Flabellum (und Scheibenkreuz)

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englisch: Flabellum; französisch: Flabellum; italienisch: Flabellum, flabello.


Renate Kroos und Karl-August Wirth (1991)

RDK IX, 428–507


RDK VI, 881, Abb. 1. Bern, 1195-96.
RDK VI, 881, Abb. 2. El Escorial, E. 13. Jh.
RDK VII, 81, Abb. 2. Bernt Notke, um 1504 (?), ehem. Lübeck.
RDK IX, 427, Abb. 1 a. Istanbul, um 565/578.
RDK IX, 427, Abb. 1 b. Washington, um 565/578.
RDK IX, 429, Abb. 2. Ferentillo (Umbrien), um 739/740.
RDK IX, 431, Abb. 3 a und b. Florenz, 3. V. 9. Jh.
RDK IX, 431, Abb. 3 c und d. Florenz, 3. V. 9. Jh.
RDK IX, 433, Abb. 3 e. Florenz, 3. V. 9. Jh.
RDK IX, 435, Abb. 4. Tiflis (Tbilissi), 1. V. 11. Jh. (?).
RDK IX, 437, Abb. 5. Athen, 12. Jh.
RDK IX, 441, Abb. 6. Hildesheim, um 1132/1140.
RDK IX, 443, Abb. 7. Kremsmünster, O.Ö., um 1170/1180 und spätes 12. Jh.
RDK IX, 445, Abb. 8. London, gegen 1200.
RDK IX, 447, Abb. 9. Luxemburg, E. 12. Jh.
RDK IX, 449, Abb. 10. New York, um 1200.
RDK IX, 449, Abb. 11. Marburg a.d.L., 13. oder 14. Jh.
RDK IX, 451, Abb. 12. Rouen, 2. V. 13. Jh.
RDK IX, 453, Abb. 13 a und b. Meister Johannes, um 1268, Villingen.
RDK IX, 455, Abb. 14. Canosa, 13. Jh. (?).
RDK IX, 457, Abb. 15. Paris, voll. 1317.
RDK IX, 459, Abb. 16. Malibu, Ca., 1. V. 14. Jh.
RDK IX, 461, Abb. 17. Erfurt, um 1372/1380
RDK IX, 463, Abb. 18. Kopenhagen, wohl 2. V. 14. Jh.
RDK IX, 465, Abb. 19. Ehem. Paris, 15. Jh.
RDK IX, 465, Abb. 20. Rom, zw. 1451 und 1465.
RDK IX, 467, Abb. 21. Bernt Notke, um 1504, ehem. Lübeck.
RDK IX, 469, Abb. 22. Martin Weigel (?), Nürnberg um 1606 (?).
RDK IX, 471, Abb. 23. Rom 1699.
RDK IX, 473, Abb. 24. Ferd. Reiff (Entw.) und Andrea Rossi de Rubeis (Ausf.), 1729.
RDK IX, 475, Abb. 25. Gian Paolo Pannini, um 1725/1730, Piacenza.
RDK IX, 477, Abb. 26. Gian Paolo Pannini, um 1750, Rom.
RDK IX, 479, Abb. 27. Rom o. J. (zw. 1831 und 1846).
RDK IX, 481, Abb. 28. Ferd. Cavalieri, zw. 1831 und 1846, Rom.
RDK IX, 485, Abb. 29. Augsburg 71846.
RDK IX, 491, Abb. 30 a. Paderborn, 1736.
RDK IX, 493, Abb. 30 b. Paderborn, nach 1945.

Angaben von Ort und Jahr ohne weitere Belege verweisen auf die V. A aufgeführten Schriftquellen.

I.

A. Definition

Der in östlichen Riten sowie in der lateinischen Liturgie und im Zeremoniell der kath. Kirche verwendete Fächer wird - zur Unterscheidung von dem anderweitig gebrauchten - F. genannt. Es dient zur Abwehr von störenden Fliegen; im Zeremoniell wird es als Würdezeichen mitgeführt, gelegentlich gehörte es zum Altarschmuck.

Von den F., einst im Geltungsbereich der lateinischen Liturgie(n) im gesamten Mittelalter und öfters noch später als notwendig erachtete Geräte, sind nur vereinzelt Exemplare erhalten; diese vermitteln von der früheren Vielfalt der Materialien und Formen nur eine ganz unzulängliche Vorstellung. Allein schriftliche Quellen – soweit erreichbar und bekannt geworden – verbreitern die Grundlage für die Einschätzung des zufällig Erhaltenen und lassen frühere Häufigkeit und Verbreitung erahnen. Jedoch sagen Inventare nichts über Art und Weise des Gebrauchs, Vorschriften für Liturgie und Zeremoniell zwar einiges über die verschiedenen Verwendungen, aber nichts über Aussehen und Material. Um zu verstehen, wie man F. gebrauchte, ist man häufig auf einschlägige bildliche Wiedergaben angewiesen.

B. Das Wort F.

Das lat. Wort F. ist ein Diminutiv von „flabrum“ = Blasen, Wehen des Windes (Thes. ling. lat. Bd. VI, 1 Sp. 835.20); als Varianten begegnen „flabellus“, „flagellum“ (ebd. lin. 25f. und 30, 21f.; vgl. Lissabon 1448 und Lyon 1448), im MA auch „flavellum“ (Du Cange Bd. 3 S. 521; Diefenbach, Gloss., S. 238; vgl. Mont St-Michel 1. H. 13. Jh. und V. B: Testament des Gf. Eberhard von Friaul [† um 864/866]), „frabellum“ (Todi 1289 und A. 14. Jh.).

In den lat.-dt. Wörterbüchern und Glossaren des Spät-MA wurde F. überwiegend mit einer der Wortformen von „wedel“ übersetzt, ferner mit „quest“, „quast“, „vliegen quast“ und, später vorherrschend, mit „fächer“ (foche, fucher; vgl. ebd. S. 237 sowie Klaus Grubmüller u. a. [Hgg.], „Vocabularius Ex quo“, Bd. 3, Tüb. 1988 [Texte und Textgesch., Würzburger Forschgn. 24], S. 1044 F 303). In den deutschsprachigen Schriftquellen (vgl. V. A) heißen F., auf ihren Verwendungszweck hindeutend, „fligenwedel“ (Basel 1478) und, auf ihre materielle Beschaffenheit verweisend, „phahenwedel“ (Straßburg 1428), “pbabenwedel“ (Würzburg 1482), „pauven quast“ (Paderborn 1483). - Einige Pariser Inventare des 14. und 15. Jh. geben außer F. auch die französische Übersetzung an: „flabelli, Gallice Esmouchoirs“ (Ste-Chapelle 1376), „f., gallice esmouchez“ (ebendort 1480); für die provençalische „f. sive deffendalh“ vgl. Aix 1503, dazu Du Cange Bd. 5 S. 556, s. v. „Muscularium“.

Bisweilen wurde F. mit anderer Bedeutung gebraucht. Gegenstände, die sich von F. aus Federn nur in ihrer Größe unterschieden, konnten F. genannt werden: so Tischbesen (s. Sp. 471) und Weihwedel (Regensburg, St. Emmeram, Inv. von 1560: „Vasculum aspersionis ex argento, cum eius substantiae flabello, Dominus Albertus abbas [Abt Albert von Schmidmüln, 1324-1358] fieri iussit anno Domini ... [Datum fehlt]“: Bernh. Bischoff, Ma. Stud., Bd. 2, Stg. 1967, S. 152 und 115; vgl. die zugehörige Abb. in cod. lat. 14900 der Bayer. St.bibl. in München, fol. 7r, wo u. a. ein Weihwedel mit kreisförmig angeordneten Borsten wiedergegeben ist). Auf der formalen Analogie zu Scheibenkreuzen (s. Sp. 435) beruht die Bezeichnung F. für Turmkreuze (Winchester, 1241: „Feretrum s. Swithuni fractum est ... per flabellum de magna turri cadente“ [33, Nr. 4783]; Avignon 1371: „2 campanile sine flabellis fracte“: H. Hoberg a. a. O. [Sp. 495] S. 462; eine Vorstellung vom Aussehen solcher F. vermittelt die Darstellung der Kirchweihe im Pontificale Lanaletense - Rouen, Bibl. mun., ms. 368 [A. 27], fol. 2v, England, 11. Jh. -, wo von späterer Hand die Darstellung des Turmkreuzes, der Wetterfahne und des Wetterhahnes zugefügt ist: G. H. Doble, Pontificale Lanaletense..., Ld. 1937 [Henry Bradshaw Soc., Bd. 74], Taf. I); sie konnten auch mit Alternativbezeichnungen für F. benannt werden (vgl. etwa K. Grubmüller u. a. a. a. O. [Sp. 429] Bd. 5 [1989], S. 2841f. V 122: „Ventilabrum .... eyn weger ... uel wetterhane ...“; s.a. Diefenbach, Gloss., S. 611f., s. v. „Venti-, vente-, ve-labrum“, und unten Sp. 432f.).

C. Alternative Bezeichnungen

Für F. gibt es im Lateinischen und, oft davon abgeleitet, in den Volkssprachen eine ganze Reihe alternativer Bezeichnungen. Sie verweisen auf die Verwendungszwecke des F., das Erzeugen von Wind und das Vertreiben von Fliegen sowie anderem Ungeziefer. Nach den in V zitierten Schriftquellen könnte es scheinen, als sei der Gebrauch der einen oder anderen Alternativbezeichnung regional bevorzugt worden.

Muscale o. ä. war in diesen (in der Pluralform „muscalia“) nur in Texten aus Frankreich anzutreffen, so in Paris, Ste-Chapelle, 1363, in Avignon 1369 (vgl. Maguelone 1331).

Muscarium andererseits ist in den Texten aus England die am meisten gebrauchte Alternativbezeichnung für F. (so schon im lat.-angelsächs. Glossar Cambridge, Corpus Christi College, Ms. 144, 8. Jh.: ed. Wallace Martin Lindsay, Cambr. 1921, F 248): vgl. die 1297 bei Visitation der St. Paul’s Cathedral in London inkorporierten Pfarrkirchen angefertigten Protokolle. In diesen wurde außerdem „muscatorium“ und „muscularium“ verwendet, jener auch in London (St. Paul’s Cathedral 1298; Westminster Abbey 1388) und Lichfield 1345 belegt, dieser für Navestock (dazu Du Cange Bd. 5 S. 556).

Emuscarium (Hesdin 1321) und die volkssprachlichen Formen „esmeachier“, „esmouchez“, „esmouchoir“, „esmouchoer“ waren in den unter V aufgeführten Schriftquellen vom 14. Jh. an faßbar (vgl. die Pariser Inventare sowie das Kg. Ludwigs X., 1316).

Muscifugium: Bury St. Edmund’s 1429.

Musco (belegt nur der Plural „muscones“): Rom, St. Peter, 1361.

Ventilabrum, oftmals verwendet, fand sich vorwiegend in Texten aus dem Osten Frankreichs, aus dem Maasgebiet sowie aus dem Westen Deutschlands. Belege aus dem 11. Jh. (oder für dieses) betreffen Verdun (Benediktinerabtei St-Viton, nach 1004; Kath., zw. 1024 und 1038), Lüttich (1025), Gembloux (vor 1048), Cambrai (vor 1049), Speyer (1051) und Münsterbilsen (1086), spätere Metz (1105 [1246]), Utrecht (um 1200), Namur (1218), Amiens (um 1258) usw., vereinzelt auch Rom (1295) und noch Montecassino (1479, als Fortschreibung einer lokalen Tradition?).

Ventale (Metz 1105 [1246]) war seltener anzutreffen als die volkssprachlichen Derivate „ventayl“ (Pedralbes 1364) und „esventail“ (Paris, Kath., 1416 u. ö.; Ls Baux-en-Provence 1426).

Auf die Form des F. nimmt die Alternativbezeichnung „rostarolum“ (Du Cange Bd. 7 S. 218), „rostal(l)orum“ Bezug (Rom 1295); s. Sp. 472.

Von den griech. Bezeichnungen für F. (hierzu vgl. [29] S. 642) wurde nur eine, ῥιπίδιον, latinisiert und einmal gebraucht, um das Geschenk des byzantinischen Kaisers an Papst Nikolaus I. i.J. 860 zu bezeichnen (s. Sp. 440).

In ma. Schriftquellen werden häufiger auch Geräte, die aus Metall - meist aus Silber - gefertigt sind oder derer bei Fehlen von Angaben über den verwendeten Werkstoff in Aufzählungen von Werken aus Edelmetall gedacht ist, als F. bezeichnet. Man hat darunter jene Sonderform von Trag- oder Altarkreuzen zu verstehen, für die sich der wenig glücklich gewählte moderne Terminus „Scheibenkreuz“ eingebürgert hat. Die Verwendung desselben Wortes F. zur Bezeichnung so verschiedener Gegenstände wie eines aus leichtem Material hergestellten Wedels und einer metallenen Scheibe leistet Unklarheiten Vorschub; ohne ergänzende Nachrichten ist manchmal nicht zu entscheiden, welches dieser Geräte im betreffenden Falle gemeint ist, zumal sie z.T. gleichartig gebraucht wurden.

Einige der originären Bezeichnungen für Scheibenkreuze sind dieselben wie für Fächer: „ventilabrum“, „ventale“. Das weist darauf hin, daß metallene F. – freilich wohl mehr zeremoniell als effektiv – auch zum Fächeln bei der Eucharistiefeier benutzt wurden. -Andere Namen für Scheibenkreuze sind unmißverständlich, so vor allem die in Latein wie in Volkssprachen am häufigsten vorkommenden, die Kreisform durch ein „crux“ (croix, creutts) beigefügtes Adjektiv bezeichnenden (cr. rotunda, cr. circularis, cr. orbicularis, cr. ronde, rownde cr.). Außer dieser präzisen Umschreibung als „rundes Kreuz“, d.h. als Kreuz im Rundrahmen, findet man die auf die Kreisform hinweisenden Ausdrücke „diadema“, „circulus“ (die allerdings auch Kronreife bezeichnen können), außerdem „schibe“.

D. „Cherubim“

„Cherubim“ (oft auch „cherubin“, als Singular und als Plural gebraucht) ist u. W. weder in Glossaren noch in Wörterbüchern als Bezeichnung für F. erwähnt. Wie es zu diesem, anscheinend im wesentlichen auf Schatzverzeichnisse des Hl. Stuhles in Rom und Avignon sowie auf Vorschriften für das päpstliche Zeremoniell und dessen Beschreibung beschränkt gebliebenen Wortgebrauch kam, der sonst bisher nur in Novara 1212 -hier zuerst - und in Venedig 1325 zu fassen war, ist ungeklärt. Die Ansichten über die Beschaffenheit der so benannten Gegenstände gehen weit auseinander.

Sicher ist, daß „Cherubim“ - genauso wie F. -eine Bezeichnung war, mit der Gegenstände von sehr unterschiedlicher Art benannt wurden, vorausgesetzt: sie flatterten (wie Schmetterlinge [papiliones, paviliones] oder Flaggen [paviliones, franz. pavillons]), waren in ständig ruheloser Bewegung (wie die mit den Flügeln schlagenden Cherubim) oder wurden bei ihrer Benutzung fortwährend bewegt (wie Fächer).

In den das päpstliche Zeremoniell betreffenden Textzeugen ist von M. 13. Jh. bis in die 1. H. 16. Jh. wiederholt von „cherubim“ die Rede (s. Sp. 456). Bei der Cavalcata des Papstes anläßlich des Possessus sollen dem reitenden Papst u. a. „b(r)andonarii“ vorausreiten, zwölf mit roten „vexilla“, nach diesen zwei andere „cum cherubin in lanceis“ (cum cherubim in ca(cu)men in lanceis; vgl. Rom, Päpstliche Kurie, M. 13. Jh. und die Sp. 500 zit. Quellen). Auch in den avignonensischen Verzeichnissen sind „cherubim“ aufgeführt: 1369 heißt es von einer roten Flagge (pavilio de sindone rubea) mit dem Wappen des Königs von Aragon, sie werde „cherubin“ genannt und dem Papst vorangetragen; in demselben Jahr wurden zwei andere Flaggen als „paviliones ... de sindone rubea et crocea“ inventarisiert, von ihnen heißt es: „portantur coram papa, quando equitat“. In der bildlichen Wiedergabe der Cavalcata Papst Eugens IV. (Abb. 20) sieht man zwei Berittene mit roten „vexilla“, darauf Tiara und Schlüssel als Wappenschild, zwei andere Berittene mit ebensolchen „vexilla“, auf denen jeweils ein sechsflügeliger Seraph dargestellt ist. Der bekannten Vertauschbarkeit der Namen der ranghöchsten Engelchöre eingedenk, wird man nicht zögern, in diesen beiden Flaggen die „cherubim“ der Schriftquellen wiederzuerkennen. Noch der päpstliche Zeremonienmeister, der über die Instrumentierung des Papsteinzuges bei der Kaiserkrönung Karls V. berichtet, rechnet die „cherubim“ zu den „vexilla“ (vgl. Sp. 460). Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für die Vermutung, die „cherubim“ seien F. aus Pfauenfedern gewesen (s. Sp. 456). Auch wenn man die dem reitenden Papst vorangetragenen „cherubim“ als Flaggen erklärt hat, bleiben noch manche Fragen offen. Wann und warum kam es zu der Bebilderung mit Cherubim? Sollte sie eine Konzession an die Benennung der Flaggen sein? Die „cherubim“ genannten Flaggen konnten jedoch auch anders bebildert und mußten nicht immer rot sein. Sind die Darstellungen der Cherubim ein historischer Rückgriff auf den - etwaigen - Bildschmuck der 860 dem Papst Nikolaus I. geschenkten „repidis“ oder gehen sie auf gerade zur Zeit der lebhaften, im Konzil von Ferrara und Florenz gipfelnden Unionsbestrebungen bereitwillig aufgenommene Anregungen durch die Ostkirche zurück?

Die „cherubim“ im Inventar von Novara sind ohne jede Charakterisierung im Anschluß an ein Prozessionskreuz genannt. Die in Venedig 1325 bezeugten wurden bei einer Prozession mitgeführt, waren jedoch aus Metall. Von solchen „cherubim“ besagt das Inventar des Hl. Stuhles v.J. 1298 (Nr. 681), es habe deren zwei gegeben und sie seien „esmalta magna rotunda ... cum pomellis rotundis de argento circa ipsa“ gewesen; sie waren etwa siebenmal schwerer als die beiden Stangen mit Knäufen (canulos de argento cum pomis ad portandum ipsos cherubinos). Im Nachlaß Papst Klemens’ V. befanden sich ebenfalls „2 poma pro Cherubin“ und „2 Cherubin in thecis“ (Avignon 1314; 1316 unter den Gegenständen aus Edelmetall „2 rote dicte cherubin“, ohne Gewichtsangabe; 1343 dann wieder „2 pomellos pro Cherubim“ von fast gleichem Gewicht wie die Rom 1295 genannten sowie, ohne Gewichtsangabe, „2 cherubim ... cum suo repositorio de corio“). Mit keinem der bisher genannten Paare zu vergleichen waren wohl die „2 cherubin de iaspide“ mit ihren Handhaben „ponderis cum iaspide 18 m. 2 u.“ (Avignon um 1360). Die römischen Inventare der Zeit nach 1376 konnten nicht auf einschlägige Einträge hin untersucht werden. Die „cherubim“ aus Edelmetall wird man sich wohl als mit den entsprechenden F. und Scheibenkreuzen vergleichbare Geräte vorzustellen haben. Daß sie ihren Namen wegen ihres Bildschmuckes erhielten, ist eher unwahrscheinlich (die „cherubin de iaspide“ dürften kaum Darstellungen von Cherubim gehabt haben, ebensowenig die „pavilio“ mit dem Wappen Aragons). Am ehesten wird man die Benennung wohl als Hinweis auf ihren Gebrauch erachten dürfen; warum man sie von anderen F. unterschied, bleibt weiterhin erklärungsbedürftig.

II. Verwendung

A. Liturgie

1. Meßfeier

In den um die Wende vom 4. zum 5. Jh. in Syrien aus älteren Kirchenordnungen zusammengestellten sog. Apostolischen Konstitutionen wird im 12. Kap. des 8. Buches vorgeschrieben: Wenn die Opfergaben zum Altar gebracht waren, sollten zwei Diakone mit Fächern (ῥιπίδια) aus Pergament, Pfauenfedern oder Leinenstoff neben dem Altar stehen und die Fliegen verscheuchen (ed. Franz Xaver Funk, Didascalia et Constitutiones apostolorum, Bd. 1, Paderborn 1905, S. 496). Seit wann dies geschah, ist unbekannt (vgl. dazu [36] Sp. 231f.), ebenso, wo der Brauch aufkam. Ob die Erwähnung von πτέρυγες bei Ps.-Dionysius Areopagita (s. Sp. 449) und in späteren syrischen Liturgieauslegungen als Hinweise auf seine Entstehung im Geltungsbereich der syrischen Liturgie eingeschätzt werden dürfen (dazu zuletzt ebd. Sp. 232f.), ist bisher nicht geklärt; immerhin stammen die ältesten erhaltenen F. aus Syrien (s. Sp. 481f.).

a. Nachrichten aus der Zeit vor 1000, die über den F.gebrauch bei der Messe berichten (oder dessen Kenntnis vorauszusetzen scheinen), kommen fast ausnahmslos aus östlichen Liturgiekreisen. Alle diese Zeugnisse stimmen darin überein, daß das Hantieren mit F. Diakonen obliegt (s. auch Sp. 439f.). Deren Zahl wird unterschiedlich angegeben.

Von einem Diakon mit (einem) F. berichtet Kyrill von Skythopolis († ca. 558) in seiner Vita des hl. Euthymius (cap. 28, der Diakon steht zur Rechten des Celebrans; ed. Eduard Schwartz, K. v. Sk., Lpz. 1939 [Texte und Unters. zur altchr. Lit., Bd. 49,2], S. 45), ebenso Johannes Moschos († 619) in Λειμών, cap. 150 (Migne, P.G., Bd. 87 Sp. 3013 und 3016; lat. Übers. in Migne, P.L., Bd. 74 Sp. 195). Häufiger aber werden zwei Diakone mit F. genannt: Diese stellen sich vor der Gabenbereitung an beiden Seiten des Altares auf (Kommentare des Mönchs Iob, lib. VI, überliefert in: Emmanuel Bekker und Andr. Scottus [Hgg.], Photii Myrobiblon sive Bibl. librorum quos Photius ... legit et censuit, Rott. 1653, wieder in Migne, P.G., Bd. 103 Sp. 769); bei anderer Gelegenheit erzählt Johannes Moschos von Knaben, die im Spiele den Ablauf der Messe nachstellten, wobei zwei in der Rolle von Diakonen Bänder wie F. bewegten (a. a. O. cap. 196: ebd. Bd. 87 Sp. 3081; nach einer Rubrik zu der zu Unrecht mit dem Namen des hl. Johannes Chrysostomus verbundenen Liturgie ist bei Fehlen von F. ersatzweise die ihrem Gebrauch entsprechende Verwendung des Kelchtuches erlaubt, vgl. ebd. Bd. 63 Sp. 915, zit. bei [29] S. 645). In der Vita der 557 gest. hl. Martha, Mutter des jüngeren Simeon Stylites, sind zwei Diakone μετὰ ῥιπίδων καὶ δυμιατηρίων erwähnt; sie begleiten den Presbyter Antonius, der den zum Jahrtag der Heiligen versammelten Gläubigen vor Beginn der Messe ein Kreuz zur Verehrung weist (Acta SS. Mai Bd. 5 Sp. 424). Auf Patriarch Sergios von Konstantinopel geht der zum Osterfest 624 eingeführte Brauch zurück, von Klerikern nach der Kommunion der Gläubigen Kelch, Diskoi und F. wegräumen zu lassen („Chronicon paschale“ ad a. 624: ed. Ludwig Aug. Dindorf, Bonn .1832, Bd. 1 S. 714).

Zu den zitierten und einschlägigen späteren Texten vgl. [5] S. 268; Jacobus Goar O.P., Euchologion sive Rituale Graecorum..., Ven. 21730 (Ndr. Graz 1960), S. 61 und 117f.; Seb. Pauli, De patena argentea Forocornelensi S. Petri Chrysologi, Neapel 1745, S. 78; [20]; [22] S. 503-512; [26] S. 125f.; [29] S. 642-645; [36] Sp. 231-233.

b. Wenngleich es in der byzantinischen Kunst anscheinend Schilderungen einer gewöhnlichen Meßfeier mit F. nicht gibt, so existiert doch eine stattliche Reihe von Wiedergaben von Liturgen am Altar mit Assistierenden, die F. tragen.

In Darstellungen der Himmlischen Liturgie, als deren Abbild man die irdische verstand, ist Christus der Liturge; er steht hinter dem Altar, flankiert von zwei Engeln als Diakonen mit F. (zur Mitwirkung von *Engeln bei der Himmlischen Liturgie s. RDK V 379-384 und 419-422, zum Thema allgemein Klaus Wessel, Art. „Himmlische Liturgie“, in: RbK Bd. 3 Sp. 119-131). Belege sind seit dem 11. Jh. nachzuweisen, vgl. z. B. die Illustration zum Proskomidiegebet nach dem Abstellen der Gaben auf dem Altar in der Liturgie-Rolle ms. Staurou 109 der Bibl. des Griechischen Patriarchats in Jerusalem, Konstantinopel, 11. Jh. (André Grabar, Un rouleau liturg. constantinopolitain et ses peintures, Dumbarton Oaks Papers 8, 1954, Taf. 2 nach S. 166, Abb. 10), ebenso das Fresko im Obergeschoß des Esonarthex der Sophienkirche in Ohrid, 1. H. 14. Jh. (Otto Bibalji-Merin, Fresken und Ikonen. Ma. K. in Serbien und Makedonien, Mchn. 1955, Abb. 10). Auf einem F. aus Sarsma folgt den beiden Engeln, welche die Opfergaben bringen, jeweils ein zweiter mit einem F. (Abb. 4; Gg. Tschubinaschwili, Die georgische Goldschmiedek. des VIII.-XVIII. Jh., Tiflis 1957, Taf. 22; die dort vorgeschlagene Dat. ins 1. Jz. 11. Jh. erscheint zweifelhaft; vgl. auch Victor H. Elbern, Einige Werke liturg. K. in Georgien, Ostkirchliche Stud. 26, 1977, S. 314, mit z.T. irreführenden Angaben). In einem Fresko im Markuskloster bei Sušica (unweit Skopje, Serbien), um 1375, sieht man Christus in liturgischer Gewandung am Altar stehen, während nimbierte Diakone, begleitet von Engeln, die jeweils zwei F. halten, die Gaben bringen (Hamann-McLean - Hallensleben Bd. 2 S. 136, Taf. 19; ein Seraph mit zwei F. bei der Gabenprozession: [26] Taf. 489, unten).

Häufig, wenn auch nicht unabdingbar, ist die Wiedergabe von stets zwei Engeln mit F. in Bildern anzutreffen, welche Christus bei der Spendung der Kommunion an die Apostel zeigen (vgl. Kl. Wessel, Art. „Apostelkommunion“, in: RbK Bd. 1 Sp. 239-245). Die beiden Engel wenden sich dem Altar zu und bewegen die F. über den gewöhnlich auf diesem stehenden Opfergaben. Das gilt, von sehr seltenen Ausnahmen abgesehen, sowohl für diejenigen Beispiele, in denen Christus hinter dem Altar steht und die Kommunion an die von beiden Seiten herantretenden Apostel austeilt (so auf einem Aër in der Bibliothek des serbischen Klosters Chilandar Der Name des Attributs „[Ort“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann.], 14. Jh.: Kl. Wessel, Abendmahl und Apostelkommunion, Recklinghausen 1964, Abb. S. 78), als auch für die viel zahlreicheren, in denen er zweimal wiedergegeben ist: Entweder links und rechts hinter dem einen Altar stehend oder seitab von diesem, reicht er den von links nahenden Aposteln das Brot, den von der anderen Seite kommenden den Kelch (auf dem Altar jedoch stehen Kelch und Diskos). Dem zuerst genannten Bildtypus begegnet man in serbischen Wandmalereien vom A. 14. Jh. (Staro Nagoričino und Gračanica: Hamann-McLean – Hallensleben Bd. 3 S. 56 und 60, Bildbd. Abb. 279 sowie 322 und 324), für Beispiele des letzteren aus dem 11. und 12. Jh. vgl. Victor Nikitič Lazarev, Michajlovskie mozaiki, Moskau 1966, Abb. 5, 46, 70 und 72). Ausnahmsweise können die Engel dem Altar den Rücken kehren und Christus gefolgt sein; sie halten F. über ihn und die auszuteilenden Gaben (vgl. ebd. Abb. 73). Zu den Ausnahmen gehört auch die zu seiten des Hauptbildes in zwei Darstellungen geschilderte Apostelkommunion auf dem Epitaphios aus Saloniki im Byz. Mus. zu Athen: Beide Male steht Christus hinter einem Altar, zwischen zwei Engeln, von denen jeweils einer ein F. gebraucht (Georgios A. Sotiriou, Guide du Mus. Byz. d’Athènes, Athen 1932, Abb. 78).

Einige Male sind die angeblichen Verfasser der beiden einflußreichsten östlichen Meßformulare, die hll. Bischöfe Basilius und Johannes Chrysostomus, am Altar dargestellt, auf dem Kelch und Diskos bereitstehen. Beide halten jeweils die Textrolle mit ihrer Liturgie in Händen und sind von F.trägern begleitet. Bei der Messe des hl. Basilius im Naos der Sophienkirche in Ohrid, um M. 11. Jh., assistiert ihm ein Diakon in liturgischer Gewandung (Hamann-McLean - Hallensleben Bd. 1 Abb. 25). Vier Diakone, zwei mit F., flankieren die vermeintlichen Autoren der beiden Liturgien im Titelbild der im 12. Jh. in Konstantinopel hergestellten Rolle mit der Basiliusliturgie in der Nat.bibl. zu Athen (ms. 2759: Abb. 5; Ausst.kat. „Byz. Art ...“, Athen 1964, S. 341f. Nr. 358). In einer jüngeren Rolle mit demselben Text ist an gleicher Stelle nur der hl. Basilius mit zwei F. haltenden Diakonen wiedergegeben (Patmos, Kloster des hl. Johannes des Theologen, ms. 707 [= Rolle Nr. 1], 13. Jh.: ebd. S. 342 Nr. 359, mit Abb.). Basilius und Johannes Chrysostomus mit ihren Textrollen sieht man auch auf einem Aër des 14. Jh. im Kloster Chilandar (Athos) zu seiten des Altares; auf diesem steht ein Diskos, worin als eucharistische Opfergabe der Christusknabe liegt, über ihm schwebt ein Seraph, der zwei F. hält. Jedem der hll. Bischöfe assistiert ein Engel mit einem F. (Günter Spitzing, Athos ..., Köln 1990, S. 96 und 106 Abb. 13).

Auf den Epitaphioi, liturgischen Tüchern zum Abdecken der Opfergaben auf dem Altar, ist regelmäßig der Leichnam Christi wiedergegeben, dazu gewöhnlich zwei, selten nur ein Engel mit F.

Beispiele des 12.-14. Jh. bei Charles Diehl, Manuel d’art byz., Bd. 2, Paris 1926, S. 891-893, Abb. 442-444, und Gabriel Millet, Broderies religieuses de style byz., Paris 1947 (Bibl. de l’École des Hautes Etudes ... Sciences religieuses, Bd. 55), S. 86-109, Taf. 177-209; Darstellungen in der Wandmalerei bei Millet S. 498-500.

c. Der Gebrauch von F. im Westen ist bei der Meßfeier erst wesentlich später als im Osten erweisbar. In der älteren Literatur ([4 a] fol. 281 ar; [5] S. 268; [7] S. 672; [8] S. 398; usw. - aber auch noch [32] Sp. 1438) wird die Nachricht des Johannes Moschos (a. a. O. cap. 150 [Sp. 437]), ein Diakon mit F. habe bei einer Bischofsmesse, bei der Papst Agapet I. († 536) anwesend war, assistiert, als früher Beleg mißdeutet: Es steht außer Frage, daß Johannes Moschos in seiner Schilderung östliche Praxis unzutreffend auf westliche Verhältnisse übertrug ([29] S. 651f.; [36] Sp. 233; [39] S. 162).

Vom 9. Jh. an wird das Vorhandensein von F. in kirchlichem Besitz durch Schriftquellen bezeugt - zuerst für St-Riquier/Centula (831) und Cysoing (Testament des Gf. Eberhard von Friaul [† um 864/866]) -, doch erfährt man nichts über die Art ihrer Verwendung - sofern sie überhaupt verwendet wurden (was im Falle der 860 dem Papst Nikolaus I. von Kaiser Michael III. geschenkten „repidis (!) II“ unwahrscheinlich ist, vgl. [29] S. 652 und [36] Sp. 235). Den frühesten Hinweis auf die Funktion des F. geben die Inschriften auf dem aus dem Schatz des Benediktinerklosters St-Philibert in Tournus stammenden F. aus dem 9. Jh. (Abb. 3 a-e, s. auch Sp. 475): Ihnen ist zu entnehmen, daß mit ihm Fliegen vertrieben und die Hitze gemildert werden, daß es zum Genuß der (eucharistischen) Speise „sine tedio“ verhelfen sollte. Diese Begründung wurde fortan immerzu wiederholt, selbst dann noch, als vom liturgischen F.gebrauch nur noch dessen fortgeschriebene Vorschrift übriggeblieben war (vgl. Sp. 448).

Genauere Nachrichten setzen erst mit dem 11. Jh. ein. Nach den von Ulrich von Cluny gegen 1075 aufgezeichneten „Consuetudines Cluniacenses“ und den von ihnen abhängigen des Benediktinerklosters St-Bénigne in Dijon (4. V. 11. Jh.; s. V. A) war es die Aufgabe eines der nahe bei dem Celebrans stehenden, ihm ministrierenden Kleriker mit dem F. nach der Präfation mit der „muscarum infestatio“ zu beginnen und sie bis zum Ende der Messe fortzusetzen, um die Fliegen von den Opfergaben, vom Altar und vom Celebrans fernzuhalten.

In dem Dominikaner-Meßordo des Humbert de Romanis (M. 13. Jh.; s. V. C) und in einem um 1312 geschriebenen für Karmeliter (s. V. C), ist die Verwendung des F. auf die Jahreszeit der Fliegenplage (tempore muscarum) beschränkt und einem Diakon aufgetragen; vom Beginn der Sekret an soll er „honeste“ mit dem F. die Fliegen von den Opfergaben vertreiben und verhindern, daß der zelebrierende Priester von Fliegen belästigt wird. In gleicher Weise äußerte sich Wilhelm Duranti von Mende (s. V. C). Latino Malabranca sah in seinem Caeremoniale für die Meßfeier von Kardinalbischöfen (um 1280; s. V. C) den F.gebrauch nur dann vor, „si tempus requirit“, legte aber großen Wert darauf, daß kein anderer als der Diakon das F. „ad abigendas muscas“ verwenden dürfe.

In den Ordinarien einzelner Kirchen findet man entsprechende Bemerkungen (vgl. etwa diejenigen im „Liber Ordinarius“ des Benediktinerklosters St-Jacques in Lüttich, zw. 1284 und 1287). - In welchem Umfange man der Forderung von Johannes von Garland († um 1272), „Ne careat ecclesia acerra et flabello“ (De ornatis ecclesiae: zit. nach [20 a] S. 232), zumindest in England nachzukommen suchte, lassen die Visitationsprotokolle der St. Paul’s Cathedral in London inkorporierten Kirchen v. J. 1297 ermessen (s. Thorpe-le-Soken, Tillingham, auch Kirby-le-Soken, sonst Belchamp, Brent Pelham, Drayton, Fourneux Pelham, Heybridge usw.). Auf den Zweck der F.verwendung verweisen auch die über die reine Gegenstandsbeschreibung hinausgehenden Angaben in einigen Inventaren des 13.-15. Jh., in denen vermerkt ist, die F. dienten „ad repellendum muscas et immunda“ (so Amiens um 1258, ähnlich auch London, Westminster Abbey 1388, Châlons-sur-Marne 1410, Lyon 1448; Nachlaßinv. der Kgn. Isabella von England 1359: s. V. B), und wo ausdrücklich auf ihren Gebrauch beim Altar hingewiesen wird (so z. B. Todi A. 14. Jh., Pedralbes 1364, Châlons-sur-Marne 1410, Les Baux-en-Provence 1426, Lyon 1448, auch das Inv. Kg. Ludwigs X. von Frankreich, 1316: s. V. B).

Von den Texten des MA, in denen auf den F.gebrauch bei der Messe hingewiesen oder dieser beschrieben wird, seien hier nur zwei Zeugnisse erwähnt.

Hildebert von Tours († 1133) schenkte Anselm von Canterbury ein F., bezeichnete es in seinem Begleitbrief als „propulsandis muscis instrumentum“ und gab seinem Gebrauch bei der Messe durch die „ministri“ eine allegorische Deutung (s. Canterbury um 1100 und Sp. 467). In den 1295 verfaßten „Vitae patrum Cavensium“ berichtet Abt Hugo Venusinus von einem Wunder seines Amtsvorgängers Petrus Pappacarbono († 1123), durch das die Folgen unachtsamen Umgangs mit dem F. verschwanden (s. Cava dei Tirreni). Der beschriebene Vorfall macht es verständlich, daß Humbertus de Romanis und seinen Ausführungen Folgende nicht von ungefähr verlangten, das Hantieren mit dem F. möge „honeste“ erfolgen (s. Sp. 503).

d. Bildliche Darstellungen von Meßfeiern, in denen Kleriker mit F. zu sehen sind, vermitteln eine anschauliche Vorstellung von diesem Gebrauch des F. im 13. und 14. Jh. Die meisten dieser Schilderungen entstanden in Frankreich und dienen in Missalia und Pontificalia als Schmuck der Initiale P(er omnia saecula saeculorum) am Beginn der Präfation nach der Sekret oder - seltener - am Ende des Canon missae vor der Einleitung des Pater noster. Die untereinander recht ähnlichen Bilder zeigen ausnahmslos den Celebrans - Bischof oder Priester - am Altar, hinter ihm einen Diakon, der gewöhnlich das F. über dem Kopf des Celebrans bewegt, sowie häufig einen zweiten teilnehmenden Kleriker, meist ebenfalls in liturgischer Gewandung (Dalmatik oder Tunizella), der in den Händen die Patene emporhält. Die Unterschiede, die in der Haltung des Priesters und in der Wiedergabe der eucharistischen Gaben bestehen, erlauben, den jeweils dargestellten Zeitpunkt im Meßablauf genau zu bestimmen: während der ganzen Opfermesse, in welcher das F. benutzt werden sollte.

In einem nach 1247 in Paris entstandenen Missale segnet der Celebrans mit erhobener Rechter den auf dem Altar stehenden Kelch, wie es nach der Beimischung von Wasser zum Wein bei der Gabenbereitung vorgeschrieben ist (Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 9441, fol. 87r: Rob. Branner, Ms. Painting in Paris during the Reign of St. Louis, Berkeley usw. 1977, Abb. 229).

Mehrere Bilder in Missalia zeigen den Priester mit gefalteten Händen beim Stillgebet vor der Präfation: so in einer Handschrift des 1. V. 13. Jh. aus St-Maur-des-Fossés (Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 13247, fol. 133r: ebd. Abb. 10) und in einer aus Jumièges (Rouen, Bibl. mun., ms. 299, fol. 152r, wohl nach M. 13. Jh.: Leroquais, Sacramentaires et missels, Bd. 4 Taf. 47); vgl. ferner Perugia, Bibl. Capitolare, cod. 6 (olim 21), fol. 181v, Akkon, 3. V. 13. Jh. (Buchthal Taf. 58 d); Missale aus St-Maur-des-Fossés in Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 12 054, fol. 150v, 13. Jh. (vgl. [26] Taf. 495; Leroquais a. a. O. Bd. 1 S. 201f. Nr. 89); aus St-Vaast in Arras, ebendort, Bibl. mun., ms. 368, fol. 127r, 14. Jh. (vgl. [26] Taf. 491; Cat. gén. A Bd. 4 S. 149). Den Priester bei der Verneigung (Inclinano) am Ende dieses Gebets sieht man in der Initiale auf fol. 173r des aus St-Corneille in Compiègne stammenden Missale in Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 17318, 13. Jh. (Leroquais a. a. O. Bd. 2 S. 114f. Nr. 296, Bd. 4 Taf. 51).

Den Priester mit halb ausgebreiteten Armen und erhobenen Händen bei der Präfation stellt das im 2. V. 13. Jh. in Paris geschaffene „Dominikaner-Missale“ vor Augen (Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 8884, fol. 130r [vor leerem Altar!]: R. Branner a. a. O. Abb. 104). Andere Beispiele zeigen außerdem auf dem Altar den mit einem Velum verhüllten Kelch und gelegentlich das aufgeschlagene Meßbuch: Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 830, fol. 125r, Paris, nach 1253 (ebd. Abb. XX); Arras, Bibl. mun., ms. 309, fol. 37r, 13. Jh. (vgl. [26] Taf. 495); Paris, Bibl. de l’Arsenal, ms. 607, fol. 99r, 14. Jh. (vgl. [26] S. 132, Taf. 495); Paris, Bibl. Nat., ms. lat. 5185, fol. 315r, 14. Jh. (vgl. [26] S. 132 m. Abb.). Das von Paolo Maria Paciaudi bekanntgemachte Beispiel in einer Hs. der Bibl. Barberini - „cod. 1858“ -, seitdem häufig zitiert, ließ sich unter den codd. Barb. der Bibl. Vat. nicht verifizieren (P. M. Paciaudi, Σκιαδιοφορήμα sive De umbellae gestatione commentarius, Rom 1752, S. 63, danach Martin Gerbert O.S.B., Vetus liturgia Alemmanica ..., St. Blasien 1776, Bd. 1 S. 228f., Taf. VI 4; [22] S. 500f. mit Abb. und [26] Taf. 491).

Der Celebrans bei der Elevation der Hostie ist in der entsprechenden Initiale in einem Pontificale aus Reims (?) 2. V. 13. Jh., dargestellt (Abb. 12), in der Bible moralisée (Toledo, Archiv der Kath., sog. Biblia de S. Luis, Bd. I fol. 12r, Paris, um 1230, Foto Mas, Barcelona, Nr. C 79090), ebenso in dem im frühen 14. Jh. entstandenen Missale der Benediktinerabtei St-Pierre-au-Mont-Blandin in Gent (ehem. Slg. C. W. Dyson Perrins, Ms. 98, fol. 166r: George Warner, Descriptive Cat. of Illum. Mss. in the Libr. of C. W. Dyson Perrins, Oxf. 1920, Bd. 1 S. 218f., Bd. 2 Taf. 83, rechts).

Gemäß dem Text, dessen Beginn sie schmückt, enthält die Initiale auf fol. 185r im Missale in Perugia (s. oben) ein Bild des Priesters, der zur Doxologie, dem Abschluß des Kanon vor der Einleitung des Pater noster, Kelch und Patene ergreift, um sie emporzuheben (Buchthal Taf. 59 a).

Im ersten, „De sacro Sanctis ecclesiis et earundem ministris“ handelnden Buch der „Fueros de Aragon“, einer im Auftrag von Kg. Jayme I. von Aragon (1213-1276) von Vidal de Canelas, Bischof von Huesca (1237-1252), besorgten Sammlung von Gesetzestexten, ist in einer wohl in Pamplona im 1. V. 14. Jh. hergestellten Handschrift die Initiale E (N el nompne del nvestro seynnor) mit der bildlichen Aufzählung der bei einer Messe beteiligten Geistlichen geschmückt. Der vor dem Altar stehende Celebrans (vielleicht ein Bischof oder Abt, da neben dem Altar ein Krummstab lehnt) betet, der Kleriker zu seiner Linken, mit fußlanger Dalmatik bekleidet, verneigt sich tief und hält den Saum der Kasel, der rechts stehende bewegt das F. über dem Kopf des Celebrans; etwas weiter zurück steht eine Gruppe von Cantores in Pluvialia vor einem Lesepult mit aufgeschlagenem Graduale, dahinter stehen singende Mönche (Abb. 16; Anton von Euw und Joachim M. Plotzek, Die Hss. der Slg. Ludwig, Bd. 4, Köln 1985, S. 63f.).

Am Dorsale des Chorgestühls im Erfurter Dom, um 1372/1380, sind Engel mit liturgischen Geräten, darunter auch F., wiedergegeben (Abb. 17).

Gelegentlich begegnet man bei Darstellungen aus dem Leben von Heiligen solchen wunderbarer Ereignissen, die sich beim Feiern der Messe zutrugen. Auch in diesen Bildern kann der F.gebrauch vergegenwärtigt sein.

Im zweiten Streifen des Tympanons der Porte St-Honoré am s. Querhaus der Kath. von Amiens ist die Messe geschildert, bei der sich ein Kelchwunder ereignete: Der hinter dem hl. Honoratus stehende Diakon hält in seiner Rechten einen Stab schräg empor, dessen abgebrochenes oberes Ende wohl zu einem liturgischen Rundfächer zu ergänzen gewesen wäre (zw. 1260 und 1269: Sauerländer, Skulptur, S. 174f.; zur Legende vgl. Adolf Katzenellenbogen, The Portal of St. Honoré at A., in: Millard Meiss [Hg.], De artibus opuscula XL. Essays in honor of Erwin Panofsky, New York 1961, Bd. 1 S. 281f.). - Bei einer Meßfeier in Arles fügte der hl. Regulus den Namen der Apostel diejenigen von Dionysius und dessen beiden Gefährten hinzu, woraufhin er drei Tauben sah, die sich auf dem Altarkreuz niedergelassen hatten und auf deren Brust, mit Blut geschrieben, die Namen der Märtyrer standen. Die Vision des Heiligen schildert eine Miniatur im 1317 vollendeten ms. fr. 2092 der Bibl. Nat. in Paris (Abb. 15; Titulus bei Charlotte Lacaze, The „Vie de St. Denis“ Ms. ..., Diss. New York Univ. 1978, New York und Ld. 1979 [Outstanding Diss. in the Fine Arts], S. 331; zur Legende vgl. Acta SS. März Bd. 3 S. 818). - Bernt Notke ließ in seiner Darstellung der Gregorsmesse einen vornehm gekleideten Mann als Mitglied des päpstlichen Hofstaats neben dem Altar stehen und ein F. halten (Abb. 21).

e. Wie lange man in der Neuzeit noch F. bei der Meßfeier gebrauchte, ist schwer genauer zu bestimmen; es scheint diesbezüglich regional und auch lokal erhebliche Unterschiede gegeben zu haben. Daß „mit dem ausgehenden MA ... der liturgische Fächer bald ganz von der Bildfläche“ verschwand - so J. Braun [29] S. 652 -, ist wenig wahrscheinlich, so verallgemeinert gewiß unzutreffend. Mögen metallene oder kostbar geschmückte F. oder bemalte aus Pergament mit Handgriffen aus Elfenbein oder von anderweitig beachtenswerter Art in Sakristeien selbst dann noch aufbewahrt worden sein, als sie ihren praktischen Gebrauchswert längst verloren hatten, so erscheint dies bei den (durch Benutzung bald verschlissenen) Federwedeln mit einfachen Holzgriffen doch wenig plausibel. Von der Art der letzteren war das in Gutstadt um 1581 genannte F. (wie die anderen im späteren 16. Jh. genannten F. beschaffen waren, geht aus den Inventareinträgen nicht hervor).

Giov. Bona bezeugt 1672 ausdrücklich, daß der Gebrauch des F. in der feierlichen Messe des Papstes (seit wann?) nicht mehr üblich war [5, S. 269]. Noch 1688 wurde jedoch in England „the flap or fan to drive away flies from the chalice“ zu den für den Altardienst erforderlichen Geräten gerechnet (Randle Holme, The Academy of Armory..., Chester 1688, zit. nach Albert Way, Notices of Ancient Ornaments and appliances of Sacred Use, The Arch. Journal 5, 1848, S. 204). In den Vorschriften für den F.gebrauch in der Liturgie wurden diesbezügliche Angaben aus älteren Textvorlagen übernommen, auch wenn die Praxis inzwischen längst außer Übung gekommen war. In den Rubriken von Ordinarien der Dominikaner soll sie noch im 19. Jh. angemahnt worden sein (Alfred A. Schmid, Art. „Dominikaner“, RDK IV 137, auch für Hinweise auf die Wirkung des Dominikaner-Ritus auf andere Ordensgemeinschaften). Ob das angeblich dem F. aus Tournus ähnliche F., das die Benediktiner Édmond Martène und Ursin Durand in den frühen zwanziger Jahren des 18. Jh. im Konvent der Dominikaner von Prouille (Aude) sahen, damals noch gebraucht wurde, geht aus ihrem Bericht nicht hervor (É. Martène und U. Durand, Voyage lit. de deux religieux bénédictins de la congregation de S. Maur, Paris 1724, S. 232; Gleiches gilt für das ebd. genannte „F. cum manubrio argenteo“ in der Benediktinerabtei St-Victor in Marseille).

2. Weihehandlungen

a. Als frühesten Hinweis auf die Verwendung von F. bei der Weihe des hl. Öles (μύρον) am Gründonnerstag erachtete man seit alters Ps.-Dionysius Areopagita, De hierarchia ecclesiastica, cap. 4, 2, wo davon gesprochen wird, daß zwölf heilige Flügel (δώδεκα πτέρυγες) das vom Liturgen auf den Altar gestellte Myron umhüllten (Migne, P. G., Bd. 3 Sp. 473; für die lat. Übers. aus dem MA vgl. Philippe Chevallier, Dionysiaca, o. O. und J. Der Name des Attributs „[Ort“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann. 1937, Bd. 2], S. 1261f.). Der „Erklärung der Mysterien der Kirche“ des Bischofs Georgios (des Araberbischofs, im Amt seit 686, † 724), einem Kommentar zur jakobitischen Liturgie, ist zu entnehmen, daß den Bischof, der das zu weihende Ol aus der Sakristei zum Altar brachte, zwölf Diakone mit F. umgaben (vgl. [35] Sp. 232).

Diese liturgische Praxis des Ostens war im Westen bekannt, doch aus dem Bereich der lateinischen Riten sind u. W. keine Nachrichten über einen entsprechenden Gebrauch von F. überliefert.

b. Der F.gebrauch bei der Weihe von Personen ist nur aus einigen östlichen Liturgien bekannt und bisweilen auch dargestellt worden. Gewöhnlich begleiten dabei den Bischof zwei Diakone mit F.:

So z. B. in der syrischen Liturgie bei den Weihen von Diakonen, Bischöfen und Patriarchen ([22] S. 508f.; vgl. die Wiedergaben einer Diakonen- und einer Bischofsweihe in einem syrischen Pontificale, dat. 1239, in Paris, Bibl. Nat., ms. syr. 112, fol. 32v und 69r: [26] Taf. 489 bis und Ernst Hammerschmidt, Die Symbolik des orientalischen Christentums, Taf.bd., Stg. 1966, S. 43 Abb. 23).

In der Liturgie der syrischen Jakobiten und Eutychianer erhält der Diakon das F. bei der Weihe überreicht als Zeichen der ihm dabei übertragenen Aufgabe ([22] S. 509; so früher auch bei der Weihe des Diakons in der griechischen Liturgie: Pompeo Sarnelli, Lettere ecclesiastiche ..., Neapel 1686, Lettera XLVIII: „Del ventaglio che il Vescovo Greco da al ordinato diacono“; J. Goar a. a. O. [Sp. 438] S. 253, Frank Edw. Brightman, Liturgies Eastern and Western, Bd. 1, Oxf. 1896, S. 577).

c. Bei der Kirch weihe F. zu verwenden, ist aus der armenischen Liturgie bekannt (J. Muyldermans, Le costume liturg. arménien. Étude hist., Le Muséon 39, 1926, S. 314).

3. Prozessionen

Seit wann und wo es zuerst Brauch war, bei Prozessionen F. mitzuführen, ist kaum noch auszumachen. Gewöhnlich wird ihm hohes Alter zugeschrieben (so z. B. [29] S. 644), doch fehlt es an sicheren Zeugnissen. Auch wäre zu unterscheiden zwischen der Verwendung bei feierlichen Einzügen (zur Messe), beim Opfergang zur Gabenbereitung („Gabenprozession“, Großer Einzug; hierzu vgl. Jos. Andreas Jungmann S.J., Missarum sollemnia, Wien 41958, Bd. 2 S. 7f.) und feierlichen Auf- und Umzügen aus verschiedenen Anlässen.

Als früher Beleg für einen Umgang, bei dem F. mitgeführt wurden, gilt der in der Vita der hl. Martha beschriebene (vgl. Sp. 438; [29] S. 644f.); ob die Diakone die F. im Hinblick auf die anschließende Meßfeier trugen oder ob dieser Brauch bei Prozessionen üblich war, ist nicht zu entscheiden. - Zu den Gabenprozessionen s. Sp. 465f.

Im Ritus der röm.-kath. Kirche ist die Annahme einer Verwendung von F. bei Prozessionen erst seit etwa 1200 durch Schriftquellen nahegelegt. In welchem Umfang solcher F.gebrauch üblich war, läßt sich schwer abschätzen, da die Texte oft Formulierungen enthalten, die ebensogut als Beschreibung von F. wie die von anderem liturgischen Gerät interpretiert werden können; so sind z. B. sehr oft Kreuze - auch mehrere - erwähnt, doch nur hin und wieder so genau beschrieben, daß man daraus folgern kann, es habe sich wohl um Scheibenkreuze gehandelt.

Zu den ältesten Nachrichten zählt die des um 1200 entstandenen Ordinarius der Kathedrale in Utrecht: Zur Prozession am Palmsonntag gebrauchte man eine „crux optima cum ventilabris“. In der Stiftskirche U.L.F. in Maastricht war es im 3. V. 14. Jh. üblich, daß an allen Sonntagen, an denen ein Hochfest (festum triplex) zu begehen war, eine Prozession abgehalten wurde und in dieser u. a. drei Kreuze und „ultimo ... duo circuii deaurati“ mitgetragen wurden. Die gleiche Gewohnheit wird gegen 1600 für die Stiftskirche Sint Servaas am selben Ort bezeugt (processio ... cum tribus crucibus et duabus dyadematis); hier waren bei der Osterprozession und derjenigen an Fronleichnam die drei Kreuze „cum vexillis“ versehen, nach ihnen sind jeweils „due cruces rotunde“ aufgeführt. Im Inventar der Kathedrale von Lüttich wird 1713 zu zwei Kreuzen und „deux rond doré“ ausdrücklich vermerkt, sie dienten „pour les processions paschales“. Die meisten der bisher bekannt gewordenen Nachrichten bezeugen den F.gebrauch bei der Fronleichnamsprozession. Für Bamberg ist er im 15. und 16. Jh. belegt, für Maastricht gegen 1600 (s. oben), und mancherorts hielt er sich bis weit in die Neuzeit, in Süditalien z. T. bis ins 20. Jh. (bis 1931 in Catania: [39] S. 175; bis um M. 20. Jh. in Troia: [1 b] S. 139, dazu [39] S. 174f. und unten Sp. 470). Über die Verwendung von F. bei der Fronleichnamsprozession mit dem Papst und bei derjenigen mit dem Patriarchen von Lissabon s. Sp. 457 und 462.

Scheibenkreuze wurden auch bei Bittgängen, an die sich eine Messe anschloß, mitgeführt, ihre Träger dafür entlohnt.

So bezahlte man in Freiburg i. Br. gemäß den um 1480/ 1490 geschriebenen Statuten der Pfarrk. U.L.F. (des Münsters) den „sigrist“, einen untergeordneten Bediensteten der Kirche, für das Mittragen des Scheibenkreuzes „an sant Marx tag“ (25. April; zu den Bittgängen an diesem Tag vgl. Balthasar Fischer in: LThK Bd. 2, 31958, Sp. 518) und „zu den anderen cruzgengen“.

Bei Prozessionen mit den Reliquien am Ort besonders verehrter Heiliger ist gelegentlich das Mitführen von F. bezeugt. Diese Umgänge fanden am Festtag des betreffenden Heiligen sowie an anderen, durch lokales Brauchtum bestimmten Kirchenfesten statt.

In Paderborn wurde - sicher bezeugt für 1483 - in der Festwoche des hl. Liborius, des Patrons von Dom und Diözese, außerdem an Christi Himmelfahrt und am Fest der Rückführung der Liborius-Reliquien (Ende Oktober, „Kleinlibori“) dem Schrein des Heiligen der „Pfauenquast“ vorangetragen und bei der Ausstellung der Reliquien hinter dem Schrein aufgestellt (vgl. Abb. 30 a). Während im späten MA der Pfauenwedel einem Kirchenbediensteten anvertraut war, oblag in nachma. Zeit einem Kleriker die Aufgabe des „Pavonicaudafer“; im 17. Jh. war dies ein Priester (Iohs. Bollandus S.J., Vita sancti Liborii Episcopi... Antw. 1648, S. 27), später – seit wann? - in der Regel ein aus Stadt oder Hochstift Paderborn stammender Diakon [39, S. 182]. Die volkstümliche Erklärung für den Paderborner F.-gebrauch ist zuerst faßbar bei Girolamo Clementini d’Amelia, Notitie della vita, morte, miracoli e translatione del corpo di S. Liborio, Rom 1702 (vgl. [39] S. 184). - Bei einer Prozession, die 1489 in Lüttich stattfand, folgten den Reliquien tragenden Äbten „iuvenes gratiosa facie, moribus disciplinatis“, mit F. aus Pfauenfedern.

Beispiel für das Mitführen von F. bei Prozessionen, die an ein Ereignis der Ortsgeschichte erinnern, ist die am 2. Februar in Venedig unter Beteiligung des Dogen abgehaltene nach S. M. Formosa, mit der des Sieges über Piraten und der Befreiung der von ihnen Verschleppten gedacht wurde.

B. Kirchliches Zeremoniell

Verwendung im kirchlichen Zeremoniell.

Der Gebrauch des F. als Würdezeichen ist im kirchlichen Zeremoniell vornehmlich für den Papst, selten für andere ranghohe Würdenträger der röm.-kath. Kirche bezeugt.

1. Papst

Seit wann F. im Zeremoniell verwendet wurden, ist nicht geklärt. Meist vermutet man, der F.gebrauch entspreche dem im byzantinischen Hofzeremoniell, doch waren dafür keine definitiven Beweise zu erbringen (vgl. [36] Sp. 228f.). Zu den meisten Anlässen, bei denen der Papst in liturgischer Gewandung öffentlich zugegen war, wurden F. mitgeführt.

Daher war es möglich, daß bildliche Darstellung ihn begleitender, F. tragender Kleriker gleichsam einen Bestandteil der Papstikonographie bilden konnte, gerade dann, wenn kein benennbarer, im Zeremoniell begründeter Anlaß wiedergegeben wurde. So ist in der S-Kappe des Chorquadrats in der kath. Pfarrk. zu Lipp Kr. Bergheim als eine der Szenen aus der Ursulalegende der Empfang der Heiligen und ihrer Gefährtinnen in Rom durch den Papst geschildert: Er steht vor den Toren der Stadt, vor ihm eine Gruppe von vier „ministri“, von denen einer eine Fahne, einer ein Vortragekreuz und zwei je ein F. tragen (2. Dr. 13. Jh.; Wolfhart Glaise, Die Rest. der ma. Monumentalmal. zu L., Jb. der rhein. Dpfl. 24, 1962, S. 33-35 Abb. 28-31, zur Dat. vgl. Hartwig Beseler, Zu den Monumentalmal. der Pfarrk. in L., ebendort S. 47). -Um die verschiedenartige Kleidung von Mitgliedern des päpstlichen Hofes wiederzugeben, schilderte Pietro Bertelli eine ideale Prozessionsordnung, innerhalb deren hinter dem Baldachin des Papstes und vor den Kardinälen zwei Kleriker mit Pfauenwedeln gehen (Diversarum nationum habitus ... iconibus ... expressi ..., Ausg. Padua 1592: Ausst.kat. „Fächer ...“, München 1987, S. 15 Abb. 5; die Beischrift „Cardinali“ unter den F.trägern meint nicht diese, sondern die ihnen folgenden, durch ihre Hüte ausgewiesenen Würdenträger). - Polemisch gewendet, veranschaulichen die beiden Pfauenwedel zu seiten des Papstes auf seinem Tragsessel das als anmaßende Überhebung angeprangerte Verständnis des Papstes als Monarchen über alle anderen Monarchen der Welt (Abb. 22; vgl. als Variante die Radierung von Hans I Wechter, 1606: Thieme-Becker Bd. 35 S. 232).

Oft lassen nur bildliche Darstellungen auf den F.gebrauch schließen, da die den Ablauf des Zeremoniells beschreibenden Texte nahezu immer diesen schildern, ohne auf die dafür benötigten Gerätschaften einzugehen. Eine systematische Sammlung einschlägiger Bildquellen steht aus; die im Folgenden genannten Beispiele sind den Verf. zufällig bekannt geworden.

a. Krönung.

Den gewählten Papst, der auf der Sedia gestatoria in den Petersdom getragen wurde, um dort gekrönt zu werden, begleiteten zwei päpstliche Kammerherren mit F. (zur Krönung vgl. Franz Wasner, De consecratione, inthronizatione, coronatione Summi Pontificis, Apollinaris 8, 1935, S. 86-125, 249-281 und 428-439; Eduard Eichmann, Weihe und Krönung des Papstes im MA, Mchn. 1951 [Münchner theol. Stud., III. Kanonist. Abt., 1. Bd.]). Eine Vorstellung vom Einzug bei solcher Gelegenheit vermittelt der Abb. 29 reproduzierte Kupferstich.

b. In Nachrichten über den Possessus werden F. unter verschiedenen Bezeichnungen erwähnt.

Ein Pontificale aus der M. 13. Jh. enthält Vorschriften für die Prozessionsordnung bei der sog. Cavalcata: den „XII banderarii cum XII vexillis rubeis“ sollen „duo alii cum duobus Cherubin in lanceis“ folgen [31, S. 376]. Die zwölf Bannerträger - nicht aber die beiden „banderarii“ mit den „Cherubin“ (s. Sp. 436) - gehörten schon früher zum Personal der Prozession (vgl. den wohl um 1143 geschriebenen „Ordo Romanus XI“ Der Name des Attributs „[Sache“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann. politicus], n. 21: J. Mabillon [6 b] Sp. 1033f.).

Mit den Angaben im römischen Pontificale stimmen diejenigen des um 1273 entstandenen „Ordo Romanus XIII“ überein ([6 b] Sp. 1110f.; vgl. auch M. Andrieu [31 b] S. 667: Anhang zum Pontificale des Wilhelm Duranti von Mende). In der Prozessionsordnung nahmen die Reiter mit den „Cherubin“ die dritte Position ein („Primo procedit ‚equus domini pape faleratus‘, secundo vadit ‚subdiaconus cum cruce‘“: [38] S. 173). Ob die im päpstlichen Inventar v.J. 1295 genannten „cherubin“ mit den bei der Cavalcata mitgeführten identisch waren, ist nicht zu entscheiden (unzutreffend lasen Th. Klauser und W. Pannold [36, Sp. 235] aus J. Braun [29, S. 648] heraus, daß die „Cherubin“ Pfauenwedel gewesen seien und ihre Verwendung im päpstlichen Zeremoniell für das 13. Jh. bezeugt sei); es ist, sollten die so verwendeten ”Cherubin“ seit je so beschaffen gewesen sein wie es die älteste bekannt gewordene Abbildung von „Cherubin“ zeigt (vgl. Abb. 20 und unten), eher unwahrscheinlich. Gleiches gilt für die in den Inventaren des päpstlichen Hofes in Avignon 1314, 1316 und um 1360 aufgeführten „cherubin“.

Dem Diarium des päpstlichen Zeremonienmeisters Stefano Infessura ist zu entnehmen, daß bei der Cavalcata Gregors XII. (1. Dezember 1405) „duo ... Equites ... in longissimis hastis geminos Cherubinos“ trugen [38, S. 36]. Vom Aussehen der bei der Cavalcata Eugens IV. (1431) gebrauchten „cherubin“ vermittelt deren Darstellung im Cod. Vat. lat. 1145 eine Vorstellung: Vier Berittene haben rote Fahnen, die beiden Voranreitenden solche mit einem Seraph als Fahnenbild, das folgende Paar solche mit dem Wappenbild des Papstes (Abb. 20). Der Gebrauch von „vexilla duo Cherubin“ bei der Cavalcata Leos X. (11. April 1513) wird durch den von Paris de Grassis aufgezeichneten „Ordo processionis ad Lateranum“ bezeugt (C. B. Gattico [11] S. 385).

In den Beschreibungen späterer Cavalcate ist von „vexilla Cherubin“ und „Cherubin“ am Anfang des Zuges nicht mehr die Rede. Ob man daraus zu folgern hat, sie seien nicht mehr verwendet worden, steht dahin (vgl. Sp. 436). Die Ausführlichkeit der Possess-Beschreibungen ist großen Schwankungen unterworfen; die Musterung der einschlägigen bildlichen Wiedergaben (vgl. hierzu und zur Wiederverwendung von Kupferplatten Hans Martin Frhr. von Erffa, Die Ehrenpforten für den Possess der Päpste im 17. und 18. Jh., in: Fs. für Harald Keller, Darmstadt 1963, S. 335-370) war nicht möglich, da die Bestände des Mus. di Roma derzeit nicht zugänglich sind.

Bei der ganzen auf die Cavalcata folgenden Zeremonie in S. Giovanni in Laterano wurde der Papst von Mitgliedern seines Hofes begleitet, darunter waren zwei mit F. aus Pfauenfedern, später auch aus Straußenfedern. Diese F. sind als „flabella“, „ventalia“ - nie als „Cherubin“ - bezeichnet.

Ausführlich berichtete der päpstliche Zeremonienmeister Paolo Alaleona über den Possessus Sixtus’ V. (5. Mai 1585): Beim Einzug schritten zwei päpstliche Geheimkämmerer (camerarii secreti) mit „ventalia alba ex plumis pavonum“ neben dem (wohl auf der Sedia gestatoria sitzenden) Papst, hinter ihm ging ein Parafrenarius mit einem „umbraculum ex damasceno rubrum“ (zit. bei [14] S. 125). - Beim Possessus Innozenz’ X. (23. Nov. 1644) wurden die F., deren mit dem Wappen des Pamphili-Papstes geschmückte Schilde erhalten sind (vgl. Sp. 472), von zwei „Parafrenarii“ getragen (über Aufgaben und Geschichte dieses Hofdienstes vgl. [17 c] S. 183, s. v. „Palafrenieri o Parafrenieri“), über den Papst hielten Kanoniker der Lateransbasilika einen Baldachin. Am Ende der Zeremonie in der Basilika wurde der Papst in die Aula regia des Lateranpalastes, wenig später von dort zur Benediktionsloggia getragen, dabei stets von den F.- und Baldachinträgern begleitet ([14] S. 213; ebd. S. 398 über die Feierlichkeiten beim Amtsantritt Klemens’ XIII., 1758). Die Zeremonie wurde in dieser Form letztmals beim Possessus Pius IX. (1846) vollzogen, 1870 aufgehoben und nach dem Amtsantritt Pius’ XI. (1922) in schlichterer Form wiederbelebt.

c. Fronleichnamsprozession.

Seit der 2. H. 17. Jh. bezeugen bildliche Darstellungen den (damals wohl schon traditionellen) F.gebrauch bei der Prozession des Papstes mit dem Allerheiligsten. Dabei wurde der auf einem Betstuhl kniende, die Monstranz haltende Papst von den sog. Bussolanti getragen, Kleriker hielten einen großen Baldachin über ihn, und ihm zu seiten gingen zwei F.träger. Vgl. die unter Papst Alexander VII. (1655-1677) angefertigte Medaille (Abb. 23). Später trugen geistliche Kammerherren - an Fronleichnam in roter Cappa mit Aufschlägen aus Carmesinseide - die F. (Camerieri segreti: [18] S. 294), wie Ferd. Cavalleris Schilderung einer Prozession mit Gregor XVI. (1831-1846) zeigt (Abb. 28).

d. Sonstige öffentliche Handlungen.

Die beiden F. wurden „secondo le antiche e stabilite consuetudini“ an bestimmten Tagen und aus wiederkehrenden Anlässen benutzt; allerdings lag es im Ermessen des Papstes, davon abweichende Bestimmungen zu treffen [17 b, S. 87]. Der Gebrauch der F. ist in Zusammenhang mit dem der Sedia gestatoria und dem des Baldachins zu sehen: diese Geräte wurden bisweilen gemeinsam verwendet, häufiger aber in wechselnden Kombinationen nur zwei oder gar nur eines von ihnen; die Instrumentierung erfolgte je nach dem Rang des Kirchenfestes oder dem jeweiligen Anlaß. Genaueren Aufschluß hierüber gab Gaetano Moroni in 1841-1844 erschienenen Veröffentlichungen ([18] und [19], ausgewertet bei [39] S. 179; davon geringfügig abweichend die im Folgenden zugrundegelegten Angaben bei G. Moroni [17 b] S. 87f.).

Beim feierlichen Einzug des Papstes zum Gottesdienst wurden F., dem Zeremoniell gemäß, in der Regel dann gebraucht, wenn der Papst in der Sedia gestatoria getragen wurde, allerdings nicht immer: nicht am 18.1. Cathedra Petri (anders [39] S. 179), am 2. 2. Mariä Reinigung, am Palmsonntag, am 26. 5. Philipp Neri (in der Chiesa Nuova, anders ebd.; nur der Papst, „che regna in questa capella, fa uso dei flabelli“: [17 b] S. 87), am 8. 9. Mariä Geburt (anders [39] S. 179). - F. und Sedia gestatoria, nicht aber den Baldachin benutzte man am 25. 3. Mariä Verkündigung (in S. M. sopra Minerva), 24. 6. Geburt Johannes’ des Täufers, 28. 6. Vesper von Peter und Paul, 15. 8. Mariä Himmelfahrt (in S. M. Magg.), 4. 11. Carlo Borromeo (in S. Carlo al Corso), 24. 12. Weihnachtsvesper, ferner Christi Himmelfahrt (in der Lateransbasilika) sowie beim Öffnen und Schließen der Hl. Pforte (s. unten). - F., Sedia gestatoria und - wenn nicht anders angegeben: weißen - Baldachin verwendete man am Gründonnerstag (beim Segen von der Loggia von St. Peter, vgl. G. Moroni [19] S. 58ff.), am Ostersonntag, am 29. 6. Peter und Paul (roter Baldachin) und am 25. 12. Weihnachten (Missa in die), ferner bei Heiligsprechungen (s. unten). Das auffällige Fehlen von Pfingsten in Moronis Aufzählung erklärt sich aus der Tatsache, daß Gregor XVI. „in der Kapelle des Palastes, in dem er gerade residierte, die Pfingstmesse zelebrierte“ [39, S. 179], ein zeremonieller Einzug demnach nicht stattfand.

Bei öffentlichen Konsistorien, den Versammlungen des Kardinalskollegiums, zu denen auch Bischöfe, Prälaten, Diplomaten und Vertreter der Aristokratie Zutritt hatten, wurden die F. - nach ihrem Gebrauch beim Einzug - neben dem Thron des Papstes an die Wand gelehnt, so, wenn das Konsistorium in der Aula über der Vorhalle von St. Peter oder im Apostolischen Palast stattfand (vgl. z. B. Georg Goyau und H. Chéramy, Das Antlitz des chr. Rom, Genf 1926, Abb. S. 247); veranstaltete man es in St. Peter, so konnte es in der Vierung abgehalten werden: Der Papst nahm auf dem Altar in der Vierung Platz, mit Blick zur Cathedra Petri, und die F. lehnte man an die beiden östlichen Säulen des Ziboriums (vgl. das zw. 1725 und 1730 entstandene Gem. von Giov. Paolo Panini: Abb. 25). Anlässe für die Konsistorien waren u. a. feierliche Audienzen von Staatsoberhäuptern und Gesandten, das Aufsetzen des Kardinalshutes bei neu kreierten Kardinälen und die Verkündigung des Urteils in Heiligsprechungsprozessen.

Zu den Feierlichkeiten anläßlich einer Heiligsprechung zog der Papst mit Baldachin und F. ein (vgl. den Kupferstich von Andrea Rossi, der den „Apparato ulteriore della Sacro=Santa Basilica Lateranense per la solenne Canonizazione di S. Giovanni Nepomuceno“ 1729 schildert: Abb. 24). Während der Heiligsprechung - Verlesung des Protokolles und Allerheiligenlitanei - lehnten die F. neben dem päpstlichen Thron an der Wand.

Zu Beginn eines Hl. Jahres öffnete der Papst in der Vorhalle von St. Peter die nur während des Jubiläumsjahres benutzbare „Hl. Pforte“ und schloß sie bei dessen Ende wieder. Seit wann beim Einzug des Papstes F. mitgeführt wurden, ist nicht bekannt (auf der sonst im Detail sehr genauen Schilderung, welche ein anonymer Kupferstecher vom Zug Gregors XIII. zur Porta Santa i.J. 1575 gab, sind keine F. zu sehen: Carlo Galassi Paluzzi, La Basilica di S. Pietro, Bol. 1975 [Roma crist., Bd. 17], Abb. 437). Bei der Öffnung der Pforte standen die F. seitab an die Wand gelehnt, während der Papst mit dem Hammer gegen die Vermauerung der Tür klopfte, wie es ein Gem. G. P. Panninis v.J. 1750 zeigt (Abb. 26). Den F.gebrauch bei der Zeremonie zum Abschluß des Hl. Jahres bezeugt G. Moroni [17 b, S. 88].

Zum Empfang der Reliquien des hl. Gregor von Nazianz auf dem Petersplatz (11. Juni 1580) zog der Papst auf der Sedia gestatoria mit Baldachin und F. zur Peterskirche. Das Ereignis ist auf einem Wandgemälde von Mattheus Brill d. J. († 1583) und Antonio Tempesta in der Galleria Geografica im dritten Stockwerk der Loggien Gregors XIII. im Vatikan geschildert (Jacob Hess, Kg. Stud. zu Renss. und Barock, Rom 1967, Bd. 1 S. 127, Bd. 2 S. 73 Abb. 15).

Beim feierlichen Einzug Papst Klemens’ VIII. in Ferrara (1598), als er das erloschene Lehen der Este dem Kirchenstaat einverleibte und deswegen von Stadt und Herzogtum Besitz ergriff, wurde er auf der Sedia gestatoria in die Stadt getragen. Baldachin und beide F. trugen das Wappen der Aldobrandini (vgl. das Gem. des Antonio Tempesta im Pal. Antici-Mattei di Giove in Rom sowie dessen Kupferstich „Vero Disegno dell Ordine tenuto da No. Se. Clemente VIII ... nel Feliciso. Ingresso ... nella Città di Ferrara l’Anno 1598“; vgl. ebd. Bd. 2 S. 212 Abb. 27 sowie B. ill. Bd. 36 S. 154 Nr. 861).

Ein bemerkenswertes Zeugnis dafür, wie selbstverständlich dem päpstlichen Zeremonienmeister noch 1529 der Gebrauch der „Cherubim“ bei Einritten des Papstes war, liefert sein Bericht über die Kaiserkrönung Karls V. in Bologna (1529), in dem das Fehlen dieser gleichsam zum heraldischen Apparat gehörenden „vexilla“ (vgl. Abb. 20) beklagt ist. Vier rot gekleidete berittene „cursores“ trugen vier „vexilla“, „plura autem vexilla haberi non potuerunt, licet requisiverim saepius, inter quae erant duo vexilla in formam duorum Cherubim“ (vgl. [11] 2. T. S. 151).

e. Wann bei den Exequien von Päpsten der Gebrauch von F. aufkam, ist ungewiß; auch über die Gründe, die ihn veranlaßten, geben die Quellen keine Auskunft. Aus dem Gesandtschaftsbericht des Enea Silvio Piccolomini, des späteren Papstes Pius II., an Kaiser Friedrich III. über seine Reise nach Rom geht hervor, daß bei der Leichenfeier für Papst Eugen IV. († 23. Februar 1447) nach althergebrachter Gewohnheit F. benutzt worden waren.

Dem Berichterstatter erschien ihr Gebrauch „anile“ und als eine der zwei Zeremonien bei den Exequien, die „risu digne“ seien (daher „nos utrasque ceremonias ab ecclesia secludi vellemus“): Beim Castrum doloris verscheuchten vier (Männer) in Trauerkleidung mit F. (flabellis) mitten im Winter nicht vorhandene Fliegen und fächelten dem fühllosen Papst (non presenti ... pontifici) Kühlung zu (Rud. Wolkan, Der Briefwechsel des E.S.P., 2. Abt.: Briefe als Priester und als Bischof von Triest [1447-1450], Wien 1912 [Fontes rerum Austriacarum, 2. Abt., 67. Bd.], S. 237-263, hier S. 256). Wer die mit den F. Agierenden waren, bleibt ungesagt; ihre Vierzahl scheint bei Exequien für Päpste üblich gewesen zu sein -wie aus jüngeren Quellen zu erschließen ist, die über solche berichten. Aus diesen darf man auch folgern, daß die Benutzung der F. den „cursores“ (Parafrenarii; vgl. Sp. 456) oblag und nach den Exequien nach einem in Rom bestehenden Gewohnheitsrecht die F. – gleich anderen textilen Ausstattungsstücken des Castrum doloris, mit welchen die F. öfters zusammen erwähnt sind - in deren Besitz übergingen (Gleiches gilt für die bei Exequien für Kardinäle benutzten F., s. unten Sp. 461f.). Die „cursores“ scheinen das ihnen herkömmlich Überlassene bisweilen recht raffgierig an sich gebracht, das Leichengerüst geradezu gestürmt zu haben: Nach den letzten Exequien für den am 18. August 1503 gestorbenen Papst Alexander VI. „cursores rapuerunt flabella et cussinos“ (12. September 1503; Enrico Celani, Johannis Burckardi Liber Notarum, Bd. 2, Città di Castello 1911 [Rerum Italicarum Scriptores, Nuova ed., XXXII, 2], S. 369.36; noch drastischer wird in Berichten über andere Exequien erzählt, vgl. Sp. 462).

Da es anscheinend keine bildlichen Darstellungen gibt, die den F.gebrauch bei Exequien schildern, bleibt es öfters unklar, ob die genannten F. immer solche im Sinne der diesem Artikel zugrundegelegten Definition waren.

Zweifel daran kommen auf, wenn es heißt, am Castrum doloris von Papst Pius III. († 18. Oktober 1503) hätten sich „super lectum ... IIIIor banderoli sive flabella“ befunden (ebd. S. 394). Unbegründet sind sie hinsichtlich der Leichenfeier für Papst Julius II. († 20./21. Februar 1513), bei der allerdings nur „duo Clerici cum flabellis“ mitwirkten (G. B. Gattico [11] Bd. 1 S. 436 und 437).

2. Sonstige Würdenträger

a. Die bisher bekannt gewordenen Nachrichten über die Verwendung von F. bei Exequien für Kardinäle in Rom reichen bis ins 15. Jh. zurück und sind jüngeren Datums als diejenigen, welche den F.gebrauch bei Exequien für Päpste bezeugen. Es wäre demnach - sofern die Quellenlage die historischen Fakten verläßlich spiegelt - vorstellbar, daß jene durch diesen angeregt worden war. Anders als bei Exequien für Päpste wurden bei denen für Kardinäle in der Regel nur zwei F. benutzt (doch gibt es Ausnahmen, s. unten).

Damit bei den Exequien für den Kard. Giovanni d’ Aragona († 17. Oktober 1485) in S. Sabina dem Zeremoniell gemäß verfahren werde, besorgte sich Kard. Oliviero Carafa bei dem päpstlichen Zeremonienmeister Johannes Burckard eine „schedula“; sie sah vor, das Castrum doloris u. a. mit zwei mit dem Wappen des Verstorbenen bemalten „F.“ aus schwarzem Taft auszustatten (E. Celarti a. a. O. [Sp. 460] Bd. 1 [1910] S. 125); ebenfalls aus Taft hergestellte „F.“ wurden bei den Exequien für Kard. Bernardino Lonati († 1497) in der Kirche S. M. del Popolo benutzt (ebd. Bd. 2 S. 48.27). Nach den

Exequien für Kard. Jean de la Groblaie († 1499) in der Capp. S. Petronilla in Alt-St. Peter „parafrenarii defuncti acceperunt II cussinos et flabella lecti sub dicto castro (doloris) eis debita“ (ebd. S. 164.24-25), und nach denen für Kard. Ludovico Podacataro († 25. August 1504) in S. M. del Popolo „parafrenarii cum furore cussinos et flabella violenter deportarunt“ (ebd. S. 460.9-12; vgl. Sp. 460).

J. Mabillon berichtet als Augenzeuge von der Aufbahrung „magna cum pompa“ des im Winter 1686 gestorbenen Kard. Francesco Savelli in S. M. in Aracoeli: Es verwunderte ihn, an den vier Ecken des Leichengerüstes vier „famuli“ mit großen F. fächeln zu sehen, um Fliegen von dem Leichnam fernzuhalten, die es zu dieser Jahreszeit gar nicht geben konnte (vgl. Sp. 460); er fand sich damit ab: „sed ita praecipiunt caeremoniarum leges“ [6 a, S. 133]. Auf die vom Üblichen abweichende Vierzahl der F. und deren widersinnigen Gebrauch im Winter wies auch G. Catalani in seinem Kommentar zum Caeremoniale Romanum (1738) hin [10, lib. I, S. 394]. Ob die - im 18. Jh. wohl immer noch bestehende - zeitlich uneingeschränkte Vorschrift der F.verwendung damals wirklich befolgt wurde, ist bisher nicht untersucht worden.

b. Patriarch von Lissabon.

Nach der Erhebung des Großkaplans am Hof des Königs von Portugal zum Patriarchen (1716) waren die Amtsinhaber bemüht, den Mangel an historischer Tradition durch nahezu einmalige Häufung von Privilegien auszugleichen. Dazu gehörte auch die Ausgestaltung eines Zeremoniells, das ihren Anspruch demonstrierte, nach dem Papst der ranghöchste Würdenträger der röm.-kath. Kirche zu sein („Patriarchalis Sedis ... nulla si quidem ali maiori dignitate post Romanam decoratur“: Principali de Almeida, Cod. titulorum sanctae Patriarchalis ecclesiae Lisbonensis, Bd. 1, Lissabon 1746, Vorwort, zit. nach [39] S. 188 Anm. 174). Zum Apparat des Zeremoniells gehörten neben einer an die Tiara gemahnenden Mitra und der Sedia gestatoria auch F. - dies wohl der einzige Fall, daß in der Neuzeit der F.gebrauch eingeführt wurde.

Der Patriarch von Lissabon trat wie der Papst auf: Bei seinem feierlichen Einzug wurden neben ihm zwei „abono de penas“ (felabellos) getragen, was 1717 ein erläuterungsbedürftiges Zeremoniell war (Eduardo Brazao, Subsidios para a hist. do Patriarcado de Lisboa, Porto 1953, S. 156), 1722 ein dem päpstlichen Nuntius in Lissabon nach Rom berichtenswertes (vgl. [39] S. 187 Anm. 171) und ein bis ins 3. V. 20. Jh. in Anspruch genommenes Privileg (letztmals wurden die F. 1971 – als in Rom deren Gebrauch bereits aufgegeben worden warbenutzt, vgl. ebd. S. 188f.). Während der Messe plazierte man die F. hinter dem „thronus“ des Patriarchen. Dieser trat häufiger als der Papst in Begleitung von F.trägern auf, auch an mehreren Heiligenfesten sowie an nationalen Gedenktagen (Tag von Palmela, Jahrestag des Königs von Portugal) und am Jahrestag der Bischofsweihe des Patriarchen (vgl. hierzu ebd.).

C. Aufstellung im Altarbereich

Vom 12. Jh. an liegen Nachrichten vor, welche die temporäre Aufstellung oder Aufbewahrung von F. im Altarbereich bezeugen; es scheint jedoch durch die Darstellung auf einer Steinplatte des 739/ 740 von der Herzogin von Spoleto gestifteten Altares in der Klosterkirche S. Pietro in Valle bei Ferentillo (Umbrien; Abb. 2; s. auch Sp. 438) weit höheres Alter solchen F.gebrauchs belegt.

Der Ordinarius der Metzer Kathedrale 1105 (mit späteren Zusätzen) enthält Vorschriften, wie der (Hoch-) Altar an bestimmten Festtagen zu schmücken sei: hinter dem Altar sollen zwei F. (ventilabra) aufgestellt werden, so am Festtag des hl. Andreas (30. 11.), an Mariae Himmelfahrt (15. 8.; dazu drei Kreuze) und zur Kirchweihe (zusammen mit sieben goldenen Kreuzen); am Festtag der Geburt Mariae (8. 9.) sollen dort drei Kreuze, aber keine F. stehen (s. Sp. 499). Eine Miniatur vom E. 12. Jh. in einer aus der Zisterzienserabtei Orval stammenden Handschrift zeigt die Ermordung des hl. Lambert bei der Meßfeier (!), hinter dem Altar steht ein von zwei F. flankiertes Kreuz (Abb. 9; Blanche Weicherding-Goeren, Les mss. à peintures de la Bibl. Nat. de L., Luxembourg 1968 [Publ. de la Soc. Hist. de l’Inst. G.-D. de Luxembourg..., 83], S. 63-65). Dem um 1200 entstandenen Ordinarius der Kathedrale in Utrecht zufolge schmückten am Festtag des hl. Martin, des Kirchenpatrons, alle Kreuze und alle F. (ventilabra) den Hochaltar (s. Sp. 502). Im Inventar der Kathedrale von Salisbury v. J. 1214 sind mehrere F. (flabella) erwähnt, zwei aus Pergament mit hölzernen Griffen oder Stäben (fusta), ferner je ein nicht näher beschriebenes für den Petersaltar und für den Allerheiligenaltar (s. Sp. 501).

Norddeutschen Quellen ist zu entnehmen, daß F. im Sommer, der Zeit größerer Mückenplage, nahe dem Ort ihrer Verwendung plaziert waren: Im Sommer 1363 befand sich in St. Ansgar in Bremen ein F. aus Pfauenfedern hinter oder über dem Hochaltar, vielleicht ein optischer Effekt ähnlich wie in Paderborn (Abb. 30 a).

Im Hildesheimer Fraterhaus hing man gegen E. 15. Jh. am Ostersamstag mehrere F. „ad parietes prope altaria“, wo sie bis nach dem Festtag des hl. Michael (29. 9.) verblieben, demnach als liturgische Fächer benutzt wurden und nicht nur Zierstücke ähnlich den Prozessionsstangen waren, wie J. Braun es von F. des 16. Jh. pauschal behauptete [29, S. 653].

Hin und wieder ist von der Plazierung von F. an anderer Stelle im Kirchenraum zu erfahren. So lehnte um 1200 in Mont St-Michel ein F. aus Pfauenfedern an einer Marienfigur, über deren Platz in der Kirche keine Auskunft gegeben wird. Dem nach 1508 auf der Grundlage eines Vorgängers aus dem späteren 13. Jh. geschriebenen Ordinarius des Magdeburger Domes kann man entnehmen, daß dort an Festtagen der Lettner - ähnlich wie andernorts der Hochaltar - mit F. (cruces argentee circulares deaurate et gemmis ornate) geschmückt wurde; dazu kamen die Mauritiusfahne und vexilla, deren Farbe je nach dem festlichen Anlaß gewählt wurde, an Pfingsten waren sie rot.

D. Aufbewahrung von Reliquien

Gelegentlich wurde vermutet, es könnten Reliquien in F. eingeschlossen gewesen sein. Anlaß hierzu bot die Beschaffenheit der F. in New York (Abb. 10 und Sp. 487) und in Marburg a. d. L. (Abb. 11 und Sp. 488). Bei dem erstgenannten Stück erscheint es unsicher, ob der heutige Zustand der ursprüngliche ist oder ob die Kapsel später hinzugefügt wurde (wie bei dem Villinger Scheibenkreuz: Abb. 13 a und Sp. 491f.); im Falle der Marburger F. ist es nicht zu klären, ob etwa in der Mitte Reliquien geborgen waren. In schriftlichen Quellen fand sich bisher keine Nachricht über Reliquien in „flabella“, wohl aber über solche in „cruces rotundae“ (St-Amand 1122, Lincoln 15. Jh.). Zu denjenigen Reliquiaren, deren Form gestattete, sie als „crux rotunda“ zu beschreiben (Kloster Grandmont, 1611: „Un reliquiaire fait en croix ronde“; Aug. Du Boys, Bull. de la Soc. arch. et hist. de Limousin 6, 1855, S. 26), sowie für andere Reliquienbehältnisse (oft „philaciae“, „phylacteria“ genannt), deren Form der von F. ähneln kann (vgl. Sp. 489), s. Reliquiar.

III. Deutungen

Zwischen den Deutungen der F., ihrer Benutzer und ihrer Benutzung einerseits und dem bildlichen Schmuck der F., bisweilen auch ihrer Benennung andererseits bestand eine Wechselwirkung, deren Ablauf bei dem minimalen Bestand an erhaltenen F. sowie überlieferten Inschriften und Texten nicht mehr auszumachen ist.

Die ältesten Deutungen stammen aus dem Osten, sind älter als die frühesten erhaltenen F., stammen jedoch wie diese aus Syrien (s. Sp. 437 und 481f.).

Bischof Theodor von Mopsuestia verglich in seinen katechetischen Predigten (E. 4. Jh.) das Amt der Diakone mit dem der Engel: So wie diese bei Leiden und Sterben Christi anwesend waren, stehen jene am Altar und hantieren mit F. (Adolf Rücker [Hg.], Ritus baptismi et missae quem descripsit Theodoras ep. Mopsuestenus ..., Münster i. W. 1933 [Opuscula et textus, 2], S. 22).

Am einflußreichsten war wohl die Beschreibung der Myronweihe bei Ps.-Dionysius Areopagita (s. Sp. 449).

Auf sie nahm im späten 7. Jh. der arabische Bischof Georgios Bezug (s. Sp. 449): Er verglich die Federn der F. den „Flügeln der Sinne“, mit deren Hilfe die F. tragenden Diakone - bei einer idealen Liturgie zwölf- sich über das Irdische erheben, in die Höhe fliegen können (dazu [36] Sp. 232; vgl. auch den Liturgietraktat des Symeon von Saloniki, 1. H. 15. Jh.: Migne, P.G., Bd. 155 Sp. 241). Der Mönch Iob (s. Sp. 437) ging - wie im Osten sonst wenige - von der praktischen Benutzung der (in ihrer materiellen Beschaffenheit von ihm nicht charakterisierten) F. aus: Sie werden über die Gaben auf dem Altar gehalten und verhindern, daß die Gläubigen nur auf die sichtbare „Materie“ achten, statt daß sie ihren Sinn auf die Betrachtung dessen richten, was man nicht sehen kann. Wenn Christus selbst Liturge wäre, dienten ihm die Seraphim mit Furcht und Zittern; Ausdruck dafür ist ihr unruhiger Flügelschlag, den in der irdischen Liturgie die Diakone durch das Wedeln mit dem F. vergegenwärtigen. Bei der dem Germanos von Konstantinopel († 733) zugeschriebenen Deutung ist vom Großen Einzug ausgegangen: Die unter dem Gesang des Trishagion die Gaben herbeibringenden Diakone entsprechen den in der Himmlischen Liturgie in Begleitung der Cherubim und anderer Engel einziehenden Heiligen und Erlösten, dem Ehrengeleit Christi, der sich anschickt, das mystische Opfer zu begehen. Die Anschauung der beim irdischen Einzug mitgeführten F. weist auf die Verhüllung durch die Flügel der Seraphim hin (Hist. eccl. et mystica contemplatio: Migne, P. G., Bd. 98 Sp. 420). Ihrer Ausführlichkeit wegen sei hier auch der Erläuterungen des Symeon von Saloniki (s. oben) gedacht, die wohl als Zusammenfassung der traditionellen Kommentierung des liturgischen Geschehens gelten können. Symeon beruft sich ausdrücklich auf Ps.-Dionysius Areopagita. Die sechs Diakone, die rund um den Liturgen mit dem Myrongefäß stehen, haben jeweils zwei F., welche die Flügel der Seraphim und der Cherubim darstellen: So wie diese mit den Flügeln schlagen, während sie die Gnade empfangen, müssen die Gläubigen ihre Bereitschaft zum Empfang der Gnade durch das Bewegen der F. erzeigen. So wie die Cherubim mit ihren Flügeln die Bundeslade bedecken (vgl. Ex 25,20), verhüllen die zwölf „Flügel“ der Diakone, die F., das Myrongefäß; die Zwölfzahl aber sei als Analogie zu der Zahl der Apostel sowie derjenigen der Flügel von den beiden (sechsflügeligen) Seraphim zu verstehen.

In einem dem hl. Athanasius oft, doch zu Unrecht zugeschriebenen Text für ein Marienfest (Koimesis) sind die Diakone - als Personen, die F. tragen - den Cherubim verglichen ([22] S. 512; [29] S. 645). Für weitere Belege aus dem Bereich der Ostkirche s. ebd.

Bei den lateinischen Autoren liegt der Akzent der Deutungen (zumindest anfangs) auf der Schilderung dessen, was der F.gebrauch bewirkt: Abwehr von allem Verunreinigenden. Was darunter zu verstehen sei, benannte man durch allegorische Auslegungen von Eigenschaften der *Fliegen.

Hieronymus verglich Fliegen in einem (später oft als Deutung von F. herangezogenen) Brief mit sinnlichen Regungen (luxuriae), welche, zwar selbst von kurzer Lebensdauer, das „oleum suavitatis“ verdürben, und pries, dies zu verhindern, einen Fächer als schickliches Geschenk für eine um gottgefälliges Leben bemühte Matrone (Epistula 44, 2: CSEL Bd. 54 S. 322f.). Nun auf das F. bezogen, empfahl Hildebert von Tours (s. Sp. 443f.), man möge mit dem „catholicae fidei ventilabrum“ die „phantasmata, diaboli suggestiones et tentationes“ vom Celebrans verscheuchen, so wie die Fliegen durch den F.gebrauch bei der Messe abgehalten werden sollten, den Inhalt des Kelches zu beschmutzen. Daß jene „phantasmata“ gerade Priester abzulenken suchen, betonte Herbert von Bosham bei seinen Betrachtungen über die erste Meßfeier des hl. Thomas als Erzbischof von Canterbury: Solche Abhaltungen sollen mit dem F. des Hl. Geistes abgewehrt werden wie die Fliegen von den Opfergaben (Vita sancti Thomae [entstanden zw. 1183 und 1186], lib. III, cap. 8: Migne, P. L., Bd. 190 Sp. 1100). Detaillierter und näher am Ablauf des Geschehens rät Wilhelm Duranti von Mende zum Gebrauch des F., damit nicht Fliegen die „suavitas unguenti“ beeinträchtigen, d. h. damit nicht unpassende Gedanken die fromme Gesinnung beim Gebet behelligen. Die F.verwendung „aestivo tempore“ (s. Sp. 441) macht, daß Tugenden überreich vorhanden sind, und wird der belebenden Wirkung des warmen Südwindes, der im Garten Wohlgerüche hervorbringt, und der Herabkunft des Hl. Geistes verglichen (Rationale a. a. O. [s. Sp. 503]).

In der Neuzeit wurden diese Deutungen, vor allem die des Wilhelm Duranti, fortgeschrieben. Bei wachsendem historisch-antiquarischen Interesse und zunehmender Kenntnis der griechischen Texte kam es zur Übernahme auch von deren Auslegungen (vgl. etwa [4 a] fol. 283r-284v, danach [7] S. 673f.). Zusätzliche Deutungen sind, der erheblichen Einschränkung des F.gebrauchs entsprechend, vor allem auf die repräsentative Benutzung von F. im päpstlichen Zeremoniell bezogen.

Dom. Macri liefert anscheinend den frühesten Beleg für die Deutung des F., die auf allegorischer Erklärung der Pfauenfedern beruht [1 b, S. 262]. Durch die Augen auf den Federn werde der Papst darauf hingewiesen, daß die zahllosen Augen des Volkes ihn bei allen seinen Handlungen beobachteten (diese Deutung noch in einem französischen Lexikon v.J. 1952, vgl. [39] S. 178 Anm. 115); dies sei der Grund dafür, daß zwei F. ihn begleiteten, wenn er auf der Sedia gestatoria getragen werde. Wenige Jahre später ergänzte J. M. Suarez diese Ermahnung, indem er an die Bedeutung von *Pfauen als Sinnbild vollkommener Gerechtigkeit erinnerte (unter Berufung auf Augustinus, De civitate Dei lib. XXI, cap. 4; [4 a] fol. 286v). Nach einem unbekannten Verfasser wohl des 18. Jh. sollen die Augen der Pfauenfedern den Papst an die Augen der Vielen erinnern und daran, daß er, zu solch hoher Würde erhoben, dieser angemessen handele, um von allen gesehen und bewundert werden zu können. Wie die Schönheit (color) der Pfauenfedern beständig ist - im Gegensatz zur rasch verblühenden der Feldblumen -, wird Ehre und Ruhm des Papstes ewig und beständig sein (Vat., Archiv des Ufficio per le Ceremonie Pontificie, cas. 102, sc. 0150: [39] S. 178 Anm. 116). Der Papst gebraucht F., damit sein Sinn stets auf Gott ausgerichtet sei (so auch schon [4 a] fol. 284v); sie bezeichnen außerdem, daß der Papst (als Stellvertreter Christi auf Erden) „totum debero (!) esse caelestem“ [39, S. 178 Anm. 116].

Mehrere Deutungen gelten der Zweizahl der im päpstlichen Zeremoniell vorkommenden F. In höherem Maße als die bereits genannten Zeugnisse zielen sie darauf ab, die einer ganz bestimmten Ekklesiologie entsprechende Vorstellung von einer in der Christenheit einzigartigen Stellung des Papstes anschaulich werden zu lassen. Der zwischen zwei F. auf erhöhtem Thron sitzende Papst gemahnt J. M. Suarez an eine Vision des Isaias: Auf seinem hohen und erhabenen Thron sitzt Gott, über ihm stehen sechsflügelige Seraphim (Is 6,2), wie Suarez zu unterstellen scheint: zwei. Deren Flügelschlagen, Zeichen von Furcht und Ehrerbietung, vergleicht er das (dem obersten irdischen Repräsentanten himmlischer Autorität geltende) Fächeln mit F. ([4 a] fol. 284r-v; wiederholt in [7] S. 673). In dem oben genannten anonymen Text aus dem 18. Jh. bezeichnen die zwei gleichartigen F. im päpstlichen Zeremoniell die beiden Kirchen, die des lateinischen Ritus und die des griechischen: in beiden wird das F. benutzt (a. a. O. S. 2, zit. nach [39] S. 178 Anm. 117). Die im päpstlichen Zeremoniell mitgeführten beiden F. dokumentieren demnach die Autorität des Papstes über alle Teilkirchen, nicht nur die des lateinischen Ritus.

Die Zweizahl der beim Papstzeremoniell verwendeten F. wurde auch durch den seit alters gängigen Vergleich von F. mit Seraphim und/oder Cherubim begründet: Zwei Seraphim sah Isaias beim Thron Gottes stehen (Is 6,2), zwei Cherubim sah man auf der Bundeslade vorgestellt (Ex 25, 18ff.). Bei den fast immer detaillierteren, auch Eigenschaften und Aussehen der Engelwesen einbeziehenden Vergleichen ist in der Benennung - wie öfters -zwischen Seraphim und Cherubim nicht unterschieden. Zur Austauschbarkeit der Namen kam die Verquickung von Wesensmerkmalen, die in der Bibel als Characteristica entweder der Seraphim oder der Cherubim beschrieben sind (was ebenfalls keine Seltenheit war). Man sprach zwar von „Cherubim“, verglich aber das Fächeln mit den F. mit dem steten Flügelschlagen der Seraphim ([1 b] S. 262; vgl. ebd. S. 139, s. v. „Cherubim“: „Haec ornamenta, cherubim appellata ..., alia non esse puto, quam illa bina flabella ..., quae seraphim significant“). Der fast beliebig scheinende Gebrauch der Engelnamen in Vergleichen mit dem F. führte, worauf z. B. Symeon von Saloniki hinwies (s. Sp. 465), zu nie aufgelösten Widersprüchen.

Der Vergleich der F. aus Pfauenfedern, „pennae oculatae“ [1 b, S. 262], mit den mit Augen übersäten Seraphim und Cherubim mochte naheliegen, vielleicht sogar alludiert sein – explicite ausgesprochen begegnet er in keinem der bisher bekannt gewordenen Texte des MA und der ersten Jhh. der Neuzeit.

IV. Erhaltene und bezeugte F.

A. Materialien für Wedel, Fächerblatt und Scheibe

1. Federn

F. mit Federn unterscheiden sich in nichts von den sonst üblichen Federfächern und Wedeln: Sie hatten in der Regel wohl einen einfachen Stiel aus billigem Material, zumeist aus Holz, an dem ein Bündel Federn, mit Vorliebe von Pfauen, befestigt war; als F. sind solche Wedel nur nach dem Platz ihrer Aufbewahrung, ihrer Zuordnung zu Altären oder den Wappen geistlicher Herren (s. Sp. 493) erkennbar.

F. aus Federn verschleißen beim Gebrauch; zur Aufbewahrung unansehnlich gewordener Stücke bestand kein Anlaß (so wurden in Catania die F., die bis 1931 - unbekannt seit wann - bei Pontifikalhandlungen verwendet worden waren, abgeschafft „per il fatto che le penne erano spennacchiate, vecchie e pertanto indecoroso“: [39] S. 175 Anm. 94).

Daher kommt es, daß von derartigen F. nur noch sehr wenige erhalten sind, fast ausschließlich dort, wo sie noch bis in die jüngste Vergangenheit benutzt wurden: In der „Floreria Apostolica“ des Vatikan werden die beiden letztmals bei der Schlußfeier der zweiten Sessio des Zweiten Vatikanischen Konzils (4. Dezember 1963) gebrauchten F. aufbewahrt, zwei der F. für das päpstliche Zeremoniell gelangten 1902 im Tausch gegen ein F.paar, das ein amerikanischer Stifter hatte anfertigen lassen, in das Museum der Universität von Pennsylvania (Archdale A. King, Liturgy of the Roman Church, Ld., New York und Toronto 1957, S. 159); im Schatz der Kathedrale in Troia die bei Fronleichnamsprozessionen bis um die M. 20. Jh. mitgeführten (ebd. S. 179 Anm. 123 und S. 174); im Paderborner Diöz.mus. der „Pfauenquast“ (Abb. 30 b), die moderne Nachbildung eines im Zweiten Weltkrieg zerstörten Vorgängers, dessen Alter nicht feststeht und der am ehesten zu der großen Umgestaltung von Chor und Hochaltar des Paderborner Domes anläßlich des Liborius-Jubiläums von 1736 angefertigt worden sein dürfte.

Beinahe alles, was sich über die materielle Beschaffenheit der F. aus Federn sagen läßt, beruht auf dem Zeugnis von Schrift- und Bildquellen.

Die älteren von ihnen geben hierüber nur sehr dürftige Auskünfte, allenfalls erfährt man, welche Vogelfedern verwendet worden waren. Von F. aus Pfauenfedern spricht bereits die Quelle, in der erstmals F. erwähnt sind (s. Sp. 437), und man wird sich jene wie die früher schon bezeugten Fächer aus Pfauenfedern vorzustellen haben (vgl. Erna Diez, Art. „Fächer. A“, in: RAC Bd. 7 Sp. 217-229). Ob man einfach die schönsten damals im Abendland verfügbaren Vogelfedern als Material für liturgische Fächer wählte oder damit (auch) auf die mit Augen besetzten Cherubim (Ez 10, 12) anspielen wollte (vgl. Sp. 469), bleibe dahingestellt. Bis in die Neuzeit ist, sofern Angaben darüber gemacht wurden, stets nur von Pfauenfedern die Rede (z. B. Rom 1295, Würzburg 1482 und Gutstadt 1581) – ausnahmsweise genauer von „bianche penne di Pavone“ (Rom 2. H. 18. Jh.: [39] S. 179 Anm. 124); bildliche Wiedergaben (Abb. 15 und 17), zumal solche des 16.-19. Jh. (Abb. 21-24, vgl. 30 a und b; mit weißen Pfauenfedern: Abb. 25-29) bestätigen die Schriftzeugnisse ebenso wie die Deutungen der im päpstlichen Zeremoniell benutzten F. aus jenen Jhh. (s. Sp. 468). Von wann an mit F. aus Straußenfedern zu rechnen ist, bedürfte noch genauerer Erkundung. Etwa von M. 19. Jh. an sind sie als Prunkfächer im Papstzeremoniell bezeugt, erhalten in der „Floreria Apostolica“ ([39] S. 179 Anm. 123; ebd. S. 174 werden die in Troia aufbewahrten Stücke als „F. aus Straußenfedern“ beschrieben, wo der ebd. Anm. 90 zitierte Gewährsmann von „penne di pavone“ gesprochen hatte). Gelegentlich liest man, es seien M. 19. Jh. für die F. des Papstzeremoniells „vielleicht erst überwiegend und dann ausschließlich Straußenfedern verwendet“ worden (ebd. S. 179).

Größe und Formen der F. aus Federn waren sehr unterschiedlich. Es gab verschiedene Verfahren, die F. mit dem Stiel zu verbinden oder sie in mit dem Stiel verbundene Steckvorrichtungen einzufügen.

Die einfachste Weise war die Befestigung eines Federbüschels an oder in einem Stab, wie sie bei Flederwischen üblich war und ist (vgl. Abb. 15) und schon in der Antike praktiziert wurde (als Beispiel hierfür vgl. das August-Bild in den Kopien des Kalenders von 354: Henri Stern, Le Calendrier de 354, Paris 1953 [Inst. Franç. d’Arch. de Beyrouth. Bibl.arch. et hist., 55], Taf X,1 und XVIII,2). Solche F. heißen in englischen Quellen denn auch gelegentlich „Bessume“, Besen (so Walberswick 1493) – wie umgekehrt auch ein Tischbesen, mit dem nach der Mahlzeit die Brösel zusammengefegt werden, in den zw. 1123 und 1128 geschriebenen „Consuetudines“ von Springiersbach und Klosterrath „flabellum“ genannt wurde (Consuetudines Canonicorum Regularium Springirsbacenses-Rodenses, cap. 24 § 127 und 131: CCCM Bd. 48 S. 79.15-17 und 81.12-14). Eine Vorstellung vom Aussehen derartiger besenförmiger Pfauenwedel vermittelte die Darstellung der Gregorsmesse von Bernt Notke (Abb. 21).

Runde F. aus Pfauenfedern sind im Inventar des Hl. Stuhles v.J. 1295 verzeichnet. Sie bildeten vielleicht ein Pfauenrad nach, wie es schon, in Silber graviert, auf den F. aus Stûma und aus Riha (Abb. 1 a und b) - vielleicht auch auf den Papst Nikolaus I. geschenkten F. „in typum pavonum“ (s. Sp. 440 und 500) - angedeutet und in einer Darstellung im ms. lat. 2092 der Bibl. Nat. in Paris zu sehen ist (Abb. 15).

Im päpstlichen Inventar von 1295 ist auch ein kleines hochrechteckiges F. aus Pfauenfedern aufgeführt: Auf seine Form weist die Bezeichnung „rostalorum“ sowie die Charakterisierung als „quadrum“ hin.

Die Form eines Kreissektors mit konkav geführten Radien haben die riesigen F., wie sie in der Neuzeit im Zeremoniell der Päpste und der Patriarchen von Lissabon gebraucht wurden.

Solche F. hatten auf die Tragstangen aufgesetzte Schilde, in welche die Federn gesteckt wurden (vgl. Abb. 25-30 b sowie [39] Bildseiten I-III). Die Schilde haben ebenfalls die Form eines Kreissektors mit konkav geführten Radien, einige tragen heraldischen oder ornamentalen Schmuck. Die der 1644 beim Possessus Innozenz’ X. verwendeten F. zeigen das Familienwappen des Pamphili-Papstes ([17] S. 92; s. oben Sp. 456). Da auch schon die 1598 verwendeten F. auf den Schilden das Familienwappen des Papstes Klemens VIII., der Aldobrandini, trugen (s. Sp. 460), könnte solcher Schmuck einer längere Zeit geübten Gewohnheit entsprochen haben (das Familienwappen des Papstes Innozenz VI., der Aubert, war auch auf zwei F. aus Seide zu sehen, die sich 1369 im Schatz des päpstlichen Hofes in Avignon befanden). Zwei Schilde aus dem 18./19. Jh. ohne Federn werden in der „Floreria Apostolica“ aufbewahrt, ebenso die letztmals 1963 benutzten F., deren Schilde mit rotem Samt mit Goldstickerei (Tiara und Schlüssel) bezogen sind, lt. gravierter Inschrift eine Schenkung an Papst Leo XIII. († 1903; [39] S. 179 Anm. 123).

In Mitteleuropa sind von etwa 1200 an F. aus Federn nachzuweisen. Die Belege für ihr Vorhandensein - im Spät-MA relativ zahlreich, auch im ganzen 16. Jh. nicht selten, später nur noch vereinzelt - kommen aus allen Ländern.

Etwa ein Drittel der Orte, für die Besitz von F. aus (Pfauen-)Federn expressis verbis bezeugt ist, liegt im deutschen Sprachgebiet: Bremen 1363, Paderborn 1483, Straßburg 1428/1435, Würzburg 1482, Zürich 1333; im Ermland (Gutstadt 1581) mag ihr Gebrauch durch den Deutschritterorden eingebürgert worden sein, der in seinen „Consuetudines“ den Vorschriften der Dominikaner (s. V. C) folgte (vgl. A. A. Schmid a. a. O. [Sp. 448]).

Aus welchen Federn die „fligenwedel“ in Basel (1478) bestanden, ist der Schriftquelle nicht zu entnehmen.

Aus der Aufzählung - allein der F. aus Federn - geht schon hervor, daß J. Brauns Feststellung, es scheine die Benutzung des F. „nur wenig Boden gefunden“ zu haben [29, S. 652] und „in den dem späteren MA entstammenden Inventaren deutscher Kirchen“ würden „liturgische Fächer nie aufgeführt“ (ebd.), nicht zutrifft. - Die relativ stattliche Zahl der englischen Belege wird vor allem den 1297 bei Visitationen der von St. Paul’s Cathedral in London abhängigen Pfarrkirchen auf dem Lande vorgenommenen Inventarisierungen verdankt; sie wäre sicher noch weit größer, hätten sich die Visitatoren nicht meist auf den Eintrag „muscarium“ oder „flabellum“ beschränkt (vgl. ferner London, Kath. 1298; Bury St. Edmund’s 1429 und Walberswick 1493). - Die einschlägigen Belege, die aus dem französischen Sprachgebiet kommen oder dieses betreffen, sind spärlicher: Aix 1503, Maguelone 1331, Mont St-Michel um 1200 und Lüttich 1489. -In den Inventaren des Hl. Stuhles werden F. aus Pfauenfedern erstmals 1295 verzeichnet; von keinem der vielen in den Inventaren des päpstlichen Hofes in Avignon beschriebenen F. ist vermerkt, es sei aus Federn. – Daß aus den Schriftquellen des MA und der frühen Neuzeit nicht auf die Häufigkeit von F. aus Federn - und schon gar nicht auf die des F.gebrauchs im Allgemeinen sowie auf dessen Verbreitung - zurückgeschlossen werden kann, muß wohl kaum gesagt werden.

Auch in der Neuzeit wurden noch F. aus Federn angefertigt.

Am besten - doch keineswegs gut- ist man über die im päpstlichen Zeremoniell gebrauchten unterrichtet (s. Sp. 453-461). Die beiden F., die Papst Pius VII. 1815 bei Pontifikalhandlungen im Gebiet von Genua und im folgenden Jahr am Fest Mariä Verkündigung in S. M. sopra Minerva in Rom benutzte, waren ein Geschenk der genuesischen Marchesa Nicoletta Durazzo geb. Mari ([17 b] S. 91f.; [39] S. 178). F. aus Federn herzustellen wurde erforderlich, als man den F.gebrauch analog dem päpstlichen für das Zeremoniell des Patriarchen in Lissabon einführte (s. Sp. 462). Neben diesen riesigen F. nehmen sich die beiden heute auf dem Hochaltar der Kathedrale in Maguelone stehenden Nachfolger der bereits 1331 bezeugten F. „de plumis pavonis“, jeweils sechs Federn vom Pfauenschwanz als Gesteck auf einem Ständer, der einem Kerzenständer ähnelt, recht armselig aus (Abb. bei [39], Bildseite III). In der Neuzeit hergestellte F. sind (waren) sicher auch die in Troia erhaltenen und die für Catania bezeugten, über deren Beschaffenheit keine genaueren Informationen erlangt werden konnten, sowie der Paderborner Pfauenwedel (Abb. 30 b).

2. Pergament (und Papier)

F. mit Pergament (oder Papier) sind in der Regel Radfächer, faltbar und häufig bemalt (Abb. 3 e, 8, 13 und 19; zu den Darstellungen s. Sp. 493f.). Unbenutzt barg man das gefaltete Fächerblatt gewöhnlich in einem - häufig reich geschmückten - aufklappbaren Kästchen (repositorium), das auf die Handhabe montiert war (Abb. 3 a, b und e, 14 und 19). Gelegentlich wurde es, vor allem wenn es aus besonderem Material gefertigt war, in den Inventaren eigens erwähnt (so Rom 1295; Paris, Ste-Chapelle 1480 und 1573).

F. mit Pergament sind schon in den sog. Apostolischen Konstitutionen genannt (s. Sp. 437). Das bekannteste der sehr wenigen erhaltenen Stücke, die im Geltungsbereich der lateinischen Liturgie entstanden, ist das einst im Schatz der Benediktinerabtei St-Philibert in Tournus aufbewahrte, heute in Florenz befindliche F. (Abb. 3 a-e).

Es besteht aus einem beidseitig bemalten Fächerblatt, das in ungefaltetem Zustand 142 × 21,8 cm mißt, was, gefaltet und befestigt, einen Durchmesser von ca. 40 cm ergibt. Das Blatt ist mit Schnüren an einem hölzernen, mit Elfenbeinplättchen besetzten Behältnis befestigt, das dem zusammengefalteten Blatt als Schutz dient. Die Handhabe ist mit reliefierten Elfenbeinplättchen versehen. Das F. war, wie der Auswahl der dargestellten Heiligen, vor allem der besonderen Hervorhebung des hl. Philibert, zu entnehmen ist, für den Gebrauch der Benediktinermönche bestimmt, die nach mehreren Ortswechseln - wohl 875 - das Kloster in Tournus besiedelten. Als Stifter nennt die Inschrift „Iohel“, was traditionell als Pseudonym für Geilo angesehen wird, der, ein Sohn des gleichnamigen Grafen und Vertrauten Karls des Kahlen, seit etwa 868 Abt jener Kommunität war (so Jean-Bapt. Carrand, Le F. de Cunault, Rep. hist. et arch. de l’Anjou 1869, S. 141ff.; vgl. Lorenz E. A. Eitner, The F. of Tournus, New York 1944 [Art Bull., Suppl. 1], S. 8-13, und Danielle Gaborit-Chopin, F. de Tournus, Flor. 1988 [Mus. Naz. del Bargello, 40], S. 52-56). Zeitpunkt und Ort der Entstehung sind bisher nicht genau bestimmt. Die Malereien mögen im Loiregebiet (doch wohl kaum in Tours) im 3. V. 9. Jh. angefertigt worden sein; für die weit qualitätvolleren Elfenbeinreliefs (z. T. vielleicht nach Vorlagen des 4./5. Jh. geschaffen: so L. E. A. Eitner a. a. O. S. 22f.) liegen keine Lokalisierungsvorschläge vor, ihre Entstehung im 9. Jh. ist unbestritten (sie könnten um weniges älter sein als die Malereien).

Höheres Alter als das F. aus Tournus sollen nach verbreiteter Meinung zwei mit berühmten Namen verknüpfte Fächer haben, die sich in den Domschätzen zu Monza bzw. in Canosa befinden.

Der Fächer in Monza (dort erstmals im Inventar von 1353 verzeichnet) wird, wie manch anderes Stück an diesem Ort, traditionell in Verbindung gebracht mit der Kgn. Theodolinde († 628, vgl. Ant. Franc. Frisi, Memorie stor. di Monza e sua corte, Bd. 2, Monza 1794, S. 106: „22.1.627“ [nach der Jahresrechnung von Ostern an]) und war nach Ausweis seiner Inschrift zum Gebrauch für eine Dame bestimmt (die nur noch teilweise lesbaren Verse enthalten einen Namen, der unterschiedlich gelesen wird, vgl. Achille Varisco, L’epigrafe del ventaglio monzese detto della regina Theodolinda, Studi medioevali 1, 1904/1905, S. 427-431, bes. S. 428 - danach u.a. Gian Piero Bognetti, Milano longobarda, in: Stor. di Milano, II. Dall’invasione dei Barbari all’ apogeo del governo vescovile [493-1002], Mail. 1954, S. 154 Anm. 2 - und anders [27] Sp. 1620, wohl nach [22] S. 484). Der Fächer soll angeblich zu den Grabbeigaben gehört haben, die man mit den Überresten der in Monza verehrten Königin wohl 1308 in einen Steinsarg umbettete. Daß man den Fächer in späterer Zeit liturgisch gebrauchte (so Victor H. Elbern, Art. „Fächer“, in: Lex. MA Bd. 4 [1989] Sp. 216), ist nicht bezeugt und in Anbetracht seiner Beschaffenheit auch schwer vorstellbar. Vgl. daher RDK VI 885f., ferner [33 a] S. 526 Abb. 5; Victor H. Elbern, Liturg. Gerät in edlen Materialien, in: Wolfg. Braunfels und Herm. Schnitzler (Hgg.), Karol. K., Ddf. 1965 (Karl d. Gr. Lebenswerk und Nachleben, Bd. 3), S. 162f.; über die jüngste Restaurierung (1987) und die dabei gewonnenen Erkenntnisse informieren mehrere Aufsätze in den Studi Monzesi 2, 1987; vgl. zuletzt Herm. Dannheimer, Goldschmiedearbeiten aus dem Besitz der Kgn. Theodolinde, in: Ausst.kat. „Die Bajuwaren. Von Severin bis Tassilo, 488-788“, Rosenheim 1988, S. 344 Abb. 235 und S. 345, sowie Ausst.kat. „I Longobardi“, Codroipo und Cividale 1990, S. 352 Nr. IX. 23.

Das F. in Canosa (Abb. 14) wird seit alters als das von dem hl. Sabinus gebrauchte ausgegeben, der in der 1. H. 6. Jh. Bischof der Stadt war [27, Sp. 1621], und zusammen mit anderen sekundären Reliquien (liturgischen Gewändern und Sandalen Der Name des Attributs „[Sache“ enthält das ungültige Zeichen „[“, das nicht hierfür verwendet werden kann. ?]) als eine dieser »reliquiae per contactum“ verwahrt [22, S. 492f.]. Seit wann diese Überlieferung besteht und seit wann das F. in Canosa nachzuweisen ist, war nicht festzustellen. Daß die Tradition fiktiv ist, erkannte bereits Ch. de Linas (ebd. S. 490-492). Das F. hat ein mit ornamentaler Malerei geschmücktes Blatt, ein Repositorium aus Palisanderholz (?) und eine geschnitzte, ebenfalls ornamental verzierte Handhabe aus dem selben Material. Datierung und Lokalisierung bedarf noch weiterer Ermittlungen, nachdem die bisherigen Vorschläge (ebd.: 11. oder 12. Jh.; [29] S. 657: „frühestens 12. Jh.“; [33 a] S. 527: „gehörte [!] dem 12. Jh. an“; [39] S. 164: „unbestimmbaren Alters“) durch den Fund eines in der Custodia eingeklebten Zettels mit altslawischer Inschrift obsolet wurden. In ihr wird das F. als Werkzeug zum Fächeln zur Ehre Gottes bezeichnet und die Stadt Kiew genannt (vgl. Ausst.kat. „Mostra dell’Arte in Puglia del tardo Antico al Rococo“, Bari 1964, S. 30f. Nr. 30, [Farb-]Taf. II, hier Entstehung im 13. Jh. erwogen).

Von einem weiteren im Hoch-MA entstandenen F. ist nur das in der Brit. Libr. in London aufbewahrte, fragmentierte Fächerblatt erhalten, ein auf beiden Seiten bemalter, an Anfang und Ende unvollständiger, gefalteter Pergamentstreifen mit Darstellungen aus dem Leben Johannes’ des Täufers (Abb. 8). Dieser Bildschmuck deutet darauf hin, daß das Fragment von einem liturgisch gebrauchten Fächer stammt (wiewohl es unter den erhaltenen F. keines mit vergleichbarer Thematik gibt); möglicherweise gab das Patrozinium der Kirche den Ausschlag für die Themenwahl.

Die Herkunft des Pergamentstreifens, der von Anfang an auf Faltung eingerichtet wurde (wie darauf Bezug nehmende geometrische Ornamente und die Farben des Hintergrundes erkennen lassen), ist unbekannt; Versuche, es in unmittelbare Verbindung mit den Darstellungen im „Hortus deliciarum“ der Herrad von Hohenburg zu bringen (Jos. Walter, Aurait-on-découvert des fragments de l’Hortus deliciarum?, Archives alsaciennes d’ hist. de l’art 10, 1931, S. 1-8; Rosalie B. Green, The F. of Hohenbourg, Art Bull. 33, 1951, S. 153-155), überzeugen nicht. Die Malerei zeigt nur eine der allgemeinen Stillage am Oberrhein gegen und um 1200 entsprechende Formensprache.

Das Pergamentblatt des Fächers, der sich ehemals in der Slg. Spitzer befand, ist mit drei Blattreihen geschmückt und unterscheidet sich nicht von Fächerblättern profan gebrauchter Stücke (wie etwa dem des venezianischen Fächers aus dem 17. Jh.: Henry René d’Allemagne, Les accessoires du costume et du mobilier depuis le 13e jusqu’au milieu du 19e s., Bd. 3, Paris 1928, S. 483, Taf. CCC). Erst der Bildschmuck des hölzernen Behältnisses -acht stehende Heilige - deutet auf die Verwendung als F. hin und läßt an Herstellung in der 1. H. 15. Jh. (in N-Italien oder in Spanien?) denken (Abb. 19). Ob auch die Handhabe aus dieser Zeit stammt (vgl. Arthur Pabst, Les sculptures en buis et en pierre de Munich, in: La Coll. Spitzer, Bd. 3, Paris und Ld. 1891, S. 255 Nr. 1, Taf. I; [2] S. 715, mit Umzchg.), ist ohne Autopsie nicht zu entscheiden.

Aus Schriftquellen des 13.-15. Jh. geht hervor, daß in England, Frankreich und Italien F. mit Blättern aus Pergament oder Papier benutzt wurden.

In Salisbury verwahrte man zwei F. „de fusto et pergameno“; eines der 1295 in Rom inventarisierten F. war „de carta“ und in einem goldenen Behältnis geborgen, ein anderes hatte ein vergoldetes Fächerblatt, drei waren rund und bemalt, und ferner besaß man noch ein „rostallorum de carta“; von einem der fünf in Avignon 1353 vorhandenen F. aus Pergament wird ausdrücklich gesagt, es sei gefaltet gewesen. Weitere Belege gibt es für Assisi 1327, Châlons-sur-Marne 1410, Montecassino 1479 und Paris 1480. An F. mit Pergament oder Papier wird man wohl meist zu denken haben, wenn in den Inventaren nur von „bemalten F.“ die Rede ist (wie z. B. Avignon 1343).

3. Stoffe

Ihren Gebrauch bezeugen bereits die sog. Apostolischen Konstitutionen (s. Sp. 437). Man wird annehmen dürfen, daß F. dieser Art auch in den Gebieten, wo man lateinischen Liturgien folgte, früh und vielerorts verwendet wurden -sicher zu fassen sind sie erst in Schriftquellen des 13. - A. 16. Jh., erhalten nirgends.

Die Nachweise, zahlenmäßig denen für F. aus Pergament entsprechend, stammen aus Inventaren des Hl. Stuhles (Rom 1295) und des päpstlichen Hofes in Avignon (1314, 1353 und 1369) sowie aus denen von Kathedralen Englands (Rochester 1346) und Frankreichs (Amiens 1258, Paris 1343 und 1416, Sens 1504); als Besitz von Klöstern sind derartige F. für St-Victor in Marseille bezeugt (1358).

Die weitaus meisten der in den Inventaren verzeichneten F. aus Stoff waren aus Seide (de serico); bisweilen ist auf deren Farbe hingewiesen (verschiedenfarbig: Rom 1295), auch mitgeteilt, daß die Seide „auro contexto“ war (Avignon 1369). Zwei F. in Avignon (1353) waren aus kostbarem Stoff von violetter Farbe angefertigt (de diaspro violato; zu „diasprus“ vgl. Du Cange Bd. 3 S. 100f.: „Panni pretiosioris species“), davon eines „flocato de serico viridi et alio de serico rubeo“ (zu „floccare“ vgl. Thes. ling. lat. Bd. VI, 1 Sp. 915.10f., Du Cange Bd. 3 S. 524 und Diefenbach, Gloss., S. 239). Ferner gab es F. aus rotem und violettem Samt (Rom 1295), aus schwarzem Taft (s. Sp. 461f.), in Sens (1504) ein Tuch (touaille) „brodée de brodure d’or, à esmouchoers“ (ein Fahnenfächer?).

Über die Form der F. aus Stoff schweigen die Quellen; allenfalls ist aus ihrer Bezeichnung als „rostallora“ zu erschließen, daß einige rechteckige Blätter hatten (mehrere Beispiele in Rom 1295; vgl. Sp. 472).

Auskünfte über den Bildschmuck der F. aus Stoff sind karg.

Man erfährt zwar, daß es solche mit heraldischem Schmuck gab – in Avignon (1369) zwei seidene mit Wappen des Papstes Innozenz VI. (s. Sp. 472), in Sens (1504) eines mit „plusieurs armes de divers seigneurs“, bei Exequien für Kardinäle mit dem Wappen des Verstorbenen (s. Sp. 461) -, doch nicht, wie und wo die Wappen wiedergegeben waren. Ein F. mit figürlichen Darstellungen in Nadelarbeit (operatum ad acum cum ymaginibus) ist in Avignon 1369 bezeugt. Ein 1343 und wieder 1416 genanntes F. der Pariser Kathedrale enthielt in Perlstickerei die Wiedergabe der Steinigung des hl. Stephanus; ein Bild der hl. Maria Magdalena und „cuiusdam angeli“ sah man auf einem seidenen F. in Avignon (1369). Welche Darstellungen den zwei 1358 in Marseille vorhanden gewesenen F. aus Samt appliziert worden waren, bleibt ungesagt. Einige Male wird auf Stickerei mit Goldfäden (Avignon 1369) und Besatz mit Perlen hingewiesen (Paris 1416, Sens 1504). Es fällt auf, daß in den bisher zusammengetragenen Schriftquellen nirgends ausdrücklich von bemalten Fächerblättern aus Stoff berichtet wird, obwohl solcher Schmuck der (gesteiften) Stoffe, die sicher nicht in allen Fällen faltbar waren, recht nahegelegen hätte.

Mehrere F. aus Stoff verzeichnen nur die Inventare des Hl. Stuhles (Rom 1295) und des päpstlichen Hofes in Avignon (1314, 1353 und 1369) sowie von St-Victor in Marseille (1358). Inwieweit es sich dabei um zusammengehörige Stücke handelt, die paarweise verwendet wurden (oder werden konnten), wird nicht deutlich.

Zu erwägen wäre dies bei den im Inventar von 1353 in Avignon verzeichneten zwei F. „de diaspro violato“ (s. oben), bei den 1295 in Rom befindlichen aus rotem und violettem Samt mit jeweils gleicher, dem Inventarisator bemerkenswerter Beschaffenheit des Bildschmuck (laboratum ad imagines de opere Cyprensi) und bei den zwei mit Fransen (fimbria) geschmückten sowie mit dem Wappen des Papstes Innozenz VI. versehenen F. (s. oben Sp. 472). Weniger wahrscheinlich ist es wohl bei den zwei F. in Marseille, von denen das eine „de velluto violaceo“ und mit roter Seide umrandet, das andere „de serico operis Ungarie“ rundum besetzt war mit rot, gelb, grün, weiß und violett eingefärbten Fransen (cum floculis pendentibus; vgl. Du Cange Bd. 3 S. 524: „Flocca, Floccus, quem telis aptabant, ut velocius vibrarentur“).

4. Metalle

Die F. haben in der Regel runde Scheiben mit einer Vorrichtung (meist einem Dorn oder Zapfen), welche die Befestigung am Ende eines Stabes oder auf einem Untersatz ermöglicht. Die erhaltenen Scheiben, deren Durchmesser zwischen 28 und 41 cm schwankt, sind ausnahmslos und auf vielerlei Art geschmückt, die sog. Scheibenkreuze etwa mit Kreuz, Kruzifix oder Kreuzigungsgruppe.

Nach Ausweis der Schriftquellen, in denen F. oft zwischen Geräten aus Edelmetallen aufgeführt sind, war Silber das bevorzugt verwendete Material; wiederholt wird darauf hingewiesen, daß silberne F. vergoldet waren. Vereinzelt sind goldene F. genannt (Lüttich 1025; Bamberg, 2. V. 12. Jh.); golden war auch die Reliquien bergende „crux rotunda“ in St-Amand (1122). Bis auf die Scheibenkreuze in Freiburg i. Br. und Villingen ist keines der aus Edelmetall im Westen hergestellten F. erhalten; die noch vorhandenen sind aus vergoldetem Kupfer, einem in den ma. Quellen fast nie erwähnten Material (Ausnahme: Avignon 1353).

Viele der F. aus Metall waren mit Applikationen versehen, Besatz mit Edelsteinen wird oft vermerkt: „cum lapidibus“, „gemmis ornatum“ u. ä. sind ständig wiederkehrende Angaben. Die Beliebtheit solchen Schmuckes wird auch durch den Befund der noch existierenden Stücke bestätigt (vgl. Abb. 6f., 10 und 18).

Gelegentlich stößt man auf genauere Angaben über die Anzahl der Edelsteine (Angers 1421: ein F. hatte deren 28, ein anderes, ein „dyadema fractum“, welches „dyadema Vetus Testamentum“ genannt wurde, neun; Salisbury 1214: „cum lapidibus multis“), ausnahmsweise sogar auf ihre Anbringung veranschaulichende Vergleichung: das erstgenannte der F. in Angers ist beschrieben als ein „dyadema permodum patenae, in quo sunt XXVIII lapides“. Einige Male wird auf Besatz mit Perlen hingewiesen (z. B. Venedig 1325), einmal auf die Verwendung von „petris vitreis“ (ebendort).

Seit wann man F. aus Metall herstellte, ist unbekannt; in den sog. Apostolischen Konstitutionen sind solche nicht erwähnt (vgl. Sp. 437). Die ältesten Zeugnisse für ihr Vorhandensein sind in Syrien gefundene Stücke, von denen das in Berlin aufbewahrte goldene in das beginnende 6. Jh. datiert wurde (StMPK Skulpturengal., Inv.nr. 2/65: Bildwerke der chr. Epochen ..., Mchn. 1966, S. 38 Nr. 63), zwei andere, einander sehr ähnliche aus teilweise vergoldetem Silber kommen angeblich aus Stûma und aus Riha (beide Orte unweit von Aleppo; Abb. 1 a und b) und tragen den in Konstantinopel unter Justinian II. (565-578) gebrauchten Stempel.

Das F. in Berlin ist eine Scheibe (Dm. 12,7 cm) mit einbeschriebenem Kreuz. Die beiden mehr als doppelt so großen silbernen F., Arbeiten aus einer Werkstatt, unterscheiden sich nur in den gravierten Darstellungen in dem von stilisierten Pfauenfedern umrahmten Mittelkreis: Auf dem F. aus Stûma ist ein sechsflügeliger Engel dargestellt, neben ihm zwei Räder mit Flammen (nach Is 6,2; Abb. 1 a), auf dem aus Riha (Abb. 1 b) ein Tetramorph (nach Ez 1,5-11) mit vier Flügeln, die mit Augen besetzt sind (vgl. Apoc 4,8). Wegen der Verschiedenheit des Dargestellten wurde die früher öfters geäußerte Ansicht, beide F. seien als Paar verwendet worden, in Zweifel gezogen (hierzu vgl. [37] Sp. 550f.). Bei der Themenwahl nahm man auf die Deutung des F.gebrauchs Bezug (s. Sp. 438f. und 464-466), was ein Characteristicum der bildlichen Darstellungen auf vielen F. der östlichen Liturgien werden sollte; bisweilen findet man dort den Vergleich der die F. handhabenden Diakone mit den Engeldiakonen der Himmlischen Liturgie - s. Sp. 438f. - ins Bild gebracht (Abb. 4).

Für das 7. Jh. ist die Existenz metallener F. (qchots) auch in Armenien bezeugt (J. Muyldermans a. a. O. [Sp. 450] S. 313f., mit weiteren Nachweisen für das 8. und 12. Jh. sowie für die Jahre 1279 und 1352). - Das älteste der in Georgien erhaltenen F. soll im 9. Jh. entstanden sein (Mestia, Hist.-ethnograph. Mus. Swanetiens: G. Tschubinaschwili a. a. O. [Sp. 439] Taf. 25; Ders., Gruzinskoe čekannoe iskusstvo ..., Tiflis 1959, Textbd. S. 141-143, Taf.bd. Abb. 561f.; ebenso V. H. Elbern a. a. O. [Sp. 439] S. 313); für weitere Stücke vgl. C. Tschubinaschwili a. a. O. (1957) und (1959), passim, sowie V. H. Elbern a. a. O. S. 313f., Abb. 2 und 4. - Vom 11./12. Jh. an sind in Ägypten geschaffene F. erhalten, ein F.paar in New York (The Brooklyn Mus.: Ausst.kat. „Koptische K.“, Essen 1963, S. 269 Nr. 165, mit Abb.) und ein ähnliches Stück im Koptischen Mus. in Kairo ([37] Sp. 552; s. ferner [26] Taf. 490 und J. Charles Cox, On the F., The Reliquary ... N.S. 1, 1887, S. 66f., Taf. 10).

Für später entstandene F. aus Rumänien vgl. man Louis Bréhier, La sculpture et les arts mineurs byz., Bd. 3, Paris 1936 (Hist. de l’art byz.), Taf. 60, und [37] Sp. 552f.; für solche aus Griechenland: [26] S. 129, Taf. 494, L. Bréhier a. a. O. Taf 72 und [37] S. 552; für solche aus Rußland: [26] Taf. 490 und 493 sowie [29] S. 646f.

Über Formen, Bildschmuck und Inschriften der F. des Ostens ist hier nicht zu handeln, hierüber vgl. man die Angaben bei [29] S. 646f. sowie, die Vorstellung vom Aussehen der F. ergänzend, die oben Sp. 438-440 genannten bildlichen Wiedergaben von F. Vermerkt sei lediglich, daß die meisten F. runde, an einer mäßig langen Handhabe befestigte Scheiben waren, bisweilen mit blütenförmig ausgebogenen Rändern (Abb. 1 a und b). Anders als im Westen (sofern man nach den erhaltenen F. urteilen darf) begegnet man jedoch auch komplizierteren Formen, sternförmigen und Pässen um Quadrat oder Rund.

Über das Aufkommen von F. aus Metall dort, wo man in den Liturgien lateinischen Riten folgte, ist aus den vereinzelten Quellen kein Bild zu gewinnen. Erst recht bleiben die Gründe dafür völlig im Dunkeln; denn die ältesten Nachrichten über den Gebrauch solcher F. sind um Jahrhunderte jünger als die frühesten schriftlichen und bildlichen Quellen, die das Vorhandensein von F. aus Metall bezeugen.

In Schriftquellen des 9. Jh. finden sich erstmals einzelne Hinweise auf silberne F. Ein solches war 831 in St-Riquier/Centula vorhanden, im Testament des Grafen Eberhard von Friaul († um 864/866), des Stifters von Kloster Cysoing bei Lille (Diöz. Cambrai), wird ein weiteres in einer Aufzählung von kirchlichen Geräten erwähnt. 860 kamen zwei F. „in typum pavonis“ als Geschenke des Kaisers Michael III. an Papst Nikolaus I. nach Rom, doch verlautet nichts über deren Verwendung in der päpstlichen Liturgie oder im Zeremoniell (vgl. Sp. 440); diese beiden F. wird man sich ähnlich vorzustellen haben wie die im Bereich der östlichen Liturgien früher verwendeten F. aus Metall (Abb. 1 a und b).

Zeitlich weiter zurück als mit den genannten literarischen Zeugnissen kommt man mit der Darstellung auf der Steinplatte des 739/740 gestifteten Altars in der Klosterkirche S. Pietro in Valle bei Ferentillo (Abb. 2; s. Sp. 463).

Auf dem Relief sind drei in Einzelheiten unterschiedliche Scheibenkreuze zu sehen, die nebeneinander auf dreifüßigen Untersätzen stehen (denen von späteren Altarkreuzen vergleichbar). Die Stilisierung der Kopfstücke verbietet, an Feder- oder Pergament-F. zu denken. Jede Scheibe ist mit einem ornamentierten gleichschenkligen Tatzenkreuz geschmückt, dessen Arme mit dem Rand der Scheibe abschließen, eine Abwandlung der weitverbreiteten Bildform des einem Kreis einbeschriebenen griechischen Kreuzes (vgl. Sp. 488f.), wie sie auf F. schon früher mit einem syrischen Beispiel vom A. 6. Jh. zu belegen ist (s. Sp. 481).

Erst in Schriftquellen des 11. Jh. stößt man - noch immer recht selten - auf Angaben über „ventilabra“ aus Metall (Verdun nach 1004, Lüttich 1025, Gembloux vor 1048, Cambrai vor 1049, Speyer 1051). Zahlreicher sind die Zeugnisse aus dem 12. Jh. - aus der Zeit, von der an auch Nachrichten über den Gebrauch solcher F. vorliegen und aus der die ältesten erhaltenen Stücke stammen (s. Abb. 6f.) - sowie aus dem Spät-MA, doch erlauben auch sie nicht, exakte Auskünfte über die Verbreitung der F. aus Metall zu geben.

Immerhin kann man den Eindruck gewinnen, daß sie im Bistum Lüttich einen gewissen Schwerpunkt hatte: metallene F. sind für die Kathedrale früh (1025) und lange (noch 1713) bezeugt, ferner für Gembloux und Namur, St-Amand und Maastricht. Vergleichsweise viele Belege gibt es auch aus den benachbarten Diözesen Metz, Cambrai, Verdun und Utrecht – nicht dagegen aus dem Kölner Bereich. Die meisten Nachrichten bekunden das Vorhandensein von F. aus Metall in Kathedralkirchen: in Deutschland für Speyer (s. oben), Bamberg (2. V. 12. Jh.), Metz, Mainz, Magdeburg; in England für Lincoln und Salisbury; in Frankreich für Angers, Maguelone, Rodez und Sens; in Italien für Novara, auch für die Petersbasilika in Rom. Zu den Beispielen im Besitz von Stifts- und Abteikirchen (St-Riquier/Centula, St. Michael in Bamberg, Grandmont, Gembloux, Maastricht, St-Aubin in Namur, St-Martin-des-Champs in Paris, St-Amand, S. Marco in Venedig, Verdun) ist wohl auch eines der F. zu rechnen, das aus dem Nachlaß eines Abtes von St-Aphrodise in Béziers in den Schatz des päpstlichen Hofes in Avignon gelangte (Avignon 1353). Äußerst selten sind metallene F. im Besitz von Pfarrkirchen nachzuweisen, z. B. in St. Christopher-le-Stocks in London (1488).

Die ältesten erhaltenen F. des Westens sind drei im Hildesheimer Domschatz aufbewahrte, gegossene und auf der Rückseite gravierte vergoldete Kupferscheiben mit vegetabilen Ornamenten in Durchbrucharbeit (vgl. RDK IV 598), mit Steinbesatz und Filigran auf den gleichschenkligen Krückenkreuzen und dem rahmenden Kreisband (Abb. 6). Sie gelten als um 1132-1140 entstandene Arbeiten der Werkstatt, in der zur gleichen Zeit die Schreine der hll. Godehard und Epiphanius angefertigt wurden (Ausst.kat. „Stadt im Wandel“, Braunschweig 1985, Bd. 2 S. 1198-1200 Nr. 1041, mit der älteren Lit.).

Ob man dies als Indiz dafür ansehen darf, daß F. und Schreine ein Ensemble hätten bilden sollen (wie ebd. erwogen), bleibe dahingestellt. Bemerkenswert ist es immerhin, daß die F. im Dominventar v.J. 1409 nicht verzeichnet sind (auch nicht, wie allerdings zu erwarten, die Schreine; vgl. Rich. Doebner, Schatzverz. des Doms zu H. aus dem Jahre 1409, Anz. für Kde. der dt. Vorzeit N.F. 25, 1878, Sp. 207-213), damals jedenfalls nicht wie die übrigen Gerätschaften für den liturgischen Gebrauch in der Sakristei aufbewahrt wurden (auch in den Inventaren des 17. und 18. Jh. sind sie nicht aufgeführt). Ihre ursprüngliche Verwendung bleibt ungewiß (für die „naheliegende Vermutung“ ihres gemeinsamen Gebrauchs als Gruppe „vor allem zwischen Ostern und Himmelfahrt“ -so Ausst.kat. „Ornamenta Ecclesiae“, Köln 1985, Bd. 1 S. 466 Nr. C 47 - gibt es keinerlei Hinweise).

Characteristica der Hildesheimer F. - Rundform, rahmendes Kreisband, gleichschenkliges Kreuz mit verschiedenartigen Anfügungen an den Balkenenden, ornamentaler Schmuck der Segmentfelder in Durchbrucharbeit, Besatz mit geschliffenen Steinen, Bergkristallen, Glas, ggf. Perlen und Gemmen usw., Vergoldung der gegossenen Kupferscheibe - kehren bei einer Gruppe von F. des 12.-14. Jh. wieder. Einige der ihr zuzurechnenden F. teilen mit jenen auch die ausschließlich ornamentale Zier der Segmentfelder, andere besitzen figürlichen Schmuck.

Zu ersteren gehören drei F., die sich ehemals in Pariser Privatsammlungen befanden.

Das F.paar, das sich einstmals in der Slg. Soltykoff befand, dann dem Baron Raymond Seillière, später Martin Le Roy gehörte, wurde als rheinische Arbeit des 12. Jh. (Jean-Jos. Marquet de Vasselot, Cat. raisonné de la coll. M. Le Roy, fasc. 1: Orfèvrerie et émaillerie, Paris 1906, S. 17f. Nr. 11, Taf. VIII; [29] S. 656) oder des 13. Jh. beschrieben ([22] S. 382f. Nr. 6, mit Abb.; [35] S. 82, mit Abb.). Bei diesen Stücken (Dm. 28,5 cm) sind die Kreuzarme mit Emailplättchen (Blütenmuster), die Kreuzvierung und die Kreuzenden mit runden Scheiben besetzt. Den äußeren Rand des Kreisbandes säumt eine durchbrochen gearbeitete Blattreihe (wie in Hildesheim), den inneren begleitet ein Band aus vierblättrigen Blüten. Die verbleibenden Segmentfelder füllen untereinander nahezu gleiche Ornamentfelder (Blüten und Blätter). Die Rückseiten sind schmucklos. Gleiches gilt auch für das F., das früher A. Basilewsky besaß (Alfred Darcel und A. Basilewsky, Coll. B., Paris 1874, Cat. raisonné... S. 57 Nr. 149) und heute in der Ermitage in Leningrad aufbewahrt wird. Als es der Pariser Sammler erwarb, gab es beim Verkäufer ein fast identisches F., das mit dem in die Wallace Coll. in London gelangten zu identifizieren ist (vgl. Comte Joseph de Borchgrave d’Altena, Un F. d’Entre-Sambre et Meuse, Revue belge 2, 1932, S. 330-334, Abb. 2). Da dessen Rückseite ebenfalls unbearbeitet ist und beide F. zusammen nur annähernd so viel wiegen wie eines der bereits erwähnten F. der Coll. M. Le Roy, hielt man jene für Vorder- und Rückseite eines F. (ebd.). Ein genauerer Vergleich schließt diese Annahme aus; man wird wohl in dem Londoner Exemplar ein Duplikat des Leningrader Stückes zu sehen haben, dessen Authentizität nicht überprüft werden konnte (Abb. bei [22] S. 387 Nr. 7, Taf. XI; [29] S. 656, Taf. 141; [35] S. 81f.). Bei diesem F. ist das Kreuz dem rahmenden Kreisband einbeschrieben, den Enden der Kreuzarme sind jeweils undeutlich ausgeprägte Lilienenden angefügt. Kreuz und Ring sind mit Steinen besetzt, die von Blattranken umspielt werden. Dem Rahmenband folgen auf der Scheibe nach innen Abschnitte eines Bandes mit durchbrochenen Vierpässen. In jedes der vier Segmentfelder ist eine Maßwerkrose mit einem Vierpaß in der Mitte eingefügt, in den verbleibenden Zwickeln krümmen sich Drachen. Weitere F., deren Dekor in ebenso reichem Maße mit Architekturformen bestritten wird, sind nicht bekannt. Der Motivschatz dieser Formen erinnert an den von Bauten aus der 2. H. 13. Jh., seine Anwendung mutet seltsam schematisch an.

Das ältere erhaltene Beispiel unter den anderen F. dieser Gruppe, bei der die Segmentfelder mit figürlichen Darstellungen in Durchbrucharbeit geschmückt sind, ist das seines Steinbesatzes beraubte F. in der Schatzkammer des Stifts Kremsmünster, O.Ö. (Abb. 7; zu den Darstellungen und Inschriften vgl. Sp. 494; Ausst.kat. „Ornamenta Ecclesiae“ a. a. O. [Sp. 484] S. 470 Nr. C 48, mit weiterer Lit., und S. 471 farbige Abb., die den Erhaltungszustand gut erkennen läßt).

Seit wann die um 1170/1180 in England oder in Niedersachsen geschaffene Goldschmiedearbeit in Kremsmünster verwahrt wird und wie sie dorthin kam, ist ungewiß (zu Dat. und Lokalisierung vgl. Swarzenski, Roman. Art, S. 64; anders Peter Springer, Kreuzfüße. Ikonographie und Typologie eines hochma. Gerätes, Bln. 1981 [Dkm. dt. K., Bronzegeräte des MA, 3], S. 179: Salzburg oder England, 1160-1180).

Erstmals erwähnte man sie im Inventar von 1728 (die „khupferne und vergulte scheibm von getriebener arbeit“, für die 1671 der Goldschmied Martin Graf 8 fl. erhielt, ist wohl nicht mit ihr in Zusammenhang zu bringen, vgl. Willibrord Neumüller [Hg.], Archivalische Vorarbeiten zur Österr. K.topographie. Gerichtsbez. und Stift K., Wien 1961, Bd. 1 S. 175 Nr. 1891, Bd. 2 S. 41f.). Nachrichten über ihren liturgischen Gebrauch scheint es nicht zu geben; sollte sie, gleich anderen älteren Stücken, im 17./18. Jh. für die Sammlungen des Klosters gekauft worden sein? Das F. ist heute (seit wann?) in einen in Niedersachsen gefertigten Kreuzfuß eingesetzt (zu diesem P. Springer a. a. O.). Mit solcher Art der Aufstellung von F. ist auch schon im MA zu rechnen, vgl. Lincoln 15. Jh. und 1536 (ob auch Bamberg 1127 ?).

Die beiden nahezu identischen F. im Nat.mus. zu Kopenhagen (Abb. 18) zeigen in den Segmentfeldern Darstellungen der Evangelistensymbole mit untextierten Spruchbändern. Kreuz und Rahmung beider Stücke waren mit Steinen oder Gläsern besetzt, die größeren in der Kreuzvierung und an den Enden der Kreuzarme umschließt ein Ring (bzw. Klammern) mit gravierten Blättern, zwischen den Steinen sind Bäume, an den Enden der Kreuzarme eine Blüte, von der vier Blätter ausgehen, eingraviert; der Hintergrund ist aufgestochen. Die F. sollen aus dem Zisterzienserkloster Sorø (Seeland) stammen und dem dort begrabenen Sohn des Stifters, Absalon, Bischof von Roskilde (1157-1191), Erzb. von Lund (1178-1201) und Primas von Dänemark und Schweden, gehört haben. Diese Auskunft, 1694 erstmals zu fassen (s. Kopenhagen 1694 und [39] S. 171) und vielleicht die Ursache der Herkunftsangabe, trifft nicht zu. Die Stücke dürften etwa im 2. V. 14. Jh. gearbeitet sein, wohl in einem Gebiet, das fremden Einflüssen unterschiedlicher Herkunft geöffnet war (sie für „französische oder mindestens unter französischem Einfluß“ entstandene Arbeiten des „14./15. Jh.“ anzusehen – so [35] S. 86f. –, hieße den Einzugsbereich jener Einflüsse zu eng fassen; Anregungen aus England oder N-Deutschland könnten dem Hersteller vermittelt gewesen sein).

Für eine zweite Gruppe metallener (und solche in Holz nachbildender) F. ist das Ausfüllen des Runds der Scheibe mit konzentrisch um einen Tondo angeordneten, auf vielerlei Art geschmückten Kreisbändern kennzeichnend. Die ältesten Zeugen sind zwei aus der Slg. Basilewsky stammende F., deren eines sich heute in der Ermitage zu Leningrad befindet, während das andere ins Metrop. Mus. in New York gelangte (Abb. 10; grundlegend die detaillierte Beschreibung der beiden F. durch A. Darcel und A. Basilewsky a. a. O. [Sp. 485] S. 76 Nr. 193, die Angaben über die Beschaffenheit der F.rückseiten unvereinbar mit dem heutigen Befund, dessen Zustandekommen unklar ist).

Die Mitte der F.vorderseite nimmt ein aufklappbarer, aufgewölbter Deckel (eines Reliquienbehältnisses?) ein, der mit Filigran geschmückt und mit Steinen besetzt ist (Leningrad: mit einer Perle in der Mitte). Um den Mittelkreis sind fünf nach außen zunehmend breitere Kreisbänder gelegt, von denen das zweite und vierte alternierend mit Emailplättchen und kreuzförmig angeordneten Abschnitten mit Filigran- und Steinbesatz versehen ist; die

drei anderen ziert Blattornamentik, die beim ersten und dritten Kreisband in Silber getrieben ist, beim äußeren aus Durchbrucharbeit aus vergoldetem Kupfer besteht. Als Entstehungszeit findet man die Jahre „um 1200“ (Ausst.kat. „The Year 1200“, New York 1970, Bd. 1 S. 112-114 Nr. 118) oder „um 1180“ angegeben (Ausst.kat. „Ornamenta Ecclesiae“ a. a. O. [Sp. 484] S. 470 Nr. C 50 und C*, Abb. auf S. 474 und 475); fraglich ist u. E., ob dies für alle Teile der F. gilt. Die Vorschläge für die Lokalisierung, sowohl der ältere („Rheinland“: so A. Darcel und A. Basilewsky a. a. O. und danach öfters; Ausst.kat., „The Year 1200“ a. a. O.: „Rhenish or Mosan“) als auch der jüngste („Köln“ bzw. „wahrscheinlich Köln“: Ausst.kat. „Ornamenta Ecclesiae“ a. a. O. S. 470), bedürften noch der Begründung.

Dem gleichen Formtypus folgen zwei aus der Marburger Elisabethkirche kommende hölzerne, mit feinem Leinen überzogene, teils vergoldete, teils versilberte, teils bemalte F. des 13. und 14. Jh. (Abb. 11; s. Sp. 489).

Daß es auch radial strukturierte F. gab, macht das Vortragekreuz unbekannter Herkunft wahrscheinlich, das sich als Leihgabe des Diöz.-mus. Augsburg in den dortigen Städt. K.slgn. befindet (Ausst.kat. „Suevia sacra“, Augsburg 1973, S. 153 Nr. 136, Abb. 126). Es verdankt sein heutiges Aussehen der Zusammenfügung von Stücken verschiedenen Alters.

Auf ein kupfernes vergoldetes F. (Dm 24,5 cm) mit acht radial von einem großen Bergkristall ausgehenden Streifen sind kleinere Bergkristalle appliziert („sicher die Reste vom Schmuck eines Bucheinbands aus dem 11. Jh.“: Herm. Fillitz, ebd., ohne Angabe von Gründen). Wann das geschah – bei der Anfertigung des F. ? – ist unbekannt. Bohrlöcher und Nieten auf dem rahmenden Kreisband mögen zur Befestigung weiteren Schmuckes gedient haben. Wann der Dorn des aus Kupfer gegossenen und vergoldeten Kruzifixes aus der Zeit um 1200 auf den Scheitel des F. aufgenietet wurde, weiß man nicht. Damit wurde das Gerät zu einem Vortragekreuz verändert.

Eine der Grundformen metallener F., der Kreis mit einbeschriebenem griechischem Kreuz, war für die „cruces rotundae“ geradezu selbstverständlich und wohl auch einer der Gründe, sie Scheibenkreuze zu nennen (s. Sp. 434f.). Diese ausschließlich wie Vortragekreuze und/oder als Altarschmuck gebrauchten Geräte zeigen die Kombination von Kreis und Kreuz in verschiedenen Varianten. So können die Kreuzbalken oder die an deren Enden angefügten Pässe o. ä. den Rand der Scheibe überschneiden: vgl. die Scheibenkreuze in Freiburg und Villingen (Abb. 13 a und b sowie Sp. 491f.).

Das Vorkommen der Kombination von Kreis und griechischem Kreuz ist nicht auf F. und Scheibenkreuze, nicht einmal auf die Sakralkunst beschränkt; man begegnet ihr bei mancherlei Gerätschaften, selbst bei Fibeln und Anhängern.

Die formale Übereinstimmung mit F. bzw. Scheibenkreuzen ist dort am größten, wo das Rund oberer Abschluß von Kreuzstäben ist. Einen solchen hält bisweilen der zur Vorhölle hinabgestiegene und der auferstehende Christus (Erfurt, Barfüßerkirche, Glasgem. im Fenster n II 4 b, um 1230: CVMA DDR 1,1 S. 70f. Abb. 46; Paris, Bibl. Nat., ms. nouv. acq. lat. 1392 [Psalter], fol. 12r, Paris, 1. H. 13. Jh.: R. Branner a. a. O. [Sp. 445] S. 206f.), auch das Lamm Gottes (Varenne l’Arconce, Tympanon des Kirchenportals, nach M. 12. Jh.: Raymond Oursel, Trésors de Saône-et-Loire, Paris 1975, Abb. auf S. 46); gelegentlich ist an dem Kreuzstab eine (Kreuz-)Fahne befestigt (Erfurt, Barfüßerkirche, Glasgem. im Fenster n II 4 b, um 1230, CVMA DDR 1,1 S. 70f. Abb. 47: auferstehender Christus; Lamm Gottes mit Kreuzfahne: Einzelblatt mit Ill. zu Beatus von Liebana, Commentaria in Apoc IX, 3, 1ff. [zu Apoc 17,14-18], ehem. in Paris, Bibl. Nat., ms. nouv. acq. lat. 2290, zwischen fol. 145r und 146r, Kastilien, gegen oder bald nach 1200, vgl. Franç. Avril u. a., Bibl. Nat. ... Mss, enluminés de la péninsule ibérique, Paris 1982, S. 65f. Nr. 71, mit weiterer Lit.).

Als Beispiele für formal den F. analoge Gerätschaften aus Metall seien genannt: die kleine wundertätige „crux nigra“, die in einem Register aus dem Benediktinerkloster Abingdon (Oxfordshire) als eines der ehemals dort befindlichen Kreuze aufgeführt ist, die angeblich aus einem Kreuznagel Christi, welcher der Legende nach als Geschenk Konstantins nach England gelangte, angefertigt und bei der Eidesprobe gebraucht wurde (zit. bei William Dugdale, Monasticon Anglicanum, Bd. 1, ed. princ. Ld. 1655, benutzt dgl., hg. von John Caley, Henry Ellis und Bulkeley Bandinel, Bd. 1, Ld. 1846, S. 512f., mit zeichnerischer Wiedergabe des Stückes; zur Auffindung vgl. ebd. S. 511f.); für Wetterfahnen vgl. Sp. 430, für scheibenförmige Reliquienbehältnisse aus Metall s. Reliquiar.

5. Holz

Daß es auch F. aus Holz gab, wird einzig durch das F.paar aus der Marburger Elisabethkirche bezeugt (Abb. 11; [35] S. 85f.).

Von dem Besatz ihrer Vorderseiten mit Glas, Hornplättchen und Perlmutter sind nur geringe Reste erhalten; alle Vertiefungen sind blau, grün oder rot bemalt, wohl um Steinbesatz zu imitieren. Die heute leeren Öffnungen in der Mitte waren ursprünglich verglast; ob sie Reliquien bargen (so Ludwig Bickel, Zs. für chr. K. 3, 1890, Sp. 81-84), ist unbekannt. Die Ränder der F. schmückten einstmals rundum kleine blaue Kegelstümpfe mit vergoldeten Knäufen.

B. Handhaben

Die Handhaben der F. (und der Scheibenkreuze) waren Stäbe, entweder längere, die Fahnenstangen glichen, oder kürzere, wie man sie aus ma. Darstellungen von Fächern kennt (vgl. etwa RDK VI 881f., Abb. 1f.). Sie werden in den Quellen meist „baculum“ (baculus) oder „manubrium“ genannt, gelegentlich „lancea“ (so Rom M. 13. Jh. und später, „Cherubim“ betreffend), vereinzelt „hastulum“ (Speyer 1051). In den Inventaren sind Handhaben gewöhnlich nur dann erwähnt, wenn sie aus kostbarem Material gefertigt, in bemerkenswerter Weise verziert waren oder sonst irgendwie vom Üblichen sich unterschieden; auch der ungewöhnliche Umstand, daß sie fest mit dem Fächerblatt oder der Scheibe verbunden aufbewahrt wurden, scheint bisweilen ihre Erwähnung veranlaßt zu haben.

Der Schmuck an erhaltenen oder bezeugten F. gibt keinen Hinweis auf die liturgische Funktion des Gegenstandes, so daß erhaltene Stäbe oder deren Fragmente nicht eindeutig als Handhaben von F. ausgegeben werden können.

Man kann wohl davon ausgehen, daß die meisten Handhaben einfache, kunstlose Stangen waren, die am oberen Ende eine Vorrichtung zum Anbringen des Fächerblattes, der Scheibe oder der Federn hatten, am unteren Ende einen Knauf o. ä., die kürzeren manchmal auch Griffe, Einkerbungen oder eine Bearbeitung aufwiesen, welche die Unebenheiten von Flechtwerk aus kräftigen Seilen imitieren sollte, um besser in der Hand zu liegen (vgl. die Sp. 471 genannten Darstellungen nach dem Kalender von 354 und von Bernt Notke, Abb. 21). Die einfachen Handhaben glichen wohl denen profan verwendeter Fächer.

Manchmal waren die hölzernen Stäbe bemalt (Avignon 1353), doch ist mangels erhaltener Beispiele über die Art der Bemalung keine Vorstellung zu gewinnen. Reicher gegliedert ist die Handhabe des F. in Canosa (Abb. 14), wie denn die Knäufe an den Enden der Stiele mehrfach zu figürlicher Ausgestaltung reizten. Recht oft wurden die Holzstäbe mit Silberblech überzogen (erhalten in Troia, s. Sp. 470); so wird man sich auch die einige Male erwähnten „silbernen Stäbe“ vorzustellen haben. Hinzukommen konnte Vergoldung (Rom 1295, Avignon um 1360) und Emailschmuck (Avignon 1353; York nach 1500: mit dem Bild eines Bischofs; vgl. Sp. 502).

Handhaben aus Elfenbein (Bein) gab es öfters (Rom 1295; Assisi 1327; Rochester 1346; Avignon 1343). Die des F. aus Tournus ist mit figürlichen und vegetabilen, farbig gefaßten Reliefs geziert (Abb. 3 c und d). Der aufwendige Schmuck einer Gruppe von fünf, im 4. V. 12. Jh. in England geschaffenen, heute in Museen in Florenz, London, New York und Paris aufbewahrten Elfenbeinstäben veranlaßte, ihre Verwendung als Handhaben von F. anzunehmen (vgl. Goldschmidt, Elfenbeinskulpturen, Bd. 4 S. 20f. Nr. 62 und 64-67; Ausst.kat. „Engl. Roman. Art. 1066 to 1200“, Ld. 1984, S. 229f. Nr. 215-218).

Auch mit Handhaben aus Metall muß gerechnet werden. In Rom gab es 1295 einen silbernen Stab, gearbeitet „ad vites et folia“. Ungewiß bleibt, ob das aus Kupfer gegossene und vergoldete sog. „Zepter Karls d. Gr.“ aus der Abtei Werden im Rhein. L.mus. Bonn als Handhabe eines F. diente (dies zu beweisen versuchte V. H. Elbern [33 a], bes. S. 524-533; vgl. dagegen Franz Rademacher, ZDVK N.F. 33, 1979, S. 12-23, und anders Ausst.kat. „Vergessene Zeiten. Ma im Ruhrgebiet“, Essen 1990, S. 35 Nr. 18).

C. Bildschmuck

Die erhaltenen Fächerblätter der im Westen entstandenen (oder dorthin gelangten) F. sowie die Scheibenkreuze sind ausnahmslos mit figürlichen oder/und ornamentalen Darstellungen geschmückt. Daß dies wohl die Regel war, macht auch das Zeugnis der Schriftquellen wahrscheinlich.

Sofern diese genauere Angaben über die inventarisierten Stücke enthalten, ist öfters - wenngleich in nicht spezifischer Weise – auf Bildschmuck hingewiesen, z. B. von „carta (de-)picta“, „de pergameno (de-)picto“, von R „laboratum ad ymagines“ die Rede (vgl. Assisi 1327, Avignon 1314, 1343 und 1353, Châlons-sur-Marne 1410 usw., auch Rom 1295), manchmal Näheres über dessen Thema und Art zu erfahren. Nicht immer geht aus den Nachrichten eindeutig hervor, ob sich der Bilderschmuck auf dem Fächerblatt, auf der Scheibe, auf dem Schild (bei F. aus Federn) oder an der Handhabe befand.

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Bildschmuck und Verwendungszweck besteht bei denjenigen Scheibenkreuzen, die mit der Darstellung des Gekreuzigten oder der einer Kreuzigungsgruppe versehen sind (obwohl solcher Schmuck - wie auch bei Vortragekreuzen - nicht unabdingbar war).

Als Beispiele seien die Scheibenkreuze in Freiburg und in Villingen (s. Sp. 491f., Abb. 13 a und b) genannt, die beide ihr heutiges Aussehen erst im Laufe von Jhh. erhielten. Bei ihnen bilden jene Darstellungen jeweils das Kernstück des Bildprogrammes, das hier wie dort durch spätere Hinzufügungen erweitert wurde. Die übrigen Darstellungen sind entweder, wie sonst an Kreuzen gebräuchlich, von den Vierpässen an den Kreuzenden umschlossen oder der Scheibe aufgelegt. Auf dem Freiburger Scheibenkreuz sind vom originalen Bestand des figürlichen Schmuckes einzig die Darstellungen der Evangelisten in den Vierpässen auf der Vorderseite erhalten. Statt des ursprünglich vorhanden gewesenen Kruzifixus wurde 1428 eine Kreuzigungsgruppe mit Sol und Luna angebracht. Damals kamen wohl auch die getriebenen silbernen Reliefs der Evangelistensymbole in den Scheibensegmenten auf der Rückseite hinzu, bei späteren Restaurierungen dann noch Gravierungen: M. 16. Jh. vorn auf dem Rahmen der Rankendekor mit Triton und Nereide, 1617 auf der Rückseite die Evangelistensymbole in den Pässen sowie das Lamm Gottes mit der Kreuzfahne in der Kreuzvierung. - Das Scheibenkreuz in Villingen schmückt eine in Silber gegossene und vergoldete Kreuzigungsgruppe. Die Reliefs der Evangelisten, über den selben Modeln getrieben wie die des Freiburger Scheibenkreuzes, befinden sich heute auf der Rückseite in den Scheibensegmenten (ehem. wahrscheinlich in den Vierpässen). Drei der Vierpässe auf der Vorderseite umschließen ebenfalls getriebene Darstellungen der Verkündigung an Maria, der Geburt und der Taufe Christi; im oberen Vierpaß wurde 1489 eine Reliquie des hl. Ulrich eingefügt und auf dem Deckel des Behältnisses das gravierte Bild dieses Heiligen angebracht. Bei dieser Umgestaltung kamen auf der Rückseite auch die getriebenen Reliefs mit der Wiedergabe der (hier ein zweites Mal vorgestellten) Verkündigung an Maria und der Geburt Christi, ferner die der Heimsuchung Mariae und des Christusknaben mit der Weltkugel in den Vierpässen sowie, in der Kreuzvierung, die der Marienkrönung hinzu.

In den Inventaren ist des figürlichen Schmuckes der „cruces rotundae“ (o. ä.) nur ausnahmsweise gedacht, so 1214 in Salisbury („cum ymagine Salvatoris“, worunter nicht unbedingt ein Christusbild im heute so bezeichneten Typus zu verstehen ist), möglicherweise war auch das 1314 in Avignon bezeugte F. „cum salvatore ex parte una et beata virgine ex alia ad aurum“ ein Scheibenkreuz.

Anders als im Osten sind auf im Westen entstandenen liturgischen Fächern Darstellungen, die sich auf die Verwendung der F. oder deren Deutung beziehen, außerordentlich selten.

Vorausgesetzt, daß es sich bei dem 1325 in Venedig gebrauchten (runden) „Cherubim“ mit der Darstellung eines „angelus“ (eines Cherub?) um ein im Westen entstandenes F. handelte und nicht etwa um ein aus dem byzantinischen Osten hierher gelangtes Stück, wäre dies das einzige zweifelsfreie Beispiel für eine solche Themenwahl. Ein weiteres könnte das 1343 und 1416 in der Pariser Kathedrale bezeugte F. gewesen sein, auf dem in Perlstickerei die Steinigung des hl. Stephanus wiedergegeben war - sofern man diese Schilderung auch als Hinweis auf seinen kirchlichen Stand, dem der Gebrauch von F. oblag, verstand; allerdings war der Heilige auch einer der Kirchenpatrone (ungewiß ist, ob man aus gleichem Grunde in dem 1122 in St-Amand angeschafften F. [crux rotunda] eine Stephanusreliquie barg).

Außer dem flächengliedernd oder -füllend vorkommenden ornamentalen Schmuck (Abb. 6, 10f.,

14 und 19) gibt (gab) es vielfältige Möglichkeiten für bildlichen Dekor. Es fanden sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß man dabei bestimmte Themen bevorzugt hätte. Mehrfach bezeugt ist nur das Vorkommen von heraldischem Schmuck: Man begegnet(e) Wappen von Stiftern (Paris, Ste-Chapelle, 1363 und 1573: „arma Francie et Burgundie“; Sens 1504: „armes de divers seigneurs“), vielleicht solchen des Ortes, für den das betreffende F. geschaffen wurde (Avignon 1353: mit Wappen von Comminges an der Handhabe) und Wappen der Päpste (hierzu Sp. 472).

Das älteste erhaltene F. aus dem lateinischen Westen liefert zugleich das einzige gesicherte Beispiel für Bildschmuck, der auf die Stiftung (hier: an Maria) und den Ort des Gebrauchs (Grablege des hl. Philibert, zuletzt Tournus) hinweist (Abb. 3 e; s. Sp. 440 und 475): Auf der einen Seite des gefalteten Fächerblattes ist in dessen Scheitel die stehende Maria mit dem Christuskind wiedergegeben, zu ihrer Rechten drei hll. Jungfrauen (Cäcilia, Agnes und Lucia), zu ihrer Linken die hll. Petrus, Paulus und Andreas; auf der anderen Seite nimmt der hl. Philibertus den Platz in der Mitte ein, links neben ihm stehen die hll. Hilarius, Martinus und ein „Levita“, rechts Dionysius, Mauritius und ein „Iudex“. Zwischen den Dargestellten sieht man Bäume, dazu manchmal auch Tiere (vgl. die schematische Übersicht bei L. E. A. Eitner a. a. O. [Sp. 475] S. 28).

Bei anderen F. mit Darstellungen von Heiligen oder von Szenen aus deren Leben sind die Gründe für die Themenwahl nicht mehr erkennbar. Hier wären zu nennen: das F.fragment mit jetzt noch neun vollständigen Darstellungen aus dem Leben Johannes’ des Täufers (Abb. 8; s. Sp. 477f.), das 1369 in Avignon bezeugte F., auf dem die hl. Maria Magdalena und ein Engel abgebildet waren, vielleicht auch das F. mit der Schilderung des Martyriums des hl. Stephanus (s. Sp. 479). Auf den vier Seiten des Behältnisses des ehem. in der Slg. Spitzer befindlichen F. (s. Sp. 478) sind jeweils zwei Heilige dargestellt: Jacobus maior und Petrus Martyr (Abb. 19), ein Bischof und Cäcilie, Petrus und Maria Magdalena sowie Katharina und ein Dominikaner (mit Buch: Dominikus?, Albertus Magnus?).

Die Evangelistensymbole sind der einzige figürliche Schmuck der F. in Kopenhagen (Abb. 18).

Singulär bei F. ist bei dem in Kremsmünster (Abb. 7) die Verbindung zweier Szenen aus dem Leben Jesu mit entsprechenden Präfigurationen aus der Naturkunde: Der Auferstehung Christi („Mysticus ecce leo surgit baratro populato“) zugeordnet ist die Darstellung des Löwen, der eines seiner totgeborenen Jungen durch Brüllen zum Leben erweckt („Quid leo vel catulus signent vix exprimet ullus“), der Himmelfahrt Christi („Hic volucrem mersum sapias super ethera versum“) die dreier Adler, von denen einer zur Sonne fliegt, ein zweiter ins Wasser taucht („Hic aquile gestus Iesu typus est manifestus“).

Ausnahme scheint es geblieben zu sein, beim Schmuck von F. Darstellungen profanen Inhalts zu verwenden. So benutzte man beim F. aus Tournus für den Besatz des hölzernen Behältnisses fünf (oder sechs ?) Elfenbeintäfelchen aus einer größeren Bildfolge nach Vergils Eclogen (vgl. dazu L. E. A. Eitner a. a. O. [Sp. 475] S. 17-23).

D. Inschriften

Inschriften auf F. kommen im Westen selten vor (für die anscheinend zahlreicheren auf F. des Ostens vgl. [29] S. 647; [37] Sp. 551; G. Tschubinaschwili a. a. O. [Sp. 439] S. 127-141).

Die ausführlichsten und bekanntesten sind die auf dem Fächerblatt und auf der Handhabe des F. aus Tournus (Abb. 3 a-e). Jene weist es als Geschenk an die Patrone der Abtei, die hll. Maria und Philibert, aus und schildert dessen Zweckbestimmung (s. Sp. 440); außerdem bittet der hier namentlich nicht genannte Stifter um gnädige Annahme seines Geschenks, dessen ausschließlich liturgische Verwendung er anmahnt. Den in dem Bildstreifen Dargestellten sind ihre Namen oder Amtsbezeichnungen beigeschrieben. Inschriften auf der Handhabe bieten die Namen der Dargestellten und einen Hexameter, in dem der des Stifters (oder Herstellers?) „Iohel“ des zu Ehren Mariae gefertigten F. festgehalten ist (die Inschriften vollständig bei L. E. A. Eitner a. a. O. [Sp. 475] S. 2f. Anm. 6 und S. 5, und D. Gaborit-Chopin a. a. O. [Sp. 475] S. 59 Anm. 20, S. 18 und 30). -Tituli zu den einzelnen Darstellungen auf F. findet man auf den Londoner Pergamentstreifen (Abb. 8) und dem F. im Kremsmünster (Abb. 7), dort begleiten sie Szenen aus dem Leben des Täufers (Ernest George Millar, The Inscription on the St John the Baptist Roll, The Brit. Mus. Quarterly 6, 1932, S. 10f.), hier erklären sie den inhaltlichen Bezug der Darstellungen aus der Natur zur Auferstehung und Himmelfahrt Christi (Verse s. oben; Ausst.kat. „1000 Jahre Babenberger in Österr.“, Lilienfeld, N.Ö., 1976 [Kat. des Niederösterr. L.mus., N. F. 66], S. 600f. Nr. 1102).

Das auf einem der Kopenhagener F. eingravierte Datum 1518 ist auf eine Restaurierung zu beziehen [22, S. 383]. Wie die Inschrift auf dem F. in Sevilla lautete, von dem Arthure Martin S.J. Kunde erlangt hatte, ist nach den Angaben von Charles Cahier S.J. nicht zu rekonstruieren (Nouveaux Mél. d’arch., d’hist. et de lit. sur le Moyen Âge, Bd. 2, Paris 1874, S. 299; ausführlich dazu [22] S. 497f.).

V. Vorkommen in Schriftquellen (vornehmlich des MA und der frühen Neuzeit)

A. Nach Orten

Aix, Kath., 1503: „Unum flabellum sive deffendalh ex plumis pavonum, cum gemmis et medalliis in medio“ [25 a, S. 715]. - Amiens, Kath., um 1258: Schenkung eines „ventilabrum factum de serico et auro ad repellendum muscas et immunda“ [29, S. 650]. - Angers, Kath., 1255: „duo fabella argentea deaurata cum lapidibus et baculis argenteis“; 1421: „unum dyadema per modum patenae, in quo sunt 28 lapides, item aliud dyadema fractum, in quo sunt 9 lapides et vocatur dyadema Vetus Testamentum“; 1495: „quoddam dyadema cum baculo argenteo, et in eo quaedam crux figuratur et circulis ille in modum dyadematis“ (Louis de Farcy, L’ancien trésor de la cath. d’A., Revue de l’art chr. 24ème année, t. 30 [2ème Sér. 13], 1880, S. 190 und ebd. 25ème année, t. 32 [2ème Sér. 15], 1882, S. 189). - Assisi, S. Francesco, 1327: Unter den hier aufbewahrten Teilen des päpstlichen Schatzes befanden sich „unum flabellum, ... unum flabellum de carta depicta cum manubrio eburneo“ (Franz Ehrle, Zur Gesch. des Schatzes, der Bibl. und des Archivs der Päpste im 14. Jh., Archiv für Lit.- und Kirchengesch. des MA 1, 1885, S. 321). - Avignon, Päpstlicher Hof, 1314: „2 poma pro Cherubin, ponderis 1 l. et 11 u. argenti ... 2 Cherubin in thecis ... 1 flabellum de carta depictum rotundum ... 1 flabellum cum salvàtore ex parte una et beata virgine ex alia ad aurum“ (Herm. Hoberg, Die Inv. des päpstlichen Schatzes in A., 1314-1376, Vat. 1944 [Studi e testi, 111] S. 20, 23 und 26); 1316: „2 rote dicte cherubin“ aus Edelmetall (ebd. S. 36); 1343: „3 flabella picta ... 1 flabellum argenti ... cum cordone ... 2 pomellos pro cherubim, ponderis 2 m. 6 u. 2 q. Item 2 cherubim sine pondere cum suo repositorio de corio ... 3 flabella cum frustris de cristallo ... 5 flabella cum manubriis de osse. Item 2 alia depicta ... 7 flabella antiqua“ (ebd. S. 70, 76, 85 und 98); 1353: „2 flabella de pergameno depicto ... 2 flabella de diaspro violato, 1 flocato de serico viridi et alio de serico rubeo (Nachlaß des Bischofs Bertrand du Mas von Lodève [† 1348]) ... 1 flabellum <cum suo baculo> argenti deauratum et smaltatum (Nachlaß des Abtes von St-Aphrodise in Béziers) ... 1 flabellum de pergameno picto cum baculo de ligno picto (aus dem selben Nachlaß) ... 3 parva flabella texta de sericis ... 1 flabellum de pergameno picto plicato ... 2 flabella longa <pulcra> de panno aureo ... 2 cherubin de cupro cum pedibus suis argenti ponderantibus 2 m. 6 u. ... 1 flabellum de pergameno depicto cum baculo suo de argento in parte deaurato et esmalhato ad arma Conuenarum (= Comminges), ponderis 2 m. 2 u. ... 1 flabellus de serico“ (ebd. S. 119, 126, 137, 140, 196, 212, 213, 245, 264 und 288); um 1360: „1 flabellus de argento deaurato plicatus in suo baculo argenti deaurati ... 2 cherubin de iaspide cum suis manubriis de argento et smaltato, ponderis cum iaspide 18 m. 2 u.“ (ebd. S. 383 und 385); 1369: „2 flabella argenti ... 15 flabella antiqua in 2 stuch ... 1 pavilio de sindone ad arma regis Aragonum fimbriatus sindone rubea cherubim nuncupatus et portatur coram papa ... 1 flabellum de serico operatum ad acum cum 2 ymaginibus, videlicet beate Marie Magdalene et cuiusdam angeli ... 2 flabella cum armis domini Innocencii pape fimbriata de serico. Item aliud flabellum panni de serico auro contexto ... 2 <flabella sive> muscali argenti deaurati cum smagtis, ...,.... 16 flabella antiqua diversarum formarum et colorum cum repositoriis suis de ligno“ (ebd. S. 415, 417, 432, 438, 444, 509 und 515).

Bamberg, Dom, 4. V. 11. Jh. (um 1087/1096?): „Hermannus dux polonie ob. qui cruces aureas et rotundas. L libris redemptas eccl(es)ie reddidit“ (Caspar Anton Schweitzer, Vollst. Auszug aus den vorzüglichsten Calendarien des ehem. Fürstenthums B., 7. Ber. über das Bestehen und Wirken des hist. Ver. zu B., Bamberg 1844, S. 189; vgl. Erich von Guttenberg, Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von B., Würzburg 1963 [Veröffn. der Ges. für fränk. Gesch., VI. R.], Nr. 551); 1127: „VIII Cruces auree gemmis ornate, due auree rotunde, tres argentee, una ex hiis habens argenteum pedem, auro et gemmis ornata“ [34, Nr. 6 S. 17.5-18.7.]; Verlustliste, 2. V. 12. Jh.: „Flabella IIIa, duo aurea et gemmis ornata, tercius argenteum cum totidem baculis“ (ebd. Nr. 7 S. 19.7f.); in Ordinarien der 2. H. 15. Jh. und des 15./16. Jh. „flabella“ bei der Fronleichnamsprozession erwähnt (Bamberg, St.bibl., cod. lit. 117, fol. 10v, auch fol. 12v, und cod. lit. 118, fol. 94r; vgl. Alois Mitterwieser, Gesch. der Fronleichnamsprozession in Bayern, hg. von Torsten Gebhard, Mchn. 21949, S. 30). - Basel, Münster, 1478: „zween fligenwedel“ (Inv. Schweiz 4, Kt. Basel-Stadt 2, S. 362f.). - Baux-en-Provence, Les (Bouches-du-Rhône), Schloß, 1426: „Ung esventail pour autel“ [25 a, S. 684]. – Belchamp St. Paul (Essex), Pfarrk., Visitation 1297: „1 muscarium“ [33, Bd. 1 Nr. 295]. - Bischofsburg (Ermland), Pfarrk., 1597: „Flabellum 1“ (Franz Hipler, Zs. für die Gesch. und Alt.kde. Ermlands 8, 1884-1886, S. 538). - Bremen, Stiftsk. St. Ansgar 1363: „unum flabellum de pennis pavonis contextum, quod summo altari in estate superponitur“ (D. R. Ehmck und W. von Bippen [Hgg.], Bremisches Urk.b. 6., Bd. 3, Bremen 1880, Nr. 222). - Brent Pelham (Hertfortshire), Pfarrk., Visitation 1297: „1 muscarium“ [33, Bd. 1 Nr. 415]. - Bury St. Edmund’s, Benediktinerkloster, Abtskapelle, Rechnung 1429: „1 muscifugium de pecok“ (Alb. Way, The Arch. Journal 5, 1848, S. 204).

Cambrai, Kath.: Bischof Gerhard I. († 1049) ließ „cruces aureas cum ventilabris (i. e. vexillis) aeque aureis“ erneuern [8, Textbd. Nr. 1664]. - (Canterbury, Kath.,) Anselm von Canterbury erhält von Hildebert von Tours ein F., um 1100: „Flabellum tibi misi, congruum scilicet propulsandis muscis instrumentum.“ Der Deutung (vgl. Sp. 443f.) ist zu entnehmen, daß damit auch die allegorisch gedeuteten Fliegen, durch welche die „sacerdotes gravius infestentur“, vertrieben werden sollen. „Dum igitur destinato tibi flabello descendentes super sacrificia muscas abegeris ...“ (Hildebert von Tours, Epistolae, lib. I, ep. 2: Migne, P. L., Bd. 171 Sp. 143). - Cava de’ Tirreni, Benediktinerkloster SS. Trinità, Wunder des hl. Petrus Pappacarbono, um 1070 Bischof von Policastro, seit 1079 Abt von Cava († 1123): „cum in ecclesia S. Joannis Missas celebraret, et quidam flabelli ministerium negligenter exhiberet, lampadem impulit, et oleum super altare fudit“ (Hugo Venusinus, Vitae patrum Cavensium, 1295: Cava, Archivio della Badia, ms. 24, zit. nach Acta SS. März Bd. 1 S. 329). - Châlons-sur-Marne, Kath., 1410: „Quoddam instrumentum ligneum cum quadam rotunditate pergaminea depicta, ad fugandam muscas de circa altare (P. Pélicier, Bull. arch. 1886, S. 151). - Cluny, Benediktinerkloster St. Peter und Paul, Ulrich von Cluny, Caeremoniale Cluniacense (gegen 1075), lib. II, cap. 30: „Unus autem ministrorum, qui semper duo debent esse, stans cum flabello prope sacerdotem, ex quo muscarum infestatio exsurgere incipit, donec finiatur, eas arcere a sacrificio, et ab altari, seu ab ipso sacerdote non negligit“ (Migne, P. L., Bd. 149 Sp. 719).

Dijon, Benediktinerkloster St-Bénigne, Consuetudines, 4. V. 11. Jh., wortgleich mit dem Caeremoniale Cluniacense des Ulrich von Cluny: Edmond Martène O.S.B., De antiquis Monachorum Ritibus libri V, ed. princ. Paris 1690, benutzte Ausg. Paris 1738, Bd. 4 S. 61; zusammenfassend zu Textgesch. und Dat. Wilh. Schlink, St-B. in D. ..., Bln. 1978 (Frankfurter Forschgn. zur Archit.gesch., Bd. 5), S. 190-192. - Drayton (Middlesex), Pfarrk., Visitation 1297: „1 muscarium“ [33, Bd. 1 Nr. 1271].

Fourneux Pelham (Hertfortshire), Pfarrk., Visitation 1297: „muscarium“ (ebd. Nr. 1804). - Freiburg i.Br., Pfarrk. U.L.F. („Münster“), 1483: „Item ein grosse herliche scheuben mit silber beschlagen und vergult, do stat ein crucifix an und Maria und Johannes etc. und hat an Silber 9 mark 6 lot 1 quinsit und kost zu vergulden 8 ducaten und zu machen 15 gulden, ist gemacht worden, do man zalt 1428 iar“ (Datum der Rest.; Herm. Flamm, Die Schatzverz. des Münsters 1483-1748, Freiburger Münsterbll. 2, 1906, S. 76); Statuten um 1480/1490: „Item den lon zu tragen von der schiben gen Seiden an sant Marx tag git Unser Frau ein schilling pfennig, und zu den anderen cruzgengen von der schiben git auch Unser Frau von idem ein plapart“ (Peter P. Albert, Ordnungen und Satzungen der Münsterkirche, 2: Dienstanweisungen und Bestallungen, ebd. 1, 1905, S. 87, zur Dat. S. 83).

Gembloux bei Namur, Benediktinerkloster St-Pierre: Abt Olbert († 1048) „fecit ... ventilabra argentea duo“ [30, Textbd. Nr. 2799]. - Gutstadt (Ermland), Kollegiatstiftsk., 1581: „Flabellus ex pennis pavonum“ (F. Hipler a. a. O. [Sp. 496] S. 548).

Hesdin (Pas-de-Calais), Burg, Verz. der bei der Eroberung durch Robert von Artois geraubten Objekte, 1321: „I esmeachier (emuscarium)“ mit silbernem Stiel [23, Bd. 2 S. 235]. - Heybridge (Essex), Pfarrk., Visitation 1297: „1 muscarium“ [33, Bd. 1 Nr. 2125]. - Hildesheim, Fraterhaus (Lüchtenhof), Gottesdienstordnung, gegen E. 15. Jh.: Ostersamstag „flabella, quibus musce abiguntur, ad parietes su(s)pendantur prope altaria, que post Michaelis deposita includantur“ (Rich. Doebner, Ann. und Akten der Brüder des gemeinsamen Lebens im L. zu H., Hann. 1903 [Quellen und Darstellungen zur Gesch. Nieders., 9], S. 359).

Kensworth (Bedfordshire), Pfarrk., Visitation 1297: „1 muscarium“ [33, Bd. 1 Nr. 2203]. - Kirby-le-Soken (Essex), Pfarrk., Visitation 1297: „muscarium reparandum“ (ebd. Nr. 2223). - Kopenhagen, Kgl. Mus., 1696: „Baculi duo, quorum extremitatibus laminae latae et rotundae ex cupro affixae, figuras Evangelistarum quattuor exhibent“ (Holger Jacobi, Ornamenta varia et antiquitates ..., Kopenhagen 1696, zit. nach [39] S. 171 Anm. 5).

Lichfield (Staffordshire), Kath., 1345: „Duo muscatoria satis apta in capsula“ (John Charles Cox, On the F., The Reliquary [N. S.] 1, 1887, S. 68). - Lincoln, Kath., 15. Jh.: „I crux parva de argento deaurato rotunda“, mit Reliquien, auf einem Fuß stehend; 1536: „a lytyll crosse sylver and gylte rowns“, mit Reliquien, auf Fuß (Christopher Wordsworth, Archaeologia 53, 1, 1892, S. 9 und 19).- Lissabon, Kath., 1448: zwei F. mit Etui [39, S. 171]. - London, St. Paul’s Cath., Fideskap. in der Krypta, 1298: „unum muscatorium de pennis pavonum“ [33, Bd. 2 Nr. 2960]. - London, Westminster Abbey, 1388: „Muscarium ad fugandum muscas est unum argento in manubrio laminatum“ (J. Wickham Legg, Archaeologia 52, 1, 1890, S. 238). - London, Pfarrk. St. Christopher-le-Stocks, 1488: „II rownde Crewtts of silver pcell-gilte weyng both XII. ouncs. II square Crewtts“, alle aus vergoldetem Silber (Edwin Freshfield, Archaeologia 45, 1880, S. 112). - London, Pfarrk. St. Pancras, Visitation 1297: „unum muscarium“ [33, Bd. 2 Nr. 2958]. - Lüttich, Kath., 1025: „ventilabra aurea II° cum lapidibus et duo argentea“ [34, Nr. 43 S. 50.10f.]; 1713: „2 Croix et deux rond doré pour les processions paschales“ (Jos. Demarteau, Bull. de la Soc. d’Art et d’Hist. du diocèse de Liège 2, 1882, S. 328). - Lüttich, Benediktinerkloster St-Jacques, Ordinarius, zw. 1284 und 1287: „Tempore muscarum post inceptionem secretarum debet dyaconus tenere flabellum, quo cohibeat eas a molestando sacerdote (!) et abigat a sacrificio“ (zit. nach [29] S. 654 Anm. 54; vgl. Paulus Volk, Der Liber Ordinarius des Lütticher St. Jakobsklosters, Münster i. W. 1923 [Beitr. zur Gesch. des Mönchtums und des Benediktinerordens, H. 10], S. 93, vgl. auch S. 100). - Lüttich, 1489: In einer Prozession folgten den Reliquien tragenden Äbten „iuuenes ... cum pauonum uentilabris“, die „temporis feruorem ventilatione continua temperabant“ (Joannes Chapeauville [Hg.], Gesta pontificum Leodiensium, 3, Lüttich 1616, S. 222). - Lyon, Kath., 1448: „2 flagella pro muscis ab altari repellendum cum repertorio de corio bulito, que dedit D. Henricus de Saconayo, quondam sacrista“ [25 a, S. 715].

Maastricht, Stiftsk. St. Servatius, Ordinarius, gegen 1600: „Semper quando cadit in dominica die festum triplex, tunc fiet processio cum ... tribus crucibus et duabus dyadematis“, zur Osterprozession „sint parate tres cruces cum vexillis melioribus, due cruces rotunde cum vrna argentea“, zu der an Fronleichnam „tres cruces processionale cum vexillis due cruces rotunde“ (Maastricht, Rijksarchief, cod. Kap. Sint Servaas 166, fol. 3v, 16v und 23v). - Maastricht, Stiftsk. U.L.F., Ordinarius, 3. V. 14. Jh.: Zu Triplex-Festen „processio fiet cum tribus crucibus ante processionem ... Et ultimo portantur duo circuli deaurati“ (J. M. B. Tagage, De ordinarius van de collegiale onze lieve Vrouwekerk te M., Assen 1984, S. 7). - Magdeburg, Dom, Ordinarius, nach 1508, auf Grundlage eines Vorgängers aus dem späteren 13. Jh.: Zu Festen sind auf den Lettner zu bringen „due cruces argentee circulares deaurate et gemmis ornate appensis vexillis auro consuetis (dazwischen die Mauritiusfahne; gleicher Lettnerschmuck, doch mit roten Vexillen zu Pfingsten), die Prozession am Festtag des hl. Markus geht „crucibus circularibus“ und mit einem goldenen Prozessionskreuz (Berlin, St.bibl. StPK, cod. theol. lat. 4° 113, fol. 88r, 107r und 136v; vgl. Gg. Sello, Dom-Altertümer, Gesch.-Bll. für Stadt und Land Magdeburg 26, 1891, S. 128). - Maguelone, Kath., Statuten von 1331: „Tenetur habere ... moscallos de plumis pavonum in altari beati Petri“ ([29] S. 652; danach zu berichtigen [39] S. 182 Anm. 138). - Marseille, Benediktinerkloster St-Victor, 1358: „2 flabella quorum unum est de velluto violaceo cum profilo de serico rubeo, aliud vero de serico, operis Ungane cum floculis pendentibus circum circa rubeis, croceis, viridibus, albis et violaceis“ [25 a, S. 715]. - Metz, Kath., Ordinarius, 1105, mit späteren Zusätzen, Abschrift v. J. 1246: Am Festtag des hl. Andreas werden der Apostelschrein auf und „tres cruces auree et duo ventilabra“ hinter den Andreasaltar gestellt, zur Kirchweihe „Septem auree cruces et duo ventalia debent esse retro altare“, zu Mariae Himmelfahrt „ponuntur tres cruces et duo ventilabra retro altare“, aber zu Mariae Geburt „tres cruces ponuntur sine ventalibus retro altare“ ([34] Nr. 136 S. 136.5f., 138.80 und 139.133; vgl. Aug. Probst, Mém. de la Soc. d’Arch. et d’Hist. de la Moselle 16, 1885, S. 530, 578 und 486). - Montecassino, Benediktinerkloster, 1479: „ventilabrum ornatum de ebore cum cartis membranaceis“ [29, S. 650]. - Mont St-Michel, Benediktinerkloster: Im Bericht des Caesarius von Heisterbach über ein Wunder, das sich hier ereignete, ist „unum flauellum de pennis pavonis“ erwähnt, das „innixum erat ... ymagini“ der Muttergottes (Alfons Hilka, Die Wundergesch. des C. v. H., Bd. 3, Bonn 1937 [Publ. der Ges. für rhein. Gesch.kde., 43], S. 147). - Münsterbilsen Kr. Tongeren, adeliges Benediktinerinnen-, später Kanonissenstift: 1086 schenkte die Gräfin Ida von Boulogne „unam Marcam argenti pro ventilabro“ (F. de Reiffenberg, Chartes d’affranchissement des XI.me et XIII.me siècles, Messager des sciences et des arts de la Belgique 1, 1833, S. 316).

Namur, Stiftsk. St-Aubain, 1218: „duo ventilabra argentea“ [29, S. 650]; 1492: [25 a, S. 556] und 1572: „orbes argentei deaurati, latitudinis quisque pedis unius, insigniti singuli lapillis pellucidis 5“ [29, S. 650 Anm. 27]. - Navestock (Essex), Pfarrk., Visitation 1297: „I muscularium de pennis pavonis“ [33, Bd. 2 Nr. 3178]. - Novara, Kath., 1212 (nicht 1218, wie [29] S. 650): „due croces magne. alia crux ad processiones. cherubim“ (Historiae Patriae Monumenta, Chartarum t. I, Turin 1836, Sp. 1192d Nr. DCCCX).

Paderborn, Kath., Prozession mit dem Liboriusschrein 1483: Zu dem Essen, das die Stadt nach der Prozession gab, war u. a. eingeladen „de den pauven quast dreget“ (Friedr. Schröder, Die Verehrung des hl. Liborius im Erzbistum P., in: Paul Simon [Hg.], St. L., Paderborn 1936, S. 54).- Paris, Kath., 1343: „quoddam flabellum brodatum ad perlas ad ymagines beati Stephani et lapidancium cum capitello ad perlas et baculo in tribus partibus, quarum due de ebano et media de ebore albo ad viellos (viroles) albos argenteos, ex dono bone memorie domini H(ugo Michel) de Bisoncio, episcopi Parisiensis (1326-1332; vgl. [25 a] S. 715 und Gust. Fagniez, Inv. du trésor de N.-D. de P., Revue arch. N. S. 27, 1874, S. 255); 1416: „Ung esventail brodé aux Ymages de saint Estienne et de ceulx qui le lapident, garni de petites pierres blanches, et y faut des perles“ ([25 a] S. 684: „N.-D. de Paris“; [29] S. 650: „Ste-Chapelle“, Paris [!]). - Paris, Ste-Chapelle, 1363: „duo flabella, vulgariter nuncupatur muscalia, ornata perlis“ [29, S. 649]; 1376: „duo flabelli, Gallice Esmouchoirs, ornati de perlis“ (ebd. Anm. 22); 1480: „unum flabellum, gallice esmouchez, de pergameno picto ad arma Francie et Burgundie, qui reconditur et firmatur in uno scrinio de ebore, sive in uno repositorio“ [22, S. 30]; 1573: „Ung esmouchouer ou eventail de parchemin, painct aux armes de France et de Bourgogne, qui est mis et enfermé en ung escrin ou coffre d’yvoire“ ([25 a] S. 627; [29] S. 649). - Paris, Collège de Beauvais-Dormans, Kap. St-Jean-l’Evangeliste, 1382: „Un esmouchoir ouvré de soie et à franges“ [25 a, S. 627]. - Paris, Benediktinerkloster St-Martin-des-Champs, 1340: „Les esmochuers et la glus, pro muscis capiendis“ [25 a, S. 627]. – Pedralbes (bei Barcelona), Klarissinnenkloster S. M., 1364: „3 ventayls, 1 de fuyla daur et los 2 de seda; 2 ventayls ab ploma de paho qui servexen al altar“ [29, S. 650].

Rochester, Kath., Schenkung von 1346: „unum flabellum de serico cum virga eburnea“ [19 b, S. 233]. - Rodez, Kath., 1323: „quoddam flabellum deauratum“ [25 a, S. 714]. - Rom, Schenkung des byzantinischen Kaisers Michael I. an Papst Nikolaus I., 860: „repidis II in typo pavonum, cum scutum et diversis lapidibus preciosis, iacinthis, albis, qui pens. simul lib. num.“ (Louis Duchesne, Le Liber Pontificalis, hg. von Cyril Vogel, Bd. 2, Paris 21955 [Bibl. des Écoles Franç. d’Athènes et de Rome], S. 154.26-27). - Rom, Päpstliche Kurie, Pontificale, M. 13. Jh.: Cavalcata nach der Papstkrönung, dabei „XII banderarii cum XII vexillis rubeis, et duo alii cum duobus Cherubin in lanceis“ [31 a, S. 376]. - Caeremoniale Papst Gregors X. (früher als „Ordo Romanus XIII“ bezeichnet), um 1273: Zur Cavalcata ordnet der „prior diaconorum cum ferula ... processionem hoc modo: Primo procedit ‚equus domini pape faleratus‘, secundo vadit ‚subdiaconus cum cruce‘, tertio duodecim brandonarii cum ‚duodecim‘ vexillis rubeis et duo alii cum duobus cherubin in ca(cu)men in lanceis“ ([38] S. 173.1-6; vgl. Anhang zum Pontificale des Wilhelm Duranti von Mende: „duodecim cursores cum duodecim banderiis rubeis et duo alii cum duobus cherubin“, s. [31 b] S. 667). - Rom, Inv. des Hl. Stuhles unter Papst Bonifaz VIII., 1295, Nr. 363: „Item, unum ventilabrum totum de argento, cum baculo de argento laborato ad vites et folia; pond. VII. m. et VI. unc.“; Nr. 364: „Item, unum aliud ventilabrum de carta cum cassagna intra de auro, cum manubrio ad caput leonis et duo poma de auro esmaltata, et unus catulus (capulus); pond.“; Nr. 681: „Item, duo esmalta magna rotunda que vocantur cherubini, cum pomellis rotundis de argento circa ipsa; pondus XV. m. et IIII. unc.“; Nr. 682: „Item, duos canulos de argento cum pomis ad portandum ipsos cherubinos; pond. II. m. et V unc.“; Nr. 683: „Item due rotule magne cum XLII esmaltis in auro. pond. II. m.“ (Émile Molinier, Inv. du trésor du St-Siège sous Boniface VIII [1295], Bibl. de l’École des chartes 43, 1882, S. 635; [22] S. 390 [25 a] S. 556); Nr. 1514: „Item, I flabellum de carta aurata cum repositorio et baculo de ebore“; Nr. 1515: „Item, III flabella de carta rotunda, depicta cum repositoriis et manicis de ligno“; Nr. 1516: „Item, duo flabella de pennis pavonum, rotunda et magna“; Nr. 1517: „Item, I rostalorum parvum quadrum de pennis pavonum“; Nr. 1518: „Item I rostarollum de carta depicta ad aurum et diversorum colorum“; Nr. 1519: „Item I rostarollum operatum de serico diversorum colorum cum modico (manico) argenteo et betoncellis de perlis“; Nr. 1520: „Item I rostarolum laboratum ad imagines de opere Cyprensi super xamito rubeo“; Nr. 1521: „Item, unum rostalorum laboratum ad imagines de opere Cyprensi super xamito violaceo“ [22, S. 30]. - Rom, St. Peter, 1361: „tres muscon(es) ad pellandas muscas diversimode laborati“ ([22] S. 393 und [25 a] S. 627, nach Eugène Muntz und A. L. Frothingham, Il tesoro della Basilica di S. Pietro in Vat. dal XIII al XV sec. con una scelta d’inv. inediti, Archivio della Soc. Romana di Storia Patria 6, 1883, S. 50); 1454/ 1455: „Crux de cristallo rotunda“ (ebd. S. 90).

St-Amand (Elno), Benediktinerkloster, 1122: Abt Walter I. „iussit fieri rotundam crucem auream, in qua cum aliis pignoribus continetur dens ... Stephani prothomartiris“ [30, Nr. 2906]. - St-Riquier (Centula), Benediktinerkloster, 831: „flabellum argenteum unum“ [29, S. 649]. - Salisbury, Kath., 1214 (1222): „crux una bene deaurata orbicularis cum ymagine Salvatoris cum lapidibus multis“ [33, Nr. 4078]; „duo flabella de fusto et pergameno“, „Ad altare s. Petri... item flabellum unum“, „Ad altare Omnium Sanctorum... flabellum unum“ (ebd. Nr. 4085 und 4088f.); 1220: „flavellum unum argent’, quod dominus episcopus contulit ecclesie. fractum“ (Chr. Wordsworth, Ceremonies and Processions of the Cath. Church of S., Cambr. 1901, S. 170). - Sens, Kath., 1504: „Une touaille brodée de brodure d’or, à esmouchoers, en laquelle sont plusieurs grains de semence en perles et plusieurs armes de divers seigneurs ... Une belle escharpe de drap d’or, en laquelle pendent 2 gros esmouchœrs“ [25 a, S. 627]. - Speyer, Kath., 1051: „ventilabrum deauratum cum hastili suo“, unmittelbar nach vier Kreuzen genannt [29, S. 650]. - Straßburg, Großes Spital, 1428, mit Nachträgen von 1435 und 1439: „2 phahenwedel, hangent in einem linen seckelin über dem kensterlin an der want“ in der Sakristei (Jakob Gabler, Bibl.kat., Schatzverz. und Dienstanweisungen des Grossen Spitals zu St. aus dem 15. Jh., Archiv für elsäss. Kirchengesch. 13, 1938, S. 100).

Thorpe-le-Soken (Essex), Pfarrk., Visitation von 1297: „defficit muscarium“ [33, Nr. 4409]. - Tillingham (Essex), Pfarrk., Visitation von 1297: „deficit muscarium“ (ebd. Nr. 4412). - Todi, Minoritenkloster S. Fortunato, Vermächtnis des Kard. B. Bentivegna, 1289: „IIII frabella pro altari sine rosteria“ [29, S. 649]; Geschenk des späteren Kard. Matteo Bentivegna, A. 14. Jh.: „unum frabellum sine rosta“ (Annibale Tenneroni, Inv. di sacri arredi appartenuti ai Cardinali Bentivegna e Matteo Bentivegna d’Aquasparta, Archivio stor. ital., V. Ser. 2, 1888, S. 264 und 266).

Utrecht, Kath. St. Martin, Ordinarius, um 1200: Am Ostersamstag „in die ad processionem, si episcopus presens fuerit, ... exponitur optima crux cum ventilabris, qui omnes ita procedent. ... Primo ambulant cruces cum ventilabris“; zum Schmuck des Hochaltars am Festtag des hl. Martin gehören „omnes cruces et omnia ventilabra“; nach der Prozession am Palmsonntag wird die „crux optima cum ventilabris“ auf dem Altar ausgestellt (Paul Séjourné, L’Ordinaire de St-Martin d’U., Utrecht 1919-1921, S. (28), (3) und (25)).

Venedig, S. Marco, 1325: „Cherubinos duos argenti, quos portant Angelus et Maria in processione ad sanctam Mariam Formosam, ponderis marcharum sex, unciarum trium et dimidium, cum petris vitreis et radicibus (radiis?) perlarum. Cherubinos tres rotundos Argenti, intaiatos cum rame; Cherubinum unum rotundum cum angelo, varnitum (guarnitum) argento retro et perlis antea“ (Ant. Pasini, Il tesoro di S. Marco di V, [Bd. 8], Ven. 1887, App. I, Inv. II, IV [o. S.]; [29] S. 650). - Verdun, Kath., Bischof Raimbertus (1024-1038) beschaffte „duo ventilabra“ ([29] S. 649; [30] Nr. 2814). - Verdun, Benediktinerkloster St-Viton (St-Vanne), Richard, Abt seit 1004, erwarb „ventilabra argentea 2“ [30, Nr. 2815].

Walberswick (Suffolk), Pfarrk., Kirchenrechnung von 1493: „for a bessume of pekoks fethers, IV d.“ (A. Way a. a. O. [Sp. 497]). - Walton-on-the-Naze (Essex), Pfarrk., Visitation von 1297: „I muscatorium de pavonibus“ [33, Nr. 4498]. - Wickam (Essex), Pfarrk., Visitation von 1297: „I muscatorium“ [33, Nr. 4598]. - Willesden (Middlesex), Pfarrk., Visitation von 1297: „I muscarium“ [33, Nr. 4610]. – Würzburg, Marienkap., 1482: „viere pfabenwedel“ (Alfred Wendehorst [Hg.], Urk.b. der Marienkap. am Markt zu W. 1317-1530, Würzburg 1974 [Quellen und Forschgn. zur Gesch. des Bistums und Hochstifts Würzburg, 27], S. 481).

York, Kath., bald nach 1500, betr. Schenkung des Thesaurars John Newton, 1399 und 1414 erwähnt: „unum manubrium flabelli argenti deaurati ... cum ymagine Episcopi in fine enamelyd pond. V. unc.“ (James Raine, The Fabric Rolls of Y. Minster, Durham 1859 [The Publ. of the Surtees Soc., 35], S. 223, zum Stifter ebd. S. 17 und 215; anders der Text und die Newton betreffenden Daten bei A. Way a. a. O. S. 204 und [22] S. 390).

Zürich, Großmünster, 1333: „quinque flabella pavonum“ (Urk.b. der Stadt und Landschaft Z., Bd. 11, Zh. 1917-1920, S. 392 Nr. 4498).

B. Besitz einzelner Personen

Testament des Gf. Eberhard von Friaul († um 864/ 866): „flauellum argenteum I“, zusammen mit anderen kirchlichen Geräten und Paramenten erwähnt ([23] Doc. 10; [29] S. 649). - Inv. Kg. Ludwigs X. von Frankreich, 1316: „un esmouchouer pour le prestre à l’autel et le baton convenable à ce“ [25 a, S. 627]. - Nachlaß des Bertrand du Mas, Bischofs von Lodève († 1348): s. Avignon 1353. - Nachlaß des Abtes von St-Aphrodise in Béziers; s. Avignon 1353. – Nachlaßinv. der Kgn. Isabella von England († 1359): „De Capella. Duo flagella pro muscis fugandis“ [29, S. 649].

C. Vorschriften für den Gebrauch des F. in den lateinischen Liturgien

Vorschriften für den Gebrauch des F. in den lateinischen Liturgien (chronologisch; diejenigen Vorschriften, die für eine bestimmte Kirche gemacht wurden, sind im Abschnitt V. A unter den Ortsnamen aufgeführt und im Folgenden nur mit Orts- und Datumsangabe inseriert).

Um 1075-um 1250.

Cluny, um 1075. - Dijon, 4. V. 11. Jh. - Metz, 1105, 1246.- Utrecht, um 1200 mit späteren Zusätzen.

Um 1250-M. 14. Jh.

Humbertus de Romanis O.P. (Magister generalis des Ordens 1254-1263), Instructiones de officiis Ordinis Praedicatorum, cap. X (De officio sacristae), 4: „Circa missas ... debet providere quod ... flabella tempore muscarum ... semper habeantur in promptu“ (Joachim Jos. Bertbier [Hg.], B. H. de R. Opera De Vita Regulari, Bd. 2, Rom 1888 [Ndr. Turin 1956], S. 249). - Ders., De officio ministrorum altaris et sacra communione: „Tempore quoque muscarum post inceptionem secretarum debet diaconus tenere flabellum quo cohibeat eas honeste a molestando sacerdotem et abigat a sacrificio“ (J. Wickham Legg, Tracts on the Mass, Ld. 1904 [Henry Bradshaw Soc., 27], S. 79; vgl. Lüttich, St-Jacques).

Latino Malabranca, Liber quando episcopus cardinalis missarum sollemnia celebraturus est (um 1280), cap. 1,9: „Deferant quoque tempore estivo flabellum seu flabella ad abigendum muscas a ministerio“ ([38] S. 223.5-6; s. auch ebd., S. 245.20-22: „Iuxta ipsum [i.e. pontificem] diaconum stare potest is qui mitram servat, et si tempus requirit, teneat flabellum, et nichilominus capellanus vel aliquis alius de ministris aliud tenere potest ad abigendum muscas“).

Wilhelm Duranti von Mende, Rationale (verfaßt zw. 1286 und 1291), lib. IV cap. 35,8: „Ne vero muscae venientes perdant suavitatem unguenti, id est, ne importunae cogitationes tollant devotionem orationis, flabello spiritus abigantur. ... Ad quod etiam significandum aestivo tempore materiale flabellum, dum secreta dicitur, adhibetur.“ (nach Ausg. Lyon 1612, Bl. 153r).

Lüttich, Benediktinerkloster St-Jacques, zw. 1284 und 1287.

Ordinarius des Karmeliterordens, um 1312: „Tempore etiam muscarum post inceptionem secretarum debet diaconus tenere flabellum quo cohibeat eas honeste a molestando sacerdotem et abigat a sacrificio“ (Benedict Zimmerman, Ordinaire de l’Ordre de N.-D. du Mont-Carmel, Paris 1910 [Bibl. liturg., 13], S. 80).

Maguelone, 1331.

Jacobus Gaetani Stefaneschi, „Ordo Romanus XIV“ (vor 1343), cap. 48: Im Sommer werden „flabella ad abigendum muscas“ gebraucht (Migne, P. L., Bd. 78 Sp. 1154).

Maastricht, Stiftsk. U.L.F., 3. V. 14. Jh.

Nach 1450.

Hildesheim, Fraterhaus, gegen E. 15. Jh. - Magdeburg, Dom, nach 1508 (auf Grundlage eines Ordinarius aus dem späten 13. Jh.). – Maastricht, Stiftsk. St. Servatius, gegen 1600.

Zu den Abbildungen

1 a. Istanbul, Arkeoloji Müzeleri, F., angeblich aus Stûma (Syrien). Silber, vergoldet. Konstantinopel, um 565/578. Fotoarchiv Hirmer, Mchn., Nr. 571.2653.

1 b. Washington, D. C., Dumbarton Oaks Coll., Acc.nr. 36.23, F., angeblich aus Riha (Syrien). Silber, partiell vergoldet, H. 30 cm, Br. 25,5 cm. Konstantinopel, um 565/578. Nach Cat. of the Byz. and Early Mediaeval Antiquities in the Dumbarton Oaks Coll., Bd. 1, Wash. 1962, Taf. 14.

2. Ferentillo (Umbrien), ehem. Benediktinerabteikirche S. Pietro in Valle, Steinrelief. Inschrift: „Vrsvs magester cum discepolis svis Ivventino et Ivviano edificavet hoc civorium“. Um 739/740. Nach Arthur Haseloff, Die vorroman. Plastik in Ital., Lpz. 1930, Taf. 34.

3 a-e. Florenz, Mus. Naz. del Bargello, Inv. 31C (Inv. Solenne 31; Legato Carrand 1024), F. aus Tournus. Loiregebiet, 3. V. 9. Jh.

a und b. Reliefs auf dem Behältnis. Elfenbein, H. (von oben nach unten) 5,7 cm, 6,4 cm, 6 cm (a); 6,2 cm, 5 cm, 5,8 cm; Br. ca. 3,8 cm. Foto Alinari, Flor., Nr. I/2785.

c und d. Handhabe (Details). Elfenbein, teilweise farbig gefaßt, Gesamtlänge 50,3 cm. Nach Goldschmidt, Elfenbeinskulpturen, Bd. 1 Taf. 68 k und m. e. Fächerblatt mit Repositorium. Pergament, bemalt, ungefaltet: H. 21,8 cm, Br. 142 cm, gefaltet: Dm. ca. 40 cm. Foto Alinari, Flor., Nr. I/2785 a.

4. Tiflis (Tbilissi), Staatl. K.mus., Engel bei der Himmlischen Liturgie, Detail vom Rhipidion aus Sarsma (Georgien; Gesamtabb.: G. Tschubinaschwili a. a. O. [Sp. 439] Taf. 21). Silber, teilweise vergoldet, H. ca. 15 cm. Georgien (Ssapara?), 1. Jz. 11. Jh. (?). Nach ebd.

5. Athen, Nat.bibl., Ms. 2759 (Rotulus mit der Liturgie des hl. Basilius), Kopfstück, Ausschnitt (Gesamtabb.: Ausst.kat. a. a. O. [Sp. 440] Abb. 358). Pergament. Konstantinopel, 12. Jh. Fotoarchiv Hirmer, Mchn., Nr. 644.2060.

6. Hildesheim, Domschatzkammer, drei Scheibenkreuze. Kupfer, vergoldet, Steinbesatz. Niedersachsen, um 1132/1140. Dm. 41 cm und 33 cm. Foto Diöz.mus., Hdhm.

7. Kremsmünster, O.Ö., Benediktinerstift, Schatzkammer, F., Kupfer, vergoldet, Grubenemail, Dm. 28,5 cm, H. des Fußes 12,5 cm. England oder Niedersachsen, um 1170/1180 (Scheibe), und Niedersachsen, spätes 12. Jh. (Fuß). Foto Marburg, Nr. 97234.

8. London, Brit. Libr., Add. Ms. 42 497, Pergamentblatt eines F. mit Darstellungen aus dem Leben des hl. Johannes d. T., Verso-Seite, Ausschnitt (Gesamtabb.: J. Walter a. a. O. [Sp. 478] Taf. vor S. 11). Oberrhein, gegen 1200. Nach ebd.

9. Luxemburg, Bibl. Nat., ms. 100 (Vita des hl. Lambertus), fol. 39r. Orval, E. 12. Jh. Foto Jochen Herling, Godbrange (Lux.).

10. New York, Metrop. Mus., The Cloisters Coll., Inv.nr. 41.110.32, F. Vergoldete Bronze, Silber, Email, Steinbesatz, Filigran, Dm. ca. 29 cm. Rheinland, um 1200 (?). Foto Mus. (Neg.nr. 139.650).

11. Marburg a. d. L., Univ.mus., Inv.nr. 3167, F. Lindenholz, mit Lwd. bezogen, Vorderseite vergoldet, Rückseite versilbert; Reste älterer Bemalung und vom Besatz mit Glas, Horn und Perlmutter auf der Vorderseite, Dm. 46,5 cm. Aus der Elisabethkirche in Marburg, 13. oder 14. Jh. Foto Marburg, Nr. 140.271.

12. Rouen, Bibl. mun., ms. 370 (Pontificale), fol. 36r. Reims (?), 2. V. 13. Jh. Nach Leroquais, Pont., Taf.bd. Taf. 27.

13 a und b. Villingen, Münster, Schatzkammer, Scheibenkreuz, Vorder-(a) und Rückseite. Silber, z. T. vergoldet, Steinbesatz. Freiburg i. Br. (Meister Johannes), um 1268, mit späteren Ergänzungen (s. Sp. 491f.). Foto Marburg, Nr. 77200 (a) und 77201.

14. Canosa, Kath., F. Pergament, Holz (Palisander?), H. geschlossen 76 cm, geöffnet 93 cm. Arabien oder Ukraine (Kiew?), 13. Jh. (?). Nach Ausst.kat. „Mostra dell’arte in Puglia ...“ a. a. O. (Sp. 477) Taf. II.

15. Paris, Bibl. Nat., ms. franç. 2092 (Yves de St-Denis, Vie et martyre de saint Denys ..., Bd. 3), fol. 67r. Paris, voll. 1317. Nach Henry Martin, Legende de Saint Denis, Paris 1908, Taf. 73.

16. Malibu, Ca., Paul Getty Mus., Ms. Ludwig XIV 6 (Fueros de Aragon, Navarro-Aragonensische Übers. von Vidal de Canellas, In excelsis Dei thesauris), fol. 9r Pamplona, 1. V. 14. Jh. Nach G. Warner a. a. O. (Sp. 446) Bd. 2 Taf. 98.

17. Erfurt, Dom, Chorgestühl, Engel mit F., Detail vom Dorsale. Um 1370. Foto Thüringisches L.A. für Dpfl., Erfurt.

18. Kopenhagen, Nat.mus., Inv.nr. 9097, F. Kupfer, vergoldet, Dm. 38 cm. Dänemark (?), wohl 2. V. 14. Jh. Foto Mus.

19. Ehem. Paris, Slg. Spitzer, Blatt und Repositorium eines F. (Gesamtabb. des F.: La Coll. Spitzer a. a. O. [Sp. 478] Taf. I.). Spanien (?), 15 Jh. Nach ebd.

20. Rom, Bibl. Vat., cod. lat. 1145 (Pontificale und andere liturgische Texte), fol. 36v. Rom, zw. 1451 und 1465. Foto Bibl.

21. Bernt Notke, Gregorsmesse, Ausschnitt (Gesamtabb.: RDK VII 81f. Abb. 2). Gem. auf Holz, 2,50 × 3,57 m. Ehem. Lübeck, Marienkirche (1942 verbrannt). Um 1504. Nach Walter Paatz, B. N. und sein Kreis, Bln. 1939, Taf. 129.

22. Martin Weigel (?), „Vergleichung des Pabsts Schlüssel mit des Apostels Petri Schlüssel ...“. Holzschnitt. Nürnberg, um 1606 (?). Foto unbekannter Herkunft.

23. Papst Alexander VII. (1665-1677) bei der Fronleichnamsprozession. Kupferstich nach einer Medaille, Ill. in [7] S. 641 Nr. XXIX (Dm. der abgebildeten Medaille 4,35 cm). Nach ebd.

24. Ferd. Reiff (Entw.) und Andrea Rossi de Rubeis (Ausf.), Einzug Papst Benedikts XIII. zur Heiligsprechung des Johann Nepomuk in S. Giovanni in Laterano. Kupferstich (49,8 × 57,8 cm), Ausschnitt (Gesamtabb.: [39] Taf. I). 1729. Foto Österr. Nat.bibl., Wien, Fonds Albertina.

25. Gian Paolo Pannini, Öffentliches Konsistorium in der Peterskirche in Rom, Ausschnitt (Gesamtabb.: Ferd. Arisi, G. P. P. ..., Rom 1980, S. 325 Abb. 188). Ölgem. auf Lwd., Gesamtmaße 1,25 × 1,75 m. Um 1725/1730. Piacenza, Priv.bes. Nach ebd.

26. Gian Paolo Pannini, Öffnung der Hl. Pforte im Jubiläumsjahr 1750, Ausschnitt (Gesamtabb.: ebd. S. 433 Abb. 406). Ölgem. auf Lwd., Maße unbek. Um 1750. Rom, Priv.bes. Nach ebd.

27. S. Maroni, Päpstlicher Geheimkämmerer mit F., Kupferstich-Ill. in Salvatore Maccarone, Racc. dei Principali costumi religiosi e militari della Corte Pontificia, Rom o. J. (zw. 1831 und 1846). Foto Erzb. Diöz.mus., Paderborn.

28. Ferdinando Cavalieri, Fronleichnamsprozession in Rom mit Papst Gregor XVI., Ausschnitt. Ölgem. auf Lwd., Maße unbek. Rom, Mus. di Roma. Zw. 1831 und 1846. Nach C. G. Paluzzi a. a. O. (Sp. 459) Abb. 434 (Gesamtabb.).

29. Einzug des Papstes zur Krönung in St. Peter, Kupferstich XV (8,1 × 10,6 cm) aus: [16 a] Taf. nach S. 30. Foto Bayer. St.bibl., Mchn.

30 a. Paderborn, Dom, Altaraufbau für die Libori-Oktav in der Vierung mit Schrein des hl. Liborius und F. (Zustand nach 1945, daher ohne den im Krieg zerst. Baldachin; Aufstellung vor 1977). Foto Westf. Amt für Dpfl., Münster.

30 b. Paderborn, Erzb. Diöz.mus., F. Moderne Wiederholung des 1945 zerst. F. wohl von 1736. Foto Mus.

Literatur

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27. Henri Leclercq, Art. „F.“, in: DACL Bd. 5,2 Sp. 1610–1625. – 28. Domenico Tardini, L’Incoronazione del Papa ed il solenne possesso del Laterano, in: Le Conferenze al Laterano, Rom 1925, S. 5-33. - 29. Braun, Altargerät. – 30. Lehmann-Brockhaus, Schriftquellen. -31 a. Michel Andrieu, Le Pontifical romain au moyen âge, Bd. 2, Vat. 1940 (Studi e testi, 87). - 31 b. Dgl. Bd. 3, Vat. 1941 (Studi e testi, 88). - 32. Pietro Palazzini, Art. „Flabelli“, in: Enc. Catt. Bd. 5 (1950) Sp. 1438f. - 33. Lehmann-Brockhaus, Schriftquellen England. - 33 a. Victor H. Elbern, Das sog. „Szepter Karls d. Gr.“ aus der Abtei Werden ..., in: Das erste Jt., Textbd. 1 S. 514-533. - 34. Bernh. Bischoff (Hg.), Ma. Schatzverzeichnisse, T. 1, Mchn. 1967 (Veröffn. des ZM, 4). - 35. Wolf-Herb. Deus, Scheibenkreuze, Soest 1967. - 36. Theodor Klauser und Wilh. Pannold, Art. „Fächer B. Christlich“, in: RAC Bd. 7 Sp. 229-236. - 37. Klaus Wessel, Art. „F.“, in: RbK Bd. 2 Sp. 550-555. - 38. Marc Dykmans S.J., Le Cérémonial papal de la fin du moyen âge à la Renss., I: Le Cérémonial papal du XIIIe s., Brüssel und Rom 1977 (Bibl. de l’Inst. Belge de Rome, 24). - 39. Mich. Frhr. von Fürstenberg, Das F. in der Kirche des Westens, Westf. Zs. 129, 1979, S. 157-192.

Verweise