Englische Fräulein

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englisch: Institute of Mary; französisch: Congrégation des Dames anglaises; italienisch: Dame inglesi.


Karl-August Wirth (1961)

RDK V, 697–707


RDK V, 699, Abb. 1. München, 1701.
RDK V, 699, Abb. 2. Augsburg, 1650.
RDK V, 701, Abb. 3. J. Seb. Klauber, um 1760.
RDK V, 703, Abb. 4. Michael Wening, 1. V. 18. Jh.
RDK V, 705, Abb. 5. St. Pölten N.Ö., vor 1715 und 1767-69.

I. Geschichte der Kongregation

Das Institut der E. (Institutum Beatae Mariae Virginis) ist eine Vereinigung von Jungfrauen, die nach einer (1703 erstmals) päpstlich approbierten Regel ein gemeinschaftliches Leben führen, die einfachen Gelübde der Armut, der Keuschheit und des Gehorsams nach zweijähriger Probezeit ablegen und sich zur Unterweisung der weiblichen Jugend verpflichten. Die Gründung der Kongregation ging auf die Initiative der adeligen Engländerin Mary Ward (1585 bis 1645) zurück.

Mary Ward emigrierte 1609 mit einigen Gefährtinnen in die spanischen Niederlande und gründete in St. Omer zur Heranbildung der weiblichen Jugend ein Institut, das in Aufbau und Zielen den zur Bildung der männlichen Jugend dienenden Seminaren der Jesuiten entsprach. In schneller Folge konnten die „Jesuitinnen“ in Italien und Deutschland weitere Häuser gründen. Die persönlichen Bemühungen der Mary Ward um offizielle Anerkennung ihrer Gründung endeten, infolge von Mißhelligkeiten und Anfeindungen des für die damalige Zeit kühnen und neuen Unternehmens (Klausurlosigkeit, Seelsorgehilfe der E. in England; [11]), mit dem Verbot der Gründung in der von Mary Ward vorgesehenen Form und mit der Auflage, die bestehenden Institute aufzulösen (Bulle Pastoralis Romani Pontificis Urbans VIII., 13. Jan. 1631 veröffentlicht); Hauptgründe hierfür waren der den Bestimmungen des Tridentinums widersprechende Verzicht auf Klausur und Chorgebet sowie auf die Leitung durch eine der päpstlichen Jurisdiktion unmittelbar unterstellte Generaloberin. Zu der an Wechselfällen reichen Geschichte vgl. P. Jos. Grisar, Stimmen der Zeit 113, 1927, 34–51 u. 131–50.

Da die päpstliche Bulle nur die geplante Form, nicht aber die Ziele der Kongregation mißbilligte, konnte noch in den dreißiger Jahren des 17. Jh. der bescheidene Anfang des zweiten Instituts gemacht werden: weil die Engländerinnen aus religiösen Gründen nicht in ihre Heimat zurückkehren konnten, erbat Mary Ward um 1632 vom Papst, daß die ihr verbliebenen Gefährtinnen bei ihr wohnen dürften; das wurde ihr nach Auskunft der Viten vivae vocis oraculo gestattet. In München bewilligte Kurf. Maximilian I., der die Auflösung des Instituts wünschte, daß die E. so lange bleiben könnten, bis eine Rückkehr nach England möglich wäre. Auf diesem eigentlich inoffiziellen Weg erhielten sich die Niederlassungen in Rom und München. In den neuen Gemeinschaften unterblieb freilich alles, was an das aufgehobene Institut hätte erinnern können. 1650 erfolgte eine kleine Gründung in Paris (bestand bis 1703), und auch in England hielt sich eine Niederlassung, aus der 1686 der Bar Convent in York hervorging.

Bis ins späte 17. Jh. lebten die Gemeinschaften ohne einen Rechtstitel von kirchlicher Seite. Nachdem bereits die Fürstbischöfe von Augsburg, Freising und Salzburg die Häuser der E. in Augsburg, München und Burghausen unter ihren Schutz genommen hatten, wurden die Ende 17. Jh. verfaßten Regeln der E. auf Fürsprache Kurf. Max II. Emanuels von Bayern durch das Breve Inscrutabili divinae Providentiae Klemens’ XI. 1703 bestätigt. Es heißt ausdrücklich nur die in den Regeln niedergelegte Lebensweise gut, approbiert aber das „Conservatorium“ selbst nicht; erst 1877 wurde das Institutum Beatae Mariae Virginis päpstlich anerkannt (nicht aber dessen Konstitutionen).

Die Regeln enthalten eine Anleitung zur Pflege des klösterlichen Lebens der „kath. adeligen Fräulein aus England“ (so bezeichnet das Breve die Mitglieder des Inst. B.M.V. und veranlaßte dadurch die Benennung E.) und handeln vom Zweck des Instituts, an dessen Spitze eine Oberin steht; ihre Untergebenen waren (bis 1953) in Lehrfräulein (Matres; diese vor der Säkularisation unterschieden in Fräulein aus adeligen und Jungfrauen aus bürgerlichen Familien) und Laienschwestern (Schwestern) geschieden.

Da über Organisation und Aufbau des Instituts keine verbindlichen Bestimmungen ergangen waren, kam es im 18. Jh. zum Zusammenstoß mit der bischöflichen Rechtsprechung (Augsburger Jurisdiktionsstreit) und zur Anfechtung des gewohnheitsrechtlich ausgeübten Amtes der Generaloberin, die in München saß. 1742 wurde das Amt der Generaloberin für alle Niederlassungen in den habsburgischen Erblanden in St. Pölten, 1749 das der Generaloberin in München für die Häuser in den Wittelsbacher Landen anerkannt (Bulle Quamvis iusto Benedikts XIV.).

Das stetige Anwachsen der Institutszahl wurde durch die im Zeitalter der Aufklärung einsetzenden Schulreformen unterbrochen. Die Säkularisation brachte für die Institute eine Krisenzeit, die nur wenige Niederlassungen ohne einschneidende Veränderungen überdauerten. Erst seit der Wiederbelebung des 1809 aufgelösten Münchner Mutterhauses in Nymphenburg (1835) begann ein neuer Aufstieg, der sich zumal in der 2. H. 19. Jh. in zahlreichen Neugründungen kundtat. Seit der Verwaltungsneuordnung von 1953 unterstehen die deutschen Institute der E. den Provinzialaten München, Augsburg, Passau, Würzburg und Mainz, diese wiederum dem Generalat in Rom.

Im 17. und 18. Jh. gegründete Niederlassungen der E. im deutschen Sprachgebiet und in den habsburgischen Stammlanden: Köln 1621–30, Trier 1621–30, München 1626/27 (Nymphenburg 1835), Augsburg 1662, Burghausen 1683, Mindelheim 1701, St. Pölten 1706, Bamberg 1717, Altötting 1721, Meran 1724, Krems 1725, Fulda 1732, Brixen 1739, Prag 1747, Aschaffenburg 1748, Frankfurt a. M. 1749–1821, Mainz 1752, Günzburg 1758, Budapest 1770, Rovereto in Südtirol 1782.

II. Tracht

In den Regeln und den alten Consuetudines der E. findet sich kein Zeugnis über die Beschaffenheit der Tracht. Ihre Entwicklung kann daher nur anhand von Beschreibungen und bildlichen Darstellungen ermittelt werden. Die derzeit bekannten Unterlagen sind chronologisch lückenhaft; in den vorliegenden Veröffentlichungen fehlen jegliche Hinweise (alles folgende nach [13]).

Im ältesten Institutsplan der Mary Ward aus den Jahren 1612–14 heißt es: „... utentur ... vestitu nigro, grave ac modesto, ... nihil in eo curiosum admittentes, ea deinde vestis forma ac qualitate retenta, quam semel communi approbatione assumpserint“ (Inst. Discipularum Scholae B. Mariae, Arch. Rom. Soc. Jesu, Fondo Gesuitico, n. 1435 fol. 3 § 29). In ihrem ursprünglichen Institut wollte Mary Ward keinen Ordenshabit im Sinne der alten Orden einführen, wohl aber ein gemeinsames Kleid. Das Bildnis Mary Wards im Augsburger Institutshaus, vielleicht um 1620, jedenfalls aber zu Lebzeiten der Dargestellten entstanden, sowie die am gleichen Ort befindlichen 50 Gem. mit Szenen aus dem Leben Mary Wards, in der Mehrzahl noch vor 1700 geschaffen, bieten Belege für die älteste Tracht der E. [12, Nr. 443–45]. Die Kleidung entspricht der Beschreibung Pierre Bergerons (Voyage ès Ardennes, Liége et Pays-Bas en 1619, ed. H. Michelant, Lüttich 1875, S. 103). Urban VIII. verbot diese Tracht in seiner Bulle („Habitum statim deponant“).

Danach nahmen die E. die Witwentracht an; unbekannt ist bisher, aus welchem Land das modische Vorbild übernommen wurde. Marcus Fridl (Englische Tugend-Schul, 1. Theil, Augsburg 1732, S. 339 n. 278) spricht von einer „Tracht, welche selbiger Zeit die Edle Matronen, wann sie in der Traur, oder sonst Demuth halber etwas schlecht und niderträchtig in schwartzer Farb zu gehen pflegten, auf die Art nemblich, wie es das löbliche Institut noch heut zu Tag führet, dann dieses ware selbiger Zeit die Tracht des Adels“. Erst nach dem Tode Mary Wards kam, möglicherweise zuerst in Paris, im 3. V. 17. Jh. der große weiße Kragen als Kennzeichen der Tracht der E. hinzu (älteste Belege: Bildnis Winefrid Wigmore, 1656 in Paris, Augsburg, Engl. Inst., Abb. 2; Bildnis Mary Poyntz, 1667 in Augsburg, London, St. Mary’s Convent).

Die einzige bisher bekannte detaillierte Beschreibung der Tracht der E. findet sich in der Hs. München, St.B. Cgm. 5397, „Die Puncten so bey allgemainer Zusammenkhonpfft [1693] beschloßen worden“ und bei den Zusammenkünften von 1697 und 1703 wieder gutgeheißen wurden.

Auf Frage 5, „was für Kleidung zu tragen sey“, heißt es: „Die klaider betreffent hat man Vor gut eracht, daß es bey den alten formb bleibe, doch in etwa wenigs Veränd(er)t, wie daß bildt so nache Rom geschickht [ist verschollen] Vnd aldorth gutgehaißen worden nemblich die klaider ohne schwaiff, die Und(er)örbel biß auf daß knöpfel Vnd kleinere Därzel [= Handstreifen]; die Jungfrauen sollen wie die Frl. gekleidet werden iedoch mit einem wenigen kleine(re)m Und(er)schidt, alß nemlich mit gladtem ermbl, dickhem flor, Vnd an Stat deß Mantels ein langen Schiair; die Schwestern aber müssen ein in die Falten gelegten Schlaff rockh tragen, ein schwarrze hauben Von Zucinet [?] mit einem weißen Strich Vmb das gesicht, ein Stirnbindl, Vnd rundten kragen, wan sie außgehen, ein flor, oder schlair yber daß haupt.“

Die Tracht des 18. Jh. ist gegenüber der älteren in Einzelheiten verändert, ohne daß es möglich wäre, Zeitpunkt und Ort der Wandlung genauer zu bestimmen. Die Bildnisse der Frances Bedingfield 1704 und ihrer Nichte Dorothy Bedingfield 1734 im Bar Convent, York, zeigen eine andere Kopfbedeckung als die älteren Porträts (schwarzer Schleier, schwarzes Kopftuch über weißem, eng anliegendem Leinentuch, einer Mozzetta entfernt vergleichbar, und weißer Stirnbinde), der Kragen ist an der Vorderseite geschnürt und ein Medaillon mit dem Marienmonogramm dem Gewand in Brusthöhe angesteckt.

Weitere Darstellungen des 18. Jh.: Stiche von Josef Mörl (Fridl a.a.O.), in Klaubers Pinacotheca Mariana, Augsburg 1760 (unter dem 30. Jan.; Abb. 3), von Martin Engelbrecht (Reproduktion im Generalat zu Rom). – Gem. der Mary Ward, gekleidet wie ein E. des 18. Jh., aus dem Mindelheimer Institut, jetzt Augsburg [12, Nr. 575].

Nach kleineren Veränderungen im 19. Jh. – vgl. die Bedingfieldporträts mit dem Bildnis der Katharina di Graccho ( 1857) im Augsburger Engl. Inst. [2, Abb. S. 313] – ist im 20. Jh. die Tendenz zur Vereinfachung der Kleidung deutlich.

Der große Schleier („Mantel“) ist nur noch in einzelnen Häusern bei festlichen Anlässen im Gebrauch, wird aber in der Öffentlichkeit nicht mehr angelegt. Der etwa seit dem ersten Weltkrieg für Reisen, dann auch für Ausgänge in die Stadt als Ersatz des gestärkten weißen Kragens eingeführte schwarze Reisekragen wird nach Beschluß des Generalkapitels von 1953 nunmehr auch im Haus getragen, der weiße wurde offiziell abgeschafft; weitere Reformen von 1953 betreffen die Kopfbedeckung (Haubenform, die den Hals frei läßt).

III. Verhältnis zur Kunst

Der heutige Bestand von bedeutenderen Baudenkmälern im Besitz der E. gibt ein unzutreffendes Bild von deren Verhältnis zur Kunst, da – besonders durch Kaiser Josef II. und nach der Säkularisation – E. vielfach in ältere Kirchen-, Klöster- und Schloßbauten eingewiesen wurden; hier interessieren nur solche Institute, die von Anfang an zur Benutzung durch E. bestimmt waren. Gründungen bzw. Vergrößerungen von Instituten der E. veranlaßten nur dort, wo geistliche und weltliche Herren als Förderer auftraten, bemerkenswerte Bautätigkeit.

Die Aufgaben der E. machten die Errichtung von Kloster-, Schul- und Pensionatsgebäuden sowie einer Institutskirche oder -kapelle erforderlich und legten es nahe, den Bauplatz möglichst in den Stadtzentren zu wählen. Man bevorzugte die Lage an Marktplätzen oder in deren Nähe (München, Burghausen, Bamberg, Krems u. a.). Die örtlichen Gegebenheiten waren zu verschieden, als daß sich ein allenthalben verbindlicher Bautypus hätte herausbilden können; als bevorzugte Bauform könnte man allenfalls den dreiteiligen Aufbau der Straßenfassaden (mit der Kirche in der Mitte: z. B. Burghausen, Altötting) erachten. Die mehrfach vorkommende Nebeneinanderreihung von Gotteshaus und sonstigen Institutsgebäuden ist gewöhnlich eher ein Abbild des geschichtlichen Werdeganges als ein architektonischer Typus.

Da die Stadtzentren fast immer bebaut waren, begannen die E. ihr Wirken zumeist in älteren Gebäuden, die durch Schenkung an sie kamen und zweckentsprechend hergerichtet wurden; manche Niederlassungen kamen über diesen Zustand bis M. 19. Jh. nicht hinaus (Frankfurt a. M., Mainz, Aschaffenburg, Meran usw.). Das erste eigene Bauvorhaben war in der Regel das Gotteshaus; reicher dotierte Institute konnten dieses nach einheitlichem Plan mit den übrigen Gebäuden aufführen: München, 1691–97 von Enrico Zuccalli (Abb. 4; Rich. A. L. Paulus, Der Baumeister Henr. Zuccalli usw. [= Stud. z. dt. Kg.H. 156], Straßburg 1912, S. 96–100, Abb. 94–100); Mindelheim, 1715–20 angeblich nach Plänen des Jesuitenbaumeisters P. Jos. Guldimann [5, S. 40], wahrscheinlich aber von P. German Pecher und Valentin Brenner (Friedr. Zoepfl, Dt. Künstler u. ihre Werke in den Kirchen und Kapellen der Stadt Mindelheim [= Kl. Kirchenführer S. 511/12], München o. J., S. 12f.); Burghausen, 1731–46 von J. M. Pöllner (Karl Busch, Burghausen a. d. Salzach [= Kl. Kirchenführer S 234/35], Mchn. 1937, S. 9f.); Altötting 1723–36, doch erst 1765 gew. [8, S. 124f.]. Andernorts ließ eine sich durch mehrere Generationen hinziehende Bautätigkeit sukzessiv größere Bauten nach uneinheitlichen Plänen entstehen, so in Bamberg (Hans Leiterer, Bamberg, Bamberg 19513, S. 108; Heinr. Mayer, Bamberg als Kunststadt, Bamberg u. Wiesbaden 1955, S. 326f.; [2] S. 144–47; [4] S. 37f.; mit widersprüchlichen Daten) und vor allem St. Pölten (Abb. 5, Dehio, Österr. Bd. 13, S. 299f.; [10] S. 19–34; die Tätigkeit Jakob Prandtauers an der 1715 geweihten, 1767–69 umgebauten Kirche ist nicht zu beweisen). In Augsburg und Krems (Inv. Österr. 1, S. 241f.) kam es zu keinen bedeutsameren Bauunternehmungen.

Die Ausstattung der Bauten blieb in der Regel beschränkt auf das Notwendigste, das von ortsansässigen Künstlern gefertigt wurde. Bemerkenswerte Ausstattungsstücke sind fast ausnahmslos Schenkungen von Wohltätern, unter denen die Mitglieder des Wittelsbacher und des habsburgischen Herrscherhauses an erster Stelle stehen. Auf deren Veranlassung wurden auch namhafte Künstler zur Ausgestaltung der Bauten herangezogen, etwa Hans Gg. Asam zur Ausmalung der Kuppel in der Gruftkirche beim Münchner Institut (die jedoch von den Benediktinern in Andechs betreut wurde; um 1697: Paulus a.a.O. Abb. 99f.) oder Barth. Altomonte für Arbeiten in St. Pölten, 1668f.

Aus dem Besitz der E. in St. Pölten stammen einige erlesene Stickereien, die z. T. unfertig sind; da auch technische Eigenarten erkennen lassen, daß es sich hier nicht um gewerbsmäßig hergestellte Arbeiten handelt, dürfte die Annahme, es seien Werke von E., zu Recht bestehen (vgl. Moritz Dreger, Zs. f. christl. K. 19, 1906, 341–48).

Das Siegel des Instituts zeigt innerhalb einer Sonne das Monogramm Mariä mit einer Krone darüber und dem von einem Schwert durchbohrten Herzen darunter; das Siegel der Generaloberin (Abb. 1) weist dasselbe Bild auf und unterscheidet sich nur in der Umschrift.

Zu den Abbildungen

1. München, Kreisarchiv KL 436, fasc. 13, Siegel der Generaloberin M. Anna Bapthorpe auf einem Brief v. 28.4. 1701. Fot. Bayer. Hauptstaatsarchiv, Mchn.

2. Augsburg, Institut der Englischen Fräulein, Bildnis der Winefrid Wigmore I.B.M.V., 1656. Gem. a. Lwd., dat. 1650. Fot. unbekannt (Generalat der Englischen Fräulein, Rom).

3. Joh. Sebastian Klauber, Vorführung der Kongregationsstifterin Maria Ward vor den Primas der Anglikanischen Kirche. Kupferstich aus „Pinacoteca Mariana“, Augsburg 1760, z. 30. Januar. Fot. RDK.

4. Michael Wening (1645–1718), Ansicht der „Wohnung der Englischen Gesellschafft in München“. Kupferstich aus „Historico-topographica descriptio Bavariae“, 1701–26, 28,5 × 36,9 cm. Fot. St. Graph. Slg. Mchn.

5. St. Pölten N.Ö., Fassade des Instituts der Englischen Fräulein. Neubau 1715 gew. und 1767–69 umgestaltet. Fot. Bildarchiv der Österr. Nat.Bibl., Wien, L. 27 464.

Literatur

1. Elizabeth Chambers I.B.M.V., Leben der Maria Ward, 2 Bde., Regensburg 1889 (Übersetzung aus dem Englischen). – 2. M. Gonzaga Fr. von Pechmann I.B.M.V., Gesch. des Englischen Institutes B.M.V. in Bayern, Mchn.-Nymphenburg 1907. – 3. Peter Guilday, The English Catholic Refugees on the Continent, London 1914, S. 163–214. – 4. M. Maria Theodolinde Winkler I.B.M.V., Maria Ward u. das Inst. der Engl. Fräulein in Bayern, Mchn. 1926. – 5. Fs. zum Gedächtnis des 300jähr. Bestehens des Inst. B.M.V. der Engl. Fräulein in Bayern 1626–1926, Mchn. 1926. – 6. Buchberger 3, 690f. – 7. Max Heimbucher, Die Orden u. Kongregationen der kath. Kirche, Paderborn 19343, Bd. 2 S. 454–61. – 8. Mich. Hartig, Die oberbayer. Stifte 2, Mchn. 1935, S. 121ff. – 9. Paul Wesemann, Die Anfänge des Amtes der Generaloberin. Dargestellt an der verfassungsrechtlichen Entwicklung des Instituts der Engl. Fräulein (= Münchner theolog. Stud. III. kanonistische Abt. Bd. 4), Mchn. 1954. – 10. Fs. „250 Jahre Institut B.M.V. der Engl. Fräulein St. Pölten 1706–1956“, St. Pölten 1956. – 11. P. Joseph Grisar S.J., Die ersten Anklagen in Rom gegen das Institut Maria Wards (= Miscellanea Hist. Pontificae 22), Rom 1959. – 12. Ausst.Kat. „Bayerische Frömmigkeit“, Mchn. 1960, S. 110–12. – 13. Frdl. Hinweise von M. Immolata Wetter I.B.M.V., Rom.

Verweise