Feldzeichen
englisch: Formation sign; französisch: Brassard, écharpe; italienisch: Segnale di radunata.
Ottfried Neubecker (1979)
RDK VII, 1137–1152
F. = Feldzeichen; Fb. = Feldbinde
I. Wort
Das Wort F. kam gegen M. 16. Jh. auf und hat von Anfang an zweierlei Bedeutung: 1) bezeichnet es das (im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Kriegsführung notwendig gewordene) Unterscheidungszeichen an Körper oder Bekleidung eines Kämpfers (II); 2) ist es Übersetzung von lat. „signum“ (s. *Signum, *Vexillum; als Übersetzung eines tschechischen Textes F. 1562 belegt: Schles. Gesch.bll. 1925, 21 Anm. 5,23).
Seit dem 18. Jh. bürgerte sich nach und nach F. als Sammelbegriff für Fahnen (F. von Fußtruppen) und Standarten (Fahnen von Reiterei) ein: vgl. Jos. Melchior Galliker, Die Fahne von Unterwalden, Schweizer. Archiv für Heraldik 83, Jb. 1969, 23 mit Beleg für 1741, und Max Nordau, Vom Kreml zur Alhambra, Kulturstudien, Lpz. 1880, Bd. 1 S. 68. In amtlichen Texten kommt er nicht vor; eine relativ frühe Verwendung in der Fachliteratur bei Max Dittrich, Die F. des Kgl. Sächs. (XII.) Armeecorps, Dresden 1882 (s. auch Meyers Konversations-Lex. Bd. 6, Lpz. und Wien 18975, S. 278).
II. Militärische Unterscheidungszeichen
„F. heisst alles, was die Officiers sowohl, als die gemeinen Soldaten, im Felde zu tragen beordert sind, damit sie in Actionen, oder auf Parteyen einander von dem Feinde zu unterscheiden wissen. Dergleichen sind Fb. ([2] 1. Theil Sp. 843 wird von „Feldbinde“ auf „Scherpe“ verwiesen), Degenquasten [vgl. RDK III 1225] oder Porte-épées (wie sie absusive genennet werden), cm wenig auf den Hut gestecktes Stroh, Laub, Papier, u.d.g.“ [2, 1. Theil Sp. 850f.] und Armbinden. Für *Kokarden s. dort.
A. Vorstufen
Nach der Ausstattung kämpfender Parteien mit Wappenröcken wurden von Fall zu Fall Bundeszeichen festgesetzt.
Als Beispiele seien genannt: das Kreuz der Kreuzfahrer (Félix de Mély, La croix des premiers croisés, Rev. de l'art chrét. 33 [= nouv. sér. 1], 1892, 297 bis 306, Taf. 12), das Schweizer Kreuz (Eduard Achilles Gessler, Schweizerkreuz und Schweizerfahne, Zürich 1937, S. 10) und die in Shakespeares Königsdramen oft erwähnten „badges“ (Charles Wilfrid Scott-Giles, Shakespeare's Heraldry, London 19712, S. 14ff.). Vor der Schlacht bei Tannenberg befahl Jagiello den polnischen und litauischen Heeren, sich mit Strohbüscheln als Erkennungszeichen zu versehen (Sven Ekdahl, Die „Banderia Prutenorum“ des Jan Dlugosz – eine Quelle zur Schlacht bei Tannenberg 1410, Göttingen 1976, S. 17).
Die Kleidung der Schweizer Reisläufer unterschied sich von derjenigen der deutschen Landsknechte durch die Schlitzmuster; jene hatten Schweizer Kreuze, diese Andreaskreuze (Franz Bächtiger, Andreaskreuz und Schweizerkreuz ..., Jb. des Bernischen Hist. Mus. 51/52, 1971/72, 205–270, bes. S. 209–24).
Parteiabzeichen wurden vor allem bei Thronwirren und Bürgerkriegen erforderlich, da in diesen Fällen beide Parteien die gleichen Wappenbilder und Hoheitszeichen beanspruchten.
1385 ordnete der Kg. von England im Krieg gegen den Kg. von Frankreich, faktisch einem Thronstreit, an, jeder seiner Parteigänger solle cm breites Zeichen mit dem St. Georgswappen führen; auf Mißbrauch stand die Todesstrafe. Die 1419 erneuerte Fassung verlangt – auch für Gefangene der eigenen Partei im Gewahrsam ihrer Überwinder – eine Armbinde mit dem St. Georgswappen zu tragen (William Gordon Perrin, Brit. Flags, Cambridge 1922, S. 41).
B. Feldbinden (Schärpen)
Diese F. kamen im 2. V. 16. Jh. in Gebrauch und lösten auf die Kleidung genähte oder auf den Harnisch gemalte Kreuze – weiße für Franzosen und Schweizer, rote für Engländer und schräg gestellte rote für Kaiserliche – ab. Das Aufkommen der von den Zeitgenossen F. genannten Fb. war vielleicht militär-ökonomisch bedingt: erst im Ernstfall anzulegen, „damit man einander vor den Feinden kennen möge“ (Lazarus von Schwendi, Kriegs-Discurs, Ffm. 1593; Ausg. Dresden 1676, S. 218, „Vom F.“), waren sie besser zu sehen und kenntlich zu halten; da sie leicht abgelegt werden konnten, erleichterten sie kriegslistige Täuschung des Gegners (vgl. z. B. [19] S. 15 und schon S. Ekdahl a.a.O. [Sp. 1138] S. 17f.).
Zur Benennung vgl. den Bericht des Pommerschen Gesandtschaftssekretärs Barth. Sastrow: nach der Schlacht bei Mühlberg (1547) ritt er ins Lager der Kaiserlichen und trug, ehe er „ein roden Zintell, des Keysers Veldzeichen“ anlegte, „ein gelben Zindell im Halse“ (vollst. Texte bei [8] S. 424); die Sp. 1148 zitierte Bildbeischrift; die gelbe Fb. des Kf. Moritz von Sachsen aus Taft (ehem. Dresden, Hist. Mus.), 1553 als F. erwähnt (ebd. S. 427); die „Gemeine Kriegsordnung und Polizei“ (für dt. Söldner im spanischen Dienst) vom 4. 8. 1558, wonach „jeder Kriegsmann zwei der gewöhnlichen burgundisch-roten F.“ tragen soll (ebd. S. 424 und Sp. 1143).
Fb. wurden aus Zindel und Taft (s. oben und Abb. 2), vor allem aber aus Seide hergestellt (so z. B. in Österreich: [12] S. 21f., Preußen: [4] S. 235, England: [11] S. 81, Portugal: [15] S. 299; vgl. auch [16] S. 92); bisweilen waren sie mit Goldstickerei und Fransen versehen (wie in England unter Kg. Karl II.: [11] S. 81), vereinzelt auch mit Spitzen besetzt (mit Perlen geschmückte Goldspitzen säumen die bestickte [?] weiße Fb. Kg. Christians IV. von Dänemark, vgl. Gem. von und nach Pieter Isaacsz., Frederiksborg, Nat.hist. Mus., um 1612: Lord Twinning, A Hist. of the Crown Jewels of Europe, London 1960, Taf. 40c; s. auch Ernst Schlee, Das Schleswig-Holst. L.mus. Schleswig. Schloß Gottorf [= Kulturgesch. Mus. in Dtld., 2], Hbg. 1963, Abb. 25; Paulus Fürst, Bildnis Joh. von Werth, Kupferstich von 1637; Offiziersbildnis von Joos von Craesbeeck, 2. Dr. 17. Jh., Darmstadt, Hess. L.mus.), ausnahmsweise bebildert (s. Sp. 1148). Später – seit die Schärpen als Leibbinden getragen wurden, vor allem im Laufe des 18. Jh. – kamen mit Seidenfäden durchwirkte Metalltressen (zumeist aus Silber) in Gebrauch (so 1717 bei kursächs. Offizieren [10, S. 74] und in Preußen seit Kg. Friedrich I. [4, S. 235]; vgl. auch die angeblich von Friedrich d. Gr. getragene Schärpe, die 1913 für das Zeughaus in Berlin erworben wurde, vgl. Ankaufsbuch 1913 Nr. 54 und Hans-Joachim Ullrich, Über die Uniform des „Alten Fritz“, in: [1] 26, 1962, S. 6). 1815 wurde im „Bergischen wöchentlichen Intelligenzblatt“ wiederholt „Rothes Vlagge-Tuch zu Leibbinden, in verschiedenen Qualitäten“ angeboten.
Die Tragweise der Fb. ist unterschiedlich, sie war zeitlich und örtlich verschieden geregelt.
Urspr. wurden Schärpen „um den Hals“ („im Hals“, s. oben), d. h. über die linke oder rechte Schulter zur entgegengesetzten Hüfte, gelegt (Abb. 1, 3, 4, 5, 7); die Bahnen waren über der Schulter (vgl. Abb. 3, 5) oder über der Hüfte, die Enden lang herunterhängend, verknotet (vgl. Abb. 4f., 7). Da auch der Degen an einem über die rechte Schulter laufenden Bandelier (RDK I 1427ff.) getragen wurde, ging man dazu über, die Schärpe wie einen Gürtel um den Leib zu legen; doch bestand daneben vielerorts noch die alte Tragweise fort (so in Preußen bis ins 19. Jh., vgl. [22] Bd. 1 S. 133f., Abb. 60, und Bd. 2 S. 31, ferner: Curt Jany, Ein preuß. Husarenbildnis von 1731, in: [1] 6, 1934, S. 2; Herbert Knötel in: ebd. 15, 1943, Taf. I zu Seite 5; Hans Bleckwenn, Zur uniformkundlichen Diagnostik altpreuß. Offiziers-Porträts, in: ebd. 22, 1958, S. 57–59. Nach der „Gemeinen Kriegsordnung und Polizei“ von 1558 (a.a.O.) soll ein F. „uf dem Hut und das andere zwerchs umb den Leib“ getragen werden. Mancherorts sah man in der Trageweise Unterschiede: so mußten zur Zeit Maria Theresias „die Herrn Offiziere in einer Funktion ... die Schärpen von der rechten Achsel gegen den Degen“ tragen, sonst „um die Mitte des Leibes gebunden“ [18, S. 117].
In England trugen bis E. 18. Jh. Offiziere der Infanterie die Schärpe über die rechte Schulter, die der Kavallerie über die linke (und auf der rechten Seite gebunden; [11] S. 81). Seit 1764 waren in Hannover die F. „wie in Preußen“ als Leibbinden zu tragen ([5] S. 153; [15] S. 116), ebenso beim Regiment Waldstein 1795–1798 [17, S. 65]. Bei sächsischen Chevaulegers-Offizieren hing um 1800 die Schärpe hinten lang herunter [10, S. 76]. In Preußen mußten scit 1806 die Fb. „zweimal um den Leib“ reichen [4, S. 241]. Bestimmungen über den Anzug der Herrn Offiziere v. J. 1817 (ehem. Berlin, Bibl. des Staatl. Zeughauses, Hd. 269) besagen unter Nr. 5: „Die Schärpen müssen so getragen werden, daß die beiden Quäste zwischen den beiden Knöpfen der linken Taschenpatte herabfallen, mithin dorfen sie niemals vor den Degen oder Säbel hängen. Das Netz darf nicht gedreht seyn, sondern muss glatt getragen werden. Auch ist nicht erlaubt, Schnallen in den Schärpen zu tragen“ [1, 11, 1939, S. 9].
Über die Tragedauer der Fb. in Preußen liegen genaue Angaben vor.
Die Schärpen der Offiziere sollten lt. Infanterie-Reglement von 1718 „alle acht Jahr“ erneuert werden; seit dem Reglement von 1726 ist die Dauer der Benutzung auf fünf Jahre herabgesetzt [4, S. 240].
Nach dem Reglement des österreichischen Feldmarschall-Leutnants Gf. Regal, zw. 1701 und 1713, wird das kaiserliche F. zum Exerzieren, bei Paraden und im Krieg angelegt [12, S. 21]. Seit 1829 durften in Schweden beim Tanz keine Schärpen getragen werden (Folke Pira).
Im Zeitalter der uniformierten Heere wurden Schärpen als Parteiabzeichen im Gefecht überflüssig; sie zu tragen wurde Vorrecht der Offiziere.
Seit der Neuordnung der Landesverteidigung in Kursachsen (18. 3. 1610) war die gelbe Schärpe Privileg der adeligen Reiter [8, S. 429]. Nach Vereinigung der cellischen und der lüneburgischen (hannoverschen) Truppen erhielten Offiziere das Recht, Schärpen zu tragen (1705 Infanterie, 1706 Kavallerie; [5] S. 53 und 57). Nur die Offiziere – nicht Auditeur und Sekretär – hatten um 1740 im gemeinsamen fürstl. Schwarzburgischen Infanterie-Regiment von Diepenbroick Schärpen über die rechte Schulter (Ausnahme: Baron von Brockenburg, vgl. [13]), ebenso die beim Regiment Waldstein [17, S. 65].
Paramilitärische Verbände wie z. B. Schützengilden ahmen in Tracht und Gebräuchen militärische Gepflogenheiten nach. Auch hier dürfte das Tragen von Fb. später Offiziersvorrecht geworden sein. Auf einer Darstellung der bewaffneten Bürger von Antwerpen v. J. 1580, von Joos de Bosscher, tragen auch die unteren Befehlschargen noch Fb. (vgl. Abb. 4), im 17. Jh. vielfach nur noch Offiziere (vgl. Abb. 5).
Mit der Zunahme patriotischer Gesinnung, wie sie in der niederländischen Geschichte zum Ausdruck kommt, wird die Fb. zum politischen Parteiabzeichen (vgl. z. B. J. Hoynck van Papendrecht, Onze Schutter-Vendels en Schutterijen van Vroeger en Later Tijd, 1550–1908, 's-Gravenhage [1910], Taf. 14). Nach den bürgerlichen Revolutionen des ausgehenden 18. Jh. wurden von Vorgesetzten die Schärpen in den Nationalfarben getragen (Abb. 8). Gleiches wird aus den Unruhen von 1830–31 berichtet: der aus Bürgern und Studenten in Göttingen am 1.–10. 1. 1831 gebildete Gemeinderat trug Armbinden (Bürgergarde weiß, dazu Kokarden rot-grünlila;Burschenschafter schwarz-rot-gelb), ihre Anführer aber Schärpen und Mützen in den gleichen Farben (Brüning, Göttinger Bll. für Gesch. und Heimatkde. in Süd-Hannover, 2.–3. Stück, 1915, 53).
Farben.
Hinsichtlich der Farbe(n) der Fb. „richtet sich ein jeder Fürst nach seinem Gutbefinden ein, und ist niemand davon Red und Antwort schuldig“ [2, 2. Theil Sp. 767]. Dennoch ist die Wahl der Farbe nur in seltenen Fällen willkürlich: meist nimmt sie auf Heraldisches Bezug.
Rot ist die Farbe der kaiserlichen Fb., die von ihren Trägern „imperio“ genannt wurden [16, S. 91], auch die der spanischen. Sie stimmte seit etwa 1530 mit der des burgundischen Astkreuzes auf den spanischen und römisch-kaiserlichen Fahnen überein [8, S. 423]. Auf die burgundische Herkunft der roten Farbe weist die „Gemeine Kriegsordnung ...“ von 1558 ausdrücklich hin (a.a.O.).
Die frühesten Erwähnungen fallen in die 40er Jahre des 16. Jh. (vgl. Barth. Sastrows Bericht, 1547 [Sp. 1139], ferner: Ernst Borkowsky, Gesch. der Stadt Naumburg a. d. S. [= Dt. Land und Leben in Einzeldarstellungen, 2: Städtegesch., 1], Stg. 1897, S. 104 [1547]; Beschreibung von dem „gesicht“, das „in Sachsen an einem namhafftigen orth“ am 1. 10. 1547 „erschinen“: Caspar Goltwurm, Wunderwerck und Wunderzeichen Buch, Ffm. 1557, Bl. Nn 4 b; vgl. auch [16] S. 92: schon 1546 kauften Zivilpersonen rote Binden auf, um den Siegern Anhänglichkeit zu demonstrieren). Die Fb. Kaiser Karls V. war dunkelrot und mit Gold verziert [3, S. 441], so wie sie Tizian 1548 darstellte (Abb. 1), die Schärpe des Hzg. von Alba rot [3, S. 443]. 1553 mißbrauchte Markgf. Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach die rote Fb. (dazu der Brief des Kf. Moritz von Sachsen an Kg. Ferdinand vom 29. 6. 1553: [8] S. 427, vgl. auch die am 5. 2. 1554 von den in der Plassenburg Belagerten angewandte Kriegslist: N. N., Gg. Thiel, Geschichte der Belagerung der Plassenburg in den Jahren 1553 und 1554, Hohenzollerische Forschgn. 3, 1894, 349f.).
Die rote Fb. der Kaiserlichen galt noch im 30jähr. Krieg (Armeebefehl Wallensteins, Pilsen, 14. 5. 1632: [7] S. 332). Ihre farbliche Übereinstimmung mit der spanischen war 1640 Ursache eines Zwischenfalls am Niederrhein (vgl. [9] S. 5–9, mit zahlr. Hinweisen auf bildliche Darstellungen). Brandenburgische Offiziere mußten in den Feldzügen – wohl um als Deutsche erkannt zu werden – rote Schärpen anlegen [4, S. 235f.].
Karminrot war die engl. Schärpe bis 1648 und seit Wiederherstellung der Monarchie 1658 ([23] S. 148 Nr. 10; so auch bei Fremdregimentern, z. B. dem Regiment Waldstein, vgl. Sp. 1142); auf den Farbton legt ein Bericht von 1760 Wert [1, 26, S. 8]. Rot war – auch noch nach der Unabhängigkeitserklärung – die Schärpe der Vereinigten Staaten [23, S. 181 Nr. 127], die Portugals (in Nachahmung Englands, das die dortigen Truppen errichtet hatte: [11] S. 81 und [15] S. 299) und die der Niederlande in der Zeit ohne Statthalter (vor 1672; [23] S. 148 Nr. 13).
Gelb. Die gelbe Farbe der protestantischen Fb. stimmt mit der Grundfarbe des Reichswappen überein, da die prot. Kriegsparteien 1546 vermutlich den Eindruck erwecken wollten, sie verträten die Sache des Reichs gegen den sich als Kaiser gebärdenden Kg. von Spanien.
Vgl. Barth. Sastrows Bericht, 1547 (Sp. 1139). Kf. Johann Friedrich von Sachsen, einer der beiden Führer des Schmalkaldischen Bundes, wurde um 1550 mit gelber Schärpe dargestellt (Dresden, Hist. Mus.: [8] S. 424; vgl. auch [3] S. 72 und 427). Sie bestand in Sachsen noch 1610, damals vielleicht aus den Wappenfarben abgeleitet (diese waren Schwarz [Farbe der Uniform] und Gelb). Der auf prot. Seite stehende Fürst Christian II. von Anhalt trug in der Schlacht am Weißen Berge (1620) im Dienste des Winterkönigs ein goldgelbes F. ([8] S. 428; [7] S. 333). Kg. Erik XIV. von Schweden führte gelbe F. ein „nach dem Kreuz, das unser Wappen teilt und das gelb ist“ [15, S. 2]. Seit 1705 bzw. 1706 haben die Offiziere der Hannoverschen Truppen gelbe Schärpen ([23] S. 161 Nr. 55 und [5] S. 53 und 57, dazu [1] 26, 1962, S. 8).
Weiß. Die weiße Farbe der Fb. des gegen Kaiser Karl V. errichteten Fürstenbundes leitet sich von der weißen Farbe des Kreuzes in franz. Fahnen ab (vgl. Verhandlungsprotokoll vom 5. 10. 1551: [8] S. 426); die Kaiserlichen empfanden diese F. als französische (Gmelin, Ber. über die Belagerung Ulms im Jahr 1552, Württ. Vjhh. für Landesgesch. N. F. 13, 1904, 379). Die weiße Schärpe Louis II. Prinz von Condé † 1686 hatte goldene Fransen [20a, S. 30].
Die engl. Schärpe war bis zum Ende der Regierungszeit Cromwells (1648; [23] S. 148 Nr. 10) und bei den Anhängern der Stuarts nach 1689 – in Anlehnung an Frankreich – weiß ([11] S. 80; [15] S. 2). In Frankreich verdrängte die weiße Schärpe die ältere blaue.
Orange (Goldgelb) ist die Schärpe des Moritz von Oranien † 1625 auf seinem Bildnis von Wybrand d. Ä. Simonsz. de Geest (Berlin, Jagdschloß Grunewald: [Gg. Poensgen], J. G., Bln. 1933, S. 14) und die niederländische seit der Erneuerung der Statthalterschaft (1672; [23] S. 148 Nr. 13; sie galt auch in Großbritannien nach Absetzung der Stuarts unter Kg. Wilhelm III. aus dem Hause Nassau [1689–1702]: [15] S. 2).
Blau waren die franz. Schärpen bis zur Zeit Heinrichs IV., die schwedischen seit Gustav Adolf (nicht grün!; [6] S. 303) und – mindestens seit 1713 – die von Savoyen, die von Sardinien und dem Kgr. sowie der Republik Italien weitergeführt wurde [14, S. 217]. Neben den weißen trugen Stuart-Anhänger im Bürgerkrieg nach 1689 auch blaue Schärpen (ebd. S. 2).
Grün und mit Silber durchwirkt waren die Fb. von Hzg. Bernhard von Sachsen-Weimar (1604–39; [20a] S. 13); 1743 wurden für die Offiziere der Truppen Maria Theresias als Kgn. von Ungarn grasgrüne Fb. „mit Gold und Silber oder aber mit gelber oder weißer Seide vermischt“ vorgeschrieben [24, S. 46].
Schwarz waren die Fb. der Hanseaten im Heer Kg. Gustav II. Adolfs von Schweden [20 a, S. 100].
Zweifarbige Fb. sind ziemlich selten. Bei den niederländischen städtischen Schützeneinheiten jedoch trugen Offiziere und Unteroffiziere – sofern sie nicht die niederländischen Farben auf den Schärpen oder eine blaue Fb. hatten – vielerorts zweifarbige Schärpen in den Farben ihrer Stadt (so in Haarlem, Leiden und Rotterdam, vgl. J. Hoynck van Papendrecht a.a.O. [Sp. 1142] Taf. 6 und 27).
Möglicherweise waren die der Kaiserlichen und der Spanier in der Schlacht bei Pavia (1525) weiß-rot-weiß längsgeteilt [19, S. 14]. Weshalb Kg. Ferdinand seinem Anhänger Kf. Moritz von Sachsen rot-gelbe Fb. vorschlug, ist nicht bekannt (Hauptfarben des Wappens von Spanien oder die des Hauses Habsburg?, vgl. [7] S. 333); der Kurfürst wählte rot-weiß, wegen seiner österreichischen Gesinnung (vgl. seinen Brief vom 29. 6. 1553 an Kg. Ferdinand: [8] S. 427; vgl. Abb. 2). – In seinen Kriegsartikeln von 1563 ordnete Kg. Friedrich II. von Dänemark an, daß „jeder ein Zeichen an seinem Hut, seinen Kleidern oder über seinem Harnisch in Form einer roten und gelben Binde ... tragen sollte“ – Rot und Gelb sind die Livreefarben des Hauses Oldenburg; diese Farbstellung gilt – mit Unterbrechung unter Christian IV., der 1625 eine halb blaue, halb braungelbe Schärpe gewählt hatte – bis heute [22, S. 10]. – Die Fb. des Gf. Peter Ernst II. von Mansfeld (1580–1626) war – wie die Hausfarben – rot und weiß [20 a, S. 136]. – Eine hessen-darmst. „Kabinets-Ordre“ bestimmt 1791, die neuen Fb. sollten „roth mit silber nach der Casseler Couleur sein“, die alten – blau roth und weiß – „aber erstlich abgetragen werden“ (Fritz Beck, Gesch. der Großhzgl. Hess. Fahnen und Standarten, Bln. 1895, S. 2f.). – Die schwarz-weiße Färbung der preußischen Schärpen ist seit E. 17. Jh. nachzuweisen [4, S. 235]. – Karmesin und weiß war die aus Schnüren gefertigte Schärpe der Legion Salm in britischen Diensten 1794 (Wappenfarben des Hauses Salm; [14] S. 90). – Im Heimatmus. Sempach befindet sich eine Standesscheibe mit Wappen von Zug (in Weiß ein blauer Balken), daneben zwei Geharnischte; der linke trägt eine weiße Fb. mit breitem blauen Querstreifen.
Bei den Schärpen, in denen eine Farbe mit einem Metallfaden gemischt ist, liegen fast immer die Landesfarben zugrunde. Angesichts der Identität von Kaisertum und Österreich hatten Truppen seit etwa 1700 wie zur Zeit Maria Theresias schwarz-goldene Schärpen ([7] S. 333; ferner: [18] S. 117 und [23] S. 163 Nr. 61; im Reglement des Gf. Regal fs. Sp. 1142] wird zwischen schwarz-goldenen für Hauptleute [und Stabsoffiziere] und schwarz-gelben aus Seide für Leutnants und Fähnriche unterschieden: [12] S. 21f.). – Als Karl Albrecht von Bayern 1742 Kaiser wurde, bestimmte er, die Schärpe solle grasgrün mit Gold oder Silber sein [23, S. 163 Nr. 61] – die bayerischen Fb. waren blau-weiß (Silber; [23] S. 149 Nr. 16; vgl. Bildnis eines Offiziers des 4. Chevaulegers-Regiments Bubenhofen, 1806, in der Hs. von J. B. Cantler, „Der Bayer. Armee sämtliche Uniformen von 1800–1873“ im Bayer. Armeemus. Ingolstadt). – Auf Übereinstimmung der Offiziersleibbinde mit den gleichzeitigen Fahnenbanderolen (vgl. RDK VI 1097) in den preußischen Farben wird 1709 verwiesen (Schreiben des Obersten von Röder, 3. 12. 1709: Gesch. der Kgl. Preuß. Fahnen und Standarten seit dem Jahre 1807, Bd. 2, Bln. 1889, S. 405). Friedrichs d. Gr. Schärpe (s. Sp. 1140) war ein weitmaschiges Gewebe aus Silberdraht, weiß mit zwei schwarzen Längsstreifen.
Dreifarbige Schärpen in den grün-rot-gelben Landesfarben führten Teile (so die Reiter: Husaren, Jäger zu Pferde) der nach franz. Muster organisierten Truppen der Helvetischen Republik, 1798–1803 [20, S. 56].
Bebilderte Schärpen sind nur in einem Falle bekannt.
Bei den Kriegern des Schmalkaldischen Bundes konnte auf der gelben Schärpe (s. Sp. 1144) ein aus zwei mit den Haken einwärts gekreuzten Doppelhaken (Wolfsangeln, Wolfshaken) gebildetes (weißes?) Parteiabzeichen wiederholt angebracht werden ([16] S. 92; vgl. die Verse zu einem nach der Schlacht bei Mühlberg entstandenen Soldatenbild: „Das F. trag ich is gel / Weiß Wolffs angel sieht man drinn hell“, vgl. Aug. Joh. Gf. Breunner-Enkevoerth, Röm. Kaiserl. Majestät Kriegsvölker im Zeitalter der Landsknechte, Wien 1883, 2. Abt. Nr. 37, s. auch 3. Abt. Nr. 29; Abb. 3). Eine mit den drei Tierkreiszeichen des Nordens bebilderte blaue Fb. trägt die „Personifikation“ des „Settentrione“ bei Ces. Ripa (Padua 1618, S. 640f. mit Abb.).
C. Armbinden
Ihr Gebrauch ist zuerst im 13. Jh. nachweisbar, ihre Benennung als F. reicht nicht über das 19. Jh. zurück.
Englische Bogenschützen trugen – unbekannt, warum – im Walliserkrieg 1277 Binden am Unterarm („Braceria de Armis sancti Georgii“; W. G. Perrin a.a.O. [Sp. 1138] S. 37). Etwa hundert Jahre später sind sie auffälliger Bestandteil der Kleidung von Geoffrey Chaucers „Yeoman“ (vgl. ebd. S. 39). Offiziere im Dienste des Prinzen von Oranien trugen 1574 Armbinden in seiner Livreefarbe (Ir. L. Jonker Czn., Wat is de Oorsprong van onze Vlag, Middelburg 1937, S. 12). Den Gebrauch von Armbinden in den Niederlanden des 16. Jh. bezeugen zahlreiche Darstellungen, z. B. Abb. 4 (weitere Beispiele: Ausst.Kat. „La toison d'or“, Brügge 1962, passim; vgl. auch Bibl. Vat., cod. lat. 8561, fol. 2). Erkennungszeichen der Verbündeten gegen Napoleon war 1814 eine weiße, bei Offizieren meist geknotete Armbinde ([22] Bd. 1 S. 31 und [15] S. 3, beide mit weiteren Nachweisen für 1864 und 1866; vgl. auch Hans Kling in: [1] 10, 1938, 102–04 und ebd. 12, 1940, 50f.). Offiziere des Oranien-Nassauischen Landsturms trugen 1814 „Orange-Binden“ am linken Oberarm; diese waren drei Zoll breit und hatten silberne Streifen, deren Zahl je nach Rang verschieden war (Oranien-Nassauisches allgem. Verordnungs- und Intelligenzbl. 1814, S. 30 und 149; bei niedrigeren Rängen waren die zwei oder drei anderthalb Zoll breiten Orangestreifen aus Kamelhaar und in geringem Abstand voneinander am rechten Unterarm aufgenäht: ebd. S. 149f.). Im thüringischen Landsturm unterschied man ebenfalls die Ränge durch die Trageweisen der schwarz-grün-gelben Armbinden aus Woll- oder Leinenstoff: „Unteroffiziere“ trugen sie links, „Oberoffiziere“ rechts, ebenso die „Stabsoffiziere“, deren Armbinden eine Schleife hatten (Gg. Lantz, Gesch. der Stammtruppen des 6. Thür. Infanterie-Regiments Nr. 95 ..., Braunschweig 1897, Bd. 1 S. 226f.). – 1832 waren rot eingefaßte weiße Armbinden (ggf. mit roter Kompanienummer) am linken Arm Dienstzeichen der kurhessischen Bürgergarden (Offiziere mit zwei Mittelstreifen: Slg. von Gesetzen etc. für Kurhessen 1832, S. 130).
Anläßlich des Empfangs des Hzg. von Angoulême in Bordeaux (1814) trug die Ehrengarde der Stadt Armbinden (vgl. das Bildnis eines Ehrendardisten im Pariser Armeemus., Nr. Ec 288; eine Originalarmbinde im Mus. de la Legion d'Honneur, Paris). – Das amtliche Militär-Reglement der Schweizer Armee von 1817 stellt fest: „Das allgemeine F. aller im aktiven Dienst der Eidgenossenschaft stehenden Militärpersonen ist ein rotes drei Zoll breites Armband mit weißem Kreuz am linken Arm getragen“ (E. A. Gessler a.a.O. [Sp. 1137] S. 37; 1843 fast wörtlich wiederholt: ebd. S. 41). – Im Wehrgeschichtl. Mus. in Rastatt befindet sich eine schwarz-rot-goldene Armbinde aus dem badischen Aufstand von 1848, die auf der weißen Innenseite handschriftliche Eintragungen besitzt und an den beiden Enden Ösen und Häkchen hat. Im März 1848 trugen Anführer des Hanauer Freikorps Armbinden (und Schärpen, Lithographie von Gg. Cornicelius: Ernst J. Zimmermann, Hanau, Stadt und Land, Hanau 19172, Taf. vor S. 781).
In Frankreich dienten Armbinden verschiedener Farbe als Rangabzeichen [20 a, S. 29].
D. F. an Kopfbedeckungen
An den Hut gesteckte – von den Zeitgenossen nie F. genannte – Erkennungszeichen wählte man von Fall zu Fall.
Strohwische trugen Brandenburger und Schweden in der Schlacht bei Warschau (1656; [15] S. 2), in Österreich die Mannschaften im Winter (im Sommer grüne Laubzweige; vgl. [12] S. 21, [23] S. 159 Nr. 46f. und die Abb. eines Reiters des Schwäb. Kreis-Dragoner-Regiments, 1734; Abb. 6); österreichischem Vorbild folgend, hatten die alliierten Truppen 1814 grünes Laub an den Kopfbedeckungen ([20 a] S. 235 Anm.; so auch der Landsturm: vgl. Verordnungs- und Intelligenzbl. a.a.O. S. 30 und 150, G. Lantz a.a.O.; nach den heutigen österr. Heeresvorschriften werden unter F. Eichenlaub und Tannenzweige zum Schmuck der Kopfbedeckung oder der Fahnenspitze verstanden [21, S. 26f.]. Hannover führte 1705 Eichenlaubbüschel ein [5, S. 53]. 1715 hatten wenigstens Teile der preuß. Truppen vor Stralsund zwei rote Herzen an der Kopfbedeckung, wohl Hinweis auf das Bündnis mit Sachsen [15, S. 2f.]. Rote Rosen steckten an den Mützen von Offizieren und Mannschaften des 1759 auf Minden vorrückenden brit. 20. Regiment zu Fuß, Grenadiere („The Lancashire Fusiliers“; [23] S. 175 Nr. 104). Weiße Federbüsche führte Friedrich d. Gr. 1762 bei der gesamten preuß. Kavallerie ein [15, S. 3], ebenso Kursachsen 1794 [10, S. 76].
Weiße Leinenbezüge über den Mützen trugen Württ. Grenadiere im Siebenjährigen Krieg ([23] S. 176f. Nr. 110; [15] S. 3).
Die drei Hallischen Studentenkompanien waren 1716 „von einander durch weisse, rothe und grüne Bänder, so sie auf den Hüten tragen, distinguiret“ (Oscar Eyselein, Neue Mitt. aus dem Gebiet hist.-antiquarischer Forschgn. ... 17, 1889, 271).
E. Sonstige F.
In Einzelfällen bediente man sich anderer Verfahren der Kenntlichmachung durch F.
Z. B. wanden sich in der Schlacht bei Wien (1683) die Polen Strohwische um den Leib, um mit den ihnen in der Ausrüstung ähnlichen Türken nicht verwechselt zu werden [15, S. 2]. – Im Heeresgesch. Mus. in Wien befindet sich eine 1743 entstandene Musterzeichnung für eine voll adjustierte Fahne mit grünem Laub als F. an der Spitze [24, S. 46, Taf. 14]: dies war „bei Ausrückungen“ und „vor dem Feinde“ bis 1918 in Österreich-Ungarn Vorschrift.
Zu den Abbildungen
1. Tizian, Kaiser Karl V. in der Schlacht bei Mühlberg (1547). Gem. a. Lwd., 3,32 × 2,79 m. Madrid, Mus. del Prado. 1548. Fot. Hanfstaengl, Mchn.
2. Dresden, Hist. Mus., Feldbinde des Kurf. Moritz von Sachsen † 1553. Roter und weißer Taft, 2,16 m lang, 0,35 m breit. Nach Zs. für hist. Waffen- und Kostümkde. 10 (= N. F. 1), 1923–1925, 173 Abb. 4.
3. David de Necker, Landsknecht Hans Allweg dran. Holzschnitt, 29,7 × 24,2 cm (?). Im 3. V. 16. Jh. gedruckt. Nach A. J. Gf. Breunner-Enckevoerth a.a.O. (Sp. 1148) 2. Abt. Taf. 37.
4. Joos de Bosscher, Bewaffnete Mitglieder der Antwerpener Bürgerschaft (Ausschnitt). Kupferstich, 8,2 × 25,3 cm (?). 1580. Nach J. Hoynck van Papendrecht a.a.O. (Sp. 1142) Taf. 2.
5. Frans Hals, Versammlung der Offiziere der St. Adrian-Schützengilde. Gem. a. Lwd., 1,83 × 2,66 m. Haarlem, Frans Hals Mus. Um 1627. Fot. unbekannter Herkunft.
6. Karlsruhe, Bad. General-Landesarchiv, Hss. Großherzogliche Haus-Fidei-Commis Nr. 105, fol. 167 (Ausschnitt), Reiter des Schwäb. Kreis-Dragoner-Regiments. Kolorierte Zchg., 6,3 × 9,5 cm. Dat. 1734. Fot. Archiv.
7. Joh. Gg. Ziesenis, Bildnis Christoph Martin Reichsgf. von Degenfeld-Schonburg. Gem. a. Lwd., 1,49 × 1,12 m. Eybach Krs. Göppingen, Schloß. Nach 1758. Fot. Württ. Staatsgal., Stg.
8. J. Hoynck van Papendrecht nach Gem. von Gabriel van Rooyen in Amsterdam, Hist. Verzamling der Schutterij, 1799, Wouter Gijsbert van Klinkenberg als Kapitän der Amsterdamer Bürgerwacht. Aquarell, Maße unbekannt. Nach J. Hoynck van Papendrecht a.a.O. (Sp. 1142) Taf. 33.
Literatur
1. Zs. für Heereskde. 2–5, 1930 bis 1933; fortgeführt unter dem Titel: Zs. für Heeres- und Uniformkde. 6–28, 1934–1964; Zs. für Heereskde. 29ff., 1965ff.
2. Jacob von Eggers, Neues Kriegs- Ingenieur-Artillerie- See- und Ritter-Lex., Dresden und Lpz. 1757, Erster und Zweiter Theil. – 3. Luis de Avila y Zúñiga, Comentario ... de la guerra de Alemania hecha por Carlos V, ..., Madrid 1767 (Neudruck [= Bibl. de autores españoles, 21], Madrid 1852).
4. C. Kling, Gesch. der Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung des Kgl. Preuß. Heeres, 1. Teil: Die Infanterie-Regimenter 1. J. 1806, Weimar 1902. – 5. Friedr. Schirmer, Nec Aspera terrent. Eine Heereskde. der hannoverschen Armee von 1631 bis 1803 (Niedersächs. Hausbücherei, 3), Hannover 1929. – 6. Curt Jany, Ueber Fb. und F. im Dreißigjährigen Krieg, in: [1] 3, 1931, 303–05. – 7. Alfr. Mell, Die rote Fb. der Kaiserlichen, in: [1] 4, 1932, 331–33. – 8. Walther Fuchs, Fb. und sonstige Feldabzeichen im 16. Jh., in: ebd. S. 423–29. – 9. A. Mell, Weitere Quellen zur Gesch. des F. der Kaiserlichen, ebd. 6, 1934, 5–9. – 10. F. Hasse-Lichtenhain, Die Uniformen der kurfürstl. und kgl. sächs. Armee, ebd. S. 74 bis 78. – 11. B. Granville Baker, Schärpen und F. im engl. Heere, ebd. S. 78–82.– 12. Eduard Czegka, Uniformen der kaiserl. Infanterie unter Prinz Eugen, ebd. 8, 1936, 21–22. – 13. Frhr. von Diepenbroick-Grüter, Das Schwarzburgische Regiment von Diepenbroick 1734–1738 und die Bildnisse seiner Offiziere im Haus Marck bei Tecklenburg, Westf., ebd. S. 85 bis 96. – 14. Vicomte de Grouvel, Die Legion Salm (1791), ebd. 9, 1937, 89–91. – 15. Knötel-Sieg. – 16. W. Fuchs, Fahnen und F. im 16. Jh., ebd. 10, 1938, 85–93. – 17. Vicomte de Grouvel, Das Regiment Waldstein in engl. Diensten (1795–1798), ebd. 11, 1939, 63–65. – 18. Karl von Seeger, Marschallstab und Kesselpauke, Stg. 1941. – 19. W. Fuchs, Fahnen und F. in der Schlacht bei Pavia auf den Teppichen des Nat.mus. in Neapel, in: [1] 13, 1941, 2–22. – 19a. Karl Alex. Wilke, Schärpen und F. im 30jähr. Kriege, Die Zinnfigur 1956, 165f. und 230. – 20. Roland Petitmermet, Die Gesch. der Bekleidung der Schweizer. Armee, in: [1] 22, 1958, 54–57 und 94–96. – 20a. Jürgen Olmes, Hist. Gestalten und ihre Pferde, Krefeld 1959. – 21. A. Mell, Die Fahnen des österr. Soldaten im Wandel der Zeiten (Österreich-Reihe Nr. 174–76), Wien 1962. – 22. Paul Pietsch, Die Formations- und Uniformierungsgesch. des preuß. Heeres 1808–1914, Bd. 1, Hbg. 1963; Bd. 2, Hbg. 1966. – 23. Preben Kannik, Uniformen in Farben, Bln. 1967. – 24. Herbert Breiteneder, F. Ein Begriff aus der österr. Militärsprache bis 1918, Militaria Austriaca (1), 1977, 41–48.
Nachtrag: 25. Joh. Rud. Fäsch, Kriegs- Ingenieur-Artillerie- und See-Lex. ..., Lpz. 1735 ([2] ist de facto eine Neubearbeitung von [25]).
Empfohlene Zitierweise: Neubecker, Ottfried , Feldzeichen, in: Reallexikon zur Deutschen Kunstgeschichte, Bd. VII (1979), Sp. 1137–1152; in: RDK Labor, URL: <https://www.rdklabor.de/w/?oldid=88996> [04.04.2022]
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