Friedhof II (im Judentum)
englisch: Cemetery II (jewish); französisch: Cimitière II (juif); italienisch: Cimitero II (ebraico).
Reiner Sörries (2012)
RDK X, 961–980
I. Allgemeines
A. Definition und Benennungen
Jüdische F. sind abgegrenzte, außerhalb der zugehörigen Siedlung liegende Bezirke, die (im Gegensatz zum *F. im Christentum) ausschließlich der Bestattung und den zugehörigen Riten dienen.
Aus der Bibel abgeleitete Bezeichnungen für F. sind „Ewiges Haus“ (hebr. Bet ha-olam [Sir 12,5]), „Haus des Lebens“ (Bet ha-chajim [Job 30,23]), „Haus der Gräber“ (Bet ha-kwarot [Nah 2,3 und 5]) und, gebräuchlich bei dt.-sprachigen Juden, „Guter Ort“ ([7] Sp. 814; [21] S. 100; [25] S. 244; vgl. auch [29] S. 538).
B. Forschungsstand
Genauere Angaben über die Anlage und Organisation von F. können nur für die Neuzeit gemacht werden, da ma. Anlagen nicht unverändert erhalten sind (s. Sp. 967–969). Als indirekte Auswirkung der Judenverfolgungen im 20. Jh. sind dt. jüd. F. jedoch überdurchschnittlich gut erforscht; es gibt flächendeckend F.-Inventare, für manche F. sogar vollständige Grabmalinventare.
Beisp.: Adolf Diamant, Jüd. F. in Dtld. Eine Bestandsaufnahme, Ff M. 1982; Michael Brocke u.a., Stein und Name. Die F. in Ostdtld., Bln. 1994; Martina Strehlen u. a., „Ein edler Stein sei sein Baldachin“. Jüd. F. in Rheinl.-Pfalz, Mainz 1996; Elfi Pracht, Jüd. Kulturerbe in Nordrhein-Westf. I: Reg.bez. Köln, Köln 1997 (Beitr. zu den Bau- und Kdm. im Rheinl., 34,1); [20]. Zu entsprechenden Projekten in anderen Bundesländern: Falk- Reimar Sänger, Die jüd. F. im Reg.bez. Lüneburg, Ber. zur Dpfl. in Nieders. 18, 1998, S. 166–168; Martina Strehlen, Erfassung jüd. F. in Bad.-Württ. ..., Dpfl. in Bad.-Württ. 31, 2002, H. 1, S. 33–39; Stefanie Berg-Hobohm, Der jüd. F. in Sulzbürg in der Oberpfalz – ein Pilotprojekt der Inventarisierung, Dpfl. Informationen, Ausg. B 127, 2004, S. 39–41; weitere Lit. bei [25] S. 239 und [11] S. 13–23).
C. Rechtliche Grundlagen
F.ordnungen im Rahmen des jüdischen Gesetzes (Halachah) liefern Vorgaben, die von den einzelnen Gemeinden eigenständig ausgelegt werden können; sie werden vielfach durch praktische Gegebenheiten modifiziert ([21]; Andreas Goltzmann, Die religionsrechtlichen Grundlagen des jüd. F., Dt. K. und Dpfl. 48, 1990, S. 62; [11] S. 24–50).
Da F. – ebenso wie der Leichnam – als unrein gelten, müssen sie durch Mauer, Zaun oder Hecke abgegrenzt werden. Das Bemühen um optimale Flächennutzung bot bis ins 19. Jh. nur geringe Möglichkeiten der Gestaltung: In der Regel waren die Grabstätten in Reihen angelegt; Mindestabstände zwischen den Gräbern und Wegbreiten sind bis in die Gegenwart durch Vorschriften geregelt ([3] Sp. 613f.; [21] S. 108). Während die Gräber üblicherweise unabhängig vom sozialen Status der Toten in der Reihenfolge ihres Ablebens belegt werden, sind für bestimmte Personengruppen – Kohanim, Rabbiner, Märtyrer, aber auch hingerichtete Verbrecher und Selbstmörder – eigene F.-Bereiche vorzusehen ([1] Sp. 619; [21] S. 110f.; [25] S. 249; kartographische Erfassung z. B. bei [14] Plan 4; Abb. 5).
Der Totenruhe kommt ein wesentlich höherer Stellenwert zu als auf christlichen F.: Bestehende Gräber sollen weder geöffnet noch neu belegt werden; gewisse Ausnahmen sind jedoch möglich ([1] Sp. 614f.; [11] S. 45f.). Die Grabstellen sollen oberirdisch gekennzeichnet sein, in der Regel mit einem *Grabmal aus Stein oder Holz ([1] Sp. 621f.; [29] S. 538). Wenn Platzmangel eine neue Lage von Gräbern über den alten erfordert, müssen wenigstens sechs Handbreit oder eine Elle Erde aufgeschüttet werden ([7] Sp. 818; [23] S. 594; ma. Quellen und Beisp. bei [21] S. 116).
Auf dem Prinzip der Unverletzlichkeit von Gräbern dürfte auch das Bestreben jüd. Gemeinden beruhen, zwischenzeitlich entweihte F.-Gelände zurückzukaufen und entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck zu nutzen (Quellen zu solchen Rückkäufen seit dem 15. Jh. bei Naftali Bar-Giora Bamberger, Der jüd. F. in Höchberg. Memor-Buch, Würzb. 1991 [Schrn. des Stadtarchivs Würzburg, 8], S. 28f.). Gartenpflege auf F. wie das Bepflanzen mit Blumen oder das Mähen von Gras war aus gleichem Grund untersagt ([22] S. 78; [21] S. 117f.).
Jüd. F. wurden im Zuge der Judenverfolgungen des 20. Jh. vielfach geschändet oder völlig zerstört. Wiederholte Strafandrohungen der geistlichen und weltlichen Obrigkeit gegen chr. F.-Schänder seit dem 12. Jh. sind Indizien für entsprechende Frevel in den vorangehenden Jhh. Bei Judenvertreibungen, z. B. aus Augsburg, 1440, und Nürnberg, 1448, wurden die F. der Gemeinden verwüstet und die Grabsteine vielfach als Baumaterial verwendet (Ludwig Holländer, Art. „F.schändungen“, in: Jüd. Lex. 2, Bln. 1928, Sp. 819–822; ders., Art. „Cemeteries, Desecration of“, in: The Universal Jewish Enc. 3, N. Y. 1948, S. 74).
Die Anlage bestimmter Gebäude und Brunnen auf F. ist erlaubt: Der Taharah-Raum bzw. das „Bet Taharah“ (Haus der Reinigung) zur rituellen Waschung und Bekleidung des Leichnams und die Zidduk-Ha-Din-Stuben, in denen man Bestattungsutensilien aufbewahrt und die Sterbegebete spricht, können entweder bei der Synagoge oder auf dem F. liegen ([11] bes. S. 51–60). Erst die Hygienevorschriften des 19. Jh. (vgl. zum *F. im Christentum) machten ab 1819 die Anlage von Leichenhallen erforderlich.
Wie schlicht man sich solche Gebäude bis ins späte 19. Jh. vorstellen muß, zeigt z. B. eine Ansicht des 1606–1609 belegten F. von Fürth, 1705, mit Doppeltor, Bet Taharah und Ziehbrunnen samt Waschbecken (Abb. 4; Katrin Bielefeldt, Jüd. F. in Nürnberg und Fürth, Ewig. Forum für Gedenken 2, 2006, S. 57f.).
Für die Durchführung der Begräbnisriten sorgten, ebenso wie für Krankenpflege und Armenfürsorge, spezielle Bruderschaften (Chewra kaddischa de-gomle chasadim: [15]; [8]; [24] S. 603f.). Ihre Pflichten wurden erstmals von Asher ben Jehiel (1250–1327) formuliert. Für viele europ. Bruderschaften der Neuzeit wurde die 1573 publizierte Regel der Prager Bruderschaft von Moses Mölln vorbildlich; 1742 wurde sie für die habsburgischen Länder approbiert (ebd., S. 603).
Zwar scheinen entsprechende Gemeinschaften schon im 4. Jh. n. Chr. existiert zu haben (ebd.), aber der älteste archivalische Beleg für die Gründung einer europ. Chewra kaddischah stammt von 1323 (Huesca, Spanien: [8] Sp. 434). Die dt. Bruderschaften wurden größtenteils erst im 17. Jh. gegr.: z. B. Halberstadt 1631, Hanau 1650, Emden 1660, Berlin 1676 ([15]; [8] Sp. 434). Frauengemeinschaften (Nashim Tzidkaniyyoth) sorgten für die weiblichen Toten; Gründungsdaten sind u. a. für Rom (1617) und Berlin (1745) überliefert ([24] S. 603; Louis Isaac Rabinowitz und Sylvie Anne Goldberg, Hevra Kaddishad, in: Enc. Jud. 2IX, Detroit 2007, S. 82).
Ein Bilderzyklus aus dem Prager Bruderschaftshaus, um 1772, zeigt die Aufgaben der Chewra kaddischa in Einzelszenen: Glaubensbekenntnis und Gebete am Sterbebett, Umbettung des Leichnams vom Totenbett auf ein Bodenlager, Fertigung der Totenkleider (Tachrichin), Überführung des Toten zum Bet Taharah, die rituelle Waschung des Leichnams, das Ausheben der Grube, die Prozession zum Grab, die Trauerrede am Grab und die rituelle Reinigung der Begräbnisteilnehmer vor Verlassen des F. ([23] S. 595, 597, 599; [19] S. 8–15).
II. Geschichte
A. Spätantike
Biblisch bezeugt (Gen 23,11–20; Gen 49,29; 1 Sam 25,1; 2 Sam 2,32) und archäologisch nachweisbar sind zunächst Familiengrabstätten ([3] Sp. 610; [22] S. 75; [23] S. 594; [21] S. 97; [29] S. 538). In Übereinstimmung mit den sich wandelnden Bestattungssitten im röm. Reich übernahmen seit M. 2. Jh. die jüdischen Gemeinden, später die Beerdigungsbruderschaften die Fürsorge für die Toten (s. Sp. 964f.).
Begräbnisse fanden in Felsengräbern bzw. Katakomben sowie oberirdischen Grabfeldern, auch in Mausoleen statt ([3] Sp. 613f.; zu den Mausoleen Palästinas: [4] S. 94f.; weitere Grabtypen genannt bei [7] Sp. 815).
Die Höhlen besaßen häufig folgende Struktur: Von einem Vorraum gingen je drei einzeln verschließbare Grabkammern mit Grabschächten (Kokim) aus (z. B. sog. „Grab des Herodes“, Jerusalem: [16] S. 82f., Abb. 35). Sie waren in hellenistischer Zeit vielfach ausgemalt ([4] S. 94–99; 119–124). Große Nekropolen waren die E. 2. bis 4. Jh. belegten Katakomben von Beth Shearim und Bethlehem ([13] S. 28–36). Hier wurden mehr als zwanzig unterirdische, teils mehrstöckige Begräbnisstätten ergraben; einzelne waren offenbar bestimmten gesellschaftlichen Gruppen, z. B. Mitgliedern des Sanhedrin, vorbehalten. Vereinzelt ist oberirdische Bestattung in Einzelgräbern nachweisbar.
Obwohl die Wiederbelegung von Gräbern grundsätzlich mißbilligt wurde, sind aus der Zeit zw. ca. 200 v. Chr. und 200 n. Chr. jüdische Ossuarien erhalten, in denen exhumierte Knochen gesammelt wurden (z. B. [16] S. 79f., Abb. 35).
Auch in der Diaspora wurden kollektive Bestattungsplätze gebräuchlich, größtenteils erhalten sind Katakomben, z. B. in Karthago (Paul Delattre, Gamart ou la nécropole juive de Carthage, Lyon 1895; Erwin Ramsdell Goodenough, Jewish Symbols in the Greco-Roman Period, N.-Y. 1953, Bd. II, S. 63–68), Malta (Erich Becker, Malta Sotterranea, Strbg. 1913) und Sardinien (Antonio Taramelli, S. Antioco. Scavi e scoperte di antichità puniche e romane nell’area dell’antica Sulcis, Notizie degli scavi 1922, S. 335–338). In Neapel wurden mit Tonplatten gedeckte oberirdische Grabstätten ergraben (Gennaro Aspreno Galante, Un sepolcreto giudaico recentemente scoperto in Napoli, Memoria della Reale Accademia di Archeologia e Belle Arti di Napoli 2, 1913, S. 231–245). – In Rom sind sechs jüd. Katakomben erhalten bzw. bekannt ([16] S. 91–95; [13] S. 38–40). Sie waren von den heidnischen und chr. Anlagen streng getrennt, diesen aber verwandt. Hier wurden auch reich skulptierte Sarkophage gefunden (Beisp.: Adia Konikoff, Sarkophagi from the Jewish Catacombs of Ancient Rome, Stg. 1986; [4] S. 125–127; s. auch zum Sarkophag). – Obwohl Juden in den röm. Provinzen Germaniens ansässig waren, wie für das Rheinland nachweisbar, wurden hier bisher keine antiken F. entdeckt.
B. Mittelalter
Seit dem frühen MA wurden oberirdische Anlagen üblich. Generell unterschieden sich F. aschkenasischer und sephardischer Tradition nicht durch ihren Grundriß, sondern durch die unterschiedliche Position der Grabmäler: Die aschkenasischen F. (Mittel- und Osteuropa) sind in der Regel geprägt von schlichten, aufrecht stehenden Grabsteinen, die sephardischen F. (Spanien und Portugal) von liegenden, teils sarkophagähnlichen Grabplatten.
1. Aschkenasischer Raum
Die ältesten erhaltenen F. Mitteleuropas wurden vielleicht im 10. Jh. angelegt ([22] S. 75, 79). Sie lagen – im Gegensatz zu christlichen F. des MA – stets außerhalb der Siedlungen bzw. Ghettos. Zwar spiegelt diese Tatsache auch die Schwierigkeit, siedlungsnahes Land für F. zu erwerben, hatte aber bes. ihren Grund im rituellen Status des F. als „unrein“ (s. Sp. 962).
Franz. Flurnamen weisen darauf hin, daß F. häufig auf Hügeln lagen. Quellen des 14. Jh. belegen deren Ummauerung sowie die Anlage von Bet Tahara, Wächterhäuschen und Brunnen (z. B. Sens und Macon 1309, Dijon 1310: [18] S. 77f.).
Die ältesten dt. F. liegen im Rheinland.
Die älteste Anlage mit dat. Grabsteinen (ab 1076–1077), die ca. 1034–1911 durchgehend genutzt wurde und bis heute erhalten geblieben ist, ist der Wormser F. (Abb. 1). Er wurde „Hl. Sand“ genannt, weil hier, einer Legende zufolge, Sand aus dem Hl. Land aufgeschüttet worden war. Der Stifter der F.mauer, um 1260, ist durch eine Grabmalinschrift namentlich bekannt. Bis ins 14. Jh. lag der mehrfach erweiterte F. außerhalb des Mauerrings; erst danach geriet der F. zwischen alten und neuen Mauerring. Die Belegung des ältesten Teils erfolgte größtenteils in N-S-Richtung, wobei die Fronten der Grabsteine nach N, in Richtung auf die Synagoge weisen. 1625 erhielt der F. neue Gebäude und einen neuen Waschbrunnen (Otto Böcher, Der Alte Juden-F. zu Worms, Neuss 31976 [Rhein. K.stätten, 148]).
Auf dem alten jüd. F. in Frankfurt a. M., 2. H. 13. Jh. bis 1828, wurden im 20. Jh. Grabsteine des 13. Jh. wieder eingesetzt, die als Baumaterial am Dom zweckentfremdet worden waren ([2], bes. S. 84–90). Vom ältesten F. der Berliner jüd. Gemeinden in Spandau, 1324–1510, sind hingegen nur Grabmal-Fragmente bekannt ([6] S. 22f.; [17] S. 18–20).
2. Sephardischer Raum
Nur ein F. aus der Zeit vor der Vertreibung der Juden aus Spanien (1492), der F. des „Montjuich“ in Barcelona, ist ergraben. Er läßt ebenso wie spanische Flurbezeichnungen darauf schließen, daß auch hier F. häufig auf Hügeln lagen (s. Sp. 967). Anhand der Inschriften auf vereinzelt erhaltenen, bis in das 10. Jh. zurückreichenden Grabsteinen ist erkennbar, daß diese ursprünglich liegend als Grabplatten oder Sarkophagdeckel Verwendung gefunden hatten.
Der F. auf dem Montjuich in Barcelona mit 171 ma. Gräbern bestand seit dem 11. Jh., möglicherweise schon im 10. Jh., und wurde bis zur Vertreibung der Juden aus Barcelona (1391) belegt. Die Gräber sind teils aus dem anstehenden Fels gearbeitet, u. a. in anthropomorpher Form. Bei Erdbestattungen fanden auch Holzsärge Verwendung. Vermutlich gab es hier sowohl stehende als auch liegende Grabsteine (Durán Sampere u. a., Una necrópolis judaica en el Montjuich de Barcelona, Sefared 7, 1947, S. 231–259).
C. 16.–18. Jh.
Obwohl sich sephardische Juden nach ihrer Vertreibung von der iberischen Halbinsel im aschkenasischen Raum niederließen, blieben sephardische und aschkenasische F. meist getrennt.
1. Sephardische Tradition
Häufig wurde es den seit dem 16. Jh. nach Mitteleuropa einwandernden sephardischen Juden verwehrt, direkt bei ihren Niederlassungen Land zur Anlage eines F. zu erwerben; F. wurden daher häufig auf benachbarten Flächen eingerichtet.
Die jüd. Einwanderer, die sich seit der 2. H. 16. Jh. in Hamburg ansiedelten, legten 1611 im dän. Altona ihren F. an. Hier reihen sich liegende Grabplatten und „Zeltgräber“ aneinander; der F. ist kaum durch Wege erschlossen. Ab 1616 wurde ein aschkenasischer Bereich angegliedert (Barbara Leisner und Norbert Fischer, Der F.führer ..., Hbg. 1994, S. 69–75, bes. S. 71). – Gut erhalten blieb der sephardische F. von Glückstadt, Holstein, der vom 17. bis A. 19. Jh. belegt wurde und im Zentrum das charakteristische Bild liegender Grabplatten zeigt (Ole Harck, Jüd. Dkm. in Schleswig-Holstein, Kiel 1980, Abb. S. 14).
Die Gemeinde von Amsterdam bestattete ihre Toten seit 1602 in Groet bei Alkmaar, ab 1614 jedoch in Ouderkerk an der Amstel, südl. von Amsterdam (Abb. 3). Die Toten aus Groet wurden nach Ouderkerk umgebettet; Zweckmäßigkeit erhielt hier Vorrang vor dem religiösen Gebot ewiger Totenruhe. Da die Verstorbenen per Schiff zum F. überführt wurden, besaß dieser einen Landungssteg vor dem Tor. Ouderkerk wurde zum Zentral-F. für die gesamte Region und deshalb schon im 17. Jh. mehrfach erweitert. Neben liegenden Grabplatten gab es auch satteldachartig bekrönte und sarkophagähnliche Grabmäler. 1923 war der F. vollständig belegt, so daß ein Teil seiner Grundfläche durch drei Meter hohe Aufschüttungen für neue Bestattungen hergerichtet werden mußte (L. Alvares Vega, Het Beth Haim van Ouderkerk ..., Amst. 1975, bes. S. 13–18).
2. Aschkenasische Tradition
Da in den Städten Repressalien gegen Juden durchgreifender waren als auf dem Land, sind mehr F. in ländlichen Gebieten als in Städten erhalten. Viele Landgemeinden besaßen keinen eigenen F., sondern unterhielten Verbands-F. ([25] S. 247f.).
Der älteste erh. jüd. F. der Schweiz im Surbtal, Kt. Aargau (Abb. 4), ist ein zwischen zwei Dörfern gelegener Verbands-F., der ab 1750 den älteren F. auf dem „Judenäule“, einer Rheininsel, ersetzte. Die Gräber sind hier in Nord-Süd-Richtung angeordnet ([27] S. 299f.; [9] S. 12–18). – Beisp. für dt. Verbands-F.: Georgensgmünd, Mfr., 16.–20. Jh. ([14] bes. S. 13–50), Allersheim, Ufr., 1665–1942 (Joachim Braun, Der jüd. Bezirks-F. von Allersheim im Wandel der Zeiten, Mainfränk. Jb. für Gesch. und K. 46, 1994, S. 101–114).
Die Flächen, auf denen Juden die Anlage von F. gestattet wurde, waren häufig für diesen Zweck ungeeignet: Ufergelände mit hohem Grundwasserspiegel oder Hanggrundstücke.
Beisp. für die Anlage von F. in Feuchtgebieten: Lippstadt, Jüd. F. an der Burgstraße, angelegt vor 1748 (Hans Christoph Fennenkötter, Die jüd. F. in Lippstadt, Lippstädter Spuren, Schr.r. des Heimatbundes Lippstadt 4, 1989, S. 14–21) und der ältere F. des Surbtals (s. Sp. 970). Beisp. für F. in Hanglagen: Hohenems, vor 1617 (Ausst.kat. „Beit ha-Chaim – Haus des Lebens ...“, Hohenems 1992), der nach 1671 angelegte „F. auf dem Hühnerberg“, Harburg i. Ries, der seit 1719 belegte F. von Altenstadt-Illereichen (Stefan Vogel und Gernot Römer, Wo Steine sprechen . Die jüd. F. in Schwaben, Augsb. 2000, bes. S. 145, 161) und der F. von Celle (Naftali Bar-Giora Bamberger, Der jüd. F. in Celle. Memor-Buch, Hdbg. 1992).
Die F. wiesen stehende Grabmäler in langen Reihen auf, die allenfalls von Rasenwegen unterbrochen waren; eine Bepflanzung mit Bäumen oder Hecken war unüblich (s. Sp. 963). Grabfelder für bestimmte Personengruppen (s. Sp. 962) konnten durch Wiesenstreifen abgetrennt sein.
Kränze und Blumengaben waren und sind in orthodoxen Gemeinden ebenfalls ungebräuchlich ([29] S. 539); statt dessen legen Besucher Steinchen auf dem Grabmal ab (Karl W. Schubsky, Jüd. F. in München, in: Begleith. zur Ausst. „Der Gute Ort“, hg. von Wolfgang J. Clemens, Mchn. 1991, S. 4). An bestimmten Fastentagen wurden Bittgebete für die Lebenden am Grab gesprochen ([29] S. 538f.); in Notzeiten fanden Prozessionen um den F. statt.
Um zu vermeiden, daß Kohanim (Angehörige des Priesterstammes) sich beim Besuch der Gräber ihrer Verwandten verunreinigten, wurden diese Grabstellen in Mauernähe angelegt und Sichtfenster in der Mauer belassen. Grabstätten an der Umfassungsmauer gewannen damit, analog zu christlichen Anlagen, wenn auch aus anderem Grund, einen hohen Stellenwert ([12]; [29] S. 538). Die Anlage von Gräbern in ost-westlicher Richtung war, obwohl nicht vorgeschrieben, häufig; der Grabstein stand am Kopfende, im Westen des Grabes ([3] S. 614). Baumlose, karge F. wie in Stadtlauringen-Oberlauringen, Bad Bocklet-Steinach a. d. Saale und Rödelsee ([12] S. 251) oder der F. im schweiz. Surbtal (Abb. 5) entsprechen dem häufigsten Typ des dt. F. Ob die Kargheit der Anlagen wirklich als Prinzip betrachtet werden kann oder ob sie eine Folge der restriktiven Haltung der Grundherren gegenüber jüd. Gemeinden war (Beschränkung des Grunderwerbs für F. auf kleine, unfruchtbare Flächen), ist ungeklärt ([18] S. 78, 91, Anm. 36). – Beisp. für die Ausrichtung der Grabstein-Fronten nach Osten bilden u. a. der alte F. in Frankfurt a. M. [2], der F. von Georgensgmünd, Mfr., 16.–20. Jh. ([14]) und der F. von Niederhof, Meckl., belegt 1777–1849 (Karl-Heinz Bernhardt und Fritz Treichel, Der jüd. Begräbnisplatz in Niederhof, Baltische Stud. 47, 1960, S. 111–136, mit Planmaterial).
In Böhmen sind über 300 F. des 17.–18. Jh. erhalten (Karte der Standorte bei Jan Heřman, Jüd. F. in Böhmen und Mähren, Prag o. J. [um 1980]; Petr Ehl u. a., Alte Juden-F. Böhmens und Mährens, Prag 1991).
Der seit dem 15. Jh. bezeugte, bis ins 18. Jh. fortlaufend erweiterte Alte F. des Prager Ghettos (Abb. 2; ältester erh. Grabstein von 1439), Nachfolger zweier älterer Anlagen, wurde bis 1787 genutzt. Nach der Aufgabe von Teilstücken zugunsten des Straßenbaus, A. 20. Jh., enthält er noch ca. 12.000 Gräber in bis zu zwölf Lagen übereinander. Neben Grabstelen sind hier auch tumbenförmige Grabmäler zu finden (Der Alte Jüd. F. in Prag ..., Prag 1960, bes. S. 6–9; Milada Vilímková, Die Prager Judenstadt, Prag 1990, S. 143–183; [19] S. 21–77). Da die vorhandenen Grabmäler bei jeder neuen Aufschüttung beibehalten wurden, ist die ursprüngliche Anlage nicht mehr erkennbar.
Auf den zahlreichen F. in Polen, Litauen, der Ukraine u. a. stammen die ältesten datierbaren Grabmäler erst aus dem 16. Jh., obwohl sehr viel frühere Ansiedlungen von Juden bekannt sind.
Der Alte F. von Krakau, der 1553 und 1583 erweitert und bis 1799 belegt wurde, weist Reihen von Grabmälern auf, die aus einer Kombination von stehenden und liegenden Grabplatten bestehen [30].
D. 19.–20. Jh.
Die jüngeren F. spiegeln die fortschreitende Assimilation der jüdischen Bevölkerung wider (Abb. 6). Hebräische Grabmalinschriften wurden durch landessprachliche Fassungen ergänzt oder ersetzt. Im 19. Jh. gegründete jüdische F. grenzten meist an christliche F. oder lagen in deren unmittelbarer Nähe. Im Zuge der Kommunalisierung solcher Anlagen entstanden vor allem in den Großstädten nach Religionen und Konfessionen gegliederte Zentral-F. (s. zum *F. im Christentum). Obwohl die Planung auch der jüdischen Areale teilweise von den kommunalen Behörden vorgenommen und christlichen Gestaltungsgewohnheiten angeglichen wurde, blieben die jüdischen Teile im Besitz oder zumindest unter der Verwaltung der jüdischen Gemeinden; sie bekamen eigene Eingänge. Ein dauerhaftes Ruherecht wurde gewährleistet ([25] S. 249–251; Thomas Blisniewski, Wandlungen der jüd. Sepulkralkultur im 19. Jh., in: Claudia Denk und John Ziesemer [Hgg.], Der bürgerliche Tod ..., Mchn. 2007 [ICOMOS Hh. des dt. Nat.-Komitees, 44] S. 17–23).
Jüd. Abteilungen gab es z. B. auf dem 1852 begonnenen Campo Verano, Rom („Riparto acattolico“ für Protestanten, Juden und Muslime: Alessandro Del Bufalo, Il Verano, Rom 1992, S. 30, 32, 120f.) und ab 1874 auf dem Zentral-F., Wien (Hans Havelka, Zentral-F., Wien 1983).
Beisp. für selbständige jüd. F.: Die Assimilation Berliner Juden spiegelt der 1827 eröffnete neue F. in Pankow, Schönhauser Allee, wider: Das etwa dreieckige Grundstück wurde im Sinne gleichzeitiger Vier-Felder-Anlagen (s. zum *F. im Christentum) in annähernd quadratische Begräbnisflächen unterteilt und u. a. mit einer „Blumenhalle“ ausgestattet ([17] S. 30–35; Katrin Lesser u. a., Garten-Dkm. in Berlin: F., hg. von Jörg Haspel und Klaus von Krosigk, Bln. 2008 [Beitr. zur Dpfl. in Berlin, 27], S. 211–214). Als einer der größten jüd. F. Europas (Fläche von 40 ha) wurde 1880 der F. in Berlin-Weißensee eröffnet. Die von Hugo Licht geplante Anlage mit einer Trauerhalle und anderen F.-Gebäuden im Stil der Neo-Renss. folgte einem streng geometrischen System; die repräsentativen Grabmäler befanden sich an den Hauptwegen und an der Friedhofsmauer. 1914–1915 kam das „Ehrenfeld“ für gefallene jüd. Soldaten nach Entw. von Alexander Beer hinzu, dessen Zentrum durch ein Dkm. in Form eines antikisierenden Altars akzentuiert wurde. Ab 1926 fanden auch Urnenbeisetzungen statt ([6] S. 75–148, Grundriß S. 88f.; [17] S. 36–42, 173–177).
Die Prager Beerdigungsbruderschaft erwarb 1886 ein Gelände in Žižkov, auf dem ab 1889 ein neuer F. mit Torbau, Wärterhaus, Bet Tahara und Zeremonienhalle errichtet wurde (Abb. 7). Die Anlage wurde in 22 quadratische Felder unterteilt, die jeweils 14–16 Reihen von Gräbern aufnehmen. Die Randlagen des F. wurden auch hier – analog zu chr. Anlagen (s. Sp. 925f.) – für aufwendige Familiengrabmäler genutzt ([19] S. 98–119).
1906–1908 entwarf Hans Grässel, der auch die kommunalen F. Münchens geplant hatte (s. zum
- F. im Christentum), Gebäude für den neuen israelitischen F. im Norden der Stadt. Neben dem Torhaus erhielt dieser eine repräsentative Versammlungshalle (Abb. 8 und 9) mit Kondolenzraum sowie angegliedertem Bet Taharah und Leichenhallen für Männer und Frauen ([26] S. 93–98; dazu Nina A. Krieg, Schon Ordnung ist Schönheit, Mchn. 1990, S. 166).
Nach der Einführung der Feuerbestattung in Dtld. (s. zum *F. im Christentum) kam es zwischen Vertretern des orthodoxen und liberalen Judentums zu einer heftigen Kontroverse über die Zulässigkeit der Kremation. Der Körperbestattung war bisher aufgrund von Gen 3,19 der Vorzug gegeben worden, eine Auffassung, die in der Orthodoxie beibehalten wurde ([23] S. 594). Die liberale Richtung setzte sich jedoch durch; in der Folgezeit wurden Urnenhaine und -häuser auch auf jüdischen F. errichtet.
Diese Auseinandersetzung war Teil des „Hamburger F.streits“ um die Beteiligung der jüd. Gemeinde an dem 1877 eröffneten kommunalen Zentral-F. Hamburg-Ohlsdorf. 1883 wurde der jüd. Bezirk an der Ilandkoppel eingeweiht; er enthielt „Gittergräber“ (Familiengrabstätten) und Reihengräber mit Grabmälern nach aschkenasischer und sephardischer Tradition, teils ältere aus aufgelassenen Hamburger F. Für die erforderlichen Riten wurde 1883 die „Abdankungshalle“, um 1920 die Leichenhalle errichtet (1933 abgerissen). Nachdem die Frage der Kremation im Sinne der Liberalen entschieden worden war, wurde ein Teil des F. für Urnenbestattungen ausgewiesen; 1897 fanden die ersten Beisetzungen statt (Barbara Leisner und Helmut Schoenfeld, Der Ohlsdorf-Führer ..., Hbg. 1993, S. 184–195).
Nach der weitgehenden Auslöschung jüdischer Kultur in Dtld. und weiten Teilen Europas wurden aus manchen nicht mehr zur Bestattung genutzten F. in der 2. H. 20. Jh. Mahnmale des Völkermordes. Neuanlagen jüdischer F. sind selten.
Auf dem 1892 angelegten F. von Łódz wurden etwa 43.000 Opfer aus dem Ghetto Litzmannstadt beigesetzt. Sie erhielten alle gleiche Grabzeichen; dadurch wirkt das sog. Ghetto-Feld wie ein Soldaten-F. – Der 1800–1801 eingerichtete, ab 1836 mehrfach erweiterte Neue F. von Krakau, der während der dt. Besetzungszeit eingeebnet und als Truppenübungsplatz verwendet worden war, wurde 1960–1963 rekonstruiert und mit einem Erinnerungsmal für die getöteten Juden versehen ([30] S. 107, Abb. 27). – Auf dem 1943 verwüsteten Alten Jüd. F. von Berlin, von dessen Anlage (beg. 1672) nur wenige Grabmäler erhalten sind, steht als Mahnmal seit 1985 eine Figurengruppe von Will Lammert auf dem Grund des zerst. Eingangsgebäudes von 1828 ([6] S. 22–26, mit Abb.).
Zu den Abbildungen
1. Worms, F. „Auf dem Sand“, belegt um 1034–1911. Foto Verf.
2. Prag, Alter Jüd. F., belegt seit 1439. Foto: Dt. Fotothek Dresden.
3. Romeyn de Hooghe, Transport eines Amsterdamer Toten auf den F. von Ouderkerk, um 1650. Radierung, 241 x 288 mm. Amsterdam, Gemeentearchief. Nach: Ausst.kat. „The Jews in the Age of Rembrandt“, Washington 1981, S. 58, Nr. 20.
4. Johann Alexander Boener, Jüd. F. in Fürth, 1705. Radierung. Fürth, Stadtarchiv. Foto: Archiv.
5. Johann Balthasar Bullinger nach Johann Rudolf Holzhalb, F. zwischen Lengnau und Endingen (Kt. Aargau), 1768. Radierung, 201 x 257 mm (Plattenrand), in: [27] bei S. 299. Nach: [9] S. 14.
6. Krefeld, Alter jüd. F. an der Heideckstraße, angelegt vor 1723. Grabmäler des 19. Jh. Nach: [20] Abb. 125.
7. Prag-Žižkov, Zeremonienhalle und Bet Taharah auf dem Neuen jüd. F., err. 1891–1893 von Bedrich Münzberger. Nach: [19] S. 100.
8. München, Neuer israelitischer F., geplant von Hans Grässel, 1906–1908. Grundriß der F. Gebäude. Nach: [26] S. 95, Abb. 136.
9. München, Versammlungshalle auf dem Neuen israelitischen F., geplant von Hans Grässel, 1906–1908. Nach: [26] S. 97, Abb. 139.
Literatur
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Frdl. Unterstützung gewährte Rabbiner Steven Langnas, München.
Verweise
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