Dominikaner
englisch: Dominicans, blach friars; französisch: Dominicains; italienisch: Domenicani.
Alfred A. Schmid (1955)
RDK IV, 129–154
I. Name
Der offizielle Name des D.-Ordens lautet seit jeher Ordo fratrum praedicatorum, Orden der Predigerbrüder (abgekürzt O.P.). Er erscheint erstmals 1218. Daneben finden sich die Bezeichnungen Praedicatores, Prediger; in Frankreich nach dem Patron des Pariser Klosters anfänglich auch Jakobiner (Fratres Sancti Jacobi, Jacobins), in Italien nach dem Patron der Bologneser Ordensniederlassung Fratres Sancti Nicolai, wogegen sich der Orden 1256 offen zur Wehr setzte. Die Mitglieder der Ordensprovinz Saxonia (1303 von der Teutonia abgezweigt) hießen nach dem Patron des Leipziger Klosters auch Paulaner oder Pauliner (Paulenses). In Skandinavien, Norddeutschland, Holland und England begegnet ferner der vom Mantel der Ordenstracht abgeleitete Name Schwarze Brüder (Blackfriars). Die Bezeichnung D. (Dominicani) findet sich im MA nur vereinzelt, erstmals beim Konzil von Rouen (1292); sie setzte sich erst in der Neuzeit allgemein durch.
II. Geschichte
Die Gründung des Predigerordens muß im Zusammenhang mit dem auf vielen Ebenen geführten Kampf der Kirche gegen die Albigenser gesehen werden. Der Ordensstifter, der 1170 in Calaroga (Spanien) geborene Dominikus (de Guzman?), Domherr an der Kath. von Osma, wollte eine Kongregation gebildeter Kleriker ins Leben rufen, die sich durch ihr apostolisches Wirken, namentlich durch die Predigt, an der Rückgewinnung der häretischen Bevölkerung beteiligen sollte. Die ersten Schritte reichen bis 1206 zurück; die eigentliche Gründung und bischöfliche Approbation des neuen Ordens als einer Vereinigung von Regularkanonikern indessen fällt in den April 1215.
In Befolgung des 13. Kanons des 4. Laterankonzils (1215), der Neugründungen fortan zur Übernahme einer bereits bestehenden Ordensregel verpflichtete, wählte Dominikus die Augustinerregel als Grundlage, ergänzte sie jedoch durch Zusätze hauptsächlich aus den Konstitutionen des Prämonstratenserordens. Die erste größere Niederlassung wurde in Toulouse errichtet. 1216 bestätigte Honorius III. Stiftung und Regel, 1220 fand in Anwesenheit des Gründers († 6.8.1221, kanon. 1234) das erste Generalkapitel zu Bologna statt. Der Orden breitete sich in wenigen Jahrzehnten über das ganze Abendland aus. Außer in Frankreich (Paris 1217) faßte er namentlich in Italien (Bologna 1217, Rom, S. Sisto 1219), Deutschland (Friesach i. Kärnten vor 1227, Köln 1222; Jordan von Sachsen 1222–1237 zweiter Ordensmeister), England (Oxford 1221/22) und Skandinavien (Lund um 1221) rasch Fuß. Im 13. Jh., seiner eigentlichen Blütezeit, nahm er wissenschaftlich eine führende Stellung ein. 1248 wurde in vier Provinzen das ordenseigene studium generale eingerichtet (Provence: Montpellier; Lombardei: Bologna; Deutschland: Köln; England: Oxford), und mehrere theologische Lehrstühle des Ordens wurden den wichtigsten damaligen Universitäten inkorporiert (Paris, Bologna, Padua, Salamanca, später auch Prag, Wien, Köln und Löwen). 1220/21 verlieh Honorius III. den D. das Vorrecht, überall zu predigen und Beichte zu hören.
1220 war bereits zu Bologna der Verzicht des Ordens auf Grundbesitz und gesicherte Einkünfte ausgesprochen worden: die Ordensmitglieder sollten weder persönliches noch gemeinsames Eigentum haben, um unbehindert wirken zu können. Die Tätigkeit in der Pfarrseelsorge und die Annahme von Benefizien war ihnen untersagt. Wie in andern Bettelorden kam es auch bei den D. im Hinblick auf die praktische Verwirklichung des Armutsideals zu Auseinandersetzungen und zu einer Lockerung in der Anwendung der Satzungen.
Am Niedergang im 14. Jh. waren verschiedene Ursachen beteiligt; verschärft wurde er durch das abendländische Schisma, das 1380 auch den Predigerorden in zwei Richtungen aufspaltete. Die germanischen und slawischen Provinzen (mit Ausnahme der schottischen) bekannten sich im wesentlichen zu Urban VI. und Bonifaz IX.; jede Partei hielt bis 1418, als auf Betreiben Martins V. die Ordensgemeinschaft wiederhergestellt wurde, gesonderte Generalkapitel und wählte ihren eigenen Ordensmeister. 1425 wurde vom Papst unter dem Zwang der veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse einzelnen Klöstern Dispens vom Verbot gemeinschaftlichen Besitzes und Eigentums gewährt; Sixtus IV. erstreckte die Erlaubnis 1475 auf den ganzen Orden, und das Konzil von Trient bestätigte sie 1563.
Die Reform des Ordens setzte sich zuerst bei den „Urbanisten“ durch: der Generalmagister Raymund v. Capua (1380–99) wurde ermächtigt, in jeder Provinz einzelne Klöster nach der ursprüngl. Regel einzurichten. 1389 wurde als erstes deutsches Kloster Kolmar reformiert, 1395 in Schönensteinbach b. Gebweiler ein erster weiblicher Reformkonvent gegründet. Im 15. Jh. setzte sich die Observanz allmählich durch. Die reformierten Klöster schlossen sich, oft ohne Rücksicht auf die alte Provinzeinteilung, zu Kongregationen zusammen, die folgerichtig der Leitung durch die Provinziale entzogen und über einen besonderen Vertreter (Vicarius generalis) dem Ordensgeneral direkt unterstellt wurden. Die 1464 gegründete holländische Kongregation z. B. umfaßte 66 Konvente und reichte von Savoyen und von der Bretagne über die Niederlande und Norddeutschland bis nach Finnland. In den einzelnen Provinzen nahmen Observanten und Konventualen gleichberechtigt an der Wahl des Provinzials teil. 1475 trat die Teutonia als erste Provinz mehrheitlich zur Observanz über; die verbleibenden Konventualen konstituierten sich als „Congregatio Germaniae superioris“ (1475–1608) und erhielten vom Ordensmeister einen eigenen Vikar. Das verworrene Verhältnis von Provinzen und Kongregationen wurde erst im Lauf des 16. Jh. bereinigt, wobei eine Scheidung des Ordens in Konventualen und Observanten, wie sie bei den Franziskanern eintrat, vermieden werden konnte; die Trienter Kirchenreform und nicht zuletzt das kompromißlose Eintreten Pius’ V. – der selber dem D.-Orden entstammte und 1568 den Predigern den Vortritt unter allen Mendikanten einräumte – für die Observanten brachten die Konventualen allmählich zum Verschwinden.
Durch die Reformation gingen den D. in Großbritannien, Irland, Holland und Skandinavien alle Niederlassungen verloren. Im deutschen Sprachgebiet verschwand die (ost- und mitteldt.) Provinz Saxonia; ihre Reste wurden A. 17. Jh. der (süd- und westdt.) Teutonia zugeteilt, die ihrerseits, abgesehen von den Klöstern auf Schweizer Boden, den Sturm überstand.
Innerhalb des Gesamtordens führte dies, im Verein mit der Missionierung Südamerikas, Indiens (Goa) und der Philippinen, während drei Jahrhunderten zu einer Verlagerung des Schwergewichts auf die lateinischen Provinzen. Der Josephinismus, die Französische Revolution, die Säkularisationen des 19. Jh., die Kirchengesetze Combes, denen 1903 (amtliche französ. Klöster zum Opfer fielen, und neuerdings die Kirchenverfolgungen in Osteuropa wirkten sich gleichfalls verhängnisvoll aus. Um die Mitte des 19. Jh. setzten ein Wiederaufbau und eine Regeneration des Ordens ein (Beginn in Frankreich, unter P. Lacordaire). Heute nimmt er im kirchlichen Leben wieder eine bedeutende Stellung ein.
III. Verfassung und Organisation
Der D.-Orden unterscheidet sich nach Zweck und Einrichtung von den alten Mönchsorden: oberstes Ziel war von Anfang an ein weltweites Apostolat, was eine gründliche Schulung der Ordensangehörigen bedingte, die herkömmliche stabilitas loci ausschloß und die Prediger in ihrer Arbeit mitten unter die Laien verwies. Die Stadt ist ihr Wirkungsfeld. Neben den in achtjährigem Studium im eigenen Konvent (studium particulare) und auf den Hohen Schulen des Ordens (studium generale) ausgebildeten Klerikern gibt es die Laienbrüder (Konversen), die nur das einjährige Noviziat absolvieren. Jedes Klöster soll mindestens zwölf Mitglieder zählen, darunter zehn Priester. An der Spitze des einzelnen Klosters steht der Prior, von den Konventsmitgliedern ursprünglich auf Lebenszeit, jetzt auf drei Jahre gewählt; der Prior ernennt zu seinem Stellvertreter einen Subprior. An das anfangs jährlich, später alle vier Jahre stattfindende Provinzkapitel, in dem der Provinzial (seit 1511 auf vier Jahre) gewählt wird, entsendet jedes Klöster seinen Prior und einen Kleriker; zur Ordnung der Provinzangelegenheiten steht dem Provinzial für die Dauer des Kapitels ein Definitorium von vier Mitgliedern zur Seite. Provinzial und Provinzdefinitoren haben Sitz und Stimme im Generalkapitel, dem die oberste Gewalt im Orden zusteht (erst jährlich, dann jedes zweite, jetzt alle 3–4 Jahre wechselnd); die legislative Arbeit verteilt sich indessen auf drei aufeinanderfolgende Kapitel (1. inchoatio, 2. approbatio, 3. confirmatio). Der Generalmagister oder Ordensmeister steht dem Gesamtorden vor; das einzelne Ordensmitglied schuldet ihm Gehorsam. Er wird von den Provinzialen und je zwei Wahlmännern aus jeder Provinz gewählt (zuerst auf Lebenszeit, jetzt auf zwölf Jahre) und ernennt seinerseits mehrere (jetzt sechs) Socii als Berater in der Ordensleitung, die nach 1273 in Rom (S. Maria sopra Minerva) residierte.
Der Orden erteilt im Rahmen seiner Studienordnung eine Reihe akademischer Grade (lector, baccalaureus, magister theologiae). An verdiente und besonders fähige Prediger wird der Titel eines Praedicator generalis verliehen.
Das Generalkapitel von 1221 in Bologna teilte die damals bestehenden ca. 60 Konvente in 8 Provinzen ein, darunter die Teutonia. Sie erstreckte sich zuerst über sämtliche zwischen Frankreich einerseits, Ungarn und Polen anderseits liegenden Gebiete nördlich der Alpen. Verbreitung und Zunahme des Ordens erforderten in der Folge mehrfache Teilungen:
1228, mit der Erweiterung auf 12 Provinzen, wurden in der Prov. Daciae alle skandinavischen Länder zusammengefaßt und in der Prov. Poloniae Polen, Galizien, Posen, Ost- und Westpreußen, Teile von Brandenburg und Pommern, Böhmen, Mähren und Rußland (mit Ausnahme der Ostseeprovinzen) von Ungarn abgetrennt. 1301 wurden Böhmen und Mähren als Prov. Boemiae verselbständigt; 1303 (18 Provinzen) kam es zur Ablösung von ost- und mitteldt. Gebieten (Meißen, Thüringen, Sachsen, der Mark, Slawenland, Hessen, Westfalen, Holland, Friesland und Seeland) von der Teutonia und ihrer Organisation in der Prov. Saxoniae. Aus den niederländischen Klöstern der observanten Congregatio Hollandiae und den Konventen von Luxemburg und Kalkar wurde 1515 die Prov. Germaniae inferioris neu gegründet (d. h. aus Teutonia, Francia u. Saxonia herausgetrennt). Dekrete des Generalmagisters vereinigten schließlich 1702 die Klöster Österreichs, der Steiermark, Kärntens und Tirols zur Prov. Imperii und 1709 jene in Bayern und Schwaben zur Prov. Germaniae superioris, letztere mit Rang und Rechten der alten Saxonia. Aus kirchenpolitischen Gründen war 1690 (nach der Besetzung des Elsaß durch Ludwig XIV.) die Congreg. Alsatiae, 1754 (nach den ersten schlesischen Kriegen) die Congreg. Silesiae von der Teutonia abgelöst und verselbständigt worden.
Das Generalkapitel von 1275 ordnete die Unterteilung größerer Provinzen in einzelne Länder (Nationen, Kustodien, Kontrate) an. 1303 wurde die Teutonia in vier Nationen aufgeteilt: Alsatia (Elsaß, Baden, Schweiz), Suevia (Württemberg, Schwaben, Franken), Bavaria (Bayern und die österr. Lande) und Brabantia (Brabant und die Rheinlande). Die Saxonia folgte 1308 mit acht Nationen: Sachsen. Thüringen, Meißen, Slawenland, Brandenburg, Westfalen, Holland, Friesland.
IV. Statistik
Der D.-Orden zählte 1277 bereits 404 Klöster. Im Jahr 1303 umfaßte er 582 Klöster in 21 Provinzen, bis 1358 stieg die Zahl der Niederlassungen auf 642 an. Das stürmische Wachstum der ersten Zeit verlangsamte sich zu A. 14. Jh.; um M. 14. Jh. war es im wesentlichen abgeschlossen.
1300 wies die Prov. Teutoniae insgesamt 92 Konvente auf. Nach der Abtrennung der Prov. Saxoniae verblieben ihr 47; ihre Rangfolge richtete sich in der Regel nach dem Gründungsdatum oder dem Datum ihres Anschlusses an die Provinz:
1. Friesach (vor 1227), 2. Köln (um 1222), 3. Straßburg (1224), 4. Trier (1225), 5. Wien (1226), 6. Würzburg (1229), 7. Worms (1229), 8. Regensburg (1230), 9. Zürich (1229), 10. Löwen (1234), 11. Pettau (1230), 12. Koblenz (1233), 13. Eßlingen (1233), 14. Konstanz (1236), 15. Basel (1233), 16. Krems a. d. D. (1236), 17. Freiburg i. Br. (1235), 18. Frankfurt a. M. (1233), 19. Augsburg (um 1237), 20. Antwerpen (1243), 21. Mainz (1251), 22. Speyer (1262), 23. Maastricht (um 1254), 24. Rottweil (1266), 25. Bern (1269), 26. Wimpfen (1265), 27. Nürnberg (1248), 28. Wiener-Neustadt (1227?), 29. Pforzheim (1270/72), 30. Eichstätt (1279), 31. Leoben (1280), 32. Kolmar (1278), 33. Tulln (um 1280), 34. Chur (1278), 35. Landshut (1271), 36. Ulm (1281), 37. Zofingen (1286), 38. Weißenburg (1288), 39. Hagenau (1296), 40. Mergentheim (1273?), 41. Luxemburg (1292), 42. Schwäbisch Gmünd (1284), 43. Schlettstadt (1274), 44. Gebweiler (1294), 45. Aachen (1294), 46. Retz (1278), 47. s’Hertogenbosch (1296). Dazu kamen in der Folge noch die Neugründungen resp. der Anschluß von: 48. Bamberg (1310), 49. Breisach (1319), 50. Marienscheide (1421), 51. Bozen (1421), 52. Vallis Cellinensis (wahrsch. im Ennstal, O.Ö., 1453), 53. Neukloster i. Steiermark (1451), 54. Brüssel (1465), 55. Graz (1468), 56. Laufenburg (1469), 57. Steyr (1471), 58. Heidelberg (1474), 59. Stuttgart (1474), 60. Kirchheim (1601), 61. Kitzbühel (1608), 62. Münzbach (1670), 63. Medlingen (1677), 64. Trient (1702).
Die Prov. Saxoniae zählte bei ihrer Gründung (1303) 47 Konvente: 1. Magdeburg (1224), 2. Bremen (1225), 3. Lübeck (1229), 4. Erfurt (1229), 5. Leipzig (1229), 6. Halberstadt (1232), 7. Hildesheim (1233), 8. Utrecht (1232), 9. Freiberg i. S. (1236), 10. Minden (1236), 11. Eisenach (1236), 12. Hamburg (1240), 13. Soest (1241), 14. Riga (1244), 15. Leeuwarden (1245), 16. Neuruppin (1246), 17. Stralsund (1251), 18. Straußberg (1254), 19. Seehausen (1255), 20. Rostock (1256), 21. Norden (1264), 22. Plauen (1266), 23. Halle (1271), 24. Prenzlau (1275), 25. Soldin (1275), 26. Zierichsee (1279), 27. Winsum (1280), 28. Warburg (1282), 29. Nordhausen (1286), 30. Jena (1286), 31. Röbel (1287), 32. Brandenburg (1287), 33. Treisa (1287), 34. Zutphen (1288), 35. Mühlhausen i. Thür. (1291), 36. Marburg/L. (1292), 37. Luckau (1291), 38. Wesel (1292), 39. Wismar (1293), 40. Göttingen (1296), 41. Osnabrück (1296), 42. Haarlem (1296), 43. Nimwegen (1296), 44. Eger (1296), 45. Dorpat (1300), 46. Berlin (1297), 47. Pirna (1300). Dazu kamen nachträglich noch: 48. Braunschweig (1310), 49. Groningen (1310), 50. Dortmund (1310), 51. Meldorf (1380), 52. Leutenberg (1395), 53. Haag (1403), 54. Tangermünde (1442), 55. Rotterdam (1444), 56. Kalkar (1455), 57. Zwolle (1468), 58. Pernau (1505), 59. Münster i. W. (1694), 60. Gronau (1725). Greifswald und Pasewalk gehörten zur Prov. Poloniae.
V. Tracht
Die ersten Gefährten des hl. Dominikus trugen dem Ursprung des Ordens gemäß anfänglich Chorherrentracht (Talar und Rochett). 1219 wurde sie mit dem Klerikerhabit vertauscht, das bis heute keine Änderung erfuhr (Abb. 12, 13 u. 14). Es besteht bei den Priestern aus einer Tunika mit ledernem Gürtel (für die Prov. Poloniae an seiner Stelle ein breites rotes Zingulum) und einem Skapulier mit angenähter kleiner spitzer Kapuze, beides in weißer Wolle; für Predigt, Beichthören und Ausgang kommt dazu ein schwarzer offener Mantel (cappa) und eine schwarze Kapuze, in welche die weiße des Skapuliers eingelegt wurde. Bei den Konversen sind Skapulier und Kapuze schwarz. Nur Priesterbrüder tragen die Tonsur.
VI. Wappen, Siegel, Devise
Der D.-Orden führt im Lauf seiner Geschichte zwei voneinander völlig verschiedene Wappen. Das eine zeigt in Schwarz eine weiße Spitze: es ist das sog. Mantelwappen (stemma cappatum; Abb. 8) der Prediger, doch findet die gleiche Schildteilung auch für das Wappen anderer Ordensgemeinschaften (Karmeliten) Verwendung, ohne daß die Priorität mit Sicherheit zu klären ist. Zuerst erscheint es, als Wappen Innozenz’ V., am Dominikusreliquiar in S. Domenico in Bologna, 1383; als Wappen des Generalmagisters der D. steht es erstmals in Ulrich von Richentals Konstanzer Konzilschronik (Konstanz, Rosgartenmuseum, um 1460); seit E. 15. Jh. wird es häufig durch Schildfiguren (Christus am Kreuz, Stern, Buch, Palmzweig und Lilie, Hund mit Fackel) bereichert. Das in der ersten Druckausgabe der Konzilschronik (Anton Sorg, Augsburg 1483) abgebildete Wappen des Ordensmagisters (Abb. 11) hingegen zeigt nur den gekreuzigten Christus und ist zweifellos nach dem Siegel des Generalmagisters geschaffen worden, dem das Generalkapitel von Bologna 1240 den Gekreuzigten als Siegelbild vorschrieb. Das zweite Wappen der D. (Abb. 9), ein zu acht Stücken weiß und schwarz geständerter Schild, in dem ein Lilienkreuz in gewechselten Farben steht, findet sich erstmals auf den Epitaphien zweier Ordenskardinäle an der Fassade von S. Maria sopra Minerva in Rom (gegen 1540), mit der demonstrativen Beischrift: „Ordinis praedicatorum insignia hec sunt.“ Es scheint urspr. das Wappen der römischen Inquisition gewesen zu sein (die Inquisitoren trugen ein Lilienkreuz als Pektorale) und hat, namentlich in neuester Zeit, das ältere Mantelwappen weitgehend verdrängt, ohne daß über die Ordensheraldik bis heute verbindliche Weisungen erlassen wurden. Vom 17. bis zum 19. Jh. kam es häufig zu oft unerfreulichen Kombinationen beider Wappen und zusätzlicher Schildfiguren, vermehrt um das Familienwappen des jeweiligen Trägers.
Der Gebrauch eines persönlichen Siegels wurde den D. mit Ausnahme des Ordensmeisters und der Praedicatores generales bereits im Generalkapitel von Bologna (1240) untersagt. Das alte Siegelbild des Generalmagisters zeigt einen Prediger vor dem Gekreuzigten kniend (Abb. 10). Die einzelnen Niederlassungen bedurften natürlich eines Siegels zum Urkunden; in der Wahl des Siegelbildes waren sie frei.
Die Devise des D.-Ordens lautet „Laudare benedicere praedicare“ und ist der ältesten Marienpräfation entnommen; sie ist bereits 1219/20 zum erstenmal bezeugt (Bologna). In neuerer Zeit findet sich gelegentlich auch die Devise „Veritas“.
Besondere Verehrung im Orden genießen die Büßerin Maria Magdalena und Katharina von Alexandrien.
VII. Liturgie
Der Orden besitzt seit M. 13. Jh. seinen eigenen Ritus für Messe und Chorgebet, nachdem die rasche Ausbreitung zunächst zu regionaler Differenzierung der Liturgie geführt hatte. Die Vereinheitlichung erreichte unter dem Ordensmeister Humbert von Romans (1254 bis 1263) ihren Abschluß. Der D.-Ritus hält sich, unter Zurückdämmung anfänglich vorherrschender französischer Einflüsse, zur Hauptsache an den römischen Ritus des frühen 13. Jh.; einiges läßt sich auf die Liturgie der Zisterzienser, Prämonstratenser und Kartäuser zurückführen. Bei der Messe besteht der augenscheinlichste Unterschied zum heutigen römischen Ritus darin, daß sie mit der Bereitung der Opfergaben (Eingießung des Weins in den Kelch) beginnt und das Staffelgebet unterläßt (anstelle des 42. Psalms wird nur der erste Vers des 117. Psalms gebetet). Bis in die 2. H. 16. Jh. unterblieb die Elevation des Kelchs bei der Wandlung, und ursprünglich fehlte, von lokalen Ausnahmen abgesehen, auch der Schlußsegen. Als Besonderheit mag noch vermerkt werden, daß sich der Gebrauch des Flabellums (durch den Diakon, vom Stillgebet weg) bis zum Ende des 19. Jh. wenigstens in den Rubriken erhielt. Das Stundengebet zeichnet sich durch eine besonders reiche Gestaltung der Komplet (mit anschließender Salve-Regina-Prozession) aus. Zusätzlich zum Brevier beteten die D. noch bis 1919 täglich das marianische Offizium.
Der D.-Ritus wurde bereits 1244 vom Deutschritterorden übernommen und in den vier ihm unterstehenden Bistümern (Kulm, Pomesanien, Ermland und Samland) sowie in Finnland verbreitet. Auch die Karmeliten, der Orden vom Hl. Kreuz, die Merzedarier und die Humiliaten schlossen sich ihm an. Sein Einfluß ist darüber hinaus namentlich in Skandinavien und im Baltikum zu verfolgen.
VIII. Bedeutung
Die geistes-, religions- und kirchengeschichtliche Bedeutung der D. für die Entwicklung des abendländischen Spät-MA ist kaum abzuschätzen. Der Orden trug Entscheidendes zur Ausbildung der Hoch- und Spätscholastik bei, vor allem durch die Philosophie und Theologie seines hervorragendsten Angehörigen, des hl. Thomas von Aquin (1225/26–1274, „Doctor angelicus“). In Albert d. Gr. (1207 bis 1280, „Doctor universalis“) stellte er den glänzendsten Gelehrten seiner Zeit. Die vordringliche Aufgabe, die ihm anläßlich der päpstlichen Konfirmation zugewiesen worden war (Apostolat durch die Predigt), wurde von der römischen Kurie frühzeitig zu dem viel umfangreicheren und folgenschweren Auftrag ausgeweitet, in weiten Gebieten der damaligen Welt über die Reinhaltung des Glaubens zu wachen (für Deutschland die D. in Würzburg 1232); der Commissarius S. Officii ist bis auf den heutigen Tag ein D. Die Inquisition hat den Predigern viel Feindschaft eingetragen und sie namentlich dort, wo die kirchlichen Belange mit staatspolitischen vermischt wurden (Spanien), in große Schwierigkeiten geführt.
In der die Theologen des Spät-MA heftig bewegenden Frage der Unbefleckten Empfängnis Mariae nahmen die D., im Gegensatz zu den Franziskanern, eine negative Haltung ein. Anderseits standen sie in der Förderung der Marienverehrung mit in vorderster Linie, und vor allem die starke Ausbreitung der Rosenkranz-Andacht im Spät-MA ist wesentlich ihr Verdienst; 1475 wurde im Kölner D.-Kloster die erste deutsche Rosenkranz-Bruderschaft gegründet, in die sich auch Kaiser Friedrich III. und seine Gattin aufnehmen ließen.
Die mystische Bewegung um die Wende des 13. und in der 1. H. 14. Jh. fand in den süd- und südwestdeutschen Klöstern des Ordens, besonders in seinem weiblichen Zweig, den wohl stärksten Rückhalt. An ihrer Blüte war eine Reihe hervorragender Predigermönche (Meister Eckhardt † 1327, Joh. Tauler † 1361, Heinrich Seuse † 1366 [RDK II 102, Abb. 1]) maßgeblich beteiligt. Für die Ausbildung der spät-ma. Ikonographie waren das Speculum maius des Vinzenz von Beauvais († 1264), eines der wichtigsten enzyklopädischen Werke des MA, und mehr noch die durch den D. Jacobus de Voragine, E.B. von Genua († 1298), redigierte Legenda aurea, die vollständigste und beliebteste Sammlung von Heiligenviten, von unabsehbarer Bedeutung. Die Ausbildung des typologischen Bilderkreises wurde durch das im Straßburger D.-Kloster kurz vor 1324 entstandene Speculum humanae salvationis (Heilsspiegel) wesentlich mitbestimmt. An der breiten Wirkung der Vita b. M. V. et Salvatoris metrica (Marienlegende) haben die D. Marken Anteil. Ein D., Franz von Retz, war auch der Verfasser des Defensorium b. M. V.
IX. Architektur und Verhältnis zur bildenden Kunst
Architektur und Bildkunst. Die Kloster- und Kirchenbauten der D. müssen im Zusammenhang der Architektur der Bettelorden gesehen und gewürdigt werden; die Bettelordenskirchen weisen, über die Eigentümlichkeiten und Verschiedenheiten der einzelnen Orden hinaus, zahlreiche gemeinsame Züge auf, so die ursprünglich einfache, asketische Baugesinnung, Verzicht auf Turmbauten usw. Zu dem in Bd. II Sp. 394–443 Gesagten sei hier in bezug auf die D. ergänzt:
Nach einer zwischen 1228 und 1236 den Ordenskonstitutionen (Kap. 35) beigefügten Bestimmung mußte der Konvent zur Beratung und Beaufsichtigung von Bauvorhaben eine Dreierkommission bestellen, die dem Prior an die Hand gehen sollte. Diese Vorschrift wurde schon in der 3. Redaktion der Konstitutionen (1238–40) für den Gesamtorden wieder fallengelassen, blieb jedoch auf Grund besonderer Kapitelsbeschlüsse in einzelnen Provinzen in Kraft.
Der Praefectus operum (praepositus operum, operarius), der Bausachverständige des einzelnen Klosters, wird zum erstenmal von Humbert von Romans (1254–63) in seinem Werk über die verschiedenen Ämter im Predigtorden erwähnt. Er prüfte und kaufte die Baumaterialien, stellte befähigte Handwerker an, die er wenn nötig im Konvent unterbrachte und beköstigte, und führte Buch über den Bau. Die Bauleute waren in der Regel Laien, gelegentlich aber auch Konversen; taugliche Handwerker und Künstler im Ordensstand wurden nachweislich von Kloster zu Kloster gesandt (vgl. RDK II 97, Abb. 1).
Das Predigerkloster (Abb. 5) folgt in seiner Anlage den Traditionen der abendländischen Klosterbaukunst, und es weist Gemeinschaftsräume (Kreuzgang, Kapitelsaal, Refektorium, Dormitorium, Calefactorium, Scola, Armarium und Officinae) auf, denen wir analog auch bei den Klöstern der Zisterzienser und Prämonstratenser begegnen. Die D.-Dormitorien waren von Anfang an aus praktischen Gründen – sie dienten den Brüdern auch als Studienräume – durch hölzerne Zwischenwände oder auch bloß Matten (sectoria) so in Einzelzellen unterteilt, daß Lagerstatt und Pult vom Mittelgang aus eingesehen werden konnten. Bei Raumknappheit und Überfüllung richtete man gelegentlich einen besonderen Schlafsaal für die Gäste und Aufenthalter (extranei) ein; auch eine Verdoppelung des Kreuzgangs kommt vor (z. B. Gent). Eigentliche geschlossene Zellen (camerae) wurden nur den Lektoren im Amt zugeteilt, und außer den Klöstern mit Studium generale besaß jede Niederlassung bloß einen einzigen Lektor. A. 14. Jh. erhöhte man die Zahl der Einzelzellen, die nun nicht selten in einen eigenen Flügel zu liegen kamen; sie wurden außer den Lektoren auch anderen hervorragenden Mitgliedern des Klosters gestattet und schon um M. 14. Jh. zum Allgemeingut. Eine Besonderheit der D.-Klöster war das Praedicatorium, ein in der Regel im Obergeschoß der Konventgebäude gelegener Vortragsraum zur Veranstaltung der im Studienprogramm des Ordens vorgesehenen Predigtübungen.
Für den Kirchenbau hat der Orden nur negative, einschränkende Weisungen erlassen. So setzte die 1. Redaktion der Konstitutionen (1220) fest, daß die Ordensbauten nur eine bescheidene Höhe haben sollten, was auch die 2. Redaktion (1228), die gleichzeitig Maximalhöhen für Kirche (30 Fuß) und Konventbauten (12 Fuß im Erdgeschoß, 20 mit einem Schlafsaal im Obergeschoß) festsetzte, beibehielt: „mediocres domos et humiles habeant fratres nostri.“ Gewölbe wurden einzig für Chor und Sakristei gestattet (Abb. 3 und 6).
Die ersten D.-Niederlassungen waren, soweit wir uns anhand der Quellen davon noch eine Vorstellung machen können, kleine und bescheidene Anlagen. Das verfügbare Bauland in den Städten war beschränkt und kostbar, und die Kirchen hatten einzig für das tägliche Offizium und die Messen der Kleriker Raum zu bieten, da für die Predigt anfänglich große Kirchen in genügender Zahl zur Verfügung standen. Doch seit etwa 1240 begann der Weltklerus dem Orden gegenüber eine feindselige Haltung einzunehmen. Die D. waren nun, da ihnen die Dom- und Pfarrkirchen für ihr Apostolat gesperrt wurden, gezwungen, ihre eigenen Kirchen zu erweitern oder neue zu bauen: sie mußten fortan nicht nur den eigenen, stark angewachsenen Konventen, sondern auch den zu Messe und Predigt herbeiströmenden Laien Raum bieten und dabei optisch wie akustisch günstige Bedingungen anstreben. So wurden einmal die Chöre oft um mehrere Joche verlängert („dominikanischer Langchor“, Abb. 1) und nicht selten über die anstoßenden Joche des Mittelschiffs erstreckt (Abb. 2); eine freiere Interpretation der Wölbungsbeschränkungen war die Folge (Abb. 6). Auch die hinderlichen Höhennormen wurden nun, da sich die Klosterkirchen gleichsam zu Leutkirchen entwickelten, preisgegeben. Man nahm die großen Vorteile der Halle, auch der zweischiffigen (Toulouse; Augsburg, Abb. 4), und der Basilika mit hohen Seitenschiffen und einem nach außen verlegten, eine starke Befensterung erlaubenden Stützensystem wahr. Noch geraume Zeit aber schritten die Generalkapitel gegen baulichen Aufwand ein (1258 Toulouse; 1261 Barcelona, wo dem Kölner Prior geboten wird, den von Albert d. Gr. begonnenen Chor der Kölner D.-Kirche auf die erlaubte Höhe abzutragen). Erst 1297 fiel die Bestimmung über die Maximalhöhen offiziell, womit die ordenseigene Phase der D.-Baukunst im wesentlichen zum Abschluß kam. Die auf die Architektur bezüglichen Ordensvorschriften erhielten in der Bereinigung der Konstitutionen unter dem Generalat Cajetans (1513–18) ihr heutige Fassung; sie räumen dem Einfluß von Sachverständigen auch aus dem Laienstand ausschlaggebende Bedeutung ein. Im Unterschied zu den Benediktinern, Zisterziensern und Augustinern unternahmen die D. nach der Reformation kaum mehr bedeutendere Kirchenbauten; an der Entwicklung der barocken Architektur hatten sie – mit Ausnahme von Spanien und den spanischen Kolonien – fast keinen Anteil.
Im Innern der ma. D.-Kirchen bestand selbstverständlich eine klare Scheidung zwischen dem Klerikerchor und dem den Laien zugänglichen Schiff (Abb. 7). Sie erfolgte gemäß einer Vorschrift des Gen.Kap. von 1249 durch intermedia, d. h. durch Chorschranken (Abb. 2), Trennwände oder einen Lettner (Abb. 6), wobei die darin angebrachten Fenster, die den Laien den Blick auf den Altar gestatteten, einzig für die Dauer der Wandlung geöffnet wurden; in Verbindung damit standen die beiden vom Chor aus zugänglichen Ambonen (pulpita) für die Lesung von Epistel und Evangelium, und zwischen diesen war ein Kreuz aufgerichtet. Von hier aus vor allem wurde den Laien gepredigt. Doch kommt den D. wie den andern Bettelorden ein erheblicher Anteil an der Ausbildung der erst beweglichen, später meist an einem Pfeiler des Langhauses fixierten Kanzel zu. In der künstlerischen Ausstattung ihrer Sakralräume war den D. zu Beginn größte Zurückhaltung auferlegt. Nach dem Beispiel der Zisterzienser war alles Überflüssige aus den Kirchen verbannt (Gen. Kap. 1239, 1240). Bildkünstlerischer Schmuck wie kostbare liturgische Gewänder und Geräte waren verpönt, die Visitatoren zur Wachsamkeit im Falle von Übertretungen ermahnt (Gen.Kap. 1252). Reliefs an Grabmälern (sepulture cum sculpturis prominentibus) lehnte man ebenfalls ab (Gen.Kap. 1245). Mit der Entwicklung der D.-Kirchen zu Predigtkirchen hielt aber auch die Bildkunst ihren Einzug, so sehr der Orden anfänglich danach trachtete, sie auf einen rein praktisch-pädagogischen Bereich zu beschränken; bereits 1247 verlangte das römische Provinzkapitel, daß in den einzelnen Klöstern ein Bild des Stifters des Ordens vorhanden sein solle. 1254 verpflichtete das Gen. Kap. jeden Konvent, sich gemalte Bilder der beiden ersten Ordensheiligen, Dominikus und Petrus Martyr (kanon. 1253), zu beschaffen. Die restriktiven Bestimmungen (Verbot der notabiles superfluitates) blieben bis zur Neuzeit (1923) in Kraft; sie wurden aber schon gegen E. 13. Jh. im allgemeinen weitherzig interpretiert und später praktisch überhaupt nicht mehr befolgt.
X. Ikonographie
Die bildende Kunst stellte die D. gelegentlich als weiß und schwarz gefleckte Hunde dar; das bekannteste Beispiel ist die Hundemeute zu Füßen des Ordensstifters und der vorzüglichsten D. - Heiligen im großen allegorischen „Triumph der Kirche“ des Andrea da Firenze, um 1350, in der Spanischen Kapelle (dem einstigen Kapitelsaal) am Kreuzgang von S. Maria Novella in Florenz (Abb. 13). Aber auch Dominikus selbst wird häufig in Gestalt eines Hundes mit der brennenden Fackel in der Schnauze wiedergegeben, wie er zu Zeiten auch ins Ordenswappen Eingang fand, oder der Hund begleitet den Heiligen als Attribut; die darauf bezügliche Legende vom Traum seiner Mutter findet sich bereits beim ersten Biographen (Jordan von Sachsen, vor 1233), scheint indessen unter deutlicher Anlehnung an einen verwandten Bericht in der Vita des hl. Bernhard v. Clairvaux entstanden zu sein. Der Hund bezeichnet in der Symbolik schon der Kirchenväter (z. B. Gregor d. Gr.) und gestützt darauf im ganzen MA den Prediger schlechthin, wie in den Lämmern die Gläubigen, in den Füchsen oder Wölfen die Häretiker verstanden werden. Die Ableitung: Dominicani von Domini canes ist unrichtig.
Im Spät-MA wurde der Predigerorden vorzugsweise in Form eines Stammbaums (arbor genealogica, vgl. Baum) dargestellt; ältestes Beispiel ist wohl ein oberrhein. (?) Einblattdruck von 1473 im B. M. London (Schreiber Nr. 1767). Gegen E. 15. und A. 16. Jh. wurde das Thema häufiger; auch andere Orden (Franziskaner, Augustiner-Chorherrn) ließen sich davon inspirieren, aber ihre Nachahmungen sind im Gegensatz zu den Stammbäumen der D. nicht in genauer Analogie (und, wie z. B. in Bern, Abb. 18, in räumlicher Gegenüberstellung) zur Wurzel Jesse komponiert (vgl. RDK II 87, Abb. 8).
Im 17. und 18. Jh. folgte die D.-Ikonographie ihrerseits gelegentlich dem Beispiel anderer Orden, indem die Deckengemälde barocker oder barock umgebauter D.-Kirchen die erlauchtesten Ordensmitglieder um Christus oder Maria zur schwungvollen Apotheose vereinigen (z. B. D.-Kirche Landshut, mit Fresko von J. B. Zimmermann, 1749 vollendet; RDK III 1166, Abb. 11).
Inwieweit der Predigerorden bildschöpferisch selbständig tätig war, läßt sich schwer entscheiden. Sein Anteil an der Entwicklung der spätma. Sakralikonographie ist auf jeden Fall beträchtlich, allein schon im Hinblick auf die Legendensammlungen und das typologische Schrifttum der D., die zu den wichtigsten Quellen der ma. Kunst rechnen. Im Zusammenhang mit der oberdeutschen Mystik sind ferner mehrere Typen von Andachtsbildern neu geschaffen worden; eine direkte Mitwirkung des Ordens beim Entstehen einzelner von ihnen, namentlich der Christus-Johannes-Gruppe, ist nicht unwahrscheinlich. Auch bei der Ausbildung des Rosenkranzbildes in seinen verschiedenen Gestalten (Abb. 17 und 19), wie sie seit der Begründung der ersten Rosenkranzbruderschaften in der 2. H. 15. Jh. geschaffen wurden, haben die D. selbstverständlich wegleitend und anregend ihre Hand im Spiel gehabt. XI. Der weibliche Zweig des D.-Ordens nahm seinen Ursprung in einem 1206 in Prouille (Aude) für die Töchter armer Adeliger errichteten Institut. 1220 vereinigte Dominikus im Auftrag Honorius’ III. in Rom die Mitglieder mehrerer weiblicher religiöser Gemeinschaften, die bisher ohne feste und einheitliche Regel gelebt hatten, zu einem einzigen Konvent in S. Sisto unter der Regel der Schwestern von Prouille, die auch die ersten Leiterinnen des neuen (sog. Zweiten) Ordens stellten. Der Orden breitete sich relativ rasch aus, namentlich in Italien, Deutschland, Frankreich und Spanien, häufig im Anschluß an Neugründungen des männlichen Zweiges. Gregor IX. bestätigte 1232 die sog. Regel von S. Sisto, die 1259 durch eine Neuredaktion von der Hand Humberts v. Romans ersetzt wurde. 1277 zählte man 58, 1303 bereits 149, 1358 157 Frauenklöster; mit rund 350 Klöstern erreichte der Zweite Orden des hl. Dominikus am Ende des MA seinen Höchststand. Die innere und äußere Entwicklung verlief dem männlichen Ordenszweig, der mit einer kurzen Unterbrechung (1252–1267) bis heute die geistliche Leitung der Frauenklöster versieht, im großen ganzen parallel: nach der Blütezeit des 13. und beginnenden 14. Jh. folgte ein empfindlicher Rückschlag, im 15. Jh. dank der Selbstreform eine langsame Erholung. Kirchenspaltung, Aufklärung, Revolution und Säkularisation reduzierten den Bestand einschneidend. Von den ins MA zurückreichenden Klöstern auf deutschem Sprachgebiet vermochten sich nur wenige, hauptsächlich in Österreich und in der Schweiz, zu halten.
Die Niederlassungen des Zweiten Ordens befolgten eine strenge Klausur. Der einzelne Konvent steht unter der Leitung einer selbstgewählten Priorin. Der Orden ist kontemplativ und übernimmt nur ausnahmsweise bestimmte Aufgaben (z. B. Erziehung).
Tracht (Abb. 15 u. 16): Habit und Skapulier von weißer Wolle, Ledergürtel, weißleinenes Kehltuch und Stirnband, schwarzer Schleier und Mantel; bei den Laienschwestern ist das Skapulier schwarz und der Schleier weiß.
Im Lauf des 13. Jh. bildeten sich Vereinigungen von Weltleuten, verheirateten Männern und Frauen, die eine geistliche Lebensführung erstrebten, ohne ihren bisherigen Stand zugunsten einer vita communis aufzugeben. Sie blieben in der Regel unter der bischöflichen Jurisdiktion. Diese Vereinigungen wurden als „Orden von der Buße“ kirchlich anerkannt und von Innozenz IV. vorübergehend (1247–57) der geistlichen Leitung der Minoriten unterstellt. 1285 faßte der D.-Ordensmeister Munio von Zamora ihre Regel neu und verlangte gleichzeitig, daß diejenigen Brüder und Schwestern, welche eine Seelenführung durch die D. begehrten, sich dem D.-Orden auch rechtlich unterstellten. Eine Bulle Honorius’ IV. vom Jahr 1286 gebraucht für den so entstandenen Dritten Orden zum erstenmal die Bezeichnung „fratres et sorores de poenitentia b. Dominici“. Innozenz VII. bestätigte 1405 die Regel. Männliche und weibliche Drittordensleute (Tertiaren) vereinigten sich A. 15. Jh. zu gemeinsamem Leben in klösterlicher Form. Heute gibt es eine Reihe von Tertiarschwesternkongregationen. Diese regulierten Tertiaren sind in ein weißes Habit eingekleidet, über das bei Ausgängen ein langer schwarzer Mantel geworfen wird; sie werden nach dieser Tracht gelegentlich auch Mantellaten genannt. Die weltlichen Tertiaren behalten heute zu Lebzeiten ihre Kleidung bei und tragen darunter einzig ein kleines weißes Skapulier, haben aber das Recht auf Bestattung im Ordenskleid.
Unter den zahlreichen von den D. gegründeten und betreuten Laienbruderschaften und Kongregationen seien hier nur die anläßlich der Heiligsprechung des Ordensstifters (1234) in Bologna gegründete Bruderschaft des hl. Dominikus, ferner die Marienkongregationen und die Gesellschaft des Glaubens erwähnt, die beide 1232 durch Petrus Martyr in Mailand ins Leben gerufen wurden. Die meisten dieser religiösen Vereinigungen, die sich oft auch mit Einrichtungen der öffentlichen Wohlfahrt befaßten, hatten in den D.-Kirchen eigene Altäre und nicht selten sogar Kapellen. Die Marienkongregationen wurden nach einer Zeit des Niedergangs im ausgehenden 15. Jh. im Zeichen des Rosenkranzes neu belebt. Die Gesellschaft des Glaubens, die anfänglich namentlich in den romanischen Ländern in enger Verbindung mit der Inquisition stand, nahm nach der Kanonisation Petrus Martyrs 1253 ihren Gründer als Patron an. Einzelne solcher Petrus-Martyr-Bruderschaften entwickelten sich im Spät-MA zu Handwerksbruderschaften (z. B. in Köln zur Bruderschaft der Brauer). In Spanien wandelte ein königliches Dekret sie 1603 in einen Ritterorden mit dem Namen „Militia Christi“ um, wobei das ursprüngliche Abzeichen, ein aufgenähtes rotes Kreuz, durch das schwarz-weiße Lilienkreuz der Inquisition ersetzt wurde.
Die Bezeichnung „Militia Christi“ findet sich im MA für zahlreiche geistliche Ritterorden und militärische Gruppierungen mit Kreuzzugscharakter (u. a. in Preußen und Livland); entgegen einer verbreiteten Meinung haben sie nichts mit den D. zu tun. Einzig die „Militia Jesu Christi“, 1233 durch den seligen Bartholomäus von Vicenza O. P. in Parma gegründet, macht eine Ausnahme, wie sie überhaupt im ma. Ordenswesen einen Sonderfall darstellt; aus diesem Grunde wohl durfte sie, entgegen den Bestimmungen des 4. Laterankonzils, eine eigene Regel annehmen. Die Ritter rekrutierten sich aus Adel und Stadtpatriziat. Sie waren verheiratet und behielten eigene Wohnung und, neben dem gemeinsamen Besitz, privates Eigentum bei, wie sie auch ihre bürgerlichen Pflichten (z. B. Steuerleistungen) zu erfüllen hatten. Sie leisteten ihrem Ordensmeister Gehorsam und stritten für Glauben und Kirche; das Recht des Aufgebots stand bei der kirchlichen Obrigkeit. Ein direkter Anschluß an einen Klerikerorden bestand nicht, aber die Miliz war der geistlichen Leitung der D. unterstellt. Das Kleid der Professen (Männer und Frauen) bestand aus einer weißen Tunika und einem schwarzen Mantel. Der Orden erlosch schon vor 1261 wieder.
Zu den Abbildungen
1. Straßburg, Grundriß der ehem. D.-Kirche. Urbau 1254–60, nach S und O erweitert 1307ff., zerst. 1870. Nach R. Krautheimer, Die Kirchen der Bettelorden in Deutschland, Köln 1925, S. 71 Abb. 3.
2. Regensburg, Grundriß der D.-Kirche. Beg. nach 1250, gew. 1277, voll. nach 1300. Nach R. Krautheimer a. a. O. S. 72 Abb. 4.
3. Arezzo, Grundriß der D.-Kirche. Ende 13. Jh. Nach Mario Salmi, S. Domenico e S. Francesco di Arezzo, Rom 1951, S. 5 Abb. 2.
4. Augsburg, Grundriß der D.-Kirche. 1513–15. Umzchg. nach H. Wiedemann, Die D.-Kirche in Augsburg, Augsburg 1917.
5. Leoben, Steiermark, Grundriß des ehem. D.-Klosters. Klosterbau beg. 1280, Kirche vor 1300 voll. Nach R. K. Donin, Die Bettelordenskirchen in Österreich, Baden 1935, S. 51 Abb. 8.
6. Basel, Längsschnitt durch die D.-Kirche. Chor 1261–69, Lhs. nach 1356. Nach Joh. Oberst, Die ma. Archit. der Dominikaner u. Franziskaner i. d. Schweiz, Zürich 1927, S. 43 Abb. 5.
7. Erfurt, D.-Kirche, Innenansicht vom Altarhaus nach Westen. 1300–60, Lettner 1410, Msch.-Gewölbe 1432. Fot. Marburg 619 536.
8. Mantelwappen der Dominikaner. Zchg. des Verf.
9. Lilienkreuzwappen der Dominikaner. Zchg. des Verf.
10. Köln, Stadtarchiv Nr. 472 a. Siegel des Generalmagisters Munio von Zamora. 1285. Fot. Bildarchiv Rhein. Mus. Köln 83 327.
11. Wappen des Generalmagisters Leonardo da Firenze. Holzschnitt aus Ulrich von Richentals Konstanzer Konzilschronik, 1483 bei Anton Sorg in Augsburg. Nach Schramm, Frühdrucke 4, Abb. 1510.
12. Hans Sebald Beham, Tracht des D.-Ordens. Holzschnitt aus der Folge „Trachten der geistl. Stände u. Orden“. 1526. Nach Geisberg, Einblattholzschnitt Nr. 232 (V 12).
13. Andrea da Firenze, Fresko in der Spanischen Kapelle an S. Maria Novella in Florenz. Ausschnitt: Wirken des hl. Dominikus und anderer D.-Heiliger. Um 1350. Fot. Gino Giusti, Florenz.
14. (wie 13.). Ausschnitt: Zuschauer. Fot. Alinari 2, 4096.
15. Malvern (Engl.), Slg. Dyson Perrins, Graduale aus dem Dominikanerinnenkloster Katharinental Kr. Thurgau. Dat. 1312. Fot. Hans Wentzel, Stuttgart.
16. Luzern, Privatbesitz, Einzelblatt aus einem Brevier: Sacra conversazione mit weltl. Stifter und einer Dominikanerin. Ausschnitt. E. 15. Jh. Fot. Jean Schneider, Luzern.
17. Meister von St. Severin, Rosenkranzbild. Die Rosenkranzmuttergottes mit den hl. Dominikus und Petrus Martyr (unter dem Schutzmantel Mitglieder der Kölner Rosenkranzbruderschaft). Köln, St. Andreas. A. 16. Jh. Fot. Bildarchiv Rhein. Mus. Köln 90 164.
18. Berner Nelkenmeister, D.-Stammbaum (in Parallele zur Wurzel Jesse). Wandgem. am Lettner der D.-Kirche in Bern. 1495. Fot. Kunstdenkmäler-Inv. Bern A 277 (Martin Hesse).
19. Kloster Fischingen Kt. Thurgau, Maria übergibt dem hl. Dominikus den Rosenkranz. Ölgem. 1. H. 18. Jh. Fot. Willy Müller, Gottlieben.
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Verweise
Empfohlene Zitierweise: Schmid, Alfred A. , Dominikaner, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. IV (1955), Sp. 129–154; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=93020> [04.04.2022]
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