Doppelkapelle, -kirche
englisch: Double chapel; französisch: Chapelle à deux étages, église à deux étages; italienisch: Cappella doppia, chiesa doppia.
Günter Bandmann (1955)
RDK IV, 196–215
I. Begriff und Abgrenzung
Unter D. ist ein Bauwerk zu verstehen, das zwei übereinanderliegende Kulträume über gemeinsamer Grundfläche einschließt. Der Begriff D. soll hier nicht auf Anlagen bezogen werden, die zwei nebeneinanderliegende (Dome zu Trier, Aquileja, Triest u. a.) oder auf der gleichen Längsachse angeordnete Bauten (Menasheiligtum, Ägypten; Gerasa, Palästina) umfassen und in der Literatur ebenfalls als D. bezeichnet werden, denn statt der zwei können auch mehrere Kirchen beieinander liegen (z. B. Centula, Lyon, Paris, Metz; s. Kirchengruppe). – Die Definition Schürers für die D.: „zwei übereinander gefügte, durch eine Öffnung untereinander verbundene, kultisch selbständige Kapellenräume, deren jeder mit Chor und eigenem Zugang ausgestattet ist“ (Osk. Schürer, Die Kaiserpfalz Eger, Berlin 1934, S. 92), gründet sich auf einen besonders in Deutschland ausgeprägten Typ.
Eine deutliche kirchenrechtliche Abgrenzung zwischen Doppelkapelle und Doppelkirche ist im MA nicht immer möglich (Cabrol-Leclercq III, 1, Sp. 406ff.; Wetzer-Welte 7, Sp. 105ff.). Kapellen konnten näher umgrenzte Pfarrechte besitzen. So hatten z. B. die Königskapellen auf den Pfalzen für die zu ihnen gehörigen Gemeinden die Pfarrgerechtsame, d. h. es durfte in ihnen getauft, gebeichtet und gepredigt werden (A. K. Hömberg, Das ma. Pfarrsystem des kölnischen Westfalen, Westfalen 29, 1951, 27ff.). Auch konnten Hofkapelle und Stiftskirche in einem Bauwerk verbunden sein (Aachen, s. u. III.). Es empfiehlt sich daher, bei der kunstgeschichtlichen Begriffsbestimmung des doppelgeschossigen Typs zwischen Doppelkapellen und Doppelkirchen nicht allzu streng zu scheiden, zumal er, von einigen ungeklärten Anlagen abgesehen, bei Bischofskirchen und Klöstern nur sehr selten und unter außergewöhnlichen Umständen vorkommt (Kathedrale von Trani, S. Francesco in Assisi).
Als Grundlage unserer Definition soll vornehmlich gelten, daß in beiden Geschossen übereinander Altäre stehen. Dementsprechend wäre bei Zentralanlagen mit durchgehendem Mittelraum dieser allseitig vom Obergeschoß umgeben, wobei gegebenenfalls seine große Ausdehnung die D. als eine Abart der Emporenkirche erscheinen läßt (Aachen, karol. Pfalzkapelle). Die Größe der Mittelöffnung ist an sich unmaßgeblich für die Unterscheidung zwischen D. und Emporenkapelle (z. B. ist Rheda i. W. eine echte D.), doch ist für Längsbauten mit Emporen und übereinanderstehenden Altären im Osten (Magdeburger Dom; Vilgertshofen) die Bezeichnung D. nicht üblich. Zu unterscheiden bleiben doppelgeschossige Laienräume mit nur eingeschossigem Altarraum (Wisby, Hl. Geistkirche) oder einfache Bauten mit zweigeschossigem Altarraum (Matrei in Osttirol, St. Nikolaus). Von den D. müssen auch die – für andere liturgische Zwecke errichteten – Westwerke abgesetzt werden, bei denen meist die übereinanderliegenden Altäre fehlen, da das Untergeschoß als Durchgangsraum zur anschließenden Hauptkirche dient (Ausnahmen vielleicht Reims und Halberstadt).
Nicht zu den D. gehören die doppelgeschossigen Narthexanlagen zahlreicher Cluniazenserkirchen (Tournus, Romainmôtier, Vézelay), bei denen das untere Geschoß ohne Altar als Vorhalle („Galilaea“) dient, während das obere mit Altar eine Art Westchor oder den „chorus angelorum“ bildet (s. Engelschor).
Abzusetzen sind von den D. auch die doppelgeschossigen Beinhäuser (Karner), sofern in ihrem Gruftraum keine Altäre stehen (RDK II 204ff.).
Nicht maßgebend für die D. ist, ob eine verbindende Öffnung zwischen beiden Geschossen vorhanden ist oder nicht. Sie fehlt in Frankreich stets (Laon, Abb. 1; Paris, Ste. Chapelle u. a.); auch in Deutschland gibt es mehrere derartige D.: Kapelle auf der Marienburg, Stephanskapelle in Bühl b. Immenstadt; andere haben nur sehr kleine verbindende Öffnungen: Johanniterkirche in Niederweisel Krs. Friedberg, Hessen; Cyriakuskapelle am Kapitelhaus des Bonner Münsters.
II a. Der wichtigste Typ der D. verbindet Ober- und Unterraum durch eine Öffnung. Diese kann aus einem nur kleinen Loch bestehen, doch ist bei den bedeutenderen deutschen Anlagen der senkrecht zur Geschoßlagerung stehende Mittelraum konstitutives Element, dem die seitlichen Kompartimente zugeordnet sind. Unter den D. mit Raumschacht ist der Typ auf rechteckigem, fast quadratischem Grundriß mit vier Freistützen der charakteristische (Abb. 2 und 3).
Abgesehen von den bei Schürer [1] besprochenen Beispielen dieser Art in Eger, Goslar (Liebfrauenkirche), Harlungerberg b. Brandenburg, Landsberg b. Halle, Ledoje (Seeland), Burg Lohra Krs. Hohenstein, Mainz (Abb. 2 und 3), Nürnberg (Abb. 10), Zaboř b. Kolin sind noch mit Sicherheit diesem Typ zuzuzählen: Braunschweig, Kapelle der Burg Dankwarderode, um 1160–75 (L. Winter, Die Burg Dankwarderode, Braunschweig 1883), Hereford, Bischofskapelle, 1079 bis 1095 (Abb. 4; Royal Comm. on Historical Monuments, Herefordshire I, London 1931, S. 115ff.), Köln, Bischofskapelle in der Pfalz auf der Südseite des Domes (Inv. Rheinprov. 7, 3, Erg. Bd. S. 48ff.), Montefiascone, S. Flaviano (Abb. 11; zwischen den vier Eckstützen an der Öffnung seitlich noch je ein Zwischenpfeiler; nach 1262 um ein Joch nach W verlängert; T. G. Ricca, S. Flaviano e S. M. di Montedoro in Montefiascone, Rom 1938), der Westbau der Neuwerkkirche bei Mönchen-Gladbach, um 1135 (Abb. 5 und 6; Gf. Wolff-Metternich in: Jb. d. rhein. Dpfl. 5/6, 1930, 127ff.), die zerst. Bischofskapelle in Trier, um 1200 (Th. K. Kempf in: Das Münster 3, 1950, 52f.), ferner mit einiger Wahrscheinlichkeit Nimwegen, Pfalzkapelle Barbarossas, 1155 (J. J. Weve in: Bull. v. d. Ned. Oudheidk. Bond N. F. 12, 1919, 108ff.; D. Weirich in: Das Münster 7, 1954, S. 42–45), die Kapelle auf Burg Are bei Altenahr, 1166 bezeugt [3, S. 37], und die ehem. Georgskapelle am Wiedfang in Regensburg, 2. H. 12. Jh. (Zweck unbekannt; Inv. Bayern II, 22, 3, S. 46ff.).
Eine reduzierte Form ohne freistehende Stützen, also als Saal mit allseitigen Emporen, findet sich gelegentlich in kleineren Anlagen, vor allem in Tirol und Kärnten und allgemein gegen Ende der Hauptverbreitungszeit im 13. Jh.
Neben den von Schürer [1] erwähnten Anlagen in Freyburg a. d. Unstrut, Schloß Rheda i. W., Schloß Tirol b. Meran, Burg Trausnitz b. Landshut sind noch zu nennen: Bendorf Lkrs. Koblenz (Inv. Rheinprov. 16, 3, S. 86ff.), Schloß Bruck b. Lienz, Tirol (Karl Atz, Kg. von Tirol u. Vorarlberg, Innsbruck 19022, S. 796), Köln, Matthiaskapelle (H. J. Lückger, Die Entwicklung des Christentums u. d. Anfänge der Kirchengründungen im Rheinland, Bonn 1934, S. 53ff., 112ff.), Regensburg, St. Ulrich (Inv. Bayern II, 22, 3, S. 23ff.), Burg Reineck i. Tirol (Atz a.a.O. S. 255), Schloß Stein i. Kärnten (Otto Piper, Österr. Burgenkunde, Wien 1902–10, Bd. 3, S. 212ff.) und die Gertrudkapelle auf dem Zenoberg b. Meran (Atz a. a. O. S. 93ff.). Ungewiß, ob räumlich verbunden, sind die Anlagen dieses Typs auf Burg Falkenberg, N.Ö. (Piper a.a.O. Bd. 6, S. 19), Burg Freiberg i. Kärnten (Ebd. Bd. 7, S. 57ff.), Burg Gösting i. Stmk. (Ebd. Bd. 7, S. 64ff.), in Kaiserslautern, Pfalzkapelle (Inv. Bayern, Pfalz 9, S. 107ff.), Burg Teisten i. Tirol (Atz a.a.O. S. 79ff.) und die Gottleichnamskapelle in der ehem. Burg in Wiener-Neustadt (Dehio, Österr. II, 2, S. 410).
Die polygonalen D. mit durchgehendem Mittelraum stehen, abgesehen von S. Sepolcro in Bologna (I. B. Supino, L’arte nelle Chiese di Bologna, Bologna 1932, S. 29ff.; die einst im Osten übereinanderstehenden Altäre sind heute beseitigt, aber deutlich nachweisbar) und der Burgkapelle in Vianden i. Luxemburg [1, S. 86ff.], in engstem Zusammenhang mit Aachen (RDK I 1039, Abb. 1).
So die karolingische Pfalzkapelle in Nimwegen (Hermann in: Bonner Jbb. 77, 1884, 88ff.), Mettlach (Alb. Verbeck in: Trierer Zs. 12, 1937, 65ff.) und Ottmarsheim (R. Kautzsch, Der roman. Kirchenbau im Elsaß, Freiburg i. Br. 1944, S. 61ff.). Bei den gleichartigen Anlagen in Lüttich (St. Johannes), Worms, Bamberg [4, S. 64f.] und Hagenau [4, S. 72ff.] ist es nicht sicher, ob sie ein doppelgeschossiges Altarhaus hatten, noch weniger bei den nur nach den literarischen Quellen auf Aachen zurückgehenden Bauten in Groningen, Diedenhofen, Compiègne und Bedum. Die polygonale Anlage in Blankenberg a. d. Sieg war zwar eine echte D., aber vielleicht ohne räumliche Verbindung, da das Gewölbe des unteren Raumes auf einer zentralen Stütze ruhte (Mitt. Dr. Fried Mühlberg, Bonn). Die Ulrichskapelle in Goslar ist nur im Obergeschoß polygonal.
Runde D. mit durchgehendem Mittelraum sind selten und nicht unter den Pfalz- und Burgkapellen anzutreffen.
Mantua, S. Lorenzo; Almenno S. Bartolomeo (Bergamo), S. Tommaso in Limine (A. Kingsley Porter, Lombard Archit. II, New Haven 1916, S. 38ff.; Corr. Ricci, Roman. Bauk. in Italien, Stuttgart 1925, S. 20f.); Dijon, St. Bénigne (Congr. arch. 91, 1928, 16ff.); Fulda, St. Michael (Jos. Schalkenbach in: Dt. K. u. Dpfl. 1938, 34ff.).
Ebenso selten sind kreuzförmige D., doch auch als Pfalz- und Burgkapellen zu finden.
Schwarzrheindorf (Abb. 12; Alb. Verbeck, Schw., die Doppelkirche u. 1. Wandgemälde, Düsseldorf 1953); Burg Steinfurth i. W. [1, S. 55f.]; Goslar, Ulrichskapelle, Untergeschoß (Abb. 9; [1] S. 25ff.); Marienkirche auf dem Harlungerberg [1, S. 82ff.].
Auch die längsrechteckigen Anlagen mit räumlicher Verbindung sind selten. Es handelt sich dabei z. T. um Kirchen.
Niederweisel, Johanniterkirche [1, S. 43f.], und Trier, St. Simeon (in der Porta Nigra durch Einziehen einer Zwischendecke um 1042 entstanden; Inv. Rheinprov. 13, 3, S. 463ff.). Zu dieser Gruppe gehören ferner, wenn auch von einem anderen Grundtyp abgeleitet, die barocken Längsbauten mit umlaufenden Emporen und verdoppelten Altären: München, St. Johann Nepomuk, 1733–46 (Abb. 15, Ad. Feulner, Die Asamkirche in München, München 1932); Würzburg, Residenzkirche, voll. 1736 (Inv. Bayern III, 12, S. 478ff.); Wallfahrtskirche in Andechs, Neubau 1669–1754 (Inv. Bayern I, 1, S. 847 u. Taf. 119f.). Die Schloßkapelle von Versailles hat keine übereinanderstehenden Altäre, auf der umlaufenden Empore (landen aber im Westen urspr. zwei Altäre.
Schließlich seien noch einige Anlagen genannt, deren querrechteckiger Grundriß sich nicht in diese Gruppe einordnen läßt: die Außenkrypta in Essen, die mit seitlichen Öffnungen die beiden Räume verband (Alb. Verbeek, Die Außenkrypta, Zs. f. Kg. 13, 1950, S. 27), und die Cyriakuskapelle im Kapitelhaus am Kreuzgang des Bonner Münsters.
II b. Während bei den räumlich verbundenen D. der fast quadratische Typ mit vier freistehenden Stützen im Mittelpunkt steht, tritt bei den unverbundenen D. der längsrechteckige Typ deutlicher hervor. Sein Hauptbeispiel ist die Ste. Chapelle in Paris (1242–47), die in Frankreich eine Reihe von Vorgängerinnen hat:
Die Kapelle des Bischofspalastes in Paris [2, S. 439], die Schloßkapelle in Coucy, 1220–30 [2, S. 440f.], die Bischofskapellen in Meaux, um 1150–80 (Congr. arch. 82, 1919, 178ff.), Noyon, voll. 1138 (Abb. 13; Ch. Seymour jr., Notre Dame of Noyon in the Twelfth Century, New Haven 1939, S. 63, 102 u. Abb. 12 u. 19), und Reims, um 1220–30 (Abb. 14; Congr. arch. 78, I, 1911, 50ff.). Dieser Typ begegnet
als Palastkapelle und Reliquienschatzkammer bereits in der Camera Santa in Oviedo, die zum asturischen Königspalast gehörte (792–802; Helm. Schlunk in „Ars Hispaniae“ Bd. II, Madrid 1947, S. 330ff.; Ejnar Dyggve, Le type architectural de la Cámara Santa d’Oviedo et l’architecture asturienne, Cahiers archéologiques 6, 1952, 125–33). Der Ursprung liegt in den altchristlichen Mausoleen und Martyrien, wie sie in Marusinac und Pecs bekannt geworden sind [5, Bd. I S. 87 u. 575ff.].
Auch in Deutschland fehlt dieser Typ nicht. Im 10. und 11. Jh. findet er sich bei einigen doppelgeschossigen Außenkrypten (s. Verbeek, Außenkrypta a.a.O.):
Trier, St. Maximin (gew. 952, unten fünfschiffig), am Halberstädter Dom (gew. 992), Gembloux b. Namur (gew. 1022, in den Quellen „duplex Oratorium“ genannt), Niedermünster i. Elsaß (gew. 1180), Helmstedt (E. 11. Jh.), Neuweiler (nach M. 11. Jh.) und St. Truiden (gew. 1117). Außer bei diesen frühen Außenkrypten kommt der Typ in Deutschland vereinzelt noch später vor, wie z. B. bei der Maria-Magdalenenkapelle am Domkreuzgang zu Meißen (1274 bestehend; Inv. Sachsen 40, S. 367ff.) und der Stephanskapelle in Bühl b. Immenstadt (1667; Dehio-Gall, Östl. Schwaben S. 205).
Von diesem klaren Typ etwas abweichend und z.T. durch nachträgliche Überbauung erst zur D. geworden sind Anlagen, unter denen sich auch einige Kloser- und Bischofskirchen befinden: etwa S. Eulalia in Bovedo (Spanien), St. Martin in Canigou (Pyrenäen), Abtei Montmajour b. Arles, in Rom SS. Luca e Martina (Unterkirche 7.–8. Jh., Oberkirche 1640), SS. Cosma e Damiano und S. Clemente, die Kath. von Trani und S. Francesco in Assisi [8].
Die dem Quadrat angenäherten Anlagen unter den unverbundenen D. entsprechen teilweise dem zentralen deutschen Typ mit verbindendem Raumschacht und freistehenden Stützen (S. Claudio al Chienti südl. Rom, Abb. 7; in der Nachbarschaft ähnliche eingeschossige Kirchen, die in enger Verbindung zu Byzanz stehen:
Luigi Serra, L’arte nelle Marche, Pesaro 1929, S. 57ff.) oder seiner vereinfachten Form ohne Stützen:
Z. B. Burg Aufenstein b. Matrei, Tirol [1, S. 78], Schloßkapelle in Büdingen (Inv. Hessen, Krs. Büdingen, S. 62ff.), Kreuzgangkapelle St. Nikolaus und Ulrich zu Münster i. Gr. (Inv. Schweiz 14, S. 344ff.). Zwei hervorragende Beispiele dieser Gruppe zeigen in der oberen Kapelle eine besondere Betonung des Mittelraumes, dessen Kreuzgewölbe über die angelagerten quergestellten Tonnen erhöht ist: die Kapelle des Bischofspalastes in Laon, 1155–74 (Abb. 1; Congr. arch. 78, I, 1911, 219ff.), und die Kapelle des Arcivescovado in Ravenna, S. Pier Crisologo, urspr. S. Andrea, gew. zw. 494 u. 520 (Abb. 8; Gius. Gerold in: Felix Ravenna N. S. 3, 1932, 76ff.). Dieses dreistöckige Bauwerk zeigt zwar nur in dem oberen Raum eine Apsisnische, aber man hat doch wohl das Recht, auch den darunterliegenden Raum als Kapelle anzusprechen, da in beiden Räumen in den Kreuzecken Nischen zur Aufbewahrung von Reliquien waren.
Bei den runden und polygonalen D. ohne räumliche Verbindung der Geschosse empfiehlt es sich, zwischen freistehenden Bauwerken und solchen, die mit einem anderen verbunden sind, zu unterscheiden.
Zu den freistehenden Anlagen gehörten z. B. das Martyrion der hl. Karpos und Papylos in Konstantinopel, 4./5. Jh. (Alfons M. Schneider, Byzanz, Berlin 1936, S. 1–4, Taf. 1–3), die Daurade in Toulouse, 453–66 (Raym. Rey in: Annales du Midi 1949, fasc. 3, 249–73), das Theoderichgrabmal in Ravenna nach seiner Umwandlung zur Marienkirche. Bezeichnenderweise wird auch der Zentralbau über dem Mariengrab im Josaphattal (M. 5. Jh.) von Beda Venerabilis (ed. Geyer S. 309) als zweigeschossig beschrieben [6].
Räumlich getrennte polygonale oder runde D., die mit einem größeren Bauwerk in Verbindung stehen, folgen z. T. der Grabeskirche in Jerusalem, die sich als Zentralbau mit Grabeshöhle an eine Basilika anschloß: etwa Neuvy-St. Sépulcre (Congr. arch. 94, 1931, 523ff.; Bull. mon. 90, 1931, 91ff.); aber auch die Fürstenkapelle im Osten von S. Lorenzo in Florenz, 1602–13 (W. u. E. Paatz, Die Kirchen v. Florenz II, Frankfurt a. M. 1941, S. 487). In diese Gruppe gehört eine Anzahl von D. im Scheitel großer Kirchen des 12. und 13. Jh., die als Marien-, Reliquien- und Sakramentskapellen eine besondere Betonung erfuhren. Eine ungewöhnliche Disposition hat die D. am südlichen Querhaus der Kath. von Soissons, nach 1177: unten war ein Heiliggrabaltar, oben wurde der Reliquienschatz aufbewahrt. – Wohl durch die Doppelgeschossigkeit der Aachener Pfalzkapelle bedingt sind die ihr im NO und NW angelehnten Hubertus-Karl- und Nikolaus-Michael-Kapelle (Inv. Rheinprov. 10, 1, S. 64f.).
III. Verwendung
D. sind ihrer Verwendung nach Bauwerke, die zwei Kulträume für verschiedene liturgische Zwecke oder für verschiedene Personenkreise umfassen. Für die doppelgeschossigen Pfalz-, Burg-, Schloß- und Bischofskapellen ist anzunehmen, daß der obere Raum als capella privata, der untere als capella publica diente (Wetzer-Welte 7, Sp. 105ff.). Die capella privata führt auf die Hauskapelle zurück, die seit altchristlicher Zeit üblich war. Sie gewann an Königshöfen einen bevorzugten Rang, und seit Konstantin war ein besonderer Kreis von Geistlichen mit ihr verbunden (Preger, Script. orig. Constantinopol. II, S. 144). In ihr wurden die bedeutendsten Reliquien aufbewahrt, die den Rechtsanspruch der Herrschaft begründen sollten. Im Laufe des MA wurde oft versucht, bei den Hauskapellen die Rechte einzuschränken, die den Pfarrkirchen zustanden. Es durfte zwar in ihnen noch die Messe gelesen werden, doch mußte zum Sonntagsgottesdienst und zu den pfarramtlichen Handlungen (Taufe, Beichte) die nächste Pfarrkirche aufgesucht werden. Wo eine solche in der Nähe fehlte und ein größerer Personenkreis versorgt werden mußte, konnte die Kapelle durch Verleihung von Pfarrechten den Charakter einer capella publica gewinnen. Diese Situation war oft bei Burgen und Schlössern gegeben, wo sich die capella privata, die Andachtskapelle der Herrschaft, mit der capella publica, der Leutkapelle mit Pfarrechten, verband. Die capella publica mußte allgemein zugänglich sein und war deshalb unten, während zur capella privata oben ein besonderer Gang führte. Der Sonntagsgottesdienst durfte nur in der capella publica abgehalten werden; von der gleichsam als Empore dienenden Oberkapelle aus nahm die Herrschaft daran teil (Wetzer-Welte 7, Sp. 115). Mit dieser Anordnung wurde den kirchenrechtlichen Bestimmungen genügt und zugleich ein Abbild ma. Weltordnung gegeben. Wegen der Pfarrechte der unteren Kapelle verstehen sich auch die gelegentlich in D. nachweisbaren Taufsteine (Blankenberg a. d. Sieg, Freyburg a. d. Unstrut).
Diese kirchenrechtliche Begründung der D. traf aber nicht für alle Herrschaftskapellen zu. In vielen Landschaften begnügte man sich mit der einfachen Emporenkapelle (Franken, Oberpfalz, Böhmen). Für viele D., vor allem bei dem Typ mit Mittelschacht, wird die Vorbildlichkeit der Aachener Anlage bestimmend gewesen sein. Die zu dieser Gruppe gehörende D. in Hereford (Abb. 4) wurde vom Bischof Robert aus Lothringen 1079–95 nach dem Vorbild von Aachen errichtet („ecclesiam tereti edificavit scemate, Aquensem basilicam pro modo imitatus suo“; Lehmann-Brockhaus, Engl. Schriftquellen Nr. 2047). Dieses Bauwerk ist, abgesehen von Liebfrauen in Goslar (1034–38), das früheste erhaltene Beispiel für den Vierstützentyp mit Mittelschacht. Daß der Hinweis auf Aachen trotz der Grundrißwandlung in die Rechteckform zulässig ist, haben die Untersuchungen zur ma. Architekturkopie gezeigt (Rich. Krautheimer, Introduction to an „Iconography of Mediaeval Architecture“, Warburg Journal 5, 1942, 1–33). Vor allem spricht die für Deutschland charakteristische große Mittelöffnung für diese Einwirkung.
Für die Bischofskapellen – sofern sie nicht als Herrschaftskapellen in der Nachfolge Aachens stehen – ist der D.-Charakter dadurch erklärlich, daß der Bischof Anspruch auf einen eigenen Altar hatte, an dem er seine Privatmessen halten konnte (Wetzer-Welte 7, Sp. 105ff.). Die Kapelle lag neben seinen Gemächern im Obergeschoß. Der untere, außerhalb Deutschlands oft unverbundene Raum wird für das Gesinde bestimmt gewesen sein, für das der Hauskaplan den Gottesdienst abhielt. Allerdings fanden hier keine pfarramtlichen Handlungen statt, da die Kathedrale als Pfarrkirche in unmittelbarer Nähe lag.
Neben der Gruppe der Herrschafts- und Bischofskapellen stehen zahlreiche doppelgeschossige Grabanlagen, die auf doppelgeschossige Martyrien zurückgehen [5, Bd. I, S. 575ff.]. Zuweilen begegnen sich beide Bestimmungen, wie z. B. in der Camera Santa in Oviedo, die als asturische Königskapelle errichtet wurde und im unteren Raume das Grab der hl. Leocadia barg. – Eine besondere Gruppe der doppelgeschossigen Anlagen sind die Nachbildungen der Rotunde des hl. Grabes in Jerusalem, die einen hervorragenden Heiligen ehren sollen (St. Petronius in S. Sepolcro in Bologna, St. Benignus in Dijon). Auch in S. Francesco in Assisi und wahrscheinlich in S. Flaviano in Montefiascone (Abb. 11) war der untere Raum der besonderen Verehrung des Heiligen gewidmet. – Aber auch der Bauherr konnte für sich und seine Angehörigen den unteren Raum als Grablege bestimmen, um der fürbittenden Messen und der Hilfe der in den Reliquien anwesenden Patrone, vor allem der Maria, beim Jüngsten Gericht teilhaftig zu werden.
Am Aachener Münster war die Nikolauskapelle als Begräbnisstätte der Stiftsherren bestimmt; darüber war die Michaelskapelle. In der Cyriakuskapelle am Kapitelhaus des Bonner Stifts ließ sich Gerhard von Are bestatten, darüber befand sich, durch eine kleine Öffnung verbunden, die Privatkapelle des Propstes. In Fulda errichtete Abt Eigil 822 die doppelgeschossige Michaelskapelle für sich und seine Mönche (vergleichbar Großkomburg: Otto Schmitt in: L’Architecture Monastique, Sonderheft des Bull. des Relations Artistiques France-Allemagne, Mainz 1951). Die durch ein Marienbild berühmte Wallfahrtskirche auf dem Harlungerberg b. Brandenburg war die Grabkirche ihres Gründers Pribislaw. Der doppelgeschossige „Alte Turm“ in Mettlach wurde als Grabbau des Abteigründers Liutwin errichtet, die Außenkrypta in Gembloux – wie andere Außenkrypten auch – für ihren Gründer Wichpert. Schwarzrheindorf wurde die Grabeskirche ihres Gründers Arnold von Wied. Nach seinem Tode wurde das Bauwerk als Nonnenstift bestimmt, vielleicht um die Totenfürbitte zu sichern. Diese Sitte der D. als Gruftkapellen zeigt auch noch im 16. Jh. die Gruftkapelle der Hürnheim hinter dem Altarraum der Pfarrkirche in Hochaltingen (Dehio-Gall, Östl. Schwaben S. 65).
Doch waren nicht alle D., die das Grab ihres Gründers aufnahmen, von dieser Aufgabe her formal bestimmt. Das Grabrecht war Privileg innerhalb des Eigenkirchenrechts und fand auch bei anderen Bautypen Anwendung. – Neben Schwarzrheindorf (Abb. 12) sind auch die Neuwerkkirche bei Mönchen-Gladbach (Abb. 5 und 6) und Ottmarsheim als Frauenkloster- und Damenstiftskirchen verwendete D. Wahrscheinlich empfahl sich dieser Typ wegen der gewünschten stärkeren Absonderung der Nonnen. – Auch bei anderen Beispielen läßt sich nachweisen, daß D. dann gewählt wurden, wenn für verschiedene Personenkreise eigene Kulträume auf räumlich beschränktem Platz errichtet werden sollten. Die Matthiaskapelle in Köln diente im unteren Raume als Kapelle für die Zunft der Fleischer, oben war ein Betsaal für Heisterbacher Mönche, die auf einem angrenzenden Grundstück eine Niederlassung hatten. Die D. in Niederweisel war offenbar im Oberraum für die Kranken des anschließenden Hospitals bestimmt. St. Simeon in Trier war im Oberraum Stifts-, unten Pfarrkirche.
IV. Geschichte, Verbereitung
Alle Grundrißtypen der D. führen auf spätantike Mausoleen und altchristliche Martyrien zurück [5, Bd. I, S. 575ff.]. Die Doppelgeschossigkeit ist bei diesen Bauwerken durch den unteren Gruftraum vorbereitet, der, einem Märtyrer gewidmet, meist auch einen eigenen Altar besaß. – Der längsrechteckige unverbundene Typ der D. leitet sich fast unverändert aus diesem Bereich ab (Marusinac – Camera Santa in Oviedo – Ste. Chapelle in Paris). Der Martyriumcharakter wird auch bei den doppelgeschossigen Außenkrypten dieses Typs im 10. und 11. Jh. deutlich. In der folgenden Zeit trat der Typ in Deutschland zurück, während er in Frankreich in Hauptbeispielen erhalten blieb. Erst in nachstaufischer Zeit findet man ihn auch in Deutschland wieder (Meißen, Maria-Magdalenenkapelle). – Der polygonale oder runde Typ findet sich in der Frühzeit doppelgeschossig bei Grabbauten (Ravenna, Theoderichgrab) und Anlagen, die der Marienverehrung gewidmet sind [6]. Innerhalb der byzantinischen Architektur wurde dieser Grundrißtyp auch für Herrscherkirchen verwendet, wobei anstelle der echten Zweigeschossigkeit Galerie- und Emporenbildungen üblich waren. Schon im byzantinischen Bereich wurde der Typ zum rechteckigen Vierstützenbau mit erhöhtem Mittelgewölbe abgewandelt (Bojana, [5] Bd. I, S. 544, 630; Kasr-ibn-Wardan, R. Kautzsch in Fs. für Ernst Neeb, Mainz 1936, S. 41–46). Diesen beiden Typen folgten die langobardischen (Benevent), bulgarischen (Prevslav) und wahrscheinlich auch die nicht erhaltenen merowingischen Königskapellen.
In Aachen verband sich die Form der byzantinischen Herrscherkirche mit der doppelgeschossigen Marienkirche zu einer echten D. In der Nachfolge Aachens standen neben den oben erwähnten polygonalen Nachbildungen auch die räumlich verbundenen Vierstützenbauten, die vor allem in Deutschland üblich waren. Sie traten zuerst im 11. Jh. auf und waren vornehmlich in staufischer Zeit verbreitet, gefördert durch zahlreiche Pfalzerneuerungen und Burgneubauten. Gegen Mitte des 13. Jh. und auf kleineren Burgen wurde der Typ zuweilen vereinfacht, indem die Freistützen fortfielen. Außerhalb Deutschlands begegnete man dem Typ in Hereford (England), Zaboř (Böhmen, [1] S. 52ff.) und Ledoje (Skandinavien, [1] S. 88ff.). – Die anderen D.-Typen – kreuzförmige und unverbundene Vierstützenbauten – lassen sich nicht zu landschaftlichen oder zeitlichen Gruppen zusammenfassen.
Seit dem 14. Jh. traten die D. zurück. Die Herrschaftskapellen sind seither fast immer Emporenkapellen. Im Barock erschienen wieder einige Abarten der D. als Herrschaftskapellen (Würzburg, Versailles) oder als Verbindung von Privatkapelle und öffentlicher Kapelle (München, Asamkirche, Abb. 15) oder als Wallfahrtskirche (Andechs). Sie folgten dem längsrechteckigen Typ, wobei statt des Obergeschosses schmale Emporen benutzt wurden.
Zu den Abbildungen
1. Laon, Bischofskapelle, Längsschnitt. Zwischen 1155 und 1174. Nach Bull. mon. 66, 1902, Taf. nach S. 504.
2. und 3. Mainz, Bischofskapelle St. Gothard, Grundriß des Erd- und des Obergeschosses. Um 1135. Nach Dehio-Bezold Taf. 170 Abb. 15 u. 16.
4. Hereford, England, ehem. Bischofskapelle SS.
Katharina und Maria Magdalena, Grundriß und Westansicht, nach Zeichnung des 1. Dr. 18. Jh. 1079–95, zerst. 1737. Nach Vetusta Monumenta I, London 1747, Taf. 49.
5. und 6. Neuwerkkirche bei Mönchen-Gladbach, Grundriß und Längsschnitt (Rekonstruktion). Um 1135. Nach Jb. d. rhein. Dpfl. 5/6, 1930, Abb. 102 u. 107.
7. S. Claudio al Chienti bei Macerata, Grundriß der Unterkirche. 12. Jh. Nach Luigi Serra, L’Arte nelle Marche, Pesaro 1929, S. 60 Abb. 107.
8. Ravenna, Bischofskapelle, Grundriß des Oberraums. 494–520. Nach Felix Ravenna N. S. 3, 1932, S. 93.
9. Goslar, Kaiserpfalz, Untergeschoß der Ulrichskapelle. 1. V. 12. Jh. Fot. D. K. V., München.
10. Nürnberg, Kaiserburg, Obergeschoß der Burgkapelle. A. 13. Jh. Fot. Staatl. Bildstelle 6075,52.
11. Montefiascone, S. Flaviano, Untergeschoß. Vor 1130; 1262 nach W um ein Joch erweitert. Fot. Brogi 18 175.
12. Schwarzrheindorf b. Bonn, Doppelkapelle St. Klemens. Gew. 1151. Fot. H. Groß, Bonn.
13. Noyon, Kathedrale von Osten. Links die Bischofskapelle, 1183 vollendet, 1895 teilweise abgebrochen. Nach Fot. der Archives Photographiques Paris, um 1888.
14. Reims, Bischofskapelle, Querschnitt. Um 1220–30. Nach Viollet-le-Duc, Architecture 2, S. 440.
15. München, St. Johann Nepomuk. C. D. und E. Q. Asam, 1733–46. Fot. Marburg 16 220.
Literatur
1. Oskar Schürer, Romanische Doppelkapellen. Eine typengesch. Untersuchung. Marburg 1929 (auch: Marburger Jb. 5, 1929, 99ff.); dort auch die wichtigste ältere Lit. – 2. Viollet-le-Duc, Archit. II, S. 423ff. – 3. Alb. Verbeek, Zur staufischen Burgenbaukunst im Rheinland, Wallraf-Richartz-Jb. 10, 1938, 33ff. – 4. Gottfr. Schlag, Die dt. Kaiserpfalzen, Frankfurt a. M. 1940, S. 22ff. – 5. André Grabar, Martyrium, 3 Bde., Paris 1943–46; bes. Bd. I, S. 559ff. – 6. Rich. Krautheimer, Sancta Maria Rotunda, in: Arte del primo Millenio (Bericht des 2. Früh-MA-Kongresses in Pavia 1950), Turin 1953, S. 21–27. – 7. Inge Sück, Die ma. Doppelkapellen Frankreichs, Diss. Frankfurt a. M. (wird 1955 abgeschlossen; [7] konnte nicht benutzt werden). – 8. Guglielmo de Angelis d’Ossat, Le chiese medievali a due piani e la basilica di S. Francesco d’Assisi, in: Atti del II Convegno nazionale di storia dell’architettura, Rom 1939, S. 179–86.
Verweise
Empfohlene Zitierweise: Bandmann, Günter , Doppelkapelle, -kirche, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. IV (1955), Sp. 196–215; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=93025> [04.04.2022]
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