Grabkapelle

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englisch: funeral chapel, tomb chapel; französisch: chapelle funéraire; italienisch: cappella mortuaria


Renate Prochno-Schinkel und Sibylle Appuhn-Radtke (2016)


S. Sebastiano, Rom, 330–340. Grundriss.
S. Sebastiano, Rom, 330–340. Außenansicht nach einem Stich von Francesco Villamena, 1609.
Canosa, Kathedrale, Grabkapelle des Bohemond († 1111).
Regensburg, Allerheiligenkapelle, Mitte 12. Jh., Außenbau.
Regensburg, Allerheiligenkapelle, Mitte 12. Jh., Innenansicht.
Florenz, S. Croce, Cappella Bardi, Persönliches Gericht. Wandgemälde von Maso di Banco, um 1340.
Winchester, Kathedrale, Wykeham’s Chantry, 1404.
Florenz, S. Lorenzo, Alte Sakristei, 1418 begonnen.
Ulm, Münster, Bessererkapelle, Totenschilde der Familie Besserer, 15. Jh.
Neapel, Dom, Cappella Minutolo, Grabmal des Kardinals Enrico Minutolo († 1412).
Bad Doberan, ehem. Zisterzienserabteikirche, sog. Oktogon, um 1420 oder nach 1422.
Lüneburg, St. Nicolai, Einsatzkapellen mit Empore an der Nordseite des Langhauses, 2. Viertel 15. Jh.
Annecy, St-Maurice, Scheinkapelle des Philibert de Monthouz, 1444.
Florenz, S. Miniato, Kapelle des Kardinals von Portugal, 1461–1466, von Antonio Manetti, Außenbau.
Florenz, S. Miniato, Kapelle des Kardinals von Portugal, 1461–1466, Eingangsarkade mit Blick auf den Altar.
Lübeck, St. Marien, Gitter und Gestühl der Bergenfahrer-Kapelle, 1518.
Krakau, Kathedrale, Sigismund-Kapelle, 1519–1533.
Salzburg, St. Gabriel, Grabkapelle des Wolfdietrich von Raitenau, errichtet von Elia Castello 1597–1603.
Lütjenburg (Holstein), St. Michaelis, Grabkapelle des Otto Reventlow, 1608, mit Figuren von Robert Coppens.
Bad Doberan, ehem. Zisterzienserabteikirche, Kapelle am Chorumgang mit dem Grabmal des Samuel von Behr († 1621) von Franz Julius Döteber u. a., 1622–1626.
Lübeck, St. Marien, Gitter und Gestühl der Bremerkapelle, um 1630.
Bad Doberan, ehem. Zisterzienserabteikirche, Scheitelkapelle mit dem Grabmal Herzog Adolf Friedrichs I. zu Mecklenburg († 1658) von Franz Julius Döteber, 1634.
Paderborn, Dom, Elisabethkapelle. Grabkapelle des Fürstbischofs Hermann Werner von Wolff-Metternich zur Gracht († 1704), 1687, von Ambrosius von Oelde OFMCap., Schranken zum Kirchenraum.
Paderborn, Dom, Elisabethkapelle. Grabkapelle des Fürstbischofs Hermann Werner von Wolff-Metternich zur Gracht, 1687, mit dessen Grabmal und Altar.
Würzburg, Schönbornkapelle am Dom, 1721–1736 von Balthasar Neumann errichtet.
Lübeck, Dom, Familiengrabkapellen am südlichen Seitenschiff, 1. Hälfte 18. Jh.
Wunsiedel, Schmidtische Gruftkapelle, 1775.
Giovanni Salucci, Entwurf für die Grabkapelle für Königin Katharina von Württemberg auf dem Rotenberg bei Stuttgart, 1820–1824. Außenansicht.
Giovanni Salucci, Entwurf für die Grabkapelle für Königin Katharina von Württemberg auf dem Rotenberg bei Stuttgart, 1820–1824. Innenansicht.
Leo von Klenze, Entwurf für die Stourdza-Kapelle, Baden-Baden, 1863, Ansicht.
Leo von Klenze, Entwurf für die Stourdza-Kapelle, Baden-Baden, 1863, Querschnitt.
Eichstätt, Bischofsgrablege von Fritz König und Blasius Gerg, 1989.

I. Allgemeines

A. Definition und Abgrenzung

Die Grabkapelle kann sowohl ein eigenständiger Bau als auch der Nebenraum einer Kirche sein. Sie hat nicht die Rechtsstellung einer Pfarrkirche[1] und ist nicht immer öffentlich, selbst wenn in ihr Gottesdienste stattfinden dürfen. Ihr Hauptzweck ist die Aufnahme eines oder mehrerer Gräber – meist einer Familie oder einer Gruppe (Amtsdynastie oder Korporation). In Architektur und Ausstattung kann das Selbstverständnis des Stifters oder der Stiftergruppe manifest werden; die Grabkapelle hat dann auch den Charakter eines Denkmals. Sie ist ein Erinnerungsort („lieu de mémoire“ [Pierre Nora]) für das individuelle und kollektive Gedächtnis und gehört zu den Memorialbauten.

Nicht in jedem Fall klar abzugrenzen ist die freistehende Grabkapelle von dem überwiegend monumentalen, auf antike Vorbilder rekurrierenden Mausoleum,[2] das häufig ohne Altarstelle ist, also keine gottesdienstliche Funktion hat. Aus demselben Grund ist sie nicht identisch mit der Einzel- oder Familiengruft auf Friedhöfen („sepulcrum privatum sive particulare“; „sepulcrum gentilicium sive hereditarium“).[3] Von Oratorium und Hauskapelle unterscheidet sich die Grabkapelle dadurch, dass ersteres in der Regel keine Grabstelle besitzt, sondern ein privater Kapellen- oder Andachtsraum ist (der allerdings zur Aufbahrung Verstorbener und für Seelmessen verwendet werden kann).[4] Die Grabkapelle ist auch kein Beinhaus, da für Erstbestattungen gedacht, obwohl doppelgeschossige Karner häufig eine Kapelle im Obergeschoss haben. Im Gegensatz zu Katakombe und Krypta liegt die Grabkapelle meistens oberirdisch. Von der Friedhofskapelle (Friedhof) unterscheidet sie sich dadurch, dass diese nicht allein einem individuellen Begräbnis dient. Das an Bischofskirchen häufige Mortuarium verfügt in der Regel über eine wesentlich größere Fläche und eine größere Anzahl von Grabstellen als die Grabkapelle.

B. Rechtliche Vorgaben

1. Kirchenrecht

Kirchliche Regelungen setzten mit den Konzilien von Orange (441) und Arles (452) ein. Sie sprachen auch Laien das Recht zur Errichtung einer Kapelle zu, falls eine Dotation vorhanden war und der Bau vom Bischof geweiht wurde. In der Folge wurde der zuständige Geistliche vom Bischof eingesetzt. Hinsichtlich der Bestattung in Kirchen gab es bis zum Beginn des 9. Jh. keine einheitliche Regelung: Noch die Synode von Aachen bestimmte 809, dass in der Kirche niemand begraben werden dürfe;[5] dennoch wurden manche Kirchen zu oft genutzten Grablegen. Relative Klarheit schufen erst die Synode von Mainz (813) und ein gleichlautendes Capitulare Karls des Großen.[6] Danach wurde nur Bischöfen, Äbten, „guten“ Priestern und „fideles laici“ ein Begräbnis in der Kirche gestattet. Das „Decretum Gratiani“ erlaubte – mit Ausnahme der genannten Personengruppen – Gräber einzig im Atrium. Die Definition des „gläubigen Laien“ war allerdings nicht eindeutig, so dass auch weiterhin Laien ohne klares Ausschlussverfahren in der Kirche begraben wurden. 1693 schrieb die Synode von Benevent vor, dass für alle neuen Gräber in der Kirche sowie für neue Epitaphien bischöfliche Genehmigung eingeholt werden müsse. Im Übrigen galten für die Bestattung in Kirchen und Kirchengrüften lokale Statuten.[7]

In Bezug auf die Ausstattung der Kapellen mit Altar, Altargerät, Paramenten usw. gab es nach dem Tridentinum dieselben Vorschriften wie für Kirchen. Der Bischof hatte (idealiter) die bauliche Gestaltung und innere Ausstattung zu überwachen.[8] Dies bezog sich auch auf exemte Kirchen. Leonhard Christoph Sturm empfahl für katholische Kirchenneubauten seiner Zeit, von vornherein Grabkapellen anzulegen und sie erst im Nachhinein zu vergeben, außerdem verschieden große Kapellen für unterschiedlich finanzkräftige Stifter einzuplanen.[9] Das Ordinariat des Bistums Regensburg erteilte im 18. Jh. nur noch restriktiv Baugenehmigungen und drängte, gegen „Schwarzbauten“ vorzugehen.[10]

Das Corpus Iuris Canonici von 1917 regelte die Eigentumsfrage an den Gebäuden neu und teilte die Kapellen in „öffentliche“, „halböffentliche“ und „Hauskapellen“ ein.[11] „Öffentlichkeit“ wurde darin als allgemeine Zugänglichkeit (mindestens zum Gottesdienst) definiert. Weitere Indizien für Öffentlichkeit waren Benefizien, Prozessionen und regelmäßige kanonische Visitationen des Bischofs sowie das Recht, darin Bestattungen vorzunehmen.[12] Einer öffentlichen Grabkapelle standen im Wesentlichen dieselben Rechte wie einer Kirche zu.[13] Als Privatkapelle hingegen diente sie lediglich einer bestimmten Familie oder Gruppe. Für ihre Errichtung war eine bischöfliche Genehmigung nötig, falls die Kapelle auch der Messfeier und Sakramentenspendung dienen sollte. Sie musste profanen Zwecken entzogen, angemessen ausgestattet und mit einem (Trag-)Altar (> Portatile) versehen sein. Messfeiern bedurften einer besonderen Erlaubnis, die jedoch nur für eine Messe täglich galt, gewöhnlich höhere Festtage ausschloss[14] und auch nur dann erteilt wurde, wenn der Weg zur Pfarrkirche für die Besucher zu weit war. Die Dotation – meist mit dem Patronatsrecht verbunden – war Voraussetzung für die Benediktion.[15]

Wurde keine Pfründe gestiftet, war zumindest für die Finanzierung der Erhaltung und Innenausstattung zu sorgen. Wurden Kapellen innerhalb einer dotierten Kirche errichtet und war kein eigenes Benefizium mit ihnen verbunden und keine bischöfliche Erlaubnis erforderlich, so war auch keine Dotation notwendig. Sie galten dann lediglich als Schmuck der Kirche. Auch Privatkapellen außerhalb von Kirchen benötigten keine Dotation, wurden aber auch nicht unbedingt benediziert (eingesegnet), da hier einzig die Privatandacht gestattet war.[16] Das Patronat über Grabkapellen war für gewöhnlich erblich. Es konnte auch durch päpstliches Privilegium erworben werden, vor dem Tridentinum auch durch Gewohnheitsrecht. Der sog. Stiftungsbrief enthielt die beiderseitigen Bestimmungen von Stifter und Benefiziaten. Er war für beide Seiten verbindlich und sollte bei Visitationen geprüft werden.[17]

Der Ort der Grabkapelle musste für ein Gotteshaus passend sein, der Altar möglichst im Osten stehen, der Eingang nach Westen gerichtet sein. Dienstbarkeiten – wie z. B. Wegerechte durch eine Kirche – waren nicht zu dulden. Fenster oder Türen von Privatwohnungen durften nicht in die Kapelle hinein führen. Gewährte der Heilige Stuhl ein diesbezügliches Indult, so nur auf Lebenszeit der betreffenden Person. Auf die Kirche gehende Fenster von Privatbauten waren zu vergittern. Handelte es sich jedoch um eine Stiftung, konnte sich der Stifter entsprechende Vorrechte ausbedingen.[18]

Im Protestantismus existiert keine bischöfliche Konsekration. Die Kirche oder Kapelle wird mit Predigt, Gebet, bei der Benutzung von Altar und Taufstein durch die Sakramente sowie mit Gemeindegesang und festlicher Kirchenmusik eingeweiht.[19] Seit dem 16. Jh. neu errichtete evangelische Gemeindekirchen sahen in der Regel keine Grabkapellen mehr vor. Der Grund lag in der Betonung der Predigt.[20]

2. Obrigkeitliche Vorgaben

Trotz aller kirchlichen Vorschriften hielt sich seit dem frühen Mittelalter in Deutschland lange ein Eigenkirchenwesen weltlicher Grundherren, wobei dem Kirchenherrn die volle Verfügungsgewalt über den Bau und seine Ausstattung zustand; er konnte auch die Geistlichen ernennen und entlassen. Jedoch verhinderte die Weihe eine Bestimmungsentfremdung. Papst Alexander III. (1159–1181) schwächte das Eigentumsrecht der Laien in Bezug auf Patronate ab.[21] Dennoch bestimmten Patronatsrechte noch bis zum 1. Weltkrieg die Anlage und Ausstattung grundherrlicher Grabkapellen.

In den norddeutschen Städten des späten Mittelalters wurden Grabkapellen an städtischen Kirchen durch Kauf erworben, gingen so in den Besitz einer Familie oder Korporation über und konnten vererbt werden. Dabei war das Verfahren bei sog. Einsatzkapellen, Räumen innerhalb der Kirchenmauern, und angefügten Kapellen ein anderes: Die ersteren wurden entweder bei der Bauplanung vorbestellt oder nach Errichtung des Rohbaus verkauft, während die letzteren auf Initiative des späteren Eigners beantragt und errichtet wurden.[22]

In Österreich erteilte die staatliche Bauaufsicht seit josephinischer Zeit Baubewilligungen für neue Kapellen und Kirchen. Die Anträge mussten vom Kreisamt und ggf. auch von der Landesbaudirektion geprüft und genehmigt werden. Die Baupläne sollten unter „Hinweglassung alles nicht nothwendigen Prunkes“ möglichst rasch und preiswert ausgeführt werden. Von weltlicher Seite her waren die baupolizeilichen Vorschriften zu beachten.[23] Baubehörde und Kirchenvorstand waren für die abschließende Bauabnahme gemeinsam verantwortlich.

Auch in Bayern war bei Kirchenneubauten die Genehmigung der Regierung notwendig.[24] Das preußische Landrecht schrieb ebenso die staatliche Genehmigung für Kirchenneubauten vor,[25] das französische Recht sogar für Privatoratorien.[26] Seit dem Fabriksdekret vom 30.12.1809 (Art. 73) überwachte die französische Regierung sogar das Anbringen von Monumenten und Inschriften in Kirchen.[27] In Italien hingegen existierten solche Einschränkungen nicht.[28] In England übten weder Krone noch Kirche Restriktionen aus, woraus eine Fülle von Grabdenkmälern resultierte.

II. Funktionen und Anlässe der Stiftung

Alle Grabkapellen dienten der Jenseitsvorsorge. Je nach sozialem Stand des oder der Auftraggeber(innen) wurden diese an einem möglichst heilversprechenden Ort mit mehr oder weniger Aufwand errichtet bzw. eingerichtet. Bischofskirchen enthalten in der Regel Grabkapellen der verstorbenen Bischöfe und wichtiger Mitglieder des Domkapitels.

Für Grabkapellen des Adels waren Klosterkirchen in Mittelalter und Neuzeit besonders beliebt, denn die zugehörigen Konvente versprachen eine lang anhaltende Memorialpflege. Anniversarien (Jahrzeitbücher)[29] und Nekrologe hielten die Namen der hier Bestatteten oft über Jahrhunderte hinweg im Bewusstsein der Konventualen und waren die Grundlage entsprechender Seelmessen bzw. Fürbitten. Für die Ordenshäuser, vor allem Mendikantenklöster (Dominikaner, Franziskaner), aber auch städtische Kirchen, hatten Grabkapellen den Vorteil, dass die mit ihnen verbundenen Benefizien zu den Bau- und Unterhaltskosten der meist großen Kirchenbauten beitrugen.[30] Die Orden der Katholischen Reform wie Jesuiten und Kapuziner führten diese Tradition nicht weiter, ehrten allenfalls ihre Stifter durch Beisetzung in einer Gruft. Weitere Ambitionen wurden in der Regel verhindert.[31]

Da Anzahl und Raum der Kapellen in Kathedralen und Klosterkirchen jedoch beschränkt war, wurden sie vielfach neu belegt und ausgestattet, so dass kaum noch ungestörte mittelalterliche Ensembles vorhanden sind. Meist wurden die zusammengehörigen Grabmäler und Altarretabel, oft auch Glasgemälde und Totenschilde, im Lauf der Zeit auseinandergerissen und vom Platz des Stiftergrabs entfernt. Die Platten von Hochgräbern wurden in nachmittelalterlicher Zeit abgenommen und außerhalb der Kapellen an Arkadenpfeilern oder Seitenwänden wieder aufgestellt.[32] Anschauliche Beispiele für die mehrfache Belegung derselben Kapellenräume zwischen dem 14. und 18. Jh. sind die Seitenkapellen am Langhaus des Doms von Paderborn.[33] Neue Annexbauten an mittelalterlichen Kirchen boten zusätzlichen Raum.[34]

Die Stadtkirchen der freien Reichsstädte und anderer städtischer Zentren dienten ebenso der Jenseitsfürsorge wie der Repräsentation der patrizischen Familien.[35] Die auf Grabmälern, Epitaphien oder der Kapellenwand häufig angebrachte Aufforderung „Ora pro me“ oder „Ora pro nobis“ erweiterte den Kreis der Fürbitter auf alle Besucher einer Grabkapelle.[36]

Auch in evangelischen Regionen setzte im Barock eine umfassende Neubelegung und Neuausstattung von Grabkapellen in Dom- und Pfarrkirchen ein, denn die nun nicht mehr für den Messritus benötigten Seitenkapellen boten sich zur familiären Repräsentation an.

Grabkapellen wurden nicht selten schon zu Lebzeiten ihres Stifters eingerichtet, der auf diese Weise eine seinen Wünschen entsprechende Grablege erhielt.[37] In anderen Fällen waren es die Nachkommen oder Nachfolger, die Verstorbenen eine Kapelle einrichteten. Die Motivation konnte in einem Akt der Pietas bestehen, aber auch als Sühneleistung für begangenes Unrecht verstanden werden.[38] Seltener war die Dankbarkeit eines Fürsten der Anlass zur Stiftung einer Grabkapelle für einen Untergebenen (Abb.).[39] In Korporationen wie einer Universität, einer Zunft oder einer Gesellschaft spielte der Stolz auf ein hochrangiges Mitglied und die hiermit verbundene Selbstdarstellung der Institutionen eine Rolle.[40]

III. Entwicklung der Bauaufgabe

A. Spätantike und frühes Mittelalter

Um die Mitte des 2. Jh. setzte die Märtyrerverehrung ein. Das Gedächtnis eines Blutzeugen Christi schloss die Eucharistie als Vergegenwärtigung des Todes Christi ein. Der hierfür angemessene Ort war der des Martyriums oder des Märtyrergrabes, an dem ein entsprechender Bau errichtet wurde, das sog. „Martyrion“ oder die „Memoria“.[41] Daneben gab es auch als Grabkapellen bezeichnete Architekturformen, die aber keine eigenen Räume bildeten, wie z. B. tonnenüberwölbte Nischen, die ädikulaartig eingefasst waren und den Sarkophag oder das Grabmonument aufnahmen.[42]

Das Bischofsgrab spielte eine besonders wichtige Rolle, und oft wurde dem ersten oder dem berühmtesten Bischof des Ortes eine eigene Kapelle errichtet. So wurde der hl. Martin von Tours († 397) in einer Kapelle beigesetzt, die er selbst auf dem Friedhof westlich der römischen Stadtmauern hatte errichten lassen: nach Gregor von Tours eine „parva cellula“, die anscheinend eine kunstvoll gearbeitete Decke besaß. In diesem Grabbau ließen sich auch die beiden Nachfolger Martins bestatten. Zwei Amtsvorgänger Martins waren schon auf diesem Friedhof begraben worden; Martin selbst hatte also an eine quasi-dynastische Tradition angeknüpft. Daneben errichteten viele Bischöfe noch zu Lebzeiten – außerhalb der Stadt – eine Basilika, mitunter neben schon bestehenden Grabkirchen, die sie zu ihrer Grablege bestimmten. So ließ sich z. B. Germain, Pariser Bischof, im Oratorium des hl. Symphorien bestatten, der späteren Abteikirche St-Germain-des-Prés. Die Gewohnheit der Bischöfe, sich in Memorien bestatten zu lassen, lässt sich bis ins 6. und 7. Jh. verfolgen. Die Bauformen dieser frühen Grabkapellen sind unbekannt.[43]

In der Folge wurden die frühen Bischöfe häufig als Heilige verehrt, was zur Verdrängung des ursprünglichen Patroziniums führen konnte. Die Bestattung in der Nähe von Heiligen („ad sanctos“) galt als Privileg, das bald auf Bischöfe, Priester, Kirchenpatrone und Stifter beschränkt wurde. Da viele der frühen Bischöfe als heilig verehrt wurden, kann die Verbindung von Bischofs- und Königsgrablege, die gerade bei Franken und Angelsachsen auffällig erscheint, mit der vermuteten Heilswirkung zusammenhängen. So wurde z. B. St-Germain-des-Prés zu einer der bedeutendsten Königsgrabkirchen des frühen Mittelalters.[44] Dagobert I. († 639) erneuerte St-Denis und führte die Grablege als Nekropole seiner Dynastie weiter.[45] Ste-Geneviève in Paris, ursprünglich den Aposteln Petrus und Paulus geweiht, nahm das Grab Chlodwigs († 511) und bis 544 vier weitere Königsgräber auf.[46] Die Könige von Kent ließen sich zwischen 616 und 762 in St. Augustine´s bei Canterbury bestatten, das Ethelbert gegründet hatte.[47] Whitby, eine Gründung Oswius, diente zwischen 671 und 713/714 als Grablege der northumbrischen Könige,[48] und das von Aripert I. gegründete S. Salvatore bei Pavia war 661–712 Bestattungsort der langobardischen Könige.[49] Alle neu bekehrten Könige errichteten eine Grabkirche. Könige aus anderen Zweigen der merowingischen Dynastie führten ältere Grabkirchen als Grablegen fort. Die Orte der Bestattung sind unterschiedlich: In St-Germain-des-Prés wurden die Könige vermutlich in Seitenoratorien oder im Portikus bestattet, für Canterbury ist dies gesichert. Vermutlich wurden sie in die „imitatio imperii“ mit einbezogen: Chlodwigs Pariser Apostelkirche dürfte sich auf Konstantins Apostelkirche bezogen haben, Childeberts Kreuzkirche und Canterbury auf Justinians Apostelkirche.[50]

B. Spätmittelalter und Frühe Neuzeit

Im späten Mittelalter wurden Grabkapellen sehr häufig. In norddeutschen Kirchen liegt ein klar erkennbarer Schwerpunkt im 14. Jh.[51] Vereinzelt schon seit dem 13. und bis ins frühe 16. Jh. wurde das innere Strebewerk am Langhaus von Backsteinkirchen zur Anlage von Einsatzkapellen genutzt, die bei Basiliken eingeschossig, bei Hallenkirchen zweigeschossig ausgebildet werden konnten (Abb.).[52] Sie wurden vielfach in der frühen Neuzeit dem Zeitgeschmack angepasst (siehe IV.C.3); parallel dazu entstanden Neubauten in fürstlichem oder patrizischem Auftrag.

Nach der Reformation wurden die bestehenden Kapellen überwiegend weiter genutzt oder zumindest ihre Grabmäler geschont.[53] In reformierten Kirchen konnten diese hingegen ebenfalls vernichtet werden, wie die Kathedrale St-Pierre in Genf in einem besonderen Fall zeigt: Die von Kardinal Jean de Brogny Anfang 15. Jh. gestiftete Makkabäerkapelle enthält anstatt seines Grabmals nur noch seinen Wappenschild, ansonsten eine Gedenkstätte für Jan Hus, der unter Brognys Vorsitz zum Tod verurteilt wurde.[54]

Protestantische Familien durften sich auch dann noch in ihren Familien-Grabkapellen bestatten lassen, wenn diese in weiterhin katholischen Kirchen lagen.[55] Das galt offenbar auch für einige Fälle in Böhmen, wie z. B. für Peter Wok von Rosenberg, Mitglied der Brüdergemeine und letzter Rosenberger als Herr von Český Krumlov (Krumau). Er hatte seine Gruft in der dortigen evangelischen Jodokus-Kirche anlegen lassen. Nach dem Verkauf der Stadt an Rudolf II. (1602) entschied er sich aber für die Rosenbergsche Familiengruft im Zisterzienserkloster Vyšši Brod (Hohenfurth).[56] Bei Neubauten evangelischer Grabkapellen in Österreich lassen sich keine einheitlichen Strömungen ausmachen: Deren Gestaltung lag offensichtlich im Ermessen der jeweiligen Patronatsherren.[57] Die Neugründungen von Grabkapellen für Landesherren gingen zurück; [58] sie ließen sich eher im Chor der jeweiligen Residenzkirche bestatten (siehe auch IV.C.1).

C. 18.–19. Jh.

Im Zeichen der Aufklärung nahm das Interesse am christlichen Memorialkult ab, obwohl bestehende Grabkapellen in der Regel weiterhin als Zeichen familiärer Kontinuität und Repräsentation gepflegt wurden.[59] Neubauten wurden jedoch seltener, und das galt im 18. Jh. selbst für Rom.[60]

Die Französische Revolution war der Auslöser für die Zerstörung einer großen Menge von Grabkapellen, die – selbst wenn sie dem Abriss entgingen – alle dynastischen Zeichen verloren.

Im deutschen Raum hielt der Hochadel hingegen weiter an der Errichtung eigener Grabkapellen fest. Die Hof- und Garnisonskirche in Potsdam, 1731–1735 nach Entwurf von Philipp Gerlach erbaut, barg vor der Turmwand an der südlichen Längsfront das „Königliche Monument“, d. h. die (oberirdische) Gruft Friedrich Wilhelms I. (reg. 1713–1740) und Friedrichs II. d. Gr. (reg. 1740–1768) gegenüber der Hofloge: einen kapellenartigen Raum, über dem Kanzelaltar und Orgel angebracht waren.[61] Der Grabbau für Königin Luise, 1810–1812 von Friedrich Wilhelm III. und Karl Friedrich Schinkel entworfen, später von Heinrich Gentz modifiziert und erbaut, war anfangs keine Kapelle im Sinne eines christlichen Kultraums, wurde es aber 1840 durch die Zufügung einer Rundapsis mit Altar.[62]

Die Säkularisation hatte zahlreiche Umbettungen und die Erbauung neuer Grabkapellen zur Folge.[63] Erst mit der Eröffnung des Friedhofs Père-Lachaise 1804 in Paris, wo Grabstätten unabhängig von der Konfession und ohne zeitliche Begrenzung der Liegedauer käuflich waren, war der Auftakt für eine neue Art der Funeralkunst gegeben, die sich nicht mehr kirchlichen Regeln zu fügen hatte. Ähnliche Friedhöfe folgten in Frankfurt am Main, München und Stockholm in den 1820er Jahren, in London 1833 und Wien 1873. Der Neukauf und -bau von Grabkapellen ging in der Folgezeit zurück; er blieb weitgehend auf Großbürgertum und Hochadel beschränkt.[64]

IV. Architekturtypen

A. Allgemeines

Die Form der Grabkapelle war nicht vorgeschrieben und daher sehr unterschiedlich. Sie reichte von der einfachen Abgrenzung einer Seitenkapelle am Kirchenbau durch Gitter zwischen Pfeilern oder Wandzungen[65] über frei stehende Saalbauten mit eigener Apsis bis zu Doppelkapellen.

B. Selbstständige Bauten

1. Zentralbauten

Zentralbauten behielten durch die Geometrie ihres Grundrisses auch dann eine gewisse Eigenständigkeit, wenn sie mit anderen Bauten verbunden waren, so in der Frühzeit mit einer Basilika, seit dem Mittelalter mit Kreuzgang oder Chor.

Konstantin ließ den Ort des Grabes und der Auferstehung Christi mit einem runden Zentralraum überbauen und fügte eine Basilika hinzu.[66] Das Heilige Grab lag im Zentrum der Rotunde. Auch über der Geburtsstätte Christi in Bethlehem errichtete Konstantin einen Zentralbau, hier allerdings über oktogonalem Grundriss, aber wiederum mit einer Basilika. Dieser Bautyp war also keine spezifische Form für einen Grabbau, sondern er ist allgemein als Memorialbau anzusprechen. Konstantins Mausoleum in Konstantinopel (zerstört 1204) folgte hingegen explizit dem Vorbild der Grabesrotunde; es war ein eingeschossiger Kuppelbau über rundem Grundriss mit acht Rechtecknischen.[67] Als Kaiser Honorius Anfang des 5. Jh. seine Familiengrablege am südlichen Querhaus der Basilika Alt-St. Peter ebenfalls in dieser Weise (nach dem Vorbild der Konstantinsgrabkirche) anlegte, wurde der mit einer Basilika verbundene Rundbau zum Typus des christlichen Kaisermausoleums.[68]

Als Typen existierten fortan runde oder polygonale, meist oktogonale Zentralbauten. Auch das Mausoleum der Kaiserin Helena entsprach diesem Typus, der neben den Jerusalemer Vorbildern auch pagane Vorläufer in Rom und Latium (Domus Aurea, Hadriansvilla) hatte.[69] Die wachsende Märtyrerverehrung seit dem Ende des 3. Jh. sorgte für eine steigende Zahl von Zentralbauten wie Memorien und Martyrien, in denen der Märtyrer in einem Bodengrab bestattet war („forma“) oder der Sarkophag in einer Krypta stand. Freistehende Grabbauten für Privatpersonen nahmen seit konstantinischer Zeit ab, da die Bestattung „ad sanctos“ vorherrschend wurde, doch blieben Herrschergräber als Einzelbauten in dieser Tradition bestehen. So folgt noch die Grabkapelle des Prinzen Bohemond von Antiochien († 1111) an der Kathedrale von Canosa diesem Vorbild (Abb.).[70]

Im östlichen Europa existiert ebenfalls eine reiche Nachfolge der Grabesrotunde. Von Großmähren ausgehend, verbreiteten sich seit der Taufe des böhmischen Fürsten Bořivoj († ca. 894) einfache Rundkirchen, die meist als Palastkapellen, d.h. als Eigenkirchen und Grablegen, errichtet wurden, die älteste war Bořivojs Clemenskirche auf der Burg Levý Hradec. Die frühesten besaßen einen Rundkern mit Apsis oder Chor, mitunter eine Vorhalle und einen Turm, wie in Mikulčice (906 zerstört) und in Staré Město. Diese Form blieb, abgesehen vom Wandel der Zierformen wie Lisenen, Rundbogenfriesen usw., bis zum Ende des 13. Jh. nahezu unverändert erhalten.[71]

In der Prager Burg stiftete Herzog Wenzel I. der Heilige (reg. 921–929) eine dem hl. Veit geweihte Rundkirche mit vier Apsiden, um die Kreuzform abzubilden (1061 abgetragen). Da Wenzel später in diese Kapelle umgebettet wurde, konnte dieser Bautyp zum Vorbild weiterer Grabbauten werden.[72]

Die Form eines Kubus mit Trikonchos und oktogonalem Obergeschoss zeigt die Allerheiligenkapelle am Mortuarium des Regensburger Doms, in der Bischof Hartwig II. von Ortenburg-Kraiburg (reg. 1155–1164) beigesetzt wurde. Die Kapelle gehört zu den wenigen mittelalterlichen Grabkapellen im deutschen Raum, deren Ausstattung mit Wand- und Deckenmalerei erhalten ist (Abb.; siehe auch V.A).[73]

Auch das „Oktogon“ in der ehemaligen Zisterzienserkirche von Doberan, das um 1420 als Grabkapelle für die Herzöge von Mecklenburg zwischen die Ostpfeiler des Chorumgangs eingezogen wurde, wiederholt die Form des Heiligen Grabes (Abb.).[74]

Fürstliche Grabkapellen wurden zwischen dem 16. und 18. Jh. weiterhin in Form überkuppelter Zentralbauten konzipiert. Kaiser Karl V. plante 1526, den Chor der Kathedrale von Granada als Kopie der Grabesrotunde zu seiner dynastischen Grablege zu machen.[75] Die Valois-Kapelle in St-Denis, die Katharina de’ Medici ab 1562 für sich, ihren Gatten Heinrich II. und ihren Sohn Karl IX. errichten ließ, sollte vielleicht den 1514–1519 niedergelegten Bau des Honorius an Alt-St. Peter wiederholen oder ersetzen.[76] Es handelte sich um eine mehrgeschossige Rotunde mit einem Umgang im Obergeschoß.

Wolfdietrich von Raitenau, Fürstbischof von Salzburg († 1617), sah als seine Grablege die Gabrielskapelle vor, eine von Elia Castello 1597–1603 im Zentrum des von Wolfdietrich modernisierten Sebastiansfriedhofs angelegte Rotunde mit rechteckigem Chor (Abb.).[77] Kaiser Ferdinand II. ließ sich ab 1614 von Giovanni Pietro de Pomis in Graz eine Grabkapelle auf ovalem Grundriss errichten, die an den Südquerhausarm der Katharinenkirche neben dem Dom anschließt. Die Innenausstattung der stuckierten und freskierten Kapelle wurde erst um 1690 vollendet, während die darunterliegende Gruft, die das Grab des Kaisers aufnahm, noch von G. P. de Pomis († 1633) fertiggestellt wurde.[78]

Balthasar Neumann veränderte die Tradition runder Grabkapellen in der Würzburger Schönbornkapelle (1721–1736) insofern, als er die zentrale Rotunde an zwei Seiten mit Ovalen verschränkte, so dass zwei Kapellen für die Epitaphien seines Auftraggebers, Fürstbischof Johann Franz von Schönborn († 1724), und dessen Vorgänger Johann Philipp entstanden. Die Kapelle ist von außen zugänglich und besitzt einen gegenüber dem Eingangsportal liegenden Altar mit einem Wandgemälde, das die Auferstehung zeigt (Abb.).[79]

Die doppelgeschossige Grabkapelle des württembergischen Königs Wilhelm I. für seine Gattin Katharina auf dem Rotenberg bei Stuttgart, 1820–1824 am Ort der ehemaligen Stammburg von Giovanni Salucci erbaut, orientiert sich am Pantheon und an der Villa Rotonda Andrea Palladios und ist somit ein Beispiel für die Rezeption der paganen Bauform des Pantheons seit der Säkularisation (Abb., Abb.).[80] Ähnlich ist die rumänisch-orthodoxe Grabkapelle des Fürsten Michael Stourdza, 1864–1866 erbaut von Leo von Klenze und Georg von Dollmann in Baden-Baden, als Kubus mit Tambourkuppel konzipiert; ihm ist ein Portikus mit vier ionischen Säulen vorgelagert (Abb.; Abb.).[81]

2. Kreuzförmige Anlagen

Die innen kreuzförmig gestaltete Memoria ist paganer Herkunft und bei unterirdischen Gräbern der frühen und mittleren Kaiserzeit nachweisbar. Die Kreuzform ist also nicht unbedingt christlich zu deuten, obwohl auch die konstantinische Apostelkirche in Konstantinopel ebenfalls ein Vorläufer kreuzförmiger Grabkapellen war. Allerdings ist zwischen kreuzförmigen Memorien und kreuzförmigen Kirchen, in denen erst später bestattet wurde, schwer zu unterscheiden, wie z. B. bei dem Grabbau der Galla Placidia, Ravenna.[82] Auch der Grabbau des Theoderich († 526) in Ravenna hat im zehneckigen Untergeschoß, in dem Theoderich vermutlich bestattet wurde, einen kreuzförmigen Grundriß; das Obergeschoss ist hingegen rund.[83] Mit der zunehmenden Übertragung von Reliquien in Kirchen und Krypten wurde die Memoria selten.

Grabkapellen mit kreuzförmigem Grundriss waren auch in Renaissance und Barock vertreten, wenn auch nicht häufig; vgl. z. B. die Grabkapelle des Kardinals von Portugal an S. Miniato in Florenz (Abb.; siehe auch V.B) und die erweiterten Seitenkapellen am Dom von Paderborn (ebd.).

3. Doppelgeschossige Kapellen

Karolingische zweigeschossige Grabkapellen sind bisher nicht nachgewiesen.[84] Die frühesten Doppelkapellen sind aus dem 11. Jh. bekannt: so das Oratorium von Gembloux, das Abt Olbert 1022 weihte und in das er seine Vorgänger umbetten ließ,[85] die oktogonale Doppelkapelle aus dem 1. Drittel des 11. Jh. an der Kathedrale von Senlis, deren Untergeschoß möglicherweise als Grablege der Bischöfe diente,[86] die Rotunde des 11. Jh. am Chorscheitel der Peterskirche von Löwen, in deren Untergeschoß bestattet wurde,[87] und möglicherweise auch die Michaelskirche in Fulda, in deren Untergeschoß sich Abt Eigil bestatten ließ.[88] Vorbild dieser Bauten dürfte v. a. die Kirche über dem Mariengrab in Jerusalem gewesen sein, deren Doppelgeschossigkeit aus Reisebeschreibungen und bei Beda bekannt war.[89]

4. Saalbauten

Ein weiterer Typ frühchristlicher Grabbauten, die aber noch nicht als echte Grabkapellen anzusprechen sind, hatte die Form von Saalbauten: Hausgräber mit rechteckigem, oft auch quadratischem Grundriss. Spätantike bzw. frühmittelalterliche Grabbauten über rechteckigem Grundriss mit Tonnengewölbe waren im Gebiet Raetiens, des gesamten Balkans und des römischen Rheinlandes verbreitet; einzelne waren zweigeschossig. Die Gruft mit den Bodengräbern und Sarkophagwannen war gewöhnlich in den Boden eingesenkt. Häufig erhob sich darüber ein Obergeschoß für sepulkrale Feiern. Der Typus konnte auch eine eingezogene Apsis, Exedra oder Vorhalle haben, wie in mehreren Exemplaren z. B. an der Südwand von S. Sebastiano, Rom (um 330–340), nachgewiesen (Abb., Abb.). In der Mitte der Südwand, gleichzeitig mit der Basilika selbst, wurde das älteste dieser Mausoleen erbaut. Es öffnete sich an seiner Schmalseite durch drei Säulenarkaden in das südliche Seitenschiff.[90] Diese Form war vor allem im westlichen Mittelmeerraum verbreitet ebenso wie Dreikonchenanlagen, gewöhnlich mit Vorhalle. Auch hier ist das Vorbild (Grab der Sabina in Sardes, Ende 2. Jh. n. Chr.) pagan.[91] Die gleiche Bauform wurde auch für profane Wohnräume wie z. B. Triclinien verwendet.[92]

In St. Maurice d´Agaune im Wallis wurde um 470 das vermeintliche Grab des hl. Innozenz entdeckt und mit den Gräbern der am Ende des 4. Jh. entdeckten Märtyrer der thebäischen Legion „infra ambitum basilicae“ vereinigt. Diese Kirche mit annähernd rechteckigem Grundriss und gerade geschlossener Apsis blieb bei allen späteren Neubauten unangetastet, wohl deshalb, weil sie sechs vermeintliche Märtyrergräber enthielt.[93]

In gotischer Zeit entstanden zahlreiche Saalbauten als Annexe an Kreuzgängen, Mortuarien oder Chören, nicht selten Stiftungen lokaler Adeliger oder Patrizier. Die wohl noch im 13. Jh. begonnene Ortenburg-Kapelle am Südflügel des Passauer Domkreuzgangs, die als Grablege der Grafen von Ortenburg diente, wurde z. B. ab 1407 als dreijochiger, kreuzrippengewölbter Saal errichtet; erhalten ist darin das etwa gleichzeitig geschaffene Kenotaph des Heinrich Graf von Ortenburg († 1360) und seiner Gemahlin Agnes.[94] Ein kreuzrippengewölbter Saal mit polygonaler Apsis ist auch die ehemalige Grabkapelle des Ehepaars Konrad und Afra Hirn, die 1420–1425 an den Chor der Augsburger Karmelitenkirche angebaut wurde (sog. Goldschmiedekapelle). Der flächendeckend mit biblischen Szenen und illusionistischen Draperien ausgemalten Kapelle fehlt seit 1889 das Zentrum, die in den Dom versetzte Tumba des Stifterpaars.[95] Ein gut erhaltenes Ensemble ist hingegen die vor 1414 (1429/30?) errichtete Besserer-Kapelle am Ulmer Münster (Abb.); siehe auch V.A).

Repräsentativ ausgestattete Grabkapellen in Form von Saalbauten wurden in der Neuzeit weiterhin angelegt. Kardinal Markus Sittikus Altemps (von Hohenems, † 1595), Nepot von Papst Pius IV., ließ sich z. B. ab 1584 von Martino Longhi d. Ä. eine rechteckige Grabkapelle im Zwickel von Nordquerhaus und Chorapsis von S. Maria in Trastevere anlegen (siehe V.B).[96] Kardinal Philipp von Lamberg († 1712), Fürstbischof von Passau, erhielt eine Grabkapelle am Passauer Domhof, deren Ausstattung weitgehend erhalten ist (vollendet 1710). Es handelt sich um einen rechteckigen Saal mit abgerundeten Ecken und ausgemaltem Spiegelgewölbe.[97]

Saalförmige Grabkapellen zur Aufklärungszeit waren sehr schlicht: z. B. die Kapelle in Arzberg (Bayern), 1782 erbaut als querrechteckiger Saalbau südlich der Kirche mit korbbogigem Portal mit schmiedeeiserner Gittertür, darüber im Zwerchgiebel das Allianzwappen der adligen Stifter in einer Sandstein-Kartusche mit Inschrift. Ähnlich wurde die Grabkapelle in Wunsiedel angelegt, aber mit ionisierender Pilastergliederung, Triglyphenfries und geschweiftem Dach (Schmidtische Gruft, ca. 1779; Abb.) oder toskanischen Pilastern (Haasische Gruft), oder mit einfacher Lisenengliederung (Sandische Gruft).[98]

Die neoromanische Grabkapelle für den Wiener Feldbischof Dominik Maier († 1875), 1875–1877 noch im Auftrag Maiers von Friedrich von Schmidt auf dem Friedhof von Röschitz erbaut, weist einen quadratischen Grundriss mit eingezogener Rundapsis auf. Radfenster und ein das Apsisdachgesims fortsetzendes Kordongesims gliedern die glatten Seitenwände. Dem doppelflügeligen Eingang ist ein Rundbogen auf zwei Säulen mit romanisierenden zylinderförmigen Kapitellen vorgelegt. Zusammen mit ihrem Satteldach ist diese Form der Grabkapelle typisch für die zweite Hälfte des 19. Jh., doch gab es auch zwei- und mehrjochige Grundrisse.[99]

Im Protestantismus wurden keine eigenen Bautypen von Grabkapellen entwickelt. Soweit Ordenskirchen übernommen wurden, dienten sie überwiegend als Gemeindekirchen weiter. Vorhandene Grabkapellen, in denen Geistliche ruhten, wurden in der Regel nicht weiter belegt; spätere Gemeindepfarrer wurden auf dem Friedhof bestattet. Familiengrabkapellen konnten weiter genutzt werden, falls nicht ebenfalls auf dem Friedhof weiterbestattet wurde, wie z. B. im Fall der Grafen Zinzendorf der Herrnhuter Brüdergemeine.[100]

C. Teile größerer Sakralanlagen

1. Nutzung sakraler Räume mit anderer Primärfunktion

Der Vorläufer der Sakristei, das „sacrarium“ oder auch „secretarium“, konnte sowohl als Grabkapelle für Heilige und Märtyrer als auch für Stifter dienen. So wurde z. B. Königin Chrodigildis als Stifterin an der Seite Chlodwigs 544 im Sacrarium der Apostelkirche (später Ste-Geneviève) in Paris begraben.[101] Als temporäre Grabkapelle Kaiser Heinrichs IV. diente die um 1100 erbaute Afra-Kapelle am Nordquerhausflügel des Doms von Speyer.[102] Auch in der Sakristei und im Kapitelsaal konnte bestattet werden, doch blieb dies auf Mönche und Stifter beschränkt. Der Kapitelsaal des Dominikanerklosters von Florenz war zugleich Grablege des Stifters Buonamico di Lapo Guidalotti († 1355) und seiner Familie.[103]

In der Alten Sakristei von S. Lorenzo, Florenz, Grabkapelle der Medici (1418 begonnen), ließen sich der Stifter Giovanni d´Averardo und seine Frau in der Mitte des Raumes unter einer Mensa mit Porphyrplatte begraben, die in den Quellen als Altar bezeichnet ist. Da die Form des Zentralbaus ebenfalls auf das Grab Christi anspielt, war die Bestattung unter dem Altar mit der Herrenreliquie als Nähe zu Christus bedeutungsvoll (Abb.).[104]

Seit dem 14., verstärkt seit dem 16. Jh. wurden der Chor, ein Querhausflügel oder Teile des Kirchenschiffs für Angehörige des hohen Adels zu Grablegen umgestaltet, sofern sie nicht sogar zu diesem Zweck errichtet wurden. Ein bekanntes Beispiel für letzteres ist die Kartause von Champmol, die 1364–1477 als Grablege der burgundischen Herzöge erbaut wurde.[105] Grabmälern der Stifter kam auch dann besondere Aufmerksamkeit zu, wenn der Hauptzweck des Sakralraums nicht auf der Memorialfunktion lag. Beispiele für eine sekundäre Einrichtung als „Grabkapelle“ sind etwa der Chor der Stiftskirche in Tübingen (Grafen von Urach bzw. Herzöge von Württemberg),[106] die südliche Chorkonche der Elisabethkirche in Marburg (Landgrafen von Thüringen),[107] der Chor der Doms von Freiberg (Wettiner)[108] und der Chor des Schleswiger Doms (Herzöge von Schleswig zu Gottorf).[109]

Ein besonders prominentes Beispiel für die Okkupation einer ganzen Kirche durch ein Grabmal ist die Hofkirche in Innsbruck mit dem ab 1515 ausgestatteten vielfigurigen Grabmal Kaiser Maximilians I.[110] Während dieses Monument keine eigentliche Grabkapelle ist, kann man die Fugger-Kapelle in der ehemaligen Karmelitenklosterkirche St. Anna in Augsburg, die noch in katholischer Zeit ab 1509 zur Bestattung männlicher Mitglieder der Familie eingerichtet wurde, klar als Grabkapelle definieren, obwohl sie das westliche Joch des Mittelschiffs einnimmt; ein Gitter (nicht das ursprüngliche von 1558), das spätgotische Rippengewölbe und der kostbare Fußboden grenzen Altar und Gruftbereich vom Kirchenraum ab. Die Kapelle blieb auch nach der Einführung der Reformation, als keine Seelmessen mehr gelesen wurden, erhalten, da die Administratoren der Privatstiftung für deren Erhaltung sorgten (zur Ausstattung siehe V).[111]

2. Krypta

Mit der Anlage von Krypten, die oft Maria geweiht waren, fanden auch Gräber dort ihren Platz, in der Nähe des Altars der wichtigsten Fürbitterin. So ließ sich Bischof Bernward von Hildesheim am Marienaltar der Krypta von St. Michael bestatten, ohne sich eine eigene Grabkapelle zu errichten.[112]

Eine neuzeitliche Grabkapelle auf dem Fußbodenniveau der mittelalterlichen Krypta ist z. B. die Maximilianskapelle am Dom von Freising, die Fürstbischof Johann Franz Eckher von Kapfing von Giovanni Antonio Viscardi und Johann Andreas Wolff 1710 als Grabkapelle errichten ließ. Das Oktogon ist zweigeschossig gegliedert; die Empore des Bischofs liegt auf dem Niveau des Hochchors und gibt den Blick auf das beide Geschosse übergreifende Altarretabel frei.[113]

3. Kapellen an Chor, Querhaus und Langhaus

Die meisten Grabkapellen wurden seit dem 11. Jh. in den Seitenkapellen einer Kirche an Quer- oder Langhaus sowie Kranzkapellen an Umgangschören eingerichtet. Dies entspricht der allgemeinen Architekturentwicklung: Um 1000 entstand der erste Kapellenkranz in Tours; es folgten Chorkapellen an den Kirchenbauten der Cluniazenser und Zisterzienser.[114] Die größte Anzahl von Grabkapellen, die als Langhauskapellen an den Seitenschiffen oder direkt am Mittelschiff errichtet wurden, entstand in gotischer Zeit in städtischen Kirchen. Sie waren gewöhnlich durch ein Gitter aus Metall oder Holz oder – seit der Renaissance – durch eine Balustrade abgegrenzt, in norddeutschen Kirchen auch durch eine Holzverkleidung, die bis zum Gewölbeansatz reichen konnte (siehe auch V). Eine Sonderform ist die gemalte Scheinkapelle des Philibert de Monthouz (1444) in St.-Maurice in Annecy, Savoyen, an der nördlichen Chorwand. Auf einer Tumba liegt als Gisant ein Skelett, umgeben von zehn Pleurants in Nischen (Abb.).[115]

Englische Grabkapellen wurden im 14. und 15. Jh. vielfach zu regelrechten Maßwerkgehäusen ausgestaltet, sog. „chantries“ bzw. „chantry chapels“, wie z. B. in Winchester Cathedral (u. a. Wykeham Chapel, Abb.) und Tewkesbury Abbey (Warwick Chantry, 1422).[116]

Nach dem Tridentinum wurden aufwendige Grabkapellen mit riesigen Grabmälern eingerichtet, die teilweise lebensgroße Abbilder der Verstorbenen enthielten. Dies galt nicht nur für den katholischen Raum, sondern auch für protestantische Gebiete. Die Grabkapelle des Herzogs Adolf Friedrich I. zu Mecklenburg († 1658), die 1634 von Franz Julius Döteber und Daniel Werner in die gotische Scheitelkapelle der Zisterzienserkirche von Doberan eingebaut wurde, ist ein Sonderfall: Der bühnenartige Saal öffnet sich über dem Gruftunterbau in fünf Arkaden auf den Chorumgang. Vor der zentralen Bogenstellung führt eine reich verzierte Triumphpforte zum Treppenaufgang. Am vorderen Rand der Kapelle stehen die überlebensgroßen Statuen des Herzogspaares; sie sind wie Schauspieler dem Betrachter zugewandt (Abb.).[117]

V. Ausstattung

Die Innenarchitektur von Grabkapellen sowie ihre ornamentale und bildliche Ausstattung war ebenso wie die anderer Kapellen an den Zeitstil sowie an die Finanzkraft und den Repräsentationswillen der Auftraggeber gebunden. Die Ausstattung bestand zumindest aus einem Altar mit den üblichen Geräten (siehe IV.B.1) und einer Grabstelle bzw. einem Hinweis auf diese, sei es nur eine Platte im Boden, ein Hochgrab bzw. Kenotaph oder ein Epitaph an der Wand. Hierfür ist jegliche Dekorationstechnik (Wandmalerei, Skulptur, Stuck, Inkrustation, Scagliola, Glasmalerei, Keramikfliesen) verwendet worden.

A. Mittelalter

Ungestörte Ensembles von Grabkapellen sind aus mittelalterlicher Zeit nördlich der Alpen kaum erhalten (siehe IV.B.1). Die Mitte des 12. Jh. errichtete und ausgemalte Allerheiligenkapelle in Regensburg gehört zu den wenigen Beispielen, bei denen noch ein Ausstattungsprogramm fassbar ist: der Pantokrator im Kuppelscheitel, Engelschöre und alttestamentliche Figuren. Zudem existiert noch die Altarmensa, und die Lage der Grabstelle Bischof Hartwigs II. (unmittelbar vor dem Altar) ist bekannt. Die trapezförmige Grabplatte des Stifters, die im 19. Jh. aufgefunden wurde, muss hingegen sehr schlicht gewesen sein (Abb.).[118]

In Italien sind noch eine ganze Reihe von Grabkapellen erhalten, die von einer Familie ausgestattet wurden. Sie liegen – wie auch im Norden – bevorzugt an Kathedralen und Bettelordenskirchen. Die Querhauskapellen der Minoritenkirche S. Croce in Florenz wurden vollständig als Grabkapellen an Familien vergeben, die für ihre Ausstattung sorgten.[119] Wandgemälde konnten Themen wiedergeben, die in Zusammenhang mit Tod, Begräbnis und Auferstehung standen, so Maso di Bancos „Persönliches Gericht“ in der von der Familie Bardi di Vernio ausgestatteten Cappella dei Confessori (um 1340); der von den Toten erweckte Stifter kniet hier – im Gegensatz zu Darstellungen des Jüngsten Gerichts – einsam vor dem Weltenrichter (Abb.).[120]

Die Bardi hatten seit 1336 auch in der Dominikanerkirche S. Maria Novella in Florenz eine Kapelle. Hier hält ein Relief den Akt der Dedikation fest: Wohl der verstorbene Vater der Stifter, Riccardo de' Bardi, kniet vor dem hl. Gregor, Patron der Kapelle.[121] Eine Nutzungskontinuität über mehrere Generationen hinweg bewirkte die Erhaltung solcher Familienkapellen über einen langen Zeitraum. Die wandfüllenden Grabmäler, die wohlhabende Auftraggeber seit der Frührenaissance setzen ließen, erschwerten zudem Änderungen an der Ausstattung. Dies gilt z. B. für die bis ins 18. Jh. genutzte Cappella Minutolo am Dom von Neapel, die Erzbischof Filippo Minutolo († 1301) kurz nach dem Bau des Domchors stiftete: Der Mosaik-Fußboden enthält das Familienwappen, die Wände in spitzbogigen Blendarkaden Szenen der Passion Christi. Neben dem Sarkophag des Stifters von Arnolfo di Cambio ließen sich weitere Angehörige derselben Familie hier bestatten: u. a. Orso Minutolo, Erzbischof von Salerno († 1327) in einem Sarkophag von Tino di Camaino und Kardinal Enrico Minutolo († 1412), der die Kapelle vergrößern ließ, um sich ein mehrgeschossiges, von einem Baldachin überfangenes Grabmal von Bamboccio setzen lassen zu können (Abb.).[122]

Ein ähnlich prächtiges Beispiel befindet sich in Spanien, in der Alten Kathedrale von Salamanca: Erzbischof Rodrigo Díaz († 1339) ließ sich in der vor 1262 errichteten Martinskapelle im Turm bestatten; eine Grabnische mit Baldachin enthält seinen Sarkophag mit Liegefigur. Die gesamte Kapelle ist mit Wandmalerei des 13. und 14. Jh. ausgestattet, die das Jüngste Gericht zeigt, dazu illusionistische Figurenziborien und Wappenschilde.[123] Auch die Capilla de S. Bartolomé am Kreuzgang der Kathedrale, die Erzbischof Diego de Anaya y Maldonado 1411 als Grabkapelle für sich und seine Familie bestimmte und ab 1422 ausstatten ließ, zeugt vom Selbstbewusstsein des Kirchenfürsten. Vor dem Altar steht sein reich skulptierter Sarkophag aus ehemals farbig gefasstem Alabaster; in Wandnischengräbern ruhen andere Mitglieder der Familie Anaya, deren Schilde das Polygon unterhalb des Sterngewölbes schmücken. Die Kapelle verfügt seit dem frühen 16. Jh. über eine eigene Orgel.[124]

Überwiegend bescheidener sind Beispiele aus dem deutschen Raum. Die vor 1414 (1429/30?) errichtete Besserer-Kapelle an der Südseite des Ulmer Münsterchors, die als Grablege der Patrizierfamilie die Allerheiligenkapelle des Vorgängerbaus ersetzte,[125] ist in wesentlichen Teilen ihrer Ausstattung erhalten. Der querrechteckige Bau mit Netzgewölbe und polygonaler Apsis enthält noch den Grabstein des Stifters Heinrich Besserer († 1414),[126] den Altartisch, die originale Farbverglasung mit einer Darstellung des Jüngsten Gerichts und typologischen Zyklen im Chörlein,[127] Totenschilde und Porträts (Abb.).[128] Fürstlichem Anspruch genügt hingegen das mit vollplastischen Figuren, Malerei, Wappenschilden und hölzernen Maßwerkgittern ausgestattete Oktogon im Doberaner Münster, das um 1420 (1422?) als Grablege für Mecklenburger Herzöge errichtet wurde (Abb.).

Die norddeutschen Grabkapellen des späten Mittelalters wurden durchweg verändert, so dass nur Quellen und Baudetails noch Auskunft über ihre ursprüngliche Ausstattung geben. Neben dem Altar und der Abschrankung zum Kirchenraum war jeweils ein Gestühl und ein Schrank zur Unterbringung von Paramenten und Vasa sacra vorhanden, gelegentlich auch eine Piscina. Von manchen Flügelaltärchen ist ihre ehemalige Bestimmung für eine Kapelle bezeugt. Dazu konnten Wandmalerei und Farbglasfenster kommen. Alle Objekte wurden oft mit den entsprechenden Familienwappen versehen.[129]

Englische Grabkapellen des späten Mittelalters sind zwar vielfach vorhanden, aber durch permanente Neubelegung nur schwer in der Zeitschicht ihrer Anlage fassbar. Vielfach sind die Grabmäler darin nur durch ein Gitter von den anderen abgeschrankt, ohne echte Kapellenräume zu bilden. Anders als auf dem Kontinent enthalten sie jedoch mehrfach Effigies der Verstorbenen, die bei deren Funeralien Verwendung fanden.[130]

B. Neuzeit

Die frühesten komplett erhaltenen Grabkapellen der Renaissance sind in Italien zu finden. Ein Beispiel ist die Kapelle des Kardinals von Portugal, Jacopo de Coimbra (Lusitania, 1434–1459), die der jung verstorbene Würdenträger testamentarisch verfügt hatte. Sie wurde 1460–1466 an das nördliche Seitenschiff von S. Miniato al Monte in Florenz angebaut. Architekt der kreuzförmigen Anlage war Antonio Manetti; für die skulpturale Ausstattung, d. h. den Altartisch, das Grabmal des Kardinals und den gegenüber errichteten bischöflichen Thron, waren Bernardo und Antonio Rossellino verantwortlich, während das Altarbild mit einer Sacra conversazione (Jakobus, Eustachius und Vincentius) wohl von Antonio und Piero del Pollaiuolo und die Verkündigungsszene oberhalb des Throns von Alessio Baldovinetti geschaffen wurden. Die Gestaltung des Fußbodens griff auf Cosmatenarbeiten des Mittelalters zurück und stellte damit möglicherweise einen Rom-Bezug her. Die Ausstattung der Hängekuppel mit Reliefs der Heiliggeisttaube und Kardinaltugenden sowie perspektivisch wirkende Majolikafliesen fertigte die Werkstatt des Luca della Robbia an. Der Wappenschild des Kardinals schmückt die Eingangsarkade der Kapelle (Abb.; Abb.).[131]

Nördlich der Alpen ist wohl die Sigismund-Kapelle auf dem Wawel in Krakau die am besten erhaltene und am kostbarsten ausgestattete Grabkapelle der Renaissance. Sie wurde zwischen 1519 und 1525 von dem Toskaner Baumeister Bartolommeo Berecci für König Sigismund I. Jagiello errichtet und 1533 geweiht, unter Sigismund II. August (1548–1572) weiter ausgestattet (Abb.). Der kubische, mit einer ellipsoiden, durch Oculi belichteten Tambourkuppel überwölbte Bau an der Südseite der Kathedrale ist am Außenbau durch Pilaster, Tabulae ansatae und Rhombenkassetten nobilitiert; der mit reich ornamentierten Pilastern und Rundbogennischen ausgesetzte Innenraum enthält in der Altarnische, die von vollplastischen Figuren flankiert wird, ein Nürnberger Flügelretabel mit Silberreliefs, 1531–1538 (siehe Flügelretabel). Die Grabmäler Sigismunds I. (von Gianmaria Padovano, um 1530) und seines Nachfolgers wurden seitlich liegend auf Sarkophagen in der südlichen Wandnische übereinander angeordnet; die ursprüngliche Thronnische an der Westseite verstellt das Grabmal Anna Jagiellos.[132]

Das Bild einer anspruchsvollen Grabkapelle der Renaissance im deutschen Raum vermittelt die 1518 geweihte, 1921/22 und nach 1944 rekonstruierte Fugger-Grablege in Augsburg, St. Anna (siehe C.1). Sie bildet gewissermaßen den Westchor der ehemaligen Karmelitenkirche, ist aber durch ein Gitter (ursprünglich ein Gitter aus Schmiedeeisen) vom Kirchenschiff abgetrennt. Die vollplastische Beweinungsgruppe von Hans Daucher auf dem Altar und die vier in Blendarkaden eingestellten typologischen Flachreliefs der Epitaphien[133] unterhalb der Orgelempore definierten den Typus einer patrizischen Grablege stilistisch neu. Für die weiterhin hohe Bedeutung der heraldischen Ausstattung spricht die Bestimmung der Stiftungsurkunde, dass keine anderen Wappenschilde als die der Fugger in oder in unmittelbarer Nähe der Kapelle angebracht werden dürften.[134]

Die Ausstattung von Grabkapellen mit heraldischen Zeichen – Wappen- oder Totenschilden – veranschaulichte generell die genealogische Bedeutung der Familie, Korporation oder Einzelpersönlichkeit. Vielfach schmücken Wappenschilde die Außenseite des Kapellengitters. In den Seitenkapellen deutscher Kathedralen und anderer großer Kirchen ist diese Begrenzung der Kapellen nach außen ein wesentliches Gestaltungselement: Die 1518 ausgestattete Kapelle der Bergenfahrer in Lübeck, St. Marien, besaß bis zur Zerstörung im Zweiten Weltkrieg ein spätgotisches Gitter aus Holz, auf dem eine Statuette ihres Patrons, des hl. Olav, angebracht war; davor stand ein eigenes Gestühl (Abb.). Entsprechendes galt für die Bremerkapelle aus der Zeit um 1630 (Abb.).[135] Auch die Grabkapellen des Paderborner Doms erhielten seit dem letzten Viertel des 17. Jh. aufwendig skulptierte Portale zu den Seitenschiffen, die stets mit dem Wappenschild des (letzten) Inhabers versehen wurden und vielfach figürlich geschmückt sind. Die Portalöffnung verschließt ein meist perspektivisches Schmiedeeisengitter, das einen gewissen Einblick gewährt, ohne jedermann den Eintritt zu gestatten. Die 1687 nach Entwurf des Kapuzinerbruders Ambrosius von Oelde neu ausgestattete Elisabethkapelle, die als Grablege des Fürstbischofs Hermann Werner von Wolff-Metternich zur Gracht († 1704) diente, erhielt über die ganze Breite der Kapelle eine reliefierte Schauwand mit von Putti getragenen Brustbildern des Schmerzensmannes und der Mater dolorosa, die Heinrich Papen ausführte (Abb.). Im Innern der kreuzförmigen Anlage nimmt der Altar mit einer Darstellung der Visitatio die Hauptachse ein, während seitlich das Grabmal des Fürstbischofs angebracht ist (Abb.). Er kniet in ewiger Anbetung vor einem Kruzifix, das ihm ein Engel entgegenträgt; Personifikationen von Prudentia und Iustitia verweisen auf die Qualitäten seiner Amtsführung.[136] Ein Pendant im evangelischen Raum sind die Grabkapellen adeliger Familien am südlichen Seitenschiff des Lübecker Doms aus der 1. Hälfte des 18. Jh. (Abb.) sowie die von zwei Familien ausgestatteten Turmkapellen in Güstrow, St. Marien.[137]

An die Taten von Heerführern können Fahnen, Rüstungsteile oder szenische Darstellungen in ihrer Grabkapelle erinnern. Dies gilt z. B. für Helm, Schild und Handschuhe des „Black Prince“ (Edward, Sohn König Edwards III. von England, † 1376), der in der von ihm gestifteten Trinitätskapelle am Chorhaupt der Kathedrale von Canterbury bestattet wurde,[138] die 1642 eingerichtete Grabkapelle des Feldherrn Johann Tserclas Graf Tilly am Kreuzgang der Stiftskirche Altötting, in der neben dem Sarkophag des Heerführers eine Nachbildung seiner Feldzugsfahne hängt,[139] sowie diverse weitere Beispiele.[140]

Relativ selten sind Historienszenen, die in Wandmalerei die Taten des Verstorbenen wiedergeben, aber es gibt Beispiele hierfür in Italien. Ein großer Zyklus aus dem Leben der Königin Theodolinde schmückt seit 1444 deren Grabkapelle in der nördlichen Querhauskapelle am Dom von Monza. Deren Auftraggeber Filippo Maria Visconti betonte mit der Anbringung seines eigenen Wappenschildes die Herrschaftskontinuität in der Lombardei seit den Langobarden, deren „Eiserne Krone“ im Altar derselben Kapelle ruht.[141]

Die Grabkapelle des Kardinal Markus Sittikus Altemps (von Hohenems, † 1595) in S. Maria in Trastevere, Rom (siehe IV.B.3) schildert in Wand- und Deckengemälden von Pasquale Cati neben einem Marienzyklus dessen Aktivitäten als Nepot von Papst Pius IV. (Gian Angelo de‘ Medici) beim Konzil von Trient. 1593 wurde die hochverehrte Ikone der „Madonna della Clemenza“ auf den Altar der Kapelle transferiert. Das Grab des Kardinals ist durch eine Bodenplatte sichtbar gemacht; die Wappenschilde der Hohenems und Medici veranschaulichen die Beziehung von Papst und Nepot.[142]

Von den Grabkapellen Frankreichs wurde offenbar der größte Teil in den Hugenottenkriegen und nach der Französischen Revolution zerstört. Nur noch Fragmente der ehemaligen Ausstattungen lassen auf den hier betriebenen Aufwand schließen: Auffallend kostbare Steinschranken der Renaissance vergittern die Kapellen in St-Jacques in Dieppe, z. B. die Chapelle Ango, als Oratorium und Grablege gestiftet von Jehan Ango († 1551); sein Grabmal existiert nicht mehr.[143] Hingegen ist z. B. das 1536–1544 errichtete Grabmal des Louis de Brézé, Ehemann der Diane de Poitiers, in der Scheitelkapelle der Kathedrale von Rouen, die schon seinem Großvater als Grablege diente, erhalten. Das monumentale, weit in die Fensterzone hinaufreichende Grabdenkmal zeigt den Verstorbenen sowohl als Reiter unter einem Triumphbogen als auch als „Transi“ auf einem Sarkophag, ursprünglich noch in einer dritten Version als Priant in ewiger Anbetung.[144]

In Spanien wurden die Seitenkapellen von im 16./17. Jh. neu errichteten Ordenskirchen ebenfalls als Familiengrablegen eingerichtet. Vollständig erhalten sind zwei derartige Kapellen an der Karmelitenklosterkirche S. José in Ávila (Kastilien). Die Kapelle des Francisco Guillamas († 1637) und seiner Gemahlin Catalina de Rois enthält in seitlichen Nischen lebensgroße Ganzfiguren des Paares in ewiger Anbetung auf Kenotaphen mit Inschriftentafeln kniend, die sich dem Marienaltar zuwenden, und deren Grabplatten im Fußboden, die mit den Familienwappen versehen sind.[145]

Die bildliche Ausstattung von frühneuzeitlichen Grabkapellen in evangelischen Gebieten war gelegentlich an konfessioneller Ikonographie orientiert, denn sie zeigten reformatorische Allegorien[146] und teilweise großformatige Porträts.[147]

Ein Beispiel für die Ausstattung einer bischöflichen Grabkapelle des 20. Jh. ist die 1989 von Fritz König und Blasius Gerg eingerichtete Kapelle am Dom von Eichstätt, in der Joseph Kardinal Schröffer († 1983) und Alois Brems († 1987) begraben sind. An einem schlichten Epitaph aus weißen Steinplatten (Marmor?) lehnt der Hirtenstab aus Bronze, eine stilisierte Mitra steht daneben. Ein geometrischer Grableuchter (B. Gerg) steht auf den im Boden eingelassenen Grabplatten (Abb.).[148]

Anmerkungen

  1. Augustin Arndt, Die Rechtsverhältnisse der Oratorien, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 72, N. F. 66, 1894, S. 63–110, 335–374 und 434–463, hier S. 94–98 (vollständige Auflistung und mögliche Ausnahmen).
  2. Peter Pinnau, Gruft, Mausoleum, Grabkapelle. Studien zur Sepulkralarchitektur des 19. und 20. Jh. mit besonderer Hinsicht auf Adolf von Hildebrand, München 1992, bes. S. 5-9. Zu Mausoleen in englischen Landschaftsgärten des 18. Jh. siehe auch Heinfried Wischermann u. a., Mausoleen des 18. Jh. in England, Freiburg i. Br. 1984 (Berichte und Forschungen zur Kunstgeschichte, 7).
  3. Rudolf Scherer, Handbuch des Kirchenrechts, Graz/Leipzig 1886–1898, Bd. 2, S. 610f., S. 620, Anm. 64 hinsichtlich der Übertragung an andere Personen, Religionswechsel und zur Errichtung von Grabdenkmälern.
  4. Zu Regensburger Hauskapellen und deren Nutzung siehe Martin Hoernes, Die Hauskapellen des Regensburger Patriziats. Studien zu Bestand, Überlieferung und Funktion, Regensburg 2000 (Regensburger Studien und Quellen zur Kunstgeschichte, 8), S. 76–78.
  5. Bernhard Kötting, Die Tradition der Grabkirche, in: Karl Schmid und Joachim Wollasch (Hg.), Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, München 1984, S. 69–84, hier S. 77.
  6. Bernhard Kötting, Die Tradition der Grabkirche, in: Karl Schmid und Joachim Wollasch (Hg.), Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, München 1984, S. 69–84, hier S. 78 unter Berufung auf Henri Leclercq: Histoire des conciles, Paris 1910, Bd. 3,2, S. 1142.
  7. Bernhard Kötting, Die Tradition der Grabkirche, in: Karl Schmid und Joachim Wollasch (Hg.), Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, München 1984, S. 69–84, hier S. 76–78. Die Bestimmungen für das französische Ancien Régime finden sich bei: Louis de Héricourt du Vatier, Les loix ecclésiastiques de France dans leur ordre naturel et une analyse des livres du droit canonique conférez avec les usages de l´Église gallicane ... Paris 1756.
  8. Rudolf Scherer, Handbuch des Kirchenrechts, Graz/Leipzig 1886–1898, Bd. 2, S. 633, Anm. 33.
  9. Leonhard Christoph Sturm, Vollständige Anweisung alle Arten von Kirchen wohl anzugeben, Augsburg 1718, S. 11.
  10. Joseph Lipf, Oberhirtliche Verordnungen und allgemeine Erlasse für das Bisthum Regensburg vom Jahre 1250–1852, Regensburg 1853, S. 121, Nr. 494 (18.6.1755) und S. 341, Nr. 174 (26.3.1836).
  11. CIC 1188–1196; Traugott Siegfried Scherg, Die rechtliche Stellung der Hof- und Feldkapellen in Oberbayern insbes. im 18. und 19. Jh., Erlangen 1960, S. 152.
  12. Augustin Arndt, Die Rechtsverhältnisse der Oratorien, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 72, N. F. 66, 1894, S. 63–110, 335–374 und 434–463, hier S. 65–68 und 81–85.
  13. CIC 1191; Traugott Siegfried Scherg, Die rechtliche Stellung der Hof- und Feldkapellen in Oberbayern insbes. im 18. und 19. Jh., Erlangen 1960, S. 152.
  14. So verbot das Konzil von Agde/Agathense 506 (ähnlich auch die Synoden von Clermont 511 und Orléans 541) Klerikern unter Androhung der Exkommunikation, an hohen Feiertagen in Oratorien die Messe zu feiern, es sei denn, der Bischof hätte es gestattet (Augustin Arndt, Die Rechtsverhältnisse der Oratorien, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 72, N.F. 66, 1894, S. 63–110, 335–374 und 434–463, hier S. 76f., 88, 101–103, 336 und 350).
  15. Theodor Pachmann, Lehrbuch des Kirchenrechts ..., Wien ²1853, Bd. 2, S. 81f., zur Notwendigkeit der Dotation: S. 68; Bd. 3, S. 266f.
  16. Augustin Arndt, Die Rechtsverhältnisse der Oratorien, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 72, N.F. 66, 1894, S. 63–110, 335–374 und 434–463, hier S. 79 und 369–371; zu den rituellen Handlungen, die in der Privatkapelle erlaubt sind: S. 371; siehe auch Feldkapelle.
  17. Theodor Pachmann, Lehrbuch des Kirchenrechts ..., Wien ²1853, Bd. 2, S. 82–86 (hier auch zu den Möglichkeiten der Patronatserwerbung durch Schenkung und Tausch); Bd. 3, S. 269–273.
  18. Augustin Arndt, Die Rechtsverhältnisse der Oratorien, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 72, N.F. 66, 1894, S. 63–110, 335–374 und 434–463, hier S. 86.
  19. Siehe dazu Martin Luthers Predigt zur „Einweyhung eines newen Hauses zum Predigtampt Göttlichs Worts erbawt Jm Churfuorstlichen Schloss zu Torgaw“, gehalten am 5.10.1544, in: ders., Werke. Kritische Gesamtausgabe, Bd. 49, Weimar 1913, S. 588–604.
  20. Johann Heinrich Zedler, Großes vollständiges Universal-Lexikon, Bd. 15, Halle/Leipzig 1737, Nachdruck Graz 1961, Sp. 729, s. v. Kirche: „... Bey Anordnung derer Theile einer Kirche, hat man vor andern auf die Art des Gottes-Dienstes, so darinnen gehalten werden soll, zu reflectiren; Maßen bei einer Römisch-Catholischen Kirche erfordert wird, daß man viele Capellen mit Altaren haben möge, daß in dem Schiffe vieles Volck stehen und in das Chor frey sehen könne, wenn darinnen das hohe Ammt gehalten wird und was dergleichen mehr. Hingegen bey denen Protestantischen Kirchen gehet die Absicht dahinaus, daß eine große Menge Zuhörer einem eintzigen Prediger, wenn er sein Amt verrichtet, wohl sehen und hören mögen. Dahero ist auch nach diesen Absichten den [sic] Bau einer Kirchen einzurichten.“
  21. Traugott Siegfried Scherg, Die rechtliche Stellung der Hof- und Feldkapellen in Oberbayern insbes. im 18. und 19. Jh., Erlangen 1960, S. 67f.
  22. Antje Grewolls, Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter, Kiel 1999, S. 68. Zu gelegentlich auftretenden rechtlichen Differenzen mit dem Rat der Stadt nach der Reformation siehe hier, S. 69. Zur Übereignung von Florentiner Kapellen des 14. Jh. siehe hingegen Irene Hueck, Stifter und Patronatsrecht. Dokumente zu zwei Kapellen der Bardi, in: Mitteilungen des Kunsthistorischen Institutes in Florenz 20, 1976, S. 263-270, hier S. 264: Es handelte sich um eine „concessio et donatio inter vivos“, also eine Art Nutzungseinräumung.
  23. Theodor Pachmann, Lehrbuch des Kirchenrechts ..., Wien ²1853, Bd. 3, S. 69 und 73f.
  24. Rudolf Scherer, Handbuch des Kirchenrechts, Graz/Leipzig 1886–1898, Bd. 2, S. 643f.
  25. Rudolf Scherer, Handbuch des Kirchenrechts, Graz/Leipzig 1886–1898, Bd. 2, S. 644.
  26. Rudolf Scherer, Handbuch des Kirchenrechts, Graz/Leipzig 1886–1898, Bd. 2, S. 644.
  27. Rudolf Scherer, Handbuch des Kirchenrechts, Graz/Leipzig 1886–1898, Bd. 2, S. 643, Anm. 75.
  28. Rudolf Scherer, Handbuch des Kirchenrechts, Graz/Leipzig 1886–1898, Bd. 2, S. 643f., Anm. 76.
  29. Z. B. Erwin Butz (ed.), Das Jahrzeitbuch des Münsters zu Freiburg im Breisgau (um 1455–1723), Freiburg/München 1983 (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte, 31).
  30. Grundlegend hierzu: Karl Schmid und Joachim Wollasch (Hg.), Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, München 1984. Zu Einzelbelegen bei norddeutschen Kirchenbauten: Antje Grewolls, Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter, Kiel 1999, S. 71.
  31. Zum Versuch der Stifter, die Mutterkirche des Ordens, Il Gesù, als ihr Mausoleum zu gestalten, siehe Pio Pecchiai, Il Gesù di Roma, Rom 1952, S. 283f.; zu entsprechenden Ambitionen Herzog Wilhelms V. von Bayern siehe zuletzt Dorothea Diemer, Die große Zeit der Münchner und Augsburger Bronzeplastik um 1600, in: Bella figura. Europäische Bronzekunst in Süddeutschland um 1600. Ausst.kat. München 2015, S. 19–49, hier S. 37–41. Nachträglich demontiert wurde das 1593–1597 Mausoleum Wilhelms von Rosenberg im Chor der von Jesuiten übernommenen Kirche St. Veit in Český Krumlov (Pavel Král, Tod, Begräbnisse und Gräber. Funeralrituale des böhmischen Adels als Mittel der Repräsentation und des Andenkens, in: Mark Hengerer [Hg.], Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 2005, S. 421–448, bes. S. 442).
  32. So am Würzburger und Mainzer Dom (Hanswernfried Muth, Zur Geschichte des Kiliansdomes, in: Jürgen Lenssen u. a. [Hg.], Der Kiliansdom zu Würzburg, Regensburg 2002, S. 22 und Abb. S. 80 passim; Rudolph Kautzsch, Der Mainzer Dom und seine Denkmäler, Frankfurt a. M. 1925, passim).
  33. Christoph Stiegemann, Die Kapellen am Dom. Der Hohe Dom St. Marien, St. Liborius, St. Kilian, Regensburg 2009 (Schnell, Kunstführer, 2725).
  34. Zur Schönborn-Kapelle siehe IV.B.1.
  35. Z. B. St. Lorenz in Nürnberg (Eike und Karin Oellermann, Tafelmalerei und Skulptur, in: St. Lorenz in Nürnberg, Lindenberg 2011, S. 41–67).
  36. Vgl. die Inschrift in der Kapelle der Familie Morum im Lübecker Dom (Antje Grewolls, Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter, Kiel 1999, S. 88).
  37. Zu Martin von Tours siehe III. Genauer ist man über die Einrichtung neuzeitlicher Grabkapellen informiert: 1608 ließ Otto Reventlow, zehn Jahre vor seinem Tod, eine Grabkapelle an die Pfarrkirche St. Michaelis in Lütjenburg (Holstein) anbauen, die mit einer freistehenden Tumba und Kniefiguren seiner Familie in ewiger Anbetung aus Alabaster von dem Mechelner Bildhauer Robert Coppens ausgestattet wurde(Abb.); der Landadelige schloss sich mit diesem anspruchsvollen Typus der fürstlichen Grabkapelle Herzog Christophs II. von Mecklenburg in Schwerin (1599) an (Wolfgang J. Müller, Zwei adelige Grabanlagen in Ostholstein. Lütjenburg und Kirchnüchel, in: Arte et Marte, hg. von Dieter Lohmeier, Neumünster 1978, S. 143–157, hier S. 145–151, Taf. 23).
  38. Zu Martin von Tours siehe III. Genauer ist man über die Einrichtung neuzeitlicher Grabkapellen informiert: 1608 ließ Otto Reventlow, zehn Jahre vor seinem Tod, eine Grabkapelle an die Pfarrkirche St. Michaelis in Lütjenburg (Holstein) anbauen, die mit einer freistehenden Tumba und Kniefiguren seiner Familie in ewiger Anbetung aus Alabaster von dem Mechelner Bildhauer Robert Coppens ausgestattet wurde; der Landadelige schloss sich mit diesem anspruchsvollen Typus der fürstlichen Grabkapelle Herzog Christophs II. von Mecklenburg in Schwerin (1599) an (Wolfgang J. Müller, Zwei adelige Grabanlagen in Ostholstein. Lütjenburg und Kirchnüchel, in: Arte et Marte, hg. von Dieter Lohmeier, Neumünster 1978, S. 143–157, hier S. 145–151, Taf. 23).
  39. Herzog Adolf Friedrich I. zu Mecklenburg ließ seinem ehemaligen Hofmeister und Rat Samuel von Behr († 1621) 1622–1626 von den Bildhauern Franz Julius Döteber und Daniel Werner sowie dem Baumeister Ghert Evert Piloot ein Grabmal mit Reiterstatue in einer Chorumgangskapelle der ehem. Zisterziensterkirche Doberan setzen; er kam zugleich für die Bestattung auf (Ilka Minneker, Vom Kloster zur Residenz. Dynastische Memoria und Repräsentation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mecklenburg, Münster 2007 [Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme, Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496, 18], S. 317; Stefan Thiele, Die Zisterzienserklosterkirche zu Doberan. Forschung und Denkmalpflege am "Doberaner Münster" im 19. und 20. Jh., Schwerin 2016 [Beiträge zur Architekturgeschichte und Denkmalpflege in Mecklenburg und Vorpommern,12], S. 315f.).
  40. Z. B. Wolf Hart, Die künstlerische Ausstattung des Freiburger Münsters, Freiburg 1981, Abb. 101 (Universitätskapelle).
  41. Bernhard Kötting, Die Tradition der Grabkirche, in: Karl Schmid und Joachim Wollasch (Hg.), Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter, München 1984, S. 69–84, hier S. 70–72.
  42. Alois Machatschek, Die Nekropolen und Grabmäler im Gebiet von Edaiussa Sebaste und Korykos im Rauhen Kilikien, Wien 1967, S. 26 und S. 84f.
  43. René Crozet, Chapelles et basiliques funéraires en France, in: Actas del VIII Congresso internacional de arqueologia cristiana, Barcelona 1969, Città del Vaticano 1972, S. 247–259, hier S. 247–252.
  44. Die Kirche enthielt mindestens neun Königsgräber, darunter das des Childebert I. († 558), Chilperich I. († 584), Chlothar II. († 629) und Childerich II. († 675). Siehe dazu: Karl Heinrich Krüger, Königsgrabkirchen der Franken, Angelsachsen und Langobarden bis zur Mitte des 8. Jh. Ein historischer Katalog, München 1971, S. 103–124.
  45. Sumner McKnight Crosby, The Royal Abbey of Saint-Denis from Its Beginnings to the Death of Suger, 475-1151, hg. von Pamela Z. Blum, New Haven/London 1987.
  46. Karl Heinrich Krüger, Königsgrabkirchen der Franken, Angelsachsen und Langobarden bis zur Mitte des 8. Jh. Ein historischer Katalog, München 1971, S. 40–54.
  47. Karl Heinrich Krüger, Königsgrabkirchen der Franken, Angelsachsen und Langobarden bis zur Mitte des 8. Jh. Ein historischer Katalog, München 1971, S. 264–289.
  48. Karl Heinrich Krüger, Königsgrabkirchen der Franken, Angelsachsen und Langobarden bis zur Mitte des 8. Jh. Ein historischer Katalog, München 1971, S. 305–315.
  49. Karl Heinrich Krüger, Königsgrabkirchen der Franken, Angelsachsen und Langobarden bis zur Mitte des 8. Jh. Ein historischer Katalog, München 1971, S. 386–392.
  50. Karl Heinrich Krüger, Königsgrabkirchen der Franken, Angelsachsen und Langobarden bis zur Mitte des 8. Jh. Ein historischer Katalog, München 1971, S. 497–499. Das Langobardenreich machte hinsichtlich der Verdrängung der ursprünglichen Patrozinien eine Ausnahme.
  51. Antje Grewolls, Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter, Kiel 1999, S. 123–125.
  52. Antje Grewolls, Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter, Kiel 1999, S. 123–125.
  53. Vgl. z. B. Basel, Münster (u.a. Allerheiligen- und Neuenburgkapelle mit den Grabmälern der Familien Münch und Tierstein, 14. Jh.: François Maurer-Kuhn, Das Münster von Basel, 2. Aufl. Bern 1981, S. 12–14), und St. Leonhard (Theobaldskapelle mit dem Nischengrab des Hüglin von Schönegg, 1362/69: François Maurer, St. Leonhard in Basel, 3. Aufl. Basel 1974, S. 14). In Nürnberg wurden nach 1525 keine neuen Grabkapellen mehr gestiftet, aber die erhaltenen Ausstattungsteile übernommen (Eike und Karin Oellermann, Tafelmalerei und Skulptur, in: St. Lorenz in Nürnberg, Lindenberg 2011, S. 41–67, hier S. 67).
  54. Daniel Buscarlet, Saint-Pierre. Die Genfer Kathedrale, [Genf] o. J., S. 6 und 18.
  55. Andreas Zajic, Zwischen Zentrum und Peripherie. Memoria und politische Integration des niederösterreichischen Adels, in: Mark Hengerer (Hg.), Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 2005, S. 319–346, bes. S. 337f. (Beispiel: evangelische Ritterfamilie Kuenring im Stift Zwettl).
  56. Pavel Král, Tod, Begräbnisse und Gräber des böhmischen Adels. Funeralrituale des böhmischen Adels als Mittel der Repräsentation und des Andenkens, in: Mark Hengerer (Hg.), Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 2005, S. 421–448, hier S. 433f.
  57. Gustav Reingrabner, Eine Kirche ohne Strukturen. Reformatorisches Kirchenwesen in den habsburgischen Erbländern. Konsequenzen für die Gestaltung kirchlicher Räume, in: Klaus Raschzog und Reiner Sörries (Hg.), Geschichte des protestantischen Kirchenbaus. Festschrift für Peter Poscharsky zum 60. Geburtstag, Erlangen 1944, S. 153–158.
  58. Oliver Meys, Memoria und Bekenntnis. Die Grabdenkmäler evangelischer Landesherren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation im Zeitalter der Konfessionalisierung, Regensburg 2009, S. 71f. Meys nennt als neugegründete Grabkapellen Butzbach, Eisleben, Emden, Friesenhaben, St. Goar und Schleusingen.
  59. Zur Situation Wiens siehe Mark Hengerer, Adelsgräber im Wien des 18. Jh. ..., in: ders. (Hg.), Macht und Memoria. Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 2005, S. 381–420.
  60. Zur Situation Wiens siehe Mark Hengerer, Adelsgräber im Wien des 18. Jh. ..., in: ders. (Hg.), Macht und Memoria. Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 2005, S. 381–420.
  61. Zur Situation Wiens siehe Mark Hengerer, Adelsgräber im Wien des 18. Jh. ..., in: ders. (Hg.), Macht und Memoria. Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 2005, S. 381–420.
  62. Bernd Evers, Mausoleen des 17. bis 19. Jh. Typologische Studien zum Grab- und Memorialbau, Tübingen 1983, S. 129–143. 1890/91 erfolgte eine nochmalige Erweiterung.
  63. So errichtete z. B. Fürst Karl zu Wied-Runkel im Schlosspark von Dierdorf 1816–1821 eine kleine neogotische Grabkapelle mit seiner eigenen Tumba in der Mitte und Wandgräbern seiner Vorfahren aus säkularisierten Klöstern (Peter Pinnau, Gruft, Mausoleum, Grabkapelle. Studien zur Sepulkralarchitektur des 19. und 20. Jh. mit besonderer Hinsicht auf Adolf von Hildebrand, München 1992, S. 45).
  64. Theodor Klauser, Richtlinien für die Gestaltung des Gotteshauses aus dem Geiste der römischen Liturgie (1949), in: Kleine abendländische Liturgiegeschichte. Bericht und Besinnung, Bonn 1965, S. 161–172. Die Richtlinien erwähnen die Funktion der Kirche als Grablege überhaupt nicht mehr.
  65. Minimalen Raum trotz aufwendigster Gestaltung nimmt z. B. das Grabmal des Henry Chichele, Erzbischof von Canterbury († 1443), ein, dessen Kenotaph mit Gisant in ein figürlich ausgestattetes Triumphtor neben dem Durchgang zum Kapitelchor eingespannt ist (Jonathan Keates und Angelo Hornak, Die Kathedrale von Canterbury, London 1980, S. 56 und 58). Trotz der Gittereinfassung handelt es sich nicht um eine echte Grabkapelle, da ein eigener Altar fehlt.
  66. Dazu u. a. Martin Biddle, Die Grabeskirche in Jerusalem, Stuttgart 2000.
  67. Richard Krautheimer, Early christian and Byzantine architecture, 2. Aufl. Harmondsworth 1975, S. 60–62 und S. 71f.; Harald Koethe, Das Konstantinsmausoleum und verwandte Denkmäler, in: Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts 48, 1933, S. 185–203, bes. S. 191.
  68. Nördlich der Eingang zur Basilika; der Bau wurde 1514–1519 niedergelegt (Harald Koethe, Zum Mausoleum der weströmischen Dynastie bei Alt-Sankt Peter, in: Mitteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts, Römische Abteilung 46, 1931, S. 9–26; Susanne Schüller-Piroli, 2000 Jahre St. Peter. Die Weltkirche von den Anfängen bis zur Gegenwart, Olten 1950).
  69. Friedrich Wilhelm Deichmann und Arnold Tschira, Das Mausoleum der Kaiserin Helena und die Basilika des heiligen Marcellinus und Petrus an der Via Labicana vor Rom, in: Jahrbuch des Deutschen Archäologischen Instituts 72, 1957, S. 44–110, bes. S. 90. Siehe auch Hugo Brandenburg, Die frühchristlichen Kirchen Roms vom 4. bis zum 7. Jh. Der Beginn der abendländischen Kirchenbaukunst, Regensburg 2004.
  70. Günther Bandmann, Über Pastophorien und verwandte Nebenräume im mittelalterlichen Kirchenbau, in: Wolfgang Braunfels (Hg.), Kunstgeschichtliche Studien für Hans Kauffmann, Berlin 1956, S. 19–58, hier S. 57. Zu den Kopien der Grabesrotunde: Richard Krautheimer, Introduction to an Iconography of Medieval Architecture, in: Journal of the Warburg and Courtauld Institutes 5, 1942, S. 1–33.
  71. Anežka Merhautová-Livorová, Ursprung, Zweckbestimmung und Bedeutung der böhmischen Rundkirchen, in: Actes du XXIIe Congrès international d´Histoire de l´Art, Budapest 1969. Evolution générale et Développements Régionaux en Histoire de l´Art, Budapest 1972, S. 381–384.
  72. Jerzy Z. Loziński, Die zentralen Grabkapellen in Polen (1520–1650), in: Actes du XXIIe Congrès international d´Histoire de l´Art, Budapest 1969. Evolution générale et Développements Régionaux en Histoire de l´Art, Budapest 1972, S. 667–676.
  73. Jörg Traeger, Mittelalterliche Architekturfiktion. Die Allerheiligenkapelle am Regensburger Domkreuzgang, München/Zürich 1980.
  74. Stefan Thiele, Die Zisterzienserklosterkirche zu Doberan. Forschung und Denkmalpflege am „Doberaner Münster“ im 19. und 20. Jh., Schwerin 2016 (Beiträge zur Architekturgeschichte und Denkmalpflege in Mecklenburg und Vorpommern,12), S. 305-314. Der scheinbar hervorragende Erhaltungszustand der Kapelle mit Maßwerkgittern und Skulpturenschmuck ist allerdings einer Restaurierung von 1894 zu verdanken.
  75. Jörg Traeger, Mittelalterliche Architekturfiktion. Die Allerheiligenkapelle am Regensburger Domkreuzgang, München/Zürich 1980.
  76. Jean Hubert, Le mausolée royal de Saint-Denis et le mausolée impérial de Saint-Pierre de Rome, in: Bulletin de la Société nationale des antiquaires de France 1961, S. 24–33, bes. S. 30 und 32; Klaus Gallwitz, Untersuchungen zum italienischen zentralen Grab- und Memorialbau des 15. und 16. Jh., Diss. masch. Göttingen 1956, S. 148; dagegen Thomas Lersch, Die Grabkapelle der Valois in Saint Denis, München 1995, S. 117.
  77. Franz Fuhrmann, Der Kapellenbau in Salzburg zur Zeit des Erzbischofs Wolf Dietrich von Raitenau, Diss. Salzburg 1943, in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 147, 2007, S. 13–124, hier S. 73–108.
  78. Wilhelm Steinböck, Die Domkirche zum hl. Ägidius ..., Graz 1989, S. 63 und 70–72.
  79. Wilfried Hansmann, Balthasar Neumann, Köln 1999, S. 53–57; Jürgen Lenssen u. a. (Hg.), Der Kiliansdom zu Würzburg, Regensburg 2002, S. 164–173.
  80. Harald Schukraft, Die Grablegen des Hauses Württemberg, Stuttgart 1989, S. 133–141.
  81. Adrian von Buttlar, Leo von Klenze. Leben – Werk – Vision, 2. Aufl. München 2014, S. 430–432.
  82. Friedrich Wilhelm Deichmann, Ravenna. Hauptstadt des spätantiken Abendlandes, Wiesbaden 1972, Bd. 2,1, S. 61–90; Clementina Rizzardi (Hg.), Il Mausoleo di Galla Placidia a Ravenna, Modena 1996.
  83. Zu weiteren römischen runden Grabbauten, deren Untergeschoß die Grabkammer bildet, s. Jocelyn M. C. Toynbee, Death and Burial in the Roman World, London/Southampton 1971, S. 143–163.
  84. Otfried Ellger, Die Michaelskirche zu Fulda als Zeugnis der Totensorge. Zur Konzeption einer Friedhofs- und Grabkirche im karolingischen Kloster Fulda, Fulda 1989 (Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins, 55), S. 57f. Quelle: Gesta abbatum Gemblacensium, Hannover 1848 (Monumenta Germaniae Historica SS, 8), Ndr. Stuttgart/New York 1963, S. 523–563, bes. S. 539.
  85. Joseph Toussaint, L’abbaye de Gembloux. Les origines et l’âge d’or (940–1136), Gembloux 1972, S. 53.
  86. Marcel Aubert, La chapelle octogone à deux étages de la cathédrale de Senlis, in: Karolingische und ottonische Kunst. Werden, Wesen, Wirkung, Wiesbaden 1957, S. 167–173.
  87. Günther Bandmann, Zur Bestimmung der romanischen Scheitelrotunde an der Peterskirche zu Löwen, in: Beiträge zur rheinischen Kunstgeschichte und Denkmalpflege 2, 1974, S. 69–79, hier S. 74f.
  88. Otfried Ellger, Die Michaelskirche zu Fulda als Zeugnis der Totensorge. Zur Konzeption einer Friedhofs- und Grabkirche im karolingischen Kloster Fulda, Fulda 1989 (Veröffentlichung des Fuldaer Geschichtsvereins, 55).
  89. Beda Venerabilis, De locis sanctis libellus (Patrologia latina cursus completus 94), Turnhout 1862, Nachdruck 1968, Sp. 1179-1190. - Es handelte sich vermutlich um ein Oktogon mit Umgang über kreuzförmigem Grabraum (Bellarmino Bagatti, Michele Piccirillo, A. Prodomo, New Discoveries at the Tomb of Virgin Mary in Gethsemane, Jerusalem 1975, bes. S. 57).
  90. Francesco Tolotti, Memorie degli apostoli in Catacumbas. Rilievo critico della memoria e della Basilica Apostolorum al III miglio della Via Appia, Città del Vaticano 1953, S. 231–251. Zu den Mausoleen siehe auch Hugo Brandenburg, Die frühchristlichen Kirchen Roms vom 4. bis zum 7. Jh. Der Beginn der abendländischen Kirchenbaukunst, Regensburg 2004, S. 64f.
  91. Howard Crosbie Butler, The Excavations – Sardis I, Leiden 1922, S. 170–174.
  92. Irving Lavin, The House of the Lord. Aspects of Palace Triclinia in the Architecture of late Antiquity and the Early Middle Ages, in: The Art Bulletin 14, 1962, S. 1–27. Im östlichen Bereich finden sich auch Tetrakonchenanlagen.
  93. Pierre Bouffard, Die ersten christlichen Basiliken von St. Maurice d´Agaune, in: Österreichische Zeitschrift für Denkmalpflege 3, 1949, S. 1–8.
  94. Michael Brix u. a., Niederbayern (Georg Dehio, Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, Bayern II), München/Berlin 1988, S. 507; Alois Brunner, Der Domkreuzgang und das Domstift in Passau, in: Michael Hauck und Herbert W. Wurster (Hg.), Der Passauer Dom des Mittelalters, Passau 2009 (Veröffentlichungen des Instituts für Kulturraumforschung Ostbaierns und der Nachbarregionen der Universität Passau, 60), S. 217–230, hier S. 226f., Abb. 3). Zur Platte des Kenotaphs siehe Friedrich Kobler, Figurale Grabdenkmäler von 1360 bis 1440 und zeitgleiche Skulpturen am Passauer Dom, in: ebd., S. 231–247, hier S. 233f., Abb. 3f.
  95. Zur Architektur: Hans Heinrich Häffner, Die Baugeschichte des Klosters, in: Rolf Kießling (Hg.), St. Anna in Augsburg – eine Kirche und ihre Gemeinde, Augsburg 2013, S. 93–120, hier S. 107 und Abb. S. 21. Zum ehemaligen Kontext des Grabmals siehe Brigitte Sölch, Bronzehände, Pilgerspuren, Heiliggrabkopie(n) – zu Kunst und Raumbeziehungen der Grabkapellen, in: ebd., S. 121–156.
  96. Helmut Friedel, Die Cappella Altemps in S. Maria in Trastevere, in: Römisches Jahrbuch für Kunstgeschichte 17, 1978, S. 89–123. Zur Person des Auftraggebers siehe auch: Wolfgang Lippmann, Kardinal Marcus Sitticus Altemps und sein Enkel Giovanangelo Altemps: kuriale Karriere, Familienstatus und Kulturpatronage, in: Die Kreise der Nepoten, hg. von Daniel Büchel und Volker Reinhardt, Bern u. a. 2001 (Freiburger Studien zur Frühen Neuzeit, 5), S. 107–134.
  97. Imme Oldenburg, Die Lambergkapelle im Passauer Dom, in: Ostbairische Grenzmarken 36, 1994, S. 213–245.
  98. Die Kunstdenkmäler von Oberfranken, Bd. 8,1: Landkreis Wunsiedel und Stadtkreis Marktredwitz, bearb. von Bernhard Hermann Röttger, München 1954, S. 62f (Arzberg) und S. 496–498 (Wunsiedel).
  99. Hans Stöckelmaier, Eine unbekannte Grabkapelle von Friedrich von Schmidt, in: Österreichische Zeitschrift für Kunst und Denkmalpflege 43, 1989, S. 33–35.
  100. Hartmut Mai, Tradition und Innovation im protestantischen Kirchenbau bis zum Ende des Barock, in: Klaus Raschzog und Reiner Sörries (Hg.), Geschichte des protestantischen Kirchenbaus. Festschrift für Peter Poscharsky zum 60. Geburtstag, Erlangen 1994, S. 11–26.
  101. Günther Bandmann, Über Pastophorien und verwandte Nebenräume im mittelalterlichen Kirchenbau, in: Wolfgang Braunfels (Hg.), Kunstgeschichtliche Studien für Hans Kauffmann, Berlin 1956, S. 19–58, hier S. 37, mit weiteren Beispielen.
  102. Hans Erich Kubach und Walter Haas (Bearb.), Der Dom zu Speyer, München 1972 (Die Kunstdenkmäler von Rheinland-Pfalz, 5), Textband, S. 36, Quelle Nr. 84 und S. 447–456.
  103. Zum Begräbnis in Kapitelsälen siehe Heidrun Stein-Kecks, Der Kapitelsaal in der mittelalterlichen Klosterbaukunst. Studien zu den Bildprogrammen, München/Berlin 2004 (Italienische Forschungen, 4. F., 4), S. 92 und 100–102. Zu S. Maria Novella: ebd., S. 255–267, hier S. 256.
  104. Günther Bandmann, Über Pastophorien und verwandte Nebenräume im mittelalterlichen Kirchenbau, in: Wolfgang Braunfels (Hg.), Kunstgeschichtliche Studien für Hans Kauffmann, Berlin 1956, S. 55–57. Weitere Abbildungen unter http://images.google.de/imgres?imgurl=http://www.florentinermuseen.com/foto/cappelle%2520medicee/image/brunelleschi.jpg&imgrefurl=http://www.florentinermuseen.com/musei/medici_kapellen.
  105. Renate Prochno, Die Kartause von Champmol. Grablege der burgundischen Herzöge 1364–1477, Berlin 2002 (Acta humaniora. Schriften zur Kunstwissenschaft und Philosophie).
  106. Hermann Jantzen, Stiftskirche in Tübingen, Tübingen 1993 (Beiträge zur Tübinger Geschichte, 5), bes. S. 125-127.
  107. Andreas Köstler, Die Ausstattung der Marburger Elisabethkirche. Zur Ästhetisierung des Kultraums im Mittelalter, Berlin 1995, bes. S. 133–175.
  108. Monika Meine-Schawe, Die Grablege der Wettiner im Dom zu Freiberg. Die Umgestaltung des Domchores durch Giovanni Maria Nosseni, 1585–1594, München 1992 (tuduv-Studien, Reihe Kunstgeschichte, 46).
  109. Dietrich Ellger, Der Dom zu Schleswig, 12. Aufl. München/Berlin 1978 (Große Baudenkmäler, 161), S. 15.
  110. Vinzenz Oberhammer, Die Bronzestatuen am Grabmal Maximilians I., Innsbruck u. a. 1955.
  111. Franz Karg, Die Fugger und ihre Kapellenstiftung bei St. Anna, in: Rolf Kießling (Hg.), St. Anna in Augsburg – eine Kirche und ihre Gemeinde, Augsburg 2013, S. 309–326.
  112. Günther Bandmann, Über Pastophorien und verwandte Nebenräume im mittelalterlichen Kirchenbau, in: Wolfgang Braunfels (Hg.), Kunstgeschichtliche Studien für Hans Kauffmann, Berlin 1956, S. 46f.
  113. Ulrike Götz, Kunst in Freising unter Fürstbischof Johann Franz Eckher 1696–1727, München/Zürich 1992 (Sammelblatt des Historischen Vereins Freising, 33); Dagmar Dietrich, ... under der direction Unseres Hofmalers Andreassen Wolff ... Zu Wolffs Entwürfen für sakrale Architektur, Raumausstattungen und Bildhauerarbeiten, in: Sibylle Appuhn-Radtke u. a. (Hg.), Johann Andreas Wolff (1652-1716). Universalkünstler für Hof und Kirche, Starnberg 2016 (Veröffentlichungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte, 37), S. 39–78, hier S. 44–46, Abb. 2.
  114. Zu den Querhausstirnkapellen siehe hingegen Wilhelm Schlink, Zur liturgischen Bestimmung der Michaelskapelle im Kloster Ebrach, in: Architectura. Zeitschrift für Geschichte der Architektur 2, 1971, S. 116–122, hier S. 118 und Anm. 5: die Querhausstirnkapellen von Pontigny dienten dem täglichen Messelesen. „Sie galten nicht als separate Kapellenräume, sondern als integraler Bestandteil des Kircheninnern ... Die entsprechenden Räume am Querhaus von Cîteaux sind als nachträglich angefügtes Atrium mit seitlichen Kapellenräumen zu verstehen.“
  115. Pierre Quarré, La peinture funéraire de Philibert de Monthouz à l'église Saint-Maurice d'Annecy, in: Congrès archéologique de France 123, 1965, S. 200–208.
  116. G. H. Cook, Mediaeval Chantries and Chantry Chapels, London 1963; Simon Roffey, The Medieval Chantry Chapel. An archaeology, Woodbridge 2007 (Studies in the History of Medieval Religion, 34).
  117. Ilka Minneker, Vom Kloster zur Residenz. Dynastische Memoria und Repräsentation im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Mecklenburg, Münster 2007 [Symbolische Kommunikation und gesellschaftliche Wertesysteme, Schriftenreihe des Sonderforschungsbereichs 496, 18], S. 316–344, Abb. 34–37; Stefan Thiele, Die Zisterzienserklosterkirche zu Doberan. Forschung und Denkmalpflege am "Doberaner Münster" im 19. und 20. Jh., Schwerin 2016 (Beiträge zur Architekturgeschichte und Denkmalpflege in Mecklenburg und Vorpommern, 12), S. 317–322.
  118. Jörg Traeger, Mittelalterliche Architekturfiktion. Die Allerheiligenkapelle am Regensburger Domkreuzgang, München/Zürich 1980.
  119. Julian Gardner, The Family Chapel: Artistic Patronage and Architectural Transformation in Italy ca. 1275–1325, in: Art, Cérémonial et Liturgie au Moyen Âge. Actes du colloque de 3e Cycle Romand de Lettres, Lausanne/Fribourg 2000, hg. von Nicolas Bock u. a., Rom 2002, S. 545–564.
  120. Roberto Bartalini, Scultura gotica in Toscana. Maestri, monumenti, cantieri del Due e Trecento, Siena 2005, S. 205-210, Abb. 240-243.
  121. Irene Hueck, Stifter und Patronatsrecht. Dokumente zu zwei Kapellen der Bardi, in: Mitteilungen des Kunsthistorischen Institutes in Florenz 20, 1976, S. 263–270, Abb. 1.
  122. Luigi Petito, Guida del Duomo di Napoli, Neapel 1988, S. 84–91; Nikolas Bock, I re, i vescovi e la cattedrale: sepolture e costruzione architettonica, in: Il Duomo di Napoli dal paleocristiano all’età angioina, Mailand 2002 (Études lausannoises d’Histoire de l‘art, 2), S. 132–147.
  123. Fernando Gutiérrez Baños, Guiños iconográficos en un espacio funerario: las pinturas murales de la capilla de San Martín de la catedral vieja de Salamanca, in: Rosa Alcoy i Pere Beseran (Hg.), Art i devoció a l’Edat Mitjana, Barcelona 2008, S. 45–56; Abbildungen bei Antonio Casaseca Casaseca, Las catedrales de Salamanca, León o.J. [vor 2013], S. 21–27.
  124. Antonio Casaseca Casaseca, Las catedrales de Salamanca, León o.J. [vor 2013], S. 60–63.
  125. Claus Reisinger, Flandern in Ulm. Glasmalerei und Buchmalerei. Die Verglasung der Bessererkapelle am Ulmer Münster, Worms 1985, S. 23 und 25 (Frühdatierung); Heinrich Wortmann, Das Ulmer Münster, 2. Aufl. Stuttgart 1981, S. 75–78 (Spätdatierung).
  126. Heinrich Wortmann, Das Ulmer Münster, 2. Aufl. Stuttgart 1981, S. 75.
  127. Claus Reisinger, Flandern in Ulm. Glasmalerei und Buchmalerei. Die Verglasung der Bessererkapelle am Ulmer Münster, Worms 1985.
  128. Albrecht Rieber, Totenschilde im Ulmer Münster, in: 600 Jahre Ulmer Münster, hg. von Hans Eugen Specker und Reinhard Wortmann, Ulm 1977 (Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm, 19), S. 330-376, hier Abb. 158.
  129. Antje Grewolls, Die Kapellen der norddeutschen Kirchen im Mittelalter, Kiel 1999, S. 76–88.
  130. Diverse Beispiele für Effigies in Westminster Abbey (Adam Fox, Westminster Abbey, London o.J., S. 24 („funeral effigy of Charles II.“).
  131. Frederick Hartt u. a., The Chapel of the Cardinal of Portugal, 1434–1459, at San Miniato in Florence, Philadelphia, PA 1964; Martina Hansmann, Die Kapelle des Kardinals von Portugal in S. Miniato al Monte ..., in: Piero de‘ Medici „il Gottoso“ (1416–1469), hg. von Andreas Beyer und Bruce Boucher, Berlin 1993 (Artefact, 6), S. 291–316; Franco Pratesi, La splendida Basilica di San Miniato a Firenze, Florenz 1995, S. 261–265, Taf. 41–43.
  132. Tomasz Torbus, Italien in Krakau. Der Bau des Königsschlosses auf dem Wawel und der Sigismund-Kapelle (ca. 1504-1537), in: Bodo Brinkmann und Wolfgang Schmid (Hg.), Hans Holbein und der Wandel in der Kunst des frühen 16. Jh., Turnhout 2005, S. 267–283, hier S. 274–279; Stanisław Mossakowski, Kaplica Zygmuntowska (1515–1533), Warschau 2007. – Mindestens so prächtig dürfte die bereits 1506 begonnene Grabkapelle des Erzbischofs Thomas Bakócz von Erdöd am Dom von Gran/Esztergom gewesen sein; die ist jedoch nur in stark verändertem Zustand erhalten (Miklós Horler, Die Bakócz-Kapelle im Dom zu Esztergom, Budapest 1990).
  133. Anja Grebe, „Der Herren Fugger Begräbnus grau in grau“. Albrecht Dürers Entwürfe für die Fugger-Epitaphien, in: Rolf Kießling (Hg.), St. Anna in Augsburg – eine Kirche und ihre Gemeinde, Augsburg 2013, S. 157–177.
  134. Franz Karg, Die Fugger und ihre Kapellenstiftung bei St. Anna, in: Rolf Kießling (Hg.), St. Anna in Augsburg – eine Kirche und ihre Gemeinde, Augsburg 2013, S. 309–326, hier S. 312.
  135. Max Hasse, Die Marienkapelle zu Lübeck, Berlin 1983, S. 124–128, Abb. 71.2 und S. 206, Abb. 131.
  136. Christoph Stiegemann, Die Kapellen am Dom. Der Hohe Dom St. Marien, St. Liborius, St. Kilian, Regensburg 2009 (Schnell, Kunstführer, 2725), S. 24–29.
  137. Kapellen der adeligen Familien Lente, Bassewitz und Focke (Lutz Wilde, Der Dom zu Lübeck, 7. Aufl. München/Berlin o. J. [DKV-Kunstführer, 348/9], S. 32, 34 und Abb. S. 23) sowie der Familien von Storch und von Schoepfer in Güstrow (Michael Lissok, Zwei wertvolle Zeugnisse barocker Sepulkralkultur ..., in: Dieter Pocher [Hg.], Der Stadt eine Zierde. Die Pfarrkirche St. Marien zu Güstrow ... Festschrift zum Jubiläum 1308–2008, Güstrow 2008, S. 148–167).
  138. Jonathan Keates und Angelo Hornak, Die Kathedrale von Canterbury, London 1980, S. 47 und 53–55.
  139. Robert Bauer, Die Stiftskirche und Schatzkammer zu Altötting, 3. Aufl. München/Zürich 1977 (Schnell, Kunstführer, 47), S. 7; Franz Xaver Hoedl, Altötting ..., Altötting 1977, S. 21.
  140. Thomas Meier, Die Archäologie des mittelalterlichen Königsgrabes im christlichen Europa, Stuttgart 2002 (Mittelalter-Forschungen, 8), S. 271-283.
  141. Ernesto Basadonna u. a., La basilica di S. Giovanni Battista in Monza, Monza o. J., S. 22–25.
  142. Helmut Friedel, Die Cappella Altemps in S. Maria in Trastevere, in: Römisches Jahrbuch für Kunstgeschichte 17, 1978, S. 89–123.
  143. J. Lécole, Église Saint-Jacques de Dieppe, 2. Aufl. Rouen 1965, S. 30f.
  144. Sigrid Ruby, Die Favoritin und ihr Ehemann. Die Grabmäler von Diane de Poitiers, in: Arne Karsten (Hg.), Das Grabmal des Günstlings. Studien zur Memorialkultur frühneuzeitlicher Favoriten, Berlin 2011 (humboldt-schriften zur kunst- und bildgeschichte, XV), S. 65-84, bes. Abb. 2.
  145. Gisela Noehles-Doerk, Madrid und Zentralspanien. Kunstdenkmäler und Museen, Stuttgart 1986 (Reclams Kunstführer, Spanien, 1), S. 325.
  146. Zu Epitaphien mit „evangelischer“ Ikonographie siehe u. a. Andreas Link, Evangelische Barockmalerei in Augsburg. Ihre Rahmenbedingungen und Träger, in: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 104, 2012, S. 71–128, hier Farbabb. 2; Sibylle Appuhn-Radtke, Die Familienchronik als sozialer Ausweis. Historiographie bei Salzburger Emigranten des 16. Jh., in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 152, 2012, S. 105–151, hier S. 122f., Abb. 10a und 10b.
  147. Zu schwedischen Beispielen: Gudrun Andersson, Der Tod als Statusbekräftigung. Epitaphien und Gräber einer schwedischen Stadtelite, 1650–1770, in: Mark Hengerer (Hg.), Macht und Memoria. Begräbniskultur europäischer Oberschichten in der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 2005, S. 47–70.
  148. Claudia Grund, Der Dom zu Eichstätt, Lindenberg 2007, Abb. S. 25.

Verweise