich war die Untertanentreue gegenüber dem 1239 gebannten Kaiser Friedrich II., die fortan dem D. jede päpstliche Vergünstigung vorenthielt. Auf sich selbst gestellt, verlagerte der D. den Schwerpunkt seiner Tätigkeit immer ausschließlicher in die Ostgebiete. Seit 1309 wurde die Marienburg (anstelle von Elbing) Hauptort des Ordensstaates und Sitz des Hochmeisters. Zuvor war das Haupthaus des D. in Akkon (bis 1291), dann in Venedig. Marburg a. d. Lahn beherbergte den Hochmeister 1303–09 (ohne Haupthaus zu sein).

Im 14. Jh. erreichte der D. eine Zeit größter wirtschaftlicher und politischer Blüte. Nach dem „ewigen Frieden“ mit Polen 1343 und wirtschaftlich fruchtbaren Städtegründungen war der D. zur beherrschenden Ostseemacht geworden. In diesem Machtbereich entwickelte Sich ein Staatsapparat, der in seinem Behördenzentralismus, der Politisierung des Handels und der Geldwirtschaft beinahe modern anmutet. Zur Wahrung solcher Machtstellung reichte der Bestand an Ritterbrüdern nicht mehr aus, und man war, erstmals 1331, gezwungen, Söldner in Ordensdienste zu nehmen [59].

Ein festgefügter Staat, der befriedete Untertanen regierte und dessen Nachbarn dem christlichen Glauben gewonnen waren, ließ dem alten Kreuzzugsgedanken wenig Gelegenheit zu neuerlicher Entfaltung. Lediglich gegen Litauen ging man noch kriegerisch vor, wobei das Bestreben nach Abrundung des Territorialbesitzes (s. u. II) vor der Missionsidee gestanden haben mag; jedenfalls wurde, angeblich durch Vertrag, 1384 das heidnisch bleibende Samogitien dem Ordensstaate einverleibt. Für das Rittertum waren diese „Reisen“ nach Litauen die erwünschte Gelegenheit, den Ritterschlag zu empfangen. Kaum zufällig ist in derselben Zeit erstmals eine in höfisch-ritterlichen Formen gehaltene Kunstübung im D. nachzuweisen(s. u. V).

b) seit 1400

Noch im späten 14. Jh. kam es zu einer dem D. ungünstigen Verlagerung der Kräfte. Durch seine Politik kam der D. in Gegensatz zu Städten und Landadel (Eidechsengesellschaft im Kulmerland, 1397; [68; 69]), und durch die Fortsetzung des Krieges gegen das seit 1386 mit Polen in Personalunion verbundene Litauen wurde aus äußeren und inneren Gründen die Katastrophe unvermeidlich. In der Schlacht von Tannenberg (1410) erlitt der D. eine vernichtende Niederlage [70–72]. Drastische Versuche, die Ordnung wiederherzustellen, endeten mit der Absetzung des Hochmeisters Heinrich v. Plauen, 1413 [74]. Die Untertanen im westlichen Gebiet des Ordensstaates, vielfach Anhänger der Lehren von Wiklif und Hus, schlossen Sich zusammen (1430 als Stände im „Landrat“, der 1440 den „Preußischen Bund“ gründete) und verbündeten sich 1454 mit dem polnischen König; der D. hatte Sich in seinem eigenen Lande überlebt, er mußte nach einem harten Kriege Westpreußen und Ermland an Polen abtreten (Zweiter Thorner Friede, 1466) und seine Residenz nach Königsberg verlegen. Schließlich huldigte der Hochmeister Markgraf Albrecht von Brandenburg dem König von Polen, nahm den Titel „H erzog von Preußen“ an und bekannte Sich zu Luthers Lehre (1525; [78]). Ihm folgte 1562 der Meister von Livland, Gotthard von Ketteler. Während im Reichsgebiet die Reformation viele Anhänger aus dem D. fand, gingen im Mittelmeergebiet alle dem D. noch verbliebenen größeren Niederlassungen verloren. Das gemeinsame Leben in den Konventen erlosch; gegenüber 824 Ordensbrüdern im Jahre 1379 waren es 1577 nur noch 171, davon fast ein Drittel Priesterbrüder. Ein neuer Abschnitt in der Geschichte des D. begann 1584, als der Orden in engere Beziehungen zu den Habsburgern trat. Von der neuen Residenz Mergentheim in Württ. Franken (1526–1809) aus betrieb der D. erfolglos eine Lösung des preußischen Problems. Obwohl seine Freunde, vor allem Österreich, die Integrität Preußens anerkennen mußten, wurde der Rechtsanspruch des D. auf Preußen vom Kaiser bis 1692 immer neu bestätigt. Die kriegerische Tätigkeit des Ordens in den Religionskriegen war sehr gering; sie lebte bei der berühmt gewordenen Verteidigung von Candia (Kreta) gegen die Türken 1667 noch einmal kurz auf, um dann für immer zu versiegen. Die Ritterbrüder erlangten das Recht, nach eigenem Gedünken in fremde Kriegsdienste zu treten. Im Zeitalter des Absolutismus erschöpfte sich seine Geschichte in der Diskussion um politisch-diplomatische Fragen und solche der Ordensverfassung, hervorgerufen durch besondere Umstände, wie sie z. B. die Wahl hochadeliger oder aus fürstlichen Dynastien stammender Ordensmeister (Abb. 16) mit sich brachte.

Die französischen Revolutionsarmeen vertrieben den Hochmeister aus Mergentheim nach Wien. Die ihm eingeräumte 9. Stimme im Reichsfürstenrat war ein bescheidener Ersatz für den Verlust sämtlicher linksrheinischen Besitzungen (Frieden v. Lunéville, 1801). Die Aufhebung des D. im Gebiet des Rheinbundes (1809) verwies ihn gänzlich auf Österreich, wo der D. durch die enge Verbindung mit dem Kaiserhaus wiederbelebt wurde (Neue Statuten 1840); als Gegenleistung dafür, daß der „Hoch- und Deutschmeister“ (Titel seit 1840) als geistlicher Fürst anerkannt und der Orden durch Lehensband dem Kaiser unmittelbar unterstellt wurde, sollten bei der Hochmeisterwahl möglichst nur Erzherzöge berücksichtigt werden.

Nach dem Zerfall der Donaumonarchie mußten die Statuten des Ordens neu gefaßt werden (1929) [32]. Ritterbrüder werden in den streng religiösen Orden nicht mehr aufgenommen; ein Priesterbruder ist „Hochmeister“.

II. Territoriale Entwicklung

Bei einem Überblick über die territoriale Entwicklung ist zu unterscheiden zwischen den Besitzverhältnissen im Ordensstaat (a) und in dem zeitweise über das ganze Abendland verstreuten Grundbesitz (b).

a) Der D. trat im Hl. Land zu spät auf den Plan, um sich – wie andere Ritterorden – durch Eroberungen Landbesitz erwerben zu können; er wußte dies durch Kauf von Gütern der ins Abendland zurückkehrenden Besitzer wenigstens teilweise auszugleichen. Die anfangs erfolgreichen Bemühungen zur Erlangung zusammenhängender Gebiete wurden trotz des Baues einer eigenen Burg vor Akkon (Montfort, dt.: Starkenburg, seit 1219; [136. S. 20f.]) gelähmt und im späteren 13. Jh. durch die allgemeine Lage in Palästina völlig zunichte gemacht [45]. Noch kurzlebiger war der Versuch einer Staatengründung des D. im Burzenland (Siebenbürgen, 1211–25).

Erst nachdem Kaiser Friedrich II. das Angebot des Hzg. von Masovien, demzufolge dem D. das von Preußen zurückzuerobernde Kulmerland und das Gebiet von Dobrin zufallen sollte, bestätigt hatte und der Papst ebenfalls die geistliche Unmittelbarkeit garantierte, waren die Wege zur Gründung eines Ordensstaates endgültig geebnet. Noch unter Hermann von Salza († 1239) wurden durch Eroberung und Union mit den Schwertbrüdern der Zugang zur Ostsee (Elbing) und Livland unter die Kontrolle des D. gebracht. Durch Krieg, Kauf und Vertrag folgten Ermland (1240), Samland (1254/55), Kurland (nach 1265) und im 14. Jh. Pomerellen (1308, gegen polnischen Widerstand) sowie Estland (1346); in der Zeit seiner größten Blüte konnte der D. wenigstens vorübergehend Samogitien als Landbrücke nach Kur- und Livland seinem Staate einverleiben (1382/84–1407), sogar seine Hand nach der Insel Gotland ausstrecken (1398) und 1402 die Neumark erwerben.

Die Verwaltung im Ordensland lehnte sich im Kulmerland an die überlieferte polnische Burgverfassung an (kleine Komtureien mit gemeinsamem Landkomtur); die Kommenden im eigentlichen Preußen waren zunächst in Küstennähe angelegt und durchsetzten streifenartig das Hinterland.

Die kirchliche Einteilung, von dem päpstlichen Legaten Bischof Wilhelm von Modena 1243 vollzogen, unterschied vier Bistümer: Kulm (Sitz Kulm, Kirche und Kapitel in Kulmsee), Pomesanien (Sitz Riesenburg, Kirche in Marienwerder), Ermland (Sitz Braunsberg bzw. Heilsberg, Kirche in Frauenburg) und Samland (Sitz Fischhausen, Kirche in Königsberg). Während sich die kirchliche Einteilung im wesentlichen durch die Jahrhunderte hielt, ist seit der Schlacht von Tannenberg 1410 der in Jahrhunderten zielstrebig erworbene Landbesitz des D. auseinandergefallen.

Durch den zweiten Frieden von Thorn (1466) gingen an Polen verloren: die Kulmer und Michelauschen Lande, Pomerellen, Ermland, Marienburg und Elbing. Die Reitgebiete wurden als weltliches Herzogtum 1525 (Ostpreußen und Pomesanien) und durch Abfall 1561 (Baltenländer) dem D. entfremdet. Seither verblieben dem D. allein die verstreuten Güter außerhalb des Ordensstaates, nach 1809 nur noch die in den habsburgischen Gebieten.

b) Die Anfänge des Ordensbesitzes außerhalb seiner Missionsgebiete gehen auf Schenkungen zurück, die seit E. 12. Jh. (1197: kaiserl. Schenkung einer ehem. Zisterzienserabtei in Palermo; 1199: Sonntag i. Steiermark) nachweisbar sind, zuerst vor allem in Mittel-, Süd- und Südostdeutschland, aber auch in Italien, Spanien, Schweden und Griechenland. Abgesehen von den oft nur kurze Zeit bestehenden Kommenden, die dem Hochmeister unmittelbar unterstellt waren, gliederte sich der Besitz des D. in folgende Balleien:

Außerdeutsche: Lombardei (= Lamparten, bis kurz nach 1500); Sizilien (1496 durch Gerichtsbeschluß dem D. entzogen); Apulien; Frankreich; Syrien (Armenien und Zypern); Griechenland (= Romania oder Achaja); zur letztgenannten Ballei kamen später noch Rom, Viterbo, Montefiascone und die Dreifaltigkeitskommende in Venedig hinzu.

Die Balleien des Reichsgebietes zerfielen in zwei Gruppen, die „deutschen“ und die „preußischen“ (seit 1525 „Balleien des preuß. Gebiets“); letztere bildeten, dem Hochmeister unmittelbar zugeteilt, als „Kammerballeien“ dessen Einkommensquelle. Zur „preußischen“ Gruppe gehörten Österreich, Elsaß und Burgund, Koblenz, Bozen oder An der Etsch und, bis zur Verpfändung an den Deutschmeister während der Hussitenkriege, Böhmen (bald darauf eingegangen). Die deutschen Balleien waren Thüringen, Sachsen (beide wandten sich, ohne abzufallen, dem Protestantismus zu), Hessen mit dem Sitz in Marburg (ging um 1600 verloren), Franken, Westfalen, Lothringen, Altenbiesen (Sitz Maastricht; diese beiden schieden spätestens 1809 aus dem Besitz des D.) und Utrecht; dieses bildet noch heute dem Namen nach eine Ballei (lediglich 1811–15 war die Tradition unterbrochen), sonderte sich aber unter politischen und kalvinistischen Einflüssen vom D. ab und unterhielt mit der Verwaltung des D. seit 1530 aus sprachlichen Gründen eine lateinisch abgefaßte Korrespondenz. Bereits seit E. 17. Jh. erwarb der D. neue Gebiete nur noch ohne territoriale Souveränität; damit wurde unter die längst rein theoretischen Bemühungen, den D. als Träger eines Staates zu bestellen, auch äußerlich ein Schlußstrich gezogen.

III. Organisation

Der D. bestand bis zur Neufestsetzung der Statuten 1929 aus Ritter- und Priesterbrüdern, denen – wie auch bei anderen Ritterorden üblich – „Mitbrüder“, „Halbbrüder“ und Ordensschwestern angegliedert waren; auch diese hatten an den geistlichen Privilegien des D. teil [83].

Voraussetzungen für die Aufnahme bildeten für alle Brüder ehrliche Geburt und persönliche Freiheit. Die Statuten [3] schrieben für den 18–20jährigen (seit 1606 mindestens 24jährigen) Bewerber eine Probezeit vor, ehe die Gelübde (Gehorsam, Eigentumslosigkeit, Keuschheit) abgelegt wurden; ferner bestand die Verpflichtung zur Krankenpflege und zur Heidenfahrt. Das Gewohnheitsrecht, das in Ausnahmefällen bei fürstlichen Bewerbern unbeachtet blieb, verlangte von den Brüdern deutsche Abstammung; auch niederländische Herkunft fiel unter diesen Begriff.

Die Priesterbrüder empfingen die kirchlichen Weihen. Der Kampf gegen die Ungläubigen oblag den Ritterbrüdern, die seit 1407 ihre ritterliche Abstammung durch die Ahnenprobe [123] nachzuweisen hatten. Sie mußten ihre Waffen und Pferde selbst stellen, verloren aber den Eigentumsanspruch darauf. Seit dem Generalkapitel von 1382 ließen sie sich als „Herren“ (Deutschherren, Kreuzherren, Cruciferes, Crucigeri) bezeichnen. Nach der Zwölfzahl der Jünger Christi sollten jeweils zwölf Brüder und ein auf Jahresfrist bestellter Komtur [19] (Gebietiger, Commendator) in einem Konvent zusammenleben. Der nicht festgelegte Anteil der Priesterbrüder schwankte; er war im Reich besonders groß. Die Bestimmung über die Größe des Konvents blieb oft unbeachtet (1422 lebten in Königsberg 68, 1525 jedoch nur 4 Brüder).

Den zu Balleien regional zusammengefaßten Komtureien stand ein Landkomtur vor, der auf ein Jahr bestellt und zumeist auf die gleiche Zeit wieder bestätigt wurde. Die „deutschen Balleien“ (s. o.) waren einem Meister (1214: „Deutschmeister“) unterstellt, der seit 1444 auf der Burg Horneck bei Gundelsheim (1525 im Bauernkrieg zerst.) residierte und von „Ratsgebietigern“ aus der Ballei Franken beraten wurde. Von 1495 an wurde der Deutschmeister vom Kaiser wie ein Reichsfürst investiert.

In den Gebieten des Ordensstaates übernahmen Landmeister die regionale Verwaltung; in Preußen selbst bestand dieses Amt (provisor Prussiae; commendator terrae; magister terrae) nur solange, als der Sitz des Hochmeisters außerhalb des Landes war (bis 1309). Der Landmeister in Livland wurde nach der Umwandlung Preußens in ein weltliches Herzogtum als Reichsfürst dem Deutschmeister gleichgestellt.

Profeßritter konnten vom Hochmeister des D. zu „Großgebietigern“ [44] berufen werden, in ein Gremium, dessen Aufgabe neben der Verwaltung des D. auch die nach einem komplizierten System erfolgende Wahl des Hochmeisters [26; 27; 60] aus dem eigenen Kreis war; die Wahl bedurfte weder kaiserlicher noch päpstlicher Bestätigung [27]. Die Stellung des auf Lebenszeit Erwählten innerhalb des D., seit dem 13. Jh. schärfer umrissen, billigte ihm fürstliche Lebensgewohnheiten zu.

Stellvertreter des Hochmeisters war der Großkomtur (seit dem 15. Jh. „Coadjutor“), der zu Kriegszeiten im Rang unter den Obersten Marschall trat. Letzterer stand u. a. dem „Schnitzhaus“ (Wurfwaffenfabrik) vor.

IV. Ikonographie

A. Mittelalter

1) Tracht. Die Ordensbrüder trugen über ihrer Kleidung einen weißen Mantel, der auf der linken Schulter mit einem schwarzen Kreuz bezeichnet war. Das Kreuz war bis ins 17. Jh. verhältnismäßig klein und sehr schlank (Abb. 1 u. 8). Der Hochmeister trug einen ebensolchen Mantel (Abb. 2 u. 5); erst seit dem 16. Jh. erscheint auf seinem Mantel das Hochmeisterkreuz (s. u.). – Wegen der Farbe des Mantels, der seit der Übernahme der Templerregel getragen wurde und sich vom Templermantel – nachweisbar seit 1221 – durch das schwarze anstelle des roten Kreuzes unterschied, wurde der D. von den Templern von 1209–30 mehrfach behelligt. Schon 1210 wurde daher durch den Patriarchen von Jerusalem bestimmt, daß die Tuchart (sog. Stanford) mit zur Unterscheidung dienen solle.

Ritterbrüder trugen über dem – den Hospitaliter kennzeichnenden – schwarzen Waffenrock bzw. über dem weißen mit dem Ordenskreuz bezeichneten Wappenrock (Abb. 7) kürzere, vorn offene Mäntel, die das Besteigen der Pferde gestatteten (Tannhäuser, ManesseHs. Heidelberg, Bl. 264; zwei Stifter des Hauptaltars von St. Jakob, Nürnberg, 1370; Grabmal des Landgrafen Konrad von Thüringen, † 1241, in Marburg, Elisabethkirche; Grabmal des Hochmeisters Heinr. Dusemer, † 1351, Marienburg). Priesterbrüder (Abb. 1) trugen lange, geschlossene („zulasene“) Mäntel bis zum Fuß (Hs. in Stuttgart, Hb. XIII, Poet. germ. 11, 14. Jh.; Hs. in Königsberg, Staatsbibl. Ms. 891 b, Apokalypse des Heinr. von Hesler [145]; Pergamenturkunde von 1356 in Marburg, Stadtarchiv: A. Wyss, Hess. Urkundenbuch III, 297–99). Im Gefecht wurden nicht die weiten Mäntel, sondern nur der enganliegende Wappenrock getragen.

Für die Familiaren schreiben die Statuten unvollständige, sog. halbe, d. h. wohl drei- statt vierarmige Kreuze und außerdem (Regel 32) Kleidung in „geistlicher“ Farbe (etwa grau oder braun) vor. Ikonographisch ist noch kein Nachweis für diese wegen der Farbe ihrer Mäntel auch „Graumänteler“ (fratres cum griseis palliis) genannten Halbbrüder erbracht worden.

2) Das Banner des Ordens [126–130] war entsprechend dem Ordensmantel weiß mit dem in der Frühzeit nicht, sonst fast immer durchlaufenden schwarzen Kreuz (Abb. 6 und 7, durchlaufend; freistehend z. B. auf dem Säulenkopf im Firmarieremter der Marienburg, [60] Abb. S. 9). Die Seeschiffe des Ordens dürften die gleiche Zeichnung auf ihren Flaggen geführt haben [130]. Die 1663 geplante Donauflottille sollte rote Flaggen mit dem Ordenswappen führen [34, S. 146 Anm. 1]. Mit der Vergrößerung des Ordensheeres entstanden neben dem Hauptbanner (des Hochmeisters) seit E. 14. Jh. besondere Banner der Ordensgebietiger (Abb. 6), der Komtureien und der Söldnertruppen [126; 129]. Bei der Investitur der sog. Hoch- und Deutschmeister (seit 1530) wurden drei Banner geführt: Blutbann (rot), Orden und Hochmeister. Diese Fahnen wurden nach der Feierlichkeit unter das Volk geworfen und dabei vernichtet.

3) Die Investitur erfolgte im übrigen mit Kreuz, Ring, Siegel und Schlüssel (noch 1801). Unklar ist die Bedeutung der „Schwerterkette“ im Ordensschatz aus dem 15. (?) Jh. [22, S. 501]. – Die Investitur des Deutschmeisters wurde ursprünglich durch Übersendung der Meisterkappe und des Meisterrings seitens des Hochmeisters vollzogen.

4) In den Siegeln führten die „Amtleute“ religiöse Szenen oder auf ihre Dienststellung bezügliche Bilder.

Z. B. der Hochmeister: die thronende Muttergottes (Abb. 10); die Landmeister: die Flucht nach Ägypten; der Deutschmeister: das Brustbild der Muttergottes; der Großkomtur: die Krönung Mariä; der Oberste Marschall: den Großgebietiger zu Pferde mit Fahne und Helmzier; der Oberste Spittler: die Fußwaschung; der Oberste Treßler: eine Hand mit einem Schlüssel; der Oberste Trappier: den Großgebietiger in Haustracht, einen Wappenrock ausgebend.

Die Hochmeister benützten daneben seit 1335 Sekretsiegel mit dem Hochmeisterschild. Die als Nachfolger designierten „Coadjutoren“ führten hochmeisterliche Siegel. Die Siegel der Komtureien haben im allgemeinen heraldische Motive ([132]; Abb. 9).

5) Der D. besaß in Preußen, Livland und in den deutschen Balleien Münzhoheit. Der kulmische Münzfuß (60 Schilling = 1 Mark) galt auch nach der Landesteilung von 1467 in beiden Teilen Preußens [132; 134; 135].

6) Das Wappen und die Fahne des Hochmeisters unterscheiden sich von denen des Ordens durch das goldene Krückenkreuz und den Reichsadlerschild, die dem schwarzen Ordenskreuz aufgelegt sind (Abb. 3, 4, 6, 14 und 16; RDK I 1292, Abb. 4). Die Münzen des Ordens tragen seit M. 14. Jh. beide Wappen auf Vorder- bzw. Rückseite [132; 134].

Über die Entstehung des Hochmeister- oder „preußischen“ Kreuzes sind sagenhafte Erklärungen im Umlauf [118; 119]. Der Reichsadlerschild, der auf die reichsfürstliche Stellung des Hochmeisters hindeuten soll, liegt auf dem „Krückenkreuz“ von Jerusalem, das dem D. angeblich für die bei der Belagerung von Damiette 1219 geleisteten Dienste vom Titularkönig von Jerusalem verliehen wurde. Die Lilien an den Kreuzenden sind keinesfalls einer französischen Verleihung zuzuschreiben.

Das vollständige Hochmeisterwappen tritt seit 1310, also wohl seit der Verlegung des Haupthauses nach der Marienburg, auf. Die Kreuzenden waren anfangs kleeblattförmig (Abb. 4), bald wie beim Kreuz des namengebenden Jerusalem „geknickt“ (Abb. 3), auch war die Krückung sogar auf das schwarze Kreuz ausgedehnt (E. v. d. Oelsnitz, Wappenmalereien im Ordenshaus Soldau, Altpreuß. Forschungen 20, 1943, 1 bis 5; so noch 1504 auf dem Altar aus Tenkitten auf der Marienburg, [142] Bd. 3, S. 4, Abb. 6). Die Kreuzenden wurden nach Tannenberg gelegentlich, seit Hzg. Friedrich von Sachsen (1498) regelmäßig mit Lilien besetzt, die einem Münzzierat ihren Ursprung verdanken dürften. Hzg. Friedrich setzte in die vier Plätze neben dem Hochmeisterkreuz die vier Felder seines Familienwappens, ein Vorbild, dem Markgraf Albrecht und die Hoch- und Deutschmeister gefolgt sind.

Während einer Sedisvakanz führten auch die Statthalter des Hochmeisters dessen Hoheitszeichen, also Siegel, Heerfahne und Heerzelt, später (erstmals wohl 1639) als „Coadjutoren“ auch das besondere Halskreuz (Meisterkreuz), nicht aber des Meisters persönlichen Schild oder seinen Wappenrock, wie sie auch nicht seinen Platz in Kirche und Remter einnahmen. Der Hochmeister ist mit seinem Schild auf einer Münze – der einzigen ihrer Art – des Heinrich von Plauen (1410–13) dargestellt ([132] Nr. 629; [134] Abb. 30).

7) Die Ritter sollten keine eigenen Siegel führen; Verbote gegen die wiederholt beobachteten Verstöße hiergegen kommen schon im 14. Jh. vor. Dagegen war es nicht verboten, das angeborene Familienwappen an passenden Stellen anzubringen [122], etwa bei Stiftung kirchlicher Gegenstände (Buchreliquiar aus Elbing auf der Marienburg, [7] Taf. IV), auf Grabsteinen oder, als um 1400 die Ausmalung der Wände in den Ordensgebäuden üblich wurde ([142], Bd. 3; Abb. 6 und 7). Auch wurde bei der Aufnahme eines Ritters in einen Konvent ein mit dem Wappen des Ritters bemalter Schild in der Ordenskirche aufgehängt ([60] beschreibt S. 97, Anm. 99 die Schilde aus St. Jakob in Nürnberg im G.N.M.; andere Beispiele in der Deutschordenskirche in Bozen). Die Verbindung des Ordenskreuzes mit dem Familienwappen erfolgte ohne Beobachtung einer Regel. Erst seit 1671 wurde die Verschränkung im gevierten Schilde den Landkomturen vorbehalten ([121] S. 18–23; s. a. die Wappen der Landkomture der Ballei Hessen in der Elisabethkirche in Marburg).

8) Hinsichtlich der Tracht der Laien- und der Halbbrüder schreibt die Ordensregel in Kap. 12 vor, daß sie sich die Haare nicht wie Weltliche, sondern wie Geistliche scheren sollten. Sie tragen als Oberkleid ein Schaprun (chaperon) mit weiten Ärmeln und darauf das „halbe“ Kreuz (Gesetze des Burkhard von Schwanden 1289).

9) Die Ordensbrüder mußten des öfteren ermahnt werden, die Reinheit des Ordens und die Einfachheit der Ordenstracht zu wahren.

Werner von Orselen (1324–30) mußte „geflochtene oder gespaltene Vorbuge oder Achterreifen“ an den Sätteln verbieten, die schlicht „ohne weiteres Gerieme und ohne Knöpfe“ sein sollten, auch durften ohne Erlaubnis keine „schwäbischen“ Platten, sondern nur Waffen nach Landesart, Platten oder Panzer getragen werden. Dietrich von Altenburg (1335–41) rief in Erinnerung, daß nur Kleider von geistlicher Farbe und geistlichem Schnitt dem Orden „ziemlich“ seien. Heinrich Dusemer (1345 bis 1351) fügte hinzu, daß die Ordensbrüder an ihrer Kleidung keine Taschen haben sollten. Winrich von Kniprode (1351–82) verbot Kleider mit 2 Kreuzen, Schnabelschuhe sowie schwarze und spitze Hüte. Die „Kleiderbulle“ wurde 1451 nochmals in Riga erneuert.

B. Neuzeit

Nach Abschaffung des Wappenrocks, wie ihn z. B. Johann von Tieffen noch 1497 in Lemberg trug, wurde das Ordenskreuz auf dem Brustharnisch (Zs. f. hist. Waffen- u. Kostümkunde 2, 1900, 144), in der Neuzeit auf dem „Koller“ angebracht.

Zur Belehnung legten die Ordensmeister auch noch später, z. B. 1625, Wappenröcke an, die vorn und hinten mit dem Hochmeisterwappen bestickt waren. Walter von Cronberg (1526 bis 1543) trug zur zivilen Kleidung auf der Brust nur ein großes Ordens-, kein Hochmeisterkreuz [134, S. 154ff.].

Die „Maximilianischen Statuten“ von 1606 (Erzhzg. Maximilian, Hochmeister 1590–1618) gaben der Mode etwas nach, indem sie erlaubten, das Kreuz auf dem bis zum Knie reichenden Mantel vergrößert, mit „Tatzen“ verbreitert, silbern gerändert und auf Oberarmhöhe anzubringen (Abb. 16). In dieser Form wurde es das Vorbild des Eisernen Kreuzes.

Der Mantel blieb weiß für Kapitel, Kirchgang, „Gespräche“; im Ordenshause trug man aber schwarze Mäntel (Abb. im Statutenbuch von 1606, Anhang). Auf Reisen brauchte kein Ordensmantel mehr getragen zu werden. Seitdem wurde es auch zulässig, ein emailliertes Ordenskreuz (lateinischer Form) an schwarzem Seidenbande oder an einer Kette um den Hals zu tragen, wie es seit dem 16. Jh. schon vorkam (Grabstein des Eberh. von Ehingen, † 1549, im B.N.M.). Ein so getragenes Hochmeisterkreuz rettete Ludwig Anton von Pfalz-Neuburg 1686 vor Buda das Leben. Diese Trageweise (Abb. 16) ist auch in den Satzungen von 1834 vorgesehen. Die Kreuze der Ritter zeigen nun über dem oberen Kreuzarm einen „Ritterhelm“ mit schwarzen und weißen Straußenfedern, die der Priesterbrüder eine schwarz-weiß gestreifte „Kanne“. Beiden steht, sofern sie Profeß abgelegt haben, das silbern geränderte Brustkreuz (in der Neuzeit mit etwas verlängertem Unterarm) zu. Profeßritter ziehen ihr Ordensband durch einen goldenen Schieber (Coulant), auf dem eine Trophäe dargestellt ist. Ehrenritter tragen diesen Coulant und das Brustkreuz nicht (F. Heyer von Rosenfeld, Die Orden und Ehrenzeichen der k. k. österr.-ungar. Monarchie, Wien 1888, Taf. I und XI).

Die Mitgliedschaft im D. schloß noch 1840 die Annahme aller anderen Orden, auch militärischer Verdienstorden aus; Hzg. Karl Alexander von Lothringen (Ordensmeister 1761–80) mußte nach der Postulierung den Orden vom Goldenen Vließ und den Militär-Maria-Theresien-Orden ablegen. Eine Ausnahme ist nur 1801 für Erzhzg. Karl Ludwig gemacht worden.

Von 1729 bis 1809 bestand außerdem eine „Confraternitas Beatae Virginis et S. Martini“ zwischen dem Erzkanonikat von Mainz und den Balleien Elsaß und Franken des D., deren Medaille am schwarzen, von Geistlichen am lila Bande oberhalb des Ordenskreuzes getragen wurde (Exemplar in der Ordensschatzkammer in Wien).

V. Verhältnis zur bildenden Kunst

Es ist nicht von vornherein zu erwarten, daß eine die Krankenpflege und kriegerische Missionszüge betreibende Ordensgemeinschaft ein besonders enges Verhältnis zur Kunst hätte finden können. Der Anspruch der harten Aufgaben scheint zu groß, als daß eine tatkräftige Förderung künstlerischen Schaffens sich mit ihm vereinen ließe. Man erwartet karge, den jeweils örtlich verschiedenen Verhältnissen abgetrotzte Zweckbauten vorzufinden. Die Statuten des D. bekräftigen diesen Anschein: sie versagen dem Ordensbruder nach seinem Eintritt jede Bemühung, seinen Bildungsstand zu heben; ungelernte Brüder durften nicht einmal lesen lernen. Nur den Priesterbrüdern wurde der Erwerb theologischer Literatur zugestanden, die nach ihrem Tode den Librerien des D. zufiel. Auf diese Weise kam bis zum Jahre 1400 eine 993 Bücher zählende Bibliothek zusammen. Noch 1460 mußte Heinrich von Pfolspeundt (Phlatzspingen) sein auf Grund praktischer Erfahrungen verfaßtes Kompendium über Wundbehandlung geheimhalten [23, S. 19ff.].

Abgesehen von der Errichtung der Deutschordensburgen (Sp. 1304ff.) trat der D. nur in zwei Phasen seiner Geschichte als Auftraggeber für künstlerische Werke in größerem Maße auf, im 14. und im 17./18. Jh. Während die künstlerischen Bestrebungen des 14. Jh. vorwiegend persönlichen Neigungen entsprachen, folgten sie im Barock dem Repräsentationsbedürfnis des Standes, dem die Ritter angehörten. Das Verhältnis des D. zur Kunst wechselte nicht nur in den aufeinanderfolgenden Geschichtsepochen, es war vor allem auch regional unterschieden. Es empfiehlt sich daher, in der Übersicht zwischen der Kunsttätigkeit im Ordensstaat und im übrigen Reichsgebiet zu unterscheiden.

a) im Ordensland

Nur im Ordensstaate und solchen Gebieten, in denen ähnliche Verhältnisse bestanden (Siebenbürgen), kam es zur Ausbildung eines dem D. eigenen Bautyps, der Deutschordensburg. Ihre Ausstattung mit Werken der Malerei und Plastik gehörte vor A. 14. Jh. nur in seltenen Ausnahmefällen bereits der Bauzeit an.

Die Malerei fand im Ordensstaat vor der Ausmalung der Marienburg (1344) keine Heimstatt. Abgesehen von kirchlichen Ausstattungsstücken, bei denen infolge des Fehlens von Archivalien oder Stifterbildern der Anteil des D. an den Stiftungen nicht von dem der Kirchgemeinden zu trennen ist, setzte erst E. 14. Jh. eine reichere Produktion ein (Abb. 6 und 7).

Die bedeutendste Serie der in der Regel friesartig angebrachten Wandmalereien mit Themen aus der Heilsgeschichte besitzt die Kirche in Pr. Arnau (Krs. Königsberg). Ferner entstanden jetzt in den Wohnräumen der Gebietiger die für den D. bezeichnenden Temperamalereien auf trockenem Wandputz (E. von der Oelsnitz, Wappenmalereien im Ordenshaus Soldau, Altpreuß. Forschungen 20, 1943, S. 1, Anm. 2), die wenig widerstandsfähig waren und auch ohne äußere Einflüsse häufig ruinös wurden. Kurz vor der Schlacht bei Tannenberg unterhielt der Hochmeister einen eigenen Maler namens Peter, der zur Bemalung von Zelten, Schilden, Standarten u. dgl. herangezogen wurde und ferner ornamentalen Schmuck in Wohnräumen schuf. Für Buchmalerei vgl. [145; 146].

Die Plastik wurde zuerst zum Schmucke von Baugliedern verwendet, besonders an Konsolen. Über diese Kunstübung unterrichtet K. H. Clasen [148, S. 35–66].

Danach ist zu unterscheiden zwischen zwei Gruppen von Bauplastik: „die eine ergibt sich im engsten Zusammenhang mit den Architekturgliedern der Kapitelle und Konsolen“ und reicht bis M. 14. Jh., während die zweite „in der Hauptsache Bildreihen ..., zwar in architektonischer Bindung gedacht und ausgeführt, doch schon freiplastischer oder loslösbar gestaltet“ (S. 36).

Zur Hofhaltung gehörte kurz vor der Katastrophe von Tannenberg auch ein Bernsteinschnitzer, von dessen Werken sich jedoch keines nachweisen läßt.

Nur wenige Goldschmiedearbeiten aus dem 15. Jh. haben sich in der Schatzkammer des D. in Wien erhalten [152]. Daß sie ehemals in stattlicher Zahl vorhanden gewesen sein müssen, wird man aus der Bestimmung von 1408 entnehmen dürfen, die eine Stempelung der Goldschmiedearbeiten verlangte.

b) im übrigen Reich

Völlig anders lagen die Verhältnisse im Reichsgebiet. Hier wurden in fast allen größeren Städten bereits in der 1. H. 13. Jh. Komtureien gegründet, die durch Schenkungen bald zu einem beachtlichen Vermögen kamen. Wo der D. nicht durch Schenkungen zur Übernahme schon bestehender Bauten gezwungen war, bevorzugte er für seinen Sitz eine Lage am Fluß und außerhalb – oder wenigstens am Rande – der Stadtmauer; so in Koblenz, Ulm, Köln, Nürnberg u. a. Im Zuge der spät-m.a. Stadterweiterungen wurden die Komtureien fast allerorts umbaut, jedoch wies man ihnen bei Gründung einer Neustadt nicht selten Grundstücke in dieser zu (Dinkelsbühl).

Die geschichtliche Entwicklung zeigt für die Mehrzahl der Komtureien das gleiche Bild: Im 14. Jh. wurden aus eigenen Mitteln neue, größere Kirchen und Konvente erstellt.

In Regensburg, wo die Ägidienkirche 1210 an den D. überging, wurde das 1250–60 hinzugefügte Langhaus im 14. Jh. um zwei Seitenschiffe erweitert, deren jedes etwa die Größe des Mittelschiffes besitzt (Inv. Bayern II, 22, 2, S. 1ff.).

In Frankfurt a. M. (erste Niederlassung 1219) wurde 1270 eine Elisabethkapelle geweiht; vor 1342 Bau der Kirche und der St. Annenkapelle; die wahrscheinlich im 14. Jh. entstandenen Gebäude der Kommende wurden 1709ff. durch Neubauten ersetzt (C. Wolff u. Rud. Jung, Die Baudenkm. in Frankfurt a. M. I, Frankfurt 1896, S. 188ff.).

In Köln (Niederlassung 1219) wurde E. 13. Jh. ein Kirchenneubau aufgeführt (1421 an die Karmeliten gekommen, 1807–08 abgetragen); die gegenüberliegenden Gebäude des 14. Jh. wurden 1585–93 und später völlig umgebaut (Inv. Rheinprov. 7, 3, S. 107ff.).

Koblenz: Niederlassung seit 1216. In dem – nach dem D. so genannten – Deutschen Eck 1302 Neubau einer Kapelle von doppelter Größe als die vorangegangene, 1306 die neue Kirche (der Maria, später auch der hl. Elisabeth) geweiht, 1354–55 ein Oratorium hinzugefügt (Abb. 11). Im 14. Jh. wurden die bestehenden Häuser gründlich umgebaut (Remter) und anstelle des Ordensspitals die Trutzenburg errichtet (Inv. Rheinprov. 20, 1, S. 205–22).

Der Komtur Heinrich von Zipplingen († 1346) ließ in Ulm seit 1335 die Häuser neu- und die Kirche umbauen [103, S. 18] und in Donauwörth D.-Haus und Kapelle vergrößern (Inv. Bayern, Schwaben 3, S. 181). Zwar nicht zu dieser Reihe gehörig, sei doch auf die architekturgeschichtlich sehr wichtige Kirche der Ramersdorfer Kommende hingewiesen (2. V. 13. Jh., auf dem alten Bonner Friedhof wiedererstellt; vgl. Inv. Rheinprov. 5, 3, S. 123).

Ein festes Planschema war bei diesen Bauten nicht üblich. Gegenüber den Anlagen sonstiger Orden erscheint jedoch auffällig, daß die Kirche nicht den alle Gebäude auf sich beziehenden Hauptbestandteil bildete. Dies gilt auch noch für die Anlagen des Barock. In den Fällen, in denen die Kirchen auch für Pfarrgottesdienste benutzt wurden, waren sie dreischiffig und ohne Querhaus angelegt; kleinere Niederlassungen begnügten sich mit einschiffigen Kirchenbauten. Im 15., 16. und noch in der 1. H. 17. Jh. kam es nirgends zu größerer Bautätigkeit. Gelegentliche Ausnahmen erklären sich durch neue Schenkungen (z. B. Jungen-Biesen; Inv. Rheinprov. 7, 3, S. 113ff.), aus dem Bemühen um Sicherung des Vorhandenen (Köln) oder durch besondere Ereignisse der D.-Geschichte (Ausbau der Residenz zu Mergentheim, seit 1568 von Blasius Berwart d. Ä., der später am Königsberger Schloß baute). Jedoch war man offenbar nur im westlichen Reichsgebiet zu solchen Unternehmungen in der Lage.

Ein grundlegender Wandel trat bald nach dem Westfälischen Frieden ein. Das Generalkapitel mußte sich schon 1671 gegen die Erstellung unnötiger Gebäude verwahren und verlangte fortan für jedes Bauvorhaben den Nachweis dringendsten Bedarfs. Besonders in der Ballei Franken kam es trotzdem im 18. Jh. zu ausgedehnter Bautätigkeit.

Wie sehr das Repräsentationsbedürfnis Einzelner die Veranlassung bildete, geht aus der Tatsache hervor, daß 1740 in den 20 Kommenden dieser Ballei nur insgesamt 16 Ordensritter lebten („Kleiner des Hohen Teutschen Ritter Ordens Hochlöblicher Ballei Francken Calender“, Augsburg 1740). Als bedeutsame Neuerung in der Geschichte des D. erfolgte seit A. 18. Jh. die Berufung von für alle Bauten zuständigen Deutschordensbaumeistern. Diesen ist der durchaus eigenwillige Barock der D.-Bauten im fränkischen Raum zu danken (vgl. hierfür Arthur Schlegel [156]). Außer den D.-Baumeistern Wilh. Heinr. Behringer, Frz. Keller, Frz. Jos. Roth und Matthias Bindner wurden die bedeutendsten Architekten des mainfränkischen Barocks zu Planungen und Gutachten herangezogen: E. 17. Jh. Petrini in Würzburg, im 18. Jh. Welsch in Frankfurt, Lüttich in Weikersheim, Neumann und Cuvilliés in Ellingen, Mergentheim u. a. Durch den D. fand der Barockstil auch in solchen Städten Eingang, die selbst kaum nennenswerten Anteil an der Kunstübung dieser Epoche hatten (z. B. Ulm). In der Ballei Elsaß wurden zwar keine so bedeutenden Bauaufträge wie in Franken erteilt, aber auch hier gab es einen vom D. bevorzugten Baumeister, Joh. Kasp. Bagnato d. Ä. [158; 159]; seine bedeutendsten Leistungen im Dienste des D. sind die Schloßbauten in Rixheim und auf der Mainau (Abb. 17).

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Bauten beruhen auf dem persönlichen Stil des jeweiligen D.-Baumeisters, nicht auf einheitlicher Baugesinnung des D. Als durchgehender Zug läßt sich in allen größeren Kirchen des D. lediglich die Anlage von Oratorien für den Landkomtur im Chor und eine zweigeschossige Westempore feststellen [156]. Im übrigen folgen alle Bauten verschiedenen Bautypen.

Die Ausstattung der D.-Kirchen und -Kommenden mit malerischen und plastischen Werken war ursprünglich sehr beachtlich. Nur Weniges hat sich erhalten, doch geben die erhaltenen Inventare der D.-Niederlassungen eine gute Vorstellung vom ehemals Vorhandenen.

Die Malerei fand seit dem 13. Jh. in der Innen- und Außenbemalung der Gebäude und Kirchen sowie in der Tafelmalerei ein reiches Wirkungsfeld. Hier sei statt weiterer Beispiele auf die Verhältnisse in Koblenz, Ramersdorf, Frankfurt a. M. und Köln hingewiesen:

Bereits im 2. V. 13. Jh. wurden in Koblenz die Architekturteile des sog. Westbaues reich gefaßt [147, S. 292]; auch kleine Torbauten waren kunstvoll bemalt (Inv. Rheinprov. 20, 1, Abb. 158). Bereits 1325 besaß die Kirche zwei Altarretabel. Um 1420 erfolgte die ebenso reiche wie kostbare Ausmalung des Oratoriums [147, S. 292]. Nach Umbauten im 3. V. 17. Jh. wurden die Gebäude der Würde der Ritter gemäß ausgestattet.

Von dem Reichtum und der künstlerischen Bedeutung der Fresken in Ramersdorf bei Bonn, um 1300 entstanden, vermitteln die allein erhaltenen Nachzeichnungen des 19. Jh. eine eindrucksvolle Vorstellung ([147], S. 148–154, Abb. 177–82, Taf. 25 bis 27).

Die Kirche der Frankfurter Komturei erhielt A. 14. Jh. ihre erste farbige Fassung, die um 1400 erneuert und um einen großen Freskenzyklus mit der Passionsgeschichte bereichert wurde. In der Kommende wurde M. 16. Jh. ein Zyklus mit der Ordensgeschichte gemalt; im Großen Saal befanden sich die gemalten Wappenschilde aller Komture und seit 1556 das Bildnis eines besonders großen „Trabanten“. Regelmäßig gingen den Krönungsfeierlichkeiten (während dieser wohnten Kaiser und Hochmeister in der Kommende) mit großem Aufwand betriebene Ausstattungsarbeiten voraus (1741–43 z. B. für etwa 25000 Gulden). 1736 traf das um 2000 Gulden bei Piazzetta in Venedig bestellte Blatt für den Hochaltar ein (Wolff und Jung, a. a. O.).

In Köln bestanden zwei Niederlassungen des D. in derselben Straße. Die ältere, St. Katharina, besaß außer zahlreichen Altären der kölnischen Malerschule des 15. Jh. (u. a. von Lochner, Abb. 8) 95 Gemälde, ferner in 21 besonders angelegten Räumen 67 Porträts und 5 größere „Schildereien“, vielleicht Gobelins (diese auf der Mainau ebenfalls bezeugt, [104, S. 216]). Auch die Buchmalerei ist mit dem 1324 von Tilmannus de Are für den Priesterbruder Joh. von Duisburg geschriebenen Legendar beachtenswert vertreten (Abb. 1). Weniger reich war die jüngere und kleinere Niederlassung Jungen-Biesen mit ihren Reihenbildnissen der Hoch- und Deutschmeister und der Komture des Hauses sowie mit mindestens 17 weiteren Gemälden mit religiösen Themen und Landschaften (Inv. Rheinprov. 7, 3, S. 107–115).

Auch im Reichsgebiet hatte die Vorliebe für das Wappenwesen geblüht; ihr verdanken wir den Hochmeisterschild aus Burg Reifendem in Tirol, um 1320 (Abb. 4), einen der frühesten erhaltenen m.a. Schilde (heute Innsbruck, Ferdinandeum; vgl. Gotik in Tirol, Ausst.Kat. Innsbruck, 1950, Nr. 11).

Im 18. Jh. besaß jede Komturei Reihenbildnisse ihrer Komture, oft aber auch der Hoch- und Deutschmeister (oder deren Wappen: Ulm, heute Städt. Mus.), auch waren denkwürdige Ereignisse aus der Ordensgeschichte in Gemälden geschildert. Darüber hinaus bestimmten Auffassung und Geschmack Einzelner, in welchem Umfang Werke der Malerei zur Ausstattung der Kommende herangezogen wurden. Bemerkenswert ist, daß schon A. 17. Jh. der Würzburger Maler Oswald Onghers an verschiedenen Orten für den D. arbeitete (Ellingen, Regensburg). Eine der Stellung des D.-Baumeisters entsprechende für Maler ist jedoch in nach-m.a. Zeit nicht nachgewiesen.

In der Graphik verdienen die „Stiftskalender“ Erwähnung, große gestochene Blätter (z. B. im Heimatmus. Mergentheim).

Wie im Ordensstaat so trat auch im Reichsgebiet die Plastik zunächst als figürlicher Schmuck von Gewölbekonsolen auf. So A. 14. Jh. in der Kirche der Frankfurter und 1354/55 im Oratorium der Koblenzer Kommende; die Gewölbeschlußsteine des Oratoriums zeigen u. a. einen von Engeln getragenen Schild mit D.-Kreuz (Abb. 11). Die Quellen über die plastische Ausstattung der D.-Kirchen im MA fließen spärlich. Abgesehen von gotischen Schnitzaltären und ebenso kostspieligen wie figurenreichen barocken Altären sind der Gekreuzigte, die Muttergottes sowie die beiden Ordenspatrone Elisabeth und Georg (in Livland Mauritius) bis zum 18. Jh. beinahe die einzigen thematischen Vorwürfe der Figurenplastik geblieben.

Aus der Zeit um 1300 stammt die Figur einer stehenden Muttergottes in Frankfurt a. M.; aus der Frühzeit des 16. Jh. die Steinfiguren der Muttergottes mit dem Kind und, von hoher Qualität, der hl. Elisabeth aus dem Koblenzer Oratorium (heute Ehrenbreitstein); sicher m.a. war auch der Schmerzensmann, dessen Wiederaufstellung an der Fassade des Ulmer Neubaues 1718 vorgesehen war [103, S. 108]. Das im Auftrage des Komturs der Mainau nach dem Vorbild des Gnadenbildes zu Einsiedeln in Auftrag gegebene Bildwerk wurde 1757 durch Berührung mit seinem Vorbild während der Messe in Einsiedeln geweiht [104, S. 214].

Erst im 18. Jh. erweiterte sich der Themenkreis um Kirchenväter, Heilige, allegorische Figuren, Brunnenfiguren, figürliche und dekorative Bauplastik. Die Stuckplastik ging allerorts mit der jeweils zeitgenössischen Gestaltungsweise zusammen [156, S. 86ff.]. In der Ballei Franken wurden diese Arbeiten von Meistern besorgt, die in engstem Zusammenhang mit den D.-Baumeistern tätig waren.

Besondere Vorliebe zeigten die Auftraggeber des D. in allen Jahrhunderten für Reliefs mit Motiven aus Heraldik und Kriegswesen. Kaum ein Portal, ein Tor, ein Giebel oder eine Stuckdecke blieb ohne diesen Schmuck); im Schloß Achberg, 1682–1700 von dem Bregenzer Christ. Gefinger ausgebaut (Inv. Hohenzollern 2, S. 38–45), ist sogar die Anordnung der Innenräume im Grundriß aus handgreiflicher Kreuzsymbolik heraus entwickelt (Abb. 15).

Die künstlerisch bedeutendsten Leistungen der Skulptur im Dienste des D. liegen im Bereich der Grabplastik. Die Vorliebe für kostbares Material (Erz, Marmor) führte in vielen Fällen zur Zerstörung der Denkmäler; nur ein verschwindend kleiner Teil der von den Chronisten bis zum A. 19. Jh. bezeugten Werke hat sich erhalten (Abb. 5).

Über vom D. in Auftrag gegebene oder aus seinem Besitz stammende Arbeiten des Kunsthandwerks und Münzen unterrichten die Veröffentlichungen von Beda Dudík [134; 152].

Systematische Sammlungen von Kunstwerken hat der D. nicht aufzuweisen; mehr durch Zufall als aus Absicht ist es auf der Mainau zu einer Sammlung historischer Rüstungen und Waffen gekommen. Das Visitationsprotokoll verzeichnet 1765 außer zahlreichem Rüstungsgerät „7 angezogene Männer mit ganzem Harnisch, ... 8 unterschiedliche Alterthums Säbel und Degen, wobei auch ein abgebrochenes geflammtes Schlachtschwert“ [104, S. 210]. Auch im Schloß Achberg wird eine Waffensammlung aufbewahrt (Inv. Hohenzollern 2, S. 45).

Während die Musik im D. keine erwähnenswerte Förderung erfuhr [168], hat sich im 14. Jh. vorübergehend eine eigene Literatur des D. herausgebildet. Ihre Sprache war vorwiegend das Mitteldeutsche, die Verkehrssprache des D. (die Hansestädte benützten das Niederdeutsche, gegenüber dem D. aber das Hochdeutsche). Ihre Vorwürfe entnahm sie Bibel und Heiligenlegende bzw. der Ordensgeschichte (Reimchronik des Nikolaus Jeroschin; Livländische Reimchronik; Reimchronik von Preußen; Chronik des Peter von Dusburg u. a.). Bevorzugt wurden ferner bei der Stoffwahl solche Themen, die Vorbilder für die Ordensbrüder verherrlichten (Makkabäer; Recke Roland). Um 1400 liefen fahrende Leute der Ordensdichtung den Rang ab. Die literarischen und wissenschaftlichen Neigungen einzelner Ordensbrüder im 18. Jh. tragen ein ganz persönliches Gepräge und sind nicht als Leistung des D. anzusprechen.

Zu den Abbildungen

1. Frankfurt a. M., Stadtbibl., Batt. Nr. 115, fol. 18. Hs. der Heiligenlegende des Jac. de Voragine, um 1324 für den D.-Priester Joh. v. Duisburg von Tilman v. Are geschrieben. Nach Gg. Swarzenski u. Rosy Schilling, Die illum. Hss. usw. in Frankfurter Bes., Frankfurt a. M. 1929, Taf. 32.

2. Göttingen, Staatl. Archivlager (ehem. Staatsarchiv Königsberg Pr.). Initial der Belehnungsurkunde Ludwigs d. Bayern vom 16. 12. 1337 für d. Hochmeister Dietrich von Altenburg; der D.-Burg Bayern a. d. Memel wird die bayer. Rautenfahne verliehen. Nach Arndt-Tangl, Schrifttafeln z. lat. Paläographie III, Berlin 19293, Taf. 94.

3. Marburg, Elisabethkirche, Westportal. Innenseiten der Türen mit dem Hochmeisterwappen. A. 14. Jh. Phot. Marburg 13 632.

4. Innsbruck, Tiroler Landesmus. Ferdinandeum. Schild mit Wappen des Hochmeisters, von der Burg Reifenstein i. Tirol. Um 1320. Phot. Vinz. Oberhammer, Innsbruck.

5. Königsberg Pr., Domchor. Wandgrab des Hochmeisters Lüder von Braunschweig, † 1335. Holz, gefaßt. Phot. Stoedtner 47673.

6. Schloß Lochstedt (Frische Nehrung), Wandmalereien in des Gebietigers Stube, Schildbogenfüllung. Tempera. Um 1390. Nach [142] Bd. 3, Taf. X.

7. Juditten Krs. Königsberg, Dorfkirche. Malerei in den Gewölbe-Schildbögen, Tempera. Um 1393. Nach [142] Bd. 3, Taf. XI.

8. Stephan Lochner, Darbringung im Tempel, Ausschnitt mit Bild des Stifters. Darmstadt, Landesmuseum (aus Köln, St. Kathrinen). Öl auf Holz. 1447. Phot. Peter Heilmann, Darmstadt.

9. Siegel des Komturs von Danzig, 1399. Nach [142] Bd. 4, S. 5.

10. Siegel des Hochmeisters Konrad von Jungingen, † 1407. Nach [30] Abb. 10.

11. Koblenz, sog. Oratorium der D.-Kommende (zerst). Schlußstein mit D.-Wappen von Engeln gehalten. 1354–55 (Zustand 1954). Phot. Helm. Schäfer, Andernach.

12. Danzig, Artushof, zeitgenöss. Darstellung der Belagerung der Marienburg. Um 1460. Phot. Stoedtner.

13. und 14. Wien, Kh.Mus., Waffenslg. Inv. Nr. 1452, Vorder- und Rückseite eines Rennfähnleins des Erzhzg. Maximilian v. Österreich. Um 1600. Phot. Mus.

15. Schloß Achberg Krs. Sigmaringen, Grundriß des 2. Obergeschosses. Umbau einer älteren Anlage 1693–1700 durch den Landkomtur Frz. Benedikt Frhr. von Baden. Baumeister Christof Gefinger aus Bregenz. Nach Inv. Hohenzollern 2, S. 41.

16. Schloß Lucklum bei Braunschweig (ehem. D.-Kommende), Bildnis Klemens Augusts von Bayern, Kurf. von Köln, als Hochmeister des D. (1732 bis † 1761). Ausschnitt. Phot. Amt f. Denkmalpflege, Braunschweig.

17. Mainau im Bodensee, Deutschordensschloß, Landseite mit Ehrenhof. 1739–46 von Joh. Kasp. Bagnato d. Ä. Phot. Lennart Bernadotte, Mainau.

Literatur

(D.O. = Deutscher Orden, Deutschordens-; D.R.O. = Deutscher Ritterorden).

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II. Bibliographie. 10. Rud. Wolf, Bibliographie z. Gesch. der D.O.-Balleien, in Dt. Gesch. Bll. hrsg. v. Tille, 16, 1915, 76–96. – 11. Ernst Wermke, Bibliographie d. Gesch. v. Ost- und Westpreußen, Königsberg 1932–33. – 12. „Altpreußische Forschungen“, Königsberg, Jg. 1, 1924 bis Jg. 20, 1943 (mit Bibl.). – 13. Rud. ten Haaf, Kurze Bibliographie z. Gesch. d. D.O. 1198–1561, Göttingen 1949.

III. Darstellungen. a) allgemeine: 14. Hieronymus Megiser, Ein Tractat von dem dreyfachen Ritterstande und aller Ritter-Orden der Christenheit, Frankfurt a. M. 1593. – 15. Joh. Caspar Venator, Historischer Bericht vom Marianisch-Teutschen Ritter Orden usw., Nürnberg 1680. – 16. Raymund Duellius, Historia Ordinis Equitum Teutonicorum etc., Wien 1727. – 17. W. Johnsen, Histoire de l’Ordre Teutonique par un chevalier de l’Ordre, 3 Bde., Paris u. Reims 1784. – 18. Johannes Voigt, Gesch. Preußens v. d. ältesten Zeiten b. z. Untergang der Herrschaft des D.O., 2.–9. Bd. Königsberg 1827–38. – 19. Ders., Namen-Codex der D.O.-Beamten, Hochmeister, Landmeister, Großgebietiger, Komthure, Vögte, Pfleger, Hochmeister-Kompane, Kreuzfahrer und Söldner-Hauptleute in Preußen, Königsberg 1843.– 20. Ders., Gesch. des D.R.O. in seinen 12 Balleien in Deutschland, 2 Bde., Berlin 1857–59. – 21. W. J. Baron d’Ablaing van Giessenburg, De duitsche orde. Bekn. geschiedenis, indeeling en Statuten, Den Haag 1857. – 22. Félix Salles, Annales de l’Ordre Teutonique ou de Ste.-Marie-de-Jérusalem, Paris-Wien 1887. – 23. Marinus Deelemann, Der D.R.O. einst und jetzt, Wien 1903. – 24. Hans Prutz, Die Geistlichen Ritterorden. Ihre Stellung zur kirchl., polit., gesellsch. u. wirtsch. Entwicklung d. MA, Berlin 1908. – 25. Max Oehler, Gesch. des D.R.O., 2 Bde., Elbing 1908, 1912. – 26. Ottomar Schreiber, Die Personal- und Amtsdaten der Hochmeister des D.R.O. v. s. Gründung bis 1525, Oberländische Gesch.Bll. 15 (= Bd. III H. 5), Königsberg 1913, S. 615–762. – 27. Albert Werminghoff, Der Hochmeister d. D.O. und das Reich b. z. J. 1525, Hist. Zs. 110, 1913, 473–518. – 28. Bruno Schumacher, Die Idee der geistlichen Ritterorden im MA, Altpreuß. Forschungen 2, 1924, 5–24. – 29. Erich Caspar, Vom Wesen des D.O.-Staates, Königsberg 1928. – 30. Christian Krollmann, Politische Gesch. des D.O. in Preußen, Königsberg 1932. – 31. Erich Maschke und Karl Kasiske, Der D.R.O., seine polit. u. kulturelle Leistung im dt. Osten, Berlin 1942. – 32. P. Marian Tumler (z. Z. Hochmeister), Der D.O., Wien 1948. – 33. Rud. ten Haaf, D.O.-Staat und D.O.-Balleien, Untersuchungen über Leistung und Sonderung der D.O.-Provinzen in Dtschl. v. 13.–16. Jh. (= Göttinger Bausteine z. Gesch.wiss. 5), Göttingen 1951. – 34. Karl H. Lampe, Die europäische Bedeutung des D.O., Bll. f. dt. Landesgesch. 88, 1951, S. 110–49. – 35. P. Marian Tumler in: Enciclopedia cattolica (1954). b) Einzeluntersuchungen: 36. Erich Caspar, Hermann von Salza und die Gründung des D.O.-Staats in Preußen. Tübingen 1924. – 37. Erich Maschke, Polen und die Berufung des D.O. nach Preußen, Danzig 1934. – 38. Alfr. Lentz, Die Beziehung des D.O. zu Bischof Christian von Preußen. Ein Beitrag z. Gesch. d. Gründung d. D.O.-Staates, Diss. Königsberg 1892. – 39. H. Schmauch, Die Besetzung der Bistümer im D.O.-Staate b. z. J. 1410, Zs. f. d. Gesch. u. Alt.Kde. Ermlands 20/21, 1919/20. – 40. Wilh. Brüning, Die Stellung des Bistums Ermland zum D.O. i. 13jähr. Städtekriege, Diss. Königsberg 1892. – 41. G. Froelich, Das Bistum Kulm u. der D.O. Ein Beitr. z. Verfassungsgesch. d. D.O.-Staates I, Diss. Berlin 1889. – 42. Erich Maschke, Der D.O. u. d. Preußen. Bekehrung u. Unterwerfung in der baltischen Mission d. 13. Jh., Berlin 1928. – 43. Fritz Gause, Gesch. der Landgerichte des Ordenslandes Preußen, Altpreuß. Forschungen 3, 1926, 5–69. – 44. Frank Milthaler, Die Großgebietiger des D.R.O. bis 1440. Ihre Stellung und Befugnisse, Königsberg u. Berlin 1940.

45. Hans Prutz, Die Besitzungen des D.O. im Hl. Lande. Ein Beitr. z. Culturgesch. d. Franken in Syrien, Leipzig 1877. – 46. Karl Kasiske, Die Siedlungstätigkeit des D.O. im östlichen Preußen bis zum Jahre 1410, Königsberg 1934. – 47. Ders., Das dt. Siedelwerk d. MA in Pommerellen, Königsberg 1938. – 48. Hermann Hoogeweg, Die Stifter und Klöster der Prov. Pommern II, Stettin 1925, Anhang 3: Der D.O. – 49. Rud. Andersonn, Der D.O. in Hessen bis 1300, Diss. Königsberg 1891. – 50. Oskar Hartung, Der D.O. im Burgenland, Dt. Adelsblatt 54, 1936, 1574–76. – 51. Carl Sattler, Die Hanse und der D.O. in Preußen bis zu dessen Verfall, Hansische Gesch.Bll. 1893. – 52. H. Grotefend, Zur Eroberung Gotlands durch den D.O., Ebd. 1886, 161–63. – 53. W. Reese, Gesamtdeutsche und territoriale Zusammenhänge in d. Gesch. des D.R.O. der Niederlande, Bll. f. dt. Landesgesch. 83, 1937, 223–71. – 54. Ernst Gf. von Mirbach-Harff, Der D.O. in Spanien, „Adler“, Jb. d. k. k. Herald. Ges. Wien N.F. 11, 1901, 146–49.– 55. C. Sattler, Der Handel des D.O. in Preußen z. Z. seiner Blüthe, Hansische Gesch.Bll. 3, 1877, 59–83. – 56. Ders., Handelsrechnungen des D.O., Leipzig 1887. – 57. B. Jungschulz von Roebern, Küche und Keller im Ordensstaat, Johanniter Ordensblatt 71, 1930. – 58. Erich Joachim, Das Marienburger Treßlerbuch der Jahre 1399–1409, Königsberg 1896. – 59. E. Kutowski, Zur Gesch. d. Söldner in den Heeren des D.O.-Staates in Preußen b. z. 1. Thorner Frieden (1411), Oberländische Gesch.Bll. H. 13 (Bd. III H. 4), Königsberg 1912, S. 407–522.

60. Ernst von der Oelsnitz, Herkunft und Wappen der Hochmeister des D.O. 1198–1525 (= Einzelschriften d. Hist. Komm. f. ost- u. westpreuß. Landesforschung 1), Königsberg 1926. – 61. Bernh. Schmid, Die Herkunft der D.O.-Herren in Preußen, Dt. Adelsblatt 54, 1936, 1579–81. – 62. Max Perlbach, Schlesisches aus dem Marienburger Treßlerbuch von 1400–1409, in: Silesiaca, Festschr. d. Ver. f. Gesch. u. Alt. Schlesiens, Breslau 1898, S. 83–100. – 63. Pfotenhauer, Schlesier im Dienste des D.O. im Jahre 1410, Zs. d. Ver. f. Gesch. u. Alt. Schlesiens 15, 1880/81, 203–13. – 64. G. A. von Mülverstedt, Der oberlausitzische Adel im großen Preuß. Bundeskriege 1454–66 u. unter den Rittern des D.O. in Preußen, Neues Lausitzisches Magazin 66, 1890, 262–72. – 65. Theod. Schön, Beziehungen des oberrhein.-badischen Adels zum D.O. in Ost- u. Westpreußen, Zs. f. d. Gesch. d. Oberrheins 57 (N.F. 18), 1903, 251–85. – 66. H. A. Segesser von Brunegg, Schweizer im D.O.-Land. Die Schweizerfahne auf der Schlacht bei Tannenberg 1410, Schweizer. Archiv f. Heraldik 47, 1933, 66–74 u. 110–121. – 67. Ernst Gf. von Mirbach-Harff, Beiträge z. Personalgesch. des D.O. I: Ballei Elsaß-Burgund in: „Adler“, Jb. d. k. k. Herald.Ges. Wien, 16/17, 1889–90, 1–40; N.F. (Zeitschrift) 2, 1892, 174–98. – II: Ballei Böhmen-Mähren, Ebd. N.F. 4, 1892–94, 147–78; N.F. 7, 1897, 207–27; N.F. 11, 1901, 103–45. – 68. Joh. Voigt, Gesch. der Eidechsen-Gesellschaft in Preußen, aus neuaufgefundenen Quellen dargestellt, Königsberg 1823. – 69. Juljan Antoni Lukaszkicwicz, Towarzystwo Jaszczurcze (Societas Lacertarum – Eidechsen-Ges.) 1397–1466 (poln.), Graudenz 1927.

70. Max Oehler, Der Krieg zw. dem D.O. und Polen-Littauen 1409–1411, Elbing 1910. – 71. F. Thunert, Der Große Krieg zw. Polen und dem D.O., 1410 – 1. 2. 1411 (Beilage: Die Quellen z. Schlacht b. Tannenberg), Diss. Königsberg 1886. – 72. Chr. Krollmann, Die Schlacht b. Tannenberg, ihre Ursachen und ihre Folgen, Königsberg 1910. – 73. Ernst Lampe, Beiträge z. Gesch. Heinrichs v. Plauen (1411–13), Diss. Königsberg 1889. – 74. Karl Hampe, Der Sturz des Hochmeisters Heinrich von Plauen (= Sitz. ber. d. preuß. Akad. d. Wiss. Phil.-hist. Kl.), Berlin 1935. – 75. Klaus Riel, Die Siedlungstätigkeit des D.O. in Preußen i. d. Zt. v. 1410–66, Diss. Königsberg 1937 (auch: Altpreuß. Forschungen 14, 1937, S. 224–267). – 76. Chr. Krollmann, Gesch. des Ordensstaates Preußen, Oberländ. Gesch.Bll. H. 13 (= Bd. III, H. 4), Königsberg 1912, 523–32. – 77. J. Vota (= Onno Klopp), Der Untergang des Ordensstaates Preußen u. d. Entstehung der preuß. Königswürde, Mainz 1911. – 78. Erich Joachim, Die Politik des letzten Hochmeisters in Preußen, Albrecht von Brandenburg (= Publikationen a. d. k. Preuß. Staatsarchiven Bd. 50 u. 58), Leipzig 1892 bis 1894. – 79. Elis. Wilke, Die Ursachen der preuß. Bauern- und Bürgerunruhen 1525, Altpreuß. Forschungen 7, 1930, 33–81 u. 181–222. – 80. K. Forstreuter, Die preuß. Kriegsflotte im 16. Jh., Ebd. 17, 1940, 58–123. – 81. Ed. Vehse, Die dt. Kirchenfürsten in Trier-Salzburg-Münster und die Höfe der fränkischen Bisthümer. Geheime Geschichte, Leipzig o. J., S. 187–202 (III. Der Hof des D.O.-Meisters zu Mergentheim). – 82. Erich Maschke, Hochmeister Heinrich von Bodenhausen (1572–95), Dt. Adelsblatt 54, 1936, 1582–84.

c) Lokalgeschichte: 83. Arth. Sielmann, Die Verwaltung des Haupthauses Marienburg i. d. Zt. um 1400, Zs. d. westpreuß. Gesch.Ver. 61, 1921, 1–102. – 84. Karl Kasiske, Ordenskomturei Schlochau, Schneidemühl 1937. – 85. P. Panske, Urkunden der Komturei Tuchel (= Quellen u. Darstellungen z. Gesch. Westpreußens 6), Danzig 1911. – 86. Beurkundete Nachricht von dem Teutsch-Ordens-Haus und Commende Schiffenberg, wie auch denen übrigen in dem Fürstentum Hessen gelegenen Ordens-Gütern, Gießen 1752. – 87. G. von Pappenheim, Ein Rückblick auf die zwischen den Hoch- und Deutschmeistern und den Landgrafen von Hessen herrschenden Zwistigkeiten seit der Reformationszeit, Marburg 1893. – 88. J. G. L. Anderson, Gesch. der D.O.-Commende Griefstedt, Erfurt 1867. – 89. Bernh. Sommerlad, Der D.O. in Thüringen. D.O.-Ballei Thüringen v. ihrer Gründung b. z. A. 15. Jh., Halle 1931. – 90. Rud. Wolf, Das D.O.-Haus St. Kunigunde b. Halle a. d. S. von seiner Entstehung b. z. seiner Aufhebung (1200–1511) (= Forschungen z. thür.-sächs. Gesch. H. 7), Halle 1915. – 91. A. F. Völkel, Gesch. d. D.R.O. im Vogtlande, Plauen 1888. – 92. Paul Jonas Meier, Die Niederlassungen der Brüder vom Dt. Hause am Elm, Braunschweigisches Magazin 11 u. 12, 1898. 84–87, 89–92. – 93. J. Hoffmann, Die ehem. D.O.-Kommende Mülheim a. d. Möhne, Diss. Münster 1895. – 94. Heinr. Neu, Der D.R.O. in Bonn, Bonner Gesch.Bll. 5, 1951, 17–35. – 95. J. H. Hennes (hrsg. v. Rich. Pick), Das dt. Haus in Trier, in: Rhenus, Beilage z. Gesch. d. Mittelrheins, hrsg. v. Lahnsteiner Alt.Ver., 2, 1884, 120–22, 131–34, 149–54. – 96. Rich. Pick, Zur Gesch. der Stadt u. d. ehem. Amtes Rheinberg, Annalen d. Hist. Ver. f. d. Niederrhein 1883, 41–62, 175–79 (D.O.-Kommende Rh.). – 97. Gust. Grimme, Die D.O.-Kommende Siersdorf im Jülicher Land, Dt. Adelsblatt 57, 1939, 1212–14. – 98. J. J. de Geer tot Oudegein, Archieven der Ridderlijke Duitsche Orde. Balie van Utrecht, 2 Bde., Haag 1871. – 99. Aug. Perreau, Recherches historiques et numismatiques sur la grande commanderie de l’ordre teutonique de Vieux-Joncs, Brüssel 1848.

100. Georg Schrötter, Das D.O.-Haus in Nürnberg, in: Festgabe für G. Grauert, Freiburg i. Br. 1910, 56–69. – 101. Werner Sylge, Die D.O.-Komturei Rothenburg o. d. T. usw., Augsburg 1951. – 102. Mich. Hartig, Die oberbayerischen Stifte II, München 1935, S. 100–03 (Der D.O.). – 103. Hans Greiner, Das DO.-Haus Ulm im Wandel der Jahrhunderte, Ulm 1922. – 104. K. H. Roth von Schreckenstein, Die Insel Mainau. Gesch. einer D.O.-Commende vom 13.–19. Jh., Karlsruhe 1873. – 105. Theob. Walter, Zur Gesch. des D.O. im Oberelsaß, Jb. d. Vogesenklubs 14, 1898, 3–55. – 106. Gust. Gide, Notice historique sur la commanderie de l’ordre teutonique à Rixheim de 1235 à 1797, Rixheim 1897. – 106 a. Frz. Rud. Wey, Die D.O.-Kommende Hitzkirch usw., Luzern 1923. – 107. F. Hauptmann, Die D.O.-Kommenden, Schweizer. Archiv f. Heraldik 40, 1924, 155–62. – 108. W. R. Staehelin, Beitrag z. Gesch. d. D.O. in Basel, Ebd. 34, 1922, 25–31. – 109. von Hänisch, Entstehung der D.O.-Kommende zu Friesach, Carinthia 75, 1885, 113–17. – 110. Aug. Jaksch, Das D.O.-Haus u. s. Kirche in Friesach, Ebd. 118, 1928, 56. – 111. Beda Dudík, Chronik der D.O.-Priester-Kommende zu Eger v. J. 1580, Mitt. d. Ver. f. Gesch. der Deutschen in Böhmen 9, 65–80. – 112. Wilh. Bergmann, Reste dt. Ordensburgen in Siebenbürgen, nebst einer Gesch. des D.R.O. in diesem Lande 1211–25, Freudenthal 1909. – 113. Max Hein, Ein Beitrag z. Gesch. des D.O.-Archives zu Venedig, Altpreuß. Forschungen 8, 1931, 126–28. – 114. K. Schellhass, Die D.O.-Kommende zu Padua und die Jesuiten, Rom 1904. – 115. Bruno Schumacher, Stud. z. Gesch. der D.O.-Balleien Apulien u. Sizilien, Altpreuß. Forschungen 18, 1941, S. 187–230.

d) Ikonographie: 116. Joh. Siebmacher, Erneuert und Vermehrten Wappen-Buchs Fünffter Theil, Nürnberg 1667, Taf. 25–9 (Wappen der Hochmeister). – 117. J. Siebmacher’s Wappenbuch I, 5. Abt. 1. Reihe, Bistümer und Klöster, Nürnberg 1881, S. 27–32 und 65, 94, 118, Taf. 55–61, 159 u. 197. – 118. Georg Bujack, Das Wappen des D.O., Sitz.-Ber. d. Altertumsges. Prussia 1885–86, Königsberg 1887, S. 36–46. –119. Th. Blell, Die Wappen des D.R.O., Ebd. S. 62–70. – 120. Aug. Roth, Die Wappenreihe der Hochmeister des D.O. in der Innsbrucker Wappen-Hs. Rugenn, Der Herold f. Geschlechter-, Wappen- u. Siegelkunde N.F. 2, 1941, 45–48. – 121. Ottfr. Neubecker, Ordensritterliche Heraldik, Der Herold 1, 1940, 18–23, 86, 108, 129, 244. – 122. Ernst v. d. Oelsnitz, Die Wappen der Ritter des D.O., Altpreuß. Geschlechterkunde 3, 1929, 1–11; desgl. Korrespondenzbl. d. Gesamtver. d. dt. Gesch. u. Alt. Vereine 77, 1929, 161ff. – 123. Leop. Nedopil, Deutsche Adelsproben aus dem D.O.-Central-Archive, 3 Bde., Wien 1868; 4. Bd. Supplement, Wien 1881. – 124. W. J. d’Ablaing van Giessenburg, Wapenboek der Ridders van de Duitsche Orde Balije van Utrecht sedert 1581, Den Haag 1871. – 125. F. Ziegler, Wappenzeichen des D.R.O. im Breisgau, Schauinsland 61, 1934, 98–101. – 126. F. A. Voßberg, Banderia Prutenorum oder die Fahnen des D.O. und seiner Verbündeten, welche in Schlachten u. Gefechten d. 15. Jh. eine Beute der Polen wurden, Berlin 1849. – 127. Ders. in Mém. de la Soc. Impériale d’Archéologie (Petersburg) 4, 1850, 392–408; 5, 1851, 8–40. – 128. Beschreibung der Fahnen (Banner), welche dem D.O. und seinen Bundesgenossen in der Schlacht bei Tannenberg von den Polen abgenommen wurden, Die Zinnfigur 12, 1937, 97f., 118f., 138f., 165f., 185f. – 129. Ernst v. d. Oelsnitz, Banderia Prutenorum, Altpreuß. Forschungen 17, 1940, 161–88. – 130. H. Horstmann, Zur Frage der D.O.-Flagge, Marine-Rundschau 30, 1925, 474–77. – 131. Bernh. Schmid, Die Siegel des D.O. in Preußen, Altpreuß. Forschungen 14, 1937, 179 bis 186. – 132. F. A. Voßberg, Gesch. der preuß. Münzen und Siegel b. z. Ende der Herrschaft des D.O., Berlin 1842. – 133. E. G. Gf. von Pettenegg, Sphragistische Mitteilungen aus dem D.O.-Archive, Wien 1884. – 134. Beda Dudík, Des hohen D.R.O. Münz-Sammlung in Wien, Wien 1858. – 135. Emil Waschinski, Brakteaten und Denare des D.O., Frankfurt a. M. 1934; Nachträge und Berichtigungen dazu in Dt. Münzbll. 56, 1936, S. 81–87 u. 108–112.

e) Kunstgeschichte: 136. Georg Troescher, Bauten der Kreuzfahrer im Morgenland (= Kriegsvorträge der Univ. Bonn 104), Bonn 1943. – 137. Karl Heinz Clasen, Der D.O.-Staat als m.a. Kunstgebiet, Actes du Congrès (Stockholm 1933) S. 93f.; desgl. in Forschg. u. Fortschr. 9, 1933, 470f. – 138. Ders., Die ordenspreußische Stadt als Kunstwerk, in: Kg. Studien Dagobert Frey z. 23. 4. 43, Breslau 1943, S. 9–44. – 139. C. Dewischeit, Der D.O. in Preußen als Bauherr, Diss. Königsberg 1899. – 140. Bernh. Schmid, Die Baumeister im D.O.-Lande Preußen (= Schriften der Königsbg. Gelehrten Ges. 15/16, 1), Halle a. d. S. 1939. – 141. Ders., Archit. Studienfahrt durch das ehem. Polen (ordenszeitl. Baukunst), Altpreuß. Forschungen 17, 1940, 4ff. – 142. C. Steinbrecht, Die Baukunst des D.R.O. in Preußen, 4 Bde., Berlin 1885ff. (Bd. 1: Thorn im MA, 1885; Bd. 2: Die Zeit der Landmeister, 1888; Bd. 3: Schloß Lochstedt u. s. Malereien, 1910; Bd. 4: Die Ordensburgen der Hochmeisterzeit in Preußen, 1920). – 142 a. Fr. Becker, Die Profanbaukunst des D.O. in Preußen, Diss. Greifswald 1914. –142 b. Sten Karling, Tyska Orden och den svenska kyrkobyggnadskonsten omkring år 1400, Riga 1936.

143. Gregor Brutzer, M.a. Malerei im Ordenlande Preußen I, Westpreußen, Diss. T.H. Danzig 1935. – 144. Grete Dexel, Ostdt. Tafelmalerei in der letzten H. 14. Jh. und dem 1. Dr. 15. Jh. (= Abh. z. Landeskunde der Prov. Westpreußen 15), Danzig 1919. – 145. Toni Herrmann, Der Bildschmuck der D.O.-Apokalypsen Heinrichs von Hesler (= Veröff. a. d. Staats- u. Univ.Bibl. Königsberg 3), Königsberg 1934. – 146. Dies., Buchmalerei im D.O.-Lande, Altpreuß. Geschlechterkunde 12, 1935, 232–55. – 147. Clemen, Got.Mon.Mal. – 148. Karl Heinz Clasen, Die m.a. Bildhauerkunst im D.O.-Land Preußen, 2 Bde., Berlin 1939. – 149. Berthold Schmidt, Die Grabsteine mit d. Kreuze, Neues Archiv f. Sächs. Gesch. u. Alt.Kunde 29, 1908, 342–51. – 150. Walther Franz, Das Königsberger Kunstgewerbe zur Ordenszeit, Altpreuß. Geschlechterkunde 17, 1940, 29–57. – 151. Walther Ziesemer, Das große Ämterbuch des D.O., Danzig 1921 (Inventarverzeichnisse). – 152. Beda Dudík, Die Kleinodien des D.R.O., Wien 1865. – 153. Eugen v. Czihak, Die Edelschmiedekunst früherer Zeiten in Preußen, Leipzig 1903–08.

154. Hans Klaiber, Das Hoch- und Deutschmeisterschloß zu Mergentheim, Münchner Jb. 7, 1912, 4–27. – 155. Emil Raupp, Die Bautätigkeit des D.R.O. in seiner ehem. Residenzstadt Mergentheim unter bes. Berücks. d. Ordensschlosses, Diss. T.H. Stuttgart (masch.) 1947. – 156. Arthur Schlegel, Die D.O.-Residenz Ellingen und ihre Barockbaumeister, Marburg 1927. – 157. Ernst Neeb, Zur Baugesch. der ehem. D.O.-Commende Mainz, Mainzer Zs. 5, 1909, S. 23–43. – 157 a. Walter Boll, Anselm Franz von Ritters Anteil am D.O.-Haus zu Mainz, Festschrift zum 75. Geburtstag von Karl Lohmeyer, Saarbrücken 1954, 70–76. – 158. Frz. Acker, Joh. Kaspar Bagnato. Ein D.O.-Baumeister des 18. Jh. Diss. TH. Stuttgart (ungedr.) 1919. – 159. H. Leitermann, Die barocke Bautätigkeit des D.R.O. im Elsaß, Els.-Lothr. Jb. 13, 1934, 191–207. – 160. Theob. Walter, Dinghöfe und Ordenshäuser der Stadt Rufach, Zabern 1898. – 161. F. Michaelis, Die Kreuzburg des D.R.O., Siebenbürg. Viertlj.Schr. 64, 1941, 72f. – 162. A. von Behr, Aus Südtirol. Deutschordenshaus in Bozen. Bll. f. Archit. u. K.handwerk 25, 1913, Nr. 1. – 163. W. Pillich, Zur Baugesch. der D.O.-Kirche in Wien, Wiener Gesch. Bll. 8, 1953, 1ff.

164. W. Stephan, Hoch- und Niederdeutsch als Amts- und Schriftsprache in Ordens- u. Danziger Urkunden, Mitt. d. westpreuß. Gesch.Ver. 14, 1915, 22ff. – 165. Ders. und K. Helm, Die Literatur des D.R.O., Gießen 1951. – 166. G. Bauer, Bildungs- u. Bibliothekswesen im Ordenslande Preußen, Zentralblatt f. Bibl. Wesen 46, 1929, 391ff. – 167. Bernh. Sommerlad, Die Bibliotheken des D.O. in seinen deutschen Balleien, Ebd. 47, 1930, 6–12. – 168. J. M. Müller-Blattau, Musik zur Zeit des D.O., Königsberg 1931.

Verweise